Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
806 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
03.04.17, 13:03
Aktualisiert
04.04.17, 13:03
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NIEDERSCHRIFT
über die 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 28.03.2017
im Sitzungssaal des Rathauses in Zingsheim
Beginn der Sitzung:
17:00 Uhr
Ende der Sitzung
18:53 Uhr
Am Dienstag, 28.03.2017, findet im Sitzungssaal des Rathauses in NettersheimZingsheim die 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde
Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt.
Anwesend sind:
Bürgermeister
Pracht, Wilfried
und die Ratsmitglieder
Bannert, Roland
Falkenberg, Herbert
Falkenberg, Josef (vertritt Schruff, Gertrud)
Geißler, Ferdi
Hickert, Christiane (vertritt Pospig, Dirk)
Hilger, Franz-Josef
Joepen, Michael
Kurth, Guido
Mayer, Gerhard
Müllenborn, Albert
Poth, Edwin
Rosenbaum, Burkhard
Schmidt, Bruno (für den verstorbenen Franz Peter Mahlberg)
Außerdem sind anwesend
Gemeindeamtsrat
Gemeindeamtsrätin
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellte
Crump, Norbert
Glehn, Daniela
Lambertz, Ernst
Schell, Hans-Peter
Schlemmer, Birgit
Züll, Andrea als Schriftführerin
Presse
1 - zeitweise
Zu Beginn der Sitzung findet eine Gedenkminute für den am 19.03.2017 verstorbenen
langjährigen Gemeindevertreter Franz-Peter Mahlberg statt. Herr Mahlberg war für die
FDP von 1979 bis 1989 und seit 1999 Mitglied des Rates der Gemeinde Nettersheim.
Die Beerdigungsmesse für Herrn Mahlberg findet am Donnerstag, 30.03.2017, statt.
Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.
Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben.
Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Haupt- und Finanzausschuss
einstimmig folgende Änderungen zur Tagesordnung (Nachtrag 1 und 2):
ERWEITERUNGEN
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 1:
Satzung über die Erhebung eines Kostenersatzes für den
Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Nettersheim
- Vorlage 666 /X.L. Z.1 -
(Zusatzvorlage)
Punkt 6:
(Zusatzvorlage)
Punkt 8:
(Zusatzvorlage)
Schülerverkehre
- Vorlage 652 /X.L. Z.1 Kindergartenbedarfsplanung 2017/2018
- Vorlage 654 /X.L. Z.1 -
Punkt 18.4: 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in
(Zusatzvorlage) Nettersheim gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB);
a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken
und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB
b) Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
c) Öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und
Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB
- Vorlage 454 /X.L. Z.5 Punkt 38:
Katastrophenschutz und Krisenmanagement im Kreis Euskirchen
hier: Vorsorgeplanungen im Umfeld kerntechnischer Anlagen
(Tihange)
- Vorlage 670 /X.L. -
Punkt 39:
Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung
für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim
hier: Instandsetzung Wirtschaftswege in Engelgau
- Vorlage 671 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
Seite 2
B)
Nichtöffentlicher Teil
Punkt 8:
Personalangelegenheiten
Damit wird
einstimmig
nachstehende Tagesordnung festgesetzt:
Tagesordnung
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 1:
Satzung über die Erhebung eines Kostenersatzes für
den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Nettersheim
- Vorlage 666 /X.L. und Z.1 -
11
Punkt 2:
2. Änderungssatzung zur Änderung der
Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim
hier: § 15 – Aufwandsentschädigung und
Verdienstausfallersatz
- Vorlage 667 /X.L. -
11
Punkt 3:
Schiedsstelle in der Gemeinde
- Vorlage 668 /X.L. -
13
Punkt 4:
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 651 /X.L. -
13
Punkt 5:
Lernförderliche IT-Ausstattung
Gute Schule 2020
- Vorlage 595 /X.L. Z.1 -
14
Punkt 6:
Schülerverkehre
- Vorlage 652 /X.L. und Z.1 -
14
Punkt 7:
Astrid-Lindgren Schule-Teilstandort Schmidtheim
hier: Entwicklung
- Vorlage 653 /X.L. -
15
Punkt 8:
Kindergartenbedarfsplanung 2017/2018
- Vorlage 654 /X.L. und Z.1 -
15
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
Seite
Seite 3
Punkt 9:
Förderung der Inklusion in
Kindertageseinrichtungen
hier: Entwicklung der Kintertageseinrichtung
Zingsheim
- Vorlage 655 /X.L. -
16
Punkt10:
Kindertageseinrichtungen
hier: Gewährung von Zuschüssen zu den
Elternbeiträgen und den Mittagsmahlzeiten (betr.
auch Grundschulverbund)
- Vorlage 656 /X.L. -
16
Punkt11:
Familienzentrum Nettersheim
hier: Jahresprogramm
- Vorlage 658 /X.L. -
17
Punkt12:
Masterplan Sport und Gesundheit
hier: Spiel- und Sportanlagen im Gemeindegebiet
Nettersheim
- Vorlage 485 /X.L. Z.1 -
17
Punkt13:
Öffentliche Sicherheit
- Vorlage 659 /X.L. -
17
Punkt14:
Offene Jugendarbeit
- Vorlage 630 /X.L. -
17
Punkt15:
Aktuelle Flüchtlingssituation in der Gemeinde
Nettersheim
- Vorlage 657 /X.L. -
18
Punkt16:
Fortschreibung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen;
Benehmensherstellung durch die Eifelgemeinde
Nettersheim
- Vorlage 604 /X.L. -
18
Punkt17:
Ehemaliges Betriebsgrundstück "Ruhr" in der
Gemarkung Buir;
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 620 /X.L. -
22
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
Seite 4
Punkt18:
Bauleitplanung
22
18.1
51. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Nettersheim zur Ausweisung einer
2. Windkraftkonzentrationszone;
Zwischenbericht zur vertiefenden
artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP II)
sowie Erfassung von ausgewählten Tierarten
- Vorlage 382 /X.L. Z.1 -
22
18.2
Städtebauliche Entwicklung von
Bebauungsplänen;
1. Bestellung eines Umlegungsausschusses
gem. § 3 der Verordnung zur Durchführung
des Baugesetzbuches
2. Übertragung von vereinfachten
Umlegungen gem. § 8 der Verordnung zur
Durchführung des Baugesetzbuches an den
Umlegungsausschuss
- Vorlage 605 /X.L. -
24
18.3
4. Änderung des Bebauungsplanes G 14,
Teilbereich "Brotkiste" in Nettersheim gem. §
2 Baugesetzbuch (BauGB);
a) Beratung und Beschlussfassung über
vorgetragene Bedenken und Anregungen im
Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen,
der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 BauGB
b) Änderung des Aufstellungsbeschlusses
gem. § 2 Abs. 1 BauGB
c) Öffentliche Auslegung des Planentwurfs
mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3
Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB
- Vorlage 454 /X.L. Z.4 und Z.5 -
25
18.4
Bauliche Entwicklung der Ortslage Frohngau
- Vorlage 621 /X.L. -
26
Punkt19:
Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste"
u. "Auf Graben"
- Vorlage 629 /X.L. -
27
Punkt20:
1. Erweiterung des Sanierungsgebietes in Zingsheim
im Vereinfachten Verfahren gem. § 142 (2)
Baugesetzbuch (BauGB)
27
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
Seite 5
- Vorlage 627 /X.L. Punkt21:
Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für
Integration und Begegnung
- Vorlage 635 /X.L. -
28
Punkt22:
Interkommunales Entwicklungskonzept für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim 2016-2020
28
22.1
Modernisierung und behindertengerechte
Ausstattung Rathaus Zingsheim
- Vorlage 634 /X.L. -
28
22.2
2. Bauabschnitt Rathaus Zingsheim –
Sanierung und Modernisierung
Koordinierungsstelle Katastrophenschutz mit
Feuerwehrgerätehaus
- Vorlage 632 /X.L. -
29
22.3
Entwicklung der Spielflächen an der
Grundschule Zingsheim zum
Generationenplatz
- Vorlage 611 /X.L. -
29
22.4 Nutzungskonzept Grundschulverbund
Nettersheim
Punkt23:
29
22.4.1 - Grundschule Marmagen
- Vorlage 642 /X.L. -
29
22.4.2 - Grundschule Zingsheim
- Vorlage 622 /X.L. -
30
22.5
Nutzungskonzept Schulzentrum Nettersheim
- Vorlage 633 /X.L. -
30
22.6
Entwicklung Sportzentrum Nettersheim
einschließlich Schallschutz
- Vorlage 641 /X.L. -
30
22.7
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden
sowie Hausvor- und Hofflächen
(Fassadenprogramm)
- Vorlage 610 /X.L. -
31
Masterplan Nettersheim
32
23.1
32
Zuwendungen aus dem Fassaden- und
Hofprogramm
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
Seite 6
- Vorlage 615 /X.L. 23.2
Besucherleitsystem für Nettersheim
- Vorlage 607 /X.L. -
32
23.3
Parkleitsystem für Nettersheim
- Vorlage 608 /X.L. -
32
23.4
Gestaltung Fläche ehemaliger Kurpark
Nettersheim
- Vorlage 647 /X.L. -
33
Punkt24:
Städtebauförderungsprogramm 2017
hier: Jugendforum Nettersheim
- Vorlage 636 /X.L. -
33
Punkt25:
Straßenentwässerungsanteil für überörtliche
Bundes- und Landesstraßen innerhalb des
Gemeindegebietes
- Vorlage 618 /X.L. -
33
Punkt26:
Ausbau der K34 Helterstraße/Buirer Straße in
Frohngau
- Vorlage 353 /X.L. Z.2 -
34
Punkt27:
Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung
34
27.1
Dorfinnenentwicklungskonzept Tondorf
- Vorlage 638 /X.L. -
34
27.2
Entwicklungskonzept Dorfsaal Tondorf
- Vorlage 637 /X.L. -
35
Punkt28:
Kreiswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" 2017
- Vorlage 639 /X.L. -
35
Punkt29:
Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim
- Vorlage 436 /X.L. Z.3 -
35
Punkt30:
Verkehrsregelung Burgstraße / Webergasse /
Urgasse, Marmagen
- Vorlage 435 /X.L. Z.1 -
36
Punkt31:
Regiebetrieb Abfall
hier: Einrichtung eines Grünabfallsammelplatzes
- Vorlage 640 /X.L. -
36
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
Seite 7
Punkt32:
Errichtung von Sirenenanlagen in Marmagen und
Roderath
- Vorlage 662 /X.L. -
36
Punkt33:
Betriebsleitervertrag mit dem Landesbetrieb Wald
und Holz
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 552 /X.L. Z.1 -
37
Punkt34:
Anlegung eines Erlebnisparcours (Woodcamp) im
Baumbusch
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 381 /X.L. Z.1 -
37
Punkt35:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier: Rotwildabschusspläne - Sachstandsbericht
- Vorlage 325 /X.L. Z.3 -
37
Punkt36:
Bewirtschaftung der Wildwiesen in den
selbstverwalteten Eigenjagden
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 397 /X.L. Z.1 -
37
Punkt37:
Finanzierung von Maßnahmen aus Ersatzgeldern
- Vorlage 571 /X.L. Z.1 -
38
Punkt38:
Katastrophenschutz und Krisenmanagement im
Kreis Euskirchen
hier: Vorsorgeplanungen im Umfeld kerntechnischer
Anlagen (Tihange)
- Vorlage 670 /X.L. -
38
Punkt39:
Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
der Gemeinde Nettersheim
hier: Instandsetzung Wirtschaftswege in Engelgau
- Vorlage 671 /X.L. -
39
Punkt40:
Mitteilungen und Informationen
39
B)
Nichtöffentlicher Teil
Punkt 1:
Niederschlagung von Forderungen
- Vorlage 650 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
Seite
40
Seite 8
Punkt 2:
Stundungsangelegenheiten
- Vorlage 603 /X.L. -
40
Punkt 3:
Interkommunales Entwicklungskonzept für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim 2016-2020
41
3.1
Erwerb Grundstück Gemarkung Marmagen
Flur 10 Nr. 23
- Vorlage 643 /X.L. -
41
3.2
Weiterleitungsvertrag Schulzweckverband /
Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 644 /X.L. -
41
Punkt 4:
Punkt 5:
Punkt 6:
Entwicklungskonzept Dorfsaal Tondorf
42
4.1
Vertrag mit dem Heimatverein Tondorf
- Vorlage 645 /X.L. -
42
4.2
Grundstücksangelegenheit Gemarkung
Tondorf, Flur 12 Nr. 148 tlw.
- Vorlage 646 /X.L. -
42
Grundstücksangelegenheiten
43
5.1
Erwerb der Grundstücke Gemarkung
Nettersheim Flur 15 Nr. 185 u. 263 sowie Flur
10 Nr. 14
- Vorlage 631 /X.L. -
43
5.2
Erwerb einer Teilfläche des Grundstückes
Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 257
- Vorlage 523 /X.L. Z.1 -
43
5.3
Verkauf einer Teilfläche im Gewerbegebiet
Zingsheim, Flur 14 Nr. 201
- Vorlage 660 /X.L. -
43
Vertragsangelegenheiten
44
6.1
Nordeifel Tourismus GmbH
- Vorlage 612 /X.L. -
44
6.2
Stromliefervertrag Gemeinde Nettersheim /
KEV Energie GmbH
- Vorlage 616 /X.L. -
44
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
Seite 9
Punkt 7:
Auftragsvergaben
45
7.1
Jahresabschlüsse der drei Eigenbetriebe
Abwasser, Biowärme Nettersheim und
Gemeindewasserwerk zum 31.12.2016
- Vorlage 664 /X.L. -
45
7.2
Jahresabschlussprüfung Gemeinde zum
31.12.2016
hier: Prüfung des vom Kreis delegierten
Aufgabenbereiches Soziales
- Vorlage 663 /X.L. -
45
7.3
Erneuerung der Hauptwasserleitung Teilstück
Steinfelder Straße in Nettersheim
- Vorlage 617 /X.L. -
45
7.4
Teilerneuerung/Umverlegung der
Wassertransportleitung ZingsheimNettersheim
- Vorlage 619 /X.L. -
46
Punkt 8:
Personalangelegenheiten
46
Punkt 9:
Mitteilungen und Informationen
47
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
Seite 10
A)
Punkt
Öffentlicher Teil
1:
Satzung über die Erhebung eines Kostenersatzes für den Einsatz
der Freiwilligen Feuerwehr Nettersheim
- Vorlage 666 /X.L. und 666 Z.1 /X.L. -
Der Bürgermeister führt aus, dass in der Angelegenheit am heutigen Tag eine
Zusatzvorlage ergangen sei, da in dem mit der bisherigen Vorlage vorgelegten
Satzungsentwurf beim Rüstwagen und Gerätewagen versehentlich die Sätze
gegenüber der bisherigen Satzung gesenkt worden seien. Mit der heutigen Vorlage
seien diese beiden Stundensätze korrigiert worden.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei
Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim in der der Vorlage
666 bzw. 666 Z. 1 beigefügten Fassung und setzt damit gleichzeitig die Satzung vom
10.12.1991 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
2:
einstimmig ja
2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der
Gemeinde Nettersheim
hier: § 15 – Aufwandsentschädigung und Verdienstausfallersatz
- Vorlage 667 /X.L. -
CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth legt dar, dass sich seine Fraktion in ihren
Beratungen dafür ausgesprochen habe, die Mindestpauschale für den Verdienstausfall
nicht auf den Betrag des Mindestlohns von 8,84 € abzusenken, sondern den
bisherigen Satz mit 10,23 € beizubehalten. Auch hinsichtlich der Obergrenze für den
Verdienstausfall sei man sich einig gewesen, dass die Obergrenze bei 30,00 €/Stunde
beibehalten werden sollte.
Zu der im Rahmen der Stärkung des Ehrenamtes in der Entschädigungsverordnung
vorgesehenen zusätzlichen Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende werde in
seiner Fraktion die Auffassung vertreten, dass die Mehrarbeit eines Vorsitzenden im
Rahmen der betreffenden Ausschusssitzungen, wie z.B. die Erstellung der
Tagesordnung, deren Veröffentlichung und die Protokollierung, überwiegend über die
Gemeindeverwaltung wahrgenommen werde und keine monatliche zusätzliche
Entschädigung rechtfertige. Seine Fraktion spreche sich deshalb dafür aus, dass die
Verwaltung für die Ratssitzung einen dahingehenden Satzungsentwurf erarbeite, dass
für keinen der über die ohnehin bereits gesetzlich ausgeschlossenen Gremien
hinausgehenden Ausschüsse die/der Vorsitzende eine zusätzliche monatliche
Entschädigung erhalten soll.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
Seite 11
Auch die UNA-Fraktion – so Ratsmitglied Poth – habe sich in ihren fraktionellen
Beratungen darauf geeinigt, dass der Mindestsatz nicht nach unten an den
Mindestlohn angeglichen, sondern der bisherige Satz mit 10,23 €/Stunde beibehalten
werden sollte. Der bisherige Höchstsatz mit 30,68 €/Stunde sei allerdings
anpassungswürdig, da es viele Berufe gebe, die zwischenzeitlich einen höheren Betrag
rechtfertigten.
Zu der zusätzlichen Entschädigung für Ausschussvorsitzende sei auch seine Fraktion
sich darin einig gewesen, dass der vergleichsweise überschaubare Mehraufwand im
Rahmen der Sitzungen für die/den Ausschussvorsitzenden keine zusätzliche
Entschädigung über 12 Monate hinweg rechtfertigen könne.
SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer führt für die SPD-Fraktion aus, dass eine Anhebung
der Untergrenze zumindest auf das Maß eines Facharbeiterstundenlohns zu empfehlen
sei. Inwiefern eine Anhebung an den Höchstsatz von 80,00 €/Stunde erforderlich sei,
sei eher fraglich. Anderseits sei die Gewährung dieses Höchstsatzes ja an eine
entsprechende Nachweisführung gebunden, so dass auch diesbezüglich keine
Bedenken bestehen dürften. Für die Mindestpauschale halte er in Orientierung an den
Facharbeiterlohn durchaus einen Stundensatz von 17,50 € für empfehlenswert.
Zur Entscheidung über eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für die
Ausschussvorsitzenden werde er sich - wie auch seine heute anwesende
Fraktionskollegin Frau Hickert - als selbst Betroffene wegen Befangenheit nicht an der
Abstimmung teilnehmen.
UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger weist darauf hin, dass die Intention der
Gesetzesänderung, nämlich eine Stärkung des Ehrenamtes, eigentlich sehr lobenswert
sei. Allerdings halte er die Handhabung doch für sehr unrealistisch und nicht
zielführend. Es gebe keinen Finanzierungsvorschlag und die Mehraufwendungen seien
allein von den Kommunen zu tragen. Die Kosten für diese zusätzliche Entschädigung
würden in etwa auf gleicher Höhe mit den Kosten einer Verbesserung des
Nahverkehrs –wie sie in der heutigen Tagesordnung zu dem bestreffenden Punkt noch
besprochen werde - in der Gemeinde liegen. Die Investition in einen zusätzlichen
Service im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs sei nach Meinung seiner
Fraktion allerdings sinnvoller als in zusätzliche Entschädigungen für Ratsfunktionen.
CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth regt an, sich auf konkrete Zahlen bezüglich der
Ober- und Untergrenzen zum Verdienstausfall zu verständigen, damit im Rat eine
entsprechende Beschlussfassung erfolgen könne. Zum Teil b) der Vorlage hinsichtlich
der zusätzlichen Entschädigung für Ausschussvorsitzende sei man sich ja einig.
Bezüglich der Mindestpauschale könne er sich aufgrund der vorangegangenen
Ausführungen der Ratskollegen durchaus eine geringfügige Anhebung auf 17,50 €
vorstellen - wenngleich dies seine persönliche Auffassung und nicht eine zuvor mit
seiner Fraktion abgestimmte Meinung sei. Bezüglich der Höchstgrenze halte er den
genannten Betrag in Höhe von 80,00 Euro für sehr hoch. Gegebenenfalls sei eine
Anhebung der bisherigen Obergrenze auf 40,00 Euro denkbar.
Hierzu ergibt sich eine kurze Diskussion in deren Verlauf um Information darüber
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
Seite 12
gebeten wird, wie viele Rats- bzw. Ausschussmitglieder bisher den Höchstsatz bzw.
den Mindestsatz erhalten haben.
Der Bürgermeister schlägt daraufhin vor, die Abstimmung zum Teil a) bzgl. der
Verdienstausfallgrenzen auf den Rat zu vertagen und weitere Informationen hierzu im
Rahmen einer Zusatzvorlage zur Verfügung zu stellen. Zu Teil b) bestehe ein
einvernehmliches Meinungsbild, daher könne hier eine Abstimmung erfolgen.
Hierzu besteht Einvernehmen.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, in § 15 der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim unter Absatz
6 folgenden Wortlaut aufzunehmen:
(6)
Von der Regelung, wonach Vorsitzende von Ausschüssen des Rates grundsätzlich eine
zusätzliche Aufwandsentschädigung nach § 46 S. 1 Nr. 2 GO NRW i.V. m § 3 Abs. 1 Nr.
6 EntschVO erhalten, werden folgende Ausschüsse gemäß § 46 Satz 2 GO NRW
ausgenommen:
- Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
- Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
- Betriebsausschuss
- Ausschuss für Familie, Jugend, Schule, Soziales und Sport
- Rechnungsprüfungsausschuss
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
(Die Ausschussmitglieder Bannert, Hickert und Mayer haben aus
Befangenheit nicht an der Abstimmung teilgenommen.)
Punkt
3:
Schiedsstelle in der Gemeinde
- Vorlage 668 /X.L. -
Ergänzend zur Vorlage erläutert der Bürgermeister, dass der amtierende Schiedsmann
erklärt habe, dass er sein Amt zum 30.06.2017 mit Ablauf der aktuellen Wahlperiode
niederlegen werde. Zudem könne der bisherige stellvertretende Schiedsmann aus
Altersgründen nicht wiedergewählt werden. Nunmehr seien die notwendigen Schritte
für eine Neubesetzung des Schiedsamtes einzuleiten, um in der nächsten Ratssitzung
eine Bestellung vornehmen zu können.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beauftragt die Verwaltung der Eifelgemeinde Nettersheim die notwendigen
Schritte für die Neubesetzung des Schiedsamtes einzuleiten, damit eine Neuwahl in
der nächsten Ratssitzungsphase erfolgen kann.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
Seite 13
Punkt
4:
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 651 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt den Sachstandsbericht
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
5:
zum
einstimmig ja
Lernförderliche IT-Ausstattung
Gute Schule 2020
- Vorlage 595 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der
Rat
der
Gemeinde
Nettersheim
stimmt
dem
Medienkonzept
des
Grundschulverbundes zu und beschließt, zunächst die notwendigen Voraussetzungen
für ein leistungsfähiges LAN- und WLAN-Netz in den Gebäuden zu schaffen und im
Anschluss die notwendige Hardware (Access-Points u.a.) durch die KDVZ zu
beschaffen und einzurichten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
6:
einstimmig ja
Schülerverkehre
- Vorlage 652 /X.L. und Z.1-
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass am Vortag ein Gespräch gemeinsam mit
allen Beteiligten (Kreis Euskirchen, RVK, Planungsbüro, Gemeinde Blankenheim,
Gemeinde Nettersheim) stattgefunden habe. Man sei so verblieben, dass die
zukünftige Aufgabenerfüllung zweigeteilt erfolgen soll. Bis zum 29.05.2017 solle
seitens RVK u. Planungsbüro ein Lösungsvorschlag erarbeitet werden, um ab dem
Schuljahr 2017/2018 sicherzustellen, dass die Ankunftszeiten der Busse besser an den
Schulbeginn angepasst werden, d.h. dass die Kinder nicht mehr so früh vor
Unterrichtsbeginn an der Schule ankommen. Mit in die Überlegung solle auch
einfließen, dass die Schule in Blankenheim zukünftig erst später (bisher 7.35 Uhr)
beginnen soll. Im Schuljahr danach (2018/2019) finde in Nettersheim durch das
Auslaufen der Hauptschule und der Realschule kein Unterricht statt, so dass die
Regelung in diesem betreffenden Schuljahr erst einmal fortgeführt werden könne,
erläutert der Bürgermeister weiter. Im Schuljahr 2019/2020 gehe man dann mit der
Oberstufe an den Start. Diesbezüglich sei zwischen allen Beteiligten (Schulleitung,
Gemeinden Blankenheim/Nettersheim, Kreis, RVK und Planungsbüro) eine erste
Abstimmung der Schulbeginnzeiten erfolgt. In Nettersheim soll der Unterricht der
Oberstufe um 7.45 Uhr beginnen. Hierdurch sei auch eine Anreise der Schüler per
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
Seite 14
Bahn möglich. Morgens um 7.33 Uhr komme in Nettersheim ein Zug an, so dass die
Schule dann vom Bahnhof aus zu Fuß noch rechtzeitig erreicht werden könne. In
Blankenheim soll die Schule morgens dann erst um 8.10 Uhr beginnen. Er halte dies
für den richtigen Weg, da gerade die jüngeren Kinder morgens dann nicht so früh das
Haus verlassen müssten, betont der Bürgermeister. Die Linienführung sei ähnlich wie
bisher vorgesehen, wobei die Ankunftszeiten der Busse zeitnah an den
Unterrichtsbeginn angepasst werden sollen. Der Kreis Euskirchen als Aufgabenträger
der Nahverkehrsplanung müsse dies so an RVK und beauftragtes Planungsbüro
weitergeben.
Seiner Meinung nach könne der Rat diese Vorgehensweise unterstützen und auch im
Schulzweckverband am 05.04. so mittragen, erklärt der Bürgermeister abschließend.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis
und beauftragt die Verwaltung, die Untersuchung der Schülerverkehre mit dem Ziel
der Optimierung und Reduzierung der Schülerbeförderungskosten fortzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
7:
einstimmig ja
Astrid-Lindgren Schule-Teilstandort Schmidtheim
hier: Entwicklung
- Vorlage 653 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt die Auflösung des Teilstandortes der Astrid-Lindgren-Schule
in Dahlem-Schmidtheim zum 01.08.2017 sowie die anstehenden weiteren
Untersuchungen zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
8:
einstimmig ja
Kindergartenbedarfsplanung 2017/2018
- Vorlage 654 /X.L. und Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis
und beauftragt die Verwaltung, die Betriebserlaubnis für die Tagesstätte Zingsheim
mit Veränderung einer Ü3-Gruppe in eine Gruppe für 2- bis 6-jährige Kinder ab
August beim Landesjugendamt zu beantragen sowie einen entsprechenden
Förderantrag für die neu einzurichtenden U3-Plätze zu stellen.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Betriebserlaubnis für das
Familienzentrum Nettersheim dahingehend zu beantragen, dass ab August eine
Gruppe, in der bisher 2- bis 6-jährige Kinder betreut wurden, in eine Ü3-Gruppe
umgewandelt wird und die U3-Gruppe der 0 bis unter 3-jährigen Kinder überbelegt
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
Seite 15
werden kann.
Der
Rat
der
Gemeinde
Nettersheim
beschließt,
der
außerplanmäßigen
Mittelbereitstellung und –verwendung im Rahmen des Investitionsprogramms
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ in den Haushaltsjahren 2016 und 2017
zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
9:
einstimmig ja
Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen
hier: Entwicklung der Kintertageseinrichtung Zingsheim
- Vorlage 655 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, die Kindertageseinrichtung Zingsheim
als therapeutisches Zentrum fortzuführen und den Therapiebereich weiter
auszubauen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 10:
einstimmig ja
Kindertageseinrichtungen
hier: Gewährung von Zuschüssen zu den Elternbeiträgen und
den Mittagsmahlzeiten (betr. auch Grundschulverbund)
- Vorlage 656 /X.L. -
Der Bürgermeister weist auf die Anregung von Ausschussmitglied Hilger im
Schulausschuss hin, den Zuschussbetrag zum Mittagessen zu erhöhen.
In der Ursprungsbeschlussfassung sei im Jahr 2007 vereinbart worden, dass der
Eigenanteil der Eltern einen Betrag von 2,50 € nicht übersteigen dürfe, erläutert der
Bürgermeister weiter. Bei einem Gesamtbetrag von 3,90 € pro Essen ergebe sich
abzüglich des Zuschusses ein Eigenanteil von 2,40 €, somit sei seines Erachtens eine
Anpassung nicht notwendig.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, den Unterschiedsbetrag zwischen der
25-Stunden-Buchung und der 35-Stunden-Buchung für das Kindergartenjahr
2017/2018 zu bezuschussen.
Das Angebot der Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen und in den
Grundschulen wird für das Kindergartenjahr bzw. Schuljahr 2017/2018 mit einem
Betrag in Höhe von 1,50 Euro pro Essen bezuschusst.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
Seite 16
Punkt 11:
Familienzentrum Nettersheim
hier: Jahresprogramm
- Vorlage 658 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt
die Verwaltung, das Programm des Familienzentrums entsprechend umzusetzen und
bedarfsgerecht zu entwickeln.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 12:
einstimmig ja
Masterplan Sport und Gesundheit
hier: Spiel- und Sportanlagen im Gemeindegebiet Nettersheim
- Vorlage 485 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zu den Spiel- und Sportanlagen im
Gemeindegebiet Nettersheim zustimmend zur Kenntnis und beschließt, Unterhaltungsund Verbesserungsmaßnahmen - wie in der Begründung dargestellt - mit
Unterstützung der Sportvereine durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 13:
einstimmig ja
Öffentliche Sicherheit
- Vorlage 659 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt die Entwicklungen zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung in
der Gemeinde aus 2016 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 14:
einstimmig ja
Offene Jugendarbeit
- Vorlage 630 /X.L. -
Ausschussmitglied Müllenborn weist auf die Beratung im Schulausschuss hin. Er habe
gebeten, die Namen der derzeit in der offenen Jugendarbeit eingesetzten Mitarbeiter
im nichtöffentlichen Teil zu nennen. Dies habe man dann aber vergessen. Er bittet
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
Seite 17
darum, dies heute nachzuholen.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt
die Verwaltung, die offene Jugendarbeit entsprechend der Ausführungen anzugehen
und an den Nutzern orientierte weitere Initiativen über das Team „Offene
Jugendarbeit“ erarbeiten zu lassen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 15:
einstimmig ja
Aktuelle Flüchtlingssituation in der Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 657 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt die Ausführungen zur aktuellen Flüchtlingssituation, zu den
veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen und zur Arbeit für und mit den
Flüchtlingen insgesamt zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den
beschriebenen Weg konsequent fortzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 16:
einstimmig ja
Fortschreibung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen;
Benehmensherstellung durch die Eifelgemeinde Nettersheim
- Vorlage 604 /X.L. -
Der Bürgermeister führt aus, dass in der vorangegangenen Sitzung des Entwicklungs-,
Planungs-, Bau- und Umweltausschusses entschieden wurde, die endgültige
Beschlussfassung erst nach einer weiteren Beratung im Haupt- und Finanzausschuss
und Gemeinderat vorzunehmen.
Die Gemeinde sei jetzt gefragt, im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes
dem Entwurf des Kreises in der vorgelegten Form zuzustimmen oder einen
Beschlussvorschlag für Änderungswünsche der Gemeinde Nettersheim zu erarbeiten.
So vertrete er – wie bereits im Fachausschuss dargelegt – die Auffassung, dass die
Gemeinde die Finanzierung des ÖPNV über die Allgemeine Kreisumlage einfordern
sollte und künftig von dem bisherigen System der differenzierten Umlageerhebung für
diesen Bereich abzusehen sei, da gerade die ländlichen Kommunen über diese
differenzierte Berechnung benachteiligt würden. So sei Nettersheim im Rahmen der
umgelegten im Gemeindegebiet zurückgelegten Fahrkilometer auch durch Linien für
Nachbargemeinden belastet, die nicht von den eigenen Bürgerinnen und Bürgern
genutzt würden. Es sei im Rahmen der Aufgabenbereiche des Kreises auch für den
Bereich des ÖPNV eine Solidarität und damit die Integration dieses Bereiches in die
Allgemeine Kreisumlage einzufordern.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
Seite 18
Im Rahmen der Stellungnahme der Gemeinde zur Fortschreibung des
Nahverkehrsplanes sollte s. E. gefordert werden, dass in jedem Fall eine Anbindung an
die täglich letzte Zugankunft in Nettersheim in die einzelnen Orte erfolge. Zudem
sollte eine Bahnanbindung weitestgehend im Zwei-Stunden-Takt der Linien 820 und
821 beantragt werden. Zudem solle der Kreis gebeten werden zu untersuchen, wie
regelmäßig der TaxiBus auf der Linie 820 fahre. Aus diesen Untersuchungen könnten
dann Erkenntnisse gewonnen werden, ob anstelle des TaxiBus-Angebotes auf dieser
Linie ggf. der verstärkte Einsatz eines Linienbusses wünschenswert und gerechtfertigt
sei, da diese eine größere Verlässlichkeit biete, da der Linienbus im Gegensatz zum
TaxiBus-Angebot nicht der vorherigen telefonischen Anforderung bedürfe. Das Modell
TaxiBus sei nur dann ein bevorzugtes Modell, wenn es keine Kontinuität in der
Frequentierung zu bestimmten Uhrzeiten gebe. Wenn allerdings täglich zur gleichen
Uhrzeit entsprechend hoher Bedarf bestehe, biete der Linienbus eine
kundenfreundlichere Lösung. Es sollte deshalb Ziel einer Überprüfung über den Kreis
sein, festzustellen, zu welcher Uhrzeit auf der Linie regelmäßig der TaxiBus derzeit
angefordert werde und ob nicht dort dann die Wiedereinführung des Linienbusses zu
dieser Uhrzeit die bessere Lösung sei.
Die Ausdehnung der Abendverkehre an die Bahnanbindungen und die
Gewährleistungen einer Anbindung in alle Orte beim täglich letzten Zug sollte zudem
eine Forderung der Gemeinde im Sinne der jungen Bevölkerung in der Gemeinde sein.
Ratsmitglied
Poth
gibt
als
Ergebnis
der
fraktionellen
Beratungen
zur
Nahverkehrsplanung an, dass die Beantragung einer gesicherten Anbindung aller
Richtungen an den Frühzug in Nettersheim in jedem Fall erfolgen sollte.
Zudem sei die vom Kreis Euskirchen dargelegte Variante 1 wegen des zusätzlichen
Abendangebotes die von ihnen bevorzugte Variante. Diese könnte nach einer
einjährigen Probephase ggf. dann noch nachgebessert werden könnte.
Poth merkt zudem an, dass er nach den bisherigen Informationen davon ausgegangen
sei, dass die Lösung mit dem Einsatz des TaxiBusses wie auch des TaxiBussesPlus die
finanziell günstigere Variante sei, da hier nur rd. 30 % der Kosten auf die Kommunen
umgelegt würden, während beim richtigen Linienverkehr eine 100 %-Abrechnung aller
auf dem Gemeindegebiet gefahrenen Kilometer erfolge. Hierdurch würde sich s. E.
dieses System in jedem Fall als die kostengünstigere Alternative darstellen als ein fest
eingerichteter Linienverkehr.
Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass er davon ausgehe, dass bei einer festen Linie
und mit der einhergehenden Verlässlichkeit der Verbindung eine höhere Fahrgastzahl
gewonnen werden könne.
So sei auf der Linie von Buir über Frohngau, Engelgau und Zingsheim nach
Nettersheim eine verlässliche Bedienung über einen Linienbus wünschenswert, da
diese regelmäßig in Anspruch genommen werde.
Mit der Wiedereinführung eines regelmäßig verkehrenden Linienbusses auf der Linie
anstelle eines TaxiBusses könne eine zunehmende Kundenfreundlichkeit erreicht
werden, da dann der vorherige Anruf zwecks Bestellung einer bestimmten
Verbindungsfahrt entbehrlich werde. Hierdurch werde sich s. E. auch die Fahrgastzahl
auf diesen Strecken wieder erhöhen. So sei auch hier vor allem an die junge
Bevölkerung in der Gemeinde zu denken, die größtenteils über ihren Schülerverkehr
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
Seite 19
Inhaber eines Schülertickets seien, welches allerdings für die Freizeitaktivitäten
abends auch nur dann genutzt werden könne, wenn es eine entsprechende
verlässliche Anbindung an den Bahnverkehr und hier vor allem auch den letzten Zug
gebe. Sollte nach einer entsprechenden Überprüfung über den Kreis eine
Wiedereinführung eines festen Linienbussen zu bestimmten Zeiten gerechtfertigt sein,
so sei dies in jedem Fall die zu bevorzugende Lösung, da der TaxiBus eher die Lösung
für den individuellen Bedarf darstelle, der Linienbus aber eine kontinuierliche und
verlässliche Lösung für einen größeren Kundenkreis biete.
Ratsmitglied Müllenborn ist ebenfalls der Auffassung, dass die Wiedereinführung eines
Linienbusses zu bestimmten Zeiten die klar bessere aber sicherlich auch die erheblich
teurere Lösung sei.
Sicherlich, so der Bürgermeister, sei die Einrichtung von Linienbussen im Stundentakt
und ähnlich eines Stadtverkehrs nicht möglich, jedoch sollte über die Untersuchung
des Berufspendlerverkehrs über den ÖPNV genau ermittelt werden, wo ein
entsprechender Bedarf bestehen könnte. So habe er Informationen, dass zu
bestimmten Pendlerzeiten morgens von Richtung Buir aus zwei TaxiBusse
hintereinander für den Transport der Pendler zur Bahn zum Einsatz kämen. Hier sei
dann sicherlich der Einsatz eines Linienbusses zu bevorzugen.
Ratsmitglied Kurth bestätigt diese Aussage und legt dar, dass er mit entsprechenden
Pendlern, die diese Verbindung morgendlich nutzten, gesprochen habe und diese ihm
erklärt hätten, dass regelmäßig 2 TaxiBusse auf dieser Strecke zur Anbindung an die
Bahn zum Einsatz kämen. Es müsste im Zuge der Stellungnahme der Gemeinde klar
zum Ausdruck gebracht werden, dass zu den Zeiten, wo regelmäßig mehr als 8
Personen befördert werden müssten, so dass ein TaxiBus nicht genüge, der Einsatz
eines Linienbusses erfolgen sollte.
Gerade auch für die Jugendlichen sei eine verlässliche Spätanbindung an die Bahn
wünschenswert.
Er habe zudem Informationen, dass es scheinbar auch vorkomme, dass bei
Verspätungen der DB der für den Anschlussverkehr bestellte TaxiBus nicht
entsprechend bis zur Ankunft des Zuges warte, sondern vorher die Linie befahre. Dies
dürfte aber so nicht passieren, da doch klar sei, dass die Fahrgäste der Bahn, die die
Anschlussverbindung mit dem Bus bestellt hätten, auch auf diesen angewiesen seien
und damit bei Verspätung der Bahn folglich auch warten müssten.
Die Einführung des Systems TaxiBusPlus, das überwiegend auf die ältere Bevölkerung
ausgerichtet sei, biete zwar den Service mit einer Beförderung bis zur Haustür, da
jedoch überwiegend Nutzer unter 30 Jahren in der Gemeinde Nettersheim zu
verzeichnen seien, halte er den Zuschlag von 1,20 € für zu hoch. Soweit das TaxiBusGeschäft nicht auskömmlich sei, müssten hier andere Lösungen gefunden werden,
aber nicht durch die Einrichtung solcher Zusatzgeschäfte. Der Bedarf für ein solches
Beförderungsangebot bis zur Haustür sei s. E. derzeit nicht hinreichend gegeben.
Ratsmitglied Hilger führt aus, dass die Wiedereinführung des Linienverkehrs zu
bestimmten Zeiten natürlich die Ideallösung darstelle. Die diesbezügliche
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
Seite 20
Kostenentwicklung hänge dann davon ab, wie oft ein solcher Linienbus dann künftig
wieder zum Einsatz komme.
Im Bauausschuss wie auch in der heutigen Sitzung seien in der Angelegenheit noch so
viele Fragen aufgekommen, dass er es für sinnvoll halte, mit der Entscheidung zur
Stellungnahme der Gemeinde noch bis zur Ratssitzung zu warten. Soweit verlässliche
Kalkulationen vorlägen, wie häufig dann ein Linienbus wieder zum Einsatz komme und
wie sich die Kosten gegenüber dem bisherigen TaxiBus-Einsatz entwickelten, sei eine
Ratsentscheidung möglich. Er bitte deshalb darum, über die Angelegenheit noch bis
zur
Ratssitzung
nachdenken
zu
können.
Ein
Kostenvergleich
zwischen
Wiedereinführung des regelmäßigen Linienverkehrs zu bestimmten Zeiten und den
bisherigen Kosten mit dem TaxiBus in der Niederschrift bzw. mit einer vorherigen
Vorlage sei für die endgültige Entscheidung im Gemeinderat wünschenswert.
Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass der Kreis Euskirchen Auftraggeber des ÖPNV
sei, der sich zunächst die Stellungnahme der Gemeinde und die entsprechenden
Anregungen anhöre. Da die angesprochene Linie 820, auf die über die
Wiedereinführung des Linienverkehrs jetzt diskutiert werde, lediglich das
Gemeindegebiet Nettersheim betreffe und damit quasi unabhängig von anderen
Verkehrsanbindungen sei, würde der Kreis Euskirchen sicherlich nichts gegen diese
Anregung einzuwenden habe. Die Gemeinde sollte deshalb dem Kreis Euskirchen
einen entsprechenden Untersuchungsauftrag für die Ermittlung der Kosten geben und
auf dieser Grundlage dann eine Lösung gemeinsam erarbeiten. Wenn die
Wiedereinführung der Linie mehr Kontinuität bringe, dann sei das TaxiBus-Angebot die
weniger zu favorisierende Lösung.
Sollte basierend auf dem Untersuchungsauftrag und der dann konkreten
Kostenermittlung sich eine entsprechende Lösungsalternative aufzeigen lassen, so sei
nach rd. 10 Jahren der Erprobung des TaxiBus-Angebotes und einer seither
eingetretenen Kostenentwicklung von ursprünglich rd. 40.000 € ÖPNV-Kosten im Jahr
auf nunmehr über 300.000 € jährlich für die Gemeinde Nettersheim ggf. Argumente
für die Wiedereinführung von festen Linienbussen sprechen. In jedem Fall sei im Sinne
der jungen Bevölkerung an einer Attraktivitätssteigerung des ÖPNV zu arbeiten.
Auch Ratsmitglied Mayer stimmt dem zu, dass der Einsatz von Linienbussen immer die
bessere Lösung sei, wenngleich die hiermit verbundenen Kosten sicherlich auch
entsprechend höher sein würden. Zur Attraktivitätssteigerung des TaxiBus-Angebotes
müsse es doch mit Sicherheit in der heutigen Zeit möglich sein, über eine HandyApp
eine Anforderung der Linienverbindung vorzunehmen, so dass die umständliche
telefonische Bestellung sich erübrigen könne. Hierdurch könnte gerade für die junge
Bevölkerung eine Verbesserung des Systems und eine Flexibilisierung ermöglicht
werden.
Bürgermeister Pracht teilt desweiteren mit, dass im Rahmen der Beförderung der
Nordeifelwerkstätten morgens und nachmittags hinsichtlich der dazwischen liegenden
Leerzeiten dieser eingesetzten Busse ggf. eine Optimierung des ÖPNV-Angebotes
durch einen Einsatz dieser Busse möglich sein könnte. Auch dies sollte in die weiteren
Überlegungen zur Optimierung des Nahverkehrs mit einbezogen werden.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
Seite 21
Nach umfangreicher Diskussion besteht im Ausschuss Einvernehmen, dass die
endgültige Beschlussfassung in der Angelegenheit erst in der kommenden Ratssitzung
erfolgen wird.
Beschlussempfehlung:
Punkt 17:
Ehemaliges Betriebsgrundstück "Ruhr" in der Gemarkung Buir;
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 620 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Sachstandsbericht der Vorlage 620 wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 18:
einstimmig ja
Bauleitplanung
Punkt18.1: 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Nettersheim zur Ausweisung einer 2.
Windkraftkonzentrationszone;
Zwischenbericht zur vertiefenden artenschutzrechtlichen
Prüfung (ASP II) sowie Erfassung von ausgewählten Tierarten
- Vorlage 382 /X.L. Z.1 Ausschussmitglied Mayer merkt an, dass die Fläche „D12“ eineinhalb Monate
untersucht worden sei, die Begutachtung dann aber abgebrochen wurde. Nach
Meinung der SPD-Fraktion enthalte das Gutachten keine vernünftige Argumentation
für ein Verbot von Windenergieanlagen. Daher schlage man vor, eine
Ausnahmeregelung gem. § 44 Naturschutzgesetz zu beantragen. Der Rotmilan kreise
zwar in diesem Gebiet, es gebe aber keinen Horst. Auch die Haselhühner würden wohl
eher nur im Zeitraum der Bauphase der Anlagen gestört. Jetzt weiche man aus
diesem Grund wieder auf eine andere Fläche aus und beauftrage wiederum ein neues
Gutachten. Dies bedeute erneut eine zeitliche Verzögerung. Daher sollte man jetzt
eine Ausnahmeregelung beantragen und parallel die Fläche „E2“ drei Monate lang
untersuchen. Diese Zeit müsste reichen, um etwaige Vorkommen geschützter Arten
festzustellen. Somit sei dann in drei Monaten eine endgültige Entscheidung möglich.
Bislang habe sich das Verfahren schon Jahre hingezogen. In der Energiewende müsse
man aber dringend vorankommen und zudem als Gemeinde Nettersheim auch Vorbild
sein. Man wolle keine fossilien Brennstoffe und keine Atomkraft, so dass der Einsatz
regenerativer Energieformen die einzige Alternative sei.
Ausschussmitglied Kurth weist darauf hin, dass es zur Fläche D12 eine klare
Stellungnahme bzgl. des Vorkommens geschützter Tierarten gebe. Er halte daher eine
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
Seite 22
Beantragung einer Ausnahmeregelung für nicht zielführend. Stattdessen sollte man
jetzt zeitnah die Fläche „E2“ untersuchen und das Ergebnis abwarten.
Ausschussmitglied Hilger weist darauf hin, dass das Thema nun in dieser
Sitzungsphase zum 3. Mal auf der Tagesordnung stehe. In einem Punkt müsse er
Herrn Mayer Recht geben, die Untersuchung der neuen Fläche dürfe nicht wieder zwei
Jahre lang dauern. Allerdings mache eine Beantragung einer Ausnahmeregelung
seiner Meinung nach wenig Sinn, so lange noch eine andere mögliche Fläche da sei.
Daher plädiere er dafür, bei dem bisherigen Beschluss zu bleiben. Allerdings dürften
nicht wieder zwei Jahre vergehen für eine Untersuchung von nur eineinhalb Monaten.
Der Bürgermeister betont, dass er eine Beantragung einer Ausnahmeregelung gegen
den Artenschutz nicht mittragen wolle. Nettersheim sei eine Kommune mit
biologischer Vielfalt, die vielen Arten Lebensraum biete. Am Wochenende sei in einer
Fernsehsendung über den Rotmilan berichtet worden, der bewiesenermaßen
zwischenzeitlich gefährdet sei. Im Gutachten seien die Flugrichtungen des Rotmilans
beschrieben. Die Untere Naturschutzbehörde werde wohl auf keinen Fall einer
Ausnahme zustimmen.
Die Bezirksregierung werde ihrerseits das Gemeindegebiet nochmals betrachten. Mitte
des Jahres sei eine Begehung geplant. Man werde also auch noch weitere Meinungen
und Einschätzungen hören. Er schlage daher vor, wie in der Beschlussempfehlung zu
entscheiden und abzuwarten wie die Bezirksregierung die Situation einschätzt,
insbesondere auch hinsichtlich der Waldflächen.
Ausschussmitglied Herbert Falkenberg schließt sich dieser Meinung an. Wenn der Kreis
jetzt schon Nein sage, sei eine Ausnahmeregelung wohl nicht zu erwarten. Die Natur
zu schützen, sei seiner Meinung nach der richtige Weg.
Ausschussmitglied Mayer gibt zu bedenken, dass eine Ausnahme nur erteilt werde,
wenn die Begründung schlüssig und zutreffend sei. Daher könne man diesen Antrag
seiner Meinung nach stellen. Sicherlich sei der Naturschutz wichtig. Allerdings gebe es
auch anderswo geschützte Tiere und trotzdem Windkraftanlagen.
Natürlich könne man auch einfach sagen, dass weitere Windkraftanlagen nicht gewollt
seien. Allerdings spreche man gleich auch noch über die gewünschte Stilllegung eines
Atomkraftwerkes. Woher wolle man den benötigten Strom also nehmen?
Die SPD-Fraktion schlage daher vor, den Antrag auf eine Ausnahmeregelung zu stellen
und gleichzeitig die andere Fläche zu untersuchen.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass es sich hier um eine Frage der Abwägung
handele. Energiewende ja, aber dann müssten alle mitziehen. Das angesprochene
Atomkraftwerk stehe nicht auf dem eigenen Gebiet. Dies werde auch weiter dort
stehen, wenn man sich für die Windkraft hier entscheide.
Zu dem Thema gebe es unterschiedliche Auffassungen, betont der Bürgermeister
abschließend und lässt über die Beschlussempfehlung abstimmen.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
Seite 23
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen:
a) Es wird rechtsverbindlich erklärt, dass die Beurteilung der Unteren
Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen zum Zwischenbericht der faunistischen
Erfassungen für einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (ASF II) vom Januar
2017 keine Möglichkeit zulässt, Windenergieanlagen auf der Potentialfläche „D 12“
zu errichten.
b) Die aufgrund des Zwischenberichtes eingestellten Untersuchungen zum
artenschutzrechtlichen Fachbeitrag auf der Potentialfläche „D 12“ bei Tondorf sind
nicht mehr zu fortzuführen.
c) Für die nach dem gesamträumlichen Planungskonzept zur Ermittlung von
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen empfohlene weitere Potentialfläche
„E 2“ – Waldfläche südlich von Marmagen in der Flur „Schweißbruch“ - mit einer
Größe von 15,88 ha ist die faunistische Erfassung für einen artenschutzrechtlichen
Fachbeitrag (ASF II) durchzuführen.
d) Die Verwaltung wird beauftragt, für diese faunistische Erfassung das bislang in
Anspruch genommene Gutachterbüro zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich ja bei 2 Gegenstimmen
Punkt18.2: Städtebauliche Entwicklung von Bebauungsplänen;
1. Bestellung eines Umlegungsausschusses gem. § 3 der
Verordnung zur Durchführung
des Baugesetzbuches
2. Übertragung von vereinfachten Umlegungen gem. § 8 der
Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches an den Umlegungsausschuss
- Vorlage 605 /X.L. Der Bürgermeister weist auf die erste Beratung im Entwicklungs-, Planungs-, Bauund Umweltausschuss hin, in der man sich darauf verständigt habe, dass die
Fraktionen aus den Reihen der Ratsmitglieder zwei Mitglieder sowie zwei stellv.
Mitglieder benennen. Er bittet um diesbezügliche Vorschläge.
SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer erklärt, dass die SPD keinen eigenen Vorschlag
machen werde.
UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger schlägt Albert Müllenborn als ordentliches Mitglied,
sowie Edwin Poth als stv. Mitglied vor.
CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth benennt Bruno Schmidt als ordentliches Mitglied
sowie Karl Reuter als Stellvertreter.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt,
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
Seite 24
1. für die Durchführung von Umlegungsverfahren einen Umlegungsausschuss zu
bilden.
Zu den Mitgliedern des Umlegungsausschusses werden bestellt:
Vorsitzender:
Stellv. Vorsitzender:
Angehöriger des höheren
vermessungstechnischen Dienstes:
Vertreter:
Sachverständiger für die Bewertung
Von Grundstücken:
Vertreter:
Gemeindevertreter:
Vertreter:
Dr. Karl Heinz Decker
Edgar Decker
Dipl.-Ing. Frank Diefenbach
Dr. Ing. Heinz Rütz
Robert Rang
Manfred Söns
1. Bruno Schmidt
2. Albert Müllenborn
1. Karl Reuter
2. Edwin Poth
2. Der Gemeinderat überträgt dem Umlegungsausschuss die Durchführung
vereinfachter Umlegungen für die zwei Teilabschnitte des Bebauungsplanes G 14,
Nettersheim, „Brotkiste“ und „Auf Graben“ sowie für das Baugebiet F 7 „Die Acht
Morgen“ in Marmagen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja, bei Enthaltung der vorgeschlagenen
Mitglieder/Stellvertreter
Punkt18.3: 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste"
in Nettersheim gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB);
a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken
und Anregungen im
Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der
benachbarten Kommunen,
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §
3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 BauGB
b) Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
c) Öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und
Umweltbericht gem. § 3
Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB
- Vorlage 454 /X.L. Z.4 und Z.5 Der Bürgermeister weist darauf hin, dass mit der Bezirksregierung nochmals eine
Abstimmung bezüglich der Entwässerungsfrage erfolgt sei. In der Ergänzungsvorlage
Z.5 werde nun eine Entwässerung im Trennsystem mit Versickerungsmöglichkeit im
weiteren Verlauf vorgeschlagen. In der Betriebsausschusssitzung im Dezember letzten
Jahres habe man zwar noch die andere Variante favorisiert, allerdings sei die
Entwässerung im Trennsystem auch gem. den Festlegungen im Landeswassergesetz
der richtige Weg. Bei der Mischsystemvariante könne es zudem zu zusätzlichen Kosten
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
Seite 25
für Maßnahmen an den Mischwasserbehandlungsanlagen (Bahnhofstraße/Urftstraße)
kommen. Bis zur Ratssitzung werde eine weitere Vorlage folgen mit dem endgültigen
Offenlegungsexemplar inkl. Bebauungsplan.
Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass noch nicht genügend Zeit gewesen
sei, die Vorlage ausführlich zu lesen, allerdings stehe die endgültige Entscheidung erst
im Rat an. Er halte das Trennsystem aber auch für die bessere Lösung.
Der Bürgermeister führt weiter aus, dass das Becken in der Anlage zur Vorlage
eingezeichnet sei. Es befinde sich auf einem gemeindlichen Grundstück auf einem
Felsplateau.
Ausschussmitglied Müllenborn weist darauf hin, dass man im Bauausschuss vereinbart
habe, die Kosten der Maßnahmen nochmals aufzulisten. Er bittet darum, hierüber ggf.
mit der Niederschrift zu informieren. Der Bürgermeister sagt dies zu.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Kurth erläutert der Bürgermeister, dass die
Entwässerung des Teilbereiches „Auf Graben“ überwiegend Richtung Baugebiet
„Klosterquelle“ im Trennsystem erfolgen könne. Lediglich ein geringer Teilbereich
müsse im Mischsystem entwässert werden.
Zu der Fragestellung bzgl. der Kostenauflistung für die verschiedenen Entwässerungsvarianten
wird Nachstehendes erklärt:
In der Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016 (s. Vorlage 561) wurden
verschiedene Varianten hinsichtlich der Entwässerung des Teilabschnittes „Brotkiste“ in
Nettersheim vorgestellt. Hiernach ergibt sich für die Variante Entwässerung im Mischsystem
ein Kostenanteil in Höhe von 1.050.000 Euro. Hierbei sind mögliche Mehrkosten aufgrund von
zusätzlichen Maßnahmen im Bereich des Regenüberlaufbeckens Urftstraße sowie nachfolgender
Mischwasserbehandlungsanlagen nicht berücksichtigt.
Die nunmehr vorgesehene Entwässerungsvariante im Trennsystem mit Versickerung des
Niederschlagswassers im Außenbereich oberhalb des Baugebietes G13 „Auf dem Hielig“ geht
gemäß Kostenschätzung von Kosten in Höhe von ca. 1.165.000 Euro aus (s. Vorlage 629).
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen:
a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen werden die in
der, der Vorlage beigefügten Anlage dargestellten Abwägungen vorgenommen und
hierzu die in den Empfehlungen aufgeführten Beschlüsse gefasst. Bezüglich der
Abwasserbeseitigung wird beschlossen, diese innerhalb des Teilbereichs „Brotkiste“
im Trennsystem mit zentraler Versickerung außerhalb des Baugebietes
durchzuführen.
b) Der Geltungsbereich wird für den Teilbereich des Bebauungsplanes G 14
„Brotkiste“ um die Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. Nr. 184 und
Flur 10 Nr. 161 (nordöstlich an das Plangebiet angrenzende Wirtschaftswege)
erweitert. Dabei ist das Flurstück Nr. 184 als „Fläche für die Landwirtschaft“
darzustellen und das Flurstück Nr. 161 als „Fläche für die Landwirtschaft“ und
„öffentliche Verkehrsfläche mit Fußweg“ auszuweisen. Die Änderung des
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
Seite 26
Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit
beschlossen.
c) Der beigefügte Planentwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14,
Teilbereich „Brotkiste“ mit Begründung und Umweltbericht ist gem. § 3 Abs. 2
BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt18.4: Bauleitplanung;
Bauliche Entwicklung der Ortslage Frohngau
- Vorlage 621 /X.L. Der Bürgermeister teilt mit, dass mit der Landesplanung der Bezirksregierung
abgestimmt werden konnte, dass ein Grundstück mit einer Fläche von 500 m² mit in
die Siedlungsplanung einbezogen werden kann. Es sei erfreulich, dass trotz des LEP
eine weitere bauliche Entwicklung in den kleineren Ortschaften möglich sei.
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen, mit der Landesplanung der Bezirksregierung Köln ein
Erörterungs- und Abstimmungsgespräch im Rahmen der Fortschreibung des
Regionalplanes Köln sowie der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der
Eifelgemeinde Nettersheim dahingehend zu führen, dass in den Ortschaften innerhalb
des Gemeindegebietes Nettersheim mit unter 2.000 Einwohnern weiterhin eine
bauliche Entwicklung am Ortsrand ermöglicht wird, wenn es sich z. B. um eine
Arrondierung handelt bzw. Erschließungsanlagen bereits vorhanden sind und wenn der
Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung nachgewiesen wird.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 19:
einstimmig ja
Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" u. "Auf
Graben"
- Vorlage 629 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, innerhalb des Baugebietes G 14 in Nettersheim sowohl für das
Baugebiet „Brotkiste“ wie auch für das Baugebiet „Auf Graben“ die
Erschließungsplanung zügig fortzuführen mit dem Ziele, möglichst im Jahre 2017 mit
einer Teilerschließung zu beginnen.
Weiterhin beschließt der Rat, hinsichtlich der Entwässerung des Teilbereiches
„Brotkiste“
weitere
Untersuchungen
hinsichtlich
einer
kostengünstigen
Entwässerungsvariante durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
Seite 27
Punkt 20:
1. Erweiterung des Sanierungsgebietes in Zingsheim im
Vereinfachten Verfahren gem. § 142 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 627 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt eine 2. städtebauliche Sanierungssatzung über die
förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Zingsheim für die Straße „Formegey“
sowie Teilbereiche der Kirchstraße, Weidenstraße, Brunnenstraße, Pfalzstraße,
Willenberger Straße und Krausstraße gem. § 142 Abs. 4 BauGB im Vereinfachten
Verfahren. Die Sanierungssatzung mit Begründung sowie Abgrenzung des
Geltungsbereiches dieser Satzung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Genehmigungspflicht nach §§ 144 und 145 BauGB wird hierbei ausgeschlossen.
Es wird darüber hinaus beschlossen, die Gültigkeit der Sanierungssatzung für eine
Dauer von 15 Jahren, beginnend ab dem Satzungsbeschluss festzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 21:
einstimmig ja
Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und
Begegnung
- Vorlage 635 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt den Jahresbericht 2016 zum „Kloster NettersheimQuartierszentrum für Flüchtlingshilfe und Integration“ zustimmend zur Kenntnis und
beschliesst, die Aktivitäten 2017 fortzuführen und nach Möglichkeit auszubauen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 22:
einstimmig ja
Interkommunales Entwicklungskonzept für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim 2016-2020
Punkt22.1: Modernisierung und behindertengerechte Ausstattung Rathaus
Zingsheim
- Vorlage 634 /X.L. Der Bürgermeister führt aus, dass es im Rahmen der Sanierung des Rathausgebäudes
nötig sein werde, einige Büros zeitweise auszulagern. Auch der Sitzungssaal werde für
eine Zeit lang als Großraumbüro dienen, so dass die Sitzungen so lange im
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
Seite 28
Holzkompetenzzentrum stattfinden werden.
In der nächsten Sitzungsphase werde man über die konkreten Pläne bzgl. der
Maßnahmen zur Modernisierung und Barrierefreiheit informieren.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt den in der Begründung zur Vorlage dargestellten
Planungsstand zur Modernisierung und behindertengerechten Ausstattung des
Rathauses Zingsheim zustimmend zur Kenntnis und beschließt auf dieser Grundlage
das Bauantragsverfahren einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt22.2: 2. Bauabschnitt Rathaus Zingsheim – Sanierung und
Modernisierung Koordinierungsstelle Katastrophenschutz mit
Feuerwehrgerätehaus
- Vorlage 632 /X.L. Der Bürgermeister berichtet, dass u.a. ein Anbau am Feuerwehrgerätehaus geplant
sei, wobei hierbei ein Lagerraum für die gesamte Gemeindefeuerwehr eingerichtet
werden soll, zu dem alle Löschgruppen Zugriff erhalten sollen.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt das in der Begründung zur Vorlage beschriebene
Planungskonzept für den 2. Bauabschnitt Rathaus – Sanierung und Modernisierung
Koordinierungsstelle Katastrophenschutz mit Feuerwehrgerätehaus zustimmend zu
Kenntnis.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat die Maßnahme nach Vorlage der Bewilligung in
Kooperation
mit
der
Löschgruppe
Zingsheim
umzusetzen.
Notwendige
Maßnahmengewerke und Materialbeschaffungen sind auf der Grundlage der
vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu vergeben.
Darüber hinaus sind die weiteren notwendigen Planungsleistungen auf der Grundlage
der HOAI zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt22.3: Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum
Generationenplatz
- Vorlage 611 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Entwicklung der Spielflächen an der
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
Seite 29
Grundschule Zingsheim zum Generationenplatz
Umsetzungsschritte zustimmend zu Kenntnis.
sowie
die
geplanten
weiteren
Weiterhin beschließt der Gemeinderat die notwendigen Planungsaufträge auf der
Grundlage der HOAI zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt22.4: Nutzungskonzept Grundschulverbund Nettersheim
Punkt22.4.1: - Grundschule Marmagen
- Vorlage 642 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, für die Sanierung, Modernisierung und Weiterentwicklung
des Grundschulverbundes Nettersheim – Schulstandort Marmagen im Rahmen der
Städtebauförderung
(Interkommunales
Entwicklungskonzept
BlankenheimNettersheim) einen Einzelantrag für das Programmjahr 2018 zu stellen.
Der hierfür notwendige zusätzliche Finanzbedarf ist überplanmäßig bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt22.4.2: - Grundschule Zingsheim
- Vorlage 622 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, für die Sanierung, Modernisierung und Weiterentwicklung
des Grundschulverbundes Nettersheim – Schulstandort Zingsheim im Rahmen der
Städtebauförderung
(Interkommunales
Entwicklungskonzept
BlankenheimNettersheim) einen Einzelantrag für das Programmjahr 2018 zu stellen.
Der hierfür notwendige zusätzliche Finanzbedarf ist überplanmäßig bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt22.5: Nutzungskonzept Schulzentrum Nettersheim
- Vorlage 633 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
Seite 30
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zum Schulzentrum Nettersheim
zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt22.6: Entwicklung Sportzentrum Nettersheim einschließlich
Schallschutz
- Vorlage 641 /X.L. Ausschussmitglied Mayer bezieht sich auf das der Niederschrift des Bauausschusses
beigefügte Lärmschutzgutachten. Hier sei allerdings der Schulsport mit täglich 3-4
Stunden nicht berücksichtigt.
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass der normale Schulsport keinerlei Probleme
verursache. Schwieriger sei die Situation am Wochenende, vor allem in der
Mittagszeit. Laut Information des Gutachters müsse man aber keine negativen
Auswirkungen auf das Baugebiet befürchten.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zum Sportzentrum Nettersheim
zustimmend zur Kenntnis. Weiterhin beschließt der Gemeinderat die weiteren
notwendigen Planungsleistungen auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt22.7: Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und
Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 610 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden
sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten
Marmagen und Zingsheim aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) zu
gewähren:
Lfd.Nr.
Objekt
1.
Auf den Höfen
Marmagen
Maßnahme
4,
Reinigung, Instandsetzung und Anstrich
der Fassade
Gesamtkosten
der
Maßnahme, €
Fördersumm
e
€
9.961,01
3.000,00
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
Seite 31
2.
3.
Kölner Straße
Marmagen
Petrusstraße
Zingsheim
58,
14,
Instandsetzung und Neuanstrich der
Fassade
Anstrich der westlichen Holzverkleidung
sowie des westlichen Mauerwerkes und
Anstrich des Hoftores
11.040,57
3.000,00
2.408,25
1.205,00
21.627,38
3.000,00
4.
An der Dreispitz 1,
Zingsheim
Instandsetzung
Bruchsteinmauerwerkes,
Fensterfaschen und –bänke sowie
Fachwerk- und Sockelbereiches an
Hofseite
5.
Nürburgstraße
Zingsheim
13,
Anstrich der Fassade
8.274,84
3.000,00
6.
Nürburgstraße
Zingsheim
17,
Anstrich der Fassade
3.603,78
1.302,00
Abstimmungsergebnis:
Punkt 23:
des
der
des
der
einstimmig ja
Masterplan Nettersheim
Punkt23.1: Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm
- Vorlage 615 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und
Hofflächen aus dem Masterplan Nettersheim im Sanierungsgebiet Nettersheim einen
Zuschuss in Höhe von ausnahmsweise 7.000,00 € für die Instandsetzung des
Bruchsteingiebels des ortsbildprägenden Objektes „Am Kirchberg 1“, Nettersheim, bei
Gesamtkosten in Höhe von 12.485,71 € zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt23.2: Besucherleitsystem für Nettersheim
- Vorlage 607 /X.L. Der Bürgermeister informiert, dass bzgl. des Besucherleitsystems entsprechende
Muster erstellt werden sollen und Mitte des Jahres eine Begehung stattfinden soll.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen des Masterplans Nettersheim die Umsetzung
des neuen Besucherleitsystem in Nettersheim durchzuführen und unter Beteiligung
des Gewerbe-, Verkehrs- und Verschönerungsvereins Nettersheim (GVV), von
Fachbehörden bzw. Fachfirmen das Besucherleitsystems zu erarbeiten und
Preisangebote einzuholen. Die anschließende Auftragsvergabe soll an die
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
Seite 32
billigstbietende Firma erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt23.3: Parkleitsystem für Nettersheim
- Vorlage 608 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, die Maßnahmen zur Umsetzung des neuen
Parkleitsystems für Nettersheim durchzuführen und im Besucherleitsystem zu
integrieren (s. Vorlage 607).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt23.4: Gestaltung Fläche ehemaliger Kurpark Nettersheim
- Vorlage 647 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, unter Einbeziehung der Fachbehörden im Rahmen des
Masterplans Nettersheim die Neugestaltung der Flächen des ehemaligen Kurparks
Netterheim zu erarbeiten und umzusetzen. Für die Ausführung der Arbeiten sind
entsprechende Preisangebote von Fachfirmen einzuholen und die jeweiligen Aufträge
an die billigstbietenden Firmen zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 24:
einstimmig ja
Städtebauförderungsprogramm 2017
hier: Jugendforum Nettersheim
- Vorlage 636 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen des neuen Städtebauförderprogramms
„Investitionspaket Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ einen Förderantrag für
das Jugendforum Nettersheim zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
Seite 33
Punkt 25:
Straßenentwässerungsanteil für überörtliche Bundes- und
Landesstraßen innerhalb des Gemeindegebietes
- Vorlage 618 /X.L. -
Ergänzend zu den bisherigen Beratungen zum Thema führt der Bürgermeister an,
dass der Bund die Klage gegen die Gemeinde zu einem Zeitpunkt eingereicht habe, zu
dem die Bundesstraßen B51 und B477 bereits zur Landstraße herabgestuft gewesen
seien. Es werde deshalb derzeit über den eingeschalteten Rechtsbeistand der Aspekt
geprüft, inwiefern aufgrund dessen überhaupt der Bund in der Angelegenheit noch
zuständig sei. Er werde über die weitere Entwicklung informieren.
Auf den Einwand von Ausschussmitglied Mayer, dass der Bund schließlich die Zahlung
geleistet habe, entgegnet der Bürgermeister, dass er als seinerzeitiger
Straßenbaulastträger gehandelt habe. Mit dem Verkauf habe er allerdings alle Rechte
und Pflichten an das Land abgegeben, welches sich ja bekanntermaßen hinsichtlich
der eigenen Flächen gegen eine Rückabwicklung der Zahlung und gegen eine
Klageführung entschieden habe.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, hinsichtlich des Verwaltungsrechtsstreits im Zusammenhang mit
dem Straßenentwässerungsanteil für überörtliche Bundes- und Landesstraßen
innerhalb des Gemeindegebietes juristischen Beistand zur Wahrung der gemeindlichen
Interessen einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 26:
einstimmig ja
Ausbau der K34 Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau
- Vorlage 353 /X.L. Z.2 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, auf der Grundlage der Entwurfsplanung in Kooperation mit dem
Kreis Euskirchen die Ausschreibung für den Gesamtausbau der K 34,
Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau, vorzubereiten mit dem Ziele, möglichst nach
den Sommerferien mit der Maßnahme zu beginnen.
Weiterhin
beschließt
der
Rat,
notwendige
Dringlichkeitsbeschluss zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 27:
Auftragserteilungen
ggf.
per
einstimmig ja
Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
Seite 34
Punkt27.1: Dorfinnenentwicklungskonzept Tondorf
- Vorlage 638 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat stellt das Dorfinennentwicklungskonzept für den Ortsteil Tondorf
fest.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat, zukünftig den Ort Tondorf gemeinsam mit den
Bürgerinnen und Bürgern auf dieser Grundlage weiter zu entwickeln und für die hierin
aufgeführten Maßnahmen, Förderungen im Rahmen der integrieten ländlichen
Entwicklung zu beantragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt27.2: Entwicklungskonzept Dorfsaal Tondorf
- Vorlage 637 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt das mit dem Heimatverein Tondorf abgestimmte und in der
Begründung zur Vorlage beschrieben Entwicklungskonzept für den Dorfsaal Tondorf
zustimmend zur Kenntnis.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat, auf dieser Grundlage das Bauantragsverfahren
einzuleiten und im Rahmen der Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung
einen Förderantrag zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 28:
einstimmig ja
Kreiswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" 2017
- Vorlage 639 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, an dem diesjährigen Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat
Zukunft“ wieder mit allen elf Orten der Eifelgemeinde Nettersheim teilzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 29:
einstimmig ja
Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
Seite 35
- Vorlage 436 /X.L. Z.3 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, im Rahmen der Umsetzung des Förderprojektes des Kreises
Euskirchen zur Breitbandversorgung vordringlich Maßnahmen im Siedlungsbereich
(innerhalb der Ortslagenabrundungssatzung) der jeweiligen Ortslagen innerhalb des
Gemeindegebietes sowie des Gewerbegebietes Zingsheim und der Eifelhöhenklinik
Marmagen umzusetzen.
Weiterhin beschließt der Rat, dass für im Außenbereich des Gemeindegebietes
liegende Einzelgehöfte eine Einzelfallentscheidung vor Ausführung von Maßnahmen
erfolgen muss, wobei bei der Entscheidung die Privilegierung (land- oder
forstwirtschaftlicher Betrieb) des jeweiligen Grundstückes zu prüfen und zu
berücksichtigen ist.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 30:
einstimmig ja
Verkehrsregelung Burgstraße / Webergasse / Urgasse,
Marmagen
- Vorlage 435 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, für den Ortsbereich in Marmagen betreffend der Straßen
Burgstraße, Webergasse und Urgasse eine Verkehrsplanung mit dem Ziel zu
beauftragen, dass sich der Durchgangsverkehr in den Straßen verringert.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 31:
einstimmig ja
Regiebetrieb Abfall
hier: Einrichtung eines Grünabfallsammelplatzes
- Vorlage 640 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt das nunmehr abschließend erstellte Konzept zur Einrichtung
eines zentralen Grünabfallsammelplatzes im Gewerbegebiet Zingsheim in Kooperation
mit der Firma Assrohr (Auf der Heide 26b) zustimmend zur Kenntnis und beschließt
auf dieser Grundlage zunächst die Umsetzung für das Jahr 2017 in der Zeit von April
bis Ende November.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
Seite 36
Punkt 32:
Errichtung von Sirenenanlagen in Marmagen und Roderath
- Vorlage 662 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt gemäß § 7 der Hauhaltssatzung vom 13.12.2016 eine
außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 11.500 Euro zur Errichtung der Sirenen in
Roderath und Marmagen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 33:
einstimmig ja
Betriebsleitervertrag mit dem Landesbetrieb Wald und Holz
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 552 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt die Ausführungen zum Betriebsleitungsvertrag mit dem Landesbetrieb
Wald und Holz NRW zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 34:
einstimmig ja
Anlegung eines Erlebnisparcours (Woodcamp) im Baumbusch
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 381 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt die Ausführung zum Erlebnisparcours (Woodcamp) im Baumbusch
zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 35:
einstimmig ja
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier: Rotwildabschusspläne - Sachstandsbericht
- Vorlage 325 /X.L. Z.3 -
Der Bürgermeister informiert, dass am vergangenen Samstag die Vereinigung der
Rotwildjäger getagt habe und dem Vorschlag einstimmig zugestimmt habe.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
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Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt die Ausführungen zur Rotwildstrecke 2016/17 und die Ausführungen zu
den Rotwildabschussplänen 2017/18 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 36:
einstimmig ja
Bewirtschaftung der Wildwiesen in den selbstverwalteten
Eigenjagden
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 397 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt die Ausführungen zur Bewirtschaftung der Wildwiesen in den
selbstverwalteten Eigenjagden zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 37:
einstimmig ja
Finanzierung von Maßnahmen aus Ersatzgeldern
- Vorlage 571 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Erhaltung von ca. 100 Biotopbäumen in
Naturschutzgebieten und zur Inanspruchnahme von Ersatz- und Fördergeldern
zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 38:
einstimmig ja
Katastrophenschutz und Krisenmanagement im Kreis Euskirchen
hier: Vorsorgeplanungen im Umfeld kerntechnischer Anlagen
(Tihange)
- Vorlage 670 /X.L. -
Ergänzend zur Vorlage weist der Bürgermeister auf die Infobroschüre hin, die in Kürze
auch in Druckform in Verteilung kommen werde.
Ausschussmitglied Mayer legt dar, dass man sich beim Lesen der Vorlage nur wundern
könne. Man müsse denken, dass die Belgier nicht in der Lage seien, ihre
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
Seite 38
Atomkraftwerke abzusichern. Dabei gebe es in Belgien schließlich auch eine
Atomaufsichtsbehörde. Die Argumentation bringe seiner Meinung nach nichts. Bei
einem Ernstfall sei die ganze Region verseucht. Besser sei es, die Belgier dahingehend
zu beraten, dass sie den Energiebedarf über andere Energiequellen decken sollten.
Dann wären sie in der Lage und wohl auch bereit, das System abzuschalten.
Vollkommen unverständlich sei, dass Deutschland auch noch aktuell Brennstäbe
dorthin verkauft habe, damit der Betrieb der Anlage weitergehe.
Ausschussmitglied Hilger teilt mit, dass die Atomaufsicht in Belgien etwas anders
organisiert und größtenteils von der Industrie finanziert sei. Das könne man nicht mit
dem vergleichen, was man hier unter einer staatlichen Aufsicht verstehe. Bei einem
Ernstfall sei die Region ganz klar betroffen. Die ganze Situation sei sehr
beunruhigend. Man dürfe das nicht einfach so hinnehmen und habe das Recht Kritik
zu üben. Er hoffe, dass die Gefahr irgendwann beseitigt sei.
Der Bürgermeister merkt an, dass allerdings fraglich sei, ob der jetzige Weg zur
Beruhigung beitrage. Eine richtige Lösung sei dies nicht.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde nimmt den aktuellen Informationsstand zur Vorsorgeplanung
im Umfeld der kerntechnischen Anlage Tihange (B) zur Kenntnis.
Punkt 39:
Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für
den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim
hier: Instandsetzung Wirtschaftswege in Engelgau
- Vorlage 671 /X.L. -
Der Bürgermeister verweist auf die Vorlage, in der die Anfrage der UNA-Fraktion
entsprechend beantwortet sei.
Punkt 40:
Mitteilungen und Informationen
a) Förderbescheid Projekt „Erlebnis.NRW — Eifel Vital 2.0— Customer
Journey in Vital-Heimat“
Der Bürgermeister informiert, dass am Vortag die Bewilligung des gemeinsamen
Projektes der Kommunen Bad Münstereifel, Blankenheim und Nettersheim „Eifel vital“
eingegangen sei. Die Gesamtkosten in Höhe von 360.000 € würden mit insgesamt
288.000 Euro gefördert. Auch Personal werde somit in allen drei Kommunen mit
finanziert.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
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b) Besichtigung Kloster Nettersheim durch den Gemeinderat
Weiterhin teilt der Bürgermeister mit, dass die angekündigte Besichtigung des
Klosters am 26.04.2017, 17.00 Uhr (Treffpunkt Kloster) stattfinden soll.
c) Spielplatzfläche Genfbachstraße Nettersheim
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Müllenborn teilt der Bürgermeister mit, dass der
Spielplatz an der Genfbachstraße nicht stillgelegt werden soll. Hier handele es sich
lediglich um ein Gerücht.
d) Fahrbahnmarkierung Verbindungsstraße Nettersheim-Bahrhaus
Ausschussmitglied Hilger teilt mit, dass er auf die schlechte Mittelstreifenmarkierung
der Straße von Nettersheim nach Bahrhaus hingewiesen worden sei. Gerade bei
schlechten Lichtverhältnissen und Nebel sei dies problematisch.
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass es sich hier um eine ehemalige Kreisstraße
handele, die abgestuft worden sei zur Gemeindeverbindungsstraße. Hier müsse auch
geprüft werden, wie viel Fahrbewegungen noch da seien. Die erfolgte Abstufung
besage eigentlich schon, dass die Straße nicht mehr so hoch frequentiert sei. Bei
Gemeindeverbindungsstraßen sei eine Mittelstreifenmarkierung nicht zwingend
vorgesehen..
Er schlage vor, dieses Thema in die nächste Verkehrsschau aufzunehmen und
entsprechend klären zu lassen.
e) Flüchtlingsunterkünfte in der Gemeinde
Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich, ob im Zusammenhang mit den angemieteten
Räumen zur Unterbringung von Flüchtlingen auch hier in der Gemeinde inzwischen
Leerstände vorhanden seien.
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass man zwischenzeitlich das Gebäude im
Gewerbegebiet „Auf der Heide 10“ aufgegeben habe, da in einem Gewerbegebiet eine
Nutzung als Wohnraum nicht länger als drei Jahre möglich sei. Sonst seien alle
Objekte noch belegt. Allerdings stelle sich die Vermietung von Wohnflächen in diesen
Unterkünften an anerkannte Flüchtlinge, die SGB II-Leistungen beziehen, als sehr
aufwendig und schwierig dar, da teilweise andere Ausstattungen von den Betroffenen
erwünscht würden als ihnen in diesen Einrichtungen geboten werden könnten.
gez. Pracht
____________________
gez. Züll
____________________
Bürgermeister
Schriftführerin
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017
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