Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
106 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
28.06.12, 18:23
Aktualisiert
06.08.12, 18:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 18.06.2012
- Der Bürgermeister Az: SW 31
Nr. der Ratsdrucksache: 782-IX/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerwehrausschuss
03.07.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
hier: weitere Erkenntnisse und Beschlussvorschlag zum Umsetzungsfahrplan Ahr/Kyll
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Berichterstatter: Herr Schäfer
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( x ) Kosten €: 143.000 € bis 2018, 361.100 € bis 2027, bei 80 % Förderung 40.880 € bis 2027
( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Die Mittel stehen haushalts( ) Deckung:
rechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
( ) Anlagen sind beigefügt
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
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Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BauA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
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1. Sachverhalt:
In der letzten Bauausschusssitzung am 09.05.2012 wurden umfangreiche Informationen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und insbesondere zu den in den verschiedenen Kooperationen erarbeiteten Umsetzungsfahrplänen gegeben. Die in der Sitzung zu der Thematik erfolgten
Präsentationen der Bezirksregierung, des Erftverbandes und des Ingenieurbüros „Die GewässerExperten“, die mit dem Entwurf des Umsetzungsfahrplanes für den Einzugsbereich Ahr/Kyll beauftragt sind, wurden zwischenzeitlich den Fraktionen übersandt.
Wenige Tage nach der Sitzung des Bauausschusses fand am 14.05.2012 in Bad Münstereifel
eine Fachkonferenz statt, an der alle Städte und Gemeinden des Kreises Euskirchen, der Kreis
selbst (Untere Wasserbehörde), die Bezirksregierung Köln, der Erftverband, der Wasserverband
Eifel-Rur, die Ingenieurbüros „Die Gewässer-Experten“ sowie Koenzen und der Städte- und Gemeindebund (StGB) NRW teilgenommen haben.
Dabei sind die verschiedenen Gesichtspunkte, wie der Sinn und Zweck der in den Umsetzungsfahrplänen der Einzugsbereiche Ahr/Kyll und Rur aufgenommenen Gewässermaßnahmen, die
Erfolgsaussichten des entwickelten Trittstein- und Strahlwirkungskonzeptes, die Finanzierbarkeit,
die Höhe und die Verlässlichkeit der Landesförderung, der Umgang mit den entworfenen Umsetzungsfahrplänen, die mögliche Verpflichtung der Gemeinden durch die Wasserbehörden auf die
dort aufgelisteten Gewässermaßnahmen und die Praxis anderer Bundesländer, eingehend diskutiert worden. Gleichzeitig waren die beteiligten Kommunen bestrebt, eine einheitliche Position in
der Frage der Umsetzungsfahrpläne zu finden.
Der StGB NRW hat auf Bitte der Stadt Bad Münstereifel als Kooperationsleiter (sogenannter
„Kümmerer“) für den Einzugsbereich Ahr/Kyll das Ergebnis der Konferenz zu einem beschlussfähigen Positionspapier ausformuliert (siehe Anlage, Schreiben vom 16.05.2012). Das Schreiben
wurde an die anderen Gemeinden weitergeleitet, um gegenüber den wasserrechtlichen Aufsichtsbehörden inhaltlich und sprachlich als geschlossener Block aufzutreten.
Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, die Empfehlung des StGB NRW aufzugreifen und förmlich zu beschließen. Dabei bietet das Positionspapier durchaus die Möglichkeit, es der Interessenlage oder dem Meinungsbild der einzelnen Gemeinde anzupassen, indem es beispielsweise um
weitere Punkte ergänzt wird. So spricht sich die Verwaltung dafür aus, dass die Überlegung angestoßen wird, doch auch den Aufwand für die bei den Gemeinden beschäftigten und mit der Materie
der Wasserrahmenrichtlinie befassten Mitarbeiter als förderfähig oder als Eigenanteil anzuerkennen. Ferner ist die Stadt daran interessiert, dass die für Gemeinden im Nothaushaltsrecht in der
Vergangenheit gewährte Förderung von 90 % beibehalten wird.
Nach dem zwischenzeitlichen Informationsaustausch beabsichtigen zwei andere Gemeinden
ebenfalls, den Positionsentwurf des StGB NRW im unterschiedlichen Umfang zu modifizieren.
Allerdings ist es wichtig, dass die Gemeinden im Kern eine einheitliche Grundposition beziehen
und damit ihrer Stimme stärkeres Gewicht verleihen.
Zum Einzugsbereich Ahr/Kyll hat der StGB NRW auf Rückfrage angeraten, dass es als sinnvoll
betrachtet wird, wenn jede Gemeinde doch eine Gewässermaßnahme bezeichnet, die in der bis
2018 reichenden ersten Umsetzungsphase auch durchgeführt wird. Sofern nicht Gewässermaßnahmen gleichzeitig dem Hochwasserschutz dienen, bleibt es den Gemeinden unbenommen, sich
bei ihrer Auswahl nach den Kosten zu richten.
Die Verwaltung wird noch kurzfristig mit dem beauftragten Ingenieurbüro abstimmen, welche
Maßnahme aus dem Einzugsbereich Ahr/Kyll für Bad Münstereifel gemeldet werden soll.
Während über die Umsetzungsfahrplan für den Einzugsbereich Ahr/Kyll von den Gemeinden und
der Umsetzungsfahrplan für den Einzugsbereich der Rur von den Gremien des Eifel-RurVerbandes noch beraten werden, hat der Verbandsrat des Erftverbandes den Fahrplan für die Erft
bereits verabschiedet.
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Da die Investitionen für das vom Erftverband geschnürte Maßnahmepaket ein Vielfaches des Einzugsbereiches Ahr/Kyll betragen und die Finanzierung über den Verbandsbeitrag erfolgt, ist es
bedeutsam, wenn auch der Erftverband bei der Umsetzung die von den Gemeinden erhobenen
Bedingungen beachtet. Die Verwaltung begegnet der bisherigen verbandlichen Darstellung mit
Skepsis, dass keine spürbare Erhöhung des Verbandsbeitrages zu erwarten sei.
2. Rechtliche Würdigung
Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Bundesrepublik soll bis Jahresende der
EU über die geplanten Maßnahmen zur Gewässergüte berichten, die Bundesländer wiederum
sollen den Bund bis August 2012 unterrichten. Aus diesem Grunde ist vor der Sommerpause ein
Beschluss geboten.
3. Finanzielle Auswirkungen
Evtl. Erhöhung der Verbandsumlage Erftverband sowie aufzubringender Eigenanteil zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
1.
Die im Umsetzungsfahrplan Ahr/Kyll angedachten Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte im Hinblick auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie werden zur Kenntnis genommen.
2.
Eine verbindliche Zusage der Durchführung von Maßnahmen, die teilweise bis zum Jahre
2027 vorgesehen sind, kann zur Zeit nicht erfolgen, weil über diesen langen Zeitraum nicht
vorhersehbar ist, dass eine Landesförderung für alle Maßnahmen möglich sein wird.
3.
Es ist allerdings vorgesehen, dass aus dem Umsetzungsfahrplan zunächst bis zum Jahre
2018 konkret benannte Einzelmaßnahmen umgesetzt werden sollen. Dabei soll zusätzlich
geprüft werden, wie die benannte Maßnahme möglichst kostengünstig durchgeführt werden
kann.
Die Stadt Bad Münstereifel wird für die erste Umsetzungsphase eine Maßnahme zum Umsetzungsfahrplan Ahr/Kyll benennen.
4.
Diese Absichtserklärung ergeht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass das Land NRW in
ausreichender Weise allgemeine Hauhaltsmittel zur Verfügung stellt, so dass auf der Grundlage von Förderprogrammen des Landes die Maßnahmen mit mindestens 80 % durch das
Land gefördert werden. Bei dem verbleibenden Eigenanteil von höchstens 20 % muss sichergestellt werden können, dass dieser durch Spenden oder Ersatzgelder für Eingriffe in
Natur und Landschaft erbracht werden kann, so dass nach Möglichkeit allgemeine Haushaltsmittel nicht benötigt werden.
5.
Gleichzeitig stehen die ausgewählten Maßnahmen unter dem Vorbehalt, dass die dafür benötigten Grundstücke auch verfügbar gemacht werden können, weil anderenfalls eine Umsetzung der konkreten Maßnahmen nicht möglich ist.
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6.
Der der Gemeinde durch den Einsatz eigenen Personals und Sachmittel für die Ausführung
der Gewässermaßnahmen entstehende Aufwand soll als förderfähig anerkannt werden oder
auf den Eigenanteil angerechnet werden dürfen.
7.
Die Landesförderung soll für Gemeinden im Nothaushaltsrecht, wie in der Vergangenheit, 90
% betragen.
8.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Erftverband aufzufordern, die Bedingungen für die Umsetzung der Gewässermaßnahmen auch für verbandliche Projekte zu übernehmen.