Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
132 kB
Datum
13.06.2017
Erstellt
20.06.17, 09:59
Aktualisiert
20.06.17, 09:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 12. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 13.06.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 1.7:
1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Teilbereich
Jahnstraße;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 733 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen,
1. zum Bebauungsplan F 5, Marmagen, Teilbereich Jahnstraße, die 1. Änderung
vorzunehmen mit den nachfolgenden Inhalten:
a) Erweiterung der überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Gemarkung
Marmagen, Flur 10 Nr. 390 bis zur nördlichen Grundstücksgrenze.
b) Reduzierung des Gewässerschutzstreifens entlang des namenlosen Fluters von
5,0 m auf 2,0 m auf den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 160,
162 und 164.
c) Darstellung der Erschließungsstraße auf dem Grundstück Gemarkung
Marmagen, Flur 10 Nr. 391, ausgehend von der Jahnstraße in nördlicher
Richtung bis zum Bebauungsplangebiet F 7, „Die Acht Morgen“.
Die
Änderungen
sind
im
beigefügten
Plan
skizziert
dargestellt.
Der
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit gefasst.
2. Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Teilbereich Jahnstraße
ist das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB anzuwenden. Es ist darauf
hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
4. Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2. und 3. ist eine öffentliche Auslegung des Planentwurfes
mit Begründung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.
5. Der Auftrag zur Durchführung des Bebauungsplanänderungsverfahrens ist an die
Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper entsprechend dem vorliegenden
Honorarangebot zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja