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Beschlusstext (Bauen im Außenbereich; Errichtung eines Pferdeunterstandes auf dem Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 5 Nr. 75)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
90 kB
Datum
13.06.2017
Erstellt
20.06.17, 09:59
Aktualisiert
20.06.17, 09:59
Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
Errichtung eines Pferdeunterstandes auf dem Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 5 Nr. 75)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 12. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 13.06.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 2.2: Bauen im Außenbereich; Errichtung eines Pferdeunterstandes auf dem Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 5 Nr. 75 - Vorlage 628 /X.L. Z.1 - Beschluss: Es wird beschlossen, dem Antrag auf Neubau eines Pferdeunterstandes auf dem teilweise außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Roderath befindlichen Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 5 Nr. 75 zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen mit der Maßgabe, dass im Rahmen der Baugenehmigung ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen abgestimmt und realisiert werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja