Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
131 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
21.09.17, 11:50
Aktualisiert
22.09.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 4. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 19.09.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt
1:
Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 durch den
Rechnungsprüfungsausschuss und Abgabe eines
Bestätigungsvermerks gem. § 116 (6) i.V.m. § 101 (2) - (8) GO
NRW
- Vorlage 675 /X.L. -
Wirtschaftsprüfer Bottner von der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz geht zunächst einleitend auf Ziel und Zweck
der gesetzlich verankerten Verpflichtung der Gemeinden zur Aufstellung eines
Gesamtabschlusses ein. Hier seien vor allem eine bessere Transparenz und der
Gesamtüberblick über das Gesamtvermögen und die Gesamtfinanzen des Konzerns
Gemeinde zu nennen. Sicherlich – so Bottner – sei einzuräumen, dass bei einer
Kommune in der Größenordnung der Gemeinde Nettersheim mit ihren drei
Tochtereinheiten in Form der drei Eigenbetriebe eine solche zusätzliche Transparenz
nicht so bedeutend sei wie bei Konzernen anderer Größenordnung. Dies auch vor dem
Hintergrund, dass die jeweiligen Einzelabschlüsse des Kernhaushaltes und der
Eigenbetriebe ja ebenfalls im Gemeinderat zur Beschlussfassung bereits vorgelegen
hätten.
Zusammenfassend könne man sich unter der vorzunehmenden Kapitalkonsolidierung
im Rahmen des Gesamtabschlusses einen Summenabschluss der vier einzelnen
Abschlüsse vorstellen, bei dem allerdings die inneren Beziehungen und Verflechtungen
zwecks Vermeidung von Doppelerfassungen zu eliminieren seien. So sei beispielsweise
in der Bilanz auf der Aktiva unter Finanzanlagen das Vermögen der drei Eigenbetriebe
als sogenanntes Sondervermögen erfasst, so dass hier bei der Eigenkapitaldarstellung
des Gesamtkonzerns auf der Passiva das Eigenkapital der Eigenbetriebe nicht noch
zusätzlich erfasst werden dürfe, da es ansonsten zu einer solchen Doppelerfassung
kommen würde.
Konkret zum Zahlenwerk und Prüfungsergebnis des ersten Gesamtabschlusses der
Gemeinde Nettersheim zum Stichtag 31.12.2010 führt Herr Bottner anhand der
beigefügten
Powerpoint-Präsentation
aus.
Die
Prüfung
habe
zu
keinen
Beanstandungen geführt, so dass ein uneingeschränktes Testat habe erteilt werden
können.
Auf Anfrage von Ausschussmitglied Müllenborn erklärt der Bürgermeister, dass die
unter dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt dargelegte Erleichterungsregelung nur
eine einmalige Ausnahmeregelung betreffend die Jahre 2011 bis 2014 sei. Der
Gesamtabschluss sei eine gesetzlich verankerte jährliche Verpflichtung der
Kommunen, die entsprechend dimensionierte Tochtereinheiten hätten, und lediglich
für die zuvor benannten vier Jahre könnten die üblichen Verfahrensschritte ausbleiben
und die bestätigten Entwurfsfassungen genügten zur Wahrung des Gesetzes.
Beschluss:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Prüfbericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz über
die Prüfung des ersten Gesamtabschlusses der Gemeinde Nettersheim zum
31.12.2010 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu Eigen und
fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dem beigefügten eigenen
Bestätigungsvermerk zusammen.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat gemäß § 116 (1) i. V. m.
§ 96 (1) GO NRW die Feststellung des Gesamtabschlusses 2010 in der durch
den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung. Der ausgewiesene
Gesamtjahresfehlbetrag beträgt 362.906,11 €.
3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat gemäß § 116
GO NRW i. V. m. § 96 Absatz 1 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung des
Bürgermeisters zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 19.09.2017
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