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Beschlusstext (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 1, Marmagen, Teilbereich Weißdornweg, für das Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 374)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
90 kB
Datum
13.06.2017
Erstellt
20.06.17, 09:59
Aktualisiert
20.06.17, 09:59
Beschlusstext (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 1, Marmagen, Teilbereich Weißdornweg, für das Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 374)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 12. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 13.06.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 1.3: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 1, Marmagen, Teilbereich Weißdornweg, für das Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 374 - Vorlage 718 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 1, Marmagen, Bereich Weißdornweg, zur Errichtung eines Gartenhauses außerhalb der überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 374 zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja