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Öffentliche Niederschrift (Betriebsausschuss)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
271 kB
Datum
20.06.2017
Erstellt
23.06.17, 11:01
Aktualisiert
23.06.17, 11:01

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 7. Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 20.06.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr Ende der Sitzung 18:25 Uhr Am Dienstag, 20.06.2017, findet im in Nettersheim die 7. Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt. Anwesend sind: Vorsitzender sowie die Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger Mayer Gerhard Breitbach, Werner Esser, Elmar - zeitweise Heß, Marcus Joepen, Michael Kurth, Guido Mauel, Manfred Müllenborn, Albert (vertritt Milz, Michael) Poth, Edwin Schmitz, Ralf Schruff, Gertrud Außerdem sind anwesend Bürgermeister Gemeindeamtsrat Gemeindeamtsrätin Verwaltungsfachwirt Verwaltungsangestellte Verwaltungsangestellte Pracht, Wilfried Crump, Norbert Glehn, Daniela Lambertz, Ernst Siever, Christina Züll, Andrea als Schriftführerin sowie seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Dreßler, Jürgen Entschuldigt fehlt Auschussmitglied Michael Milz. Vorsitzender Mayer begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Betriebsausschusses fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben. Einstimmig wird nachstehende Tagesordnung festgesetzt: Tagesordnung A) Öffentlicher Teil Punkt 1: Jahresabschluss zum 31.12.2016 hier: Eigenbetrieb Abwasser - Vorlage 680 /X.L. - 4 Punkt 2: Jahresabschluss zum 31.12.2016 hier: Gemeindewasserwerk - Vorlage 681 /X.L. - 5 Punkt 3: Jahresabschluss zum 31.12.2016 hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim - Vorlage 682 /X.L. - 6 Punkt 4: Zwischenberichte Eigenbetrieb Abwasser zum 31.03.2017 und 30.06.2017 - Vorlage 683 /X.L. - 6 Punkt 5: Teichkläranlage Pesch hier: Verbindungssammler Pesch-Gilsdorf - Vorlage 688 /X.L. - 7 Punkt 6: Erschließung Baugebiet F7, Marmagen, "Die Acht Morgen" - 1. Teilabschnitt - Vorlage 710 /X.L. - 8 Punkt 7: Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" u. "Auf Graben" - Vorlage 629 /X.L. Z.1 - 9 Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 20.06.2017 Seite Seite 2 Punkt 8: Zwischenberichte Gemeindewasserwerk zum 31.03.2017 und 30.06.2017 - Vorlage 684 /X.L. - Punkt 9: Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und möglichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs - Vorlage 331 /X.L. Z.1 - 10 Punkt10: Zwischenberichte Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum 31.03.2017 und 30.06.2017 - Vorlage 685 /X.L. - 12 Punkt11: Gebührenkalkulation Eigenbetriebe - Vorlage 708 /X.L. - 12 Punkt12: Mitteilungen und Informationen 13 Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 20.06.2017 9 Seite 3 A) Öffentlicher Teil Punkt 1: Jahresabschluss zum 31.12.2016 hier: Eigenbetrieb Abwasser - Vorlage 680 /X.L. - Zwecks Präsentation der Ergebnisse der Jahresabschlussprüfungen 2016 der drei gemeindlichen Eigenbetriebe ist in der Sitzung der verantwortliche Wirtschaftsprüfer der Mittelrheinischen Treuhand GmbH Koblenz, Herr Dreßler, anwesend. Anhand der beigefügten Powerpoint-Präsentationen geht er ausführlich auf die wichtigsten Aspekte der drei Jahresabschlüsse zum Stand 31.12.2016 ein. Er erklärt, dass die Kapitalstruktur des Eigenbetriebes Abwasser sehr positiv sei und damit keinen Anlass zur Besorgnis gebe. Allerdings müsse die Liquiditätslage der Eigenbetriebe – und dies habe er deshalb auch in allen drei Berichten entsprechend erläutert – im Hinblick auf das Risiko einer weltpolitisch abhängigen Zinsentwicklung verbessert werden. Denn es bestehe die Gefahr, dass bei einer Erholung des Kapitalmarktes und hiermit einhergehenden Zinssteigerungen in Anbetracht dieser hohen in Anspruch genommenen Kassenkredite hohe Zinsaufwendungen zusätzlich auftreten würden, die dann über den Gebührenzahler zu decken wären. Seine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft empfehle deshalb, dass die Gemeinde möglichst in naher Zukunft in die Gebührenkalkulation eine Eigenkapitalverzinsung einbeziehe, die damit den Eigenbetrieben zusätzliche Liquidität über die Gebühreneinnahmen verschaffe und somit den Betrieb in die Lage versetze, die Höhe der Kassenkredite sukzessive zu reduzieren. Das äußerst positive Jahresergebnis 2016 des Eigenbetriebes Abwasser sei im Wesentlichen der gegenüber dem Vorjahr erheblich gestiegenen Abwassermenge geschuldet. Dies habe auch dazu geführt, dass nach Verrechnung von Gebührenunterdeckungen in vorherigen Jahren eine Rückstellungszuführung für den Gebührenausgleich in Folgejahren erfolgt sei. Diese Rückstellung stehe damit in den nächsten vier Jahren zum Ausgleich von möglichen Gebührenunterdeckungen zur Verfügung und werde somit an den Gebührenzahler zurück gegeben. Beschlussempfehlung: 1) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeinde Nettersheim zum 31.12.2016 unter Berücksichtigung des vorgelegten Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz und vorbehaltlich des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. 2) Er beschließt ferner, den Jahresüberschuss in Höhe von 31.227,73 € ins Folgejahr auf neue Rechnung vorzutragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 20.06.2017 Seite 4 Punkt 2: Jahresabschluss zum 31.12.2016 hier: Gemeindewasserwerk - Vorlage 681 /X.L. - Auch das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2016 des Gemeindewasserwerkes stellt Wirtschaftsprüfer Dreßler anhand der beigefügten Präsentation ausführlich dar. Im Vergleich zum Eigenbetrieb Abwasser stelle sich im Gemeindewasserwerk die Kapitalstruktur nicht ganz so positiv dar, was darauf hinweise, dass dort in näherer Zukunft als im Abwasserbereich Ersatzinvestitionen anstehen würden. Auch beim Gemeindewasserwerk und dort sogar noch verstärkt, zeige sich das Problem eines zu hohen Bedarfs an Kassenkrediten, die ein ggf. wachsendes Zinsrisiko bedeuteten. Es gelte damit auch hier, über eine Eigenkapitalverzinsung und damit einen kalkulatorischen Kostenaufwand einen gewissen Liquiditätspuffer zu schaffen, der dann langfristig zu einer Reduzierung der Kassenkredite bzw. einer Minimierung des Bedarfs für die Neuaufnahme von Darlehen führe. Auch beim Gemeindewasserwerk stelle sich das Jahresergebnis 2016 aufgrund der gestiegenen Abgabemengen positiv dar. Bürgermeister Pracht bekräftigt, dass die positive Entwicklung der Umsatzerlöse bei den Eigenbetrieben Abwasser und Gemeindewasserwerk allein durch die höheren Abgabemengen entstanden seien. Dies liege nach den Zeiten des stetigen Einwohnerrückgangs in Vorjahren und des demografischen Wandels in der besonderen Situation durch die Aufnahme und Versorgung von rd. 200 Flüchtlingen im Jahr 2016 begründet. Bekanntermaßen stelle sich aber die Zahl der zu versorgenden Flüchtlinge in der Gemeinde Nettersheim zwischenzeitlich anders dar, was auch eine Reduzierung dieser Verbräuche mit sich bringe. Allerdings seien in der Zwischenzeit mit der Ausweisung neuer Baulandflächen in der Gemeinde Nettersheim wichtige Entscheidungen für die Gemeindeentwicklung und einen hiermit zu erwartenden Einwohnerzuwachs getroffen worden, so dass derzeit die Hoffnung bestehe, dass durch den kontinuierlichen Anstieg der Einwohnerzahlen in diesen Neubaugebieten die Abgabenmengen im Bereich der Wasserver- und –entsorgung auf dem Niveau des Jahres 2016 gehalten bzw. langfristig auch noch weiter erhöht werden könnten. Hiermit einhergehend gehe er derzeit davon aus, dass auch bei der künftigen Berücksichtigung einer Eigenkapitalverzinsung eine verträgliche Gebührengestaltung für die Bürger der Gemeinde Nettersheim aufrecht erhalten werden könne. Beschlussempfehlung: a) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss des Gemeindewasserwerkes der Gemeinde Nettersheim zum 31.12.2016 unter Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand Koblenz GmbH und vorbehaltlich des abschließenden Prüfvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. b) Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresüberschuss in Höhe von 6.009,24 € auf neue Rechnung ins Folgejahr vorzutragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 20.06.2017 Seite 5 Punkt 3: Jahresabschluss zum 31.12.2016 hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim - Vorlage 682 /X.L. - Die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung 2016 des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim werden ebenfalls vom Wirtschaftsprüfer anhand der beigefügten Präsentationsunterlagen eingehend dargelegt. Die Kapitalstruktur des Eigenbetriebes Biowärme stellt sich hierbei vergleichsweise kritischer dar, wenngleich sich dies für den Betrieb aufgrund der überwiegenden Versorgung gemeindlicher Liegenschaften nicht bestandsgefährdend zeige. Der Rückgang der Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr sei witterungsbedingt entstanden. Auch beim Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim sei unter Berücksichtigung der Liquiditätslage die Einbeziehung einer Eigenkapitalverzinsung in den künftigen Gebührenbedarfsberechnungen zu empfehlen. Hierbei sollte auch künftig in der Berechnung verstärkt darauf geachtet werden, dass Fixkostenbestandteile des Betriebes mit einem höheren Anteil in der Berechnung der Grundgebühren bzw. Bereitstellungsgebühren Berücksichtigung finden würden, um diese etwas von den verbrauchsabhängigen Gebührenbestandteilen abzukoppeln. Beschlussempfehlung: 1) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim zum 31.12.2016 unter Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz und vorbehaltlich des abschließenden Prüfvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. 2) Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresverlust in Höhe von 2.223,30 € auf neue Rechnung ins Folgejahr vorzutragen. Abstimmungsergebnis: Punkt 4: einstimmig ja Zwischenberichte Eigenbetrieb Abwasser zum 31.03.2017 und 30.06.2017 - Vorlage 683 /X.L. - Beschlussempfehlung: Die Quartalszwischenberichte zum 31.03. und 30.06. des Wirtschaftsjahres 2017 des Eigenbetriebes Abwasser mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 werden zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 20.06.2017 Seite 6 Punkt 5: Teichkläranlage Pesch hier: Verbindungssammler Pesch-Gilsdorf - Vorlage 688 /X.L. - Bürgermeister Pracht weist darauf hin, dass bereits seit einigen Jahren feststehe, dass die Teichkläranlage Pesch nicht weiter betrieben werden könne und eine Ableitung der Abwässer der Ortslage Pesch zur Kläranlage Kirspenich nötig sei. Dies setze allerdings die Verlegung des Verbindungssammlers Pesch bis Gilsdorf voraus. Der Erftverband habe diese Maßnahme bereits seit längerem geplant, bislang sei die Durchführung allerdings daran gescheitert, dass die Nachbarkommune nicht mit der angesetzten Quotierung der finanziellen Beteiligung einverstanden gewesen sei. Die Finanzierung des Sammlers habe entsprechend den Veranlagungsrichtlinien des Erftverbandes im Verhältnis der Gesamteinwohnerwerte der Kläranlage Kirspenich (27.000 EW) zu den zu berücksichtigenden Einwohnerwerten der Ortslage Pesch (800 EW) zu erfolgen. Zwischenzeitlich habe es weitere Gespräche zwischen dem Erftverband, der Stadt Bad Münstereifel sowie der Bezirksregierung unter Einbeziehung des Ministeriums gegeben, mit dem Ergebnis, dass die Maßnahmenumsetzung des Verbindungssammlers von Pesch bis Gilsdorf durch den Erftverband erfolgt und die Stadt Bad Münstereifel sich an den Kosten des Sammlers im Verhältnis der genannten Einwohnergleichwerte beteilige. Hinsichtlich der Trassenführung habe sich die Trasse entlang der L 206 als kostengünstigste Lösung dargestellt. Die Maßnahme solle möglichst kurzfristig umgesetzt werden, führt der Bürgermeister weiter aus. Hierauf müsse man auch drängen, da eine nicht ausreichende Klärung von Abwässern ein Umweltdelikt und damit eine Straftat darstelle. Zudem habe die Gemeinde in den letzten Jahren höhere Umlageaufwendungen des Erftverbandes für Unterhaltungsaufwendungen gehabt, da die notwendige Maßnahme nicht umgesetzt worden sei. Hinsichtlich des notwendigen Rückbaus der Anlage nach Außerbetriebnahme und der Rekultivierung der Fläche seien mit dem Erftverband, der für die Finanzierung zuständig sei, noch Abstimmungsgespräche zu führen. Gegebenenfalls sei auch die Dorfbevölkerung von Pesch nochmals mit einzubeziehen. Vor 7 bis 8 Jahren habe es bereits einmal eine Bürgerversammlung bezüglich einer zukünftigen Verwendung der Fläche für eigene Zwecke gegeben. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Kurth erklärt der Bürgermeister, dass sämtliche Aufwendungen für diese Maßnahme gemäß den genannten Veranlagungsrichtlinien abgerechnet würden. Hierdurch entstehe für die Stadt Bad Münstereifel keine nachteilige Situation, da die Gemeinde Nettersheim auf dieser Grundlage damit auch Maßnahmen zur Kläranlage Kirspenich in anderen Ortslagen des Stadtgebietes Bad Münstereifel mitfinanziere. Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 20.06.2017 Seite 7 Zum Wortbeitrag von Ausschussmitglied Schmitz hinsichtlich der festgesetzten Einwohnergleichwerte für den Ort Pesch, erläutert der Bürgermeister, dass es zwar nur ca. 240 Anschlüsse gebe, man hier jedoch von 3 – 4 Personen pro Anschluss ausgehe. Auch für mögliche gewerbliche Entwicklung seien Einwohnergleichwerte berücksichtigt. Daher sei die angesetzte Zahl von 800 EW (inkl. eines derzeitigen Puffers von ca. 200 EW) richtig. Im Übrigen seien die Einwohnerwerte von 800 EW bereits beim Bau der Teichkläranlage festgelegt worden. Auf Nachfrage des Vorsitzenden zur Finanzierung der Leitung von Pesch nach Gilsdorf, weist der Bürgermeister darauf hin, dass gemäß gesetzlicher Lage die Entwässerung des Ortes Pesch in den Erftraum zu erfolgen habe und somit hier – im Gegensatz zum Rest der Gemeinde, wo der Wasserverband Eifel-Rur diese Aufgabe übernehme - der Erftverband für die Abwasserbeseitigung zuständig sei und die Art und Weise der Ausführung selbst bestimme. Die Veranlagungsrichtlinien seien durch die Delegierten des Erftverbandes festgelegt worden und demnach zahle jede Kommune bei allen Maßnahmen entsprechend den Veranlagungsschlüssel. Die Gemeinde Nettersheim zahle daher stets die anfallenden Kosten für 800 Einwohnergleichwerte. Auf weitere Frage des Vorsitzenden, wann mit der Maßnahme zu rechnen sei, teilt der Bürgermeister mit, dass die Zustimmung der Stadt Bad Münstereifel vorliege und der Erftverband nunmehr die Ausführung der Maßnahmen zügig fortführen werde. Ein weiteres Verzögern sei aus Sicht der Gemeinde auch nicht hinnehmbar. Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt die beabsichtigte Verlegung des Verbindungssammlers Pesch bis Gilsdorf durch den Erftverband zustimmend zur Kenntnis. Punkt 6: Erschließung Baugebiet F7, Marmagen, "Die Acht Morgen" - 1. Teilabschnitt - Vorlage 710 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, im Rahmen der baulichen Entwicklung des Baugebietes F 7 – „Die Acht Morgen“ – in Marmagen zunächst auf einem 1. Teilbereich in Verlängerung des Steinfelder Weges sowie ausgehend von der Jahnstraße in nördlicher Richtung die Erschließung durchzuführen. Des Weiteren beschließt der Rat, ggf. zusätzliche Mittel überplanmäßig im Haushalt bzw. Eigenbetrieb Abwasser bereitzustellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 20.06.2017 Seite 8 Punkt 7: Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" u. "Auf Graben" - Vorlage 629 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, innerhalb des Baugebietes G 14 in Nettersheim zunächst die Erschließungsarbeiten für den Teilbereich „Auf Graben“ durchzuführen und je nach Baulandinteresse die Erschließung des Teilbereiches „Brotkiste“ im Jahre 2018 fortzuführen. Weiterhin beschließt der Rat, die Entwässerung der beiden Teilabschnitte im Trennsystem durchzuführen, wobei der Teilbereich „Auf Graben“ an die vorhandenen Entwässerungssysteme „Zur Klosterquelle/In den sechs Morgen“ angeschlossen werden kann. Das Schmutzwasser des Teilbereiches „Brotkiste“ wird dem Mischwasserkanal des Höhenweges zugeleitet und das Niederschlagswasser außerhalb des Gebietes auf einer gemeindlichen Grundstücksfläche versickert. Abstimmungsergebnis: Punkt 8: einstimmig ja Zwischenberichte Gemeindewasserwerk zum 31.03.2017 und 30.06.2017 - Vorlage 684 /X.L. - Der Ausschussvorsitzende weist an dieser Stelle auf die gesetzliche Vorgabe der quartalsmäßigen Information des Betriebsausschusses hin und erkundigt sich, ob man gemäß dieser Vorgabe nicht zukünftig auch fristgerecht vierteljährlich über die Berichte informieren könne. Der Bürgermeister sieht keine Rechtfertigung für diese Kritik des Vorsitzenden. Die Berichte zeigten stets ein eindeutiges Bild und es gebe keine erheblichen Abweichungen vom Plan. In einem solchen Fall werde man selbstverständlich sofort informieren. Im letzten Quartal habe es keinen Betriebsausschuss gegeben, daher sei der Bericht nicht vorgelegt worden. Wenn man an dieser Forderung der vierteljährlichen Information festhalten wolle, müsse man den Betriebsausschuss jedes Quartal tagen lassen. Hieraus folge allerdings eine nicht unerhebliche Bindung von Personal, was letztendlich zu einer Gebührenerhöhung führen könne. Vorsitzender Mayer betont, dass es sich nicht um eine Kritik seinerseits gehandelt habe, sondern lediglich um einen Hinweis auf die Gesetzeslage. Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 20.06.2017 Seite 9 Auf Nachfrage teilt der Wirtschaftsprüfer Herr Dreßler mit, dass dieses Thema seiner Erfahrung nach unterschiedlich in den Kommunen gehandhabt werde. Mancherorts tage der Betriebsausschuss nur zweimal, andernorts auch viermal. Dies variiere, auch je nach Größe der Eigenbetriebe. Ausschussmitglied Poth schlägt vor, den Ausschussmitgliedern ggf. unabhängig von einer Sitzung den Bericht in irgendeiner Form zuzuleiten. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass für ihn nicht erkennbar sei, dass die Ausschussmitglieder bislang nicht ausreichend unterrichtet würden. Ausschussmitglied Kurth weist ebenfalls auf die Personalbindung durch den nicht unerheblichen Mehraufwand einer quartalsmäßigen Bearbeitung hin. Beschlussempfehlung: Die Quartalszwischenberichte zum 31.03. und 30.06. des Wirtschaftsjahres 2017 des Gemeindewasserwerkes mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 werden zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Punkt 9: einstimmig ja Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und möglichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs - Vorlage 331 /X.L. Z.1 - Der Bürgermeister schildert kurz die derzeitige Sachlage bzgl. der Hochwasserproblematik und der möglichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs. Es habe zwar schon vor dem Bau der Autobahn Probleme mit Hochwasser in diesem Bereich gegeben, allerdings nicht so intensiv wie danach. Zwischenzeitlich habe die Versiegelung des Mittelstreifens noch zu einer Verschärfung der Situation beigetragen. Die Auffassung der Gemeinde sei, dass der Landebetrieb Straßenbau NRW hier in der Pflicht sei, Abhilfe zu schaffen. In mehreren Gesprächen mit Unterer Wasserbehörde (Kreis), Oberer Wasserbehörde (Bezirksregierung) und Landesbetrieb Straßenbau habe man sich bemüht, eine klare rechtliche Aussage zu erhalten, dass der Planfeststellungsbeschluss im Zusammenhang mit dem Bau der A1 nicht mehr dem Stand der Technik und den örtlichen Gegebenheiten entspreche. Ziel sei, Retentionsflächen auszuweisen, um dann hierdurch eine verzögerte Einleitung des Wassers in den Genfbach zu erreichen. Man habe dem Landesbetrieb schon entsprechende Vorschläge für mögliche Flächen unterbreitet. Allerdings sei die Finanzierung der nicht unerheblichen Kosten nicht Aufgabe der Gemeinde, sondern des Landesbetriebs, betont der Bürgermeister. Um Aufklärung zu erreichen, sei bereits eine Kleine Anfrage im Landtag NRW gestellt Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 20.06.2017 Seite 10 worden. Im Hinblick auf die sich zurzeit neu bildende Landesregierung sei nun beabsichtigt, auch diese nochmals mit der Problematik zu konfrontieren. Erschwerend komme hinzu, dass der Landesbetrieb Straßenbau zukünftig in zwei Bereiche „Landesstraßenbau“ und „Bundesstraßenbau“ aufgegliedert werden solle, ergänzt der Bürgermeister. Augenmerk müsse seiner Meinung nach auf die Autobahn gelegt werden, teilt der Bürgermeister weiter mit. Dort habe man auch denjenigen, der die Kosten für die notwendigen Maßnahmen übernehmen müsste. Hier müsse man aber Zeit und Geduld haben, um voraussichtlich bis 2018 eine Lösung zu erreichen. Auf der anderen Seite, sei ggf. auch nochmals eine Betrachtung der Situation am Genfbach innerhalb der Ortslage notwendig. Hier gebe es auch an manchen Stellen Bereiche, in denen Bauten oder Versiegelungen zu nah am Bach dazu führten, dass es zu Verengungen gekommen sei, die sich ebenfalls negativ auswirkten. Gegebenenfalls werde man hier nochmals mit der Unteren Wasserbehörde anlässlich einer Begehung den aktuellen Zustand feststellen. Ausschussmitglied Müllenborn betont, dass das Vorgehen im Sinne der Anlieger des Genfbaches zeitlich forciert werden müsse. Hierzu weist der Bürgermeister darauf hin, dass man jemanden benötige, der die Maßnahmen finanziere. Die Gemeinde stelle bereits die Flächen zur Verfügung. Es stehe in Kürze wieder ein Gespräch mit der Bezirksregierung an, informiert er weiter. Ausschussmitglied Kurth weist darauf hin, dass die Gemeinde nicht untätig gewesen sei, was sich auch an dem Brief des Kreises Euskirchen an die Bezirksregierung zeige. Man müsse aber weiter Druck aufbauen. Die Kosten seien enorm und könnten nicht durch die Gemeinde finanziert werden. Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt den Sachstand zur Hochwasserproblematik und möglicher Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbaches zur Kenntnis. Weiterhin beschließt der Rat, mit Nachdruck darauf einzuwirken, dass die seinerzeitigen Planfeststellungsbeschlüsse im Zusammenhang mit der Entwässerung der A1 dahingehend geändert werden, dass diese dem aktuellen Stand der Technik sowie der aktuellen Entwässerungssituation der A1 angepasst werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 20.06.2017 Seite 11 Punkt 10: Zwischenberichte Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum 31.03.2017 und 30.06.2017 - Vorlage 685 /X.L. - Beschlussempfehlung: Die Quartalszwischenberichte zum 31.03. und 30.06. des Wirtschaftsjahres 2017 des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 werden zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Punkt 11: einstimmig ja Gebührenkalkulation Eigenbetriebe - Vorlage 708 /X.L. - Bürgermeister Pracht führt aus, dass die auch in der Vorlage dargelegte Höhe der Kassenkredite mit 1,9 Mio. € beim Gemeindewasserwerk, 1,4 Mio. € beim Eigenbetrieb Abwasser und 900 T€ beim Eigenbetrieb Biowärme eine zu große Gefahr in sich berge, dass sich bei Erholung des Zinsmarktes und gegebenenfalls stark steigenden Zinsaufwendungen eine erhebliche Mehrbelastung für den Gebührenzahler ergebe. Es müsse das Bestreben sein, dieses Risiko durch Abbau der Kassenkredithöhen zu minimieren. Es sei allerdings bisheriges Anliegen hier am Ratstisch gewesen, dass in den Zeiten großer Erschließungsmaßnahmen wie der Entwässerung des Erftbereiches diese Bürger nicht über Maß belastet und so gestellt würden, wie die Bürger, die bereits Ende der 70er Jahre die entsprechenden Kanalisationsmaßnahmen erfahren hätten. Zwischenzeitlich seien diese Maßnahmen jedoch abgeschlossen, so dass die Situation neu bedacht werden müsse. Leider stelle sich die Situation so dar, dass zur Verbesserung der Liquiditätslage der drei Eigenbetriebe die Berücksichtigung fiktiver Kosten wie der Eigenkapitalverzinsung mit in Erwägung gezogen werden müssten. Dies könne sich zudem dann verträglich für den Bürger gestalten, wenn durch den mit den neuen Baugebieten erhoffte Einwohnerzuwachs die Verbrauchsmengen auf einem höheren Niveau gehalten werden könnten, so dass sich durch die Berücksichtigung höherer Abgabemengen bei der Einführung der Eigenkapitalverzinsung nur eine geringe Erhöhung der Gebühren ergeben könnte. Bei Berücksichtigung einer Abwassermenge von 326.000 m2 würde sich bei einer Eigenkapitalverzinsung von 2 %, was einer Höhe von derzeit rd. 52 T€ entspricht, auf der Grundlage der derzeitigen Wirtschaftsführung eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr von derzeit 3,79 € auf 3,81 € ergeben. Die Niederschlagswassergebühr könnte hierbei unverändert bleiben. Beim Gemeindewasserwerk ergäbe sich bei einer 2 %igen Eigenkapitalverzinsung, was einer Summe von aktuell rd. 43 T€ entsprechen würde, eine Erhöhung der Grundgebühr von 6,85 € auf 7,25 € und der Verbrauchsgebühr von derzeit 1,45 € auf 1,50 €. Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 20.06.2017 Seite 12 Die konkreten Gebührenhöhen wären dann im Zuge der anstehenden Wirtschaftsplanung 2018 für jeden der drei Eigenbetriebe auf der Grundlage der aktuellen Planwerte zu ermitteln und festzusetzen. Auf die Anfrage von Ausschussmitglied Joepen, inwiefern die Einzahlungssumme bezogen auf die konkret ermittelte Höhe des fiktiven Eigenkapitalzinses zweckgebunden zur Tilgung der Kreditschulden zwecks Reduzierung der Kassenkreditbeträge eingesetzt werden könnten, erklärt der Wirtschaftsprüfer, dass eine solche Zweckbindung zwar nicht möglich sei, aber definitiv die Berücksichtigung eines solch kalkulatorischen Aufwandspostens zur Verbesserung der Liquiditätslage eines Betriebes führe, da diesen fiktiven Kosten bekanntermaßen keine korrespondierenden tatsächlichen Auszahlungen entgegenstünden. Im Rahmen einer Diskussion kommt im Ausschuss zum Ausdruck, dass in Anbetracht der prekären Liquiditätslage der drei Eigenbetriebe und unter Berücksichtigung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung und des Kommunalabgabengesetzes in den Gebührenkalkulationen ab dem Wirtschaftsjahr 2018 eine Eigenkapitalverzinsung von rd. 2 % Berücksichtigung finden soll. Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, in den künftigen Gebührenkalkulationen der drei Eigenbetriebe der Gemeinde Nettersheim entsprechend der Eigenbetriebsverordnung NRW und des Kommunalabgabengesetzes NRW eine angemessene Eigenkapitalverzinsung zu berücksichtigen, wobei der konkrete fiktive Zinssatz im Rahmen der jeweiligen Gebührenkalkulationen pro Wirtschaftsjahr zu beschließen sein wird. Abstimmungsergebnis: Punkt 12: einstimmig ja Mitteilungen und Informationen Zu diesem Punkt ergehen keine Wortmeldungen. gez. Mayer gez. Züll ____________________ ____________________ ____________________ Vorsitzender Schriftführer Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 20.06.2017 gez. Pracht Gesehen: Der Bürgermeister Seite 13