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Beschlusstext (Städtebauliche Entwicklung von Bebauungsplänen; 1. Bestellung eines Umlegungsausschusses gem. § 3 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches 2. Übertragung von vereinfachten Umlegungen gem. § 8 der Verordnung zur Durchfüh- rung des Baugesetzbuches an den Umlegungsausschuss)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
134 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
03.04.17, 13:03
Aktualisiert
03.04.17, 13:03
Beschlusstext (Städtebauliche Entwicklung von Bebauungsplänen;
1. Bestellung eines Umlegungsausschusses gem. § 3 der Verordnung zur Durchführung
   des Baugesetzbuches
2. Übertragung von vereinfachten Umlegungen gem. § 8 der Verordnung zur Durchfüh-
    rung des Baugesetzbuches an den Umlegungsausschuss)

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Beschluss aus der 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 28.03.2017 im Sitzungssaal in Nettersheim. Punkt18.2: Städtebauliche Entwicklung von Bebauungsplänen; 1. Bestellung eines Umlegungsausschusses gem. § 3 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches 2. Übertragung von vereinfachten Umlegungen gem. § 8 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches an den Umlegungsausschuss - Vorlage 605 /X.L. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, 1. für die Durchführung von Umlegungsverfahren einen Umlegungsausschuss zu bilden. Zu den Mitgliedern des Umlegungsausschusses werden bestellt: Vorsitzender: Stellv. Vorsitzender: Angehöriger des höheren vermessungstechnischen Dienstes: Vertreter: Sachverständiger für die Bewertung Von Grundstücken: Vertreter: Gemeindevertreter: Vertreter: Dr. Karl Heinz Decker Edgar Decker Dipl.-Ing. Frank Diefenbach Dr. Ing. Heinz Rütz Robert Rang Manfred Söns 1. Albert Müllenborn 2. Bruno Schmidt 1. Edwin Poth 2. Karl Reuter 2. Der Gemeinderat überträgt dem Umlegungsausschuss die Durchführung vereinfachter Umlegungen für die zwei Teilabschnitte des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, „Brotkiste“ und „Auf Graben“ sowie für das Baugebiet F 7 „Die Acht Morgen“ in Marmagen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja, bei Enthaltung der vorgeschlagenen Mitglieder/Stellvertreter