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Beschlusstext (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Zur Klosterquelle; Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 287)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
124 kB
Datum
13.06.2017
Erstellt
20.06.17, 09:59
Aktualisiert
20.06.17, 09:59
Beschlusstext (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Zur Klosterquelle;
Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 287)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 12. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 13.06.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 1.5: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Zur Klosterquelle; Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 287 - Vorlage 727 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von der im Bebauungsplan G 14, Nettersheim, Teilbereich „Zur Klosterquelle“, festgesetzten Traufhöhe von 3,50 m auf 4,50 m zuzustimmen. Betroffen hiervon ist das Bauvorhaben auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 287. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja