Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
223 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
21.09.17, 11:50
Aktualisiert
21.09.17, 11:50
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 4. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 19.09.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Beginn der Sitzung:
17:00 Uhr
Ende der Sitzung
17:45 Uhr
Am Dienstag, 19.09.2017, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 4.
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) statt.
Anwesend sind:
Vorsitzender
Bannert, Roland
und die Ratsmitglieder
Falkenberg, Herbert
Geißler, Ferdi
Mayer, Gerhard
Müllenborn, Albert
Poth, Edwin
Reuter, Karl
Außerdem sind anwesend
Bürgermeister
Gemeindeamtsrat
Gemeindeamtsrätin
Gemeindeamtsrat
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellte
Pracht, Wilfried
Crump, Norbert
Glehn, Daniela als Schriftführerin
Breinig, Rainer
Lambertz, Ernst
Schell, Hans-Peter
Siever, Christina
Züll, Andrea
seitens der Wirtschaftsprüfungs
gesellschaft Mittelrheinische
Treuhand GmbH
Bottner, Dirk
Vorsitzender Bannert begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses fest.
Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben.
Einstimmig
wird nachstehende Tagesordnung festgesetzt:
Tagesordnung
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 1:
Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 durch den
Rechnungsprüfungsausschuss und Abgabe eines
Bestätigungsvermerks gem. § 116 (6) i.V.m. § 101
(2) - (8) GO NRW
- Vorlage 675 /X.L. -
3
Punkt 2:
Inanspruchnahme der Erleichterungsregelung für
die Gesamtabschlüsse 2011 - 2014
- Vorlage 774 /X.L. -
4
Punkt 3:
Prüfung des Jahresabschlusses 2016 und
Bestätigungsvermerk gem. § 101 GO NRW
- Vorlage 766 /X.L. -
4
Punkt 4:
Mitteilungen und Informationen
5
Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 19.09.2017
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A)
Punkt
Öffentlicher Teil
1:
Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 durch den
Rechnungsprüfungsausschuss und Abgabe eines
Bestätigungsvermerks gem. § 116 (6) i.V.m. § 101 (2) - (8) GO
NRW
- Vorlage 675 /X.L. -
Wirtschaftsprüfer Bottner von der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz geht zunächst einleitend auf Ziel und Zweck
der gesetzlich verankerten Verpflichtung der Gemeinden zur Aufstellung eines
Gesamtabschlusses ein. Hier seien vor allem eine bessere Transparenz und der
Gesamtüberblick über das Gesamtvermögen und die Gesamtfinanzen des Konzerns
Gemeinde zu nennen. Sicherlich – so Bottner – sei einzuräumen, dass bei einer
Kommune in der Größenordnung der Gemeinde Nettersheim mit ihren drei
Tochtereinheiten in Form der drei Eigenbetriebe eine solche zusätzliche Transparenz
nicht so bedeutend sei wie bei Konzernen anderer Größenordnung. Dies auch vor dem
Hintergrund, dass die jeweiligen Einzelabschlüsse des Kernhaushaltes und der
Eigenbetriebe ja ebenfalls im Gemeinderat zur Beschlussfassung bereits vorgelegen
hätten.
Zusammenfassend könne man sich unter der vorzunehmenden Kapitalkonsolidierung
im Rahmen des Gesamtabschlusses einen Summenabschluss der vier einzelnen
Abschlüsse vorstellen, bei dem allerdings die inneren Beziehungen und Verflechtungen
zwecks Vermeidung von Doppelerfassungen zu eliminieren seien. So sei beispielsweise
in der Bilanz auf der Aktiva unter Finanzanlagen das Vermögen der drei Eigenbetriebe
als sogenanntes Sondervermögen erfasst, so dass hier bei der Eigenkapitaldarstellung
des Gesamtkonzerns auf der Passiva das Eigenkapital der Eigenbetriebe nicht noch
zusätzlich erfasst werden dürfe, da es ansonsten zu einer solchen Doppelerfassung
kommen würde.
Konkret zum Zahlenwerk und Prüfungsergebnis des ersten Gesamtabschlusses der
Gemeinde Nettersheim zum Stichtag 31.12.2010 führt Herr Bottner anhand der
beigefügten
Powerpoint-Präsentation
aus.
Die
Prüfung
habe
zu
keinen
Beanstandungen geführt, so dass ein uneingeschränktes Testat habe erteilt werden
können.
Auf Anfrage von Ausschussmitglied Müllenborn erklärt der Bürgermeister, dass die
unter dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt dargelegte Erleichterungsregelung nur
eine einmalige Ausnahmeregelung betreffend die Jahre 2011 bis 2014 sei. Der
Gesamtabschluss sei eine gesetzlich verankerte jährliche Verpflichtung der
Kommunen, die entsprechend dimensionierte Tochtereinheiten hätten, und lediglich
für die zuvor benannten vier Jahre könnten die üblichen Verfahrensschritte ausbleiben
und die bestätigten Entwurfsfassungen genügten zur Wahrung des Gesetzes.
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Beschluss:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Prüfbericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz über
die Prüfung des ersten Gesamtabschlusses der Gemeinde Nettersheim zum
31.12.2010 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu Eigen und
fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dem beigefügten eigenen
Bestätigungsvermerk zusammen.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat gemäß § 116 (1) i. V. m.
§ 96 (1) GO NRW die Feststellung des Gesamtabschlusses 2010 in der durch
den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung. Der ausgewiesene
Gesamtjahresfehlbetrag beträgt 362.906,11 €.
3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat gemäß § 116 GO
NRW i. V. m. § 96 Absatz 1 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung des
Bürgermeisters zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
2:
einstimmig ja
Inanspruchnahme der Erleichterungsregelung für die
Gesamtabschlüsse 2011 - 2014
- Vorlage 774 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass auf der Grundlage des Gesetzes zur
Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse dem Gesamtabschluss
des Haushaltsjahres 2015 die Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2011 bis 2014
beigefügt werden, da diese bisher noch nicht der Aufsichtsbehörde angezeigt wurden.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
3:
einstimmig ja
Prüfung des Jahresabschlusses 2016 und Bestätigungsvermerk
gem. § 101 GO NRW
- Vorlage 766 /X.L. -
Einleitend führt der Bürgermeister aus, dass bereits im Vorbericht zum diesjährigen
Haushaltsplan ein voraussichtlicher Jahresüberschuss von rd. 350 T€ prognostiziert
worden sei. Dies sei nunmehr auch entsprechend eingetreten, wobei allerdings
eingeräumt werden müsse, dass vor dem Hintergrund einer vorzeitigen Pensionierung
einer Beamtin der Gemeinde ein ungeplanter zusätzlicher Aufwand für
Rückstellungszuführungen zur Pensions- und Beihilferückstellung von über 300 T€
entstanden sei, so dass ohne diesen Personalfall ein in selbiger Höhe noch
verbesserter Jahresabschluss der Gemeinde möglich gewesen wäre.
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Sodann führt Wirtschaftsprüfer Bottner anhand der beigefügten PowerpointPräsentation zum Verlauf und den Ergebnissen der Jahresabschlussprüfung 2016 aus,
die zu einem uneingeschränkten Testat geführt hätten.
Auf Anfrage von Ausschussmitglied Mayer, welche Kosten sich hinter den als „Anlage
im Bau“ befindlichen Windkraftanlagen von 81.798,19 € verbergen, ergeht folgende
Erläuterung, die die Ausführungen des Bürgermeisters, dass es sich um Kosten der
Bauleitplanung und Gutachterkosten für die Windkraftkonzentrationszone der
Gemeinde Nettersheim handele, bestätigt:
Es handelt sich hier um die bisher noch nicht aktivierten Aufwendungen der Gemeinde
Nettersheim im Rahmen der Windkraftkonzentrationszone der Gemeinde Nettersheim, die in
den letzten Jahren entstanden sind, und zwar die bauleitplanerischen Kosten sowie die Kosten
für das gesamträumliche Planungskonzept zur Ermittlung von Windkraftkonzentrationszonen
und artenschutzrechtliche Gutachten.
Beschluss:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Prüfbericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz über
die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk zu Eigen und fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dem
beigefügten eigenen Bestätigungsvermerk zusammen.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat gemäß § 96 Absatz 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung
des Jahresabschlusses 2016 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss
geprüften Fassung. Der ausgewiesene Überschuss in Höhe von 332.936,28 €
wird der Ausgleichsrücklage zur Deckung von Fehlbeträgen in künftigen Jahren
zugeführt.
3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat gemäß § 96
Absatz 1 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 4:
einstimmig ja
Mitteilungen und Informationen
Mitteilungen und Informationen liegen keine vor.
Vorsitzender Bannert bedankt sich für die Mitarbeit und schließt die Sitzung um 17:45
Uhr.
gez. Bannert
____________________
Vorsitzender
gez. Glehn
gez. Pracht
____________________ ____________________
Schriftführerin
Gesehen:
Der Bürgermeister
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