Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Öffentliche Niederschrift (Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
690 kB
Datum
14.03.2017
Erstellt
21.03.17, 13:14
Aktualisiert
21.03.17, 13:14

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 11. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 14.03.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr Ende der Sitzung 20:06 Uhr Am Dienstag, 14.03.2017, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 11. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt. Anwesend sind: Vorsitzender sowie die Ratsmitglieder sachkundigen Bürger/innen Reuter, Karl Caspers, Markus Falkenberg, Herbert Falkenberg, Josef Heinrichs, Ralf Hilger, Franz-Josef Kurth, Guido Mayer, Gerhard Müllenborn, Albert (vertritt Krämer, Josef) Pospig, Dirk Poth, Edwin Renn-Rosenbaum, Jutta Schmidt, Bruno Außerdem sind anwesend Bürgermeister Gemeindeamtsrat Verwaltungsfachwirt Verwaltungsangestellte Verwaltungsfachwirt Verwaltungsangestellter Gemeindeinspektorin Verwaltungsfachanstellte Verwaltungsangestellte Verwaltungsangestellte Verwaltungsangestellte Verwaltungsangestellte Pracht, Wilfried Crump, Norbert Lambertz, Ernst Nießen, Resi Schell, Hans-Peter Fickenscher, Florian Kurth, Alina Mießeler, Uschi Mühlstroh, Ute Schlemmer, Birgit Schönfeld, Gabriela Züll, Andrea als Schriftführerin sowie zu TOP 1 der Tagesordnung öffentlicher Teil seitens des Kreises Euskirchen Blindert, Achim– Geschäftsbereichsleiter Bauen, Umwelt, ÖPNV und Abfall Keil, Mareike Entschuldigt fehlt Ausschussmitglied Josef Krämer. Vorsitzender Reuter begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben. Der Bürgermeister schlägt folgende Änderungen zur Tagesordnung vor (Nachtrag 1 und 2): ERWEITERUNGEN: A) Öffentlicher Teil Punkt 18: Errichtung von Sirenenanlagen in Marmagen und Roderath - Vorlage 662 /X.L. Punkt 19: Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim hier: Instandsetzung Wirtschaftswege - Vorlage 665 /X.L. - B) Nichtöffentlicher Teil Punkt 1.3: Grundstücksangelegenheit Verkauf einer Teilfläche im Gewerbegebiet Zingsheim, Flur 14 Nr. 201 - Vorlage 660 /X.L. Bezüglich des zu veräußernden Grundstückes hat sich eine Änderung ergeben. Daher ist die bisherige Vorlage von der Tagesordnung abzusetzen: Grundstücksangelegenheit Verkauf einer Teilfläche im Gewerbegebiet Zingsheim, Flur 14 Nr. 204 - Vorlage 648 /X.L. Punkt 5.3: Auftragsvergabe; Bauleitplanung einschl. Gutachterliche Betrachtungen zur a) 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" sowie zur b) 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim und der 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Auf Graben" - Vorlage 661 /X.L. Ausschussmitglied Mayer moniert die späte Zuleitung dieser Vorlagen. Seiner Meinung nach stelle eine Freigabe der Unterlagen am Tag der Sitzung eine Missachtung der Ausschussmitglieder dar. Eine ordnungsgemäße Vorbereitung sei nicht möglich, wenn die Vorlagen erst so kurzfristig zugehen. Weiterhin beantragt er, Tagesordnungspunkt 11 an den zuständigen Ausschuss zu verweisen. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017 Seite 2 Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass es sich bei den gerade zur Erweiterung genannten Punkte um die Nachträge 1 und 2 handele. Der 1. Nachtrag sei bereits in der letzten Woche freigegeben worden und der zweite bzgl. der Anfrage zur Geschäftsordnung am gestrigen Tage. Zu TOP 11 bestätigt er, dass dieser Punkt neben dem Bauausschuss thematisch auch in den Betriebsausschuss gehöre. Dieser Ausschuss tage allerdings in der aktuellen Sitzungsphase nicht mehr. Der Punkt stehe aber letztendlich erst im Rat zur endgültigen Beschlussfassung an. Einstimmig wird nachstehende Tagesordnung festgesetzt: Tagesordnung A) Öffentlicher Teil Seite Punkt 1: Fortschreibung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen; Benehmensherstellung durch die Eifelgemeinde Nettersheim - Vorlage 604 /X.L. - Punkt 2: Ehemaliges Betriebsgrundstück "Ruhr" in der Gemarkung Buir; hier: Sachstandsbericht - Vorlage 620 /X.L. - 13 Punkt 3: Bauleitplanung 14 3.1 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim zur Ausweisung einer 2. Windkraftkonzentrationszone; Zwischenbericht zur vertiefenden artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP II) sowie Erfassung von ausgewählten Tierarten - Vorlage 382 /X.L. Z.1 - 14 3.2 Städtebauliche Entwicklung von Bebauungsplänen; 1. Bestellung eines Umlegungsausschusses gem. § 3 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches 2. Übertragung von vereinfachten Umlegungen gem. § 8 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches an den Umlegungsausschuss - Vorlage 605 /X.L. - 16 9 Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017 Seite 3 Punkt 4: 3.3 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in Nettersheim gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB); a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB b) Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB c) Öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB - Vorlage 454 /X.L. Z.4 - 18 3.4 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim sowie 5. Änderung des Bebauungspanes G 14, Teilbereich "Auf Graben" im Parallelverfahren; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 609 /X.L. - 20 3.5 Bauliche Entwicklung der Ortslage Frohngau - Vorlage 621 /X.L. - 21 3.6 Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 6, Marmagen, Sittard/Finkenweg; Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 9 Nr. 300 - Vorlage 601 /X.L. - 22 Bauen im Außenbereich 22 4.1 Errichtung einer Futter- und Pferdeunterstellhalle auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur15 Nr. 197 - Vorlage 602 /X.L. - 22 4.2 Errichtung eines Pferdeunterstandes auf dem Grundstück Gem. Roderath, Flur 5 Nr. 75 - Vorlage 628 /X.L. - 23 Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017 Seite 4 Punkt 5: Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" u. "Auf Graben" - Vorlage 629 /X.L. - 23 Punkt 6: 1. Erweiterung des Sanierungsgebietes in Zingsheim im Vereinfachten Verfahren gem. § 142 (2) Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 627 /X.L. - 24 Punkt 7: Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und Begegnung - Vorlage 635 /X.L. - 24 Punkt 8: Interkommunales Entwicklungskonzept für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim 2016 - 2020 25 8.1 Modernisierung und behindertengerechte Ausstattung Rathaus Zingsheim - Vorlage 634 /X.L. - 25 8.2 2. Bauabschnitt Rathaus Zingsheim – Sanierung und Modernisierung Koordinierungsstelle Katastrophenschutz mit Feuerwehrgerätehaus - Vorlage 632 /X.L. - 26 8.3 Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum Generationenplatz - Vorlage 611 /X.L. - 26 8.4 Nutzungskonzept Grundschulverbund Nettersheim 27 8.4.1 - Grundschule Marmagen - Vorlage 642 /X.L. - 27 8.4.2 - Grundschule Zingsheim - Vorlage 622 /X.L. - 27 8.5 Nutzungskonzept Schulzentrum Nettersheim - Vorlage 633 /X.L. - 27 8.6 Entwicklung Sportzentrum Nettersheim einschließlich Schallschutz - Vorlage 641 /X.L. - 28 Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017 Seite 5 8.7 Punkt 9: Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) - Vorlage 610 /X.L. - 28 Masterplan Nettersheim 29 9.1 Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm - Vorlage 615 /X.L. - 29 9.2 Besucherleitsystem für Nettersheim - Vorlage 607 /X.L. - 29 9.3 Parkleitsystem für Nettersheim - Vorlage 608 /X.L. - 30 9.4 Gestaltung Fläche ehemaliger Kurpark Nettersheim - Vorlage 647 /X.L. - 30 Punkt10: Städtebauförderungsprogramm 2017 hier: Jugendforum Nettersheim - Vorlage 636 /X.L. - 30 Punkt11: Straßenentwässerungsanteil für überörtliche Bundes- und Landesstraßen innerhalb des Gemeindegebietes - Vorlage 618 /X.L. - 31 Punkt12: Ausbau der K34 Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau - Vorlage 353 /X.L. Z.2 - 31 Punkt13: Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung 32 13.1 Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung hier: Dorfinnenentwicklungskonzept Tondorf - Vorlage 638 /X.L. - 32 13.2 Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung hier: Entwicklungskonzept Dorfsaal Tondorf - Vorlage 637 /X.L. - 32 Punkt14: Kreiswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" 2017 - Vorlage 639 /X.L. - 33 Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017 Seite 6 Punkt15: Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim - Vorlage 436 /X.L. Z.3 - 33 Punkt16: Verkehrsregelung Burgstraße / Webergasse / Urgasse, Marmagen - Vorlage 435 /X.L. Z.1 - 33 Punkt17: Regiebetrieb Abfall hier: Einrichtung eines Grünabfallsammelplatzes - Vorlage 640 /X.L. - 34 Punkt18: Errichtung von Sirenenanlagen in Marmagen und Roderath - Vorlage 662 /X.L. - 34 Punkt19: Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim hier: Instandsetzung Wirtschaftswege - Vorlage 665 /X.L. - 34 Punkt20: Mitteilungen und Informationen 35 B) Nichtöffentlicher Teil Punkt 1: Grundstücksangelegenheiten 35 1.1 Erwerb der Grundstücke Gemarkung Nettersheim Flur 15 Nr. 185 u. 263 sowie Flur 10 Nr. 14 - Vorlage 631 /X.L. - 35 1.2 Erwerb einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 257 - Vorlage 523 /X.L. Z.1 - 37 1.3 Verkauf einer Teilfläche im Gewerbegebiet Zingsheim, Flur 14 Nr. 201 - Vorlage 660 /X.L. - 37 Seite Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017 Seite 7 Punkt 2: Interkommunales Entwicklungskonzept für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim 2016 - 2020 38 2.1 Erwerb Grundstück Gemarkung Marmagen Flur 10 Nr. 23 - Vorlage 643 /X.L. - 38 2.2 Weiterleitungsvertrag Schulzweckverband / Gemeinde Nettersheim - Vorlage 644 /X.L. - 38 Punkt 3: Vertragsangelegenheit hier: Stromliefervertrag Gemeinde Nettersheim / KEV Energie GmbH - Vorlage 616 /X.L. - 39 Punkt 4: Entwicklungskonzept Dorfsaal Tondorf 40 4.1 Vertrag mit dem Heimatverein Tondorf - Vorlage 645 /X.L. - 40 4.2 Grundstücksangelegenheit Gemarkung Tondorf, Flur 12 Nr. 148 tlw. - Vorlage 646 /X.L. - 41 Punkt 5: Punkt 6: Auftragsvergaben 41 5.1 Erneuerung der Hauptwasserleitung Teilstück Steinfelder Straße in Nettersheim - Vorlage 617 /X.L. - 41 5.2 Teilerneuerung/Umverlegung der Wassertransportleitung ZingsheimNettersheim - Vorlage 619 /X.L. - 42 5.3 Bauleitplanung einschl. gutachterliche Betrachtungen zur a) 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Brotkiste“ sowie b) 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim und der 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Auf Graben" im Parallelverfahren - Vorlage 661 /X.L. - 42 Mitteilungen und Informationen 43 Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017 Seite 8 A) Punkt Öffentlicher Teil 1: Fortschreibung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen; Benehmensherstellung durch die Eifelgemeinde Nettersheim - Vorlage 604 /X.L. - Eingehend erläutert Bürgermeister Pracht, dass seit 2013 die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes erörtert wird und die Gemeinde eine Vielzahl von Anmerkungen mitgeteilt habe. Heute sollen nochmals weitergehende Überlegungen einfließen. Seitens der Gemeinde Nettersheim wird die Fortschreibung des Nahverkehrsplans begrüßt und man werde dieser auch zustimmen, aber insbesondere die Abwicklung der Kosten des ÖPNV über eine differenzierte ÖPNV-Umlage und nicht über die Kreisumlage führe für die Gemeinde Nettersheim zu Mehrkosten, die sich mit rd. 90.000 € beziffern lassen. Das Bedienungsangebot, so erläutert Herr Pracht weiter, soll attraktiv sein, auch vor dem Hintergrund, dass der Bahnhof mit erheblichem finanziellem Aufwand ertüchtigt und behindertengerecht umgebaut wurde. Für die Jugend sollte daher insbesondere am Wochenende die Möglichkeit bestehen, bezogen auf die Linie 820 zumindest im Zweistundentakt eine Anbindung an den Bahnhof Nettersheim zu erhalten sowie von dort auch zu späteren Zeiten in ihren Heimatort zurückzukehren. Bürgermeister Pracht führt weiter aus, dass die Schülerverkehre sich an den Schulöffnungszeiten orientieren müssen, so dass nicht wie derzeit gegeben, bei der Gesamtschule der Schulbus die Schüler bereits 20 Min. vor Schulbeginn auslädt. Dies bringe es mit sich, dass die Schüler auch 20 Min. früher aufstehen müssen. Nach seiner Auffassung sei das Bedienungsangebot für die Schulfahrten noch weiter zu optimieren, so dass bis 2018/2019 mit dem Kreis Euskirchen bezüglich der Schulbeginnzeiten noch weitere Abstimmungen erfolgen müssen. Im Anschluss hieran tragen Herr Blindert und Frau Keil, Kreis Euskirchen, die wesentlichen Merkmale der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes vor. Die Unterlagen hierzu sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Ausschussmitglied Kurth führt aus, dass nach seiner Auffassung der Einstundentakt nur zu den Pendlerzeiten erhalten bleiben und tagsüber einen Zweistundentakt eingeführt werden sollte. Abends könnte dann wieder ein Einstundentakt vorgesehen werden. Bezüglich des kreisweiten TaxiBusPlus-Angebotes erklärt er, dass dieser nicht eingeführt werden sollte, da durch die Haustürbedienung (bezogen auf die Linie 820) eine Verlängerung der Fahrzeit um ggf. rd. ½ Stunde entstehen könne, die man dem Fahrgast nicht zumuten möchte. Außerdem würden die Fahrten durch den höheren Zuschlag teurer. Diese Einschätzung, die jede Kommune für sich trifft, müsse sie auch Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017 Seite 9 vertreten können. Hierzu erläutert Herr Blindert, dass ein Fahrplan mit einem Einstundentakt leichter zu planen sei. Problematisch sei ein Wechsel der Taktbedienung, die nach Auffassung des Kreises nicht zielführend sei. Die Haustürbedienung sei nach den Erfahrungen des Pilotprojektes Schleiden/Hellenthal für die Kommunen kostenverträglich. Die Nachfrage auf der Linie 820 beträgt rd. 30 %. Er gehe davon aus, dass der Kreistag dem Vorschlag der Gemeinde Nettersheim nicht folgen werde. Die Erhöhung des TaxiBus-Zuschlags sei zwar eine Mehrbelastung des Bürgers, dafür sei das damit verbundene Angebot günstig für den ländlichen Raum. Im Vorfeld wurde sogar ein Zuschlag von 1,50 € als noch akzeptabel erachtet. Bezüglich der Haustürbedienung erklärt Herr Blindert, dass diese für Senioren von Vorteil seien und keine Fahrtzeitverlängerungen eintreten würden, da dieses Angebot von den Kunden flexibel genutzt würde. Zur Haltestellenausstattung erläutert er, dass es bezüglich der Barrierefreiheit eine gesetzliche Vorgabe gebe. Teilweise sei die Barrierefreiheit für Linienbusse bereits durch die technische Ausstattung des Busses gegeben. Für den TaxiBus sei darüber hinaus der Fahrer beim Ein- und Aussteigen behilflich. Ausschussmitglied Hilger ist der Auffassung, dass für alle Personengruppen ein entsprechendes Angebot vorgehalten werden müsse, wobei er die Gewohnheiten älterer Menschen zur alternativen Nutzung des TaxiBusses/Linienbusses anstatt ihres eigenen Fahrzeuges als schwierig erachte. Seiner Meinung nach müsse zu Hauptpendlerzeiten ein Einstundentakt angeboten werden. Ansonsten sei ggf. auch ein Zweistundentakt möglich. Nach Einschätzung von Ausschussmitglied Mayer sei eine unterschiedliche Taktung nicht günstig. Vielmehr sollte der Einstundentakt beibehalten werden. Bezüglich der Schülerverkehre fragt er, wie der Kreis reagiert und was veranlasst werde, wenn die Schulbusse zu voll sind. Hierzu erwidert Herr Blindert, dass die Auslastung der Busse ständig beobachtet würde und innerhalb von zwei Tagen hierauf reagiert werden könne. Oftmals sei es aber auch so, dass, obwohl zwei Busse im Einsatz sind, einer dieser Busse vollkommen ausgelastet sei und der zweite Bus dadurch entsprechend noch mehr Kapazitäten frei hat. Ausschussmitglied Hilger fragt, wie die Plätze im Schulbus berechnet werden, worauf Herr Blindert erklärt, dass die Sitzplatzanzahl ja feststehe und bei Ermittlung der Stehplätze auch die Schulranzen Berücksichtigung finden. Eine Anpassung der Linie 821 an den Bahnhof Bad Münstereifel fordert Herr Pospig. Denn Schüler von Pesch seien gezwungen, den TaxiBus zu nutzen, so dass täglich ein TaxiBus-Zuschlag von 1,00 € gezahlt werden müsse. Dieser vervielfache sich über das ganze Jahr gesehen. Dies sei eine Frage, wer diesen Zuschlag finanziert, so Herr Blindert. Nach seiner Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017 Seite 10 Auffassung sei der Schulträger hierfür zuständig. Ggf. könnte eine Regelung mit der Kommune getroffen werden. Eine VRS-Studie prüft die Einführung eines Monatstickets, so dass damit der Zuschlag abgegolten wäre. Bezüglich der Abendverkehre erklärt Herr Blindert, dass es hierzu eine separate Beauftragung geben müsse, die auch unmittelbar und separat mit der Kommune über den Kreis Euskirchen abgerechnet werde. Ausschussmitglied Müllenborn fragt, wieviel in etwa an Mehr- oder Minderkosten auf die Gemeinde zukomme, denn alle Bürger sollen von dem Bedienungsangebot profitieren. Weiterhin fragt er, welcher Anteil an behinderten Fahrgästen die Haustürbedienung in Anspruch nähmen. Hierzu erwidert Herr Blindert, dass er die Zahlen an dieser Stelle nicht genau sagen könne. Diese Informationen könnten jedoch nachgereicht werden. Die Einführung der Abendfahrten könne erst zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 erfolgen. Ausschussmitglied Heinrichs ist der Auffassung, dass die Einhaltung des Einstundentaktes wichtig sei. Den erhöhten TaxiBus-Zuschlag hält er verträglich und die künftige Haustürbedienung als „für die Zukunft“ gedacht. Die Abrechnung der ÖPNV-Kosten über die Kreisumlage, wie sie von der Gemeinde Nettersheim gefordert wird, finde die Zustimmung der FDP, denn dadurch würden ländliche Kommunen nicht benachteiligt. Hierfür kämpfe auch die FDP-Kreistagsfraktion. Für eine endgültige Entscheidung hinsichtlich der Haustürbedienung seien mehr belastbare Zahlen, auch bzgl. der evtl. verlängerten Fahrtzeiten erforderlich, teilt Herr Kurth mit. Für ihn sei ein Betrag von 0,20 € eine Erhöhung, die sich finanziell weniger gut gestellte Personen oft kaum leisten können und oftmals seien gerade dies die Personen, die auf den TaxiBus angewiesen seien. In diesem Zusammenhang regt Herr Hilger an, die Angelegenheit im Hauptausschuss und Gemeinderat weiter zu beraten, wenn die Zahlen des Kreises vorliegen. Zusammenfassend erklärt Bürgermeister Pacht:    Die Abendverkehre sind entsprechend der Bahnanbindungen auszudehnen, wobei beim letzten Zug eine Anbindungsmöglichkeit in die Orte zu schaffen wäre. Dies muss die Gemeinde sich wünschen, da seitens des Kreises Euskirchen der Bedienungsstandard um ca. 21.00 Uhr endet. Der Kreis seinerseits muss diesem Wunsch nicht folgen. Die Abrechnung des ÖPNV über die Kreisumlage ist nach wie vor erste Forderung der Gemeinde, denn die Gemeinde Nettersheim sei eine Durchfahrtsgemeinde und muss alle Fahrkilometer innerhalb des Gemeindegebietes von überörtlichen Linienverkehren mit zahlen, egal ob Bürger der Gemeinde diese Linie nutzen. Als Beispiel benennt er die Linie 824 (Blankenheim – Bad Münstereifel). Der ÖPNV muss sich flexibel an die Baulandentwicklung und –Bebauung anpassen können. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017 Seite 11  Bei der innerkommunalen Linie 820 könnte durchaus bei jedem Halt des Zuges am Bahnhof Nettersheim im Stundentakt ein TaxiBus bereitstehen, so dass sich ein Anruf erübrigen würde. Bei Berücksichtigung eines solchen Mehrangebotes müssen aber die hierfür entstehenden Kosten verträglich sein. Bezüglich der Abendverkehre ist ein Gespräch mit dem Kreis Euskirchen anzuberaumen, aber auch bezüglich der Konzessionen, da ggf. auch eine Art Bürgerbus zum Einsatz kommen könnte. Zwischenzeitlich liegt eine weitere Information des Kreises Euskirchen bezüglich der in der Beratung gestellten Fragen vor. Diese ist als Anlage der Niederschrift beigefügt. Beschlussempfehlung: Die Eifelgemeinde Nettersheim begrüßt die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes und beschließt, die nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen zu beantragen: 1. Die Berechnungen und Festlegungen zur ÖPNV-Umlage sollte nochmals untersucht und erörtert werden im Hinblick darauf, dass doch eine mögliche 100 %ige Abwicklung über die Kreisumlage erfolgt. 2. Bahnbezogenes Bedienungsangebot der Linien 820 und 821 a) montags – freitags: 05.00 bis zur letzten Zugankunft in Nettersheim weitestgehend im Zweistundentakt b) samstags: Ganztags weitestgehend im Zweistundentakt, c) sonn- und feiertags: 09.00 – bis zur letzten Zugankunft weitestgehend im Zweistundentakt Die Bedienungsangebote der übrigen Linien sollen wie bisher bestehen bleiben, da sie keinen Bahnbezug Nettersheim zulassen. 3. Die Schülerverkehre einzubeziehen. sind sofern möglich, in den Schienenverkehr mit 4. Die Bahnanbindung Nettersheim – Blankenheim (Wald) aus Richtung Köln ist ab 06.26 Uhr zu gewährleisten. Eine endgültige Beschlussfassung soll erst nach weiterer Beratung im Hauptund Finanzausschuss / Rat erfolgen. Hierzu besteht Einvernehmen. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017 Seite 12 Punkt 2: Ehemaliges Betriebsgrundstück "Ruhr" in der Gemarkung Buir; hier: Sachstandsbericht - Vorlage 620 /X.L. - Ausschussmitglied Hilger fragt, wie realistisch es sei, dass die Planung so vorgesehen und ausgeführt werden und die Grundstücksübernahme für die Gemeinde kostenneutral erfolgen kann. Hierauf erwidert Bürgermeister Pracht, dass Kostenneutralität das Ziel der Gemeinde sei. Gemeinsam mit dem Kreis Euskirchen, Herrn Blindert, der mit gleichem Ziel unterwegs ist, sei ein Ortstermin durchgeführt worden. Die seinerzeitige Belastung im Grundbuch soll gelöscht werden, die zugesagt, jedoch noch nicht von einem Notariat im benachbarten Ausland vollzogen wurde. Es gebe eine finanzielle Unterstützung des Landes von 80 % zur Rekultivierung, der 20 %ige Eigenanteil solle über Ersatzgelder des Kreis Euskirchen finanziert werden, wobei die Bezirksregierung Köln dies mittragen müsse. Somit wäre eine Lösung für die Gebäuderuinen gefunden. Die übrigen Flächen stehen bereit für das Planfeststellungsverfahren „Weiterbau der BAB 1“, über die der Landesbetrieb weiter verfügen möchte. Es wurde angeregt, diese Ausgleichsmaßnahmen vorzuziehen, damit zeitnah eine Gesamtlösung für die Flächen erreicht wird. Derzeit müsse man jedoch auf den Vollzug des Notars warten. Dann werde Kontakt mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes (BLB) aufgenommen, damit die Immobilie den Status „herrenloses Grundstück“ aufgeben kann. Auf die Frage von Herrn Hilger nach Kostenfreiheit erklärt der Bürgermeister, dass die Grundstücke nach Ruinenbereiche und Ausgleichsbereiche zu trennen seien, so dass diese auch für die Planfeststellung zur Verfügung stehen. Herr Blindert erklärt, dass seitens des Kreises Euskirchen zunächst die Teilung des Grundstückes vorrangig betrieben werde, wobei nur die Gebäudeflächen von Kreis oder Kommune zu übernehmen seien. Der Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) werde nur dann beteiligt, wenn Kommune oder Kreis für die Fläche (Eigentum) zuständig sind. Erfolgt eine Förderung und Ausführung der Maßnahme, sind die Flächen danach unbelastet. Vertragliche Regelungen seien hierzu zu vereinbaren. Nach kurzer weiterer Diskussion erfolgt die Abstimmung mit folgendem Ergebnis: Beschlussempfehlung: Der nachfolgende Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017 Seite 13 Punkt 3: Bauleitplanung Punkt 3.1: 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim zur Ausweisung einer 2. Windkraftkonzentrationszone; Zwischenbericht zur vertiefenden artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP II) sowie Erfassung von ausgewählten Tierarten - Vorlage 382 /X.L. Z.1 - Einleitend erklärt Bürgermeister Pracht, dass Informationen in dieser Thematik bereits im Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft ergangen seien. Die artenschutzrechtliche Prüfung habe frühzeitig ergeben, dass die zu untersuchende Fläche „D 12“ am Autobahnende nicht zustande kommt. Die am Verfahren beteiligte Untere Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen erteilt keine Genehmigung zur Errichtung von Windenergieanlagen. Dieses Vorgehen wurde auch mit dem Rechtsbeistand der Gemeinde abgestimmt, so dass nunmehr im Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss die weitere noch festgestellte Potentialfläche „E 2“ bei Marmagen, Nähe Milzenhäuschen untersucht werden muss, um festzustellen, ob diese Fläche nach Umweltverträglichkeitsprüfung und ASP II für Windenergieanlagen geeignet ist. Hierzu merkt Herr Hilger an, dass es seinerzeit auch eine östliche Fläche im Gemeindegebiet in Richtung Rheinland-Pfalz gegeben habe, die aufgrund ihrer Größe bereits aussortiert wurde. Da die Fläche „D 12“ mit einer Größe von 42,6 ha nunmehr ausgeschlossen worden ist, verbleibt zur Untersuchung noch die Fläche „E 2“ mit 15,88 ha. Nach Auffassung von Herrn Mayer gehe es in Nachbarkommunen viel schneller mit der Errichtung von Windenergieanlagen. Für ihn würden die Untersuchungen einfach zu lange dauern. Es sehe so aus, als seien alle geschützten Arten nur in Nettersheim. Alle Bereiche würden nach und nach untersucht und man habe keine positiven Ergebnisse. Für die Untersuchungen würden zudem erhebliche Mittel aufgewendet. Bürgermeister Pracht erklärt, dass tatsächlich über Jahre Untersuchungen angestrengt werden müssen, um eine rechtssichere Windenergieplanung zu erreichen, auch wenn die Untersuchungen nicht zu Ende geführt werden. Gibt es keine Windkraftkonzentrationszone, werden WEA als privilegiertes Vorhaben eingestuft und können an den verschiedensten Stellen im Gemeindegebiet errichtet werden. Die gutachterlichen Untersuchungen unterliegen der Bewertung der Fachbehörde, die ihre Einschätzungen zu diesem Ergebnis vortragen. Im vorliegenden Falle liege die Einschätzung schriftlich vor. Auf diese Aussage hin wurde der Beschlussvorschlag in Abstimmung mit dem Rechtsbeistand erarbeitet. Letztendlich konnten dadurch auch Kosten eingespart werden. Die Gemeinde habe frühzeitig die Entwicklung des Waldes aus ökologischer Sicht vorangebracht, so dass mehr Laubholz- anstatt Nadelholzanteile vorhanden sind. WEA Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017 Seite 14 sind jedoch im Laubholzwald nicht zulässig. Auch von der Regionalplanung bei der Bezirksregierung Köln ist eine Untersuchung bezüglich der Vorrangflächen für Windenergie vorgesehen. Hier müsse man abwarten, ob weitere Stellen vorgeschlagen werden. Auch Herr Pospig bemängelt, dass man in Blankenheim weiterkomme, in Nettersheim aber nicht. Die Bürger fragen danach und auch nach den aufwändigen Untersuchungen. Hierzu entgegnet Herr Pracht, dass eine verbindliche Aussage für eine weitere Konzentrationszone noch nicht getroffen werden kann, wenn man eine geordnete bauleitplanerische Entwicklung anstrebt. Diese ist in Blankenheim vorhanden und gerichtlich entschieden. Im „gesamtheitlichen Planungskonzept zur Errichtung von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Nettersheim“ wurden harte und weiche Faktoren, Abstände zu Siedlungsflächen, zu FFH- und Naturschutzgebieten und naturlandschaftsprägenden Einrichtungen abgewägt. Ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewollt, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung und Untersuchung von ASP II erforderlich. An dieser Stelle ließen geschützte Tierarten wie Rotmilan, Haselhuhn und Fledermäuse die Ausweisung einer Windkraftkonzentrationszone nicht zu, teilt Herr Hilger mit. In der Vergangenheit habe seine Fraktion diese Fläche vorgeschlagen, die zunächst nicht aufgenommen wurde. Gegebenenfalls gebe es die Möglichkeit einer Lösung im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit im Bereich der B51. Man könne die Ausweisung weiterer Flächen nicht ewig hinauszögern, da auch die Bezirksregierung wohl weiteren Druck ausüben werde. Der Bürgermeister bestätigt, dass man bislang eine hohe Summe an Planungs- und Gutachterkosten ausgegeben habe. Sowohl bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes als auch bei Bebauungsplänen seien gesetzliche Vorgaben einzuhalten, so dass man diesen folgen müsse. In der Vergangenheit seien die Ausweisung von FFH-Gebieten, Naturschutz, Ziel gewesen. Man habe eine Art „grüne Oase“ für die Städte geschaffen und sei vorbildlich unterwegs. Es stelle sich die Frage, was der Auftrag gemäß Landesentwicklungsplan sei. Was wichtiger sei, der Natur-/Artenschutz oder die Energiewende. Natürlich gebe es unterschiedliche Auffassungen zwischen den Naturschutzverbänden, die letztendlich sagen, wonach sich die Kommunen zu richten haben. Die Fläche, die Herr Hilger bzgl. einer interkommunalen Zusammenarbeit vorschlage, sei schon aus artenschutzrechtlichen Gründen ausgeschlossen. Herr Pospig sieht keinen Widerspruch bei den Themen Artenschutz und Energiewende. Die Windenergie könne man auch als Chance sehen. Nach kurzer Diskussion wird wie folgt abgestimmt: Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017 Seite 15 Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen: a) Es wird rechtsverbindlich erklärt, dass die Beurteilung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen zum Zwischenbericht der faunistischen Erfassungen für einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (ASF II) vom Januar 2017 keine Möglichkeit zulässt, Windenergieanlagen auf der Potentialfläche „D 12“ zu errichten. b) Die aufgrund des Zwischenberichtes eingestellten Untersuchungen zum artenschutzrechtlichen Fachbeitrag auf der Potentialfläche „D 12“ bei Tondorf sind nicht mehr zu fortzuführen. c) Für die nach dem gesamträumlichen Planungskonzept zur Ermittlung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen empfohlene weitere Potentialfläche „E 2“ – Waldfläche südlich von Marmagen in der Flur „Schweißbruch“ - mit einer Größe von 15,88 ha ist die faunistische Erfassung für einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (ASF II) durchzuführen. d) Die Verwaltung wird beauftragt, für diese faunistische Erfassung das bislang in Anspruch genommene Gutachterbüro zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Punkt 3.2: mehrheitlich ja bei 2 Gegenstimmen Städtebauliche Entwicklung von Bebauungsplänen; 1. Bestellung eines Umlegungsausschusses gem. § 3 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches 2. Übertragung von vereinfachten Umlegungen gem. § 8 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches an den Umlegungsausschuss - Vorlage 605 /X.L. - Bereits in den vergangenen Sitzungen habe er über die starke Baulandnachfrage in Marmagen, Nettersheim und Zingsheim informiert, so Herr Bürgermeister Pracht. So müssten, um weitere Baulandflächen auszuweisen, die Vermessung der öffentlichen Verkehrsflächen, Arrondierung privater Grundstücke etc. über notarielle Verträge erfolgen. Es sei jedoch möglich, ein vereinfachtes Umlegungsverfahren für diese Gebiete durchzuführen. Bei Zuteilung der Flächen würde die Grunderwerbssteuer entfallen. Darüber hinaus könne ein solches Verfahren relativ schnell durchgeführt werden, so dass vorgeschlagen werde, dieses Verfahren über ein vermessungstechnisches Büro abwickeln zu lassen. Bezüglich der zu besetzenden Stellen des Umlegungsausschusses Ratsmitglieder erklärt er, dass diese noch zu benennen seien. durch Herr Kurth erklärt, dass seitens der CDU-Fraktion die beiden betroffenen Ortsvorsteher in Betracht kämen, ansonsten aber auch Vorschläge der anderen Fraktionen akzeptiert würden. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017 Seite 16 Seitens der UNA-Fraktion wird Herr Albert Müllenborn vorgeschlagen. Herr Mayer regt an, eher neutrale Personen ggf. aus anderen Orten ohne direkte Verbindung vorzuschlagen. Bürgermeister Pracht weist darauf hin, dass bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses bzw. zum Gemeinderat die Vertreter zu benennen seien. Wie soeben schon angedacht, seien als ordentliche Mitglieder ggf. jeweils eine Person von CDU und UNA zu nennen, als stellvertretende Mitglieder jeweils eine Person von CDU und SPD. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, 1. für die Durchführung von Umlegungsverfahren einen Umlegungsausschuss zu bilden. Zu den Mitgliedern des Umlegungsausschusses werden bestellt: Vorsitzender: Stellv. Vorsitzender: Angehöriger des höheren vermessungstechnischen Dienstes: Vertreter: Sachverständiger für die Bewertung Von Grundstücken: Vertreter: Gemeindevertreter: Vertreter: Dr. Karl Heinz Decker Edgar Decker Dipl.-Ing. Frank Diefenbach Dr. Ing. Heinz Rütz Robert Rang Manfred Söns 1. (Ratsmitglied) 2. (Ratsmitglied) 1. (Ratsmitglied) 2. (Ratsmitglied) 2. Der Gemeinderat überträgt dem Umlegungsausschuss die Durchführung vereinfachter Umlegungen für die zwei Teilabschnitte des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, „Brotkiste“ und „Auf Graben“ sowie für das Baugebiet F 7 „Die Acht Morgen“ in Marmagen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017 Seite 17 Punkt 3.3: 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in Nettersheim gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB); a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB b) Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB c) Öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB - Vorlage 454 /X.L. Z.4 - Der Bürgermeister erläutert, dass zwischenzeitlich eine Bürgerversammlung stattgefunden habe, wobei im Meinungsaustausch die Bedenken mitgeteilt und erörtert wurden. Bis zum Gemeinderat werde eine weitere Aufklärung zur Entwässerungslösung erfolgt sein. Nach wie vor sei nicht abschließend geklärt, ob eine Versickerung des Regenwassers in Gänze möglich ist. Sollte dies der Fall sein, müsse man dem Landeswassergesetz folgen und ein Trennsystem verwenden. Wenn nicht, wie im Betriebsausschuss vorgestellt, komme ein Mischwassersystem zum Tragen mit Anbindung an die Bahnhofstraße, so dass ggf. das Regenrückhaltebecken zu ertüchtigen wäre. Die Angelegenheit insgesamt muss mit den Fachbehörden besprochen werden. Im erneuten Gutachten zur Versickerungsfähigkeit wurde eine angrenzende Fläche westlich des Baugebietes G 13 untersucht, wurde dargestellt, dass eine Versickerung größtenteils jedoch nicht in Gänze dort vorgenommen werden könne. Bei dieser Lösung würden Mehraufwendungen bis zu 200.000 € entstehen. Bürgermeister Pracht bestätigt auf Anfrage, dass in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses hierüber erneut informiert werde. Bezüglich der Gebäudehöhen erklärt der Bürgermeister, dass sich die Nachfrage gegenüber der von vor 10 – 15 Jahren verändert habe. Bauherrengemeinschaften, die gemeinsam ein Gebäude errichten wollen aber auch Nachfragen zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern gehen bei der Gemeinde ein. Eine erhebliche Nachfrage komme aus der Region oder dem städtischen Raum. Aufgrund dessen sei es notwendig, schnellstmöglich zu Baurecht zu kommen, da die Gemeinde kaum noch über Einzelgrundstücke verfüge. Herr Müllenborn weist darauf hin, dass die Abwasserplanung sehr sorgfältig geplant und genug Vorhaltung vorhanden sein müsse, um Hochwasserereignisse meistern zu können. Hierauf erwidert Bürgermeister Pracht, dass die Varianten insgesamt untersucht werden müssten. In der Sitzung im Dezember 2016 habe der Fachplaner das Mischsystem favorisiert. Jetzt müsse nochmals begutachtet werden bezüglich der Versickerung auf der Fläche westlich G 13 oder Mischsystem. Derzeit seien in der Begründung noch beide Varianten enthalten. Bis zur Sitzung des Gemeinderates Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017 Seite 18 werde die endgültige Lösung präsentiert. Die Fläche „Auf Graben“ komme noch hinzu, merkt Herr Mayer an. Des Weiteren ist er der Auffassung, dass zwischen der Bürgerinformation und der Abgabe einer Stellungnahme zur Baugebietsentwicklung sehr eng bemessen gewesen sei. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass im Bürgerinformationstermin alle Eigentümer und auch der große Eigentümer zu Wort gekommen seien und dies in die Abwägung mit eingeflossen sei. Zum weiteren Vorgehen erklärt Herr Pracht, dass nach Ratsbeschluss die Offenlage vorgesehen sei und auch das vereinfachte Umlegungsverfahren erfolgen könne. Damit habe der Ausschuss zunächst seine Aufgabe erfüllt. Herr Kurth teilt die Bedenken des Herrn Mayer bezüglich der Abwasserbeseitigung für das weitere Plangebiet „Auf Graben“. Es kommen aber nicht nur Flächen hinzu, sondern es bieten sich ggf. neue Möglichkeiten, wie eine Entwässerung erfolgen könne. Er gehe davon aus, dass im Nichtöffentlichen Teil hierzu noch Informationen ergehen. Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen: a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen werden die in der, der Vorlage beigefügten Anlage dargestellten Abwägungen vorgenommen und hierzu die in den Empfehlungen aufgeführten Beschlüsse gefasst. b) Der Geltungsbereich wird für den Teilbereich des Bebauungsplanes G 14 „Brotkiste“ um die Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. Nr. 184 und Flur 10 Nr. 161 (nordöstlich an das Plangebiet angrenzende Wirtschaftswege) erweitert. Dabei ist das Flurstück Nr. 184 als „Fläche für die Landwirtschaft“ darzustellen und das Flurstück Nr. 161 als „Fläche für die Landwirtschaft“ und „öffentliche Verkehrsfläche mit Fußweg“ auszuweisen. Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit beschlossen. c) Der beigefügte Planentwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Brotkiste“ mit Begründung und Umweltbericht ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017 Seite 19 Punkt 3.4: 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim sowie 5. Änderung des Bebauungspanes G 14, Teilbereich "Auf Graben" im Parallelverfahren; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 609 /X.L. - Herr Mayer regt an, eine höhere Grundflächenzahl als 0,4 zu wählen (ggf. 0,6). Aufgrund der landwirtschaftlichen Flächen zwischen zwei Baugebieten sieht er ggf. Probleme bezüglich auftretender Emissionen. Bürgermeister Pracht erklärt, dass nach Erschließung und Bebauung der Teilfläche „Zur Klosterquelle“ nunmehr der 2. Teilbereich“ entwickelt wird. Aber auch die dazwischen liegende Fläche muss angepasst werden. Vorgesehen ist, dass die Festsetzungen nicht wesentlich von den Festsetzungen „Zur Klosterquelle“ und „Brotkiste“ abweichen sollen. Es handelt sich um Potentialflächen, die für eine Bebauung bis zu 20 Jahren vorgehalten werden soll. Aus seiner Sicht werden Emissionen nicht befürchtet, da sie bislang auch nicht zu Problemen geführt haben. Bei allen Flächen handelt es sich um Wiesenflächen. Beschluss: Es wird beschlossen: a) Zur Entwicklung und Erschließung weiterer Baulandflächen in Nettersheim sind für den 3. Erschließungsabschnitt „Auf Graben“ im Bebauungsplan G 14 die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim sowie die 5. Änderung dieses Bebauungsplanes durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit gefasst. Betroffen hiervon sind die Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 182, 183, 184 und 194. Der als Anlage (Anlage 1) beigefügte Planauszug ist Bestandteil dieses Aufstellungsbeschlusses.  Die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim beinhaltet die Umwandlung bisher als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesene Bereiche in „Wohnbauflächen“ (s. Anlage 2).  Im Rahmen der 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Auf Graben“ ist die Festsetzung „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) zu ändern. Es soll eine zweigeschossige Bauweise mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 festgesetzt werden. Im Übrigen sind die aus der 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, 2. Teilbereich „Brotkiste“ erfolgten textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften in die 5. Änderung zu übernehmen. b) Der Auftrag zur Durchführung der Bauleitplanverfahren mit Begründung, sowie der erforderliche Umweltbericht mit sich ggf. hieraus ergebende weitere gutachterlichen Betrachtungen, topografische Geländeaufnahmen sind an das jeweils billigstbietende Planungs- bzw. Gutachterbüro zu erteilen. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017 Seite 20 c) Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1, Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. d) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sind im Parallelverfahren durchzuführen. Darüber hinaus ist die Planung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen. e) Nach Auswertung der vorgetragenen Stellungnahmen nach d) ist die Bauleitplanung ggf. zu modifizieren, so dass das Verfahren zur Öffentlichen Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten ist. Abstimmungsergebnis: Punkt 3.5: einstimmig ja Bauleitplanung; Bauliche Entwicklung der Ortslage Frohngau - Vorlage 621 /X.L. - Diese Angelegenheit soll zeigen, so Herr Pracht, wie die Bezirksregierung Köln bei Arrondierung einer Einzelparzelle reagiert. Bezüglich einer erwarteten derartigen Vorgehensweise habe seitens der Gemeinde im Rahmen der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes ihre diesbezüglichen Bedenken vorgetragen. Am 20.03. werde ein Gespräch mit der Bezirksregierung Köln erfolgen, bei dem auch andere Punkte erörtert werden sollen wie u. a. auch die Neuaufstellung Flächennutzungsplan. Auf die Anregung von Herrn Mayer, doch ein Verfahren zur Änderung der Ortslagenabrundungssatzung einzuleiten und durchzuführen, erklärt der Bürgermeister, dass ein solches Verfahren eingeleitet werde, wenn die Zustimmung der Regionalplanung ergangen sei. Anmerkung zur Niederschrift: In einem Gesprächstermin bei der Bezirksregierung am 20.03.2017 konnte erreicht werden, dass das Grundstück Gemarkung Frohngau, Flur 3 Nr. 39 teilweise mit in die Siedlungsplanung einbezogen werden kann. Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen, mit der Landesplanung der Bezirksregierung Köln ein Erörterungs- und Abstimmungsgespräch im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes Köln sowie der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim dahingehend zu führen, dass in den Ortschaften innerhalb des Gemeindegebietes Nettersheim mit unter 2.000 Einwohnern weiterhin eine bauliche Entwicklung am Ortsrand ermöglicht wird, wenn es sich z. B. um eine Arrondierung handelt bzw. Erschließungsanlagen bereits vorhanden sind und wenn der Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017 Seite 21 Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung nachgewiesen wird. Abstimmungsergebnis: Punkt 3.6: einstimmig ja Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 6, Marmagen, Sittard/Finkenweg; Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 9 Nr. 300 - Vorlage 601 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 6, Marmagen, Sittard/Finkenweg zur Errichtung einer Garage a) außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen des Grundstückes Gemarkung Marmagen, Flur 9 Nr. 300 und b) zur Flachdachgestaltung dieser Garage zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt 4: Bauen im Außenbereich Punkt 4.1: Bauen im Außenbereich; Errichtung einer Futter- und Pferdeunterstellhalle auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur15 Nr. 197 - Vorlage 602 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen, über die Bauvoranfrage auf Errichtung einer Futter- und Pferdeunterstellhalle auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Marmagen befindlichen Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 15, Nr. 197, nach den Stellungnahmen des Kreises Euskirchen über die Privilegierung, die Festsetzung im Landschaftsplan und den erforderlichen ökologische Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen zu entscheiden. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017 Seite 22 Punkt 4.2: Bauen im Außenbereich; Errichtung eines Pferdeunterstandes auf dem Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 5 Nr. 75 - Vorlage 628 /X.L. - Herr Mayer fragt, da die Privilegierung bereits im Jahre 1998 festgestellt worden sei, ob man sich noch hierauf berufen könne oder ob ggf. andere Maßstäbe oder Voraussetzungen geprüft werden müssten. Hierzu erwidert Bürgermeister Pracht, dass dies durch den Kreis Euskirchen entschieden werde und man nach dieser Entscheidung in der nächsten Sitzungsphase erneut berate. Beschluss: Es wird beschlossen, dem Antrag auf Neubau eines Pferdeunterstands auf dem teilweise außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Roderath befindlichen Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 5, Nr. 75, erst dann zuzustimmen wenn ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen abgestimmt sind. Abstimmungsergebnis: Punkt 5: einstimmig ja Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" u. "Auf Graben" - Vorlage 629 /X.L. - Der Bürgermeister geht nochmals auf die derzeitige Entwässerungssituation für die Teilbereiche „Brotkiste“ und „Auf Graben“ des Baugebietes G14 ein. Hierbei legt er dar, dass die weitere Variantenuntersuchung hinsichtlich Versickerung ergeben hätte, dass eine Versickerung im Teilbereich Brotkiste durch den Gutachter für nicht realisierbar gesehen werde. Versickerungsmöglichkeiten könnten nur außerhalb des Erschließungsgebietes auf gemeindlichen Flächen oberhalb des Baugebietes G13 ermöglicht werden. Hierbei zeige sich jedoch keine finanzielle Verbesserung gegenüber der bereits im Fachausschuss vorgestellten Variante im Mischsystem. Es sei daher angedacht die Variante Mischsystem weiter zu untersuchen und notwendige Abstimmungen mit den zu beteiligenden Fachbehörden vorzunehmen. Dies insbesondere hinsichtlich des vorhandenen Regenüberlaufbeckens in der Urftstraße. Bezüglich des Teilbereiches „Auf Graben“ teilt er mit, dass für dieses Gebiet die Entwässerung überwiegend Richtung Baugebiet „Klosterquelle“ im Trennsystem erfolgen könne, so dass hierdurch die finanziellen Belastungen hinsichtlich Entwässerung gering gehalten werden könnten. Lediglich ein geringer Teilbereich müsse in Richtung Höhenweg entwässert werden. Ziel müsse es daher sein, beide Baugebiete zügig hinsichtlich der Erschließung fortzuführen und ggf. eine Erschließung in Teilabschnitten zu gewährleisten, damit kurzfristig Grundstücksflächen für eine Bebauung zur Verfügung stehen. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017 Seite 23 Der Bürgermeister weist darauf hin, dass ggf. die Möglichkeit bestehe, eine Entwässerung des Gebietes „Auf Graben“ über das Trennsystem im Bereich „Klosterquelle“ durchzuführen, um nicht den Kanalanschluss im Gebiet „Brotkiste“ zu belasten. Es sei nun die Erschließungsmaßnahme für die Bereiche zügig fortzuführen, die am schnellsten zu realisieren seien. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, innerhalb des Baugebietes G 14 in Nettersheim sowohl für das Baugebiet „Brotkiste“ wie auch für das Baugebiet „Auf Graben“ die Erschließungsplanung zügig fortzuführen mit dem Ziele, möglichst im Jahre 2017 mit einer Teilerschließung zu beginnen. Weiterhin beschließt der Rat, hinsichtlich der Entwässerung des Teilbereiches „Brotkiste“ weitere Untersuchungen hinsichtlich einer kostengünstigen Entwässerungsvariante durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Punkt 6: einstimmig ja 1. Erweiterung des Sanierungsgebietes in Zingsheim im Vereinfachten Verfahren gem. § 142 (2) Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 627 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt eine 2. städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Zingsheim für die Straße „Formegey“ sowie Teilbereiche der Kirchstraße, Weidenstraße, Brunnenstraße, Pfalzstraße, Willenberger Straße und Krausstraße gem. § 142 Abs. 4 BauGB im Vereinfachten Verfahren. Die Sanierungssatzung mit Begründung sowie Abgrenzung des Geltungsbereiches dieser Satzung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die Genehmigungspflicht nach §§ 144 und 145 BauGB wird hierbei ausgeschlossen. Es wird darüber hinaus beschlossen, die Gültigkeit der Sanierungssatzung für eine Dauer von 15 Jahren, beginnend ab dem Satzungsbeschluss festzulegen. Abstimmungsergebnis: Punkt 7: einstimmig ja Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und Begegnung - Vorlage 635 /X.L. - Ausschussmitglied Mayer teilt mit, dass wie in der Vorlage dargestellt, bereits Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017 Seite 24 zahlreiche Aktivitäten im Kloster stattgefunden hätten und auch einige Maßnahmen durchgeführt worden seien. Vor einiger Zeit habe man die Räumlichkeiten einmal besichtigt. Interessant sei nun, wie sich das Objekt heute darstelle. Der Bürgermeister schlägt vor, bei Interesse nochmals einen gemeinsamen Besichtigungstermin mit dem Planer durchzuführen. Dies sei nach der aktuellen Sitzungsphase u. den Osterfeiertagen sicherlich zu realisieren. Hierzu besteht Einvernehmen. Ausschussmitglied Hilger legt dar, dass er einerseits voll Anerkennung bezüglich der durchgeführten Veranstaltungen sei, insbesondere hierbei auch das persönliche Engagement einiger Verwaltungsleute, hier seien stellvertretend auch für andere Herr Schell und Frau Mießeler zu nennen. Anderseits sei ihm die Vorlage stellenweise zu nebulös. Es würden viele Aspekte angesprochen, aber manches hätte man besser etwas konkreter dargestellt. Vor allem Zahlen wären wünschenswert gewesen, z.B. hätte ihn die Anzahl der Praktika interessiert. Eine detaillierte Erklärung wäre also wünschenswert, entweder heute oder im Hauptausschuss mündlich oder auch schriftlich mit der Niederschrift. Der Bürgermeister führt aus, dass man mit der Vorlage auch gegenüber dem Fördergeber die aktuelle Entwicklung dokumentieren wolle, auch zu Stand und Entwicklung der Integrationsbemühungen. Die Fördermittel seien zu einem Zeitpunkt mit steigender Zuwanderung gewährt worden. Nun sei im Jahr 2016 die Zuwanderung nicht in der geplanten Höhe erfolgt. Jetzt werde daher die aktuelle Situation beschrieben, welche Themen in Bearbeitung und Umsetzung seien, an welcher Stelle Räume noch ausgelagert seien, z.B. seien auch die geplanten Wohnungen derzeit noch nicht fertig. Mit der Bezirksregierung findet in Kürze auch nochmals ein Abstimmungsgespräch zum derzeitigen Sachstand statt. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt den Jahresbericht 2016 zum „Kloster NettersheimQuartierszentrum für Flüchtlingshilfe und Integration“ zustimmend zur Kenntnis und beschliesst, die Aktivitäten 2017 fortzuführen und nach Möglichkeit auszubauen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt 8: Interkommunales Entwicklungskonzept für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim 2016 - 2020 Punkt 8.1: Modernisierung und behindertengerechte Ausstattung Rathaus Zingsheim - Vorlage 634 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017 Seite 25 Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt den in der Begründung zur Vorlage dargestellten Planungsstand zur Modernisierung und behindertengerechten Ausstattung des Rathauses Zingsheim zustimmend zur Kenntnis und beschließt auf dieser Grundlage das Bauantragsverfahren einzuleiten. Abstimmungsergebnis: Punkt 8.2: einstimmig ja 2. Bauabschnitt Rathaus Zingsheim – Sanierung und Modernisierung Koordinierungsstelle Katastrophenschutz mit Feuerwehrgerätehaus - Vorlage 632 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt das in der Begründung zur Vorlage beschriebene Planungskonzept für den 2. Bauabschnitt Rathaus – Sanierung und Modernisierung Koordinierungsstelle Katastrophenschutz mit Feuerwehrgerätehaus zustimmend zu Kenntnis. Weiterhin beschließt der Gemeinderat die Maßnahme nach Vorlage der Bewilligung in Kooperation mit der Löschgruppe Zingsheim umzusetzen. Notwendige Maßnahmengewerke und Materialbeschaffungen sind auf der Grundlage der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu vergeben. Darüber hinaus sind die weiteren notwendigen Planungsleistungen auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Punkt 8.3: einstimmig ja Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum Generationenplatz - Vorlage 611 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum Generationenplatz sowie die geplanten weiteren Umsetzungsschritte zustimmend zu Kenntnis. Weiterhin beschließt der Gemeinderat die notwendigen Planungsaufträge auf der Grundlage der HOAI zu vergeben. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017 Seite 26 Punkt8.4: Nutzungskonzept Grundschulverbund Nettersheim Punkt8.4.1: - Grundschule Marmagen - Vorlage 642 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, für die Sanierung, Modernisierung und Weiterentwicklung des Grundschulverbundes Nettersheim – Schulstandort Marmagen im Rahmen der Städtebauförderung (Interkommunales Entwicklungskonzept BlankenheimNettersheim) einen Einzelantrag für das Programmjahr 2018 zu stellen. Der hierfür notwendige zusätzliche Finanzbedarf ist überplanmäßig bereitzustellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt8.4.2: - Grundschule Zingsheim - Vorlage 622 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, für die Sanierung, Modernisierung und Weiterentwicklung des Grundschulverbundes Nettersheim – Schulstandort Zingsheim im Rahmen der Städtebauförderung (Interkommunales Entwicklungskonzept BlankenheimNettersheim) einen Einzelantrag für das Programmjahr 2018 zu stellen. Der hierfür notwendige zusätzliche Finanzbedarf ist überplanmäßig bereitzustellen. Abstimmungsergebnis: Punkt 8.5: einstimmig ja Nutzungskonzept Schulzentrum Nettersheim - Vorlage 633 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zum Schulzentrum Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017 Seite 27 Punkt 8.6: Entwicklung Sportzentrum Nettersheim einschließlich Schallschutz - Vorlage 641 /X.L. - Ausschussmitglied Mayer bezieht sich auf eine in der Vorlage angegebene Mitteilung des TÜV, dass eine Lärmschutz- und Sichtschutzwand grundsätzlich entbehrlich sei. Er fragt an, wer diese Aussage getroffen habe und ob dies schriftlich vorliege. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass im Jahr 1999 im Rahmen der Bauleitplanung Klosterquelle ein Lärmschutzgutachten erstellt worden sei. Damals allerdings in Bezug auf die Kleinspielfelder und den vorhandenen Tennenplatz, wobei die Fußballspiele überwiegend auf dem Naturrasenplatz in Marmagen stattgefunden hätten. In Überprüfungen habe man nun weiterhin untersucht, wie sich die Situation bei erweitertem Spielbetrieb (Sonntagsspiele) darstellt. Hier seien insbesondere genaue Messungen auch zu den Zeiten der „Mittagsruhe“ von 13.00 – 15.00 Uhr erfolgt. Es sei festgestellt worden, dass bzgl. der einzuhaltenden Werte eine Schallschutzmaßnahme nicht zwingend notwendig sei. In der Bürgerinformationsveranstaltung habe man darüber informiert, dass die Bepflanzung etwas eingekürzt werde und eine ca. 1,80 hohe Sicht-/Lärmschutzwand in die vorhandene Bepflanzung eingebracht werde. Außerdem solle die Flutlichtanlage in LED-Technik umgewandelt werden, wobei die Ausleuchtung unmittelbar senkrecht nach unten auf den Platz ausgerichtet werde, so dass die Anlage zukünftig von weitem nicht mehr so stark sichtbar leuchten werde. Das aktuelle Lärmschutzgutachten ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zum Sportzentrum Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Weiterhin beschließt der Gemeinderat die weiteren notwendigen Planungsleistungen auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Punkt 8.7: einstimmig ja Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) - Vorlage 610 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten Marmagen und Zingsheim aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren: Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017 Seite 28 Lfd.Nr. Objekt 1. Auf den Höfen Marmagen 2. Kölner Straße Marmagen Petrusstraße Zingsheim 3. Maßnahme Gesamtkosten der Maßnahme, € Fördersumm e € 4, Reinigung, Instandsetzung und Anstrich der Fassade 9.961,01 3.000,00 58, Instandsetzung und Neuanstrich der Fassade Anstrich der westlichen Holzverkleidung sowie des westlichen Mauerwerkes und Anstrich des Hoftores 11.040,57 3.000,00 2.408,25 1.205,00 21.627,38 3.000,00 14, 4. An der Dreispitz 1, Zingsheim Instandsetzung Bruchsteinmauerwerkes, Fensterfaschen und –bänke sowie Fachwerk- und Sockelbereiches an Hofseite 5. Nürburgstraße Zingsheim 13, Anstrich der Fassade 8.274,84 3.000,00 6. Nürburgstraße Zingsheim 17, Anstrich der Fassade 3.603,78 1.302,00 Abstimmungsergebnis: des der des der einstimmig ja Punkt 9: Masterplan Nettersheim Punkt 9.1: Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm - Vorlage 615 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und Hofflächen aus dem Masterplan Nettersheim im Sanierungsgebiet Nettersheim einen Zuschuss in Höhe von ausnahmsweise 7.000,00 € für die Instandsetzung des Bruchsteingiebels des ortsbildprägenden Objektes „Am Kirchberg 1“, Nettersheim, bei Gesamtkosten in Höhe von 12.485,71 € zu gewähren. Abstimmungsergebnis: Punkt 9.2: einstimmig ja Besucherleitsystem für Nettersheim - Vorlage 607 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen des Masterplans Nettersheim die Umsetzung des neuen Besucherleitsystem in Nettersheim durchzuführen und unter Beteiligung des Gewerbe-, Verkehrs- und Verschönerungsvereins Nettersheim (GVV), von Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017 Seite 29 Fachbehörden bzw. Fachfirmen Preisangebote einzuholen. Die billigstbietende Firma erfolgen. Abstimmungsergebnis: Punkt 9.3: das Besucherleitsystems zu erarbeiten und anschließende Auftragsvergabe soll an die einstimmig ja Parkleitsystem für Nettersheim - Vorlage 608 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, die Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Parkleitsystems für Nettersheim durchzuführen und im Besucherleitsystem zu integrieren (s. Vorlage 607). Abstimmungsergebnis: Punkt 9.4: einstimmig ja Masterplan Nettersheim hier: Gestaltung Fläche ehemaliger Kurpark Nettersheim - Vorlage 647 /X.L. - Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich, wann der Pachtvertrag abgeschlossen worden sei. Er frage sich, ob der Zeitraum von 20 Jahren nicht etwas zu kurz sei. Gegebenenfalls wäre ein Zeitraum von 40 Jahren günstiger gewesen. Der Bürgermeister teilt mit, dass der Vertrag vor 2 bis 3 Jahren abgeschlossen worden sei. Für die Förderung sei der Zeitraum unerheblich, er könne aber gerne nochmals anfragen, ob ggf. auch eine längerfristige Anpachtung möglich sei. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, unter Einbeziehung der Fachbehörden im Rahmen des Masterplans Nettersheim die Neugestaltung der Flächen des ehemaligen Kurparks Netterheim zu erarbeiten und umzusetzen. Für die Ausführung der Arbeiten sind entsprechende Preisangebote von Fachfirmen einzuholen und die jeweiligen Aufträge an die billigstbietenden Firmen zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Punkt 10: einstimmig ja Städtebauförderungsprogramm 2017 hier: Jugendforum Nettersheim - Vorlage 636 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017 Seite 30 Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen des neuen Städtebauförderprogramms „Investitionspaket Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ einen Förderantrag für das Jugendforum Nettersheim zu stellen. Abstimmungsergebnis: Punkt 11: einstimmig ja Straßenentwässerungsanteil für überörtliche Bundes- und Landesstraßen innerhalb des Gemeindegebietes - Vorlage 618 /X.L. - Ausschussmitglied Mayer teilt mit, dass die SPD-Fraktion bezüglich der in der Vorlage dargestellten geplanten Vorgehensweise Bedenken habe. Es stelle sich die Frage, ob es nicht sogar günstiger sei, wenn die Gemeinde das Geld einfach zurückgebe und wieder wie in der Vergangenheit die jährliche Abrechnung durchführe. Außerdem handele es sich bei den Ansprüchen von früher und der aktuellen Diskussion um zwei verschiedene Verfahren, die hier vermischt würden. Das eine sei eine Rückforderung und das andere eine Gegenforderung. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass sicherlich die Gemeinde die Einmalzahlung hinsichtlich der Bundesstraßen zurückzahlen könne und wiederum jährlich eine Gebührenforderung gegenüber dem Landesbetrieb Straßen geltend machen könne. Ziel der Gemeinde sei es jedoch derzeit, dass die Gemeinde zu den Rückforderungsansprüchen eine Gegenforderung geltend mache, für die Inanspruchnahme von gemeindlichen Kanalisationsanlagen bis rückwirkend zum Jahre 1985. Hierbei sei auch die mögliche Verjährung von besonderer Bedeutung. Sollte derartige gemeindliche Gegenforderungen im Rahmen des Klageverfahrens anerkannt werden, hätte dies für die Gemeinde einen erheblichen finanziellen Vorteil. Dies sei nunmehr im Rahmen des Verfahrens unter Einschaltung des gemeindlichen Rechtsbeistandes abzuwarten. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, hinsichtlich des Verwaltungsrechtsstreits im Zusammenhang mit dem Straßenentwässerungsanteil für überörtliche Bundes- und Landesstraßen innerhalb des Gemeindegebietes juristischen Beistand zur Wahrung der gemeindlichen Interessen einzubeziehen. Abstimmungsergebnis: Punkt 12: einstimmig ja Ausbau der K34 Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau - Vorlage 353 /X.L. Z.2 - Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017 Seite 31 Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, auf der Grundlage der Entwurfsplanung in Kooperation mit dem Kreis Euskirchen die Ausschreibung für den Gesamtausbau der K 34, Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau, vorzubereiten mit dem Ziele, möglichst nach den Sommerferien mit der Maßnahme zu beginnen. Weiterhin beschließt der Rat, notwendige Dringlichkeitsbeschluss zu veranlassen. Abstimmungsergebnis: Punkt 13: Auftragserteilungen ggf. per einstimmig ja Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung Punkt13.1: Dorfinnenentwicklungskonzept Tondorf - Vorlage 638 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat stellt das Dorfinennentwicklungskonzept für den Ortsteil Tondorf fest. Weiterhin beschließt der Gemeinderat, zukünftig den Ort Tondorf gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern auf dieser Grundlage weiter zu entwickeln und für die hierin aufgeführten Maßnahmen, Förderungen im Rahmen der integrieten ländlichen Entwicklung zu beantragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt13.2: Entwicklungskonzept Dorfsaal Tondorf - Vorlage 637 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt das mit dem Heimatverein Tondorf abgestimmte und in der Begründung zur Vorlage beschrieben Entwicklungskonzept für den Dorfsaal Tondorf zustimmend zur Kenntnis. Weiterhin beschließt der Gemeinderat, auf dieser Grundlage das Bauantragsverfahren einzuleiten und im Rahmen der Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung einen Förderantrag zu stellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017 Seite 32 Punkt 14: Kreiswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" 2017 - Vorlage 639 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, an dem diesjährigen Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ wieder mit allen elf Orten der Eifelgemeinde Nettersheim teilzunehmen. Abstimmungsergebnis: Punkt 15: einstimmig ja Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim - Vorlage 436 /X.L. Z.3 - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, im Rahmen der Umsetzung des Förderprojektes des Kreises Euskirchen zur Breitbandversorgung vordringlich Maßnahmen im Siedlungsbereich (innerhalb der Ortslagenabrundungssatzung) der jeweiligen Ortslagen innerhalb des Gemeindegebietes sowie des Gewerbegebietes Zingsheim und der Eifelhöhenklinik Marmagen umzusetzen. Weiterhin beschließt der Rat, dass für im Außenbereich des Gemeindegebietes liegende Einzelgehöfte eine Einzelfallentscheidung vor Ausführung von Maßnahmen erfolgen muss, wobei bei der Entscheidung die Privilegierung (land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb) des jeweiligen Grundstückes zu prüfen und zu berücksichtigen ist. Abstimmungsergebnis: Punkt 16: einstimmig ja Verkehrsregelung Burgstraße / Webergasse / Urgasse, Marmagen - Vorlage 435 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, für den Ortsbereich in Marmagen betreffend der Straßen Burgstraße, Webergasse und Urgasse eine Verkehrsplanung mit dem Ziel zu beauftragen, dass sich der Durchgangsverkehr in den Straßen verringert. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017 Seite 33 Punkt 17: Regiebetrieb Abfall hier: Einrichtung eines Grünabfallsammelplatzes - Vorlage 640 /X.L. - Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich, ob die kostenlose Abgabe nur für das Jahr 2017 vorgesehen sei. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass dies in der letzten Sitzungsphase so angedacht worden sei. Erst einmal müsse man die Entwicklung abwarten. Wenn die Aufwendungen vertretbar seien und im Rahmen des Gebührenhaushaltes der Abfallwirtschaft abgewickelt werden könnten, könne man über eine kostenlose Fortführung nachdenken. Sollte dies nicht der Fall sein, müsse man ggf. einen Gebührenobulus, ähnlich wie bei der Biotonne, in Betracht ziehen. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt das nunmehr abschließend erstellte Konzept zur Einrichtung eines zentralen Grünabfallsammelplatzes im Gewerbegebiet Zingsheim in Kooperation mit der Firma Assrohr (Auf der Heide 26b) zustimmend zur Kenntnis und beschließt auf dieser Grundlage zunächst die Umsetzung für das Jahr 2017 in der Zeit von April bis Ende November. Abstimmungsergebnis: Punkt 18: einstimmig ja Errichtung von Sirenenanlagen in Marmagen und Roderath - Vorlage 662 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt gemäß § 7 der Hauhaltssatzung vom 13.12.2016 eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 11.500 Euro zur Errichtung der Sirenen in Roderath und Marmagen. Abstimmungsergebnis: Punkt 19: einstimmig ja Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim hier: Instandsetzung Wirtschaftswege - Vorlage 665 /X.L. - Die Anfrage der UNA-Fraktion ist mit der Vorlage beantwortet. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017 Seite 34 Punkt 20: Mitteilungen und Informationen Ausschussmitglied Pospig weist auf den Haltestellenpunkt in Pesch hin. Es gebe nun zwei Wartehäuschen, im Bereich Jakob-Kneip-Straße und Nöthener Straße. Hier sehe er die Gefahr, dass die Kinder die Straße zwischen den beiden Haltepunkten weiterhin kreuzen würden. Seiner Meinung nach müsse der neue Haltepunkt entsprechend abschließend hergerichtet werden, damit die bisherige Wartehalle im Bereich JakobKneip-Straße entfernt werden kann. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass das alte Wartehaus an der Jakob-KneipStraße noch benötigt werde, da dort weiterhin eine Busverbindung zu überörtlichen Schulen bestehe. Er denke, dass die Eltern ihre Kinder für die Gefahr sensibilisieren und dazu anhalten können, die Straße nicht zu queren. Die abschließende Fertigstellung der neuen Halle an der Nöthener Straße mit Sitzgelegenheit werde kurzfristig gewährleistet. Ausschussmitglied Mayer bezieht sich auf die Bauarbeiten am Standort des zukünftigen Aldi-Marktes. Seit einiger Zeit habe er dort kaum noch Aktivitäten feststellen können. Der Bürgermeister kann dies nicht bestätigen. Dort werde ständig gearbeitet, aktuell würden vorwiegend Eisenarbeiten durchgeführt für die notwendigen Fundamente und Betonierungen. gez. Reuter gez. Züll gez. Pracht ____________________ ____________________ ____________________ Vorsitzender Schriftführer Gesehen: Der Bürgermeister Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017 Seite 35