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Beschlusstext (54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim sowie 5. Änderung des Bebauungspanes G 14, Teilbereich "Auf Graben" im Parallelverfahren; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
157 kB
Datum
14.03.2017
Erstellt
21.03.17, 13:14
Aktualisiert
21.03.17, 13:14
Beschlusstext (54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim sowie 5. Änderung des Bebauungspanes G 14, Teilbereich "Auf Graben" im Parallelverfahren;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlusstext (54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim sowie 5. Änderung des Bebauungspanes G 14, Teilbereich "Auf Graben" im Parallelverfahren;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 11. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 14.03.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 3.4: 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim sowie 5. Änderung des Bebauungspanes G 14, Teilbereich "Auf Graben" im Parallelverfahren; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 609 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen: a) Zur Entwicklung und Erschließung weiterer Baulandflächen in Nettersheim sind für den 3. Erschließungsabschnitt „Auf Graben“ im Bebauungsplan G 14 die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim sowie die 5. Änderung dieses Bebauungsplanes durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit gefasst. Betroffen hiervon sind die Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 182, 183, 184 und 194. Der als Anlage (Anlage 1) beigefügte Planauszug ist Bestandteil dieses Aufstellungsbeschlusses.  Die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim beinhaltet die Umwandlung bisher als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesene Bereiche in „Wohnbauflächen“ (s. Anlage 2).  Im Rahmen der 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Auf Graben“ ist die Festsetzung „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) zu ändern. Es soll eine zweigeschossige Bauweise mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 festgesetzt werden. Im Übrigen sind die aus der 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, 2. Teilbereich „Brotkiste“ erfolgten textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften in die 5. Änderung zu übernehmen. b) Der Auftrag zur Durchführung der Bauleitplanverfahren mit Begründung, sowie der erforderliche Umweltbericht mit sich ggf. hieraus ergebende weitere gutachterlichen Betrachtungen, topografische Geländeaufnahmen sind an das jeweils billigstbietende Planungs- bzw. Gutachterbüro zu erteilen. c) Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1, Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. d) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sind im Parallelverfahren durchzuführen. Darüber hinaus ist die Planung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen. e) Nach Auswertung der vorgetragenen Stellungnahmen nach d) ist die Bauleitplanung ggf. zu modifizieren, so dass das Verfahren zur Öffentlichen Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten ist. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.03.2017 Seite 2