Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
177 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
21.09.17, 11:50
Aktualisiert
22.09.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 4. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 19.09.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt
3:
Prüfung des Jahresabschlusses 2016 und Bestätigungsvermerk
gem. § 101 GO NRW
- Vorlage 766 /X.L. -
Einleitend führt der Bürgermeister aus, dass bereits im Vorbericht zum diesjährigen
Haushaltsplan ein voraussichtlicher Jahresüberschuss von rd. 350 T€ prognostiziert
worden sei. Dies sei nunmehr auch entsprechend eingetreten, wobei allerdings
eingeräumt werden müsse, dass vor dem Hintergrund einer vorzeitigen Pensionierung
einer Beamtin der Gemeinde ein ungeplanter zusätzlicher Aufwand für
Rückstellungszuführungen zur Pensions- und Beihilferückstellung von über 300 T€
entstanden sei, so dass ohne diesen Personalfall ein in selbiger Höhe noch
verbesserter Jahresabschluss der Gemeinde möglich gewesen wäre.
Sodann führt Wirtschaftsprüfer Bottner anhand der beigefügten PowerpointPräsentation zum Verlauf und den Ergebnissen der Jahresabschlussprüfung 2016 aus,
die zu einem uneingeschränkten Testat geführt hätten.
Auf Anfrage von Ausschussmitglied Mayer, welche Kosten sich hinter den als „Anlage
im Bau“ befindlichen Windkraftanlagen von 81.798,19 € verbergen, ergeht folgende
Erläuterung, die die Ausführungen des Bürgermeisters, dass es sich um Kosten der
Bauleitplanung und Gutachterkosten für die Windkraftkonzentrationszone der
Gemeinde Nettersheim handele, bestätigt:
Es handelt sich hier um die bisher noch nicht aktivierten Aufwendungen der Gemeinde
Nettersheim im Rahmen der Windkraftkonzentrationszone der Gemeinde Nettersheim, die in
den letzten Jahren entstanden sind, und zwar die bauleitplanerischen Kosten sowie die Kosten
für das gesamträumliche Planungskonzept zur Ermittlung von Windkraftkonzentrationszonen
und artenschutzrechtliche Gutachten.
Beschluss:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Prüfbericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz über
die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk zu Eigen und fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dem
beigefügten eigenen Bestätigungsvermerk zusammen.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat gemäß § 96 Absatz 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung
des Jahresabschlusses 2016 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss
geprüften Fassung. Der ausgewiesene Überschuss in Höhe von 332.936,28 €
wird der Ausgleichsrücklage zur Deckung von Fehlbeträgen in künftigen Jahren
zugeführt.
3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat gemäß § 96
Absatz 1 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 19.09.2017
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