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Beschlussvorlage (Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hier: weitere Erkenntnisse und Beschlussvorschlag zum Umsetzungsfahrplan Ahr/Kyll)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
106 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
28.06.12, 18:23
Aktualisiert
06.08.12, 18:12
Beschlussvorlage (Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
hier: weitere Erkenntnisse und Beschlussvorschlag zum Umsetzungsfahrplan Ahr/Kyll) Beschlussvorlage (Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
hier: weitere Erkenntnisse und Beschlussvorschlag zum Umsetzungsfahrplan Ahr/Kyll) Beschlussvorlage (Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
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hier: weitere Erkenntnisse und Beschlussvorschlag zum Umsetzungsfahrplan Ahr/Kyll)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 18.06.2012 - Der Bürgermeister Az: SW 31 Nr. der Ratsdrucksache: 782-IX/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerwehrausschuss 03.07.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hier: weitere Erkenntnisse und Beschlussvorschlag zum Umsetzungsfahrplan Ahr/Kyll __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Schäfer __________________________________________________________________________ ( x ) Kosten €: 143.000 € bis 2018, 361.100 € bis 2027, bei 80 % Förderung 40.880 € bis 2027 ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Mittel stehen haushalts( ) Deckung: rechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein ( ) Anlagen sind beigefügt _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BauA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 782-IX/Z-1 1. Sachverhalt: In der letzten Bauausschusssitzung am 09.05.2012 wurden umfangreiche Informationen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und insbesondere zu den in den verschiedenen Kooperationen erarbeiteten Umsetzungsfahrplänen gegeben. Die in der Sitzung zu der Thematik erfolgten Präsentationen der Bezirksregierung, des Erftverbandes und des Ingenieurbüros „Die GewässerExperten“, die mit dem Entwurf des Umsetzungsfahrplanes für den Einzugsbereich Ahr/Kyll beauftragt sind, wurden zwischenzeitlich den Fraktionen übersandt. Wenige Tage nach der Sitzung des Bauausschusses fand am 14.05.2012 in Bad Münstereifel eine Fachkonferenz statt, an der alle Städte und Gemeinden des Kreises Euskirchen, der Kreis selbst (Untere Wasserbehörde), die Bezirksregierung Köln, der Erftverband, der Wasserverband Eifel-Rur, die Ingenieurbüros „Die Gewässer-Experten“ sowie Koenzen und der Städte- und Gemeindebund (StGB) NRW teilgenommen haben. Dabei sind die verschiedenen Gesichtspunkte, wie der Sinn und Zweck der in den Umsetzungsfahrplänen der Einzugsbereiche Ahr/Kyll und Rur aufgenommenen Gewässermaßnahmen, die Erfolgsaussichten des entwickelten Trittstein- und Strahlwirkungskonzeptes, die Finanzierbarkeit, die Höhe und die Verlässlichkeit der Landesförderung, der Umgang mit den entworfenen Umsetzungsfahrplänen, die mögliche Verpflichtung der Gemeinden durch die Wasserbehörden auf die dort aufgelisteten Gewässermaßnahmen und die Praxis anderer Bundesländer, eingehend diskutiert worden. Gleichzeitig waren die beteiligten Kommunen bestrebt, eine einheitliche Position in der Frage der Umsetzungsfahrpläne zu finden. Der StGB NRW hat auf Bitte der Stadt Bad Münstereifel als Kooperationsleiter (sogenannter „Kümmerer“) für den Einzugsbereich Ahr/Kyll das Ergebnis der Konferenz zu einem beschlussfähigen Positionspapier ausformuliert (siehe Anlage, Schreiben vom 16.05.2012). Das Schreiben wurde an die anderen Gemeinden weitergeleitet, um gegenüber den wasserrechtlichen Aufsichtsbehörden inhaltlich und sprachlich als geschlossener Block aufzutreten. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, die Empfehlung des StGB NRW aufzugreifen und förmlich zu beschließen. Dabei bietet das Positionspapier durchaus die Möglichkeit, es der Interessenlage oder dem Meinungsbild der einzelnen Gemeinde anzupassen, indem es beispielsweise um weitere Punkte ergänzt wird. So spricht sich die Verwaltung dafür aus, dass die Überlegung angestoßen wird, doch auch den Aufwand für die bei den Gemeinden beschäftigten und mit der Materie der Wasserrahmenrichtlinie befassten Mitarbeiter als förderfähig oder als Eigenanteil anzuerkennen. Ferner ist die Stadt daran interessiert, dass die für Gemeinden im Nothaushaltsrecht in der Vergangenheit gewährte Förderung von 90 % beibehalten wird. Nach dem zwischenzeitlichen Informationsaustausch beabsichtigen zwei andere Gemeinden ebenfalls, den Positionsentwurf des StGB NRW im unterschiedlichen Umfang zu modifizieren. Allerdings ist es wichtig, dass die Gemeinden im Kern eine einheitliche Grundposition beziehen und damit ihrer Stimme stärkeres Gewicht verleihen. Zum Einzugsbereich Ahr/Kyll hat der StGB NRW auf Rückfrage angeraten, dass es als sinnvoll betrachtet wird, wenn jede Gemeinde doch eine Gewässermaßnahme bezeichnet, die in der bis 2018 reichenden ersten Umsetzungsphase auch durchgeführt wird. Sofern nicht Gewässermaßnahmen gleichzeitig dem Hochwasserschutz dienen, bleibt es den Gemeinden unbenommen, sich bei ihrer Auswahl nach den Kosten zu richten. Die Verwaltung wird noch kurzfristig mit dem beauftragten Ingenieurbüro abstimmen, welche Maßnahme aus dem Einzugsbereich Ahr/Kyll für Bad Münstereifel gemeldet werden soll. Während über die Umsetzungsfahrplan für den Einzugsbereich Ahr/Kyll von den Gemeinden und der Umsetzungsfahrplan für den Einzugsbereich der Rur von den Gremien des Eifel-RurVerbandes noch beraten werden, hat der Verbandsrat des Erftverbandes den Fahrplan für die Erft bereits verabschiedet. Seite 3 von Ratsdrucksache 782-IX/Z-1 Da die Investitionen für das vom Erftverband geschnürte Maßnahmepaket ein Vielfaches des Einzugsbereiches Ahr/Kyll betragen und die Finanzierung über den Verbandsbeitrag erfolgt, ist es bedeutsam, wenn auch der Erftverband bei der Umsetzung die von den Gemeinden erhobenen Bedingungen beachtet. Die Verwaltung begegnet der bisherigen verbandlichen Darstellung mit Skepsis, dass keine spürbare Erhöhung des Verbandsbeitrages zu erwarten sei. 2. Rechtliche Würdigung Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Bundesrepublik soll bis Jahresende der EU über die geplanten Maßnahmen zur Gewässergüte berichten, die Bundesländer wiederum sollen den Bund bis August 2012 unterrichten. Aus diesem Grunde ist vor der Sommerpause ein Beschluss geboten. 3. Finanzielle Auswirkungen Evtl. Erhöhung der Verbandsumlage Erftverband sowie aufzubringender Eigenanteil zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: 1. Die im Umsetzungsfahrplan Ahr/Kyll angedachten Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte im Hinblick auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie werden zur Kenntnis genommen. 2. Eine verbindliche Zusage der Durchführung von Maßnahmen, die teilweise bis zum Jahre 2027 vorgesehen sind, kann zur Zeit nicht erfolgen, weil über diesen langen Zeitraum nicht vorhersehbar ist, dass eine Landesförderung für alle Maßnahmen möglich sein wird. 3. Es ist allerdings vorgesehen, dass aus dem Umsetzungsfahrplan zunächst bis zum Jahre 2018 konkret benannte Einzelmaßnahmen umgesetzt werden sollen. Dabei soll zusätzlich geprüft werden, wie die benannte Maßnahme möglichst kostengünstig durchgeführt werden kann. Die Stadt Bad Münstereifel wird für die erste Umsetzungsphase eine Maßnahme zum Umsetzungsfahrplan Ahr/Kyll benennen. 4. Diese Absichtserklärung ergeht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass das Land NRW in ausreichender Weise allgemeine Hauhaltsmittel zur Verfügung stellt, so dass auf der Grundlage von Förderprogrammen des Landes die Maßnahmen mit mindestens 80 % durch das Land gefördert werden. Bei dem verbleibenden Eigenanteil von höchstens 20 % muss sichergestellt werden können, dass dieser durch Spenden oder Ersatzgelder für Eingriffe in Natur und Landschaft erbracht werden kann, so dass nach Möglichkeit allgemeine Haushaltsmittel nicht benötigt werden. 5. Gleichzeitig stehen die ausgewählten Maßnahmen unter dem Vorbehalt, dass die dafür benötigten Grundstücke auch verfügbar gemacht werden können, weil anderenfalls eine Umsetzung der konkreten Maßnahmen nicht möglich ist. Seite 4 von Ratsdrucksache 782-IX/Z-1 6. Der der Gemeinde durch den Einsatz eigenen Personals und Sachmittel für die Ausführung der Gewässermaßnahmen entstehende Aufwand soll als förderfähig anerkannt werden oder auf den Eigenanteil angerechnet werden dürfen. 7. Die Landesförderung soll für Gemeinden im Nothaushaltsrecht, wie in der Vergangenheit, 90 % betragen. 8. Die Verwaltung wird beauftragt, den Erftverband aufzufordern, die Bedingungen für die Umsetzung der Gewässermaßnahmen auch für verbandliche Projekte zu übernehmen.