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Beschlusstext (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 6, Marmagen, Sittard/Finkenweg; Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 9 Nr. 300)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
91 kB
Datum
14.03.2017
Erstellt
21.03.17, 13:14
Aktualisiert
21.03.17, 13:14
Beschlusstext (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 6, Marmagen, Sittard/Finkenweg;
Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 9 Nr. 300)

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Beschluss aus der 11. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 14.03.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 3.6: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 6, Marmagen, Sittard/Finkenweg; Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 9 Nr. 300 - Vorlage 601 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 6, Marmagen, Sittard/Finkenweg zur Errichtung einer Garage a) außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen des Grundstückes Gemarkung Marmagen, Flur 9 Nr. 300 und b) zur Flachdachgestaltung dieser Garage zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja