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Öffentliche Niederschrift (Rechnungsprüfungsausschuss)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
223 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
21.09.17, 11:50
Aktualisiert
21.09.17, 11:50
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Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 4. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 19.09.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr Ende der Sitzung 17:45 Uhr Am Dienstag, 19.09.2017, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 4. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt. Anwesend sind: Vorsitzender Bannert, Roland und die Ratsmitglieder Falkenberg, Herbert Geißler, Ferdi Mayer, Gerhard Müllenborn, Albert Poth, Edwin Reuter, Karl Außerdem sind anwesend Bürgermeister Gemeindeamtsrat Gemeindeamtsrätin Gemeindeamtsrat Verwaltungsfachwirt Verwaltungsfachwirt Verwaltungsangestellte Verwaltungsangestellte Pracht, Wilfried Crump, Norbert Glehn, Daniela als Schriftführerin Breinig, Rainer Lambertz, Ernst Schell, Hans-Peter Siever, Christina Züll, Andrea seitens der Wirtschaftsprüfungs gesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Bottner, Dirk Vorsitzender Bannert begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben. Einstimmig wird nachstehende Tagesordnung festgesetzt: Tagesordnung A) Öffentlicher Teil Punkt 1: Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Abgabe eines Bestätigungsvermerks gem. § 116 (6) i.V.m. § 101 (2) - (8) GO NRW - Vorlage 675 /X.L. - 3 Punkt 2: Inanspruchnahme der Erleichterungsregelung für die Gesamtabschlüsse 2011 - 2014 - Vorlage 774 /X.L. - 4 Punkt 3: Prüfung des Jahresabschlusses 2016 und Bestätigungsvermerk gem. § 101 GO NRW - Vorlage 766 /X.L. - 4 Punkt 4: Mitteilungen und Informationen 5 Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 19.09.2017 Seite Seite 2 A) Punkt Öffentlicher Teil 1: Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Abgabe eines Bestätigungsvermerks gem. § 116 (6) i.V.m. § 101 (2) - (8) GO NRW - Vorlage 675 /X.L. - Wirtschaftsprüfer Bottner von der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz geht zunächst einleitend auf Ziel und Zweck der gesetzlich verankerten Verpflichtung der Gemeinden zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses ein. Hier seien vor allem eine bessere Transparenz und der Gesamtüberblick über das Gesamtvermögen und die Gesamtfinanzen des Konzerns Gemeinde zu nennen. Sicherlich – so Bottner – sei einzuräumen, dass bei einer Kommune in der Größenordnung der Gemeinde Nettersheim mit ihren drei Tochtereinheiten in Form der drei Eigenbetriebe eine solche zusätzliche Transparenz nicht so bedeutend sei wie bei Konzernen anderer Größenordnung. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die jeweiligen Einzelabschlüsse des Kernhaushaltes und der Eigenbetriebe ja ebenfalls im Gemeinderat zur Beschlussfassung bereits vorgelegen hätten. Zusammenfassend könne man sich unter der vorzunehmenden Kapitalkonsolidierung im Rahmen des Gesamtabschlusses einen Summenabschluss der vier einzelnen Abschlüsse vorstellen, bei dem allerdings die inneren Beziehungen und Verflechtungen zwecks Vermeidung von Doppelerfassungen zu eliminieren seien. So sei beispielsweise in der Bilanz auf der Aktiva unter Finanzanlagen das Vermögen der drei Eigenbetriebe als sogenanntes Sondervermögen erfasst, so dass hier bei der Eigenkapitaldarstellung des Gesamtkonzerns auf der Passiva das Eigenkapital der Eigenbetriebe nicht noch zusätzlich erfasst werden dürfe, da es ansonsten zu einer solchen Doppelerfassung kommen würde. Konkret zum Zahlenwerk und Prüfungsergebnis des ersten Gesamtabschlusses der Gemeinde Nettersheim zum Stichtag 31.12.2010 führt Herr Bottner anhand der beigefügten Powerpoint-Präsentation aus. Die Prüfung habe zu keinen Beanstandungen geführt, so dass ein uneingeschränktes Testat habe erteilt werden können. Auf Anfrage von Ausschussmitglied Müllenborn erklärt der Bürgermeister, dass die unter dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt dargelegte Erleichterungsregelung nur eine einmalige Ausnahmeregelung betreffend die Jahre 2011 bis 2014 sei. Der Gesamtabschluss sei eine gesetzlich verankerte jährliche Verpflichtung der Kommunen, die entsprechend dimensionierte Tochtereinheiten hätten, und lediglich für die zuvor benannten vier Jahre könnten die üblichen Verfahrensschritte ausbleiben und die bestätigten Entwurfsfassungen genügten zur Wahrung des Gesetzes. Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 19.09.2017 Seite 3 Beschluss: 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz über die Prüfung des ersten Gesamtabschlusses der Gemeinde Nettersheim zum 31.12.2010 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu Eigen und fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dem beigefügten eigenen Bestätigungsvermerk zusammen. 2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat gemäß § 116 (1) i. V. m. § 96 (1) GO NRW die Feststellung des Gesamtabschlusses 2010 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung. Der ausgewiesene Gesamtjahresfehlbetrag beträgt 362.906,11 €. 3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat gemäß § 116 GO NRW i. V. m. § 96 Absatz 1 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Punkt 2: einstimmig ja Inanspruchnahme der Erleichterungsregelung für die Gesamtabschlüsse 2011 - 2014 - Vorlage 774 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass auf der Grundlage des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse dem Gesamtabschluss des Haushaltsjahres 2015 die Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2011 bis 2014 beigefügt werden, da diese bisher noch nicht der Aufsichtsbehörde angezeigt wurden. Abstimmungsergebnis: Punkt 3: einstimmig ja Prüfung des Jahresabschlusses 2016 und Bestätigungsvermerk gem. § 101 GO NRW - Vorlage 766 /X.L. - Einleitend führt der Bürgermeister aus, dass bereits im Vorbericht zum diesjährigen Haushaltsplan ein voraussichtlicher Jahresüberschuss von rd. 350 T€ prognostiziert worden sei. Dies sei nunmehr auch entsprechend eingetreten, wobei allerdings eingeräumt werden müsse, dass vor dem Hintergrund einer vorzeitigen Pensionierung einer Beamtin der Gemeinde ein ungeplanter zusätzlicher Aufwand für Rückstellungszuführungen zur Pensions- und Beihilferückstellung von über 300 T€ entstanden sei, so dass ohne diesen Personalfall ein in selbiger Höhe noch verbesserter Jahresabschluss der Gemeinde möglich gewesen wäre. Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 19.09.2017 Seite 4 Sodann führt Wirtschaftsprüfer Bottner anhand der beigefügten PowerpointPräsentation zum Verlauf und den Ergebnissen der Jahresabschlussprüfung 2016 aus, die zu einem uneingeschränkten Testat geführt hätten. Auf Anfrage von Ausschussmitglied Mayer, welche Kosten sich hinter den als „Anlage im Bau“ befindlichen Windkraftanlagen von 81.798,19 € verbergen, ergeht folgende Erläuterung, die die Ausführungen des Bürgermeisters, dass es sich um Kosten der Bauleitplanung und Gutachterkosten für die Windkraftkonzentrationszone der Gemeinde Nettersheim handele, bestätigt: Es handelt sich hier um die bisher noch nicht aktivierten Aufwendungen der Gemeinde Nettersheim im Rahmen der Windkraftkonzentrationszone der Gemeinde Nettersheim, die in den letzten Jahren entstanden sind, und zwar die bauleitplanerischen Kosten sowie die Kosten für das gesamträumliche Planungskonzept zur Ermittlung von Windkraftkonzentrationszonen und artenschutzrechtliche Gutachten. Beschluss: 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu Eigen und fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dem beigefügten eigenen Bestätigungsvermerk zusammen. 2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat gemäß § 96 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung. Der ausgewiesene Überschuss in Höhe von 332.936,28 € wird der Ausgleichsrücklage zur Deckung von Fehlbeträgen in künftigen Jahren zugeführt. 3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Punkt 4: einstimmig ja Mitteilungen und Informationen Mitteilungen und Informationen liegen keine vor. Vorsitzender Bannert bedankt sich für die Mitarbeit und schließt die Sitzung um 17:45 Uhr. gez. Bannert ____________________ Vorsitzender gez. Glehn gez. Pracht ____________________ ____________________ Schriftführerin Gesehen: Der Bürgermeister Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 19.09.2017 Seite 5