Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
690 kB
Datum
14.03.2017
Erstellt
21.03.17, 13:14
Aktualisiert
21.03.17, 13:14
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 11. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses
der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode)
am Dienstag, 14.03.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim
Beginn der Sitzung:
17:00 Uhr
Ende der Sitzung
20:06 Uhr
Am Dienstag, 14.03.2017, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 11.
Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde
Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt.
Anwesend sind:
Vorsitzender
sowie die Ratsmitglieder
sachkundigen Bürger/innen
Reuter, Karl
Caspers, Markus
Falkenberg, Herbert
Falkenberg, Josef
Heinrichs, Ralf
Hilger, Franz-Josef
Kurth, Guido
Mayer, Gerhard
Müllenborn, Albert (vertritt Krämer, Josef)
Pospig, Dirk
Poth, Edwin
Renn-Rosenbaum, Jutta
Schmidt, Bruno
Außerdem sind anwesend
Bürgermeister
Gemeindeamtsrat
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsangestellter
Gemeindeinspektorin
Verwaltungsfachanstellte
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellte
Pracht, Wilfried
Crump, Norbert
Lambertz, Ernst
Nießen, Resi
Schell, Hans-Peter
Fickenscher, Florian
Kurth, Alina
Mießeler, Uschi
Mühlstroh, Ute
Schlemmer, Birgit
Schönfeld, Gabriela
Züll, Andrea als Schriftführerin
sowie zu TOP 1 der Tagesordnung öffentlicher Teil
seitens des Kreises Euskirchen
Blindert, Achim– Geschäftsbereichsleiter Bauen,
Umwelt, ÖPNV und Abfall
Keil, Mareike
Entschuldigt fehlt Ausschussmitglied Josef Krämer.
Vorsitzender Reuter begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und
Umweltausschusses fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung
werden nicht erhoben.
Der Bürgermeister schlägt folgende Änderungen zur Tagesordnung vor (Nachtrag 1
und 2):
ERWEITERUNGEN:
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 18: Errichtung von Sirenenanlagen in Marmagen und Roderath
- Vorlage 662 /X.L. Punkt 19: Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung
für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim
hier: Instandsetzung Wirtschaftswege
- Vorlage 665 /X.L. -
B)
Nichtöffentlicher Teil
Punkt 1.3: Grundstücksangelegenheit
Verkauf einer Teilfläche im Gewerbegebiet Zingsheim, Flur 14 Nr. 201
- Vorlage 660 /X.L. Bezüglich des zu veräußernden Grundstückes hat sich eine Änderung
ergeben. Daher ist die bisherige Vorlage von der Tagesordnung
abzusetzen:
Grundstücksangelegenheit
Verkauf einer Teilfläche im Gewerbegebiet
Zingsheim, Flur 14 Nr. 204
- Vorlage 648 /X.L. Punkt 5.3: Auftragsvergabe;
Bauleitplanung einschl. Gutachterliche Betrachtungen zur
a)
4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich
"Brotkiste" sowie zur
b)
54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde
Nettersheim und der 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14,
Teilbereich "Auf Graben"
- Vorlage 661 /X.L. Ausschussmitglied Mayer moniert die späte Zuleitung dieser Vorlagen. Seiner Meinung
nach stelle eine Freigabe der Unterlagen am Tag der Sitzung eine Missachtung der
Ausschussmitglieder dar. Eine ordnungsgemäße Vorbereitung sei nicht möglich, wenn
die Vorlagen erst so kurzfristig zugehen. Weiterhin beantragt er, Tagesordnungspunkt
11 an den zuständigen Ausschuss zu verweisen.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017
Seite 2
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass es sich bei den gerade zur Erweiterung
genannten Punkte um die Nachträge 1 und 2 handele. Der 1. Nachtrag sei bereits in
der letzten Woche freigegeben worden und der zweite bzgl. der Anfrage zur
Geschäftsordnung am gestrigen Tage.
Zu TOP 11 bestätigt er, dass dieser Punkt neben dem Bauausschuss thematisch auch
in den Betriebsausschuss gehöre. Dieser Ausschuss tage allerdings in der aktuellen
Sitzungsphase nicht mehr. Der Punkt stehe aber letztendlich erst im Rat zur
endgültigen Beschlussfassung an.
Einstimmig
wird nachstehende Tagesordnung festgesetzt:
Tagesordnung
A)
Öffentlicher Teil
Seite
Punkt 1:
Fortschreibung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen;
Benehmensherstellung durch die Eifelgemeinde
Nettersheim
- Vorlage 604 /X.L. -
Punkt 2:
Ehemaliges Betriebsgrundstück "Ruhr" in der
Gemarkung Buir;
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 620 /X.L. -
13
Punkt 3:
Bauleitplanung
14
3.1
51. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Nettersheim zur Ausweisung einer
2. Windkraftkonzentrationszone;
Zwischenbericht zur vertiefenden
artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP II)
sowie Erfassung von ausgewählten Tierarten
- Vorlage 382 /X.L. Z.1 -
14
3.2
Städtebauliche Entwicklung von
Bebauungsplänen;
1. Bestellung eines Umlegungsausschusses
gem. § 3 der Verordnung zur Durchführung
des Baugesetzbuches
2. Übertragung von vereinfachten
Umlegungen gem. § 8 der Verordnung zur
Durchführung des Baugesetzbuches an den
Umlegungsausschuss
- Vorlage 605 /X.L. -
16
9
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017
Seite 3
Punkt 4:
3.3
4. Änderung des Bebauungsplanes G 14,
Teilbereich "Brotkiste" in Nettersheim gem. §
2 Baugesetzbuch (BauGB);
a) Beratung und Beschlussfassung über
vorgetragene Bedenken und Anregungen
im
Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit, der benachbarten
Kommunen, der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs.
1 und § 4
Abs. 1 BauGB
b) Änderung des Aufstellungsbeschlusses
gem. § 2 Abs. 1 BauGB
c) Öffentliche Auslegung des Planentwurfs
mit Begründung und Umweltbericht gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB
- Vorlage 454 /X.L. Z.4 -
18
3.4
54. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Eifelgemeinde Nettersheim sowie 5. Änderung
des Bebauungspanes G 14, Teilbereich "Auf
Graben" im Parallelverfahren;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 609 /X.L. -
20
3.5
Bauliche Entwicklung der Ortslage Frohngau
- Vorlage 621 /X.L. -
21
3.6
Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes F 6, Marmagen,
Sittard/Finkenweg;
Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 9 Nr.
300
- Vorlage 601 /X.L. -
22
Bauen im Außenbereich
22
4.1
Errichtung einer Futter- und
Pferdeunterstellhalle auf dem Grundstück
Gemarkung Marmagen, Flur15 Nr. 197
- Vorlage 602 /X.L. -
22
4.2
Errichtung eines Pferdeunterstandes auf dem
Grundstück Gem. Roderath, Flur 5 Nr. 75
- Vorlage 628 /X.L. -
23
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017
Seite 4
Punkt 5:
Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste"
u. "Auf Graben"
- Vorlage 629 /X.L. -
23
Punkt 6:
1. Erweiterung des Sanierungsgebietes in Zingsheim
im Vereinfachten Verfahren gem. § 142 (2)
Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 627 /X.L. -
24
Punkt 7:
Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für
Integration und Begegnung
- Vorlage 635 /X.L. -
24
Punkt 8:
Interkommunales Entwicklungskonzept für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim 2016 - 2020
25
8.1
Modernisierung und behindertengerechte
Ausstattung Rathaus Zingsheim
- Vorlage 634 /X.L. -
25
8.2
2. Bauabschnitt Rathaus Zingsheim –
Sanierung und Modernisierung
Koordinierungsstelle Katastrophenschutz mit
Feuerwehrgerätehaus
- Vorlage 632 /X.L. -
26
8.3
Entwicklung der Spielflächen an der
Grundschule Zingsheim zum
Generationenplatz
- Vorlage 611 /X.L. -
26
8.4
Nutzungskonzept Grundschulverbund
Nettersheim
27
8.4.1 - Grundschule Marmagen
- Vorlage 642 /X.L. -
27
8.4.2 - Grundschule Zingsheim
- Vorlage 622 /X.L. -
27
8.5
Nutzungskonzept Schulzentrum Nettersheim
- Vorlage 633 /X.L. -
27
8.6
Entwicklung Sportzentrum Nettersheim
einschließlich Schallschutz
- Vorlage 641 /X.L. -
28
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017
Seite 5
8.7
Punkt 9:
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden
sowie Hausvor- und Hofflächen
(Fassadenprogramm)
- Vorlage 610 /X.L. -
28
Masterplan Nettersheim
29
9.1
Zuwendungen aus dem Fassaden- und
Hofprogramm
- Vorlage 615 /X.L. -
29
9.2
Besucherleitsystem für Nettersheim
- Vorlage 607 /X.L. -
29
9.3
Parkleitsystem für Nettersheim
- Vorlage 608 /X.L. -
30
9.4
Gestaltung Fläche ehemaliger Kurpark
Nettersheim
- Vorlage 647 /X.L. -
30
Punkt10:
Städtebauförderungsprogramm 2017
hier: Jugendforum Nettersheim
- Vorlage 636 /X.L. -
30
Punkt11:
Straßenentwässerungsanteil für überörtliche
Bundes- und Landesstraßen innerhalb des
Gemeindegebietes
- Vorlage 618 /X.L. -
31
Punkt12:
Ausbau der K34 Helterstraße/Buirer Straße in
Frohngau
- Vorlage 353 /X.L. Z.2 -
31
Punkt13:
Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung
32
13.1
Förderung einer integrierten ländlichen
Entwicklung
hier: Dorfinnenentwicklungskonzept Tondorf
- Vorlage 638 /X.L. -
32
13.2
Förderung einer integrierten ländlichen
Entwicklung
hier: Entwicklungskonzept Dorfsaal Tondorf
- Vorlage 637 /X.L. -
32
Punkt14:
Kreiswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" 2017
- Vorlage 639 /X.L. -
33
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017
Seite 6
Punkt15:
Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim
- Vorlage 436 /X.L. Z.3 -
33
Punkt16:
Verkehrsregelung Burgstraße / Webergasse /
Urgasse, Marmagen
- Vorlage 435 /X.L. Z.1 -
33
Punkt17:
Regiebetrieb Abfall
hier: Einrichtung eines Grünabfallsammelplatzes
- Vorlage 640 /X.L. -
34
Punkt18:
Errichtung von Sirenenanlagen in Marmagen und
Roderath
- Vorlage 662 /X.L. -
34
Punkt19:
Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
der Gemeinde Nettersheim
hier: Instandsetzung Wirtschaftswege
- Vorlage 665 /X.L. -
34
Punkt20:
Mitteilungen und Informationen
35
B)
Nichtöffentlicher Teil
Punkt 1:
Grundstücksangelegenheiten
35
1.1
Erwerb der Grundstücke Gemarkung
Nettersheim Flur 15 Nr. 185 u. 263 sowie Flur
10 Nr. 14
- Vorlage 631 /X.L. -
35
1.2
Erwerb einer Teilfläche des Grundstückes
Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 257
- Vorlage 523 /X.L. Z.1 -
37
1.3
Verkauf einer Teilfläche im Gewerbegebiet
Zingsheim, Flur 14 Nr. 201
- Vorlage 660 /X.L. -
37
Seite
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017
Seite 7
Punkt 2:
Interkommunales Entwicklungskonzept für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim 2016 - 2020
38
2.1
Erwerb Grundstück Gemarkung Marmagen
Flur 10 Nr. 23
- Vorlage 643 /X.L. -
38
2.2
Weiterleitungsvertrag Schulzweckverband /
Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 644 /X.L. -
38
Punkt 3:
Vertragsangelegenheit
hier: Stromliefervertrag Gemeinde Nettersheim /
KEV Energie GmbH
- Vorlage 616 /X.L. -
39
Punkt 4:
Entwicklungskonzept Dorfsaal Tondorf
40
4.1
Vertrag mit dem Heimatverein Tondorf
- Vorlage 645 /X.L. -
40
4.2
Grundstücksangelegenheit Gemarkung
Tondorf, Flur 12 Nr. 148 tlw.
- Vorlage 646 /X.L. -
41
Punkt 5:
Punkt 6:
Auftragsvergaben
41
5.1
Erneuerung der Hauptwasserleitung Teilstück
Steinfelder Straße in Nettersheim
- Vorlage 617 /X.L. -
41
5.2
Teilerneuerung/Umverlegung der
Wassertransportleitung ZingsheimNettersheim
- Vorlage 619 /X.L. -
42
5.3
Bauleitplanung einschl. gutachterliche
Betrachtungen zur
a) 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14,
Teilbereich „Brotkiste“ sowie
b) 54. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Eifelgemeinde Nettersheim und der
5. Änderung des Bebauungsplanes G 14,
Teilbereich "Auf Graben" im Parallelverfahren
- Vorlage 661 /X.L. -
42
Mitteilungen und Informationen
43
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017
Seite 8
A)
Punkt
Öffentlicher Teil
1:
Fortschreibung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen;
Benehmensherstellung durch die Eifelgemeinde Nettersheim
- Vorlage 604 /X.L. -
Eingehend erläutert Bürgermeister Pracht, dass seit 2013 die Fortschreibung des
Nahverkehrsplanes erörtert wird und die Gemeinde eine Vielzahl von Anmerkungen
mitgeteilt habe. Heute sollen nochmals weitergehende Überlegungen einfließen.
Seitens der Gemeinde Nettersheim wird die Fortschreibung des Nahverkehrsplans
begrüßt und man werde dieser auch zustimmen, aber insbesondere die Abwicklung
der Kosten des ÖPNV über eine differenzierte ÖPNV-Umlage und nicht über die
Kreisumlage führe für die Gemeinde Nettersheim zu Mehrkosten, die sich mit rd.
90.000 € beziffern lassen.
Das Bedienungsangebot, so erläutert Herr Pracht weiter, soll attraktiv sein, auch vor
dem Hintergrund, dass der Bahnhof mit erheblichem finanziellem Aufwand ertüchtigt
und behindertengerecht umgebaut wurde. Für die Jugend sollte daher insbesondere
am Wochenende die Möglichkeit bestehen, bezogen auf die Linie 820 zumindest im
Zweistundentakt eine Anbindung an den Bahnhof Nettersheim zu erhalten sowie von
dort auch zu späteren Zeiten in ihren Heimatort zurückzukehren.
Bürgermeister Pracht führt weiter aus, dass die Schülerverkehre sich an den
Schulöffnungszeiten orientieren müssen, so dass nicht wie derzeit gegeben, bei der
Gesamtschule der Schulbus die Schüler bereits 20 Min. vor Schulbeginn auslädt. Dies
bringe es mit sich, dass die Schüler auch 20 Min. früher aufstehen müssen. Nach
seiner Auffassung sei das Bedienungsangebot für die Schulfahrten noch weiter zu
optimieren, so dass bis 2018/2019 mit dem Kreis Euskirchen bezüglich der
Schulbeginnzeiten noch weitere Abstimmungen erfolgen müssen.
Im Anschluss hieran tragen Herr Blindert und Frau Keil, Kreis Euskirchen, die
wesentlichen
Merkmale
der
Fortschreibung
des
Nahverkehrsplanes
vor.
Die Unterlagen hierzu sind der Vorlage als Anlage beigefügt.
Ausschussmitglied Kurth führt aus, dass nach seiner Auffassung der Einstundentakt
nur zu den Pendlerzeiten erhalten bleiben und tagsüber einen Zweistundentakt
eingeführt werden sollte. Abends könnte dann wieder ein Einstundentakt vorgesehen
werden.
Bezüglich des kreisweiten TaxiBusPlus-Angebotes erklärt er, dass dieser nicht
eingeführt werden sollte, da durch die Haustürbedienung (bezogen auf die Linie 820)
eine Verlängerung der Fahrzeit um ggf. rd. ½ Stunde entstehen könne, die man dem
Fahrgast nicht zumuten möchte. Außerdem würden die Fahrten durch den höheren
Zuschlag teurer. Diese Einschätzung, die jede Kommune für sich trifft, müsse sie auch
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017
Seite 9
vertreten können.
Hierzu erläutert Herr Blindert, dass ein Fahrplan mit einem Einstundentakt leichter zu
planen sei. Problematisch sei ein Wechsel der Taktbedienung, die nach Auffassung des
Kreises nicht zielführend sei. Die Haustürbedienung sei nach den Erfahrungen des
Pilotprojektes Schleiden/Hellenthal für die Kommunen kostenverträglich. Die
Nachfrage auf der Linie 820 beträgt rd. 30 %. Er gehe davon aus, dass der Kreistag
dem Vorschlag der Gemeinde Nettersheim nicht folgen werde. Die Erhöhung des
TaxiBus-Zuschlags sei zwar eine Mehrbelastung des Bürgers, dafür sei das damit
verbundene Angebot günstig für den ländlichen Raum. Im Vorfeld wurde sogar ein
Zuschlag von 1,50 € als noch akzeptabel erachtet.
Bezüglich der Haustürbedienung erklärt Herr Blindert, dass diese für Senioren von
Vorteil seien und keine Fahrtzeitverlängerungen eintreten würden, da dieses Angebot
von den Kunden flexibel genutzt würde.
Zur Haltestellenausstattung erläutert er, dass es bezüglich der Barrierefreiheit eine
gesetzliche Vorgabe gebe. Teilweise sei die Barrierefreiheit für Linienbusse bereits
durch die technische Ausstattung des Busses gegeben. Für den TaxiBus sei darüber
hinaus der Fahrer beim Ein- und Aussteigen behilflich.
Ausschussmitglied Hilger ist der Auffassung, dass für alle Personengruppen ein
entsprechendes Angebot vorgehalten werden müsse, wobei er die Gewohnheiten
älterer Menschen zur alternativen Nutzung des TaxiBusses/Linienbusses anstatt ihres
eigenen Fahrzeuges als schwierig erachte. Seiner Meinung nach müsse zu
Hauptpendlerzeiten ein Einstundentakt angeboten werden. Ansonsten sei ggf. auch
ein Zweistundentakt möglich.
Nach Einschätzung von Ausschussmitglied Mayer sei eine unterschiedliche Taktung
nicht günstig. Vielmehr sollte der Einstundentakt beibehalten werden.
Bezüglich der Schülerverkehre fragt er, wie der Kreis reagiert und was veranlasst
werde, wenn die Schulbusse zu voll sind.
