Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
139 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
03.04.17, 13:03
Aktualisiert
03.04.17, 13:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 28.03.2017
im Sitzungssaal in Nettersheim.
Punkt
:
4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste"
in Nettersheim gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB);
a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken
und Anregungen im
Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der
benachbarten Kommunen,
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §
3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 BauGB
b) Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
c) Öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und
Umweltbericht gem. § 3
Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB
- Vorlage 454 /X.L. Z.5 -
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen:
a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen werden die in
der, der Vorlage beigefügten Anlage dargestellten Abwägungen vorgenommen und
hierzu die in den Empfehlungen aufgeführten Beschlüsse gefasst. Bezüglich der
Abwasserbeseitigung wird beschlossen, diese innerhalb des Teilbereichs „Brotkiste“
im Trennsystem mit zentraler Versickerung außerhalb des Baugebietes
durchzuführen.
b) Der Geltungsbereich wird für den Teilbereich des Bebauungsplanes G 14
„Brotkiste“ um die Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. Nr. 184 und
Flur 10 Nr. 161 (nordöstlich an das Plangebiet angrenzende Wirtschaftswege)
erweitert. Dabei ist das Flurstück Nr. 184 als „Fläche für die Landwirtschaft“
darzustellen und das Flurstück Nr. 161 als „Fläche für die Landwirtschaft“ und
„öffentliche Verkehrsfläche mit Fußweg“ auszuweisen. Die Änderung des
Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit
beschlossen.
c) Der beigefügte Planentwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14,
Teilbereich „Brotkiste“ mit Begründung und Umweltbericht ist gem. § 3 Abs. 2
BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja