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Beschlussvorlage (Delegiertenversammlung des Erftverbandes, Mitgliedergruppe 3 Neuwahl der Delegierten der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
21.02.13, 15:06
Aktualisiert
21.02.13, 15:06
Beschlussvorlage (Delegiertenversammlung des Erftverbandes, Mitgliedergruppe 3
Neuwahl der Delegierten der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Delegiertenversammlung des Erftverbandes, Mitgliedergruppe 3
Neuwahl der Delegierten der Stadt Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 91/2013 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 13.02.2013 Amtsleiter RPA - 20 - gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent Beratungsfolge Hauptausschuss Termin 06.03.2013 vorberatend Rat 12.03.2013 beschließend Betrifft: 13.02.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Delegiertenversammlung des Erftverbandes, Mitgliedergruppe 3 Neuwahl der Delegierten der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss der Stadt Erftstadt beschließt gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung NRW: Die Stadt Erftstadt entsendet als Delegierte in die Delegiertenversammlung des Erftverbandes, Mitgliedergruppe 3 (kreisfreie und kreisangehörige Städte und Gemeinden) 1. Volker Erner, 1, Beigeordneter 2. ………………………………………. 3. ………………………………………. Die Stadt Erftstadt verzichtet bei einer verbleibenden Beitragsteileinheit von 0,0321 auf die Benennung eines weiteren Delegierten für die am 28.03.2013 stattfindende Wahlversammlung über die Wahl von Delegierten für die unbesetzten Delegiertensitze der Mitgliedergruppe 3. Mit der Ausübung des Stimmrechtes in der Wahlversammlung am 28.03.2013 wird der 1. Beigeordnete, Herr Erner, oder ein von ihm bestimmter Bediensteter der Stadt Erftstadt beauftragt. Begründung: Die fünfjährige Amtszeit der Delegierten des Erftverbandes endet am 30.04.2013. Bisher entsandte die Stadt Erftstadt zwei Delegierte, Die Beitragsteileinheiten haben sich nun von 2,9951 auf 3,0321 erhöht. Die Stadt entsendet für die nächste Wahlzeit drei Delegierte. Bislang wurde die Stadt Erftstadt zusätzlich von einem Stadtverordneten, der aus der Wahlversammlung der Mitglieder mit verbleibenden Beitragsteileinheiten gewählt wurde, vertreten. Die nun verbleibenden Beitragsteileinheiten von 0,0321 berechtigen die Stadt Erftstadt zur Teilnahme an der Wahlversammlung der Mitglieder mit verbleibenden Beitragsteileinheiten. Die Zuständigkeit über die Ermächtigung zur Ausübung des Stimmrechtes in der Wahlversammlung der Mitglieder mit verbleibenden Beitragsteileinheiten liegt beim Rat. Gemäß dem beigefügten Terminplan des Erftverbandes ist eine Beschlussfassung durch den Rat in seiner Sitzung am 12. März 2013 nicht mehr fristgerecht. Der Hauptausschuss beschließt daher über die Entsendung der Delegierten gem. § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW als dringliche Entscheidung. In Vertretung (Erner) -2-