Hierzu erwidert Herr Blindert, dass die Auslastung der Busse ständig beobachtet
würde und innerhalb von zwei Tagen hierauf reagiert werden könne. Oftmals sei es
aber auch so, dass, obwohl zwei Busse im Einsatz sind, einer dieser Busse
vollkommen ausgelastet sei und der zweite Bus dadurch entsprechend noch mehr
Kapazitäten frei hat.
Ausschussmitglied Hilger fragt, wie die Plätze im Schulbus berechnet werden, worauf
Herr Blindert erklärt, dass die Sitzplatzanzahl ja feststehe und bei Ermittlung der
Stehplätze auch die Schulranzen Berücksichtigung finden.
Eine Anpassung der Linie 821 an den Bahnhof Bad Münstereifel fordert Herr Pospig.
Denn Schüler von Pesch seien gezwungen, den TaxiBus zu nutzen, so dass täglich ein
TaxiBus-Zuschlag von 1,00 € gezahlt werden müsse. Dieser vervielfache sich über das
ganze Jahr gesehen.
Dies sei eine Frage, wer diesen Zuschlag finanziert, so Herr Blindert. Nach seiner
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017
Seite 10
Auffassung sei der Schulträger hierfür zuständig. Ggf. könnte eine Regelung mit der
Kommune getroffen werden. Eine VRS-Studie prüft die Einführung eines
Monatstickets, so dass damit der Zuschlag abgegolten wäre.
Bezüglich der Abendverkehre erklärt Herr Blindert, dass es hierzu eine separate
Beauftragung geben müsse, die auch unmittelbar und separat mit der Kommune über
den Kreis Euskirchen abgerechnet werde.
Ausschussmitglied Müllenborn fragt, wieviel in etwa an Mehr- oder Minderkosten auf
die Gemeinde zukomme, denn alle Bürger sollen von dem Bedienungsangebot
profitieren. Weiterhin fragt er, welcher Anteil an behinderten Fahrgästen die
Haustürbedienung in Anspruch nähmen.
Hierzu erwidert Herr Blindert, dass er die Zahlen an dieser Stelle nicht genau sagen
könne. Diese Informationen könnten jedoch nachgereicht werden.
Die Einführung der Abendfahrten könne erst zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017
erfolgen.
Ausschussmitglied Heinrichs ist der Auffassung, dass die Einhaltung des
Einstundentaktes wichtig sei. Den erhöhten TaxiBus-Zuschlag hält er verträglich und
die künftige Haustürbedienung als „für die Zukunft“ gedacht. Die Abrechnung der
ÖPNV-Kosten über die Kreisumlage, wie sie von der Gemeinde Nettersheim gefordert
wird, finde die Zustimmung der FDP, denn dadurch würden ländliche Kommunen nicht
benachteiligt. Hierfür kämpfe auch die FDP-Kreistagsfraktion.
Für eine endgültige Entscheidung hinsichtlich der Haustürbedienung seien mehr
belastbare Zahlen, auch bzgl. der evtl. verlängerten Fahrtzeiten erforderlich, teilt Herr
Kurth mit. Für ihn sei ein Betrag von 0,20 € eine Erhöhung, die sich finanziell weniger
gut gestellte Personen oft kaum leisten können und oftmals seien gerade dies die
Personen, die auf den TaxiBus angewiesen seien.
In diesem Zusammenhang regt Herr Hilger an, die Angelegenheit im Hauptausschuss
und Gemeinderat weiter zu beraten, wenn die Zahlen des Kreises vorliegen.
Zusammenfassend erklärt Bürgermeister Pacht:
Die Abendverkehre sind entsprechend der Bahnanbindungen auszudehnen, wobei
beim letzten Zug eine Anbindungsmöglichkeit in die Orte zu schaffen wäre. Dies
muss die Gemeinde sich wünschen, da seitens des Kreises Euskirchen der
Bedienungsstandard um ca. 21.00 Uhr endet. Der Kreis seinerseits muss diesem
Wunsch nicht folgen.
Die Abrechnung des ÖPNV über die Kreisumlage ist nach wie vor erste Forderung
der Gemeinde, denn die Gemeinde Nettersheim sei eine Durchfahrtsgemeinde und
muss alle Fahrkilometer innerhalb des Gemeindegebietes von überörtlichen
Linienverkehren mit zahlen, egal ob Bürger der Gemeinde diese Linie nutzen. Als
Beispiel benennt er die Linie 824 (Blankenheim – Bad Münstereifel).
Der ÖPNV muss sich flexibel an die Baulandentwicklung und –Bebauung anpassen
können.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017
Seite 11
Bei der innerkommunalen Linie 820 könnte durchaus bei jedem Halt des Zuges am
Bahnhof Nettersheim im Stundentakt ein TaxiBus bereitstehen, so dass sich ein
Anruf erübrigen würde. Bei Berücksichtigung eines solchen Mehrangebotes müssen
aber die hierfür entstehenden Kosten verträglich sein. Bezüglich der
Abendverkehre ist ein Gespräch mit dem Kreis Euskirchen anzuberaumen, aber
auch bezüglich der Konzessionen, da ggf. auch eine Art Bürgerbus zum Einsatz
kommen könnte.
Zwischenzeitlich liegt eine weitere Information des Kreises Euskirchen bezüglich der in
der Beratung gestellten Fragen vor. Diese ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.
Beschlussempfehlung:
Die Eifelgemeinde Nettersheim begrüßt die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes und
beschließt, die nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen zu beantragen:
1. Die Berechnungen und Festlegungen zur ÖPNV-Umlage sollte nochmals untersucht
und erörtert werden im Hinblick darauf, dass doch eine mögliche 100 %ige
Abwicklung über die Kreisumlage erfolgt.
2. Bahnbezogenes Bedienungsangebot der Linien 820 und 821
a) montags – freitags:
05.00 bis zur letzten Zugankunft in Nettersheim weitestgehend im Zweistundentakt
b) samstags:
Ganztags weitestgehend im Zweistundentakt,
c) sonn- und feiertags:
09.00 – bis zur letzten Zugankunft weitestgehend im Zweistundentakt
Die Bedienungsangebote der übrigen Linien sollen wie bisher bestehen bleiben, da
sie keinen Bahnbezug Nettersheim zulassen.
3. Die Schülerverkehre
einzubeziehen.
sind
sofern
möglich,
in
den
Schienenverkehr
mit
4. Die Bahnanbindung Nettersheim – Blankenheim (Wald) aus Richtung Köln ist ab
06.26 Uhr zu gewährleisten.
Eine endgültige Beschlussfassung soll erst nach weiterer Beratung im Hauptund Finanzausschuss / Rat erfolgen.
Hierzu besteht Einvernehmen.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017
Seite 12
Punkt
2:
Ehemaliges Betriebsgrundstück "Ruhr" in der Gemarkung Buir;
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 620 /X.L. -
Ausschussmitglied Hilger fragt, wie realistisch es sei, dass die Planung so vorgesehen
und ausgeführt werden und die Grundstücksübernahme für die Gemeinde
kostenneutral erfolgen kann.
Hierauf erwidert Bürgermeister Pracht, dass Kostenneutralität das Ziel der Gemeinde
sei. Gemeinsam mit dem Kreis Euskirchen, Herrn Blindert, der mit gleichem Ziel
unterwegs ist, sei ein Ortstermin durchgeführt worden. Die seinerzeitige Belastung im
Grundbuch soll gelöscht werden, die zugesagt, jedoch noch nicht von einem Notariat
im benachbarten Ausland vollzogen wurde. Es gebe eine finanzielle Unterstützung des
Landes von 80 % zur Rekultivierung, der 20 %ige Eigenanteil solle über Ersatzgelder
des Kreis Euskirchen finanziert werden, wobei die Bezirksregierung Köln dies
mittragen müsse. Somit wäre eine Lösung für die Gebäuderuinen gefunden.
Die übrigen Flächen stehen bereit für das Planfeststellungsverfahren „Weiterbau der
BAB 1“, über die der Landesbetrieb weiter verfügen möchte. Es wurde angeregt, diese
Ausgleichsmaßnahmen vorzuziehen, damit zeitnah eine Gesamtlösung für die Flächen
erreicht wird. Derzeit müsse man jedoch auf den Vollzug des Notars warten. Dann
werde Kontakt mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes (BLB)
aufgenommen, damit die Immobilie den Status „herrenloses Grundstück“ aufgeben
kann.
Auf die Frage von Herrn Hilger nach Kostenfreiheit erklärt der Bürgermeister, dass die
Grundstücke nach Ruinenbereiche und Ausgleichsbereiche zu trennen seien, so dass
diese auch für die Planfeststellung zur Verfügung stehen.
Herr Blindert erklärt, dass seitens des Kreises Euskirchen zunächst die Teilung des
Grundstückes vorrangig betrieben werde, wobei nur die Gebäudeflächen von Kreis
oder Kommune zu übernehmen seien. Der Verband für Flächenrecycling und
Altlastensanierung (AAV) werde nur dann beteiligt, wenn Kommune oder Kreis für die
Fläche (Eigentum) zuständig sind. Erfolgt eine Förderung und Ausführung der
Maßnahme, sind die Flächen danach unbelastet. Vertragliche Regelungen seien hierzu
zu vereinbaren.
Nach kurzer weiterer Diskussion erfolgt die Abstimmung mit folgendem Ergebnis:
Beschlussempfehlung:
Der nachfolgende Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017
Seite 13
Punkt 3:
Bauleitplanung
Punkt 3.1:
51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Nettersheim zur Ausweisung einer 2.
Windkraftkonzentrationszone;
Zwischenbericht zur vertiefenden artenschutzrechtlichen
Prüfung (ASP II) sowie Erfassung von ausgewählten Tierarten
- Vorlage 382 /X.L. Z.1 -
Einleitend erklärt Bürgermeister Pracht, dass Informationen in dieser Thematik bereits
im Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft ergangen seien. Die artenschutzrechtliche
Prüfung habe frühzeitig ergeben, dass die zu untersuchende Fläche „D 12“ am
Autobahnende nicht zustande kommt. Die am Verfahren beteiligte Untere
Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen erteilt keine Genehmigung zur Errichtung
von Windenergieanlagen. Dieses Vorgehen wurde auch mit dem Rechtsbeistand der
Gemeinde abgestimmt, so dass nunmehr im Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss die weitere noch festgestellte Potentialfläche „E 2“ bei Marmagen,
Nähe Milzenhäuschen untersucht werden muss, um festzustellen, ob diese Fläche nach
Umweltverträglichkeitsprüfung und ASP II für Windenergieanlagen geeignet ist.
Hierzu merkt Herr Hilger an, dass es seinerzeit auch eine östliche Fläche im
Gemeindegebiet in Richtung Rheinland-Pfalz gegeben habe, die aufgrund ihrer Größe
bereits aussortiert wurde. Da die Fläche „D 12“ mit einer Größe von 42,6 ha nunmehr
ausgeschlossen worden ist, verbleibt zur Untersuchung noch die Fläche „E 2“ mit
15,88 ha.
Nach Auffassung von Herrn Mayer gehe es in Nachbarkommunen viel schneller mit der
Errichtung von Windenergieanlagen. Für ihn würden die Untersuchungen einfach zu
lange dauern. Es sehe so aus, als seien alle geschützten Arten nur in Nettersheim. Alle
Bereiche würden nach und nach untersucht und man habe keine positiven Ergebnisse.
Für die Untersuchungen würden zudem erhebliche Mittel aufgewendet.
Bürgermeister Pracht erklärt, dass tatsächlich über Jahre Untersuchungen angestrengt
werden müssen, um eine rechtssichere Windenergieplanung zu erreichen, auch wenn
die
Untersuchungen
nicht
zu
Ende
geführt
werden.
Gibt
es
keine
Windkraftkonzentrationszone, werden WEA als privilegiertes Vorhaben eingestuft und
können an den verschiedensten Stellen im Gemeindegebiet errichtet werden. Die
gutachterlichen Untersuchungen unterliegen der Bewertung der Fachbehörde, die ihre
Einschätzungen zu diesem Ergebnis vortragen. Im vorliegenden Falle liege die
Einschätzung schriftlich vor. Auf diese Aussage hin wurde der Beschlussvorschlag in
Abstimmung mit dem Rechtsbeistand erarbeitet. Letztendlich konnten dadurch auch
Kosten eingespart werden.
Die Gemeinde habe frühzeitig die Entwicklung des Waldes aus ökologischer Sicht
vorangebracht, so dass mehr Laubholz- anstatt Nadelholzanteile vorhanden sind. WEA
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017
Seite 14
sind jedoch im Laubholzwald nicht zulässig.
Auch von der Regionalplanung bei der Bezirksregierung Köln ist eine Untersuchung
bezüglich der Vorrangflächen für Windenergie vorgesehen. Hier müsse man abwarten,
ob weitere Stellen vorgeschlagen werden.
Auch Herr Pospig bemängelt, dass man in Blankenheim weiterkomme, in Nettersheim
aber nicht. Die Bürger fragen danach und auch nach den aufwändigen
Untersuchungen. Hierzu entgegnet Herr Pracht, dass eine verbindliche Aussage für
eine weitere Konzentrationszone noch nicht getroffen werden kann, wenn man eine
geordnete bauleitplanerische Entwicklung anstrebt. Diese ist in Blankenheim
vorhanden und gerichtlich entschieden.
Im „gesamtheitlichen Planungskonzept zur Errichtung von Windenergieanlagen im
Gemeindegebiet Nettersheim“ wurden harte und weiche Faktoren, Abstände zu
Siedlungsflächen, zu FFH- und Naturschutzgebieten und naturlandschaftsprägenden
Einrichtungen abgewägt. Ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewollt, ist
eine Umweltverträglichkeitsprüfung und Untersuchung von ASP II erforderlich.
An dieser Stelle ließen geschützte Tierarten wie Rotmilan, Haselhuhn und Fledermäuse
die Ausweisung einer Windkraftkonzentrationszone nicht zu, teilt Herr Hilger mit. In
der Vergangenheit habe seine Fraktion diese Fläche vorgeschlagen, die zunächst nicht
aufgenommen wurde. Gegebenenfalls gebe es die Möglichkeit einer Lösung im
Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit im Bereich der B51. Man könne die
Ausweisung weiterer Flächen nicht ewig hinauszögern, da auch die Bezirksregierung
wohl weiteren Druck ausüben werde.
Der Bürgermeister bestätigt, dass man bislang eine hohe Summe an Planungs- und
Gutachterkosten
ausgegeben
habe.
Sowohl bei
der
Neuaufstellung
des
Flächennutzungsplanes als auch bei Bebauungsplänen seien gesetzliche Vorgaben
einzuhalten, so dass man diesen folgen müsse.
In der Vergangenheit seien die Ausweisung von FFH-Gebieten, Naturschutz, Ziel
gewesen. Man habe eine Art „grüne Oase“ für die Städte geschaffen und sei vorbildlich
unterwegs. Es stelle sich die Frage, was der Auftrag gemäß Landesentwicklungsplan
sei. Was wichtiger sei, der Natur-/Artenschutz oder die Energiewende. Natürlich gebe
es unterschiedliche Auffassungen zwischen den Naturschutzverbänden, die
letztendlich sagen, wonach sich die Kommunen zu richten haben. Die Fläche, die Herr
Hilger bzgl. einer interkommunalen Zusammenarbeit vorschlage, sei schon aus
artenschutzrechtlichen Gründen ausgeschlossen.
Herr Pospig sieht keinen Widerspruch bei den Themen Artenschutz und Energiewende.
Die Windenergie könne man auch als Chance sehen.
Nach kurzer Diskussion wird wie folgt abgestimmt:
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017
Seite 15
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen:
a) Es wird rechtsverbindlich erklärt, dass die Beurteilung der Unteren
Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen zum Zwischenbericht der faunistischen
Erfassungen für einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (ASF II) vom Januar
2017 keine Möglichkeit zulässt, Windenergieanlagen auf der Potentialfläche „D 12“
zu errichten.
b) Die aufgrund des Zwischenberichtes eingestellten Untersuchungen zum
artenschutzrechtlichen Fachbeitrag auf der Potentialfläche „D 12“ bei Tondorf sind
nicht mehr zu fortzuführen.
c) Für die nach dem gesamträumlichen Planungskonzept zur Ermittlung von
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen empfohlene weitere Potentialfläche
„E 2“ – Waldfläche südlich von Marmagen in der Flur „Schweißbruch“ - mit einer
Größe von 15,88 ha ist die faunistische Erfassung für einen artenschutzrechtlichen
Fachbeitrag (ASF II) durchzuführen.
d) Die Verwaltung wird beauftragt, für diese faunistische Erfassung das bislang in
Anspruch genommene Gutachterbüro zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 3.2:
mehrheitlich ja bei 2 Gegenstimmen
Städtebauliche Entwicklung von Bebauungsplänen;
1. Bestellung eines Umlegungsausschusses gem. § 3 der
Verordnung zur Durchführung
des Baugesetzbuches
2. Übertragung von vereinfachten Umlegungen gem. § 8 der
Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches an den Umlegungsausschuss
- Vorlage 605 /X.L. -
Bereits in den vergangenen Sitzungen habe er über die starke Baulandnachfrage in
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim informiert, so Herr Bürgermeister Pracht. So
müssten, um weitere Baulandflächen auszuweisen, die Vermessung der öffentlichen
Verkehrsflächen, Arrondierung privater Grundstücke etc. über notarielle Verträge
erfolgen. Es sei jedoch möglich, ein vereinfachtes Umlegungsverfahren für diese
Gebiete durchzuführen. Bei Zuteilung der Flächen würde die Grunderwerbssteuer
entfallen. Darüber hinaus könne ein solches Verfahren relativ schnell durchgeführt
werden,
so
dass
vorgeschlagen
werde,
dieses
Verfahren
über
ein
vermessungstechnisches Büro abwickeln zu lassen.
Bezüglich der zu besetzenden Stellen des Umlegungsausschusses
Ratsmitglieder erklärt er, dass diese noch zu benennen seien.
durch
Herr Kurth erklärt, dass seitens der CDU-Fraktion die beiden betroffenen
Ortsvorsteher in Betracht kämen, ansonsten aber auch Vorschläge der anderen
Fraktionen akzeptiert würden.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017
Seite 16
Seitens der UNA-Fraktion wird Herr Albert Müllenborn vorgeschlagen.
Herr Mayer regt an, eher neutrale Personen ggf. aus anderen Orten ohne direkte
Verbindung vorzuschlagen.
