Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
271 kB
Datum
20.06.2017
Erstellt
23.06.17, 11:01
Aktualisiert
23.06.17, 11:01
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NIEDERSCHRIFT
über die 7. Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 20.06.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Beginn der Sitzung:
17:00 Uhr
Ende der Sitzung
18:25 Uhr
Am Dienstag, 20.06.2017, findet im in Nettersheim die 7. Sitzung des
Betriebsausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt.
Anwesend sind:
Vorsitzender
sowie die Ratsmitglieder und
sachkundigen Bürger
Mayer Gerhard
Breitbach, Werner
Esser, Elmar - zeitweise
Heß, Marcus
Joepen, Michael
Kurth, Guido
Mauel, Manfred
Müllenborn, Albert (vertritt Milz, Michael)
Poth, Edwin
Schmitz, Ralf
Schruff, Gertrud
Außerdem sind anwesend
Bürgermeister
Gemeindeamtsrat
Gemeindeamtsrätin
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellte
Pracht, Wilfried
Crump, Norbert
Glehn, Daniela
Lambertz, Ernst
Siever, Christina
Züll, Andrea als Schriftführerin
sowie seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH
Dreßler, Jürgen
Entschuldigt fehlt Auschussmitglied Michael Milz.
Vorsitzender Mayer begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Betriebsausschusses fest. Bedenken gegen
die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben.
Einstimmig
wird nachstehende Tagesordnung festgesetzt:
Tagesordnung
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 1:
Jahresabschluss zum 31.12.2016
hier: Eigenbetrieb Abwasser
- Vorlage 680 /X.L. -
4
Punkt 2:
Jahresabschluss zum 31.12.2016
hier: Gemeindewasserwerk
- Vorlage 681 /X.L. -
5
Punkt 3:
Jahresabschluss zum 31.12.2016
hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
- Vorlage 682 /X.L. -
6
Punkt 4:
Zwischenberichte Eigenbetrieb Abwasser zum
31.03.2017 und 30.06.2017
- Vorlage 683 /X.L. -
6
Punkt 5:
Teichkläranlage Pesch
hier: Verbindungssammler Pesch-Gilsdorf
- Vorlage 688 /X.L. -
7
Punkt 6:
Erschließung Baugebiet F7, Marmagen, "Die Acht
Morgen" - 1. Teilabschnitt
- Vorlage 710 /X.L. -
8
Punkt 7:
Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste"
u. "Auf Graben"
- Vorlage 629 /X.L. Z.1 -
9
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 20.06.2017
Seite
Seite 2
Punkt 8:
Zwischenberichte Gemeindewasserwerk zum
31.03.2017 und 30.06.2017
- Vorlage 684 /X.L. -
Punkt 9:
Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und
möglichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des
Genfbachs
- Vorlage 331 /X.L. Z.1 -
10
Punkt10:
Zwischenberichte Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim zum 31.03.2017 und 30.06.2017
- Vorlage 685 /X.L. -
12
Punkt11:
Gebührenkalkulation Eigenbetriebe
- Vorlage 708 /X.L. -
12
Punkt12:
Mitteilungen und Informationen
13
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 20.06.2017
9
Seite 3
A)
Öffentlicher Teil
Punkt
1:
Jahresabschluss zum 31.12.2016
hier: Eigenbetrieb Abwasser
- Vorlage 680 /X.L. -
Zwecks Präsentation der Ergebnisse der Jahresabschlussprüfungen 2016 der drei
gemeindlichen Eigenbetriebe ist in der Sitzung der verantwortliche Wirtschaftsprüfer
der Mittelrheinischen Treuhand GmbH Koblenz, Herr Dreßler, anwesend. Anhand der
beigefügten Powerpoint-Präsentationen geht er ausführlich auf die wichtigsten
Aspekte der drei Jahresabschlüsse zum Stand 31.12.2016 ein. Er erklärt, dass die
Kapitalstruktur des Eigenbetriebes Abwasser sehr positiv sei und damit keinen Anlass
zur Besorgnis gebe. Allerdings müsse die Liquiditätslage der Eigenbetriebe – und dies
habe er deshalb auch in allen drei Berichten entsprechend erläutert – im Hinblick auf
das Risiko einer weltpolitisch abhängigen Zinsentwicklung verbessert werden. Denn es
bestehe die Gefahr, dass bei einer Erholung des Kapitalmarktes und hiermit
einhergehenden Zinssteigerungen in Anbetracht dieser hohen in Anspruch
genommenen Kassenkredite hohe Zinsaufwendungen zusätzlich auftreten würden, die
dann
über
den
Gebührenzahler
zu
decken
wären.
Seine
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft empfehle deshalb, dass die Gemeinde möglichst in
naher Zukunft in die Gebührenkalkulation eine Eigenkapitalverzinsung einbeziehe, die
damit den Eigenbetrieben zusätzliche Liquidität über die Gebühreneinnahmen
verschaffe und somit den Betrieb in die Lage versetze, die Höhe der Kassenkredite
sukzessive zu reduzieren.
Das äußerst positive Jahresergebnis 2016 des Eigenbetriebes Abwasser sei im
Wesentlichen der gegenüber dem Vorjahr erheblich gestiegenen Abwassermenge
geschuldet. Dies habe auch dazu geführt, dass nach Verrechnung von
Gebührenunterdeckungen in vorherigen Jahren eine Rückstellungszuführung für den
Gebührenausgleich in Folgejahren erfolgt sei. Diese Rückstellung stehe damit in den
nächsten vier Jahren zum Ausgleich von möglichen Gebührenunterdeckungen zur
Verfügung und werde somit an den Gebührenzahler zurück gegeben.
Beschlussempfehlung:
1) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss
des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeinde Nettersheim zum 31.12.2016 unter
Berücksichtigung des vorgelegten Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz und vorbehaltlich des abschließenden
Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
2) Er beschließt ferner, den Jahresüberschuss in Höhe von 31.227,73 € ins
Folgejahr auf neue Rechnung vorzutragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 20.06.2017
Seite 4
Punkt
2:
Jahresabschluss zum 31.12.2016
hier: Gemeindewasserwerk
- Vorlage 681 /X.L. -
Auch das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2016 des Gemeindewasserwerkes
stellt Wirtschaftsprüfer Dreßler anhand der beigefügten Präsentation ausführlich dar.
Im Vergleich zum Eigenbetrieb Abwasser stelle sich im Gemeindewasserwerk die
Kapitalstruktur nicht ganz so positiv dar, was darauf hinweise, dass dort in näherer
Zukunft als im Abwasserbereich Ersatzinvestitionen anstehen würden.
Auch beim Gemeindewasserwerk und dort sogar noch verstärkt, zeige sich das
Problem eines zu hohen Bedarfs an Kassenkrediten, die ein ggf. wachsendes Zinsrisiko
bedeuteten. Es gelte damit auch hier, über eine Eigenkapitalverzinsung und damit
einen kalkulatorischen Kostenaufwand einen gewissen Liquiditätspuffer zu schaffen,
der dann langfristig zu einer Reduzierung der Kassenkredite bzw. einer Minimierung
des Bedarfs für die Neuaufnahme von Darlehen führe.
Auch beim Gemeindewasserwerk stelle sich das Jahresergebnis 2016 aufgrund der
gestiegenen Abgabemengen positiv dar.
Bürgermeister Pracht bekräftigt, dass die positive Entwicklung der Umsatzerlöse bei
den Eigenbetrieben Abwasser und Gemeindewasserwerk allein durch die höheren
Abgabemengen entstanden seien. Dies liege nach den Zeiten des stetigen
Einwohnerrückgangs in Vorjahren und des demografischen Wandels in der besonderen
Situation durch die Aufnahme und Versorgung von rd. 200 Flüchtlingen im Jahr 2016
begründet. Bekanntermaßen stelle sich aber die Zahl der zu versorgenden Flüchtlinge
in der Gemeinde Nettersheim zwischenzeitlich anders dar, was auch eine Reduzierung
dieser Verbräuche mit sich bringe. Allerdings seien in der Zwischenzeit mit der
Ausweisung neuer Baulandflächen in der Gemeinde Nettersheim wichtige
Entscheidungen für die Gemeindeentwicklung und einen hiermit zu erwartenden
Einwohnerzuwachs getroffen worden, so dass derzeit die Hoffnung bestehe, dass
durch den kontinuierlichen Anstieg der Einwohnerzahlen in diesen Neubaugebieten die
Abgabenmengen im Bereich der Wasserver- und –entsorgung auf dem Niveau des
Jahres 2016 gehalten bzw. langfristig auch noch weiter erhöht werden könnten.
Hiermit einhergehend gehe er derzeit davon aus, dass auch bei der künftigen
Berücksichtigung einer Eigenkapitalverzinsung eine verträgliche Gebührengestaltung
für die Bürger der Gemeinde Nettersheim aufrecht erhalten werden könne.
Beschlussempfehlung:
a) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss
des Gemeindewasserwerkes der Gemeinde Nettersheim zum 31.12.2016 unter
Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mittelrheinische Treuhand Koblenz GmbH und vorbehaltlich des abschließenden
Prüfvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
b) Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresüberschuss in Höhe von 6.009,24
€ auf neue Rechnung ins Folgejahr vorzutragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 20.06.2017
Seite 5
Punkt
3:
Jahresabschluss zum 31.12.2016
hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
- Vorlage 682 /X.L. -
Die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung 2016 des Eigenbetriebes Biowärme
Nettersheim werden ebenfalls vom Wirtschaftsprüfer anhand der beigefügten
Präsentationsunterlagen eingehend dargelegt.
Die Kapitalstruktur des Eigenbetriebes Biowärme stellt sich hierbei vergleichsweise
kritischer dar, wenngleich sich dies für den Betrieb aufgrund der überwiegenden
Versorgung gemeindlicher Liegenschaften nicht bestandsgefährdend zeige. Der
Rückgang der Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr sei witterungsbedingt
entstanden.
Auch beim Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim sei unter Berücksichtigung der
Liquiditätslage die Einbeziehung einer Eigenkapitalverzinsung in den künftigen
Gebührenbedarfsberechnungen zu empfehlen. Hierbei sollte auch künftig in der
Berechnung verstärkt darauf geachtet werden, dass Fixkostenbestandteile des
Betriebes mit einem höheren Anteil in der Berechnung der Grundgebühren bzw.
Bereitstellungsgebühren Berücksichtigung finden würden, um diese etwas von den
verbrauchsabhängigen Gebührenbestandteilen abzukoppeln.
Beschlussempfehlung:
1) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss
des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim zum 31.12.2016 unter
Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz und vorbehaltlich des abschließenden
Prüfvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
2) Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresverlust in Höhe von 2.223,30 €
auf neue Rechnung ins Folgejahr vorzutragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
4:
einstimmig ja
Zwischenberichte Eigenbetrieb Abwasser zum 31.03.2017 und
30.06.2017
- Vorlage 683 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Die Quartalszwischenberichte zum 31.03. und 30.06. des Wirtschaftsjahres 2017 des
Eigenbetriebes Abwasser mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses
zum 31.12.2017 werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 20.06.2017
Seite 6
Punkt
5:
Teichkläranlage Pesch
hier: Verbindungssammler Pesch-Gilsdorf
- Vorlage 688 /X.L. -
Bürgermeister Pracht weist darauf hin, dass bereits seit einigen Jahren feststehe, dass
die Teichkläranlage Pesch nicht weiter betrieben werden könne und eine Ableitung der
Abwässer der Ortslage Pesch zur Kläranlage Kirspenich nötig sei. Dies setze allerdings
die Verlegung des Verbindungssammlers Pesch bis Gilsdorf voraus. Der Erftverband
habe diese Maßnahme bereits seit längerem geplant, bislang sei die Durchführung
allerdings daran gescheitert, dass die Nachbarkommune nicht mit der angesetzten
Quotierung der finanziellen Beteiligung einverstanden gewesen sei. Die Finanzierung
des Sammlers habe entsprechend den Veranlagungsrichtlinien des Erftverbandes im
Verhältnis der Gesamteinwohnerwerte der Kläranlage Kirspenich (27.000 EW) zu den
zu berücksichtigenden Einwohnerwerten der Ortslage Pesch (800 EW) zu erfolgen.
Zwischenzeitlich habe es weitere Gespräche zwischen dem Erftverband, der Stadt Bad
Münstereifel sowie der Bezirksregierung unter Einbeziehung des Ministeriums
gegeben,
mit
dem
Ergebnis,
dass
die
Maßnahmenumsetzung
des
Verbindungssammlers von Pesch bis Gilsdorf durch den Erftverband erfolgt und die
Stadt Bad Münstereifel sich an den Kosten des Sammlers im Verhältnis der genannten
Einwohnergleichwerte beteilige. Hinsichtlich der Trassenführung habe sich die Trasse
entlang der L 206 als kostengünstigste Lösung dargestellt.
Die Maßnahme solle möglichst kurzfristig umgesetzt werden, führt der Bürgermeister
weiter aus. Hierauf müsse man auch drängen, da eine nicht ausreichende Klärung von
Abwässern ein Umweltdelikt und damit eine Straftat darstelle. Zudem habe die
Gemeinde in den letzten Jahren höhere Umlageaufwendungen des Erftverbandes für
Unterhaltungsaufwendungen gehabt, da die notwendige Maßnahme nicht umgesetzt
worden
sei.
Hinsichtlich
des
notwendigen
Rückbaus
der
Anlage
nach
Außerbetriebnahme und der Rekultivierung der Fläche seien mit dem Erftverband, der
für die Finanzierung zuständig sei, noch Abstimmungsgespräche zu führen.
Gegebenenfalls sei auch die Dorfbevölkerung von Pesch nochmals mit einzubeziehen.
Vor 7 bis 8 Jahren habe es bereits einmal eine Bürgerversammlung bezüglich einer
zukünftigen Verwendung der Fläche für eigene Zwecke gegeben.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Kurth erklärt der Bürgermeister, dass sämtliche
Aufwendungen für diese Maßnahme gemäß den genannten Veranlagungsrichtlinien
abgerechnet würden. Hierdurch entstehe für die Stadt Bad Münstereifel keine
nachteilige Situation, da die Gemeinde Nettersheim auf dieser Grundlage damit auch
Maßnahmen zur Kläranlage Kirspenich in anderen Ortslagen des Stadtgebietes Bad
Münstereifel mitfinanziere.
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 20.06.2017
Seite 7
Zum Wortbeitrag von Ausschussmitglied Schmitz hinsichtlich der festgesetzten
Einwohnergleichwerte für den Ort Pesch, erläutert der Bürgermeister, dass es zwar
nur ca. 240 Anschlüsse gebe, man hier jedoch von 3 – 4 Personen pro Anschluss
ausgehe. Auch für mögliche gewerbliche Entwicklung seien Einwohnergleichwerte
berücksichtigt. Daher sei die angesetzte Zahl von 800 EW (inkl. eines derzeitigen
Puffers von ca. 200 EW) richtig. Im Übrigen seien die Einwohnerwerte von 800 EW
bereits beim Bau der Teichkläranlage festgelegt worden.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden zur Finanzierung der Leitung von Pesch nach Gilsdorf,
weist der Bürgermeister darauf hin, dass gemäß gesetzlicher Lage die Entwässerung
des Ortes Pesch in den Erftraum zu erfolgen habe und somit hier – im Gegensatz zum
Rest der Gemeinde, wo der Wasserverband Eifel-Rur diese Aufgabe übernehme - der
Erftverband für die Abwasserbeseitigung zuständig sei und die Art und Weise der
Ausführung selbst bestimme. Die Veranlagungsrichtlinien seien durch die Delegierten
des Erftverbandes festgelegt worden und demnach zahle jede Kommune bei allen
Maßnahmen entsprechend den Veranlagungsschlüssel. Die Gemeinde Nettersheim
zahle daher stets die anfallenden Kosten für 800 Einwohnergleichwerte.
Auf weitere Frage des Vorsitzenden, wann mit der Maßnahme zu rechnen sei, teilt der
Bürgermeister mit, dass die Zustimmung der Stadt Bad Münstereifel vorliege und der
Erftverband nunmehr die Ausführung der Maßnahmen zügig fortführen werde. Ein
weiteres Verzögern sei aus Sicht der Gemeinde auch nicht hinnehmbar.
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt die beabsichtigte Verlegung des Verbindungssammlers Pesch bis
Gilsdorf durch den Erftverband zustimmend zur Kenntnis.
Punkt
6:
Erschließung Baugebiet F7, Marmagen, "Die Acht Morgen" - 1.
Teilabschnitt
- Vorlage 710 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, im Rahmen der baulichen Entwicklung des Baugebietes F 7 – „Die
Acht Morgen“ – in Marmagen zunächst auf einem 1. Teilbereich in Verlängerung des
Steinfelder Weges sowie ausgehend von der Jahnstraße in nördlicher Richtung die
Erschließung durchzuführen. Des Weiteren beschließt der Rat, ggf. zusätzliche Mittel
überplanmäßig im Haushalt bzw. Eigenbetrieb Abwasser bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 20.06.2017
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Punkt
7:
Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" u. "Auf
Graben"
- Vorlage 629 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, innerhalb des Baugebietes G 14 in Nettersheim zunächst die
Erschließungsarbeiten für den Teilbereich „Auf Graben“ durchzuführen und je nach
Baulandinteresse die Erschließung des Teilbereiches „Brotkiste“ im Jahre 2018
fortzuführen.
Weiterhin beschließt der Rat, die Entwässerung der beiden Teilabschnitte im
Trennsystem durchzuführen, wobei der Teilbereich „Auf Graben“ an die vorhandenen
Entwässerungssysteme „Zur Klosterquelle/In den sechs Morgen“ angeschlossen
werden kann. Das Schmutzwasser des Teilbereiches „Brotkiste“ wird dem
Mischwasserkanal des Höhenweges zugeleitet und das Niederschlagswasser außerhalb
des Gebietes auf einer gemeindlichen Grundstücksfläche versickert.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
8:
einstimmig ja
Zwischenberichte Gemeindewasserwerk zum 31.03.2017 und
30.06.2017
- Vorlage 684 /X.L. -
Der Ausschussvorsitzende weist an dieser Stelle auf die gesetzliche Vorgabe der
quartalsmäßigen Information des Betriebsausschusses hin und erkundigt sich, ob man
gemäß dieser Vorgabe nicht zukünftig auch fristgerecht vierteljährlich über die
Berichte informieren könne.
Der Bürgermeister sieht keine Rechtfertigung für diese Kritik des Vorsitzenden. Die
Berichte zeigten stets ein eindeutiges Bild und es gebe keine erheblichen
Abweichungen vom Plan. In einem solchen Fall werde man selbstverständlich sofort
informieren. Im letzten Quartal habe es keinen Betriebsausschuss gegeben, daher sei
der Bericht nicht vorgelegt worden. Wenn man an dieser Forderung der
vierteljährlichen Information festhalten wolle, müsse man den Betriebsausschuss
jedes Quartal tagen lassen. Hieraus folge allerdings eine nicht unerhebliche Bindung
von Personal, was letztendlich zu einer Gebührenerhöhung führen könne.
Vorsitzender Mayer betont, dass es sich nicht um eine Kritik seinerseits gehandelt
habe, sondern lediglich um einen Hinweis auf die Gesetzeslage.
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 20.06.2017
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Auf Nachfrage teilt der Wirtschaftsprüfer Herr Dreßler mit, dass dieses Thema seiner
Erfahrung nach unterschiedlich in den Kommunen gehandhabt werde. Mancherorts
tage der Betriebsausschuss nur zweimal, andernorts auch viermal. Dies variiere, auch
je nach Größe der Eigenbetriebe.
Ausschussmitglied Poth schlägt vor, den Ausschussmitgliedern ggf. unabhängig von
einer Sitzung den Bericht in irgendeiner Form zuzuleiten.
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass für ihn nicht erkennbar sei, dass die
Ausschussmitglieder bislang nicht ausreichend unterrichtet würden.
Ausschussmitglied Kurth weist ebenfalls auf die Personalbindung durch den nicht
unerheblichen Mehraufwand einer quartalsmäßigen Bearbeitung hin.
Beschlussempfehlung:
Die Quartalszwischenberichte zum 31.03. und 30.06. des Wirtschaftsjahres 2017 des
Gemeindewasserwerkes mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses
zum 31.12.2017 werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
9:
einstimmig ja
Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und möglichen
Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs
- Vorlage 331 /X.L. Z.1 -
Der
Bürgermeister
schildert
kurz
die
derzeitige
Sachlage
bzgl.
der
Hochwasserproblematik und der möglichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des
Genfbachs. Es habe zwar schon vor dem Bau der Autobahn Probleme mit Hochwasser
in diesem Bereich gegeben, allerdings nicht so intensiv wie danach. Zwischenzeitlich
habe die Versiegelung des Mittelstreifens noch zu einer Verschärfung der Situation
beigetragen. Die Auffassung der Gemeinde sei, dass der Landebetrieb Straßenbau
NRW hier in der Pflicht sei, Abhilfe zu schaffen. In mehreren Gesprächen mit Unterer
Wasserbehörde (Kreis), Oberer Wasserbehörde (Bezirksregierung) und Landesbetrieb
Straßenbau habe man sich bemüht, eine klare rechtliche Aussage zu erhalten, dass
der Planfeststellungsbeschluss im Zusammenhang mit dem Bau der A1 nicht mehr
dem Stand der Technik und den örtlichen Gegebenheiten entspreche. Ziel sei,
Retentionsflächen auszuweisen, um dann hierdurch eine verzögerte Einleitung des
Wassers in den Genfbach zu erreichen. Man habe dem Landesbetrieb schon
entsprechende Vorschläge für mögliche Flächen unterbreitet. Allerdings sei die
Finanzierung der nicht unerheblichen Kosten nicht Aufgabe der Gemeinde, sondern
des Landesbetriebs, betont der Bürgermeister.
Um Aufklärung zu erreichen, sei bereits eine Kleine Anfrage im Landtag NRW gestellt
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 20.06.2017
Seite 10
worden. Im Hinblick auf die sich zurzeit neu bildende Landesregierung sei nun
beabsichtigt, auch diese nochmals mit der Problematik zu konfrontieren.
Erschwerend komme hinzu, dass der Landesbetrieb Straßenbau zukünftig in zwei
Bereiche „Landesstraßenbau“ und „Bundesstraßenbau“ aufgegliedert werden solle,
ergänzt der Bürgermeister.
Augenmerk müsse seiner Meinung nach auf die Autobahn gelegt werden, teilt der
Bürgermeister weiter mit. Dort habe man auch denjenigen, der die Kosten für die
notwendigen Maßnahmen übernehmen müsste. Hier müsse man aber Zeit und Geduld
haben, um voraussichtlich bis 2018 eine Lösung zu erreichen.
Auf der anderen Seite, sei ggf. auch nochmals eine Betrachtung der Situation am
Genfbach innerhalb der Ortslage notwendig. Hier gebe es auch an manchen Stellen
Bereiche, in denen Bauten oder Versiegelungen zu nah am Bach dazu führten, dass es
zu Verengungen gekommen sei, die sich ebenfalls negativ auswirkten. Gegebenenfalls
werde man hier nochmals mit der Unteren Wasserbehörde anlässlich einer Begehung
den aktuellen Zustand feststellen.
Ausschussmitglied Müllenborn betont, dass das Vorgehen im Sinne der Anlieger des
Genfbaches zeitlich forciert werden müsse.
Hierzu weist der Bürgermeister darauf hin, dass man jemanden benötige, der die
Maßnahmen finanziere. Die Gemeinde stelle bereits die Flächen zur Verfügung. Es
stehe in Kürze wieder ein Gespräch mit der Bezirksregierung an, informiert er weiter.
Ausschussmitglied Kurth weist darauf hin, dass die Gemeinde nicht untätig gewesen
sei, was sich auch an dem Brief des Kreises Euskirchen an die Bezirksregierung zeige.
Man müsse aber weiter Druck aufbauen. Die Kosten seien enorm und könnten nicht
durch die Gemeinde finanziert werden.
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt den Sachstand zur Hochwasserproblematik und möglicher Maßnahmen
im Einzugsgebiet des Genfbaches zur Kenntnis. Weiterhin beschließt der Rat, mit
Nachdruck darauf einzuwirken, dass die seinerzeitigen Planfeststellungsbeschlüsse im
Zusammenhang mit der Entwässerung der A1 dahingehend geändert werden, dass
diese dem aktuellen Stand der Technik sowie der aktuellen Entwässerungssituation
der A1 angepasst werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 20.06.2017
Seite 11
Punkt 10:
Zwischenberichte Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum
31.03.2017 und 30.06.2017
- Vorlage 685 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Die Quartalszwischenberichte zum 31.03. und 30.06. des Wirtschaftsjahres 2017 des
Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 11:
einstimmig ja
Gebührenkalkulation Eigenbetriebe
- Vorlage 708 /X.L. -
Bürgermeister Pracht führt aus, dass die auch in der Vorlage dargelegte Höhe der
Kassenkredite mit 1,9 Mio. € beim Gemeindewasserwerk, 1,4 Mio. € beim
Eigenbetrieb Abwasser und 900 T€ beim Eigenbetrieb Biowärme eine zu große Gefahr
in sich berge, dass sich bei Erholung des Zinsmarktes und gegebenenfalls stark
steigenden Zinsaufwendungen eine erhebliche Mehrbelastung für den Gebührenzahler
ergebe. Es müsse das Bestreben sein, dieses Risiko durch Abbau der
Kassenkredithöhen zu minimieren. Es sei allerdings bisheriges Anliegen hier am
Ratstisch gewesen, dass in den Zeiten großer Erschließungsmaßnahmen wie der
Entwässerung des Erftbereiches diese Bürger nicht über Maß belastet und so gestellt
würden, wie die Bürger, die bereits Ende der 70er Jahre die entsprechenden
Kanalisationsmaßnahmen erfahren hätten. Zwischenzeitlich seien diese Maßnahmen
jedoch abgeschlossen, so dass die Situation neu bedacht werden müsse. Leider stelle
sich die Situation so dar, dass zur Verbesserung der Liquiditätslage der drei
Eigenbetriebe die Berücksichtigung fiktiver Kosten wie der Eigenkapitalverzinsung mit
in Erwägung gezogen werden müssten. Dies könne sich zudem dann verträglich für
den Bürger gestalten, wenn durch den mit den neuen Baugebieten erhoffte
Einwohnerzuwachs die Verbrauchsmengen auf einem höheren Niveau gehalten werden
könnten, so dass sich durch die Berücksichtigung höherer Abgabemengen bei der
Einführung der Eigenkapitalverzinsung nur eine geringe Erhöhung der Gebühren
ergeben könnte.
Bei Berücksichtigung einer Abwassermenge von 326.000 m2 würde sich bei einer
Eigenkapitalverzinsung von 2 %, was einer Höhe von derzeit rd. 52 T€ entspricht, auf
der
Grundlage
der
derzeitigen
Wirtschaftsführung
eine
Erhöhung
der
Schmutzwassergebühr
von
derzeit
3,79
€
auf
3,81
€
ergeben.
Die
Niederschlagswassergebühr könnte hierbei unverändert bleiben.
Beim Gemeindewasserwerk ergäbe sich bei einer 2 %igen Eigenkapitalverzinsung,
was einer Summe von aktuell rd. 43 T€ entsprechen würde, eine Erhöhung der
Grundgebühr von 6,85 € auf 7,25 € und der Verbrauchsgebühr von derzeit 1,45 € auf
1,50 €.
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 20.06.2017
Seite 12
Die konkreten Gebührenhöhen wären dann im Zuge der anstehenden
Wirtschaftsplanung 2018 für jeden der drei Eigenbetriebe auf der Grundlage der
aktuellen Planwerte zu ermitteln und festzusetzen.
Auf die Anfrage von Ausschussmitglied Joepen, inwiefern die Einzahlungssumme
bezogen auf die konkret ermittelte Höhe des fiktiven Eigenkapitalzinses
zweckgebunden zur Tilgung der Kreditschulden zwecks Reduzierung der
Kassenkreditbeträge eingesetzt werden könnten, erklärt der Wirtschaftsprüfer, dass
eine solche Zweckbindung zwar nicht möglich sei, aber definitiv die Berücksichtigung
eines solch kalkulatorischen Aufwandspostens zur Verbesserung der Liquiditätslage
eines Betriebes führe, da diesen fiktiven Kosten bekanntermaßen keine
korrespondierenden tatsächlichen Auszahlungen entgegenstünden.
Im Rahmen einer Diskussion kommt im Ausschuss zum Ausdruck, dass in Anbetracht
der prekären Liquiditätslage der drei Eigenbetriebe und unter Berücksichtigung der
entsprechenden gesetzlichen Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung und des
Kommunalabgabengesetzes in den Gebührenkalkulationen ab dem Wirtschaftsjahr
2018 eine Eigenkapitalverzinsung von rd. 2 %
Berücksichtigung finden soll.
Beschlussempfehlung:
Der
Rat
der
Gemeinde
Nettersheim
beschließt,
in
den
künftigen
Gebührenkalkulationen der drei Eigenbetriebe der Gemeinde Nettersheim
entsprechend der Eigenbetriebsverordnung NRW und des Kommunalabgabengesetzes
NRW eine angemessene Eigenkapitalverzinsung zu berücksichtigen, wobei der
konkrete fiktive Zinssatz im Rahmen der jeweiligen Gebührenkalkulationen pro
Wirtschaftsjahr zu beschließen sein wird.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 12:
einstimmig ja
Mitteilungen und Informationen
Zu diesem Punkt ergehen keine Wortmeldungen.
gez. Mayer
gez. Züll
____________________
____________________ ____________________
Vorsitzender
Schriftführer
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 20.06.2017
gez. Pracht
Gesehen:
Der Bürgermeister
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