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Beschlusstext (Prüfung des Jahresabschlusses 2016 und Bestätigungsvermerk gem. § 101 GO NRW)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
177 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
21.09.17, 11:50
Aktualisiert
22.09.17, 11:01
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Beschluss aus der 4. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 19.09.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 3: Prüfung des Jahresabschlusses 2016 und Bestätigungsvermerk gem. § 101 GO NRW - Vorlage 766 /X.L. - Einleitend führt der Bürgermeister aus, dass bereits im Vorbericht zum diesjährigen Haushaltsplan ein voraussichtlicher Jahresüberschuss von rd. 350 T€ prognostiziert worden sei. Dies sei nunmehr auch entsprechend eingetreten, wobei allerdings eingeräumt werden müsse, dass vor dem Hintergrund einer vorzeitigen Pensionierung einer Beamtin der Gemeinde ein ungeplanter zusätzlicher Aufwand für Rückstellungszuführungen zur Pensions- und Beihilferückstellung von über 300 T€ entstanden sei, so dass ohne diesen Personalfall ein in selbiger Höhe noch verbesserter Jahresabschluss der Gemeinde möglich gewesen wäre. Sodann führt Wirtschaftsprüfer Bottner anhand der beigefügten PowerpointPräsentation zum Verlauf und den Ergebnissen der Jahresabschlussprüfung 2016 aus, die zu einem uneingeschränkten Testat geführt hätten. Auf Anfrage von Ausschussmitglied Mayer, welche Kosten sich hinter den als „Anlage im Bau“ befindlichen Windkraftanlagen von 81.798,19 € verbergen, ergeht folgende Erläuterung, die die Ausführungen des Bürgermeisters, dass es sich um Kosten der Bauleitplanung und Gutachterkosten für die Windkraftkonzentrationszone der Gemeinde Nettersheim handele, bestätigt: Es handelt sich hier um die bisher noch nicht aktivierten Aufwendungen der Gemeinde Nettersheim im Rahmen der Windkraftkonzentrationszone der Gemeinde Nettersheim, die in den letzten Jahren entstanden sind, und zwar die bauleitplanerischen Kosten sowie die Kosten für das gesamträumliche Planungskonzept zur Ermittlung von Windkraftkonzentrationszonen und artenschutzrechtliche Gutachten. Beschluss: 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu Eigen und fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dem beigefügten eigenen Bestätigungsvermerk zusammen. 2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat gemäß § 96 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung. Der ausgewiesene Überschuss in Höhe von 332.936,28 € wird der Ausgleichsrücklage zur Deckung von Fehlbeträgen in künftigen Jahren zugeführt. 3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 19.09.2017 Seite 2