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Beschlusstext (51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim zur Ausweisung einer 2. Windkraftkonzentrationszone; Zwischenbericht zur vertiefenden artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP II) sowie Erfassung von ausgewählten Tierarten)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
133 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
03.04.17, 13:03
Aktualisiert
03.04.17, 13:03
Beschlusstext (51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim zur Ausweisung einer 2. Windkraftkonzentrationszone;
Zwischenbericht zur vertiefenden artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP II) sowie Erfassung von ausgewählten Tierarten)

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Beschluss aus der 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 28.03.2017 im Sitzungssaal in Nettersheim. Punkt18.1: 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim zur Ausweisung einer 2. Windkraftkonzentrationszone; Zwischenbericht zur vertiefenden artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP II) sowie Erfassung von ausgewählten Tierarten - Vorlage 382 /X.L. Z.1 Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen: a) Es wird rechtsverbindlich erklärt, dass die Beurteilung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen zum Zwischenbericht der faunistischen Erfassungen für einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (ASF II) vom Januar 2017 keine Möglichkeit zulässt, Windenergieanlagen auf der Potentialfläche „D 12“ zu errichten. b) Die aufgrund des Zwischenberichtes eingestellten Untersuchungen zum artenschutzrechtlichen Fachbeitrag auf der Potentialfläche „D 12“ bei Tondorf sind nicht mehr zu fortzuführen. c) Für die nach dem gesamträumlichen Planungskonzept zur Ermittlung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen empfohlene weitere Potentialfläche „E 2“ – Waldfläche südlich von Marmagen in der Flur „Schweißbruch“ - mit einer Größe von 15,88 ha ist die faunistische Erfassung für einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (ASF II) durchzuführen. d) Die Verwaltung wird beauftragt, für diese faunistische Erfassung das bislang in Anspruch genommene Gutachterbüro zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich ja bei 2 Gegenstimmen