Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
21.02.13, 15:06
Aktualisiert
21.02.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 91/2013
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 13.02.2013
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Termin
06.03.2013
vorberatend
Rat
12.03.2013
beschließend
Betrifft:
13.02.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Delegiertenversammlung des Erftverbandes, Mitgliedergruppe 3
Neuwahl der Delegierten der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss der Stadt Erftstadt beschließt gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung
NRW:
Die Stadt Erftstadt entsendet als Delegierte in die Delegiertenversammlung des Erftverbandes,
Mitgliedergruppe 3 (kreisfreie und kreisangehörige Städte und Gemeinden)
1.
Volker Erner, 1, Beigeordneter
2.
……………………………………….
3.
……………………………………….
Die Stadt Erftstadt verzichtet bei einer verbleibenden Beitragsteileinheit von 0,0321 auf die
Benennung eines weiteren Delegierten für die am 28.03.2013 stattfindende Wahlversammlung
über die Wahl von Delegierten für die unbesetzten Delegiertensitze der Mitgliedergruppe 3.
Mit der Ausübung des Stimmrechtes in der Wahlversammlung am 28.03.2013 wird der 1.
Beigeordnete, Herr Erner, oder ein von ihm bestimmter Bediensteter der Stadt Erftstadt
beauftragt.
Begründung:
Die fünfjährige Amtszeit der Delegierten des Erftverbandes endet am 30.04.2013. Bisher
entsandte die Stadt Erftstadt zwei Delegierte,
Die Beitragsteileinheiten haben sich nun von 2,9951 auf 3,0321 erhöht.
Die Stadt entsendet für die nächste Wahlzeit drei Delegierte.
Bislang wurde die Stadt Erftstadt zusätzlich von einem Stadtverordneten, der aus der
Wahlversammlung der Mitglieder mit verbleibenden Beitragsteileinheiten gewählt wurde, vertreten.
Die nun verbleibenden Beitragsteileinheiten von 0,0321 berechtigen die Stadt Erftstadt zur
Teilnahme an der Wahlversammlung der Mitglieder mit verbleibenden Beitragsteileinheiten.
Die Zuständigkeit über die Ermächtigung zur Ausübung des Stimmrechtes in der
Wahlversammlung der Mitglieder mit verbleibenden Beitragsteileinheiten liegt beim Rat.
Gemäß dem beigefügten Terminplan des Erftverbandes ist eine Beschlussfassung durch den Rat
in seiner Sitzung am 12. März 2013 nicht mehr fristgerecht.
Der Hauptausschuss beschließt daher über die Entsendung der Delegierten gem. § 60 Abs. 1 S. 1
GO NRW als dringliche Entscheidung.
In Vertretung
(Erner)
-2-