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Beschlusstext (1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Teilbereich Jahnstraße; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
132 kB
Datum
13.06.2017
Erstellt
20.06.17, 09:59
Aktualisiert
20.06.17, 09:59
Beschlusstext (1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Teilbereich Jahnstraße;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

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Beschluss aus der 12. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 13.06.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 1.7: 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Teilbereich Jahnstraße; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 733 /X.L. - Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen, 1. zum Bebauungsplan F 5, Marmagen, Teilbereich Jahnstraße, die 1. Änderung vorzunehmen mit den nachfolgenden Inhalten: a) Erweiterung der überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 390 bis zur nördlichen Grundstücksgrenze. b) Reduzierung des Gewässerschutzstreifens entlang des namenlosen Fluters von 5,0 m auf 2,0 m auf den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 160, 162 und 164. c) Darstellung der Erschließungsstraße auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 391, ausgehend von der Jahnstraße in nördlicher Richtung bis zum Bebauungsplangebiet F 7, „Die Acht Morgen“. Die Änderungen sind im beigefügten Plan skizziert dargestellt. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit gefasst. 2. Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Teilbereich Jahnstraße ist das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB anzuwenden. Es ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. 3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 4. Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2. und 3. ist eine öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit Begründung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen. 5. Der Auftrag zur Durchführung des Bebauungsplanänderungsverfahrens ist an die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper entsprechend dem vorliegenden Honorarangebot zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja