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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
806 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
03.04.17, 13:03
Aktualisiert
04.04.17, 13:03

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 28.03.2017 im Sitzungssaal des Rathauses in Zingsheim Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr Ende der Sitzung 18:53 Uhr Am Dienstag, 28.03.2017, findet im Sitzungssaal des Rathauses in NettersheimZingsheim die 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt. Anwesend sind: Bürgermeister Pracht, Wilfried und die Ratsmitglieder Bannert, Roland Falkenberg, Herbert Falkenberg, Josef (vertritt Schruff, Gertrud) Geißler, Ferdi Hickert, Christiane (vertritt Pospig, Dirk) Hilger, Franz-Josef Joepen, Michael Kurth, Guido Mayer, Gerhard Müllenborn, Albert Poth, Edwin Rosenbaum, Burkhard Schmidt, Bruno (für den verstorbenen Franz Peter Mahlberg) Außerdem sind anwesend Gemeindeamtsrat Gemeindeamtsrätin Verwaltungsfachwirt Verwaltungsfachwirt Verwaltungsangestellte Verwaltungsangestellte Crump, Norbert Glehn, Daniela Lambertz, Ernst Schell, Hans-Peter Schlemmer, Birgit Züll, Andrea als Schriftführerin Presse 1 - zeitweise Zu Beginn der Sitzung findet eine Gedenkminute für den am 19.03.2017 verstorbenen langjährigen Gemeindevertreter Franz-Peter Mahlberg statt. Herr Mahlberg war für die FDP von 1979 bis 1989 und seit 1999 Mitglied des Rates der Gemeinde Nettersheim. Die Beerdigungsmesse für Herrn Mahlberg findet am Donnerstag, 30.03.2017, statt. Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben. Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig folgende Änderungen zur Tagesordnung (Nachtrag 1 und 2): ERWEITERUNGEN A) Öffentlicher Teil Punkt 1: Satzung über die Erhebung eines Kostenersatzes für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Nettersheim - Vorlage 666 /X.L. Z.1 - (Zusatzvorlage) Punkt 6: (Zusatzvorlage) Punkt 8: (Zusatzvorlage) Schülerverkehre - Vorlage 652 /X.L. Z.1 Kindergartenbedarfsplanung 2017/2018 - Vorlage 654 /X.L. Z.1 - Punkt 18.4: 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in (Zusatzvorlage) Nettersheim gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB); a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB b) Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB c) Öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB - Vorlage 454 /X.L. Z.5 Punkt 38: Katastrophenschutz und Krisenmanagement im Kreis Euskirchen hier: Vorsorgeplanungen im Umfeld kerntechnischer Anlagen (Tihange) - Vorlage 670 /X.L. - Punkt 39: Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim hier: Instandsetzung Wirtschaftswege in Engelgau - Vorlage 671 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 2 B) Nichtöffentlicher Teil Punkt 8: Personalangelegenheiten Damit wird einstimmig nachstehende Tagesordnung festgesetzt: Tagesordnung A) Öffentlicher Teil Punkt 1: Satzung über die Erhebung eines Kostenersatzes für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Nettersheim - Vorlage 666 /X.L. und Z.1 - 11 Punkt 2: 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim hier: § 15 – Aufwandsentschädigung und Verdienstausfallersatz - Vorlage 667 /X.L. - 11 Punkt 3: Schiedsstelle in der Gemeinde - Vorlage 668 /X.L. - 13 Punkt 4: Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim hier: Sachstandsbericht - Vorlage 651 /X.L. - 13 Punkt 5: Lernförderliche IT-Ausstattung Gute Schule 2020 - Vorlage 595 /X.L. Z.1 - 14 Punkt 6: Schülerverkehre - Vorlage 652 /X.L. und Z.1 - 14 Punkt 7: Astrid-Lindgren Schule-Teilstandort Schmidtheim hier: Entwicklung - Vorlage 653 /X.L. - 15 Punkt 8: Kindergartenbedarfsplanung 2017/2018 - Vorlage 654 /X.L. und Z.1 - 15 Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite Seite 3 Punkt 9: Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen hier: Entwicklung der Kintertageseinrichtung Zingsheim - Vorlage 655 /X.L. - 16 Punkt10: Kindertageseinrichtungen hier: Gewährung von Zuschüssen zu den Elternbeiträgen und den Mittagsmahlzeiten (betr. auch Grundschulverbund) - Vorlage 656 /X.L. - 16 Punkt11: Familienzentrum Nettersheim hier: Jahresprogramm - Vorlage 658 /X.L. - 17 Punkt12: Masterplan Sport und Gesundheit hier: Spiel- und Sportanlagen im Gemeindegebiet Nettersheim - Vorlage 485 /X.L. Z.1 - 17 Punkt13: Öffentliche Sicherheit - Vorlage 659 /X.L. - 17 Punkt14: Offene Jugendarbeit - Vorlage 630 /X.L. - 17 Punkt15: Aktuelle Flüchtlingssituation in der Gemeinde Nettersheim - Vorlage 657 /X.L. - 18 Punkt16: Fortschreibung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen; Benehmensherstellung durch die Eifelgemeinde Nettersheim - Vorlage 604 /X.L. - 18 Punkt17: Ehemaliges Betriebsgrundstück "Ruhr" in der Gemarkung Buir; hier: Sachstandsbericht - Vorlage 620 /X.L. - 22 Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 4 Punkt18: Bauleitplanung 22 18.1 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim zur Ausweisung einer 2. Windkraftkonzentrationszone; Zwischenbericht zur vertiefenden artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP II) sowie Erfassung von ausgewählten Tierarten - Vorlage 382 /X.L. Z.1 - 22 18.2 Städtebauliche Entwicklung von Bebauungsplänen; 1. Bestellung eines Umlegungsausschusses gem. § 3 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches 2. Übertragung von vereinfachten Umlegungen gem. § 8 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches an den Umlegungsausschuss - Vorlage 605 /X.L. - 24 18.3 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in Nettersheim gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB); a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB b) Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB c) Öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB - Vorlage 454 /X.L. Z.4 und Z.5 - 25 18.4 Bauliche Entwicklung der Ortslage Frohngau - Vorlage 621 /X.L. - 26 Punkt19: Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" u. "Auf Graben" - Vorlage 629 /X.L. - 27 Punkt20: 1. Erweiterung des Sanierungsgebietes in Zingsheim im Vereinfachten Verfahren gem. § 142 (2) Baugesetzbuch (BauGB) 27 Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 5 - Vorlage 627 /X.L. Punkt21: Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und Begegnung - Vorlage 635 /X.L. - 28 Punkt22: Interkommunales Entwicklungskonzept für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim 2016-2020 28 22.1 Modernisierung und behindertengerechte Ausstattung Rathaus Zingsheim - Vorlage 634 /X.L. - 28 22.2 2. Bauabschnitt Rathaus Zingsheim – Sanierung und Modernisierung Koordinierungsstelle Katastrophenschutz mit Feuerwehrgerätehaus - Vorlage 632 /X.L. - 29 22.3 Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum Generationenplatz - Vorlage 611 /X.L. - 29 22.4 Nutzungskonzept Grundschulverbund Nettersheim Punkt23: 29 22.4.1 - Grundschule Marmagen - Vorlage 642 /X.L. - 29 22.4.2 - Grundschule Zingsheim - Vorlage 622 /X.L. - 30 22.5 Nutzungskonzept Schulzentrum Nettersheim - Vorlage 633 /X.L. - 30 22.6 Entwicklung Sportzentrum Nettersheim einschließlich Schallschutz - Vorlage 641 /X.L. - 30 22.7 Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) - Vorlage 610 /X.L. - 31 Masterplan Nettersheim 32 23.1 32 Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 6 - Vorlage 615 /X.L. 23.2 Besucherleitsystem für Nettersheim - Vorlage 607 /X.L. - 32 23.3 Parkleitsystem für Nettersheim - Vorlage 608 /X.L. - 32 23.4 Gestaltung Fläche ehemaliger Kurpark Nettersheim - Vorlage 647 /X.L. - 33 Punkt24: Städtebauförderungsprogramm 2017 hier: Jugendforum Nettersheim - Vorlage 636 /X.L. - 33 Punkt25: Straßenentwässerungsanteil für überörtliche Bundes- und Landesstraßen innerhalb des Gemeindegebietes - Vorlage 618 /X.L. - 33 Punkt26: Ausbau der K34 Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau - Vorlage 353 /X.L. Z.2 - 34 Punkt27: Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung 34 27.1 Dorfinnenentwicklungskonzept Tondorf - Vorlage 638 /X.L. - 34 27.2 Entwicklungskonzept Dorfsaal Tondorf - Vorlage 637 /X.L. - 35 Punkt28: Kreiswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" 2017 - Vorlage 639 /X.L. - 35 Punkt29: Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim - Vorlage 436 /X.L. Z.3 - 35 Punkt30: Verkehrsregelung Burgstraße / Webergasse / Urgasse, Marmagen - Vorlage 435 /X.L. Z.1 - 36 Punkt31: Regiebetrieb Abfall hier: Einrichtung eines Grünabfallsammelplatzes - Vorlage 640 /X.L. - 36 Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 7 Punkt32: Errichtung von Sirenenanlagen in Marmagen und Roderath - Vorlage 662 /X.L. - 36 Punkt33: Betriebsleitervertrag mit dem Landesbetrieb Wald und Holz hier: Sachstandsbericht - Vorlage 552 /X.L. Z.1 - 37 Punkt34: Anlegung eines Erlebnisparcours (Woodcamp) im Baumbusch hier: Sachstandsbericht - Vorlage 381 /X.L. Z.1 - 37 Punkt35: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Rotwildabschusspläne - Sachstandsbericht - Vorlage 325 /X.L. Z.3 - 37 Punkt36: Bewirtschaftung der Wildwiesen in den selbstverwalteten Eigenjagden hier: Sachstandsbericht - Vorlage 397 /X.L. Z.1 - 37 Punkt37: Finanzierung von Maßnahmen aus Ersatzgeldern - Vorlage 571 /X.L. Z.1 - 38 Punkt38: Katastrophenschutz und Krisenmanagement im Kreis Euskirchen hier: Vorsorgeplanungen im Umfeld kerntechnischer Anlagen (Tihange) - Vorlage 670 /X.L. - 38 Punkt39: Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim hier: Instandsetzung Wirtschaftswege in Engelgau - Vorlage 671 /X.L. - 39 Punkt40: Mitteilungen und Informationen 39 B) Nichtöffentlicher Teil Punkt 1: Niederschlagung von Forderungen - Vorlage 650 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 40 Seite 8 Punkt 2: Stundungsangelegenheiten - Vorlage 603 /X.L. - 40 Punkt 3: Interkommunales Entwicklungskonzept für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim 2016-2020 41 3.1 Erwerb Grundstück Gemarkung Marmagen Flur 10 Nr. 23 - Vorlage 643 /X.L. - 41 3.2 Weiterleitungsvertrag Schulzweckverband / Gemeinde Nettersheim - Vorlage 644 /X.L. - 41 Punkt 4: Punkt 5: Punkt 6: Entwicklungskonzept Dorfsaal Tondorf 42 4.1 Vertrag mit dem Heimatverein Tondorf - Vorlage 645 /X.L. - 42 4.2 Grundstücksangelegenheit Gemarkung Tondorf, Flur 12 Nr. 148 tlw. - Vorlage 646 /X.L. - 42 Grundstücksangelegenheiten 43 5.1 Erwerb der Grundstücke Gemarkung Nettersheim Flur 15 Nr. 185 u. 263 sowie Flur 10 Nr. 14 - Vorlage 631 /X.L. - 43 5.2 Erwerb einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 257 - Vorlage 523 /X.L. Z.1 - 43 5.3 Verkauf einer Teilfläche im Gewerbegebiet Zingsheim, Flur 14 Nr. 201 - Vorlage 660 /X.L. - 43 Vertragsangelegenheiten 44 6.1 Nordeifel Tourismus GmbH - Vorlage 612 /X.L. - 44 6.2 Stromliefervertrag Gemeinde Nettersheim / KEV Energie GmbH - Vorlage 616 /X.L. - 44 Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 9 Punkt 7: Auftragsvergaben 45 7.1 Jahresabschlüsse der drei Eigenbetriebe Abwasser, Biowärme Nettersheim und Gemeindewasserwerk zum 31.12.2016 - Vorlage 664 /X.L. - 45 7.2 Jahresabschlussprüfung Gemeinde zum 31.12.2016 hier: Prüfung des vom Kreis delegierten Aufgabenbereiches Soziales - Vorlage 663 /X.L. - 45 7.3 Erneuerung der Hauptwasserleitung Teilstück Steinfelder Straße in Nettersheim - Vorlage 617 /X.L. - 45 7.4 Teilerneuerung/Umverlegung der Wassertransportleitung ZingsheimNettersheim - Vorlage 619 /X.L. - 46 Punkt 8: Personalangelegenheiten 46 Punkt 9: Mitteilungen und Informationen 47 Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 10 A) Punkt Öffentlicher Teil 1: Satzung über die Erhebung eines Kostenersatzes für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Nettersheim - Vorlage 666 /X.L. und 666 Z.1 /X.L. - Der Bürgermeister führt aus, dass in der Angelegenheit am heutigen Tag eine Zusatzvorlage ergangen sei, da in dem mit der bisherigen Vorlage vorgelegten Satzungsentwurf beim Rüstwagen und Gerätewagen versehentlich die Sätze gegenüber der bisherigen Satzung gesenkt worden seien. Mit der heutigen Vorlage seien diese beiden Stundensätze korrigiert worden. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim in der der Vorlage 666 bzw. 666 Z. 1 beigefügten Fassung und setzt damit gleichzeitig die Satzung vom 10.12.1991 außer Kraft. Abstimmungsergebnis: Punkt 2: einstimmig ja 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim hier: § 15 – Aufwandsentschädigung und Verdienstausfallersatz - Vorlage 667 /X.L. - CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth legt dar, dass sich seine Fraktion in ihren Beratungen dafür ausgesprochen habe, die Mindestpauschale für den Verdienstausfall nicht auf den Betrag des Mindestlohns von 8,84 € abzusenken, sondern den bisherigen Satz mit 10,23 € beizubehalten. Auch hinsichtlich der Obergrenze für den Verdienstausfall sei man sich einig gewesen, dass die Obergrenze bei 30,00 €/Stunde beibehalten werden sollte. Zu der im Rahmen der Stärkung des Ehrenamtes in der Entschädigungsverordnung vorgesehenen zusätzlichen Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende werde in seiner Fraktion die Auffassung vertreten, dass die Mehrarbeit eines Vorsitzenden im Rahmen der betreffenden Ausschusssitzungen, wie z.B. die Erstellung der Tagesordnung, deren Veröffentlichung und die Protokollierung, überwiegend über die Gemeindeverwaltung wahrgenommen werde und keine monatliche zusätzliche Entschädigung rechtfertige. Seine Fraktion spreche sich deshalb dafür aus, dass die Verwaltung für die Ratssitzung einen dahingehenden Satzungsentwurf erarbeite, dass für keinen der über die ohnehin bereits gesetzlich ausgeschlossenen Gremien hinausgehenden Ausschüsse die/der Vorsitzende eine zusätzliche monatliche Entschädigung erhalten soll. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 11 Auch die UNA-Fraktion – so Ratsmitglied Poth – habe sich in ihren fraktionellen Beratungen darauf geeinigt, dass der Mindestsatz nicht nach unten an den Mindestlohn angeglichen, sondern der bisherige Satz mit 10,23 €/Stunde beibehalten werden sollte. Der bisherige Höchstsatz mit 30,68 €/Stunde sei allerdings anpassungswürdig, da es viele Berufe gebe, die zwischenzeitlich einen höheren Betrag rechtfertigten. Zu der zusätzlichen Entschädigung für Ausschussvorsitzende sei auch seine Fraktion sich darin einig gewesen, dass der vergleichsweise überschaubare Mehraufwand im Rahmen der Sitzungen für die/den Ausschussvorsitzenden keine zusätzliche Entschädigung über 12 Monate hinweg rechtfertigen könne. SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer führt für die SPD-Fraktion aus, dass eine Anhebung der Untergrenze zumindest auf das Maß eines Facharbeiterstundenlohns zu empfehlen sei. Inwiefern eine Anhebung an den Höchstsatz von 80,00 €/Stunde erforderlich sei, sei eher fraglich. Anderseits sei die Gewährung dieses Höchstsatzes ja an eine entsprechende Nachweisführung gebunden, so dass auch diesbezüglich keine Bedenken bestehen dürften. Für die Mindestpauschale halte er in Orientierung an den Facharbeiterlohn durchaus einen Stundensatz von 17,50 € für empfehlenswert. Zur Entscheidung über eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für die Ausschussvorsitzenden werde er sich - wie auch seine heute anwesende Fraktionskollegin Frau Hickert - als selbst Betroffene wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung teilnehmen. UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger weist darauf hin, dass die Intention der Gesetzesänderung, nämlich eine Stärkung des Ehrenamtes, eigentlich sehr lobenswert sei. Allerdings halte er die Handhabung doch für sehr unrealistisch und nicht zielführend. Es gebe keinen Finanzierungsvorschlag und die Mehraufwendungen seien allein von den Kommunen zu tragen. Die Kosten für diese zusätzliche Entschädigung würden in etwa auf gleicher Höhe mit den Kosten einer Verbesserung des Nahverkehrs –wie sie in der heutigen Tagesordnung zu dem bestreffenden Punkt noch besprochen werde - in der Gemeinde liegen. Die Investition in einen zusätzlichen Service im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs sei nach Meinung seiner Fraktion allerdings sinnvoller als in zusätzliche Entschädigungen für Ratsfunktionen. CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth regt an, sich auf konkrete Zahlen bezüglich der Ober- und Untergrenzen zum Verdienstausfall zu verständigen, damit im Rat eine entsprechende Beschlussfassung erfolgen könne. Zum Teil b) der Vorlage hinsichtlich der zusätzlichen Entschädigung für Ausschussvorsitzende sei man sich ja einig. Bezüglich der Mindestpauschale könne er sich aufgrund der vorangegangenen Ausführungen der Ratskollegen durchaus eine geringfügige Anhebung auf 17,50 € vorstellen - wenngleich dies seine persönliche Auffassung und nicht eine zuvor mit seiner Fraktion abgestimmte Meinung sei. Bezüglich der Höchstgrenze halte er den genannten Betrag in Höhe von 80,00 Euro für sehr hoch. Gegebenenfalls sei eine Anhebung der bisherigen Obergrenze auf 40,00 Euro denkbar. Hierzu ergibt sich eine kurze Diskussion in deren Verlauf um Information darüber Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 12 gebeten wird, wie viele Rats- bzw. Ausschussmitglieder bisher den Höchstsatz bzw. den Mindestsatz erhalten haben. Der Bürgermeister schlägt daraufhin vor, die Abstimmung zum Teil a) bzgl. der Verdienstausfallgrenzen auf den Rat zu vertagen und weitere Informationen hierzu im Rahmen einer Zusatzvorlage zur Verfügung zu stellen. Zu Teil b) bestehe ein einvernehmliches Meinungsbild, daher könne hier eine Abstimmung erfolgen. Hierzu besteht Einvernehmen. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, in § 15 der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim unter Absatz 6 folgenden Wortlaut aufzunehmen: (6) Von der Regelung, wonach Vorsitzende von Ausschüssen des Rates grundsätzlich eine zusätzliche Aufwandsentschädigung nach § 46 S. 1 Nr. 2 GO NRW i.V. m § 3 Abs. 1 Nr. 6 EntschVO erhalten, werden folgende Ausschüsse gemäß § 46 Satz 2 GO NRW ausgenommen: - Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss - Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft - Betriebsausschuss - Ausschuss für Familie, Jugend, Schule, Soziales und Sport - Rechnungsprüfungsausschuss Abstimmungsergebnis: einstimmig ja (Die Ausschussmitglieder Bannert, Hickert und Mayer haben aus Befangenheit nicht an der Abstimmung teilgenommen.) Punkt 3: Schiedsstelle in der Gemeinde - Vorlage 668 /X.L. - Ergänzend zur Vorlage erläutert der Bürgermeister, dass der amtierende Schiedsmann erklärt habe, dass er sein Amt zum 30.06.2017 mit Ablauf der aktuellen Wahlperiode niederlegen werde. Zudem könne der bisherige stellvertretende Schiedsmann aus Altersgründen nicht wiedergewählt werden. Nunmehr seien die notwendigen Schritte für eine Neubesetzung des Schiedsamtes einzuleiten, um in der nächsten Ratssitzung eine Bestellung vornehmen zu können. Beschlussempfehlung: Der Rat beauftragt die Verwaltung der Eifelgemeinde Nettersheim die notwendigen Schritte für die Neubesetzung des Schiedsamtes einzuleiten, damit eine Neuwahl in der nächsten Ratssitzungsphase erfolgen kann. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 13 Punkt 4: Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim hier: Sachstandsbericht - Vorlage 651 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt den Sachstandsbericht Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 5: zum einstimmig ja Lernförderliche IT-Ausstattung Gute Schule 2020 - Vorlage 595 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim stimmt dem Medienkonzept des Grundschulverbundes zu und beschließt, zunächst die notwendigen Voraussetzungen für ein leistungsfähiges LAN- und WLAN-Netz in den Gebäuden zu schaffen und im Anschluss die notwendige Hardware (Access-Points u.a.) durch die KDVZ zu beschaffen und einzurichten. Abstimmungsergebnis: Punkt 6: einstimmig ja Schülerverkehre - Vorlage 652 /X.L. und Z.1- Der Bürgermeister weist darauf hin, dass am Vortag ein Gespräch gemeinsam mit allen Beteiligten (Kreis Euskirchen, RVK, Planungsbüro, Gemeinde Blankenheim, Gemeinde Nettersheim) stattgefunden habe. Man sei so verblieben, dass die zukünftige Aufgabenerfüllung zweigeteilt erfolgen soll. Bis zum 29.05.2017 solle seitens RVK u. Planungsbüro ein Lösungsvorschlag erarbeitet werden, um ab dem Schuljahr 2017/2018 sicherzustellen, dass die Ankunftszeiten der Busse besser an den Schulbeginn angepasst werden, d.h. dass die Kinder nicht mehr so früh vor Unterrichtsbeginn an der Schule ankommen. Mit in die Überlegung solle auch einfließen, dass die Schule in Blankenheim zukünftig erst später (bisher 7.35 Uhr) beginnen soll. Im Schuljahr danach (2018/2019) finde in Nettersheim durch das Auslaufen der Hauptschule und der Realschule kein Unterricht statt, so dass die Regelung in diesem betreffenden Schuljahr erst einmal fortgeführt werden könne, erläutert der Bürgermeister weiter. Im Schuljahr 2019/2020 gehe man dann mit der Oberstufe an den Start. Diesbezüglich sei zwischen allen Beteiligten (Schulleitung, Gemeinden Blankenheim/Nettersheim, Kreis, RVK und Planungsbüro) eine erste Abstimmung der Schulbeginnzeiten erfolgt. In Nettersheim soll der Unterricht der Oberstufe um 7.45 Uhr beginnen. Hierdurch sei auch eine Anreise der Schüler per Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 14 Bahn möglich. Morgens um 7.33 Uhr komme in Nettersheim ein Zug an, so dass die Schule dann vom Bahnhof aus zu Fuß noch rechtzeitig erreicht werden könne. In Blankenheim soll die Schule morgens dann erst um 8.10 Uhr beginnen. Er halte dies für den richtigen Weg, da gerade die jüngeren Kinder morgens dann nicht so früh das Haus verlassen müssten, betont der Bürgermeister. Die Linienführung sei ähnlich wie bisher vorgesehen, wobei die Ankunftszeiten der Busse zeitnah an den Unterrichtsbeginn angepasst werden sollen. Der Kreis Euskirchen als Aufgabenträger der Nahverkehrsplanung müsse dies so an RVK und beauftragtes Planungsbüro weitergeben. Seiner Meinung nach könne der Rat diese Vorgehensweise unterstützen und auch im Schulzweckverband am 05.04. so mittragen, erklärt der Bürgermeister abschließend. Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Untersuchung der Schülerverkehre mit dem Ziel der Optimierung und Reduzierung der Schülerbeförderungskosten fortzuführen. Abstimmungsergebnis: Punkt 7: einstimmig ja Astrid-Lindgren Schule-Teilstandort Schmidtheim hier: Entwicklung - Vorlage 653 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt die Auflösung des Teilstandortes der Astrid-Lindgren-Schule in Dahlem-Schmidtheim zum 01.08.2017 sowie die anstehenden weiteren Untersuchungen zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 8: einstimmig ja Kindergartenbedarfsplanung 2017/2018 - Vorlage 654 /X.L. und Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Betriebserlaubnis für die Tagesstätte Zingsheim mit Veränderung einer Ü3-Gruppe in eine Gruppe für 2- bis 6-jährige Kinder ab August beim Landesjugendamt zu beantragen sowie einen entsprechenden Förderantrag für die neu einzurichtenden U3-Plätze zu stellen. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Betriebserlaubnis für das Familienzentrum Nettersheim dahingehend zu beantragen, dass ab August eine Gruppe, in der bisher 2- bis 6-jährige Kinder betreut wurden, in eine Ü3-Gruppe umgewandelt wird und die U3-Gruppe der 0 bis unter 3-jährigen Kinder überbelegt Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 15 werden kann. Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung und –verwendung im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Punkt 9: einstimmig ja Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen hier: Entwicklung der Kintertageseinrichtung Zingsheim - Vorlage 655 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, die Kindertageseinrichtung Zingsheim als therapeutisches Zentrum fortzuführen und den Therapiebereich weiter auszubauen. Abstimmungsergebnis: Punkt 10: einstimmig ja Kindertageseinrichtungen hier: Gewährung von Zuschüssen zu den Elternbeiträgen und den Mittagsmahlzeiten (betr. auch Grundschulverbund) - Vorlage 656 /X.L. - Der Bürgermeister weist auf die Anregung von Ausschussmitglied Hilger im Schulausschuss hin, den Zuschussbetrag zum Mittagessen zu erhöhen. In der Ursprungsbeschlussfassung sei im Jahr 2007 vereinbart worden, dass der Eigenanteil der Eltern einen Betrag von 2,50 € nicht übersteigen dürfe, erläutert der Bürgermeister weiter. Bei einem Gesamtbetrag von 3,90 € pro Essen ergebe sich abzüglich des Zuschusses ein Eigenanteil von 2,40 €, somit sei seines Erachtens eine Anpassung nicht notwendig. Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, den Unterschiedsbetrag zwischen der 25-Stunden-Buchung und der 35-Stunden-Buchung für das Kindergartenjahr 2017/2018 zu bezuschussen. Das Angebot der Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen und in den Grundschulen wird für das Kindergartenjahr bzw. Schuljahr 2017/2018 mit einem Betrag in Höhe von 1,50 Euro pro Essen bezuschusst. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 16 Punkt 11: Familienzentrum Nettersheim hier: Jahresprogramm - Vorlage 658 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, das Programm des Familienzentrums entsprechend umzusetzen und bedarfsgerecht zu entwickeln. Abstimmungsergebnis: Punkt 12: einstimmig ja Masterplan Sport und Gesundheit hier: Spiel- und Sportanlagen im Gemeindegebiet Nettersheim - Vorlage 485 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zu den Spiel- und Sportanlagen im Gemeindegebiet Nettersheim zustimmend zur Kenntnis und beschließt, Unterhaltungsund Verbesserungsmaßnahmen - wie in der Begründung dargestellt - mit Unterstützung der Sportvereine durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Punkt 13: einstimmig ja Öffentliche Sicherheit - Vorlage 659 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt die Entwicklungen zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde aus 2016 zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 14: einstimmig ja Offene Jugendarbeit - Vorlage 630 /X.L. - Ausschussmitglied Müllenborn weist auf die Beratung im Schulausschuss hin. Er habe gebeten, die Namen der derzeit in der offenen Jugendarbeit eingesetzten Mitarbeiter im nichtöffentlichen Teil zu nennen. Dies habe man dann aber vergessen. Er bittet Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 17 darum, dies heute nachzuholen. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die offene Jugendarbeit entsprechend der Ausführungen anzugehen und an den Nutzern orientierte weitere Initiativen über das Team „Offene Jugendarbeit“ erarbeiten zu lassen. Abstimmungsergebnis: Punkt 15: einstimmig ja Aktuelle Flüchtlingssituation in der Gemeinde Nettersheim - Vorlage 657 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt die Ausführungen zur aktuellen Flüchtlingssituation, zu den veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen und zur Arbeit für und mit den Flüchtlingen insgesamt zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den beschriebenen Weg konsequent fortzusetzen. Abstimmungsergebnis: Punkt 16: einstimmig ja Fortschreibung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen; Benehmensherstellung durch die Eifelgemeinde Nettersheim - Vorlage 604 /X.L. - Der Bürgermeister führt aus, dass in der vorangegangenen Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses entschieden wurde, die endgültige Beschlussfassung erst nach einer weiteren Beratung im Haupt- und Finanzausschuss und Gemeinderat vorzunehmen. Die Gemeinde sei jetzt gefragt, im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes dem Entwurf des Kreises in der vorgelegten Form zuzustimmen oder einen Beschlussvorschlag für Änderungswünsche der Gemeinde Nettersheim zu erarbeiten. So vertrete er – wie bereits im Fachausschuss dargelegt – die Auffassung, dass die Gemeinde die Finanzierung des ÖPNV über die Allgemeine Kreisumlage einfordern sollte und künftig von dem bisherigen System der differenzierten Umlageerhebung für diesen Bereich abzusehen sei, da gerade die ländlichen Kommunen über diese differenzierte Berechnung benachteiligt würden. So sei Nettersheim im Rahmen der umgelegten im Gemeindegebiet zurückgelegten Fahrkilometer auch durch Linien für Nachbargemeinden belastet, die nicht von den eigenen Bürgerinnen und Bürgern genutzt würden. Es sei im Rahmen der Aufgabenbereiche des Kreises auch für den Bereich des ÖPNV eine Solidarität und damit die Integration dieses Bereiches in die Allgemeine Kreisumlage einzufordern. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 18 Im Rahmen der Stellungnahme der Gemeinde zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes sollte s. E. gefordert werden, dass in jedem Fall eine Anbindung an die täglich letzte Zugankunft in Nettersheim in die einzelnen Orte erfolge. Zudem sollte eine Bahnanbindung weitestgehend im Zwei-Stunden-Takt der Linien 820 und 821 beantragt werden. Zudem solle der Kreis gebeten werden zu untersuchen, wie regelmäßig der TaxiBus auf der Linie 820 fahre. Aus diesen Untersuchungen könnten dann Erkenntnisse gewonnen werden, ob anstelle des TaxiBus-Angebotes auf dieser Linie ggf. der verstärkte Einsatz eines Linienbusses wünschenswert und gerechtfertigt sei, da diese eine größere Verlässlichkeit biete, da der Linienbus im Gegensatz zum TaxiBus-Angebot nicht der vorherigen telefonischen Anforderung bedürfe. Das Modell TaxiBus sei nur dann ein bevorzugtes Modell, wenn es keine Kontinuität in der Frequentierung zu bestimmten Uhrzeiten gebe. Wenn allerdings täglich zur gleichen Uhrzeit entsprechend hoher Bedarf bestehe, biete der Linienbus eine kundenfreundlichere Lösung. Es sollte deshalb Ziel einer Überprüfung über den Kreis sein, festzustellen, zu welcher Uhrzeit auf der Linie regelmäßig der TaxiBus derzeit angefordert werde und ob nicht dort dann die Wiedereinführung des Linienbusses zu dieser Uhrzeit die bessere Lösung sei. Die Ausdehnung der Abendverkehre an die Bahnanbindungen und die Gewährleistungen einer Anbindung in alle Orte beim täglich letzten Zug sollte zudem eine Forderung der Gemeinde im Sinne der jungen Bevölkerung in der Gemeinde sein. Ratsmitglied Poth gibt als Ergebnis der fraktionellen Beratungen zur Nahverkehrsplanung an, dass die Beantragung einer gesicherten Anbindung aller Richtungen an den Frühzug in Nettersheim in jedem Fall erfolgen sollte. Zudem sei die vom Kreis Euskirchen dargelegte Variante 1 wegen des zusätzlichen Abendangebotes die von ihnen bevorzugte Variante. Diese könnte nach einer einjährigen Probephase ggf. dann noch nachgebessert werden könnte. Poth merkt zudem an, dass er nach den bisherigen Informationen davon ausgegangen sei, dass die Lösung mit dem Einsatz des TaxiBusses wie auch des TaxiBussesPlus die finanziell günstigere Variante sei, da hier nur rd. 30 % der Kosten auf die Kommunen umgelegt würden, während beim richtigen Linienverkehr eine 100 %-Abrechnung aller auf dem Gemeindegebiet gefahrenen Kilometer erfolge. Hierdurch würde sich s. E. dieses System in jedem Fall als die kostengünstigere Alternative darstellen als ein fest eingerichteter Linienverkehr. Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass er davon ausgehe, dass bei einer festen Linie und mit der einhergehenden Verlässlichkeit der Verbindung eine höhere Fahrgastzahl gewonnen werden könne. So sei auf der Linie von Buir über Frohngau, Engelgau und Zingsheim nach Nettersheim eine verlässliche Bedienung über einen Linienbus wünschenswert, da diese regelmäßig in Anspruch genommen werde. Mit der Wiedereinführung eines regelmäßig verkehrenden Linienbusses auf der Linie anstelle eines TaxiBusses könne eine zunehmende Kundenfreundlichkeit erreicht werden, da dann der vorherige Anruf zwecks Bestellung einer bestimmten Verbindungsfahrt entbehrlich werde. Hierdurch werde sich s. E. auch die Fahrgastzahl auf diesen Strecken wieder erhöhen. So sei auch hier vor allem an die junge Bevölkerung in der Gemeinde zu denken, die größtenteils über ihren Schülerverkehr Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 19 Inhaber eines Schülertickets seien, welches allerdings für die Freizeitaktivitäten abends auch nur dann genutzt werden könne, wenn es eine entsprechende verlässliche Anbindung an den Bahnverkehr und hier vor allem auch den letzten Zug gebe. Sollte nach einer entsprechenden Überprüfung über den Kreis eine Wiedereinführung eines festen Linienbussen zu bestimmten Zeiten gerechtfertigt sein, so sei dies in jedem Fall die zu bevorzugende Lösung, da der TaxiBus eher die Lösung für den individuellen Bedarf darstelle, der Linienbus aber eine kontinuierliche und verlässliche Lösung für einen größeren Kundenkreis biete. Ratsmitglied Müllenborn ist ebenfalls der Auffassung, dass die Wiedereinführung eines Linienbusses zu bestimmten Zeiten die klar bessere aber sicherlich auch die erheblich teurere Lösung sei. Sicherlich, so der Bürgermeister, sei die Einrichtung von Linienbussen im Stundentakt und ähnlich eines Stadtverkehrs nicht möglich, jedoch sollte über die Untersuchung des Berufspendlerverkehrs über den ÖPNV genau ermittelt werden, wo ein entsprechender Bedarf bestehen könnte. So habe er Informationen, dass zu bestimmten Pendlerzeiten morgens von Richtung Buir aus zwei TaxiBusse hintereinander für den Transport der Pendler zur Bahn zum Einsatz kämen. Hier sei dann sicherlich der Einsatz eines Linienbusses zu bevorzugen. Ratsmitglied Kurth bestätigt diese Aussage und legt dar, dass er mit entsprechenden Pendlern, die diese Verbindung morgendlich nutzten, gesprochen habe und diese ihm erklärt hätten, dass regelmäßig 2 TaxiBusse auf dieser Strecke zur Anbindung an die Bahn zum Einsatz kämen. Es müsste im Zuge der Stellungnahme der Gemeinde klar zum Ausdruck gebracht werden, dass zu den Zeiten, wo regelmäßig mehr als 8 Personen befördert werden müssten, so dass ein TaxiBus nicht genüge, der Einsatz eines Linienbusses erfolgen sollte. Gerade auch für die Jugendlichen sei eine verlässliche Spätanbindung an die Bahn wünschenswert. Er habe zudem Informationen, dass es scheinbar auch vorkomme, dass bei Verspätungen der DB der für den Anschlussverkehr bestellte TaxiBus nicht entsprechend bis zur Ankunft des Zuges warte, sondern vorher die Linie befahre. Dies dürfte aber so nicht passieren, da doch klar sei, dass die Fahrgäste der Bahn, die die Anschlussverbindung mit dem Bus bestellt hätten, auch auf diesen angewiesen seien und damit bei Verspätung der Bahn folglich auch warten müssten. Die Einführung des Systems TaxiBusPlus, das überwiegend auf die ältere Bevölkerung ausgerichtet sei, biete zwar den Service mit einer Beförderung bis zur Haustür, da jedoch überwiegend Nutzer unter 30 Jahren in der Gemeinde Nettersheim zu verzeichnen seien, halte er den Zuschlag von 1,20 € für zu hoch. Soweit das TaxiBusGeschäft nicht auskömmlich sei, müssten hier andere Lösungen gefunden werden, aber nicht durch die Einrichtung solcher Zusatzgeschäfte. Der Bedarf für ein solches Beförderungsangebot bis zur Haustür sei s. E. derzeit nicht hinreichend gegeben. Ratsmitglied Hilger führt aus, dass die Wiedereinführung des Linienverkehrs zu bestimmten Zeiten natürlich die Ideallösung darstelle. Die diesbezügliche Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 20 Kostenentwicklung hänge dann davon ab, wie oft ein solcher Linienbus dann künftig wieder zum Einsatz komme. Im Bauausschuss wie auch in der heutigen Sitzung seien in der Angelegenheit noch so viele Fragen aufgekommen, dass er es für sinnvoll halte, mit der Entscheidung zur Stellungnahme der Gemeinde noch bis zur Ratssitzung zu warten. Soweit verlässliche Kalkulationen vorlägen, wie häufig dann ein Linienbus wieder zum Einsatz komme und wie sich die Kosten gegenüber dem bisherigen TaxiBus-Einsatz entwickelten, sei eine Ratsentscheidung möglich. Er bitte deshalb darum, über die Angelegenheit noch bis zur Ratssitzung nachdenken zu können. Ein Kostenvergleich zwischen Wiedereinführung des regelmäßigen Linienverkehrs zu bestimmten Zeiten und den bisherigen Kosten mit dem TaxiBus in der Niederschrift bzw. mit einer vorherigen Vorlage sei für die endgültige Entscheidung im Gemeinderat wünschenswert. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass der Kreis Euskirchen Auftraggeber des ÖPNV sei, der sich zunächst die Stellungnahme der Gemeinde und die entsprechenden Anregungen anhöre. Da die angesprochene Linie 820, auf die über die Wiedereinführung des Linienverkehrs jetzt diskutiert werde, lediglich das Gemeindegebiet Nettersheim betreffe und damit quasi unabhängig von anderen Verkehrsanbindungen sei, würde der Kreis Euskirchen sicherlich nichts gegen diese Anregung einzuwenden habe. Die Gemeinde sollte deshalb dem Kreis Euskirchen einen entsprechenden Untersuchungsauftrag für die Ermittlung der Kosten geben und auf dieser Grundlage dann eine Lösung gemeinsam erarbeiten. Wenn die Wiedereinführung der Linie mehr Kontinuität bringe, dann sei das TaxiBus-Angebot die weniger zu favorisierende Lösung. Sollte basierend auf dem Untersuchungsauftrag und der dann konkreten Kostenermittlung sich eine entsprechende Lösungsalternative aufzeigen lassen, so sei nach rd. 10 Jahren der Erprobung des TaxiBus-Angebotes und einer seither eingetretenen Kostenentwicklung von ursprünglich rd. 40.000 € ÖPNV-Kosten im Jahr auf nunmehr über 300.000 € jährlich für die Gemeinde Nettersheim ggf. Argumente für die Wiedereinführung von festen Linienbussen sprechen. In jedem Fall sei im Sinne der jungen Bevölkerung an einer Attraktivitätssteigerung des ÖPNV zu arbeiten. Auch Ratsmitglied Mayer stimmt dem zu, dass der Einsatz von Linienbussen immer die bessere Lösung sei, wenngleich die hiermit verbundenen Kosten sicherlich auch entsprechend höher sein würden. Zur Attraktivitätssteigerung des TaxiBus-Angebotes müsse es doch mit Sicherheit in der heutigen Zeit möglich sein, über eine HandyApp eine Anforderung der Linienverbindung vorzunehmen, so dass die umständliche telefonische Bestellung sich erübrigen könne. Hierdurch könnte gerade für die junge Bevölkerung eine Verbesserung des Systems und eine Flexibilisierung ermöglicht werden. Bürgermeister Pracht teilt desweiteren mit, dass im Rahmen der Beförderung der Nordeifelwerkstätten morgens und nachmittags hinsichtlich der dazwischen liegenden Leerzeiten dieser eingesetzten Busse ggf. eine Optimierung des ÖPNV-Angebotes durch einen Einsatz dieser Busse möglich sein könnte. Auch dies sollte in die weiteren Überlegungen zur Optimierung des Nahverkehrs mit einbezogen werden. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 21 Nach umfangreicher Diskussion besteht im Ausschuss Einvernehmen, dass die endgültige Beschlussfassung in der Angelegenheit erst in der kommenden Ratssitzung erfolgen wird. Beschlussempfehlung: Punkt 17: Ehemaliges Betriebsgrundstück "Ruhr" in der Gemarkung Buir; hier: Sachstandsbericht - Vorlage 620 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Sachstandsbericht der Vorlage 620 wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Punkt 18: einstimmig ja Bauleitplanung Punkt18.1: 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim zur Ausweisung einer 2. Windkraftkonzentrationszone; Zwischenbericht zur vertiefenden artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP II) sowie Erfassung von ausgewählten Tierarten - Vorlage 382 /X.L. Z.1 Ausschussmitglied Mayer merkt an, dass die Fläche „D12“ eineinhalb Monate untersucht worden sei, die Begutachtung dann aber abgebrochen wurde. Nach Meinung der SPD-Fraktion enthalte das Gutachten keine vernünftige Argumentation für ein Verbot von Windenergieanlagen. Daher schlage man vor, eine Ausnahmeregelung gem. § 44 Naturschutzgesetz zu beantragen. Der Rotmilan kreise zwar in diesem Gebiet, es gebe aber keinen Horst. Auch die Haselhühner würden wohl eher nur im Zeitraum der Bauphase der Anlagen gestört. Jetzt weiche man aus diesem Grund wieder auf eine andere Fläche aus und beauftrage wiederum ein neues Gutachten. Dies bedeute erneut eine zeitliche Verzögerung. Daher sollte man jetzt eine Ausnahmeregelung beantragen und parallel die Fläche „E2“ drei Monate lang untersuchen. Diese Zeit müsste reichen, um etwaige Vorkommen geschützter Arten festzustellen. Somit sei dann in drei Monaten eine endgültige Entscheidung möglich. Bislang habe sich das Verfahren schon Jahre hingezogen. In der Energiewende müsse man aber dringend vorankommen und zudem als Gemeinde Nettersheim auch Vorbild sein. Man wolle keine fossilien Brennstoffe und keine Atomkraft, so dass der Einsatz regenerativer Energieformen die einzige Alternative sei. Ausschussmitglied Kurth weist darauf hin, dass es zur Fläche D12 eine klare Stellungnahme bzgl. des Vorkommens geschützter Tierarten gebe. Er halte daher eine Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 22 Beantragung einer Ausnahmeregelung für nicht zielführend. Stattdessen sollte man jetzt zeitnah die Fläche „E2“ untersuchen und das Ergebnis abwarten. Ausschussmitglied Hilger weist darauf hin, dass das Thema nun in dieser Sitzungsphase zum 3. Mal auf der Tagesordnung stehe. In einem Punkt müsse er Herrn Mayer Recht geben, die Untersuchung der neuen Fläche dürfe nicht wieder zwei Jahre lang dauern. Allerdings mache eine Beantragung einer Ausnahmeregelung seiner Meinung nach wenig Sinn, so lange noch eine andere mögliche Fläche da sei. Daher plädiere er dafür, bei dem bisherigen Beschluss zu bleiben. Allerdings dürften nicht wieder zwei Jahre vergehen für eine Untersuchung von nur eineinhalb Monaten. Der Bürgermeister betont, dass er eine Beantragung einer Ausnahmeregelung gegen den Artenschutz nicht mittragen wolle. Nettersheim sei eine Kommune mit biologischer Vielfalt, die vielen Arten Lebensraum biete. Am Wochenende sei in einer Fernsehsendung über den Rotmilan berichtet worden, der bewiesenermaßen zwischenzeitlich gefährdet sei. Im Gutachten seien die Flugrichtungen des Rotmilans beschrieben. Die Untere Naturschutzbehörde werde wohl auf keinen Fall einer Ausnahme zustimmen. Die Bezirksregierung werde ihrerseits das Gemeindegebiet nochmals betrachten. Mitte des Jahres sei eine Begehung geplant. Man werde also auch noch weitere Meinungen und Einschätzungen hören. Er schlage daher vor, wie in der Beschlussempfehlung zu entscheiden und abzuwarten wie die Bezirksregierung die Situation einschätzt, insbesondere auch hinsichtlich der Waldflächen. Ausschussmitglied Herbert Falkenberg schließt sich dieser Meinung an. Wenn der Kreis jetzt schon Nein sage, sei eine Ausnahmeregelung wohl nicht zu erwarten. Die Natur zu schützen, sei seiner Meinung nach der richtige Weg. Ausschussmitglied Mayer gibt zu bedenken, dass eine Ausnahme nur erteilt werde, wenn die Begründung schlüssig und zutreffend sei. Daher könne man diesen Antrag seiner Meinung nach stellen. Sicherlich sei der Naturschutz wichtig. Allerdings gebe es auch anderswo geschützte Tiere und trotzdem Windkraftanlagen. Natürlich könne man auch einfach sagen, dass weitere Windkraftanlagen nicht gewollt seien. Allerdings spreche man gleich auch noch über die gewünschte Stilllegung eines Atomkraftwerkes. Woher wolle man den benötigten Strom also nehmen? Die SPD-Fraktion schlage daher vor, den Antrag auf eine Ausnahmeregelung zu stellen und gleichzeitig die andere Fläche zu untersuchen. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass es sich hier um eine Frage der Abwägung handele. Energiewende ja, aber dann müssten alle mitziehen. Das angesprochene Atomkraftwerk stehe nicht auf dem eigenen Gebiet. Dies werde auch weiter dort stehen, wenn man sich für die Windkraft hier entscheide. Zu dem Thema gebe es unterschiedliche Auffassungen, betont der Bürgermeister abschließend und lässt über die Beschlussempfehlung abstimmen. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 23 Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen: a) Es wird rechtsverbindlich erklärt, dass die Beurteilung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen zum Zwischenbericht der faunistischen Erfassungen für einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (ASF II) vom Januar 2017 keine Möglichkeit zulässt, Windenergieanlagen auf der Potentialfläche „D 12“ zu errichten. b) Die aufgrund des Zwischenberichtes eingestellten Untersuchungen zum artenschutzrechtlichen Fachbeitrag auf der Potentialfläche „D 12“ bei Tondorf sind nicht mehr zu fortzuführen. c) Für die nach dem gesamträumlichen Planungskonzept zur Ermittlung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen empfohlene weitere Potentialfläche „E 2“ – Waldfläche südlich von Marmagen in der Flur „Schweißbruch“ - mit einer Größe von 15,88 ha ist die faunistische Erfassung für einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (ASF II) durchzuführen. d) Die Verwaltung wird beauftragt, für diese faunistische Erfassung das bislang in Anspruch genommene Gutachterbüro zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich ja bei 2 Gegenstimmen Punkt18.2: Städtebauliche Entwicklung von Bebauungsplänen; 1. Bestellung eines Umlegungsausschusses gem. § 3 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches 2. Übertragung von vereinfachten Umlegungen gem. § 8 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches an den Umlegungsausschuss - Vorlage 605 /X.L. Der Bürgermeister weist auf die erste Beratung im Entwicklungs-, Planungs-, Bauund Umweltausschuss hin, in der man sich darauf verständigt habe, dass die Fraktionen aus den Reihen der Ratsmitglieder zwei Mitglieder sowie zwei stellv. Mitglieder benennen. Er bittet um diesbezügliche Vorschläge. SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer erklärt, dass die SPD keinen eigenen Vorschlag machen werde. UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger schlägt Albert Müllenborn als ordentliches Mitglied, sowie Edwin Poth als stv. Mitglied vor. CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth benennt Bruno Schmidt als ordentliches Mitglied sowie Karl Reuter als Stellvertreter. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 24 1. für die Durchführung von Umlegungsverfahren einen Umlegungsausschuss zu bilden. Zu den Mitgliedern des Umlegungsausschusses werden bestellt: Vorsitzender: Stellv. Vorsitzender: Angehöriger des höheren vermessungstechnischen Dienstes: Vertreter: Sachverständiger für die Bewertung Von Grundstücken: Vertreter: Gemeindevertreter: Vertreter: Dr. Karl Heinz Decker Edgar Decker Dipl.-Ing. Frank Diefenbach Dr. Ing. Heinz Rütz Robert Rang Manfred Söns 1. Bruno Schmidt 2. Albert Müllenborn 1. Karl Reuter 2. Edwin Poth 2. Der Gemeinderat überträgt dem Umlegungsausschuss die Durchführung vereinfachter Umlegungen für die zwei Teilabschnitte des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, „Brotkiste“ und „Auf Graben“ sowie für das Baugebiet F 7 „Die Acht Morgen“ in Marmagen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja, bei Enthaltung der vorgeschlagenen Mitglieder/Stellvertreter Punkt18.3: 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in Nettersheim gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB); a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB b) Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB c) Öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB - Vorlage 454 /X.L. Z.4 und Z.5 Der Bürgermeister weist darauf hin, dass mit der Bezirksregierung nochmals eine Abstimmung bezüglich der Entwässerungsfrage erfolgt sei. In der Ergänzungsvorlage Z.5 werde nun eine Entwässerung im Trennsystem mit Versickerungsmöglichkeit im weiteren Verlauf vorgeschlagen. In der Betriebsausschusssitzung im Dezember letzten Jahres habe man zwar noch die andere Variante favorisiert, allerdings sei die Entwässerung im Trennsystem auch gem. den Festlegungen im Landeswassergesetz der richtige Weg. Bei der Mischsystemvariante könne es zudem zu zusätzlichen Kosten Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 25 für Maßnahmen an den Mischwasserbehandlungsanlagen (Bahnhofstraße/Urftstraße) kommen. Bis zur Ratssitzung werde eine weitere Vorlage folgen mit dem endgültigen Offenlegungsexemplar inkl. Bebauungsplan. Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass noch nicht genügend Zeit gewesen sei, die Vorlage ausführlich zu lesen, allerdings stehe die endgültige Entscheidung erst im Rat an. Er halte das Trennsystem aber auch für die bessere Lösung. Der Bürgermeister führt weiter aus, dass das Becken in der Anlage zur Vorlage eingezeichnet sei. Es befinde sich auf einem gemeindlichen Grundstück auf einem Felsplateau. Ausschussmitglied Müllenborn weist darauf hin, dass man im Bauausschuss vereinbart habe, die Kosten der Maßnahmen nochmals aufzulisten. Er bittet darum, hierüber ggf. mit der Niederschrift zu informieren. Der Bürgermeister sagt dies zu. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Kurth erläutert der Bürgermeister, dass die Entwässerung des Teilbereiches „Auf Graben“ überwiegend Richtung Baugebiet „Klosterquelle“ im Trennsystem erfolgen könne. Lediglich ein geringer Teilbereich müsse im Mischsystem entwässert werden. Zu der Fragestellung bzgl. der Kostenauflistung für die verschiedenen Entwässerungsvarianten wird Nachstehendes erklärt: In der Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016 (s. Vorlage 561) wurden verschiedene Varianten hinsichtlich der Entwässerung des Teilabschnittes „Brotkiste“ in Nettersheim vorgestellt. Hiernach ergibt sich für die Variante Entwässerung im Mischsystem ein Kostenanteil in Höhe von 1.050.000 Euro. Hierbei sind mögliche Mehrkosten aufgrund von zusätzlichen Maßnahmen im Bereich des Regenüberlaufbeckens Urftstraße sowie nachfolgender Mischwasserbehandlungsanlagen nicht berücksichtigt. Die nunmehr vorgesehene Entwässerungsvariante im Trennsystem mit Versickerung des Niederschlagswassers im Außenbereich oberhalb des Baugebietes G13 „Auf dem Hielig“ geht gemäß Kostenschätzung von Kosten in Höhe von ca. 1.165.000 Euro aus (s. Vorlage 629). Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen: a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen werden die in der, der Vorlage beigefügten Anlage dargestellten Abwägungen vorgenommen und hierzu die in den Empfehlungen aufgeführten Beschlüsse gefasst. Bezüglich der Abwasserbeseitigung wird beschlossen, diese innerhalb des Teilbereichs „Brotkiste“ im Trennsystem mit zentraler Versickerung außerhalb des Baugebietes durchzuführen. b) Der Geltungsbereich wird für den Teilbereich des Bebauungsplanes G 14 „Brotkiste“ um die Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. Nr. 184 und Flur 10 Nr. 161 (nordöstlich an das Plangebiet angrenzende Wirtschaftswege) erweitert. Dabei ist das Flurstück Nr. 184 als „Fläche für die Landwirtschaft“ darzustellen und das Flurstück Nr. 161 als „Fläche für die Landwirtschaft“ und „öffentliche Verkehrsfläche mit Fußweg“ auszuweisen. Die Änderung des Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 26 Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit beschlossen. c) Der beigefügte Planentwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Brotkiste“ mit Begründung und Umweltbericht ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt18.4: Bauleitplanung; Bauliche Entwicklung der Ortslage Frohngau - Vorlage 621 /X.L. Der Bürgermeister teilt mit, dass mit der Landesplanung der Bezirksregierung abgestimmt werden konnte, dass ein Grundstück mit einer Fläche von 500 m² mit in die Siedlungsplanung einbezogen werden kann. Es sei erfreulich, dass trotz des LEP eine weitere bauliche Entwicklung in den kleineren Ortschaften möglich sei. Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen, mit der Landesplanung der Bezirksregierung Köln ein Erörterungs- und Abstimmungsgespräch im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes Köln sowie der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim dahingehend zu führen, dass in den Ortschaften innerhalb des Gemeindegebietes Nettersheim mit unter 2.000 Einwohnern weiterhin eine bauliche Entwicklung am Ortsrand ermöglicht wird, wenn es sich z. B. um eine Arrondierung handelt bzw. Erschließungsanlagen bereits vorhanden sind und wenn der Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung nachgewiesen wird. Abstimmungsergebnis: Punkt 19: einstimmig ja Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" u. "Auf Graben" - Vorlage 629 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, innerhalb des Baugebietes G 14 in Nettersheim sowohl für das Baugebiet „Brotkiste“ wie auch für das Baugebiet „Auf Graben“ die Erschließungsplanung zügig fortzuführen mit dem Ziele, möglichst im Jahre 2017 mit einer Teilerschließung zu beginnen. Weiterhin beschließt der Rat, hinsichtlich der Entwässerung des Teilbereiches „Brotkiste“ weitere Untersuchungen hinsichtlich einer kostengünstigen Entwässerungsvariante durchzuführen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 27 Punkt 20: 1. Erweiterung des Sanierungsgebietes in Zingsheim im Vereinfachten Verfahren gem. § 142 (2) Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 627 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt eine 2. städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Zingsheim für die Straße „Formegey“ sowie Teilbereiche der Kirchstraße, Weidenstraße, Brunnenstraße, Pfalzstraße, Willenberger Straße und Krausstraße gem. § 142 Abs. 4 BauGB im Vereinfachten Verfahren. Die Sanierungssatzung mit Begründung sowie Abgrenzung des Geltungsbereiches dieser Satzung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die Genehmigungspflicht nach §§ 144 und 145 BauGB wird hierbei ausgeschlossen. Es wird darüber hinaus beschlossen, die Gültigkeit der Sanierungssatzung für eine Dauer von 15 Jahren, beginnend ab dem Satzungsbeschluss festzulegen. Abstimmungsergebnis: Punkt 21: einstimmig ja Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und Begegnung - Vorlage 635 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt den Jahresbericht 2016 zum „Kloster NettersheimQuartierszentrum für Flüchtlingshilfe und Integration“ zustimmend zur Kenntnis und beschliesst, die Aktivitäten 2017 fortzuführen und nach Möglichkeit auszubauen. Abstimmungsergebnis: Punkt 22: einstimmig ja Interkommunales Entwicklungskonzept für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim 2016-2020 Punkt22.1: Modernisierung und behindertengerechte Ausstattung Rathaus Zingsheim - Vorlage 634 /X.L. Der Bürgermeister führt aus, dass es im Rahmen der Sanierung des Rathausgebäudes nötig sein werde, einige Büros zeitweise auszulagern. Auch der Sitzungssaal werde für eine Zeit lang als Großraumbüro dienen, so dass die Sitzungen so lange im Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 28 Holzkompetenzzentrum stattfinden werden. In der nächsten Sitzungsphase werde man über die konkreten Pläne bzgl. der Maßnahmen zur Modernisierung und Barrierefreiheit informieren. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt den in der Begründung zur Vorlage dargestellten Planungsstand zur Modernisierung und behindertengerechten Ausstattung des Rathauses Zingsheim zustimmend zur Kenntnis und beschließt auf dieser Grundlage das Bauantragsverfahren einzuleiten. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt22.2: 2. Bauabschnitt Rathaus Zingsheim – Sanierung und Modernisierung Koordinierungsstelle Katastrophenschutz mit Feuerwehrgerätehaus - Vorlage 632 /X.L. Der Bürgermeister berichtet, dass u.a. ein Anbau am Feuerwehrgerätehaus geplant sei, wobei hierbei ein Lagerraum für die gesamte Gemeindefeuerwehr eingerichtet werden soll, zu dem alle Löschgruppen Zugriff erhalten sollen. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt das in der Begründung zur Vorlage beschriebene Planungskonzept für den 2. Bauabschnitt Rathaus – Sanierung und Modernisierung Koordinierungsstelle Katastrophenschutz mit Feuerwehrgerätehaus zustimmend zu Kenntnis. Weiterhin beschließt der Gemeinderat die Maßnahme nach Vorlage der Bewilligung in Kooperation mit der Löschgruppe Zingsheim umzusetzen. Notwendige Maßnahmengewerke und Materialbeschaffungen sind auf der Grundlage der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu vergeben. Darüber hinaus sind die weiteren notwendigen Planungsleistungen auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt22.3: Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum Generationenplatz - Vorlage 611 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Entwicklung der Spielflächen an der Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 29 Grundschule Zingsheim zum Generationenplatz Umsetzungsschritte zustimmend zu Kenntnis. sowie die geplanten weiteren Weiterhin beschließt der Gemeinderat die notwendigen Planungsaufträge auf der Grundlage der HOAI zu vergeben. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt22.4: Nutzungskonzept Grundschulverbund Nettersheim Punkt22.4.1: - Grundschule Marmagen - Vorlage 642 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, für die Sanierung, Modernisierung und Weiterentwicklung des Grundschulverbundes Nettersheim – Schulstandort Marmagen im Rahmen der Städtebauförderung (Interkommunales Entwicklungskonzept BlankenheimNettersheim) einen Einzelantrag für das Programmjahr 2018 zu stellen. Der hierfür notwendige zusätzliche Finanzbedarf ist überplanmäßig bereitzustellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt22.4.2: - Grundschule Zingsheim - Vorlage 622 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, für die Sanierung, Modernisierung und Weiterentwicklung des Grundschulverbundes Nettersheim – Schulstandort Zingsheim im Rahmen der Städtebauförderung (Interkommunales Entwicklungskonzept BlankenheimNettersheim) einen Einzelantrag für das Programmjahr 2018 zu stellen. Der hierfür notwendige zusätzliche Finanzbedarf ist überplanmäßig bereitzustellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt22.5: Nutzungskonzept Schulzentrum Nettersheim - Vorlage 633 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 30 Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zum Schulzentrum Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt22.6: Entwicklung Sportzentrum Nettersheim einschließlich Schallschutz - Vorlage 641 /X.L. Ausschussmitglied Mayer bezieht sich auf das der Niederschrift des Bauausschusses beigefügte Lärmschutzgutachten. Hier sei allerdings der Schulsport mit täglich 3-4 Stunden nicht berücksichtigt. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass der normale Schulsport keinerlei Probleme verursache. Schwieriger sei die Situation am Wochenende, vor allem in der Mittagszeit. Laut Information des Gutachters müsse man aber keine negativen Auswirkungen auf das Baugebiet befürchten. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zum Sportzentrum Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Weiterhin beschließt der Gemeinderat die weiteren notwendigen Planungsleistungen auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt22.7: Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) - Vorlage 610 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten Marmagen und Zingsheim aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren: Lfd.Nr. Objekt 1. Auf den Höfen Marmagen Maßnahme 4, Reinigung, Instandsetzung und Anstrich der Fassade Gesamtkosten der Maßnahme, € Fördersumm e € 9.961,01 3.000,00 Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 31 2. 3. Kölner Straße Marmagen Petrusstraße Zingsheim 58, 14, Instandsetzung und Neuanstrich der Fassade Anstrich der westlichen Holzverkleidung sowie des westlichen Mauerwerkes und Anstrich des Hoftores 11.040,57 3.000,00 2.408,25 1.205,00 21.627,38 3.000,00 4. An der Dreispitz 1, Zingsheim Instandsetzung Bruchsteinmauerwerkes, Fensterfaschen und –bänke sowie Fachwerk- und Sockelbereiches an Hofseite 5. Nürburgstraße Zingsheim 13, Anstrich der Fassade 8.274,84 3.000,00 6. Nürburgstraße Zingsheim 17, Anstrich der Fassade 3.603,78 1.302,00 Abstimmungsergebnis: Punkt 23: des der des der einstimmig ja Masterplan Nettersheim Punkt23.1: Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm - Vorlage 615 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und Hofflächen aus dem Masterplan Nettersheim im Sanierungsgebiet Nettersheim einen Zuschuss in Höhe von ausnahmsweise 7.000,00 € für die Instandsetzung des Bruchsteingiebels des ortsbildprägenden Objektes „Am Kirchberg 1“, Nettersheim, bei Gesamtkosten in Höhe von 12.485,71 € zu gewähren. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt23.2: Besucherleitsystem für Nettersheim - Vorlage 607 /X.L. Der Bürgermeister informiert, dass bzgl. des Besucherleitsystems entsprechende Muster erstellt werden sollen und Mitte des Jahres eine Begehung stattfinden soll. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen des Masterplans Nettersheim die Umsetzung des neuen Besucherleitsystem in Nettersheim durchzuführen und unter Beteiligung des Gewerbe-, Verkehrs- und Verschönerungsvereins Nettersheim (GVV), von Fachbehörden bzw. Fachfirmen das Besucherleitsystems zu erarbeiten und Preisangebote einzuholen. Die anschließende Auftragsvergabe soll an die Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 32 billigstbietende Firma erfolgen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt23.3: Parkleitsystem für Nettersheim - Vorlage 608 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, die Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Parkleitsystems für Nettersheim durchzuführen und im Besucherleitsystem zu integrieren (s. Vorlage 607). Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt23.4: Gestaltung Fläche ehemaliger Kurpark Nettersheim - Vorlage 647 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, unter Einbeziehung der Fachbehörden im Rahmen des Masterplans Nettersheim die Neugestaltung der Flächen des ehemaligen Kurparks Netterheim zu erarbeiten und umzusetzen. Für die Ausführung der Arbeiten sind entsprechende Preisangebote von Fachfirmen einzuholen und die jeweiligen Aufträge an die billigstbietenden Firmen zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Punkt 24: einstimmig ja Städtebauförderungsprogramm 2017 hier: Jugendforum Nettersheim - Vorlage 636 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen des neuen Städtebauförderprogramms „Investitionspaket Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ einen Förderantrag für das Jugendforum Nettersheim zu stellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 33 Punkt 25: Straßenentwässerungsanteil für überörtliche Bundes- und Landesstraßen innerhalb des Gemeindegebietes - Vorlage 618 /X.L. - Ergänzend zu den bisherigen Beratungen zum Thema führt der Bürgermeister an, dass der Bund die Klage gegen die Gemeinde zu einem Zeitpunkt eingereicht habe, zu dem die Bundesstraßen B51 und B477 bereits zur Landstraße herabgestuft gewesen seien. Es werde deshalb derzeit über den eingeschalteten Rechtsbeistand der Aspekt geprüft, inwiefern aufgrund dessen überhaupt der Bund in der Angelegenheit noch zuständig sei. Er werde über die weitere Entwicklung informieren. Auf den Einwand von Ausschussmitglied Mayer, dass der Bund schließlich die Zahlung geleistet habe, entgegnet der Bürgermeister, dass er als seinerzeitiger Straßenbaulastträger gehandelt habe. Mit dem Verkauf habe er allerdings alle Rechte und Pflichten an das Land abgegeben, welches sich ja bekanntermaßen hinsichtlich der eigenen Flächen gegen eine Rückabwicklung der Zahlung und gegen eine Klageführung entschieden habe. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, hinsichtlich des Verwaltungsrechtsstreits im Zusammenhang mit dem Straßenentwässerungsanteil für überörtliche Bundes- und Landesstraßen innerhalb des Gemeindegebietes juristischen Beistand zur Wahrung der gemeindlichen Interessen einzubeziehen. Abstimmungsergebnis: Punkt 26: einstimmig ja Ausbau der K34 Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau - Vorlage 353 /X.L. Z.2 - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, auf der Grundlage der Entwurfsplanung in Kooperation mit dem Kreis Euskirchen die Ausschreibung für den Gesamtausbau der K 34, Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau, vorzubereiten mit dem Ziele, möglichst nach den Sommerferien mit der Maßnahme zu beginnen. Weiterhin beschließt der Rat, notwendige Dringlichkeitsbeschluss zu veranlassen. Abstimmungsergebnis: Punkt 27: Auftragserteilungen ggf. per einstimmig ja Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 34 Punkt27.1: Dorfinnenentwicklungskonzept Tondorf - Vorlage 638 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat stellt das Dorfinennentwicklungskonzept für den Ortsteil Tondorf fest. Weiterhin beschließt der Gemeinderat, zukünftig den Ort Tondorf gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern auf dieser Grundlage weiter zu entwickeln und für die hierin aufgeführten Maßnahmen, Förderungen im Rahmen der integrieten ländlichen Entwicklung zu beantragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt27.2: Entwicklungskonzept Dorfsaal Tondorf - Vorlage 637 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt das mit dem Heimatverein Tondorf abgestimmte und in der Begründung zur Vorlage beschrieben Entwicklungskonzept für den Dorfsaal Tondorf zustimmend zur Kenntnis. Weiterhin beschließt der Gemeinderat, auf dieser Grundlage das Bauantragsverfahren einzuleiten und im Rahmen der Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung einen Förderantrag zu stellen. Abstimmungsergebnis: Punkt 28: einstimmig ja Kreiswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" 2017 - Vorlage 639 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, an dem diesjährigen Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ wieder mit allen elf Orten der Eifelgemeinde Nettersheim teilzunehmen. Abstimmungsergebnis: Punkt 29: einstimmig ja Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 35 - Vorlage 436 /X.L. Z.3 - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, im Rahmen der Umsetzung des Förderprojektes des Kreises Euskirchen zur Breitbandversorgung vordringlich Maßnahmen im Siedlungsbereich (innerhalb der Ortslagenabrundungssatzung) der jeweiligen Ortslagen innerhalb des Gemeindegebietes sowie des Gewerbegebietes Zingsheim und der Eifelhöhenklinik Marmagen umzusetzen. Weiterhin beschließt der Rat, dass für im Außenbereich des Gemeindegebietes liegende Einzelgehöfte eine Einzelfallentscheidung vor Ausführung von Maßnahmen erfolgen muss, wobei bei der Entscheidung die Privilegierung (land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb) des jeweiligen Grundstückes zu prüfen und zu berücksichtigen ist. Abstimmungsergebnis: Punkt 30: einstimmig ja Verkehrsregelung Burgstraße / Webergasse / Urgasse, Marmagen - Vorlage 435 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, für den Ortsbereich in Marmagen betreffend der Straßen Burgstraße, Webergasse und Urgasse eine Verkehrsplanung mit dem Ziel zu beauftragen, dass sich der Durchgangsverkehr in den Straßen verringert. Abstimmungsergebnis: Punkt 31: einstimmig ja Regiebetrieb Abfall hier: Einrichtung eines Grünabfallsammelplatzes - Vorlage 640 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt das nunmehr abschließend erstellte Konzept zur Einrichtung eines zentralen Grünabfallsammelplatzes im Gewerbegebiet Zingsheim in Kooperation mit der Firma Assrohr (Auf der Heide 26b) zustimmend zur Kenntnis und beschließt auf dieser Grundlage zunächst die Umsetzung für das Jahr 2017 in der Zeit von April bis Ende November. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 36 Punkt 32: Errichtung von Sirenenanlagen in Marmagen und Roderath - Vorlage 662 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt gemäß § 7 der Hauhaltssatzung vom 13.12.2016 eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 11.500 Euro zur Errichtung der Sirenen in Roderath und Marmagen. Abstimmungsergebnis: Punkt 33: einstimmig ja Betriebsleitervertrag mit dem Landesbetrieb Wald und Holz hier: Sachstandsbericht - Vorlage 552 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt die Ausführungen zum Betriebsleitungsvertrag mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 34: einstimmig ja Anlegung eines Erlebnisparcours (Woodcamp) im Baumbusch hier: Sachstandsbericht - Vorlage 381 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt die Ausführung zum Erlebnisparcours (Woodcamp) im Baumbusch zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 35: einstimmig ja Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Rotwildabschusspläne - Sachstandsbericht - Vorlage 325 /X.L. Z.3 - Der Bürgermeister informiert, dass am vergangenen Samstag die Vereinigung der Rotwildjäger getagt habe und dem Vorschlag einstimmig zugestimmt habe. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 37 Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt die Ausführungen zur Rotwildstrecke 2016/17 und die Ausführungen zu den Rotwildabschussplänen 2017/18 zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 36: einstimmig ja Bewirtschaftung der Wildwiesen in den selbstverwalteten Eigenjagden hier: Sachstandsbericht - Vorlage 397 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt die Ausführungen zur Bewirtschaftung der Wildwiesen in den selbstverwalteten Eigenjagden zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 37: einstimmig ja Finanzierung von Maßnahmen aus Ersatzgeldern - Vorlage 571 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Erhaltung von ca. 100 Biotopbäumen in Naturschutzgebieten und zur Inanspruchnahme von Ersatz- und Fördergeldern zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 38: einstimmig ja Katastrophenschutz und Krisenmanagement im Kreis Euskirchen hier: Vorsorgeplanungen im Umfeld kerntechnischer Anlagen (Tihange) - Vorlage 670 /X.L. - Ergänzend zur Vorlage weist der Bürgermeister auf die Infobroschüre hin, die in Kürze auch in Druckform in Verteilung kommen werde. Ausschussmitglied Mayer legt dar, dass man sich beim Lesen der Vorlage nur wundern könne. Man müsse denken, dass die Belgier nicht in der Lage seien, ihre Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 38 Atomkraftwerke abzusichern. Dabei gebe es in Belgien schließlich auch eine Atomaufsichtsbehörde. Die Argumentation bringe seiner Meinung nach nichts. Bei einem Ernstfall sei die ganze Region verseucht. Besser sei es, die Belgier dahingehend zu beraten, dass sie den Energiebedarf über andere Energiequellen decken sollten. Dann wären sie in der Lage und wohl auch bereit, das System abzuschalten. Vollkommen unverständlich sei, dass Deutschland auch noch aktuell Brennstäbe dorthin verkauft habe, damit der Betrieb der Anlage weitergehe. Ausschussmitglied Hilger teilt mit, dass die Atomaufsicht in Belgien etwas anders organisiert und größtenteils von der Industrie finanziert sei. Das könne man nicht mit dem vergleichen, was man hier unter einer staatlichen Aufsicht verstehe. Bei einem Ernstfall sei die Region ganz klar betroffen. Die ganze Situation sei sehr beunruhigend. Man dürfe das nicht einfach so hinnehmen und habe das Recht Kritik zu üben. Er hoffe, dass die Gefahr irgendwann beseitigt sei. Der Bürgermeister merkt an, dass allerdings fraglich sei, ob der jetzige Weg zur Beruhigung beitrage. Eine richtige Lösung sei dies nicht. Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde nimmt den aktuellen Informationsstand zur Vorsorgeplanung im Umfeld der kerntechnischen Anlage Tihange (B) zur Kenntnis. Punkt 39: Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim hier: Instandsetzung Wirtschaftswege in Engelgau - Vorlage 671 /X.L. - Der Bürgermeister verweist auf die Vorlage, in der die Anfrage der UNA-Fraktion entsprechend beantwortet sei. Punkt 40: Mitteilungen und Informationen a) Förderbescheid Projekt „Erlebnis.NRW — Eifel Vital 2.0— Customer Journey in Vital-Heimat“ Der Bürgermeister informiert, dass am Vortag die Bewilligung des gemeinsamen Projektes der Kommunen Bad Münstereifel, Blankenheim und Nettersheim „Eifel vital“ eingegangen sei. Die Gesamtkosten in Höhe von 360.000 € würden mit insgesamt 288.000 Euro gefördert. Auch Personal werde somit in allen drei Kommunen mit finanziert. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 39 b) Besichtigung Kloster Nettersheim durch den Gemeinderat Weiterhin teilt der Bürgermeister mit, dass die angekündigte Besichtigung des Klosters am 26.04.2017, 17.00 Uhr (Treffpunkt Kloster) stattfinden soll. c) Spielplatzfläche Genfbachstraße Nettersheim Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Müllenborn teilt der Bürgermeister mit, dass der Spielplatz an der Genfbachstraße nicht stillgelegt werden soll. Hier handele es sich lediglich um ein Gerücht. d) Fahrbahnmarkierung Verbindungsstraße Nettersheim-Bahrhaus Ausschussmitglied Hilger teilt mit, dass er auf die schlechte Mittelstreifenmarkierung der Straße von Nettersheim nach Bahrhaus hingewiesen worden sei. Gerade bei schlechten Lichtverhältnissen und Nebel sei dies problematisch. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass es sich hier um eine ehemalige Kreisstraße handele, die abgestuft worden sei zur Gemeindeverbindungsstraße. Hier müsse auch geprüft werden, wie viel Fahrbewegungen noch da seien. Die erfolgte Abstufung besage eigentlich schon, dass die Straße nicht mehr so hoch frequentiert sei. Bei Gemeindeverbindungsstraßen sei eine Mittelstreifenmarkierung nicht zwingend vorgesehen.. Er schlage vor, dieses Thema in die nächste Verkehrsschau aufzunehmen und entsprechend klären zu lassen. e) Flüchtlingsunterkünfte in der Gemeinde Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich, ob im Zusammenhang mit den angemieteten Räumen zur Unterbringung von Flüchtlingen auch hier in der Gemeinde inzwischen Leerstände vorhanden seien. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass man zwischenzeitlich das Gebäude im Gewerbegebiet „Auf der Heide 10“ aufgegeben habe, da in einem Gewerbegebiet eine Nutzung als Wohnraum nicht länger als drei Jahre möglich sei. Sonst seien alle Objekte noch belegt. Allerdings stelle sich die Vermietung von Wohnflächen in diesen Unterkünften an anerkannte Flüchtlinge, die SGB II-Leistungen beziehen, als sehr aufwendig und schwierig dar, da teilweise andere Ausstattungen von den Betroffenen erwünscht würden als ihnen in diesen Einrichtungen geboten werden könnten. gez. Pracht ____________________ gez. Züll ____________________ Bürgermeister Schriftführerin Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 40