Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
711 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
21.02.13, 15:06
Aktualisiert
21.02.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Erft
Der Vorstand
=
Verband
•
Wasserwirtschaft
für unsere Region.
Erftverband
Am Erftverband 6
50126 Bergheim
Fon (02271) 88-14 00
Fax (02271) 88-13 33
Erftverband
I
Postfach 1320
I
50103 Bergheim
Stadt Erftstadt
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Ihr Ansprechpartner
Durchwahl
Telefax
Unser Zeichen
E-Mail
Bergheim, 30. Januar 2013
Organwahlen 2013;
hier: Wahlen zur Delegiertenversammlung
- Städte und Gemeinden -
I Mitgliedergruppe
Jochen Birbaum
(02271) 88-11 58
(02271) 88-1333
Bi/Lam
jochen.birbaum
@erftverband.de
3
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 15. Januar 2013 hatte der Erftverband Sie über das
anstehende Wahlverfahren informiert. Bei der Erstellung der betreffenden
Serienbriefe ist hier leider ein Fehler unterlaufen.
Auf Seite 2 im 4. Absatz des oben genannten Schreibens muss es
richtigerweise heißen:
Durch Entsendung werden aus Ihrer Mitgliedergruppe
52 Delegierten sitze besetzt. Zur Besetzung der verbleibenden
14 Delegiertensitze findet eine Wahlversammlung in der
Geschäftsstelle des Verbandes statt, zu der ich hiermit einlade.
Um Kenntnisnahme
Mit freundlichen
wird gebeten.
Grüßen
Vorsitzender des
Verbandsrates:
Landrat Werner Stump
Vorstand:
Dr.-Ing. Wulf Lindner
zertifiziert
nach
lif\ I~ir\
Jochen Birbaum
\S:'!.;J \:!i!.~
Qualität- und
Umweltmanagement
Technisches
Sicherheitsmanagement
Erft
Der Vorstand
=
•••
Erftverband
I Postfach
1320
I 50103
Stadt Erftstadt
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Verband
Wasserwirtschaft
für unsere Region.
Erftverband
Am Erftverband 6
50126 Bergheim
Fon (022 71) 88-14 00
Fax (02271) 88-13 33
Bergheim
/'.~
-~
- /
-
~
Ihr Ansprechpartner
Durchwahl
Telefax
E-Mail
Unser Zeichen
Jochen Birbaum
(0 22 71) 88-11 58
(02271) 88-1333
jochen.birbaum
@erftverband.de
Bi/Lam
Bergheim, 16. Januar 2013
Organwahlen 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bezug nehmend auf die Wahlen zur Delegiertenversammluna,übersende
ich Ihnen hiermit ein Verzeichnis der Gruppensprecher, das im Schreiben
vom 15. Januar 2013 als Anlage 6 teilweise nicht beigefügt war.
Mit freundlichen
Im Auftrag:
Grüßen
gez.
Jochen Birbaum
Vorsitzender des
Verbandsrates:
Landrat Werner Stump
Vorstand:
Dr.-Ing. Wulf Lindner
zertifiziert
nach
Ii"'\ Ii"'\
~2J) Vi!.~
Qualität- und
Umweltmanagement
Technisches
Sicherheitsmanagement
Gruppensprecher
der Delegiertenversammlung
Mitgl.Gr.1
Dr. jur. Rolf Schönewerk
RWE Power AG
Stüttgenweg 2
50935 Köln
Tel. 0201-1241350
rolf .schoenewerk@ rwe.com
Mitgl.Gr.2
Dr.-Ing. Eberhard Uhlig
RWE Power AG
KW Frimmersd./Neurath
41517 Grevenbroich
Tel. 02181-252101
Fax 02181-252000
eberhard.uhlig@rwe.com
Mitgl.Gr. 3 CDU
Dr. Hans-Peter Schick
Stadt Mechernich
Bergstr. 1
53894 Mechnernich
Tel. 02443-494004
Fax 02443-494009
h.schick@mechemich.de
Mitgl.Gr. 3 SPD
Rolf Engelhardt
Noldestr. 91
53340 Meckenheim
Tel. 0228-3052751
Engelhardt-Meckenhejm@t-anUne.de
Mitgl.Gr.4
Rolf Bausch
Auf den Köppen 20
53340 Meckenheim
Tel. 02225-12084
Mitgl.Gr. 5 (Kommissarisch)
Detlef Schumacher
NEW Niederrhein Wasser GmbH
Rektoratsstr. 18
41747 Viersen
02166-6885480
detlef·schumacher@new.de
Mitgl.Gr.6
Dr. Manfred Lysek
InfraServ GmbH & Co. Knapsack KG
Chemiepark Knapsack
50351 Hürth
Tel. 02233-486682
Fax 02233-486870
manfred.lYsek@infraserv-knapsack.de
Erft
Der Vorsitzende des Verbandrates
als Wahlleiter
Erftverband
I
Postfach
ZO;fJ
1320
I
=
••••
....-.
Verband
Wasserwirtschaft
für unsere Region.
Erftverband
Am Erftverband 6
50126 Bergheim
Fon (02271) 88-1213
Fax (02271) 88-13 33
50103 Bergheim
Stadt Erftstadt
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Ihr Ansprechpartner
Durchwahl
Telefax
Unser Zeichen
E-Mail
Bergheim, 15. Januar 2013
Organwahlen 2013;
hier: Wahlen zur Delegiertenversammlung
- Städte und Gemeinden -
Jochen Birbaum
(0 22 71) 88-11 58
(02271) 88-1333
Bi/Lam
jochen.birbaum
@erftverband.de
I Mitgliedergruppe 3
Sehr geehrte Damen und Herren,
die fünf jährige Amtszeit der Delegierten des Verbandes endet am 30. April
2013. Aus diesem Grunde wurde die konstituierende Delegiertenversammlung für Dienstag, den 30. April 2013 terminiert. Auf diesen Zeitpunkt sind
alle übrigen, mit dem Wahlverfahren verbundenen Termine, abgestimmt.
Als Wahlleiter kommt mir die Aufgabe zu, über das Verfahren zur Besetzung der Verbandsorgane zu informieren und Sie hinsichtlich des
engen Terminkalenders um Unterstützung bei der Abwicklung zu bitten.
Die Delegiertenversammlung
des Verbandes besteht aus 102 Delegierten.
Von diesen entfallen 100 Sitze auf die Mitgliedergruppen:
'?
'?
'?
'?
'?
'»
Braunkohlenbergbau
Elektrizitätswirtschaft
kreisfreie, kreisangehörige Städte und Gemeinden
Kreise
Öffentliche Wasserversorgung
Gewerbliche Unternehmen
Unter Berücksichtigung des Minderheitenschutzes von 5 Delegierten je
Mitgliedergruppe sind die verbleibenden 70 Sitze im Verhältnis der Beitragsleistungen der einzelnen Mitgliedergruppen nach dem d Hondtschen
Höchstzahlverfahren zu verteilen. Eine Übersicht über die Sitzverteilung
Vorsitzender des
Verbandsrates:
Landrat Werner Stump
Vorstand:
Dr.-Ing. Wulf Lindner
ai, Ii,
~~ ,1~
zertifiziert
\
o..VGW
nach
J \
DVG.W
Oualität- und
Umweltmanagement
D~
Technisches
Sicherheitsmanagement
J
Az.: Bi/Lam
15. Januar 2013
-2-
aller Mitgliedergruppen ist als Anlage 1 zu Ihrer Information beigefügt. Das
Wahlverfahren (einschließlich Terminübersicht) liegt als Anlage 2 bei.
Durch § 15 (3) ErftVG (Auszüge aus dem ErftVG siehe Anlage 3) wird die
Zuordnung dieser Sitze auf die einzelnen Mitglieder der Gruppe geregelt.
Unter Berücksichtigung dieser Bestimmung ergibt sich für Sie die
Beitragseinheit:
3,
volle Beitragseinheit
0321
Beitragsteileinheit
Jede volle Beitragseinheit berechtigt zur Entsendung eines Delegierten.
Ich darf Sie deshalb bitten, mir bis spätestens zum 18. März 2013 die
Namen der von Ihnen zu entsendenden Delegierten mitzuteilen. Bitte
verwenden Sie zu diesem Zweck den als Anlage 1. beigefügten Vordruck,
der mir die Prüfung der Wählbarkeit und damit eine fristgerechte
Einladung zur konstituierenden Delegiertenversammlung
erleichtert.
Beachten Sie dabei bitte auch, dass die Annahmeerklärung auf der
Rückseite dieses Vordrucks ausgefüllt und unterschrieben wird.
Durch Entsendung werden aus Ihrer Mitgliedergruppe 66 Delegiertensitze
besetzt. Zur Besetzung der verbleibenden 14 Delegiertensitze findet eine
Wahlversammlung in der Geschäftsstelle des Verbandes statt, zu der ich
hiermit einlade.
Termin der Versammlung:
Donnerstag, den 28. März 2013, 09:00 Uhr
In dieser Versammlung wählen alle Mitglieder mit Beitragsteileinheiten
die Delegierten für die unbesetzten Delegiertensitze, sowie einen ersten
und zweiten Nachfolger für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines
Delegierten. Zur Wahrnehmung Ihres Stimmrechts füge ich als Anlage 5
einen Wahlausweis bei. Er berechtigt den jeweiligen Inhaber in der
Wahlversammlung das Wahlrecht auszuüben. Falls Sie sich in der
Versammlung vertreten lassen wollen, was üblicherweise in den Vorjahren
geschehen ist, geschieht dies durch Weitergabe des Wahlausweises
einschließlich einer entsprechenden Vollmacht. Sollten Sie dies
beabsichtigen, darf ich Sie bitten, sich mit Ihrem Gruppensprecher in
Verbindung zu setzen. Bitte beachten Sie, dass in einem solchen Fall
Beitragsteileinheiten nur einheitlich eingesetzt werden können (§ 15
(4) 3 ErftVG). Für die Wahlversammlung behalte ich mir die Überprüfung
der Legitimation vor.
Als wahlberechtigtes Mitglied sind Sie berechtigt, bis spätestens
Dienstag, 05. März 2013 Wahlvorschläge einzureichen. Die
eingereichten Wahlvorschläge werden listenmäßig erfasst und in
alphabetischer Reihenfolge in die Stimmzettel für die Wahlversammlung
Az.: Bi/Lam
15. Januar 2013
-3-
aufgenommen. Die Stimmzettel können in der Zeit vom 19.03.2013 26.03.2013 in der Geschäftsstelle (Hauptverwaltung) eingesehen werden.
In der Versammlung selbst bedarf es eines Mehrheitsbeschlusses zur
Aufnahme weiterer Wahlvorschläge. Daneben ist das "vereinfachte
schriftliche Wahlverfahren" zulässig. Dies bedeutet, dass es der
Einberufung einer Wahlversammlung nicht bedarf, falls aus Ihrer
Mitgliedergruppe nur ein Wahlvorschlag gemacht wird, dem alle Mitglieder
schriftlich zustimmen (§ 16 (7) ErftVG).
Im Rahmen des EntsendungsHinweise zu beachten:
und Wahlverfahrens
bitte ich folgende
Ausschlussgründe (§ 16 Abs. 2 ErftVG)
Ein Mitglied darf nicht durch einen Delegierten vertreten
werden, der in einem Dienstverhältnis zu einem anderen
Mitglied steht. Dies gilt nicht für Delegierte, die in der
Wahlversammlung gewählt werden (§ 15 Abs. 4 ErftVG).
Politikerprivileg (§ 16 Abs. 5 ErftVG)
Eine Gebietskörperschaft darf nicht mehr Vertreter der
Verwaltung als Mitglieder der Vertretung der
Gebietskörperschaft entsenden. Darüber hinaus muss
mindestens die Hälfte aller Delegierten der Kreise, Städte und
Gemeinden einer Vertretung der Gebietskörperschaft
angehören. Dies gilt auch für Wahlen nach § 15 Abs. 4 ErftVG.
Ich hoffe, dass diese Information Ihnen hilft, Ihr Entsendungs-lWahlrecht
für die Delegiertenversammlung
des Verbandes wahrzunehmen. Im
übrigen steht Ihnen zur Beantwortung von Fragen in der Geschäftsstelle
Herr Jochen Birbaum,
Tel. 02271/88
- 1158
gerne zur Verfügung.
Für den Fall, dass über Rechts- und Verfahrensfragen hinaus
gruppeninterne Fragen zu erörtern sind, liegt ein Verzeichnis der Sprecher
der Mitgliedergruppen als Anlage 6 zu Ihrer Information bei.
Abschließend bitte ich Sie, den Empfang der Wahlunterlagen
beigefügten Postkarte zu bestätigen.
Mit freundlichen
Grüssen
Werner Stump
Vorsitzender des Verbandsrates
auf der
Erft
=
_
I Anlage 11
Verband
Wasserwirtschaft
für unsere
Region.
Vorstandsbüro
Organwahlen 2013
hier:
Zusammensetzung
der Delegiertenversammlung
gemäss § 15 (2) ErftVG
Gemäss § 15 (2) ErftVG entfallen auf die Mitgliedergruppen gemäß § 6 (1) Satz 1 Nr. 1 - 6
ErftVG 100 Delegierte, wobei jede dieser Mitgliedergruppen zunächst 5 Delegiertensitze
erhält. Die verbleibenden 70 Sitze werden zusätzlich unter diesen Mitgliedergruppen im
Verhältnis ihrer Beitragsleistungen nach dem dHondtschen Höchstzahlverfahren verteilt,
wobei eine Mitgliedergruppe nicht mehr als 66 Delegierte haben darf.
Mitglie- Mitglieder
dergruppe
Delegierte
gem.
§ 15 (2) 1
ErftVG
Braunkohlenbergwerke
Elektrizitätswirtschaft
kreisfreie, kreisangehörige Städte, Gemeinden
Kreise
Öffentliche Wasserversorgung
Gewerbliche Unternehmen
zusätzliche Sitze
nach
Beitra
5
5
5
5
5
5
t------+-----t--'-,....,..-'~
30
+ Delegierter Erftfischereigenossenschaft
+ DelegierterLandwirtschaftskammer
Rheinland
insgesamt:
Zu beachten für die kommunalen Mitgliedergruppen
(3 und 4):
§ 16 (5) ErftVG: "Mindestens
die Hälfte aller Delegierten der Kreise,
Gemeinden muss einer Vertretung der Gebietskörperschaften angehören.
I:\bi\sd\wahI13\verm
Städte
erke\Zusammensetzung_DV
und
.doc
Terminplanung
- Organwahlen 2013
Februar
Januar
1 Di
Mi
3 Do
4 Fr
5 Sa
6 Sb
7 Mo Vorlage Beiträge 1)
8 Di
9 Mi Erstellung Liste 2)
10 Do Jahresbeiträge
11 Fr gern. §16(7) ErftVG
12 Sa
2
13 So
14 Mo
15 Di
16 Mi
17 Do
18 Fr
19 Sa
20 So
21 Mo
Di
23 Mi
24 Do
25 Fr Versendung
26 Sa
27 So
28 Mo
29 Di
30 Mi
31 Do
Anlage 2
1 Fr
2 Sa
3 So
4 Mo
5 Di
6 Mi
7 Do
8 Fr
9 Sa
10 So
11 Mo
12 Di
13 Mi
14 Do
15 Fr
16 Sa
So
18 Mo
19 Di
20 Mi
21 Do
22 Fr
23 Sa
24 Sb
25 Mo
26 Di
27 Mi
28 Do
17
22
InfolElnl.
I= FerienNRW
1 Fr
Sa
3 So
4 Mo
5 Di Vorl. Wahlvorschläge
6 Mi Vorbereitg. Stimmzettel
7 Do (Grundlage: eingereichte
Wahlvorschläge)
8 Fr
9 Sa
10 So
11 Mo
12 Di
13 Mi
14 Do
15 Fr
16 Sa
17 So
18 Mo Bekanntg. Entsendung
19 Di Auslegung Stimmzettel
20 Mi (Einsichtnahme während
21 Do Dienstzeit bis 26.03)
22 Fr
23 Sa
24 So
25 Mo
26 Di
27 Mi
28 Do Wahlversammlungen
29 Fr
30 Sa
31 So
2
1 Mo
2 Di Wahlprüfg. Feststellung
3 Mi endg. Wahlergebnis
4 Do Info stimmberechtigte.
5 Fr Mitglieder, Bestätigung
6 Sa gewählte/entsandte
7 So Delegierte einschI.
8 Mo Einladung konstlt. DV
9 Di
10 Mi
11 Do
12 Fr
13 Sa
14 So
15 Mo
16 Di
17 Mi
18 Do
19 Fr
20 Sa
21 So
22 Mo
23 Di
24 Mi
25 Do
26 Fr
27 Sa
28 So
29 Mo
30 Di konstlt. DV
(Wahl VR, Besetzung
Mai
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
12 So
13 Mo
14 Di
15 Mi
16 Do
17 Fr
18 Sa
19 So
20 Mo
21 Di
22 Mi
23 Do
24 Fr
25 Sa
26 So
27 Mo
28 Di konstit.
29 Mi (Wahlen
30 Do
31 Fr
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
Verbandsrat
Vors./stv.Vors.)
Ausschüsse)
1) Vorlagetermin -Beiträge aus den Jahren 2010 - 2012 nach Mitgliedergruppen
2) Berechnung der Sitzverteilung auf die Mitgliedergruppen
April
März
(Finanzverwaltung
1 Sa
2 So
3 Mo
4 Di
5 Mi
6 Do
7 Fr
8 Sa
9 So
10 Mo
11 Di
12 Mi
13 Do
14 Fr
15 Sa
16 So
17 Mo
18 Di
19 Mi
20 Do
21 Fr
22 Sa
23 So
24 Mo
25 Di
26 Mi
27 Do
28 Fr
29 Sa
30 So
1:\bi/sd/wahl
an Vorstand)
(§15(2) ErftVG) I Berechnung der Beitragseinheiten u. -teileinheiten innerhalb der Mitgliedergruppen
Juni
(§15(3) ErftVG)
13fT erminplan.xls
Verfahren zur Besetzung der Delegiertenversammlung;
hier: Organwahlen 2013
Liste gem. § 16 (7) ErftVG
Beitragseinheiten/-teileinheiten
Entsendungsverfahren
Wahlverfahren
Beitragsteileinheiten
Beitragseinheiten
Bekanntgabe, Aufforderung
von Delegierten (postversand
Bekanntgabe mit Einladung zur Wahlversammlung
und Aufforderung zu Wahlvorschlägen
(postversand Ende Januar 2012)
zur Entsendung
Ende Januar 2012)
I
Entsendung von Delegierten
Wahlvorschläge der Mitglieder
durch die Mitglieder an den Wahl/eiter
(bis spätestens zum 18.03.2013)
an den Wahl/eiter bis
spätestens
zum 05. März 2013
I
Vereinfachtes,.Wahlveffä/fren
gerns: §16(7)4iErftVG.
Stimmzettel
werden entsprechend der eingegangenen
Wahlvorschläge vorbereitet
I
I
und schriftliche
I
Voraussetzung: gemeinsamer
Wahlvorschlag
Prüfung Wählbarkeit,
Zustimmung
des Delegierten
I
Auslegen der Stimmzettel zur Einsicht
in der Woche vor der Wahlversammlung
vom 19 .• 26. März 2013
Zustimmung aller Mitglieder
I
Wahlversammlungen
am 28.03.2013
Zulassung weiterer Wahlvorschläge ist mit
Mehrheit der Versammlung möglich
Feststellung des Wahlergebnisses
Annahme der Wahl
Bestätigung an die Gewählten
I
Einladung der Entsandten/Gewählten
zur konstituierenden Delegiertenversammlung
am 30. April 2013
Bekanntgabe der Zusammensetzung
der Delegiertenversammlung
an die Mitglieder
1:\ bi/sd/wahl13Nerfahren.xls
Anlage 3
Auszug aus dem
Gesetz über den Erftverband (ErftVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
03. Januar 1986 (GV.NW. S. 54), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Oktober
2001 (GV.NRW. S. 732):
§ 15
Delegiertenversammlung
(1)
Die Delegiertenversammlung besteht aus insgesamt 102 Delegierten.
(2)
100 Delegierte entfallen auf die Mitgliedergruppen gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1
bis 6, wobei jede dieser Mitgliedergruppen zunächst fünf Delegiertensitze erhält. Die
verbleibenden 70 Sitze werden zusätzlich unter diesen Mitgliedergruppen im Verhältnis ihrer Beitragsleistungen nach dem d'Hondt'schen Höchstzahlverfahren verteilt,
wobei eine Mitgliedergruppe insgesamt nicht mehr als 66 Delegierte haben darf.
(3)
Für jede der in Absatz 2 genannten Mitgliedergruppen sind Beitragseinheiten zu
ermitteln. Die Beitragseinheit eines Mitgliedes ergibt sich aus dem Verhältnis seines
Mitgliedsbeitrages zum Gesamtbeitrag der Mitgliedergruppe, multipliziert mit der auf
die Mitgliedergruppe entfallende Zahl an Delegiertensitzen. Jede Beitragseinheit
berechtigt zur Entsendung einer oder eines Delegierten. Ein Mitglied entsendet in die
Delegiertenver.sammlung so viele Delegierte mit je einer Stimme, wie es aufgrund
seiner Jahresbeiträge an vollen Beitragseinheiten erreicht. Bei der Ermittlung der Beitragseinheiten eines Mitgliedes ist sein durchschnittlicher Jahresbeitrag aus den
letzten drei Jahren vor der Neubildung der Delegiertenversammlung zugrunde zu
legen; bei einer Mitgliedschaft von weniger als drei Jahren gilt der letzte vor der
Neubildung der Delegiertenversammlung vom Vorstand festgesetzte Jahresbeitrag.
Solange Jahresbeiträge einzelner Mitglieder noch nicht feststehen, gilt der vom
Vorstand festgesetzte Beitrag. Die Abwasserabgabe gemäß § 65 Abs. 2 des
Landeswassergesetzes sowie die Beiträge gemäß § 38 des Erftverbandsgesetzes
bleiben bei der Ermittlung der Beitragseinheiten unberücksichtigt.
(4)
Die Mitglieder einer Mitgliedergruppe mit Jahresbeiträgen, die eine volle
Beitragseinheit nicht erreichen oder darüber hinausgehen (Beitragsteileinheiten),
werden von der oder von dem Vorsitzenden des Verbandsrates zu einer
Wahlversammlung eingeladen, in der die Delegierten für die noch unbesetzten
Delegiertensitze der Mitgliedergruppe sowie eine erste oder zweite Nachfolgerin oder
ein erster oder zweiter Nachfolger für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines
Delegierten zu wählen sind. Jedes wahlberechtigte Mitglied einer Mitgliedergruppe
kann entsprechende Wahlvorschläge machen und sich mit seiner Beitragsteileinheit in
der Versammlung vertreten lassen. Vertritt ein Mitglied die eigene Beitragsteileinheit
oder mehrere Beitragsteileinheiten, können sie bei der Wahl nur einheitlich eingesetzt
werden. Gewählt sind die Kandidatinnen oder Kandidaten, die die höchsten Summen
an Beitragsteileinheiten auf sich vereinigen. Bleiben hiernach Delegierten- und
Nachfolgesitze unbesetzt, ist ein weiterer Wahlgang durchzuführen; bei gleichhohen
Summen an Beitragsteileinheiten entscheidet im Bedarfsfall das Los.
(5)
Der Delegiertenversammlung gehören ferner an eine Delegierte oder ein Delegierter
des Mitgliedes gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 und eine weitere Delegierte oder ein
weiterer Delegierter, die oder der gewähltes Mitglied der Landwirtschaftskammer
1
Rheinland ist und von dieser entsandt
Delegiertenversammlung je eine Stimme.
wird.
Die
Delegierten
haben
in der
§ 16
Delegierte in der Delegiertenversammlung
(1)
Delegierte oder Delegierter gemäß § 15 Abs. 3 und 4 kann nur sein, wer selbst
Mitglied des Verbandes ist, wer bei dem Mitglied beruflich tätig ist, wer bei juristischen
Personen vertretungsberechtigt ist oder den Organen des Mitgliedes angehört.
(2)
Ein Mitglied darf nicht durch eine Delegierte oder einen Delegierten vertreten werden,
der in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Mitglied steht. Dies gilt nicht für
Delegierte gemäß § 15 Abs. 4.
(3)
Die oder der Delegierte der Landwirtschaftskammer
nicht Mitglied oder Pächter eines Mitgliedes sein.
(4)
Die Delegierten werden für fünf Jahre in die Delegiertenversammlung
entsandt. In den
letzten drei Monaten vor Beendigung der Amtszeit sind die Delegierten für die nächste
Amtszeit zu benennen. Wiederwahl und Wiederberufung sind zulässig.
(5)
Von einer
Verwaltung
Mindestens
Vertretung
15 AbsA.
(6)
Das Amt als Delegierte oder Delegierter erlischt vorzeitig durch Abwahl oder
Abberufung,
durch Ungültigkeit
der Wahl aufgrund
einer Entscheidung
im
Wahlprüfungsverfahren,
durch Niederlegung
des Amtes, Wegfall der für die
Entsendung
jeweils maßgebenden
Voraussetzungen,
Wahl zum Mitglied des
Verbandsrates,
Eintritt
der
Geschäftsunfähigkeit
oder
der
beschränkten
Geschäftsfähigkeit, Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter oder Tod.
Scheidet eine Delegierte oder ein Delegierter vorzeitig aus, ist eine Ersatzberufung für
den Rest der Amtszeit vorzunehmen oder wird die gewählte Nachfolgerin oder der
gewählte Nachfolger Delegierte oder Delegierter.
(7)
Der Vorstand hat alle fünf Jahre eine neue Liste aufzustellen, in der die Mitglieder,
ihre zu berücksichtigenden
Jahresbeiträge, die zugehörigen Beitragseinheiten
und
Beitragsteileinheiten
aufzuführen sind. Unverzüglich nach ihrer Aufstellung sind Auszüge aus der Liste den Mitgliedern mit der Aufforderung bekanntzugeben, innerhalb
einer bestimmten Frist ihre Delegierten gegenüber der oder dem Vorsitzenden des
Verbandsrates für eine neue Amtsperiode zu benennen. Ferner lädt die oder der Vorsitzende des Verbandsrates mit mindestens zweiwöchiger Frist unter Angabe der
Tagesordnung zu den Wahlversammlungen
ein und leitet sie; § 22 Abs. 4 und 7 gilt
entsprechend. Wird für eine Mitgliedergruppe nur ein Wahlvorschlag für alle auf sie
entfallenden Delegierten und Nachfolgerinnen oder Nachfolger gemacht und stimmen
alle Mitglieder dieser Gruppe dem Vorschlag
schriftlich
zu, so gelten die
Vorgeschlagenen
als gewählt.
Einer Einberufung
der Versammlung
dieser
Mitgliedergruppe bedarf es nicht. Das Nähere regelt die Satzung.
Rheinland
( § 15 Abs. 5) darf
Gebietskörperschaft
dürfen nicht mehr Vertreterinnen oder Vertreter der
als Mitglieder der Vertretung der Gebietskörperschaft
entsandt werden.
die Hälfte aller Delegierten der Kreise, Städte und Gemeinden muß einer
der Gebietskörperschaften
angehören. Dies gilt auch für Wahlen nach §
§17
entfallen
2
§18
entfallen
§ 19
entfallen
§ 20
entfallen
§ 21
entfallen
§ 22
Sitzungen der Delegiertenversammlung,
Beschlußfassung
(1)
Die oder der Vorsitzende des Verbandsrates lädt die Delegierten unter Angabe der
Tagesordnung mit mindestens dreiwöchiger Frist zu den Sitzungen und unterrichtet
die Mitglieder des Verbandsrates, den Vorstand und die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter.
(2)
Die Delegiertenversammlung
ist jährlich mindestens einmal einzuberufen. Sie ist
grundsätzlich öffentlich; das Nähere regelt die Satzung. Sie ist ferner einzuberufen,
wenn dies bei der oder bei dem Vorsitzenden des Verbandsrates
a)
vom Vorstand oder
b)
von mindestens einem Drittel der Delegierten schriftlich unter Angabe des
Beratungsgegenstandes
beantragt wird.
(3)
Die oder
der Vorsitzende
des Verbandsrates
leitet
die Sitzungen
der
Delelgiertenversammlung.
Die weiteren Mitglieder des Verbandsrates, der Vorstand
und die Abteilungsleiterinnen
oder Abteilungsleiter
sollen an den Sitzungen
teilnehmen.
Die
Mitglieder
des
Verbandsrates,
der
Vorstand
und
die
Abteilungsleiterinnen oder Abteilungsleiter sind nicht stimmberechtigt.
(4)
Die Delegiertenversammlung
ist beschlußfähig,
wenn alle Delegierten rechtzeitig
geladen sind und mindestens die Hälfte aller Delegierten anwesend ist. Bei
Beschlußunfähigkeit
kann die oder der Vorsitzende eine neue Sitzung anberaumen,
in der die Delegiertenversammlung
bei gleicher Tagesordnung ohne Rücksicht auf die
Zahl der anwesenden Delegierten beschlußfähig ist. Hierauf muß in der Ladung
hingewiesen werden.
(5)
Der Beschlußfähigkeit
steht nicht entgegen, daß
Delegierte noch keine Ersatzwahl oder Ersatzberufung
(6)
Die Delegiertenversammlung
bildet ihren Willen mit der Mehrheit der abgegebenen
gültigen Stimmen, wobei jede oder jeder Delegierte eine Stimme hat. Bei Beschlüssen
und Wahlen zählen die Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zur Feststellung
der Beschlußfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehrheit mit. Stimmengleichheit
bedeutet Ablehnung.
(7)
Über die Sitzungen der Delegiertenversammlung
sind Niederschriften zu fertigen.
Beschlüsse sind besonders zu kennzeichnen. Die Niederschriften sind von der oder
3
für vorzeitig ausgeschiedene
vorgenommen wurde.
von dem Vorsitzenden
Delegiertenversammlung
des Verbandsrates
und von einer oder einem
zu bestimmenden Delegierten zu unterzeichnen.
von der
(8)
Je eine Vertreterin oder ein Vertreter des Landesoberbergamtes
und der im
Verbandsgebiet zuständigen Bezirksregierungen können mit beratender Stimme an
den Sitzungen der Delegiertenversammlung
teilnehmen. Eine Vertreterin oder ein
Vertreter der nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes
anerkannten Naturschutzverbände, die oder der vom Landesbüro Nordrhein-Westfalen für fünf Jahre benannt
wird, kann mit beratender
Stimme an den öffentlichen
Sitzungen der Delegiertenversammlung teilnehmen.
(9)
Die Vertreterinnen oder Vertreter nach Absatz 8 werden zum selben Zeitpunkt und im
selben Umfang für die Sitzungen unterrichtet wie die Delegierten.
(10)
Die Mitglieder des Verbandes, die nicht selbst Delegierte stellen, können als Zuhörer
an den Sitzungen der Delegiertenversammlung
teilnehmen. Ort, Zeitpunkt und
Tagesordnung sind mindestens drei Wochen vor der Sitzung den Mitgliedern bekanntzumachen.
§ 23
Aufgaben der Delegiertenversammlung
(1)
Die Delegiertenversammlung
beschließt über die Satzung, ihre Änderungen
die Veranlagungsrichtlinien.
Sie wählt die Mitglieder des Verbandsrates.
(2)
Ferner
bleiben
der
Delegiertenversammlung
Satzungsregelungen vorbehalten:
unbeschadet
und über
weitergehender
1.
der Erlaß einer Geschäftsordnung
Wahlordnung,
für die Delegiertenversammlung
und einer
2.
die Entscheidung
3.
die Feststellung
des Haushaltsplans
und seiner
Nachträge
oder des
Wirtschaftsplans und seiner Änderungen, die Aufstellung des Finanzplans ( § 30)
sowie die Entscheidung über die Inanspruchnahme von Rücklagen,
4.
die Bestellung der Prüfstelle für die Prüfung
Jahresabschlusses
und
die
Wahl
der
Rechnungsprüfer,
5.
die Entgegennahme
6.
die Abnahme der Jahresrechnung
des Vorstandes,
7.
die Aufstellung der Übersichten ( § 3 Abs. 3 und 4),
8.
die Entscheidung
über die Übernahme von Aufgaben ( § 2 Abs. 2,4),
9.
die Entscheidung
über die Übernahme von Anlagen und Auftragsarbeiten.
über die Anfechtung von Wahlen,
der Jahrsrechnung
oder des
Rechnungsprüferinnen
oder
des Jahresberichtes,
oder des Jahresabschlusses
4
und Entlastung
(3)
Die Delegiertenversammlung entscheidet über Beanstandungen des Vorstandes
gemäß § 28 Abs. 3.
5
!Anlage:
Erft
11Verband
•
der Vorsitzende des Verbandsrates
als Wahlleiter
Neuwahl zur
Delegiertenversammlung
Mitgliedergruppe
2013
3
Der Inhaber dieses Wahlausweises ist berechtigt, in der Wahlversammlung
am 28. März 2013 das Stimmrecht für das Mitglied:
Mitglied:
Stadt Erftstadt
50374 Erftstadt
Beitragsteileinheit:
0,0321
auszuüben.
Der Wahlleiter behält sich eine Nachprüfung der Legitimation des Ausweisinhabers vor.
Bergheim, den 15. Januar 2013
Werner Stump
~