Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
136 kB
Datum
13.06.2017
Erstellt
20.06.17, 09:59
Aktualisiert
20.06.17, 09:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 12. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 13.06.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 1.8:
53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen
"Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F
7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim
gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren
a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken
und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 BauGB
b) Öffentliche Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und
Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB
- Vorlage 689 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt:
a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen der
Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung, werden die in der Anlage 1
dargestellten Abwägungen vorgenommen und hierzu die in Spalte 4
aufgeführten Beschlüsse gefasst.
b) Den Teilbereich Flur 10, Nr. 317 aufgrund des angrenzenden
Gebwerbebetriebes als Mischgebiet auszuweisen.
c) Den Planbereich im Bereich Eifelhöhenklinik geringfügig zu verkleinern, um
einer späteren Entwicklung eines Kreisverkehres nicht entgegenzustehen.
d) Die Planentwürfe der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil
Marmagen, „Die Acht Morgen“ (Anlage 2) sowie der Neuaufstellung des
Bebauungsplanes F 7, Marmagen, „Die Acht Morgen“ mit Begründung und
Umweltbericht (Anlage 3) sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja