Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
133 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
03.04.17, 13:03
Aktualisiert
03.04.17, 13:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 28.03.2017
im Sitzungssaal in Nettersheim.
Punkt18.1: 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Nettersheim zur Ausweisung einer 2.
Windkraftkonzentrationszone;
Zwischenbericht zur vertiefenden artenschutzrechtlichen
Prüfung (ASP II) sowie Erfassung von ausgewählten Tierarten
- Vorlage 382 /X.L. Z.1 Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen:
a) Es wird rechtsverbindlich erklärt, dass die Beurteilung der Unteren
Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen zum Zwischenbericht der faunistischen
Erfassungen für einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (ASF II) vom Januar
2017 keine Möglichkeit zulässt, Windenergieanlagen auf der Potentialfläche „D 12“
zu errichten.
b) Die aufgrund des Zwischenberichtes eingestellten Untersuchungen zum
artenschutzrechtlichen Fachbeitrag auf der Potentialfläche „D 12“ bei Tondorf sind
nicht mehr zu fortzuführen.
c) Für die nach dem gesamträumlichen Planungskonzept zur Ermittlung von
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen empfohlene weitere Potentialfläche
„E 2“ – Waldfläche südlich von Marmagen in der Flur „Schweißbruch“ - mit einer
Größe von 15,88 ha ist die faunistische Erfassung für einen artenschutzrechtlichen
Fachbeitrag (ASF II) durchzuführen.
d) Die Verwaltung wird beauftragt, für diese faunistische Erfassung das bislang in
Anspruch genommene Gutachterbüro zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich ja bei 2 Gegenstimmen