Bürgermeister Pracht weist darauf hin, dass bis zur Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses bzw. zum Gemeinderat die Vertreter zu benennen seien. Wie
soeben schon angedacht, seien als ordentliche Mitglieder ggf. jeweils eine Person von
CDU und UNA zu nennen, als stellvertretende Mitglieder jeweils eine Person von CDU
und SPD.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt,
1. für die Durchführung von Umlegungsverfahren einen Umlegungsausschuss zu
bilden.
Zu den Mitgliedern des Umlegungsausschusses werden bestellt:
Vorsitzender:
Stellv. Vorsitzender:
Angehöriger des höheren
vermessungstechnischen Dienstes:
Vertreter:
Sachverständiger für die Bewertung
Von Grundstücken:
Vertreter:
Gemeindevertreter:
Vertreter:
Dr. Karl Heinz Decker
Edgar Decker
Dipl.-Ing. Frank Diefenbach
Dr. Ing. Heinz Rütz
Robert Rang
Manfred Söns
1. (Ratsmitglied)
2. (Ratsmitglied)
1. (Ratsmitglied)
2. (Ratsmitglied)
2. Der Gemeinderat überträgt dem Umlegungsausschuss die Durchführung
vereinfachter Umlegungen für die zwei Teilabschnitte des Bebauungsplanes G 14,
Nettersheim, „Brotkiste“ und „Auf Graben“ sowie für das Baugebiet F 7 „Die Acht
Morgen“ in Marmagen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017
Seite 17
Punkt 3.3:
4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste"
in Nettersheim gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB);
a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken
und Anregungen im
Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der
benachbarten Kommunen,
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §
3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 BauGB
b) Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
c) Öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und
Umweltbericht gem. § 3
Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB
- Vorlage 454 /X.L. Z.4 -
Der Bürgermeister erläutert, dass zwischenzeitlich eine Bürgerversammlung
stattgefunden habe, wobei im Meinungsaustausch die Bedenken mitgeteilt und
erörtert wurden. Bis zum Gemeinderat werde eine weitere Aufklärung zur
Entwässerungslösung erfolgt sein. Nach wie vor sei nicht abschließend geklärt, ob eine
Versickerung des Regenwassers in Gänze möglich ist. Sollte dies der Fall sein, müsse
man dem Landeswassergesetz folgen und ein Trennsystem verwenden. Wenn nicht,
wie im Betriebsausschuss vorgestellt, komme ein Mischwassersystem zum Tragen mit
Anbindung an die Bahnhofstraße, so dass ggf. das Regenrückhaltebecken zu
ertüchtigen wäre. Die Angelegenheit insgesamt muss mit den Fachbehörden
besprochen werden. Im erneuten Gutachten zur Versickerungsfähigkeit wurde eine
angrenzende Fläche westlich des Baugebietes G 13 untersucht, wurde dargestellt,
dass eine Versickerung größtenteils jedoch nicht in Gänze dort vorgenommen werden
könne. Bei dieser Lösung würden Mehraufwendungen bis zu 200.000 € entstehen.
Bürgermeister Pracht bestätigt auf Anfrage, dass in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses hierüber erneut informiert werde.
Bezüglich der Gebäudehöhen erklärt der Bürgermeister, dass sich die Nachfrage
gegenüber der von vor 10 – 15 Jahren verändert habe. Bauherrengemeinschaften, die
gemeinsam ein Gebäude errichten wollen aber auch Nachfragen zur Errichtung von
Mehrfamilienhäusern gehen bei der Gemeinde ein. Eine erhebliche Nachfrage komme
aus der Region oder dem städtischen Raum. Aufgrund dessen sei es notwendig,
schnellstmöglich zu Baurecht zu kommen, da die Gemeinde kaum noch über
Einzelgrundstücke verfüge.
Herr Müllenborn weist darauf hin, dass die Abwasserplanung sehr sorgfältig geplant
und genug Vorhaltung vorhanden sein müsse, um Hochwasserereignisse meistern zu
können. Hierauf erwidert Bürgermeister Pracht, dass die Varianten insgesamt
untersucht werden müssten. In der Sitzung im Dezember 2016 habe der Fachplaner
das Mischsystem favorisiert. Jetzt müsse nochmals begutachtet werden bezüglich der
Versickerung auf der Fläche westlich G 13 oder Mischsystem. Derzeit seien in der
Begründung noch beide Varianten enthalten. Bis zur Sitzung des Gemeinderates
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017
Seite 18
werde die endgültige Lösung präsentiert.
Die Fläche „Auf Graben“ komme noch hinzu, merkt Herr Mayer an. Des Weiteren ist er
der Auffassung, dass zwischen der Bürgerinformation und der Abgabe einer
Stellungnahme zur Baugebietsentwicklung sehr eng bemessen gewesen sei.
Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass im Bürgerinformationstermin alle Eigentümer
und auch der große Eigentümer zu Wort gekommen seien und dies in die Abwägung
mit eingeflossen sei. Zum weiteren Vorgehen erklärt Herr Pracht, dass nach
Ratsbeschluss die Offenlage vorgesehen sei und auch das vereinfachte
Umlegungsverfahren erfolgen könne. Damit habe der Ausschuss zunächst seine
Aufgabe erfüllt.
Herr Kurth teilt die Bedenken des Herrn Mayer bezüglich der Abwasserbeseitigung für
das weitere Plangebiet „Auf Graben“. Es kommen aber nicht nur Flächen hinzu,
sondern es bieten sich ggf. neue Möglichkeiten, wie eine Entwässerung erfolgen
könne. Er gehe davon aus, dass im Nichtöffentlichen Teil hierzu noch Informationen
ergehen.
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen:
a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen werden die in
der, der Vorlage beigefügten Anlage dargestellten Abwägungen vorgenommen und
hierzu die in den Empfehlungen aufgeführten Beschlüsse gefasst.
b) Der Geltungsbereich wird für den Teilbereich des Bebauungsplanes G 14
„Brotkiste“ um die Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. Nr. 184 und
Flur 10 Nr. 161 (nordöstlich an das Plangebiet angrenzende Wirtschaftswege)
erweitert. Dabei ist das Flurstück Nr. 184 als „Fläche für die Landwirtschaft“
darzustellen und das Flurstück Nr. 161 als „Fläche für die Landwirtschaft“ und
„öffentliche Verkehrsfläche mit Fußweg“ auszuweisen. Die Änderung des
Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit
beschlossen.
c) Der beigefügte Planentwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14,
Teilbereich „Brotkiste“ mit Begründung und Umweltbericht ist gem. § 3 Abs. 2
BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017
Seite 19
Punkt 3.4:
54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde
Nettersheim sowie 5. Änderung des Bebauungspanes G 14,
Teilbereich "Auf Graben" im Parallelverfahren;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 609 /X.L. -
Herr Mayer regt an, eine höhere Grundflächenzahl als 0,4 zu wählen (ggf. 0,6).
Aufgrund der landwirtschaftlichen Flächen zwischen zwei Baugebieten sieht er ggf.
Probleme bezüglich auftretender Emissionen.
Bürgermeister Pracht erklärt, dass nach Erschließung und Bebauung der Teilfläche
„Zur Klosterquelle“ nunmehr der 2. Teilbereich“ entwickelt wird. Aber auch die
dazwischen liegende Fläche muss angepasst werden. Vorgesehen ist, dass die
Festsetzungen nicht wesentlich von den Festsetzungen „Zur Klosterquelle“ und
„Brotkiste“ abweichen sollen. Es handelt sich um Potentialflächen, die für eine
Bebauung bis zu 20 Jahren vorgehalten werden soll. Aus seiner Sicht werden
Emissionen nicht befürchtet, da sie bislang auch nicht zu Problemen geführt haben.
Bei allen Flächen handelt es sich um Wiesenflächen.
Beschluss:
Es wird beschlossen:
a) Zur Entwicklung und Erschließung weiterer Baulandflächen in Nettersheim sind für
den 3. Erschließungsabschnitt „Auf Graben“ im Bebauungsplan G 14 die 54.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim sowie die 5.
Änderung dieses Bebauungsplanes durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss gem.
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit gefasst. Betroffen hiervon sind die
Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 182, 183, 184 und 194. Der als
Anlage
(Anlage
1)
beigefügte
Planauszug
ist
Bestandteil
dieses
Aufstellungsbeschlusses.
Die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim
beinhaltet die Umwandlung bisher als „Fläche für die Landwirtschaft“
ausgewiesene Bereiche in „Wohnbauflächen“ (s. Anlage 2).
Im Rahmen der 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Auf
Graben“ ist die Festsetzung „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Allgemeines
Wohngebiet“ (WA) zu ändern. Es soll eine zweigeschossige Bauweise mit einer
Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8
festgesetzt werden. Im Übrigen sind die aus der 4. Änderung des
Bebauungsplanes G 14, 2. Teilbereich „Brotkiste“ erfolgten textlichen
Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften in die 5. Änderung zu
übernehmen.
b) Der Auftrag zur Durchführung der Bauleitplanverfahren mit Begründung, sowie der
erforderliche Umweltbericht mit sich ggf. hieraus ergebende weitere
gutachterlichen Betrachtungen, topografische Geländeaufnahmen sind an das
jeweils billigstbietende Planungs- bzw. Gutachterbüro zu erteilen.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017
Seite 20
c) Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1, Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
d) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB sind im Parallelverfahren durchzuführen. Darüber hinaus ist die
Planung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
e) Nach Auswertung der vorgetragenen Stellungnahmen nach d) ist die
Bauleitplanung ggf. zu modifizieren, so dass das Verfahren zur Öffentlichen
Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und den nach Einschätzung der
Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten ist.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 3.5:
einstimmig ja
Bauleitplanung;
Bauliche Entwicklung der Ortslage Frohngau
- Vorlage 621 /X.L. -
Diese Angelegenheit soll zeigen, so Herr Pracht, wie die Bezirksregierung Köln bei
Arrondierung einer Einzelparzelle reagiert. Bezüglich einer erwarteten derartigen
Vorgehensweise habe seitens der Gemeinde im Rahmen der Neuaufstellung des
Landesentwicklungsplanes ihre diesbezüglichen Bedenken vorgetragen. Am 20.03.
werde ein Gespräch mit der Bezirksregierung Köln erfolgen, bei dem auch andere
Punkte erörtert werden sollen wie u. a. auch die Neuaufstellung Flächennutzungsplan.
Auf die Anregung von Herrn Mayer, doch ein Verfahren zur Änderung der
Ortslagenabrundungssatzung
einzuleiten
und
durchzuführen,
erklärt
der
Bürgermeister, dass ein solches Verfahren eingeleitet werde, wenn die Zustimmung
der Regionalplanung ergangen sei.
Anmerkung zur Niederschrift:
In einem Gesprächstermin bei der Bezirksregierung am 20.03.2017 konnte erreicht
werden, dass das Grundstück Gemarkung Frohngau, Flur 3 Nr. 39 teilweise mit in die
Siedlungsplanung einbezogen werden kann.
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen, mit der Landesplanung der Bezirksregierung Köln ein
Erörterungs- und Abstimmungsgespräch im Rahmen der Fortschreibung des
Regionalplanes Köln sowie der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der
Eifelgemeinde Nettersheim dahingehend zu führen, dass in den Ortschaften innerhalb
des Gemeindegebietes Nettersheim mit unter 2.000 Einwohnern weiterhin eine
bauliche Entwicklung am Ortsrand ermöglicht wird, wenn es sich z. B. um eine
Arrondierung handelt bzw. Erschließungsanlagen bereits vorhanden sind und wenn der
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017
Seite 21
Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung nachgewiesen wird.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 3.6:
einstimmig ja
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 6,
Marmagen, Sittard/Finkenweg;
Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 9 Nr. 300
- Vorlage 601 /X.L. -
Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes F 6, Marmagen, Sittard/Finkenweg zur Errichtung einer Garage
a) außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen des Grundstückes Gemarkung
Marmagen, Flur 9 Nr. 300 und
b) zur Flachdachgestaltung dieser Garage
zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt 4:
Bauen im Außenbereich
Punkt 4.1:
Bauen im Außenbereich;
Errichtung einer Futter- und Pferdeunterstellhalle auf dem
Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur15 Nr. 197
- Vorlage 602 /X.L. -
Beschluss:
Es wird beschlossen, über die Bauvoranfrage auf Errichtung einer Futter- und
Pferdeunterstellhalle auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von
Marmagen befindlichen Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 15, Nr. 197, nach den
Stellungnahmen des Kreises Euskirchen über die Privilegierung, die Festsetzung im
Landschaftsplan
und
den
erforderlichen
ökologische
Ausgleichsund
Ersatzmaßnahmen zu entscheiden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017
Seite 22
Punkt 4.2:
Bauen im Außenbereich;
Errichtung eines Pferdeunterstandes auf dem Grundstück
Gemarkung Roderath, Flur 5 Nr. 75
- Vorlage 628 /X.L. -
Herr Mayer fragt, da die Privilegierung bereits im Jahre 1998 festgestellt worden sei,
ob man sich noch hierauf berufen könne oder ob ggf. andere Maßstäbe oder
Voraussetzungen geprüft werden müssten.
Hierzu erwidert Bürgermeister Pracht, dass dies durch den Kreis Euskirchen
entschieden werde und man nach dieser Entscheidung in der nächsten Sitzungsphase
erneut berate.
Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag auf Neubau eines Pferdeunterstands auf dem
teilweise außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Roderath befindlichen
Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 5, Nr. 75, erst dann zuzustimmen wenn
ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde
des Kreises Euskirchen abgestimmt sind.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
5:
einstimmig ja
Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" u. "Auf
Graben"
- Vorlage 629 /X.L. -
Der Bürgermeister geht nochmals auf die derzeitige Entwässerungssituation für die
Teilbereiche „Brotkiste“ und „Auf Graben“ des Baugebietes G14 ein. Hierbei legt er
dar, dass die weitere Variantenuntersuchung hinsichtlich Versickerung ergeben hätte,
dass eine Versickerung im Teilbereich Brotkiste durch den Gutachter für nicht
realisierbar gesehen werde. Versickerungsmöglichkeiten könnten nur außerhalb des
Erschließungsgebietes auf gemeindlichen Flächen oberhalb des Baugebietes G13
ermöglicht werden. Hierbei zeige sich jedoch keine finanzielle Verbesserung
gegenüber der bereits im Fachausschuss vorgestellten Variante im Mischsystem. Es
sei daher angedacht die Variante Mischsystem weiter zu untersuchen und notwendige
Abstimmungen mit den zu beteiligenden Fachbehörden vorzunehmen. Dies
insbesondere hinsichtlich des vorhandenen Regenüberlaufbeckens in der Urftstraße.
Bezüglich des Teilbereiches „Auf Graben“ teilt er mit, dass für dieses Gebiet die
Entwässerung überwiegend Richtung Baugebiet „Klosterquelle“ im Trennsystem
erfolgen könne, so dass hierdurch die finanziellen Belastungen hinsichtlich
Entwässerung gering gehalten werden könnten. Lediglich ein geringer Teilbereich
müsse in Richtung Höhenweg entwässert werden. Ziel müsse es daher sein, beide
Baugebiete zügig hinsichtlich der Erschließung fortzuführen und ggf. eine Erschließung
in Teilabschnitten zu gewährleisten, damit kurzfristig Grundstücksflächen für eine
Bebauung zur Verfügung stehen.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017
Seite 23
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass ggf. die Möglichkeit bestehe, eine
Entwässerung des Gebietes „Auf Graben“ über das Trennsystem im Bereich
„Klosterquelle“ durchzuführen, um nicht den Kanalanschluss im Gebiet „Brotkiste“ zu
belasten. Es sei nun die Erschließungsmaßnahme für die Bereiche zügig fortzuführen,
die am schnellsten zu realisieren seien.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, innerhalb des Baugebietes G 14 in Nettersheim sowohl für das
Baugebiet „Brotkiste“ wie auch für das Baugebiet „Auf Graben“ die
Erschließungsplanung zügig fortzuführen mit dem Ziele, möglichst im Jahre 2017 mit
einer Teilerschließung zu beginnen.
Weiterhin beschließt der Rat, hinsichtlich der Entwässerung des Teilbereiches
„Brotkiste“
weitere
Untersuchungen
hinsichtlich
einer
kostengünstigen
Entwässerungsvariante durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
6:
einstimmig ja
1. Erweiterung des Sanierungsgebietes in Zingsheim im
Vereinfachten Verfahren gem. § 142 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 627 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt eine 2. städtebauliche Sanierungssatzung über die
förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Zingsheim für die Straße „Formegey“
sowie Teilbereiche der Kirchstraße, Weidenstraße, Brunnenstraße, Pfalzstraße,
Willenberger Straße und Krausstraße gem. § 142 Abs. 4 BauGB im Vereinfachten
Verfahren. Die Sanierungssatzung mit Begründung sowie Abgrenzung des
Geltungsbereiches dieser Satzung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Genehmigungspflicht nach §§ 144 und 145 BauGB wird hierbei ausgeschlossen.
Es wird darüber hinaus beschlossen, die Gültigkeit der Sanierungssatzung für eine
Dauer von 15 Jahren, beginnend ab dem Satzungsbeschluss festzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
7:
einstimmig ja
Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und
Begegnung
- Vorlage 635 /X.L. -
Ausschussmitglied Mayer teilt mit, dass wie in der Vorlage dargestellt, bereits
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017
Seite 24
zahlreiche Aktivitäten im Kloster stattgefunden hätten und auch einige Maßnahmen
durchgeführt worden seien. Vor einiger Zeit habe man die Räumlichkeiten einmal
besichtigt. Interessant sei nun, wie sich das Objekt heute darstelle.
Der Bürgermeister schlägt vor, bei Interesse nochmals einen gemeinsamen
Besichtigungstermin mit dem Planer durchzuführen. Dies sei nach der aktuellen
Sitzungsphase u. den Osterfeiertagen sicherlich zu realisieren.
Hierzu besteht Einvernehmen.
Ausschussmitglied Hilger legt dar, dass er einerseits voll Anerkennung bezüglich der
durchgeführten Veranstaltungen sei, insbesondere hierbei auch das persönliche
Engagement einiger Verwaltungsleute, hier seien stellvertretend auch für andere Herr
Schell und Frau Mießeler zu nennen. Anderseits sei ihm die Vorlage stellenweise zu
nebulös. Es würden viele Aspekte angesprochen, aber manches hätte man besser
etwas konkreter dargestellt. Vor allem Zahlen wären wünschenswert gewesen, z.B.
hätte ihn die Anzahl der Praktika interessiert. Eine detaillierte Erklärung wäre also
wünschenswert, entweder heute oder im Hauptausschuss mündlich oder auch
schriftlich mit der Niederschrift.
Der Bürgermeister führt aus, dass man mit der Vorlage auch gegenüber dem
Fördergeber die aktuelle Entwicklung dokumentieren wolle, auch zu Stand und
Entwicklung der Integrationsbemühungen. Die Fördermittel seien zu einem Zeitpunkt
mit steigender Zuwanderung gewährt worden. Nun sei im Jahr 2016 die Zuwanderung
nicht in der geplanten Höhe erfolgt. Jetzt werde daher die aktuelle Situation
beschrieben, welche Themen in Bearbeitung und Umsetzung seien, an welcher Stelle
Räume noch ausgelagert seien, z.B. seien auch die geplanten Wohnungen derzeit
noch nicht fertig. Mit der Bezirksregierung findet in Kürze auch nochmals ein
Abstimmungsgespräch zum derzeitigen Sachstand statt.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt den Jahresbericht 2016 zum „Kloster NettersheimQuartierszentrum für Flüchtlingshilfe und Integration“ zustimmend zur Kenntnis und
beschliesst, die Aktivitäten 2017 fortzuführen und nach Möglichkeit auszubauen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt 8:
Interkommunales Entwicklungskonzept für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim 2016 - 2020
Punkt 8.1:
Modernisierung und behindertengerechte Ausstattung Rathaus
Zingsheim
- Vorlage 634 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017
Seite 25
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt den in der Begründung zur Vorlage dargestellten
Planungsstand zur Modernisierung und behindertengerechten Ausstattung des
Rathauses Zingsheim zustimmend zur Kenntnis und beschließt auf dieser Grundlage
das Bauantragsverfahren einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 8.2:
einstimmig ja
2. Bauabschnitt Rathaus Zingsheim – Sanierung und
Modernisierung Koordinierungsstelle Katastrophenschutz mit
Feuerwehrgerätehaus
- Vorlage 632 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt das in der Begründung zur Vorlage beschriebene
Planungskonzept für den 2. Bauabschnitt Rathaus – Sanierung und Modernisierung
Koordinierungsstelle Katastrophenschutz mit Feuerwehrgerätehaus zustimmend zu
Kenntnis.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat die Maßnahme nach Vorlage der Bewilligung in
Kooperation
mit
der
Löschgruppe
Zingsheim
umzusetzen.
Notwendige
Maßnahmengewerke und Materialbeschaffungen sind auf der Grundlage der
vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu vergeben.
Darüber hinaus sind die weiteren notwendigen Planungsleistungen auf der Grundlage
der HOAI zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 8.3:
einstimmig ja
Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum
Generationenplatz
- Vorlage 611 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Entwicklung der Spielflächen an der
Grundschule Zingsheim zum Generationenplatz sowie die geplanten weiteren
Umsetzungsschritte zustimmend zu Kenntnis.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat die notwendigen Planungsaufträge auf der
Grundlage der HOAI zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017
Seite 26
Punkt8.4:
Nutzungskonzept Grundschulverbund Nettersheim
Punkt8.4.1: - Grundschule Marmagen
- Vorlage 642 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, für die Sanierung, Modernisierung und Weiterentwicklung
des Grundschulverbundes Nettersheim – Schulstandort Marmagen im Rahmen der
Städtebauförderung
(Interkommunales
Entwicklungskonzept
BlankenheimNettersheim) einen Einzelantrag für das Programmjahr 2018 zu stellen.
Der hierfür notwendige zusätzliche Finanzbedarf ist überplanmäßig bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt8.4.2: - Grundschule Zingsheim
- Vorlage 622 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, für die Sanierung, Modernisierung und Weiterentwicklung
des Grundschulverbundes Nettersheim – Schulstandort Zingsheim im Rahmen der
Städtebauförderung
(Interkommunales
Entwicklungskonzept
BlankenheimNettersheim) einen Einzelantrag für das Programmjahr 2018 zu stellen.
Der hierfür notwendige zusätzliche Finanzbedarf ist überplanmäßig bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 8.5:
einstimmig ja
Nutzungskonzept Schulzentrum Nettersheim
- Vorlage 633 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zum Schulzentrum Nettersheim
zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017
Seite 27
Punkt 8.6:
Entwicklung Sportzentrum Nettersheim einschließlich
Schallschutz
- Vorlage 641 /X.L. -
Ausschussmitglied Mayer bezieht sich auf eine in der Vorlage angegebene Mitteilung
des TÜV, dass eine Lärmschutz- und Sichtschutzwand grundsätzlich entbehrlich sei. Er
fragt an, wer diese Aussage getroffen habe und ob dies schriftlich vorliege.
Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass im Jahr 1999 im Rahmen der Bauleitplanung
Klosterquelle ein Lärmschutzgutachten erstellt worden sei. Damals allerdings in Bezug
auf die Kleinspielfelder und den vorhandenen Tennenplatz, wobei die Fußballspiele
überwiegend auf dem Naturrasenplatz in Marmagen stattgefunden hätten. In
Überprüfungen habe man nun weiterhin untersucht, wie sich die Situation bei
erweitertem Spielbetrieb (Sonntagsspiele) darstellt. Hier seien insbesondere genaue
Messungen auch zu den Zeiten der „Mittagsruhe“ von 13.00 – 15.00 Uhr erfolgt. Es
sei
festgestellt
worden,
dass
bzgl.
der
einzuhaltenden
Werte
eine
Schallschutzmaßnahme nicht zwingend notwendig sei.
In der Bürgerinformationsveranstaltung habe man darüber informiert, dass die
Bepflanzung etwas eingekürzt werde und eine ca. 1,80 hohe Sicht-/Lärmschutzwand
in die vorhandene Bepflanzung eingebracht werde. Außerdem solle die Flutlichtanlage
in LED-Technik umgewandelt werden, wobei die Ausleuchtung unmittelbar senkrecht
nach unten auf den Platz ausgerichtet werde, so dass die Anlage zukünftig von weitem
nicht mehr so stark sichtbar leuchten werde.
Das aktuelle Lärmschutzgutachten ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zum Sportzentrum Nettersheim
zustimmend zur Kenntnis. Weiterhin beschließt der Gemeinderat die weiteren
notwendigen Planungsleistungen auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 8.7:
einstimmig ja
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und
Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 610 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden
sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten
Marmagen und Zingsheim aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) zu
gewähren:
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017
Seite 28
Lfd.Nr.
Objekt
1.
Auf den Höfen
Marmagen
2.
Kölner Straße
Marmagen
Petrusstraße
Zingsheim
3.
Maßnahme
Gesamtkosten
der
Maßnahme, €
Fördersumm
e
€
4,
Reinigung, Instandsetzung und Anstrich
der Fassade
9.961,01
3.000,00
58,
Instandsetzung und Neuanstrich der
Fassade
Anstrich der westlichen Holzverkleidung
sowie des westlichen Mauerwerkes und
Anstrich des Hoftores
11.040,57
3.000,00
2.408,25
1.205,00
21.627,38
3.000,00
14,
4.
An der Dreispitz 1,
Zingsheim
Instandsetzung
Bruchsteinmauerwerkes,
Fensterfaschen und –bänke sowie
Fachwerk- und Sockelbereiches an
Hofseite
5.
Nürburgstraße
Zingsheim
13,
Anstrich der Fassade
8.274,84
3.000,00
6.
Nürburgstraße
Zingsheim
17,
Anstrich der Fassade
3.603,78
1.302,00
Abstimmungsergebnis:
des
der
des
der
einstimmig ja
Punkt 9:
Masterplan Nettersheim
Punkt 9.1:
Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm
- Vorlage 615 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und
Hofflächen aus dem Masterplan Nettersheim im Sanierungsgebiet Nettersheim einen
Zuschuss in Höhe von ausnahmsweise 7.000,00 € für die Instandsetzung des
Bruchsteingiebels des ortsbildprägenden Objektes „Am Kirchberg 1“, Nettersheim, bei
Gesamtkosten in Höhe von 12.485,71 € zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 9.2:
einstimmig ja
Besucherleitsystem für Nettersheim
- Vorlage 607 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen des Masterplans Nettersheim die Umsetzung
des neuen Besucherleitsystem in Nettersheim durchzuführen und unter Beteiligung
des Gewerbe-, Verkehrs- und Verschönerungsvereins Nettersheim (GVV), von
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017
Seite 29
Fachbehörden bzw. Fachfirmen
Preisangebote einzuholen. Die
billigstbietende Firma erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 9.3:
das Besucherleitsystems zu erarbeiten und
anschließende Auftragsvergabe soll an die
einstimmig ja
Parkleitsystem für Nettersheim
- Vorlage 608 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, die Maßnahmen zur Umsetzung des neuen
Parkleitsystems für Nettersheim durchzuführen und im Besucherleitsystem zu
integrieren (s. Vorlage 607).
Abstimmungsergebnis:
Punkt 9.4:
einstimmig ja
Masterplan Nettersheim
hier: Gestaltung Fläche ehemaliger Kurpark Nettersheim
- Vorlage 647 /X.L. -
Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich, wann der Pachtvertrag abgeschlossen
worden sei. Er frage sich, ob der Zeitraum von 20 Jahren nicht etwas zu kurz sei.
Gegebenenfalls wäre ein Zeitraum von 40 Jahren günstiger gewesen.
Der Bürgermeister teilt mit, dass der Vertrag vor 2 bis 3 Jahren abgeschlossen worden
sei. Für die Förderung sei der Zeitraum unerheblich, er könne aber gerne nochmals
anfragen, ob ggf. auch eine längerfristige Anpachtung möglich sei.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, unter Einbeziehung der Fachbehörden im Rahmen des
Masterplans Nettersheim die Neugestaltung der Flächen des ehemaligen Kurparks
Netterheim zu erarbeiten und umzusetzen. Für die Ausführung der Arbeiten sind
entsprechende Preisangebote von Fachfirmen einzuholen und die jeweiligen Aufträge
an die billigstbietenden Firmen zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 10:
einstimmig ja
Städtebauförderungsprogramm 2017
hier: Jugendforum Nettersheim
- Vorlage 636 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017
Seite 30
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen des neuen Städtebauförderprogramms
„Investitionspaket Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ einen Förderantrag für
das Jugendforum Nettersheim zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 11:
einstimmig ja
Straßenentwässerungsanteil für überörtliche Bundes- und
Landesstraßen innerhalb des Gemeindegebietes
- Vorlage 618 /X.L. -
Ausschussmitglied Mayer teilt mit, dass die SPD-Fraktion bezüglich der in der Vorlage
dargestellten geplanten Vorgehensweise Bedenken habe. Es stelle sich die Frage, ob
es nicht sogar günstiger sei, wenn die Gemeinde das Geld einfach zurückgebe und
wieder wie in der Vergangenheit die jährliche Abrechnung durchführe. Außerdem
handele es sich bei den Ansprüchen von früher und der aktuellen Diskussion um zwei
verschiedene Verfahren, die hier vermischt würden. Das eine sei eine Rückforderung
und das andere eine Gegenforderung.
Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass sicherlich die Gemeinde die Einmalzahlung
hinsichtlich der Bundesstraßen zurückzahlen könne und wiederum jährlich eine
Gebührenforderung gegenüber dem Landesbetrieb Straßen geltend machen könne.
Ziel der Gemeinde sei es jedoch derzeit, dass die Gemeinde zu den
Rückforderungsansprüchen
eine
Gegenforderung
geltend
mache,
für
die
Inanspruchnahme von gemeindlichen Kanalisationsanlagen bis rückwirkend zum Jahre
1985. Hierbei sei auch die mögliche Verjährung von besonderer Bedeutung. Sollte
derartige gemeindliche Gegenforderungen im Rahmen des Klageverfahrens anerkannt
werden, hätte dies für die Gemeinde einen erheblichen finanziellen Vorteil. Dies sei
nunmehr im Rahmen des Verfahrens unter Einschaltung des gemeindlichen
Rechtsbeistandes abzuwarten.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, hinsichtlich des Verwaltungsrechtsstreits im Zusammenhang mit
dem Straßenentwässerungsanteil für überörtliche Bundes- und Landesstraßen
innerhalb des Gemeindegebietes juristischen Beistand zur Wahrung der gemeindlichen
Interessen einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 12:
einstimmig ja
Ausbau der K34 Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau
- Vorlage 353 /X.L. Z.2 -
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017
Seite 31
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, auf der Grundlage der Entwurfsplanung in Kooperation mit dem
Kreis Euskirchen die Ausschreibung für den Gesamtausbau der K 34,
Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau, vorzubereiten mit dem Ziele, möglichst nach
den Sommerferien mit der Maßnahme zu beginnen.
Weiterhin
beschließt
der
Rat,
notwendige
Dringlichkeitsbeschluss zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 13:
Auftragserteilungen
ggf.
per
einstimmig ja
Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung
Punkt13.1: Dorfinnenentwicklungskonzept Tondorf
- Vorlage 638 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat stellt das Dorfinennentwicklungskonzept für den Ortsteil Tondorf
fest.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat, zukünftig den Ort Tondorf gemeinsam mit den
Bürgerinnen und Bürgern auf dieser Grundlage weiter zu entwickeln und für die hierin
aufgeführten Maßnahmen, Förderungen im Rahmen der integrieten ländlichen
Entwicklung zu beantragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt13.2: Entwicklungskonzept Dorfsaal Tondorf
- Vorlage 637 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt das mit dem Heimatverein Tondorf abgestimmte und in der
Begründung zur Vorlage beschrieben Entwicklungskonzept für den Dorfsaal Tondorf
zustimmend zur Kenntnis.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat, auf dieser Grundlage das Bauantragsverfahren
einzuleiten und im Rahmen der Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung
einen Förderantrag zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017
Seite 32
Punkt 14:
Kreiswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" 2017
- Vorlage 639 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, an dem diesjährigen Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat
Zukunft“ wieder mit allen elf Orten der Eifelgemeinde Nettersheim teilzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 15:
einstimmig ja
Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim
- Vorlage 436 /X.L. Z.3 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, im Rahmen der Umsetzung des Förderprojektes des Kreises
Euskirchen zur Breitbandversorgung vordringlich Maßnahmen im Siedlungsbereich
(innerhalb der Ortslagenabrundungssatzung) der jeweiligen Ortslagen innerhalb des
Gemeindegebietes sowie des Gewerbegebietes Zingsheim und der Eifelhöhenklinik
Marmagen umzusetzen.
Weiterhin beschließt der Rat, dass für im Außenbereich des Gemeindegebietes
liegende Einzelgehöfte eine Einzelfallentscheidung vor Ausführung von Maßnahmen
erfolgen muss, wobei bei der Entscheidung die Privilegierung (land- oder
forstwirtschaftlicher Betrieb) des jeweiligen Grundstückes zu prüfen und zu
berücksichtigen ist.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 16:
einstimmig ja
Verkehrsregelung Burgstraße / Webergasse / Urgasse,
Marmagen
- Vorlage 435 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, für den Ortsbereich in Marmagen betreffend der Straßen
Burgstraße, Webergasse und Urgasse eine Verkehrsplanung mit dem Ziel zu
beauftragen, dass sich der Durchgangsverkehr in den Straßen verringert.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017
Seite 33
Punkt 17:
Regiebetrieb Abfall
hier: Einrichtung eines Grünabfallsammelplatzes
- Vorlage 640 /X.L. -
Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich, ob die kostenlose Abgabe nur für das Jahr
2017 vorgesehen sei.
Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass dies in der letzten Sitzungsphase so angedacht
worden sei. Erst einmal müsse man die Entwicklung abwarten. Wenn die
Aufwendungen vertretbar seien und im Rahmen des Gebührenhaushaltes der
Abfallwirtschaft abgewickelt werden könnten, könne man über eine kostenlose
Fortführung nachdenken. Sollte dies nicht der Fall sein, müsse man ggf. einen
Gebührenobulus, ähnlich wie bei der Biotonne, in Betracht ziehen.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt das nunmehr abschließend erstellte Konzept zur Einrichtung
eines zentralen Grünabfallsammelplatzes im Gewerbegebiet Zingsheim in Kooperation
mit der Firma Assrohr (Auf der Heide 26b) zustimmend zur Kenntnis und beschließt
auf dieser Grundlage zunächst die Umsetzung für das Jahr 2017 in der Zeit von April
bis Ende November.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 18:
einstimmig ja
Errichtung von Sirenenanlagen in Marmagen und Roderath
- Vorlage 662 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt gemäß § 7 der Hauhaltssatzung vom 13.12.2016 eine
außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 11.500 Euro zur Errichtung der Sirenen in
Roderath und Marmagen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 19:
einstimmig ja
Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für
den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim
hier: Instandsetzung Wirtschaftswege
- Vorlage 665 /X.L. -
Die Anfrage der UNA-Fraktion ist mit der Vorlage beantwortet.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017
Seite 34
Punkt 20:
Mitteilungen und Informationen
Ausschussmitglied Pospig weist auf den Haltestellenpunkt in Pesch hin. Es gebe nun
zwei Wartehäuschen, im Bereich Jakob-Kneip-Straße und Nöthener Straße. Hier sehe
er die Gefahr, dass die Kinder die Straße zwischen den beiden Haltepunkten weiterhin
kreuzen würden. Seiner Meinung nach müsse der neue Haltepunkt entsprechend
abschließend hergerichtet werden, damit die bisherige Wartehalle im Bereich JakobKneip-Straße entfernt werden kann.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass das alte Wartehaus an der Jakob-KneipStraße noch benötigt werde, da dort weiterhin eine Busverbindung zu überörtlichen
Schulen bestehe. Er denke, dass die Eltern ihre Kinder für die Gefahr sensibilisieren
und dazu anhalten können, die Straße nicht zu queren. Die abschließende
Fertigstellung der neuen Halle an der Nöthener Straße mit Sitzgelegenheit werde
kurzfristig gewährleistet.
Ausschussmitglied Mayer bezieht sich auf die Bauarbeiten am Standort des
zukünftigen Aldi-Marktes. Seit einiger Zeit habe er dort kaum noch Aktivitäten
feststellen können.
Der Bürgermeister kann dies nicht bestätigen. Dort werde ständig gearbeitet, aktuell
würden vorwiegend Eisenarbeiten durchgeführt für die notwendigen Fundamente und
Betonierungen.
gez. Reuter
gez. Züll
gez. Pracht
____________________
____________________ ____________________
Vorsitzender
Schriftführer
Gesehen:
Der Bürgermeister
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017
Seite 35