Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
653 kB
Datum
13.06.2017
Erstellt
20.06.17, 09:59
Aktualisiert
20.06.17, 09:59
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 12. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 13.06.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Beginn der Sitzung:
17:00 Uhr
Ende der Sitzung
18:40 Uhr
Am Dienstag, 13.06.2017, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 12.
Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde
Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt.
Anwesend sind:
Vorsitzender
sowie die Ratsmitglieder und
sachkundigen Bürger/innen
Reuter Karl
Falkenberg, Josef
Falkenberg, Herbert
Hilger, Franz-Josef
Joepen, Michael (vertritt Kurth, Guido)
Mayer, Gerhard
Pospig, Dirk
Poth, Edwin
Schmidt, Bruno
Caspers, Markus
Heinrichs, Ralf
Müllenborn, Albert (vertritt Krämer, Josef)
Renn-Rosenbaum, Jutta
Außerdem sind anwesend
Bürgermeister
Gemeindeamtsrat
Gemeindeamtsrätin
Gemeindeinspektorin
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellte
Pracht, Wilfried
Crump, Norbert
Glehn, Daniela
Kurth, Alina
Lambertz, Ernst
Mühlstroh, Ute
Züll, Andrea als Schriftführerin
Presse
Zuhörer
1 – zeitweise
1 – zeitweise
Entschuldigt fehlen die Ausschussmitglieder Guido Kurth und Josef Krämer.
Vorsitzender Reuter begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und
Umweltausschusses fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung
werden nicht erhoben.
Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss einstimmig folgende Änderungen (Nachträge 1 und 2) zur
Tagesordnung:
Erweiterungen:
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 1.8: 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen
"Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F
7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim
gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren
a)
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene
Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit, der benachbarten
Kommunen, der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
b)
Öffentliche Auslegung der Planentwürfe mit Begründung
und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2
BauGB
- Vorlage 689 /X.L. Z.1 Punkt 1.9: 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim,
Teilbereich "Brotkiste"
hier:
1.
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der
benachbarten Kommunen und sonstigen Träger
öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit
Begründung und Umweltbericht
2.
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage 724 /X.L. Z.1 Punkt 2:
Bauen im Außenbereich
2.2:
Errichtung eines Pferdeunterstandes auf dem
Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 5 Nr. 75
- Vorlage 628 /X.L. Z.1 -
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017
Seite 2
Absetzung:
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 8.1: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
hier: Anpassung der Förderrichtlinien für das Fassadenund Hofprogramm
- Vorlage 721 /X.L. Damit wird
einstimmig
nachstehende Tagesordnung festgesetzt:
Tagesordnung
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 1:
Bauleitplanung
1.1
2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung
Frohngau, Greußstraße
- Vorlage 707 /X.L. -
1.2
Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes G 1, Nettersheim,
Teilbereich Höhenweg;
Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 6
Nr. 379
- Vorlage 691 /X.L. -
1.3
Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes F 1, Marmagen, Teilbereich
Weißdornweg, für das Grundstück Gemarkung
Marmagen, Flur 11 Nr. 374
- Vorlage 718 /X.L. -
1.4
Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes T 1, Tondorf;
Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 5 Nr.
107
- Vorlage 726 /X.L. -
1.5
Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes G 14, Zur Klosterquelle;
Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15
Nr. 287
- Vorlage 727 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017
Seite 3
1.6
1. Änderung des Bebauungsplanes T 1,
Tondorf, Teilbereich Akazienstraße;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 732 /X.L. -
1.7
1. Änderung des Bebauungsplanes F 5,
Marmagen, Teilbereich Jahnstraße;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 733 /X.L. -
1.8
53. Änderung des Flächennutzungsplanes,
Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen" sowie
Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7,
Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde
Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im
Parallelverfahren
a) Beratung und Beschlussfassung über
vorgetragene Bedenken und Anregungen im
Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen,
der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 BauGB
b) Öffentliche Auslegung der Planentwürfe
mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3
Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB
- Vorlage 689 /X.L. und Z.1 -
1.9
4. Änderung des Bebauungsplanes G 14,
Nettersheim, Teilbereich "Brotkiste"
hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über
vorgetragene Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, der Behörden, der
benachbarten Kommunen und sonstigen
Träger öffentlicher Belange im Rahmen der
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2
BauGB des Planentwurfes mit Begründung
und Umweltbericht
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage 724 /X.L. und Z.1-
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017
Seite 4
Punkt 2:
Bauen im Außenbereich
2.1
Landwirtschaftliche Maschinenhalle auf dem
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr.
237
- Vorlage 687 /X.L. -
2.2
Errichtung eines Pferdeunterstandes auf dem
Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 5 Nr.
75
- Vorlage 628 /X.L. Z.1 -
Punkt 3:
Straßenbenennung Baugebiet G14 in Nettersheim
und F7 in Marmagen
- Vorlage 716 /X.L. -
Punkt 4:
Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste"
u. "Auf Graben"
- Vorlage 629 /X.L. Z.1 -
Punkt 5:
Erschließung Baugebiet F7, Marmagen, "Die Acht
Morgen" - 1. Teilabschnitt
- Vorlage 710 /X.L. -
Punkt 6:
Fortschreibung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen
- Vorlage 730 /X.L. -
Punkt 7:
Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für
Integration und Begegnung
- Vorlage 720 /X.L. -
Punkt 8:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für
die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
8.1
Punkt 9:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK)
für die Orte Marmagen, Nettersheim und
Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden
sowie Hausvor- und Hofflächen
(Fassadenprogramm)
- Vorlage 731 /X.L. -
Anbau Feuerwehrgerätehaus Pesch
- Vorlage 723 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017
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Punkt10:
Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und
möglichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des
Genfbachs
- Vorlage 331 /X.L. Z.1 -
Punkt11:
Entwicklung der Ortskerne
hier: Leerstandsmanagement
- Vorlage 712 /X.L. -
Punkt12:
Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim
- Vorlage 436 /X.L. Z.4 -
Punkt13:
Ergebnisse der Verkehrsschau vom 03.05.2017
- Vorlage 728 /X.L. -
Punkt14:
Mitteilungen und Informationen
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017
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A)
Öffentlicher Teil
Punkt 1:
Bauleitplanung
Punkt 1.1:
2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau,
Greußstraße
- Vorlage 707 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen, die Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Bereich Greußstraße,
dahingehend zu ändern, dass Außenbereichsflächen des Grundstückes Gemarkung
Frohngau, Flur3 Nr. 39 (Anlage 1) gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in
die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden.
Darüber hinaus wird beschlossen, das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Zur Erstellung der erforderlichen Planunterlagen mit Begründung ist das Planungsbüro
Lanzerath, Euskirchen nach vorheriger Einholung eines Angebotes zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 1.2:
einstimmig ja
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 1,
Nettersheim, Teilbereich Höhenweg;
Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 6 Nr. 379
- Vorlage 691 /X.L. -
Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes G 1, Nettersheim, Bereich Höhenweg, zur Errichtung eines
Gartenhauses teilweise außerhalb der überbaubaren Fläche auf dem Grundstück
Gemarkung Nettersheim, Flur 6 Nr. 379 zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 1.3:
einstimmig ja
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 1,
Marmagen, Teilbereich Weißdornweg, für das Grundstück
Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 374
- Vorlage 718 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017
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Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes F 1, Marmagen, Bereich Weißdornweg, zur Errichtung eines
Gartenhauses außerhalb der überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Gemarkung
Marmagen, Flur 11 Nr. 374 zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 1.4:
einstimmig ja
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes T 1,
Tondorf;
Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 5 Nr. 107
- Vorlage 726 /X.L. -
Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag auf Veränderung der Dachneigung zum geplanten
Wohngebäude auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 5 Nr. 107, von im
Bebauungsplan T 1 festgesetzter 30 – 40° auf 45° zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 1.5:
einstimmig ja
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14,
Zur Klosterquelle;
Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 287
- Vorlage 727 /X.L. -
Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von der im Bebauungsplan G 14,
Nettersheim, Teilbereich „Zur Klosterquelle“, festgesetzten Traufhöhe von 3,50 m auf
4,50 m zuzustimmen. Betroffen hiervon ist das Bauvorhaben auf Errichtung eines
Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Gemarkung
Nettersheim, Flur 15 Nr. 287.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 1.6:
einstimmig ja
1. Änderung des Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich
Akazienstraße;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 732 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017
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Ausschussmitglied Pospig fragt, inwieweit Planskizzen zum Bauvorhaben vorlägen, da
man sich unter einer Schwimmbadanlage mit Nebenanlagen nichts Genaueres
vorstellen könne. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass es sich hier um einen
einfachen Bebauungsplan handele und bei der vorgesehenen Änderung das letzte
Grundstück in der Akazienstraße betroffen sei. Die Schwimmbadanlage solle bis an die
Grundstücksgrenze angelegt werden, wobei Grundstückseigentümer des benachbarten
Grundstückes die Gemeinde sei, auf dem zudem ein Regenrückhaltebecken vorhanden
sei.
Zur
Schwimmbadanlage
sollten
nach
derzeitigen
Planungen
des
Grundstückseigentümers eine Dusche sowie ein Umkleidegebäude gehören. Ein
Bauantrag liege derzeit noch nicht vor. Die rückwärtige Baugrenze solle bis zur Grenze
des Bebauungsplanes erweitert werden. Die Gemeinde sei darüber hinaus bereit, eine
Baulast bei Grenzbebauung zu übernehmen. Alternativ sei es aber auch denkbar, dass
der Bauherr einen entsprechenden Grundstückstreifen erwerbe.
Hierzu bittet Ausschussmitglied Hilger, vor Entscheidung über die Angelegenheit um
Vorlage einer Planskizze bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, aus der
die Gebäude und die Schwimmbadanlage und die Baugrenzen ersichtlich seien und
schlägt vor, die Beschlussempfehlung erst dann auszusprechen. Bürgermeister Pracht
erklärt, dass es in diesem einfachen Bebauungsplan keine vordere Baugrenze gebe, so
dass eine Bebauung ähnlich einem Vorhaben gem. § 34 BauGB möglich sei. Eine
Skizze könne der Niederschrift beigefügt werden (s. Anlage 1).
Beschlussempfehlung:
Es besteht Einvernehmen, heute nicht über die Beschlussempfehlung abzustimmen
und eine Entscheidung erst nach Vorliegen weiterer Unterlagen ab Haupt- und
Finanzausschuss zu treffen
Abstimmungsergebnis:
Punkt 1.7:
einstimmig ja
1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Teilbereich
Jahnstraße;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 733 /X.L. -
Ausschussmitglied Mayer stellt fest, dass die Erweiterung der überbaubaren Fläche
derzeit auf einem Grundstück erfolge, das wegemäßig noch nicht erschlossen sei.
Nach seiner Auffassung sollte bei Bebauung das Grundstück erschlossen sein.
Die Situation um dieses Grundstück, so führt Bürgermeister Pracht aus, sei in einer
der letzten Sitzungen im Rahmen der Grundstücksveräußerung ausführlich dargestellt
und erklärt worden, dass bei Bebauung die Erschließung (Wasser, Kanal, Straße)
gesichert sei. Dies gelte auch für das benachbarte Grundstück unmittelbar an der
Jahnstraße. Beabsichtigt sei jedoch, den künftigen Erschließungsweg noch etwas
weiter in nördlicher Richtung auszubauen, damit im neuen Baugebiet F 7 noch
Grundstücke veräußert und bebaut werden könnten. Die Darstellung des
Erschließungsweges sei deshalb im Änderungsverfahren ebenfalls vorzunehmen (s.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017
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hierzu Beschlussvorschlag 1c).
Weiterhin erklärt der Bürgermeister, dass eine Erweiterung der überbaubaren Fläche
auf dem Grundstück Nr. 390 nicht zwingend erforderlich sei. Hier hätte die
Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen auch einer Befreiung zugestimmt.
Vorrangig sei die Änderung des Bebauungsplanes nunmehr wegen des reduzierten
Gewässerschutzstreifens von 5,0 auf 2,0 m erforderlich. Hierzu habe es eine
Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde gegeben. Im Rahmen des jetzigen
Änderungsverfahrens solle jedoch die Erweiterung des Baufensters ebenfalls mit
aufgenommen werden, so dass ein Übergang der überbaubaren Fläche in das neue
Baugebiet F 7 erfolge.
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen,
1. zum Bebauungsplan F 5, Marmagen, Teilbereich Jahnstraße, die 1. Änderung
vorzunehmen mit den nachfolgenden Inhalten:
a) Erweiterung der überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Gemarkung
Marmagen, Flur 10 Nr. 390 bis zur nördlichen Grundstücksgrenze.
b) Reduzierung des Gewässerschutzstreifens entlang des namenlosen Fluters von
5,0 m auf 2,0 m auf den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 160,
162 und 164.
c) Darstellung der Erschließungsstraße auf dem Grundstück Gemarkung
Marmagen, Flur 10 Nr. 391, ausgehend von der Jahnstraße in nördlicher
Richtung bis zum Bebauungsplangebiet F 7, „Die Acht Morgen“.
Die
Änderungen
sind
im
beigefügten
Plan
skizziert
dargestellt.
Der
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit gefasst.
2. Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Teilbereich Jahnstraße
ist das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB anzuwenden. Es ist darauf
hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
4. Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2. und 3. ist eine öffentliche Auslegung des Planentwurfes
mit Begründung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.
5. Der Auftrag zur Durchführung des Bebauungsplanänderungsverfahrens ist an die
Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper entsprechend dem vorliegenden
Honorarangebot zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017
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Punkt 1.8:
53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen
"Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F
7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim
gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren
a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken
und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 BauGB
b) Öffentliche Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und
Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB
- Vorlage 689 /X.L. und Z.1 -
Neben dem Bebauungsplan F 7, Marmagen, „Die Acht Morgen“, so erläutert der
Bürgermeister, werden in Nettersheim der Bebauungsplan G 14, Teilbereiche
„Brotkiste“ und „Auf Graben“ zu Bauland entwickelt, die bereits auf der
Immobilienmesse in Köln und Euskirchen präsentiert worden seien. Damit seien für
die kommenden Jahre gute Beschlüsse gefasst worden, denn die Nachfrage nach
Bauland sei nach wie vor hoch. Aufgrund dessen sei eine Sondersitzung des
Gemeinderates am 05.09.2017 im Anschluss an die für diesen Tag bereits terminierte
Sitzung des Ausschusses für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport vorgesehen,
um hier die Satzungsbeschlüsse fassen zu können und damit die Bebauungspläne
Rechtskraft erlangten. Entscheidend sei aber auch, dass dringend die Erschließung der
Baugebiete erfolge.
Herr Pracht führt weiter aus, dass im Rahmen der vorgezogenen Bürger- und
Trägerbeteiligung Bedenken bezüglich von Immissionen eines angrenzenden
Schreinereibetriebes
vorgetragen
worden
seien,
die
nach
gutachterlicher
Untersuchung dazu geführt hätten, dass das Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur
10 Nr. 317 als „Mischgebiet“ ausgewiesen werden müsse. Damit werde man den
Bedenken gerecht. Bereits bei Aufstellung des südlich angrenzenden Bebauungsplanes
F 5 seien aufgrund des Schreinereibetriebes Teilflächen als „Mischgebiet“ ausgewiesen
worden.
Des Weiteren sei für das Plangebiet F 7 eine gutachterliche Untersuchung zum
ökologischen Ausgleich erforderlich gewesen, wobei mit dem Gutachter eine Lösung
dahingehend erarbeitet worden sei, dass - und dies sei auch im Ausschuss für Forstund Landwirtschaft bereits besprochen worden - nicht im Plangebiet realisierbare
Ausgleichsmaßnahmen auf gemeindlichen Splitterparzellen, die ursprünglich veräußert
werden sollten, erfolgen sollten.
Ein deutlicher Vorteil für das Baugebiet sei, so der Bürgermeister, dass die Telekom
erwäge, Glasfaserkabel in allen zuvor erwähnten Baugebieten bis zu den
Wohngebäuden zu verlegen. Dies sei dann die optimale Grundlage für Wohnen und
Arbeiten in diesen Neubaugebieten. Die Telekom plane derzeit, ausgehend von der
Station im Grabenweg eine Freileitung mit Masten zwischen Nettersheim und
Marmagen bis ca. 300 m vor Marmagen an Wegen und ab dann im Boden bis zu den
Baugrundstücken zu verlegen. Was vor Jahren an der Wirtschaftlichkeitsberechnung
scheiterte, so dass seinerzeit ein anderer Anbieter (innogy TelNet GmbH) in
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017
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Marmagen zum Zuge gekommen sei, wolle die Telekom nun kostenfrei erstellen.
Bezüglich des ökologischen Gutachtens sollten noch abschließende Abstimmungen mit
der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen bis zur Sitzung des
Gemeinderates erreicht werden. Zügig, so Herr Pracht, solle dann die Offenlage von
Mitte Juli bis Mitte August erfolgen, so dass in einer Sondersitzung des Gemeinderates
am 05.09.2017 im Anschluss an die Sitzung des Ausschusses für Schule, Familie,
Jugend und Soziales die Satzungsbeschlüsse für alle drei Bebauungspläne (F 7, G 14,
Teilbereiche „Brotkiste“ und „Auf Graben“) gefasst werden sollten.
Ausschussmitglied Pospig stellt fest, dass nun Teile als Mischgebiet ausgewiesen
werden sollten, jedoch gleichzeitig viele Ausnahmen das Bauen wieder einschränken
würden. Dies, so der Bürgermeister, sei durchaus zulässig.
Auch Ausschussmitglied Mayer kritisiert die Festlegung als „Mischgebiet“, da ein
solches gar nicht entstehen könne und es sich im Endeffekt um ein „reines
Wohngebiet“ handeln werde. Die Begrifflichkeit des Mischgebietes sei s. E. eine
„Mogelpackung“ und stelle nicht das dar, was sich dort wirklich entwickeln könne und
werde.
Bürgermeister Pracht erklärt, dass im Bebauungsplan F 7 neben der Ausweisung als
Mischgebiet (M) auch ein Allgemeines Wohngebiet (WA) vorgesehen sei, da z. B.
Kleintierhaltung, Wohnen und Arbeiten ausdrücklich gewünscht sei. Im WA seien
darüber hinaus nicht störende Gewerbebetriebe zulässig, wobei Tankstellenbetriebe
ausgeschlossen seien. In einem reinen Wohngebiet (WR) seien jegliche störenden
Aktivitäten ausgeschlossen. Daher seien im Gemeindegebiet nur WA-Gebiete
ausgewiesen. Lärmschutz sei bereits bei Neubauten durch die Fenster, die mind.
Schallschutzklasse II erreichen müssten, gegeben. Aus seiner Sicht seien mit den
vorgenommenen Festsetzungen keine Probleme verbunden.
Auf die Bitte von Herrn Mayer sagt Bürgermeister Pracht zu, mit der Niederschrift über
die Grundlagen der Berechnung der Grundflächenzahl zu informieren:
„Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
§ 19 Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche
(1) Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des
Absatzes 3 zulässig sind.
(2) Zulässige Grundfläche ist der nach Absatz 1 errechnete Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen
überdeckt werden darf.
(3) Für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die im Bauland und
hinter der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie liegt. Ist eine Straßenbegrenzungslinie nicht
festgesetzt, so ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die hinter der tatsächlichen Straßengrenze liegt oder die
im Bebauungsplan als maßgebend für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche festgesetzt ist.
(4) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von
1.
Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten,
2.
Nebenanlagen im Sinne des § 14,
3.
baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird,
mitzurechnen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom
Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8; weitere Überschreitungen in
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017
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geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden. Im Bebauungsplan können von Satz 2 abweichende Bestimmungen
getroffen werden. Soweit der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt, kann im Einzelfall von der Einhaltung der sich aus
Satz 2 ergebenden Grenzen abgesehen werden
1.
bei Überschreitungen mit geringfügigen Auswirkungen auf die natürlichen Funktionen des Bodens oder
2.
wenn die Einhaltung der Grenzen zu einer wesentlichen Erschwerung der zweckentsprechenden
Grundstücksnutzung führen würde“
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt:
a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen der
Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung, werden die in der Anlage 1
dargestellten Abwägungen vorgenommen und hierzu die in Spalte 4
aufgeführten Beschlüsse gefasst.
b) Den Teilbereich Flur 10, Nr. 317 aufgrund des angrenzenden
Gebwerbebetriebes als Mischgebiet auszuweisen.
c) Den Planbereich im Bereich Eifelhöhenklinik geringfügig zu verkleinern, um
einer späteren Entwicklung eines Kreisverkehres nicht entgegenzustehen.
d) Die Planentwürfe der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil
Marmagen, „Die Acht Morgen“ (Anlage 2) sowie der Neuaufstellung des
Bebauungsplanes F 7, Marmagen, „Die Acht Morgen“ mit Begründung und
Umweltbericht (Anlage 3) sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017
Seite 13
Abstimmungsergebnis:
Punkt 1.9:
einstimmig ja
4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim,
Teilbereich "Brotkiste"
hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der
benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher
Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des
Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage 724 /X.L. -
Das gleiche Vorgehen zum weiteren Verfahrensverlauf solle - wie beim
vorangehenenden Tagesordnungspunkt
auch auf die
Änderungen des
Bebauungsplanes G 14, Teilbereiche „Brotkiste“ und „Auf Graben“ erfolgen, führt
Bürgermeister Pracht aus. Im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplanes „Brotkiste“
seien Fragen zur Erschließung und Entwässerung aufgetreten, die nach Prüfung durch
Verlegung im Trennsystem gelöst worden seien. Dies sei wesentlich aufwendiger und
kostenintensiver, da das Regenwasser bis ins Schleifbachtal abgeleitet werden müsse.
Des Weiteren sei der Artenschutz zu prüfen gewesen, wobei die geschützte Tierart
„Feldlerche“ an vier Stellen im Plangebiet nachgewiesen worden sei, so dass hierfür
eine Ausgleichsfläche von 2 ha als Offenwiese bereitgestellt werden müsse. Eine
solche Fläche habe die Gemeinde im Rahmen des Archäologischen Landschaftsparks
erworben. Sie befinde sich links am Verbindungsweg Nettersheim-Marmagen.
Bürgermeister Pracht führt weiter aus, dass auch für dieses Plangebiet die Telekom
die Verlegung eines Glasfaserkabels bis in die Häuser erwäge. Dies sollte weiter
verfolgt werden.
Da die Gebietsfläche derzeit als Stoppelfeld brachliege und damit wenig ansprechend
für potentielle Erwerber erscheine, sei vorgesehen, dass die Fläche gemulcht und
eingesät werde, so dass künftig eine Grünfläche entstehe, die dann zu mähen sei.
Ausschussmitglied Mayer regt an, auch moderne Baukörper zuzulassen und nicht wie
bisher eher starre Bauformen. Er sehe hierin auch einen Vorteil bei der Vermarktung.
Hierzu greift Bürgermeister Pracht die derzeitige Bebauungslage in Zülpich und
Weilerswist auf, die in der Gemeinde Nettersheim in dieser Form nicht gewollt sei und
Nachteile mit sich bringe. Die Gemeinde wolle die traditionelle Bauweise mit
heimischen Bauprodukten erhalten. Mit den vorgenommenen Festsetzungen sei eine
gestalterische Vielfalt verbunden. Im Rahmen der Gespräche mit potentiellen
Bauherren seien gerade das Festhalten der Gemeinde an der Eifeler Bautradition
Gründe, sich in der Gemeinde Nettersheim anzusiedeln. Bauberatungen und
persönliche Gespräche unter Beteiligung von Frau Zanger zeigten darüber hinaus den
Bauherren frühzeitig die besondere Bedeutung der Baugestaltung in Bezug auf die
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017
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dörfliche Struktur auf. Er empfehle, an dieser Bauweise festzuhalten, da diese eben
gerade den Wert und Charakter der Gemeinde Nettersheim ausmache und für viele
ein entscheidender Faktor darstelle, gerade hier bauen zu wollen.
Auch Ausschussmitglied Pospig rät, modernere Bauweisen zuzulassen, da ansonsten
zu befürchten sei, dass künftig wieder viele Befreiungsanträge von den
Bebauungsplanfestsetzungen auf die Gemeinde zukommen könnten.
Mit Befreiungsanträgen müsse man sich dann beschäftigen, wenn im Rahmen von
Beratungsgesprächen mit den Bauantragstellern Einvernehmen hinsichtlich der
Abweichungen zu den Festsetzungen erzielt werde, so Bürgermeister Pracht. Er weist
in diesem Zusammenhang auf die im interkommunalen Entwicklungskonzept
beschlossene Dorfentwicklungsplanung hin, bei der insbesondere Dach- und
Fassadengestaltung auf der Grundlage der Eifeler Baukultur gefördert und unterstützt
werde. Er erläutert die Geschichte der Baukultur, die nicht erst seit 30 Jahren sondern
bereits seit mehr als 100 Jahren die Orte auf vielfältige Weise geprägt hätte.
Ausschussmitglied Josef Falkenberg weist darauf hin, dass die Festsetzungen im
Bebauungsplan G 14 dem bereits bebauten Teilbereich „Zur Klosterquelle“ angepasst
seien und man in der Vergangenheit Abweichungen auch zugestimmt habe. Dies sollte
man auch in der Zukunft so handhaben. Der Begriff „modern“ sei für ihn subjektiv. Er
weist in diesem Zusammenhang auf ein seinerzeitiges Verfahren zum Bau eines
Wohngebäudes in der Blankenheimer Straße in Nettersheim hin, dem man letztlich
nach entsprechender Beratung einvernehmlich entsprochen habe.
Auf die seinerzeit beschlossene, jedoch zurückgenommene Gestaltungssatzung weist
Ausschussmitglied Hilger hin. Für ihn seien die von Herrn Mayer vorgetragenen
Argumente nachvollziehbar und er empfiehlt, zur nächsten Sitzung des Entwicklungs-,
Planungs-, Bau- und Umweltausschusses das Thema vorzubereiten.
Dem widerspricht der Bürgermeister, denn die Vorberatungsphase sei bereits
abgeschlossen und die Offenlage erfolgt. Die Änderung des Bebauungsplan G 14,
Teilbereich „Brotkiste“ stehe auf der Tagesordnung und es stehe jetzt die Beratung zu
den Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage an, so dass damit die letzte
Planungsphase und der Satzungsbeschluss anstünden. Folge man den Vorgaben aus
dem LEP und dem Regionalplan, werde es längere Zeit keine neuen
Gebietsausweisungen
geben.
Bei
künftigen
Bebauungsplänen
sollten
Bürgerbeteiligungen erfolgen. In diesem Zusammenhang weist Herr Pracht auf eine
durch die RWTH Aachen erstellte Dokumentation hin, die sich mit der Eifeler Baukultur
beschäftige und hierin beispielhafte Vorhaben aus der Gemeinde Nettersheim nenne.
Ausschussmitglied Müllenborn erklärt, dass auf den Immobilienmessen in Köln und
Euskirchen der Nettersheimer Stand gut besucht gewesen sei und er bestätigen
könne, dass den Interessenten die Baugebiete mit den gewählten Festsetzungen
zugesagt hätten.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017
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Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt:
1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den
Nachbargemeinden im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes
mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2
BauGB zur 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich
„Brotkiste“, werden die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungen
vorgenommen und die in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse gefasst.
2. Darüber hinaus fasst der Gemeinderat zu dem als Anlage 2 beigefügten
Planentwurf mit Änderungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des
Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht zur 4. Änderung des
Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich „Brotkiste“, den
Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
3. Der Satzungsbeschluss ist in der vorgeschriebenen Form bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt 2:
Bauen im Außenbereich
Punkt 2.1:
Landwirtschaftliche Maschinenhalle auf dem Grundstück
Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237
- Vorlage 687 /X.L. -
Bürgermeister Pracht führt aus, dass es sich um eine Bauvoranfrage handele, bei der
die ausreichenden Abstände zur Wohnbebauung abzuklären seien. Es soll eine offene
Gerätehalle entstehen mit einer Höhe von 5,0 m.
Beschluss:
Es wird beschlossen, zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem
außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Engelgau befindlichen Teilgrundstück
Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36
Abs. 1 BauGB unter der Maßgabe zu erteilen, dass im Rahmen der Baugenehmigung
die Vorlage eines landschaftspflegerischen Begleitplanes zur Eingrünung der Halle
erstellt und realisiert wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017
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Punkt 2.2:
Errichtung eines Pferdeunterstandes auf dem Grundstück
Gemarkung Roderath, Flur 5 Nr. 75
- Vorlage 628 /X.L. Z.1 -
Nach Hinweis von Herrn Mayer auf die Anwendung des Außenbereichserlasses und
einer damit einhergehenden möglichen erneuten Prüfung der Privilegierung erklärt
Bürgermeister Pracht, dass eine erneute Prüfung durch den Kreis Euskirchen nicht
erfolgen werde, so dass von der Privilegierung weiterhin ausgegangen werden könne
und somit heute über das gemeindliche Einvernehmen unter Berücksichtigung des
ökologischen Ausgleichs entschieden werden müsse.
Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag auf Neubau eines Pferdeunterstandes auf dem
teilweise außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Roderath befindlichen
Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 5 Nr. 75 zuzustimmen und hierzu das
gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen mit
der Maßgabe, dass im Rahmen der Baugenehmigung ökologische Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen
abgestimmt und realisiert werden.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
3:
einstimmig ja
Straßenbenennung Baugebiet G14 in Nettersheim und F7 in
Marmagen
- Vorlage 716 /X.L. -
Ausschussmitglied Schmidt weist auf eine Nachfrage eines Bauwilligen bzgl. der
fehlenden Anbindung an die L205 Richtung Urft hin.
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass das neue Baugebiet F7 in Anlehnung an das
vorhandene Gebiet F5 zu entwickeln sei, um das Dorf nach außen weiter
auszudehnen, da im inneren Bereich bekanntermaßen die Gemeinde derzeit keine
Möglichkeiten zur Wohnbebauung mehr anbieten könne, da die unbebauten
Grundstücke in Privateigentum seien. Allerdings sei im Sinne einer homogenen
Dorfgestaltung wichtig, das Dorfleben zum Zentrum hin zu auszurichten und nicht
nach außen weg. Vor einiger Zeit habe man z.B. nach längeren Diskussionen den
Steinfelder Weg für den Durchgangsverkehr geschlossen.
Es sei wichtig, die Randbereiche an das Dorfzentrum anzubinden.
Beschlussempfehlung:
1. Der Rat beschließt im neuen Baugebiet G 14 folgende Straßenbenennungen
entsprechend beigefügtem Plan (Anlage 1) vozunehmen:
a. Zur Klosterquelle
b. In den Sechs Morgen
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c. Zur Brotkiste
2. Der Rat beschließt im Neubaugebiet F7 in Marmagen folgende
Straßenbenennungen entsprechend beigefügtem Plan (Anlage 2) vorzunehmen:
a. Steinfelder Weg
b. Zum Pützberg
c. Im Wiesengrund
Abstimmungsergebnis:
Punkt
4:
einstimmig ja
Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" u. "Auf
Graben"
- Vorlage 629 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, innerhalb des Baugebietes G 14 in Nettersheim zunächst die
Erschließungsarbeiten für den Teilbereich „Auf Graben“ durchzuführen und je nach
Baulandinteresse die Erschließung des Teilbereiches „Brotkiste“ im Jahre 2018
fortzuführen.
Weiterhin beschließt der Rat, die Entwässerung der beiden Teilabschnitte im
Trennsystem durchzuführen, wobei der Teilbereich „Auf Graben“ an die vorhandenen
Entwässerungssysteme „Zur Klosterquelle/In den sechs Morgen“ angeschlossen
werden kann. Das Schmutzwasser des Teilbereiches „Brotkiste“ wird dem
Mischwasserkanal des Höhenweges zugeleitet und das Niederschlagswasser außerhalb
des Gebietes auf einer gemeindlichen Grundstücksfläche versickert.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
5:
einstimmig ja
Erschließung Baugebiet F7, Marmagen, "Die Acht Morgen" - 1.
Teilabschnitt
- Vorlage 710 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, im Rahmen der baulichen Entwicklung des Baugebietes F 7 – „Die
Acht Morgen“ – in Marmagen zunächst auf einem 1. Teilbereich in Verlängerung des
Steinfelder Weges sowie ausgehend von der Jahnstraße in nördlicher Richtung die
Erschließung durchzuführen. Des Weiteren beschließt der Rat, ggf. zusätzliche Mittel
überplanmäßig im Haushalt bzw. Eigenbetrieb Abwasser bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017
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Punkt
6:
Fortschreibung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen
- Vorlage 730 /X.L. -
In der vergangenen Sitzungsphase habe man beschlossen, so erläutert Bürgermeister
Pracht, mit dem Kreis Euskirchen und der RVK ein Gespräch zu führen, ob
Veränderungen der Linie 820 – Bouderath – Marmagen – Bouderath erreicht werden
könnten. Hierzu könnten Kleinbusse eingesetzt werden, die mehrfach täglich (bis zu
10 Mal) im Stundentakt führen, ohne dass diese angerufen werden müssten und somit
Kontinuität erreicht werde. Dadurch könnten sich die Bürger auf eine feste Anbindung
einstellen. Frühestens zum Fahrplanwechsel 2018 solle diese Möglichkeit umgesetzt
werden. Die RVK werde eine Lösung zur Umsetzung dieses Wunsches der Gemeinde
erarbeiten, wobei von Vorteil sei, dass diese Linie nur innerhalb des Gemeindegebietes
eingerichtet und keine Nachbarkommune betroffen sei.
Beschlussempfehlung:
Die Ausführungen in der nachfolgenden Begründung werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
7:
einstimmig ja
Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und
Begegnung
- Vorlage 720 /X.L. -
Ausschussmitglied Mayer verweist auf den durchgeführten Besichtigungstermin im
April und erkundigt sich, ob es ein schriftliches Planungskonzept gebe. Bislang liege
dies seiner Meinung nach nicht vor. Wichtig sei auch eine überschlägige
Kostenberechnung, da man bei der Besichtigung sehen konnte, dass noch sehr
kostenintensive Maßnahmen anstünden.
Der Bürgermeister erläutert, dass bei der Begehung Pläne von allen Ebenen sowie der
Bauantrag präsentiert worden seien. Man sei jetzt an dem Punkt, den Bestand in
Gänze analysieren zu können und den Umfang der Sanierungsmaßnahmen
festzumachen. Die Treppen seien in Arbeit, eine sei schon fast fertiggestellt. Im
rechten Gebäudeteil werde jetzt mit der Fertigstellung der Räume zur Unterbringung
begonnen. Die Arbeiten an der Heizanlage seien im Gange, da man diese jetzt in der
Sommerphase durchführen wolle, wenn der Kessel ausgeschaltet bleiben könne.
Weiterhin würden für die verschiedensten Gewerke derzeit die Ausschreibungen
vorbereitet.
Vor einigen Wochen habe eine Besichtigung mit dem Fördergeber stattgefunden, führt
der Bürgermeister weiter aus. Man habe signalisiert, dass der Fertigstellungszeitpunkt
zum 31.12.2018 sicherlich ambitioniert sei. Man müsse jetzt konstruktiv
weiterarbeiten und eventuelle Verzögerungen dann mit dem Fördergeber abstimmen.
Um allen Prüfungen standzuhalten, wolle man weiterhin jedes Teil konkret abstimmen.
Durch die neue Landesregierung würden sich Veränderungen in den Zuständigkeiten
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017
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ergeben und man werde daher mit den Projekten nochmals bei den dann zuständigen
Stellen vorstellig werden. Durch die Veränderungen in der Flüchtlingssituation würden
sich ggf. Korrekturen ergeben. Zielsetzung sei aber weiterhin eine gute und sinnvolle
Nutzung. Die von Herrn Mayer angesprochenen Pläne werde man der Niederschrift als
Anlage beifügen. Exakte Kostenberechnungen seien erst nach den Ausschreibungen
möglich. Bei Antragstellung seien nur Kostenermittlungen möglich gewesen. Zum
jetzigen Zeitpunkt sei bereits vieles bekannt, was vorher nur geschätzt werden
konnte.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Pospig, ob aufgrund der veränderten
Flüchtlingssituation eine Anpassung des Nutzungskonzeptes notwendig sei, ggf. auch
im Hinblick auf das therapeutische Wohnen, teilt der Bürgermeister mit, dass dieses
Konzept weiterhin gelte. Es zeige sich allerdings, dass sich der Wohnwunsch der
Asylsuchenden ändere. Gerade Einzelpersonen würden verstärkt dem städtischen
Raum zustreben. Es gebe im Land vielerorts Aufnahmestätten, die hierfür vorgehalten
würden, während allerdings zur Zeit der Flüchtlingszustrom ausbleibe. Es werde nach
jetzigem Stand länger dauern, bis die Gemeinde wieder Zuweisungen bekomme,
wobei derzeit rd. 25 – 30 Unterbringungsplätze frei seien.
Auf Bitte von Ausschussmitglied Hilger teilt der Bürgermeister mit, dass zurzeit rd.
132 Flüchtlinge in der Gemeinde untergebracht seien, von denen für rd. die Hälfte das
Anerkennungsverfahren noch andauere.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zum Planungskonzept Kloster
Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und Begegnung - sowie zum Stand
der Bauarbeiten zustimmend zur Kenntnis und beschließt, weitere notwendige
Maßnahmengewerke und Aufträge auf der Grundlage der vorgeschriebenen
Vergabeverfahren zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt 8:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
Punkt 8.1:
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und
Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 731 /X.L. -
Ausschussmitglied Mayer fragt, inwiefern im Rahmen dieser Förderzusagen überprüft
werde, ob die Maßnahmen auch tatsächlich in dem mit Antragstellung dargestellten
Umfang ausgeführt würden und ob die tatsächlichen Baukosten den jeweiligen
Kostenangeboten entsprächen.
Hierzu erwidert der Bürgermeister, dass nach erfolgter Bauberatung durch Frau
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017
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Zanger die Maßnahme begleitet und ein Verwendungsnachweis erstellt werde, wobei
Eigenleistungen anerkannt werden könnten. Auch wenn sich die Kosten durch
Eigenleistungen reduzieren könnten, werde darauf geachtet, dass die Förderhöhe
hiervon nicht beeinträchtigt werde. Viele Eigentümer nutzten die Möglichkeit der
Eigenleistung, die mit 15,00 €/Std. angesetzt werden könne. Oftmals seien jedoch
Arbeiten auszuführen, für die fachlich versierte Firmen in Anspruch genommen werden
müssten. Mit den Antragstellern werde im Vorfeld abgesprochen, wie detailliert
vorzugehen sei.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden
sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten
Marmagen,
Nettersheim
und
Zingsheim
aus
dem
Interkommunalen
Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren:
Lfd.Nr.
Objekt
1.
Buschgasse
Marmagen
4,
2.
Grafschaftsgasse
Nettersheim
1,
3.
Brunnenstraße
Zingsheim
3,
4.
Gemarkung Zingsheim,
Flur
7
Nr.
308,
Petrusstraße
2,
Zingsheim
Kirchstraße
15,
Zingsheim
5
Maßnahme
Entfernung
der Altverkleidung,
Reinigung und Instandsetzung der
Fassade
Reinigung, Instandsetzung und
Anstrich
der
Fassade,
Überarbeitung des Ortgangbrettes
Reinigung
und
Anstrich
der
Fassade sowie Überarbeitung des
Terrassenbereichs
Anbringung eines Außenputzes auf
dem Nebengebäude
Reinigung und Instandsetzung der
Fassade am Wohngebäude und der
angrenzenden Scheune
Abstimmungsergebnis:
Punkt
9:
Gesamtkosten
der Maßnahme,
€
Fördersumme,
€
4.869,52
2.435,00
5.652,07
2.825,00
8.688,79
3.000,00
8.447,81
3.000,00
8.498,50
3.000,00
einstimmig ja
Anbau Feuerwehrgerätehaus Pesch
- Vorlage 723 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt das in der Begründung beschriebene Planungskonzept für
einen Anbau am Feuerwehrgerätehaus in Pesch zustimmend zur Kenntnis und
beschließt auf dieser Grundlage das Bauantragsverfahren einzuleiten.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat nach Vorlage der Baugenehmigung den Anbau
in Kooperation mit der Löschgruppe Pesch zu realisieren, wobei die Arbeitsleistungen
weitestgehend in Eigenleistung der Löschgruppe zu erbringen und die notwendigen
Materialien von Seiten der Gemeinde Nettersheim zur Verfügung zu stellen sind.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017
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Notwendige Aufträge sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu
vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 10:
einstimmig ja
Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und möglichen
Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs
- Vorlage 331 /X.L. Z.1 -
Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass er sich an eine Kartendarstellung
erinnere, die die hochwassergefährdeten Gebiete an Urft/Genfbach ausgewiesen habe
und fragt nach, ob diese nochmals der Niederschrift beigefügt werden könne.
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass es aktuell nicht um hochwassergefährdete
Gebiete gehe, sondern darum, für die im Bereich A1 und B51 entstehenden
Niederschlagswassermengen
geeignete
Retentionsflächen
vor
der
Ortslage
Nettersheim zu finden. Involviert seien hier der Landesbetrieb Straßen, die Obere und
Untere Wasserbehörde. Bislang sei die Zuständigkeit noch nicht abschließend geklärt.
Gegebenenfalls werde man nochmals durch eine „Kleine Anfrage“ im Landtag
versuchen, eine Klärung zu erzielen. Die in Frage kommenden Flächen seien auf dem
von Herrn Mayer genannten Plan allerdings nicht ersichtlich.
Ratsmitglied Müllenborn weist darauf hin, dass schon viel Zeit vergangen sei und fragt
nach, wann hier denn mit dem nächsten Schritt zu rechnen sei.
Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass man in diesem Jahr die Gespräche zwar
intensiv fortführen werde, mit der konkreten Maßnahmenumsetzung wohl aber dieses
Jahr nicht mehr gerechnet werden könne. Die Gemeinde werde aber bestrebt sein, die
Angelegenheit weiter zu forcieren.
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt den Sachstand zur Hochwasserproblematik und möglicher Maßnahmen
im Einzugsgebiet des Genfbaches zur Kenntnis. Weiterhin beschließt der Rat, mit
Nachdruck darauf einzuwirken, dass die seinerzeitigen Planfeststellungsbeschlüsse im
Zusammenhang mit der Entwässerung der A1 dahingehend geändert werden, dass
diese dem aktuellen Stand der Technik sowie der aktuellen Entwässerungssituation
der A1 angepasst werden.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 11:
einstimmig ja
Entwicklung der Ortskerne
hier: Leerstandsmanagement
- Vorlage 712 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017
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Der Bürgermeister erläutert, dass man mit dieser Vorlage habe deutlich machen
wollen, dass es in den Dörfern zum Teil Häuser gebe, die verwahrlost seien bzw. zu
verwahrlosen drohten und dringend einer neuen Nutzung zugeführt werden müssten.
Teilweise befänden sich diese Gebäude in Zwangsversteigerungsverfahren, wobei in
dieser Phase der Wert der Häuser weiter sinke, so dass befürchtet werden müsse,
dass ggf. die Neuerwerber im Rahmen dieser Verfahren, diese Häuser, die oftmals
sehr zentral lägen, nicht im Sinne einer positiven Ortsentwicklung einer neuen
Nutzung zuführten. Er bitte daher, ihn zu ermächtigen, zwecks Abwendung einer
solchen Fehlentwicklung um den Erwerb solcher Gebäude bemühen zu dürfen,
wenngleich im ungünstigsten Fall sogar die Häuser nicht mehr erhalten werden
könnten und damit abgerissen werden müssten, so dass das Grundstück dann einer
anderweitigen Nutzung zugeführt werden könne.
Ausschussmitglied Hilger hält einen solchen Beschluss auch für sinnvoll, obwohl ein
Einschreiten der Gemeinde auch ohne Beschluss möglich sei.
Der
Bürgermeister
erläutert,
dass
die
Gemeinde
allerdings
in
Zwangsversteigerungsverfahren vorher autorisiert sein müsse, um zu handeln. Auf
Bitte von Herrn Mayer sagt er zu, im nichtöffentlichen Teil der Sitzung einige Beispiele
in verschiedenen Ortslagen nenne zu können.
Der Bürgermeister bestätigt auf Nachfrage von Ausschussmitglied Pospig dass hierfür
auch Förderungen in Anspruch genommen werden könnten wie in Punkt 2.2 des
nichtöffentlichen Teils.
Ausschussmitglied Hilger legt dar, dass im Zuge der Bauleitplanung häufig gesagt
worden sei, dass aktuell eine starke Nachfrage nach Bauland zu verzeichnen sei. An
diesem Punkt rede man nun von Leerstand in den Dörfern. Er frage sich, wie man die
Leute dazu bringen könnte, Leerstände zu nutzen, statt neu zu bauen. Gegebenenfalls
könne man entsprechende Anreize schaffen.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Gemeinde sich im Bereich des
Immobilienmanagements mit diesem Thema befasse. Es gebe auch einige Dörfer ohne
Leerstände. Allerdings sei es auch an vielen Stellen so, dass der Leerstand zukünftig
drohe, da dort, wo früher 7 – 8 Personen gewohnt hätten, aktuell oft nur noch eine
Person lebe.
Es gebe aber auch junge Familien, die ausdrücklich an einem Hauskauf und hierbei oft
sogar an Bauten aus den 60er Jahren oder älter interessiert seien. In diesem
Zusammenhang weist der Bürgermeister darauf hin, dass es eine Studie gebe, dass 5
% der Kaufwilligen sich für Denkmäler interessierten. Solche Kaufwilligen gelte es zu
finden.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, im Zusammenhang mit Leerstand
innerhalb des Gemeindegebietes je nach Art und Standort des Objektes
Kaufverhandlungen mit dem Grundstückseigentümer zu führen und ggf. im Rahmen
von Zwangsversteigerungen Kaufangebote abzugeben.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017
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Abstimmungsergebnis:
Punkt 12:
einstimmig ja
Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim
- Vorlage 436 /X.L. Z.4 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt den Sachstand im Rahmen der Umsetzung des Förderprojektes des
Kreises Euskirchen zur Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, im Rahmen eines Planungsgespräches mit
dem Kreis Euskirchen sowie dem beauftragten Fachbüro des Kreises die weitere
Vorgehensweise sowie den Versorgungsumfang zu erörtern und abzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 13:
einstimmig ja
Ergebnisse der Verkehrsschau vom 03.05.2017
- Vorlage 728 /X.L. -
Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich, wie die Tagesordnung der Verkehrsschau
aufgestellt werde und ob einzelne Punkte gemeldet werden könnten. Er weist in
diesem Zusammenhang auf die Verkehrsführung im Bereich der Tankstelle Engelgau
hin, wo seiner Meinung nach dringend etwas zur Entschärfung getan werden müsse.
Der Bürgermeister erwidert hierzu, dass diese Anregung auf die Tagesordnung der
nächsten Verkehrsschau aufgenommen werde.
Ausschussmitglied Caspers bezieht sich auf Punkt 11 der Vorlage und teilt mit, dass er
als direkter Anwohner an einer bei Motorradfahrern beliebten Strecke die Problematik
nur unterstreichen könne. Die Strecke Buir bis Kreisel Holzmülheim würde quasi als
Rundkurs mehrfach hintereinander befahren und der entstehende Lärm sei enorm.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Verkehrsschau vom 03.05.2017 zur
Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister die ergangenen Verkehrsanordnungen
gem. § 45 StVO umzusetzen und die Gestaltungsaufträge für die Bereiche Schulstraße
(Punkt 5) und Höhenweg/Schule (Punkt 6) zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 14:
einstimmig ja
Mitteilungen und Informationen
Ausschussmitglied Mayer regt an dieser Stelle an, die Tische ggf. bei zukünftigen
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017
Seite 24
Sitzungen im Holzkompetenzzentrum anders anzuordnen, da es von den Seiten oft
schwierig sei, Bürgermeister und Ausschussvorsitzenden zu sehen.
Ausschussmitglied Hilger ergänzt, dass auch die Akustik eher schlecht sei.
Der Bürgermeister sagt zu, dies für die nächsten Sitzungen zu berücksichtigen.
gez. Reuter
gez. Züll
gez. Pracht
____________________
____________________ ____________________
Vorsitzender
Schriftführer
Gesehen:
Der Bürgermeister
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