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Öffentliche Niederschrift (Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
653 kB
Datum
13.06.2017
Erstellt
20.06.17, 09:59
Aktualisiert
20.06.17, 09:59

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 12. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 13.06.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr Ende der Sitzung 18:40 Uhr Am Dienstag, 13.06.2017, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 12. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt. Anwesend sind: Vorsitzender sowie die Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger/innen Reuter Karl Falkenberg, Josef Falkenberg, Herbert Hilger, Franz-Josef Joepen, Michael (vertritt Kurth, Guido) Mayer, Gerhard Pospig, Dirk Poth, Edwin Schmidt, Bruno Caspers, Markus Heinrichs, Ralf Müllenborn, Albert (vertritt Krämer, Josef) Renn-Rosenbaum, Jutta Außerdem sind anwesend Bürgermeister Gemeindeamtsrat Gemeindeamtsrätin Gemeindeinspektorin Verwaltungsfachwirt Verwaltungsangestellte Verwaltungsangestellte Pracht, Wilfried Crump, Norbert Glehn, Daniela Kurth, Alina Lambertz, Ernst Mühlstroh, Ute Züll, Andrea als Schriftführerin Presse Zuhörer 1 – zeitweise 1 – zeitweise Entschuldigt fehlen die Ausschussmitglieder Guido Kurth und Josef Krämer. Vorsitzender Reuter begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben. Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss einstimmig folgende Änderungen (Nachträge 1 und 2) zur Tagesordnung: Erweiterungen: A) Öffentlicher Teil Punkt 1.8: 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB b) Öffentliche Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB - Vorlage 689 /X.L. Z.1 Punkt 1.9: 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "Brotkiste" hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht 2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB - Vorlage 724 /X.L. Z.1 Punkt 2: Bauen im Außenbereich 2.2: Errichtung eines Pferdeunterstandes auf dem Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 5 Nr. 75 - Vorlage 628 /X.L. Z.1 - Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017 Seite 2 Absetzung: A) Öffentlicher Teil Punkt 8.1: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim hier: Anpassung der Förderrichtlinien für das Fassadenund Hofprogramm - Vorlage 721 /X.L. Damit wird einstimmig nachstehende Tagesordnung festgesetzt: Tagesordnung A) Öffentlicher Teil Punkt 1: Bauleitplanung 1.1 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße - Vorlage 707 /X.L. - 1.2 Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 1, Nettersheim, Teilbereich Höhenweg; Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 6 Nr. 379 - Vorlage 691 /X.L. - 1.3 Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 1, Marmagen, Teilbereich Weißdornweg, für das Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 374 - Vorlage 718 /X.L. - 1.4 Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes T 1, Tondorf; Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 5 Nr. 107 - Vorlage 726 /X.L. - 1.5 Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Zur Klosterquelle; Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 287 - Vorlage 727 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017 Seite 3 1.6 1. Änderung des Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich Akazienstraße; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 732 /X.L. - 1.7 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Teilbereich Jahnstraße; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 733 /X.L. - 1.8 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB b) Öffentliche Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB - Vorlage 689 /X.L. und Z.1 - 1.9 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "Brotkiste" hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht 2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB - Vorlage 724 /X.L. und Z.1- Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017 Seite 4 Punkt 2: Bauen im Außenbereich 2.1 Landwirtschaftliche Maschinenhalle auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237 - Vorlage 687 /X.L. - 2.2 Errichtung eines Pferdeunterstandes auf dem Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 5 Nr. 75 - Vorlage 628 /X.L. Z.1 - Punkt 3: Straßenbenennung Baugebiet G14 in Nettersheim und F7 in Marmagen - Vorlage 716 /X.L. - Punkt 4: Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" u. "Auf Graben" - Vorlage 629 /X.L. Z.1 - Punkt 5: Erschließung Baugebiet F7, Marmagen, "Die Acht Morgen" - 1. Teilabschnitt - Vorlage 710 /X.L. - Punkt 6: Fortschreibung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen - Vorlage 730 /X.L. - Punkt 7: Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und Begegnung - Vorlage 720 /X.L. - Punkt 8: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim 8.1 Punkt 9: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) - Vorlage 731 /X.L. - Anbau Feuerwehrgerätehaus Pesch - Vorlage 723 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017 Seite 5 Punkt10: Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und möglichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs - Vorlage 331 /X.L. Z.1 - Punkt11: Entwicklung der Ortskerne hier: Leerstandsmanagement - Vorlage 712 /X.L. - Punkt12: Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim - Vorlage 436 /X.L. Z.4 - Punkt13: Ergebnisse der Verkehrsschau vom 03.05.2017 - Vorlage 728 /X.L. - Punkt14: Mitteilungen und Informationen Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017 Seite 6 A) Öffentlicher Teil Punkt 1: Bauleitplanung Punkt 1.1: 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße - Vorlage 707 /X.L. - Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen, die Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Bereich Greußstraße, dahingehend zu ändern, dass Außenbereichsflächen des Grundstückes Gemarkung Frohngau, Flur3 Nr. 39 (Anlage 1) gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden. Darüber hinaus wird beschlossen, das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Zur Erstellung der erforderlichen Planunterlagen mit Begründung ist das Planungsbüro Lanzerath, Euskirchen nach vorheriger Einholung eines Angebotes zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Punkt 1.2: einstimmig ja Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 1, Nettersheim, Teilbereich Höhenweg; Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 6 Nr. 379 - Vorlage 691 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 1, Nettersheim, Bereich Höhenweg, zur Errichtung eines Gartenhauses teilweise außerhalb der überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 6 Nr. 379 zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Punkt 1.3: einstimmig ja Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 1, Marmagen, Teilbereich Weißdornweg, für das Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 374 - Vorlage 718 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017 Seite 7 Beschluss: Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 1, Marmagen, Bereich Weißdornweg, zur Errichtung eines Gartenhauses außerhalb der überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 374 zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Punkt 1.4: einstimmig ja Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes T 1, Tondorf; Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 5 Nr. 107 - Vorlage 726 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen, dem Antrag auf Veränderung der Dachneigung zum geplanten Wohngebäude auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 5 Nr. 107, von im Bebauungsplan T 1 festgesetzter 30 – 40° auf 45° zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Punkt 1.5: einstimmig ja Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Zur Klosterquelle; Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 287 - Vorlage 727 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von der im Bebauungsplan G 14, Nettersheim, Teilbereich „Zur Klosterquelle“, festgesetzten Traufhöhe von 3,50 m auf 4,50 m zuzustimmen. Betroffen hiervon ist das Bauvorhaben auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 287. Abstimmungsergebnis: Punkt 1.6: einstimmig ja 1. Änderung des Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich Akazienstraße; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 732 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017 Seite 8 Ausschussmitglied Pospig fragt, inwieweit Planskizzen zum Bauvorhaben vorlägen, da man sich unter einer Schwimmbadanlage mit Nebenanlagen nichts Genaueres vorstellen könne. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass es sich hier um einen einfachen Bebauungsplan handele und bei der vorgesehenen Änderung das letzte Grundstück in der Akazienstraße betroffen sei. Die Schwimmbadanlage solle bis an die Grundstücksgrenze angelegt werden, wobei Grundstückseigentümer des benachbarten Grundstückes die Gemeinde sei, auf dem zudem ein Regenrückhaltebecken vorhanden sei. Zur Schwimmbadanlage sollten nach derzeitigen Planungen des Grundstückseigentümers eine Dusche sowie ein Umkleidegebäude gehören. Ein Bauantrag liege derzeit noch nicht vor. Die rückwärtige Baugrenze solle bis zur Grenze des Bebauungsplanes erweitert werden. Die Gemeinde sei darüber hinaus bereit, eine Baulast bei Grenzbebauung zu übernehmen. Alternativ sei es aber auch denkbar, dass der Bauherr einen entsprechenden Grundstückstreifen erwerbe. Hierzu bittet Ausschussmitglied Hilger, vor Entscheidung über die Angelegenheit um Vorlage einer Planskizze bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, aus der die Gebäude und die Schwimmbadanlage und die Baugrenzen ersichtlich seien und schlägt vor, die Beschlussempfehlung erst dann auszusprechen. Bürgermeister Pracht erklärt, dass es in diesem einfachen Bebauungsplan keine vordere Baugrenze gebe, so dass eine Bebauung ähnlich einem Vorhaben gem. § 34 BauGB möglich sei. Eine Skizze könne der Niederschrift beigefügt werden (s. Anlage 1). Beschlussempfehlung: Es besteht Einvernehmen, heute nicht über die Beschlussempfehlung abzustimmen und eine Entscheidung erst nach Vorliegen weiterer Unterlagen ab Haupt- und Finanzausschuss zu treffen Abstimmungsergebnis: Punkt 1.7: einstimmig ja 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Teilbereich Jahnstraße; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 733 /X.L. - Ausschussmitglied Mayer stellt fest, dass die Erweiterung der überbaubaren Fläche derzeit auf einem Grundstück erfolge, das wegemäßig noch nicht erschlossen sei. Nach seiner Auffassung sollte bei Bebauung das Grundstück erschlossen sein. Die Situation um dieses Grundstück, so führt Bürgermeister Pracht aus, sei in einer der letzten Sitzungen im Rahmen der Grundstücksveräußerung ausführlich dargestellt und erklärt worden, dass bei Bebauung die Erschließung (Wasser, Kanal, Straße) gesichert sei. Dies gelte auch für das benachbarte Grundstück unmittelbar an der Jahnstraße. Beabsichtigt sei jedoch, den künftigen Erschließungsweg noch etwas weiter in nördlicher Richtung auszubauen, damit im neuen Baugebiet F 7 noch Grundstücke veräußert und bebaut werden könnten. Die Darstellung des Erschließungsweges sei deshalb im Änderungsverfahren ebenfalls vorzunehmen (s. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017 Seite 9 hierzu Beschlussvorschlag 1c). Weiterhin erklärt der Bürgermeister, dass eine Erweiterung der überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Nr. 390 nicht zwingend erforderlich sei. Hier hätte die Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen auch einer Befreiung zugestimmt. Vorrangig sei die Änderung des Bebauungsplanes nunmehr wegen des reduzierten Gewässerschutzstreifens von 5,0 auf 2,0 m erforderlich. Hierzu habe es eine Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde gegeben. Im Rahmen des jetzigen Änderungsverfahrens solle jedoch die Erweiterung des Baufensters ebenfalls mit aufgenommen werden, so dass ein Übergang der überbaubaren Fläche in das neue Baugebiet F 7 erfolge. Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen, 1. zum Bebauungsplan F 5, Marmagen, Teilbereich Jahnstraße, die 1. Änderung vorzunehmen mit den nachfolgenden Inhalten: a) Erweiterung der überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 390 bis zur nördlichen Grundstücksgrenze. b) Reduzierung des Gewässerschutzstreifens entlang des namenlosen Fluters von 5,0 m auf 2,0 m auf den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 160, 162 und 164. c) Darstellung der Erschließungsstraße auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 391, ausgehend von der Jahnstraße in nördlicher Richtung bis zum Bebauungsplangebiet F 7, „Die Acht Morgen“. Die Änderungen sind im beigefügten Plan skizziert dargestellt. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit gefasst. 2. Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Teilbereich Jahnstraße ist das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB anzuwenden. Es ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. 3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 4. Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2. und 3. ist eine öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit Begründung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen. 5. Der Auftrag zur Durchführung des Bebauungsplanänderungsverfahrens ist an die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper entsprechend dem vorliegenden Honorarangebot zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017 Seite 10 Punkt 1.8: 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB b) Öffentliche Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB - Vorlage 689 /X.L. und Z.1 - Neben dem Bebauungsplan F 7, Marmagen, „Die Acht Morgen“, so erläutert der Bürgermeister, werden in Nettersheim der Bebauungsplan G 14, Teilbereiche „Brotkiste“ und „Auf Graben“ zu Bauland entwickelt, die bereits auf der Immobilienmesse in Köln und Euskirchen präsentiert worden seien. Damit seien für die kommenden Jahre gute Beschlüsse gefasst worden, denn die Nachfrage nach Bauland sei nach wie vor hoch. Aufgrund dessen sei eine Sondersitzung des Gemeinderates am 05.09.2017 im Anschluss an die für diesen Tag bereits terminierte Sitzung des Ausschusses für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport vorgesehen, um hier die Satzungsbeschlüsse fassen zu können und damit die Bebauungspläne Rechtskraft erlangten. Entscheidend sei aber auch, dass dringend die Erschließung der Baugebiete erfolge. Herr Pracht führt weiter aus, dass im Rahmen der vorgezogenen Bürger- und Trägerbeteiligung Bedenken bezüglich von Immissionen eines angrenzenden Schreinereibetriebes vorgetragen worden seien, die nach gutachterlicher Untersuchung dazu geführt hätten, dass das Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 317 als „Mischgebiet“ ausgewiesen werden müsse. Damit werde man den Bedenken gerecht. Bereits bei Aufstellung des südlich angrenzenden Bebauungsplanes F 5 seien aufgrund des Schreinereibetriebes Teilflächen als „Mischgebiet“ ausgewiesen worden. Des Weiteren sei für das Plangebiet F 7 eine gutachterliche Untersuchung zum ökologischen Ausgleich erforderlich gewesen, wobei mit dem Gutachter eine Lösung dahingehend erarbeitet worden sei, dass - und dies sei auch im Ausschuss für Forstund Landwirtschaft bereits besprochen worden - nicht im Plangebiet realisierbare Ausgleichsmaßnahmen auf gemeindlichen Splitterparzellen, die ursprünglich veräußert werden sollten, erfolgen sollten. Ein deutlicher Vorteil für das Baugebiet sei, so der Bürgermeister, dass die Telekom erwäge, Glasfaserkabel in allen zuvor erwähnten Baugebieten bis zu den Wohngebäuden zu verlegen. Dies sei dann die optimale Grundlage für Wohnen und Arbeiten in diesen Neubaugebieten. Die Telekom plane derzeit, ausgehend von der Station im Grabenweg eine Freileitung mit Masten zwischen Nettersheim und Marmagen bis ca. 300 m vor Marmagen an Wegen und ab dann im Boden bis zu den Baugrundstücken zu verlegen. Was vor Jahren an der Wirtschaftlichkeitsberechnung scheiterte, so dass seinerzeit ein anderer Anbieter (innogy TelNet GmbH) in Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017 Seite 11 Marmagen zum Zuge gekommen sei, wolle die Telekom nun kostenfrei erstellen. Bezüglich des ökologischen Gutachtens sollten noch abschließende Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen bis zur Sitzung des Gemeinderates erreicht werden. Zügig, so Herr Pracht, solle dann die Offenlage von Mitte Juli bis Mitte August erfolgen, so dass in einer Sondersitzung des Gemeinderates am 05.09.2017 im Anschluss an die Sitzung des Ausschusses für Schule, Familie, Jugend und Soziales die Satzungsbeschlüsse für alle drei Bebauungspläne (F 7, G 14, Teilbereiche „Brotkiste“ und „Auf Graben“) gefasst werden sollten. Ausschussmitglied Pospig stellt fest, dass nun Teile als Mischgebiet ausgewiesen werden sollten, jedoch gleichzeitig viele Ausnahmen das Bauen wieder einschränken würden. Dies, so der Bürgermeister, sei durchaus zulässig. Auch Ausschussmitglied Mayer kritisiert die Festlegung als „Mischgebiet“, da ein solches gar nicht entstehen könne und es sich im Endeffekt um ein „reines Wohngebiet“ handeln werde. Die Begrifflichkeit des Mischgebietes sei s. E. eine „Mogelpackung“ und stelle nicht das dar, was sich dort wirklich entwickeln könne und werde. Bürgermeister Pracht erklärt, dass im Bebauungsplan F 7 neben der Ausweisung als Mischgebiet (M) auch ein Allgemeines Wohngebiet (WA) vorgesehen sei, da z. B. Kleintierhaltung, Wohnen und Arbeiten ausdrücklich gewünscht sei. Im WA seien darüber hinaus nicht störende Gewerbebetriebe zulässig, wobei Tankstellenbetriebe ausgeschlossen seien. In einem reinen Wohngebiet (WR) seien jegliche störenden Aktivitäten ausgeschlossen. Daher seien im Gemeindegebiet nur WA-Gebiete ausgewiesen. Lärmschutz sei bereits bei Neubauten durch die Fenster, die mind. Schallschutzklasse II erreichen müssten, gegeben. Aus seiner Sicht seien mit den vorgenommenen Festsetzungen keine Probleme verbunden. Auf die Bitte von Herrn Mayer sagt Bürgermeister Pracht zu, mit der Niederschrift über die Grundlagen der Berechnung der Grundflächenzahl zu informieren: „Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) § 19 Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche (1) Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des Absatzes 3 zulässig sind. (2) Zulässige Grundfläche ist der nach Absatz 1 errechnete Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. (3) Für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die im Bauland und hinter der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie liegt. Ist eine Straßenbegrenzungslinie nicht festgesetzt, so ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die hinter der tatsächlichen Straßengrenze liegt oder die im Bebauungsplan als maßgebend für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche festgesetzt ist. (4) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von 1. Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, 2. Nebenanlagen im Sinne des § 14, 3. baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, mitzurechnen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8; weitere Überschreitungen in Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017 Seite 12 geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden. Im Bebauungsplan können von Satz 2 abweichende Bestimmungen getroffen werden. Soweit der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt, kann im Einzelfall von der Einhaltung der sich aus Satz 2 ergebenden Grenzen abgesehen werden 1. bei Überschreitungen mit geringfügigen Auswirkungen auf die natürlichen Funktionen des Bodens oder 2. wenn die Einhaltung der Grenzen zu einer wesentlichen Erschwerung der zweckentsprechenden Grundstücksnutzung führen würde“ Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt: a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung, werden die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungen vorgenommen und hierzu die in Spalte 4 aufgeführten Beschlüsse gefasst. b) Den Teilbereich Flur 10, Nr. 317 aufgrund des angrenzenden Gebwerbebetriebes als Mischgebiet auszuweisen. c) Den Planbereich im Bereich Eifelhöhenklinik geringfügig zu verkleinern, um einer späteren Entwicklung eines Kreisverkehres nicht entgegenzustehen. d) Die Planentwürfe der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen, „Die Acht Morgen“ (Anlage 2) sowie der Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, „Die Acht Morgen“ mit Begründung und Umweltbericht (Anlage 3) sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017 Seite 13 Abstimmungsergebnis: Punkt 1.9: einstimmig ja 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "Brotkiste" hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht 2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB - Vorlage 724 /X.L. - Das gleiche Vorgehen zum weiteren Verfahrensverlauf solle - wie beim vorangehenenden Tagesordnungspunkt auch auf die Änderungen des Bebauungsplanes G 14, Teilbereiche „Brotkiste“ und „Auf Graben“ erfolgen, führt Bürgermeister Pracht aus. Im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplanes „Brotkiste“ seien Fragen zur Erschließung und Entwässerung aufgetreten, die nach Prüfung durch Verlegung im Trennsystem gelöst worden seien. Dies sei wesentlich aufwendiger und kostenintensiver, da das Regenwasser bis ins Schleifbachtal abgeleitet werden müsse. Des Weiteren sei der Artenschutz zu prüfen gewesen, wobei die geschützte Tierart „Feldlerche“ an vier Stellen im Plangebiet nachgewiesen worden sei, so dass hierfür eine Ausgleichsfläche von 2 ha als Offenwiese bereitgestellt werden müsse. Eine solche Fläche habe die Gemeinde im Rahmen des Archäologischen Landschaftsparks erworben. Sie befinde sich links am Verbindungsweg Nettersheim-Marmagen. Bürgermeister Pracht führt weiter aus, dass auch für dieses Plangebiet die Telekom die Verlegung eines Glasfaserkabels bis in die Häuser erwäge. Dies sollte weiter verfolgt werden. Da die Gebietsfläche derzeit als Stoppelfeld brachliege und damit wenig ansprechend für potentielle Erwerber erscheine, sei vorgesehen, dass die Fläche gemulcht und eingesät werde, so dass künftig eine Grünfläche entstehe, die dann zu mähen sei. Ausschussmitglied Mayer regt an, auch moderne Baukörper zuzulassen und nicht wie bisher eher starre Bauformen. Er sehe hierin auch einen Vorteil bei der Vermarktung. Hierzu greift Bürgermeister Pracht die derzeitige Bebauungslage in Zülpich und Weilerswist auf, die in der Gemeinde Nettersheim in dieser Form nicht gewollt sei und Nachteile mit sich bringe. Die Gemeinde wolle die traditionelle Bauweise mit heimischen Bauprodukten erhalten. Mit den vorgenommenen Festsetzungen sei eine gestalterische Vielfalt verbunden. Im Rahmen der Gespräche mit potentiellen Bauherren seien gerade das Festhalten der Gemeinde an der Eifeler Bautradition Gründe, sich in der Gemeinde Nettersheim anzusiedeln. Bauberatungen und persönliche Gespräche unter Beteiligung von Frau Zanger zeigten darüber hinaus den Bauherren frühzeitig die besondere Bedeutung der Baugestaltung in Bezug auf die Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017 Seite 14 dörfliche Struktur auf. Er empfehle, an dieser Bauweise festzuhalten, da diese eben gerade den Wert und Charakter der Gemeinde Nettersheim ausmache und für viele ein entscheidender Faktor darstelle, gerade hier bauen zu wollen. Auch Ausschussmitglied Pospig rät, modernere Bauweisen zuzulassen, da ansonsten zu befürchten sei, dass künftig wieder viele Befreiungsanträge von den Bebauungsplanfestsetzungen auf die Gemeinde zukommen könnten. Mit Befreiungsanträgen müsse man sich dann beschäftigen, wenn im Rahmen von Beratungsgesprächen mit den Bauantragstellern Einvernehmen hinsichtlich der Abweichungen zu den Festsetzungen erzielt werde, so Bürgermeister Pracht. Er weist in diesem Zusammenhang auf die im interkommunalen Entwicklungskonzept beschlossene Dorfentwicklungsplanung hin, bei der insbesondere Dach- und Fassadengestaltung auf der Grundlage der Eifeler Baukultur gefördert und unterstützt werde. Er erläutert die Geschichte der Baukultur, die nicht erst seit 30 Jahren sondern bereits seit mehr als 100 Jahren die Orte auf vielfältige Weise geprägt hätte. Ausschussmitglied Josef Falkenberg weist darauf hin, dass die Festsetzungen im Bebauungsplan G 14 dem bereits bebauten Teilbereich „Zur Klosterquelle“ angepasst seien und man in der Vergangenheit Abweichungen auch zugestimmt habe. Dies sollte man auch in der Zukunft so handhaben. Der Begriff „modern“ sei für ihn subjektiv. Er weist in diesem Zusammenhang auf ein seinerzeitiges Verfahren zum Bau eines Wohngebäudes in der Blankenheimer Straße in Nettersheim hin, dem man letztlich nach entsprechender Beratung einvernehmlich entsprochen habe. Auf die seinerzeit beschlossene, jedoch zurückgenommene Gestaltungssatzung weist Ausschussmitglied Hilger hin. Für ihn seien die von Herrn Mayer vorgetragenen Argumente nachvollziehbar und er empfiehlt, zur nächsten Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses das Thema vorzubereiten. Dem widerspricht der Bürgermeister, denn die Vorberatungsphase sei bereits abgeschlossen und die Offenlage erfolgt. Die Änderung des Bebauungsplan G 14, Teilbereich „Brotkiste“ stehe auf der Tagesordnung und es stehe jetzt die Beratung zu den Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage an, so dass damit die letzte Planungsphase und der Satzungsbeschluss anstünden. Folge man den Vorgaben aus dem LEP und dem Regionalplan, werde es längere Zeit keine neuen Gebietsausweisungen geben. Bei künftigen Bebauungsplänen sollten Bürgerbeteiligungen erfolgen. In diesem Zusammenhang weist Herr Pracht auf eine durch die RWTH Aachen erstellte Dokumentation hin, die sich mit der Eifeler Baukultur beschäftige und hierin beispielhafte Vorhaben aus der Gemeinde Nettersheim nenne. Ausschussmitglied Müllenborn erklärt, dass auf den Immobilienmessen in Köln und Euskirchen der Nettersheimer Stand gut besucht gewesen sei und er bestätigen könne, dass den Interessenten die Baugebiete mit den gewählten Festsetzungen zugesagt hätten. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017 Seite 15 Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt: 1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zur 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich „Brotkiste“, werden die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungen vorgenommen und die in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse gefasst. 2. Darüber hinaus fasst der Gemeinderat zu dem als Anlage 2 beigefügten Planentwurf mit Änderungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht zur 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich „Brotkiste“, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) 3. Der Satzungsbeschluss ist in der vorgeschriebenen Form bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt 2: Bauen im Außenbereich Punkt 2.1: Landwirtschaftliche Maschinenhalle auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237 - Vorlage 687 /X.L. - Bürgermeister Pracht führt aus, dass es sich um eine Bauvoranfrage handele, bei der die ausreichenden Abstände zur Wohnbebauung abzuklären seien. Es soll eine offene Gerätehalle entstehen mit einer Höhe von 5,0 m. Beschluss: Es wird beschlossen, zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Engelgau befindlichen Teilgrundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB unter der Maßgabe zu erteilen, dass im Rahmen der Baugenehmigung die Vorlage eines landschaftspflegerischen Begleitplanes zur Eingrünung der Halle erstellt und realisiert wird. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017 Seite 16 Punkt 2.2: Errichtung eines Pferdeunterstandes auf dem Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 5 Nr. 75 - Vorlage 628 /X.L. Z.1 - Nach Hinweis von Herrn Mayer auf die Anwendung des Außenbereichserlasses und einer damit einhergehenden möglichen erneuten Prüfung der Privilegierung erklärt Bürgermeister Pracht, dass eine erneute Prüfung durch den Kreis Euskirchen nicht erfolgen werde, so dass von der Privilegierung weiterhin ausgegangen werden könne und somit heute über das gemeindliche Einvernehmen unter Berücksichtigung des ökologischen Ausgleichs entschieden werden müsse. Beschluss: Es wird beschlossen, dem Antrag auf Neubau eines Pferdeunterstandes auf dem teilweise außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Roderath befindlichen Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 5 Nr. 75 zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen mit der Maßgabe, dass im Rahmen der Baugenehmigung ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen abgestimmt und realisiert werden. Abstimmungsergebnis: Punkt 3: einstimmig ja Straßenbenennung Baugebiet G14 in Nettersheim und F7 in Marmagen - Vorlage 716 /X.L. - Ausschussmitglied Schmidt weist auf eine Nachfrage eines Bauwilligen bzgl. der fehlenden Anbindung an die L205 Richtung Urft hin. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass das neue Baugebiet F7 in Anlehnung an das vorhandene Gebiet F5 zu entwickeln sei, um das Dorf nach außen weiter auszudehnen, da im inneren Bereich bekanntermaßen die Gemeinde derzeit keine Möglichkeiten zur Wohnbebauung mehr anbieten könne, da die unbebauten Grundstücke in Privateigentum seien. Allerdings sei im Sinne einer homogenen Dorfgestaltung wichtig, das Dorfleben zum Zentrum hin zu auszurichten und nicht nach außen weg. Vor einiger Zeit habe man z.B. nach längeren Diskussionen den Steinfelder Weg für den Durchgangsverkehr geschlossen. Es sei wichtig, die Randbereiche an das Dorfzentrum anzubinden. Beschlussempfehlung: 1. Der Rat beschließt im neuen Baugebiet G 14 folgende Straßenbenennungen entsprechend beigefügtem Plan (Anlage 1) vozunehmen: a. Zur Klosterquelle b. In den Sechs Morgen Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017 Seite 17 c. Zur Brotkiste 2. Der Rat beschließt im Neubaugebiet F7 in Marmagen folgende Straßenbenennungen entsprechend beigefügtem Plan (Anlage 2) vorzunehmen: a. Steinfelder Weg b. Zum Pützberg c. Im Wiesengrund Abstimmungsergebnis: Punkt 4: einstimmig ja Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" u. "Auf Graben" - Vorlage 629 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, innerhalb des Baugebietes G 14 in Nettersheim zunächst die Erschließungsarbeiten für den Teilbereich „Auf Graben“ durchzuführen und je nach Baulandinteresse die Erschließung des Teilbereiches „Brotkiste“ im Jahre 2018 fortzuführen. Weiterhin beschließt der Rat, die Entwässerung der beiden Teilabschnitte im Trennsystem durchzuführen, wobei der Teilbereich „Auf Graben“ an die vorhandenen Entwässerungssysteme „Zur Klosterquelle/In den sechs Morgen“ angeschlossen werden kann. Das Schmutzwasser des Teilbereiches „Brotkiste“ wird dem Mischwasserkanal des Höhenweges zugeleitet und das Niederschlagswasser außerhalb des Gebietes auf einer gemeindlichen Grundstücksfläche versickert. Abstimmungsergebnis: Punkt 5: einstimmig ja Erschließung Baugebiet F7, Marmagen, "Die Acht Morgen" - 1. Teilabschnitt - Vorlage 710 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, im Rahmen der baulichen Entwicklung des Baugebietes F 7 – „Die Acht Morgen“ – in Marmagen zunächst auf einem 1. Teilbereich in Verlängerung des Steinfelder Weges sowie ausgehend von der Jahnstraße in nördlicher Richtung die Erschließung durchzuführen. Des Weiteren beschließt der Rat, ggf. zusätzliche Mittel überplanmäßig im Haushalt bzw. Eigenbetrieb Abwasser bereitzustellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017 Seite 18 Punkt 6: Fortschreibung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen - Vorlage 730 /X.L. - In der vergangenen Sitzungsphase habe man beschlossen, so erläutert Bürgermeister Pracht, mit dem Kreis Euskirchen und der RVK ein Gespräch zu führen, ob Veränderungen der Linie 820 – Bouderath – Marmagen – Bouderath erreicht werden könnten. Hierzu könnten Kleinbusse eingesetzt werden, die mehrfach täglich (bis zu 10 Mal) im Stundentakt führen, ohne dass diese angerufen werden müssten und somit Kontinuität erreicht werde. Dadurch könnten sich die Bürger auf eine feste Anbindung einstellen. Frühestens zum Fahrplanwechsel 2018 solle diese Möglichkeit umgesetzt werden. Die RVK werde eine Lösung zur Umsetzung dieses Wunsches der Gemeinde erarbeiten, wobei von Vorteil sei, dass diese Linie nur innerhalb des Gemeindegebietes eingerichtet und keine Nachbarkommune betroffen sei. Beschlussempfehlung: Die Ausführungen in der nachfolgenden Begründung werden zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Punkt 7: einstimmig ja Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und Begegnung - Vorlage 720 /X.L. - Ausschussmitglied Mayer verweist auf den durchgeführten Besichtigungstermin im April und erkundigt sich, ob es ein schriftliches Planungskonzept gebe. Bislang liege dies seiner Meinung nach nicht vor. Wichtig sei auch eine überschlägige Kostenberechnung, da man bei der Besichtigung sehen konnte, dass noch sehr kostenintensive Maßnahmen anstünden. Der Bürgermeister erläutert, dass bei der Begehung Pläne von allen Ebenen sowie der Bauantrag präsentiert worden seien. Man sei jetzt an dem Punkt, den Bestand in Gänze analysieren zu können und den Umfang der Sanierungsmaßnahmen festzumachen. Die Treppen seien in Arbeit, eine sei schon fast fertiggestellt. Im rechten Gebäudeteil werde jetzt mit der Fertigstellung der Räume zur Unterbringung begonnen. Die Arbeiten an der Heizanlage seien im Gange, da man diese jetzt in der Sommerphase durchführen wolle, wenn der Kessel ausgeschaltet bleiben könne. Weiterhin würden für die verschiedensten Gewerke derzeit die Ausschreibungen vorbereitet. Vor einigen Wochen habe eine Besichtigung mit dem Fördergeber stattgefunden, führt der Bürgermeister weiter aus. Man habe signalisiert, dass der Fertigstellungszeitpunkt zum 31.12.2018 sicherlich ambitioniert sei. Man müsse jetzt konstruktiv weiterarbeiten und eventuelle Verzögerungen dann mit dem Fördergeber abstimmen. Um allen Prüfungen standzuhalten, wolle man weiterhin jedes Teil konkret abstimmen. Durch die neue Landesregierung würden sich Veränderungen in den Zuständigkeiten Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017 Seite 19 ergeben und man werde daher mit den Projekten nochmals bei den dann zuständigen Stellen vorstellig werden. Durch die Veränderungen in der Flüchtlingssituation würden sich ggf. Korrekturen ergeben. Zielsetzung sei aber weiterhin eine gute und sinnvolle Nutzung. Die von Herrn Mayer angesprochenen Pläne werde man der Niederschrift als Anlage beifügen. Exakte Kostenberechnungen seien erst nach den Ausschreibungen möglich. Bei Antragstellung seien nur Kostenermittlungen möglich gewesen. Zum jetzigen Zeitpunkt sei bereits vieles bekannt, was vorher nur geschätzt werden konnte. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Pospig, ob aufgrund der veränderten Flüchtlingssituation eine Anpassung des Nutzungskonzeptes notwendig sei, ggf. auch im Hinblick auf das therapeutische Wohnen, teilt der Bürgermeister mit, dass dieses Konzept weiterhin gelte. Es zeige sich allerdings, dass sich der Wohnwunsch der Asylsuchenden ändere. Gerade Einzelpersonen würden verstärkt dem städtischen Raum zustreben. Es gebe im Land vielerorts Aufnahmestätten, die hierfür vorgehalten würden, während allerdings zur Zeit der Flüchtlingszustrom ausbleibe. Es werde nach jetzigem Stand länger dauern, bis die Gemeinde wieder Zuweisungen bekomme, wobei derzeit rd. 25 – 30 Unterbringungsplätze frei seien. Auf Bitte von Ausschussmitglied Hilger teilt der Bürgermeister mit, dass zurzeit rd. 132 Flüchtlinge in der Gemeinde untergebracht seien, von denen für rd. die Hälfte das Anerkennungsverfahren noch andauere. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zum Planungskonzept Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und Begegnung - sowie zum Stand der Bauarbeiten zustimmend zur Kenntnis und beschließt, weitere notwendige Maßnahmengewerke und Aufträge auf der Grundlage der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu vergeben. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt 8: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim Punkt 8.1: Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) - Vorlage 731 /X.L. - Ausschussmitglied Mayer fragt, inwiefern im Rahmen dieser Förderzusagen überprüft werde, ob die Maßnahmen auch tatsächlich in dem mit Antragstellung dargestellten Umfang ausgeführt würden und ob die tatsächlichen Baukosten den jeweiligen Kostenangeboten entsprächen. Hierzu erwidert der Bürgermeister, dass nach erfolgter Bauberatung durch Frau Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017 Seite 20 Zanger die Maßnahme begleitet und ein Verwendungsnachweis erstellt werde, wobei Eigenleistungen anerkannt werden könnten. Auch wenn sich die Kosten durch Eigenleistungen reduzieren könnten, werde darauf geachtet, dass die Förderhöhe hiervon nicht beeinträchtigt werde. Viele Eigentümer nutzten die Möglichkeit der Eigenleistung, die mit 15,00 €/Std. angesetzt werden könne. Oftmals seien jedoch Arbeiten auszuführen, für die fachlich versierte Firmen in Anspruch genommen werden müssten. Mit den Antragstellern werde im Vorfeld abgesprochen, wie detailliert vorzugehen sei. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren: Lfd.Nr. Objekt 1. Buschgasse Marmagen 4, 2. Grafschaftsgasse Nettersheim 1, 3. Brunnenstraße Zingsheim 3, 4. Gemarkung Zingsheim, Flur 7 Nr. 308, Petrusstraße 2, Zingsheim Kirchstraße 15, Zingsheim 5 Maßnahme Entfernung der Altverkleidung, Reinigung und Instandsetzung der Fassade Reinigung, Instandsetzung und Anstrich der Fassade, Überarbeitung des Ortgangbrettes Reinigung und Anstrich der Fassade sowie Überarbeitung des Terrassenbereichs Anbringung eines Außenputzes auf dem Nebengebäude Reinigung und Instandsetzung der Fassade am Wohngebäude und der angrenzenden Scheune Abstimmungsergebnis: Punkt 9: Gesamtkosten der Maßnahme, € Fördersumme, € 4.869,52 2.435,00 5.652,07 2.825,00 8.688,79 3.000,00 8.447,81 3.000,00 8.498,50 3.000,00 einstimmig ja Anbau Feuerwehrgerätehaus Pesch - Vorlage 723 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt das in der Begründung beschriebene Planungskonzept für einen Anbau am Feuerwehrgerätehaus in Pesch zustimmend zur Kenntnis und beschließt auf dieser Grundlage das Bauantragsverfahren einzuleiten. Weiterhin beschließt der Gemeinderat nach Vorlage der Baugenehmigung den Anbau in Kooperation mit der Löschgruppe Pesch zu realisieren, wobei die Arbeitsleistungen weitestgehend in Eigenleistung der Löschgruppe zu erbringen und die notwendigen Materialien von Seiten der Gemeinde Nettersheim zur Verfügung zu stellen sind. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017 Seite 21 Notwendige Aufträge sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Punkt 10: einstimmig ja Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und möglichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs - Vorlage 331 /X.L. Z.1 - Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass er sich an eine Kartendarstellung erinnere, die die hochwassergefährdeten Gebiete an Urft/Genfbach ausgewiesen habe und fragt nach, ob diese nochmals der Niederschrift beigefügt werden könne. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass es aktuell nicht um hochwassergefährdete Gebiete gehe, sondern darum, für die im Bereich A1 und B51 entstehenden Niederschlagswassermengen geeignete Retentionsflächen vor der Ortslage Nettersheim zu finden. Involviert seien hier der Landesbetrieb Straßen, die Obere und Untere Wasserbehörde. Bislang sei die Zuständigkeit noch nicht abschließend geklärt. Gegebenenfalls werde man nochmals durch eine „Kleine Anfrage“ im Landtag versuchen, eine Klärung zu erzielen. Die in Frage kommenden Flächen seien auf dem von Herrn Mayer genannten Plan allerdings nicht ersichtlich. Ratsmitglied Müllenborn weist darauf hin, dass schon viel Zeit vergangen sei und fragt nach, wann hier denn mit dem nächsten Schritt zu rechnen sei. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass man in diesem Jahr die Gespräche zwar intensiv fortführen werde, mit der konkreten Maßnahmenumsetzung wohl aber dieses Jahr nicht mehr gerechnet werden könne. Die Gemeinde werde aber bestrebt sein, die Angelegenheit weiter zu forcieren. Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt den Sachstand zur Hochwasserproblematik und möglicher Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbaches zur Kenntnis. Weiterhin beschließt der Rat, mit Nachdruck darauf einzuwirken, dass die seinerzeitigen Planfeststellungsbeschlüsse im Zusammenhang mit der Entwässerung der A1 dahingehend geändert werden, dass diese dem aktuellen Stand der Technik sowie der aktuellen Entwässerungssituation der A1 angepasst werden. Abstimmungsergebnis: Punkt 11: einstimmig ja Entwicklung der Ortskerne hier: Leerstandsmanagement - Vorlage 712 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017 Seite 22 Der Bürgermeister erläutert, dass man mit dieser Vorlage habe deutlich machen wollen, dass es in den Dörfern zum Teil Häuser gebe, die verwahrlost seien bzw. zu verwahrlosen drohten und dringend einer neuen Nutzung zugeführt werden müssten. Teilweise befänden sich diese Gebäude in Zwangsversteigerungsverfahren, wobei in dieser Phase der Wert der Häuser weiter sinke, so dass befürchtet werden müsse, dass ggf. die Neuerwerber im Rahmen dieser Verfahren, diese Häuser, die oftmals sehr zentral lägen, nicht im Sinne einer positiven Ortsentwicklung einer neuen Nutzung zuführten. Er bitte daher, ihn zu ermächtigen, zwecks Abwendung einer solchen Fehlentwicklung um den Erwerb solcher Gebäude bemühen zu dürfen, wenngleich im ungünstigsten Fall sogar die Häuser nicht mehr erhalten werden könnten und damit abgerissen werden müssten, so dass das Grundstück dann einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden könne. Ausschussmitglied Hilger hält einen solchen Beschluss auch für sinnvoll, obwohl ein Einschreiten der Gemeinde auch ohne Beschluss möglich sei. Der Bürgermeister erläutert, dass die Gemeinde allerdings in Zwangsversteigerungsverfahren vorher autorisiert sein müsse, um zu handeln. Auf Bitte von Herrn Mayer sagt er zu, im nichtöffentlichen Teil der Sitzung einige Beispiele in verschiedenen Ortslagen nenne zu können. Der Bürgermeister bestätigt auf Nachfrage von Ausschussmitglied Pospig dass hierfür auch Förderungen in Anspruch genommen werden könnten wie in Punkt 2.2 des nichtöffentlichen Teils. Ausschussmitglied Hilger legt dar, dass im Zuge der Bauleitplanung häufig gesagt worden sei, dass aktuell eine starke Nachfrage nach Bauland zu verzeichnen sei. An diesem Punkt rede man nun von Leerstand in den Dörfern. Er frage sich, wie man die Leute dazu bringen könnte, Leerstände zu nutzen, statt neu zu bauen. Gegebenenfalls könne man entsprechende Anreize schaffen. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Gemeinde sich im Bereich des Immobilienmanagements mit diesem Thema befasse. Es gebe auch einige Dörfer ohne Leerstände. Allerdings sei es auch an vielen Stellen so, dass der Leerstand zukünftig drohe, da dort, wo früher 7 – 8 Personen gewohnt hätten, aktuell oft nur noch eine Person lebe. Es gebe aber auch junge Familien, die ausdrücklich an einem Hauskauf und hierbei oft sogar an Bauten aus den 60er Jahren oder älter interessiert seien. In diesem Zusammenhang weist der Bürgermeister darauf hin, dass es eine Studie gebe, dass 5 % der Kaufwilligen sich für Denkmäler interessierten. Solche Kaufwilligen gelte es zu finden. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, im Zusammenhang mit Leerstand innerhalb des Gemeindegebietes je nach Art und Standort des Objektes Kaufverhandlungen mit dem Grundstückseigentümer zu führen und ggf. im Rahmen von Zwangsversteigerungen Kaufangebote abzugeben. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017 Seite 23 Abstimmungsergebnis: Punkt 12: einstimmig ja Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim - Vorlage 436 /X.L. Z.4 - Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt den Sachstand im Rahmen der Umsetzung des Förderprojektes des Kreises Euskirchen zur Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, im Rahmen eines Planungsgespräches mit dem Kreis Euskirchen sowie dem beauftragten Fachbüro des Kreises die weitere Vorgehensweise sowie den Versorgungsumfang zu erörtern und abzustimmen. Abstimmungsergebnis: Punkt 13: einstimmig ja Ergebnisse der Verkehrsschau vom 03.05.2017 - Vorlage 728 /X.L. - Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich, wie die Tagesordnung der Verkehrsschau aufgestellt werde und ob einzelne Punkte gemeldet werden könnten. Er weist in diesem Zusammenhang auf die Verkehrsführung im Bereich der Tankstelle Engelgau hin, wo seiner Meinung nach dringend etwas zur Entschärfung getan werden müsse. Der Bürgermeister erwidert hierzu, dass diese Anregung auf die Tagesordnung der nächsten Verkehrsschau aufgenommen werde. Ausschussmitglied Caspers bezieht sich auf Punkt 11 der Vorlage und teilt mit, dass er als direkter Anwohner an einer bei Motorradfahrern beliebten Strecke die Problematik nur unterstreichen könne. Die Strecke Buir bis Kreisel Holzmülheim würde quasi als Rundkurs mehrfach hintereinander befahren und der entstehende Lärm sei enorm. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Verkehrsschau vom 03.05.2017 zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister die ergangenen Verkehrsanordnungen gem. § 45 StVO umzusetzen und die Gestaltungsaufträge für die Bereiche Schulstraße (Punkt 5) und Höhenweg/Schule (Punkt 6) zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Punkt 14: einstimmig ja Mitteilungen und Informationen Ausschussmitglied Mayer regt an dieser Stelle an, die Tische ggf. bei zukünftigen Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017 Seite 24 Sitzungen im Holzkompetenzzentrum anders anzuordnen, da es von den Seiten oft schwierig sei, Bürgermeister und Ausschussvorsitzenden zu sehen. Ausschussmitglied Hilger ergänzt, dass auch die Akustik eher schlecht sei. Der Bürgermeister sagt zu, dies für die nächsten Sitzungen zu berücksichtigen. gez. Reuter gez. Züll gez. Pracht ____________________ ____________________ ____________________ Vorsitzender Schriftführer Gesehen: Der Bürgermeister Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017 Seite 25