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Beschlusstext (Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Abgabe eines Bestätigungsvermerks gem. § 116 (6) i.V.m. § 101 (2) - (8) GO NRW)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
131 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
21.09.17, 11:50
Aktualisiert
22.09.17, 11:01
Beschlusstext (Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Abgabe eines Bestätigungsvermerks gem. § 116 (6) i.V.m. § 101 (2) - (8) GO NRW) Beschlusstext (Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Abgabe eines Bestätigungsvermerks gem. § 116 (6) i.V.m. § 101 (2) - (8) GO NRW)

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Beschluss aus der 4. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 19.09.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 1: Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Abgabe eines Bestätigungsvermerks gem. § 116 (6) i.V.m. § 101 (2) - (8) GO NRW - Vorlage 675 /X.L. - Wirtschaftsprüfer Bottner von der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz geht zunächst einleitend auf Ziel und Zweck der gesetzlich verankerten Verpflichtung der Gemeinden zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses ein. Hier seien vor allem eine bessere Transparenz und der Gesamtüberblick über das Gesamtvermögen und die Gesamtfinanzen des Konzerns Gemeinde zu nennen. Sicherlich – so Bottner – sei einzuräumen, dass bei einer Kommune in der Größenordnung der Gemeinde Nettersheim mit ihren drei Tochtereinheiten in Form der drei Eigenbetriebe eine solche zusätzliche Transparenz nicht so bedeutend sei wie bei Konzernen anderer Größenordnung. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die jeweiligen Einzelabschlüsse des Kernhaushaltes und der Eigenbetriebe ja ebenfalls im Gemeinderat zur Beschlussfassung bereits vorgelegen hätten. Zusammenfassend könne man sich unter der vorzunehmenden Kapitalkonsolidierung im Rahmen des Gesamtabschlusses einen Summenabschluss der vier einzelnen Abschlüsse vorstellen, bei dem allerdings die inneren Beziehungen und Verflechtungen zwecks Vermeidung von Doppelerfassungen zu eliminieren seien. So sei beispielsweise in der Bilanz auf der Aktiva unter Finanzanlagen das Vermögen der drei Eigenbetriebe als sogenanntes Sondervermögen erfasst, so dass hier bei der Eigenkapitaldarstellung des Gesamtkonzerns auf der Passiva das Eigenkapital der Eigenbetriebe nicht noch zusätzlich erfasst werden dürfe, da es ansonsten zu einer solchen Doppelerfassung kommen würde. Konkret zum Zahlenwerk und Prüfungsergebnis des ersten Gesamtabschlusses der Gemeinde Nettersheim zum Stichtag 31.12.2010 führt Herr Bottner anhand der beigefügten Powerpoint-Präsentation aus. Die Prüfung habe zu keinen Beanstandungen geführt, so dass ein uneingeschränktes Testat habe erteilt werden können. Auf Anfrage von Ausschussmitglied Müllenborn erklärt der Bürgermeister, dass die unter dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt dargelegte Erleichterungsregelung nur eine einmalige Ausnahmeregelung betreffend die Jahre 2011 bis 2014 sei. Der Gesamtabschluss sei eine gesetzlich verankerte jährliche Verpflichtung der Kommunen, die entsprechend dimensionierte Tochtereinheiten hätten, und lediglich für die zuvor benannten vier Jahre könnten die üblichen Verfahrensschritte ausbleiben und die bestätigten Entwurfsfassungen genügten zur Wahrung des Gesetzes. Beschluss: 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz über die Prüfung des ersten Gesamtabschlusses der Gemeinde Nettersheim zum 31.12.2010 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu Eigen und fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dem beigefügten eigenen Bestätigungsvermerk zusammen. 2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat gemäß § 116 (1) i. V. m. § 96 (1) GO NRW die Feststellung des Gesamtabschlusses 2010 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung. Der ausgewiesene Gesamtjahresfehlbetrag beträgt 362.906,11 €. 3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat gemäß § 116 GO NRW i. V. m. § 96 Absatz 1 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 19.09.2017 Seite 2