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Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
261 kB
Datum
07.03.2017
Erstellt
17.03.17, 11:26
Aktualisiert
17.03.17, 11:26

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 9. Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 07.03.2017 im Sitzungssaal des Rathauses in Zingsheim. Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr Ende der Sitzung 18:36 Uhr Am Dienstag, 07.03.2017, findet im Sitzungssaal des Rathaus in Nettersheim die 9. Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt. Anwesend sind: Vorsitzender sowie die Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger Hilger, Franz-Josef Bannert, Roland (vertritt List, Hermann) Falkenberg, Herbert (vertritt Rosenbaum, Burkhard) Geißler, Ferdi Klinkhammer, Norbert Mauel, Hanjo Mayer, Gerhard Meyer, Siegfried Schmidt, Bruno Schmitz, Ralf (ab 17:45 Uhr) Zingsheim, Franz-Josef Außerdem sind anwesend Bürgermeister Forstamtsleiter Allgemeiner Vertreter Gemeindeamtsrat Verwaltungsangestellte Verwaltungsangestellte Pracht, Wilfried Böltz, Christoph Piehler, Alfred Crump, Norbert Schlemmer, Birgit Züll, Andrea als Schriftführerin Entschuldigt fehlen die Ausschussmitglieder Burkhard Rosenbaum und Hermann List. Vorsitzender Hilger begrüßt die Anwesenden und heißt besonders Herrn Christoph Böltz willkommen, der zum 01.02.2017 die Nachfolge von Herrn Dengel als Leiter des Regionalforstamts Hocheifel/Zülpicher Börde übernommen hat. Im Anschluss stellt sich Herr Böltz den Ausschussmitgliedern kurz vor und informiert über seinen bisherigen beruflichen Werdegang. Der Vorsitzende stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben. Der Ausschussvorsitzende weist auf die vorliegenden Vorschläge zur Erweiterung der Tagesordnung hin (Nachtrag 1 und 2): ERWEITERUNGEN A) Öffentlicher Teil Punkt 7: Finanzierung von Maßnahmen aus Ersatzgeldern - Vorlage 571 /X.L. Z.1 - Punkt 8: Windenergie in der Gemeinde Nettersheim; Zwischenbericht zur vertiefenden artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP II) sowie Erfassung von ausgewählten Tierarten - Vorlage 649 /X.L. - Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass die Erweiterungsvorlage 649 mit dem umfangreichen Gutachten erst am Vortag zugeleitet worden sei und man daher nicht genügend Zeit für eine ausreichende Vorbereitung gehabt habe. Er beantrage für die SPD daher eine Verschiebung dieses Punktes auf die nächste Forstausschusssitzung. Das Gutachten sei laut Datumsangabe offenbar vom August, daher erschließe sich ihm nicht eine solch kurzfristige Vorlage. Der Vorsitzende schließt sich dieser Kritik an der Verwaltung inhaltlich an und weist darauf hin, dass der Punkt auf der Tagesordnung des Bauausschusses gestanden habe und er erst daraufhin diesen Punkt für die heutige Sitzung mit aufzunehmen konnte. Das Thema gehöre inhaltlich in den Ausschuss. Seiner Meinung nach könne man heute über die Thematik beraten und sich über erste Eindrücke austauschen. Der Bürgermeister bestätigt, dass die Erweiterung auf Wusch des Ausschussvorsitzenden aufgenommen worden sei. Dies sei zwar kurzfristig geschehen, es gebe aber keinen Grund heute nicht hierüber zu beraten. Das Gutachten sei erst kurzfristig freigegeben worden, weil die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde abgewartet worden sei. Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.03.2017 Seite 2 Es gehe an dieser Stelle heute lediglich um eine Kenntnisnahme. Originär handele es sich um Bauleitplanung. In diesem Fall um die „51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim“. Heute werde also lediglich über den Sachstand informiert. Diese Information zur Kenntnis zu nehmen, sei sicherlich für alle möglich. Ein Beschluss sei erst weiterführend im Bau-, Hauptausschuss und Rat erforderlich. Zur Aufnahme der beiden Punkte in die Tagesordnung besteht Einvernehmen. Damit wird einstimmig nachstehende Tagesordnung festgesetzt: Tagesordnung A) Öffentlicher Teil Punkt 1: Betriebsleitervertrag mit dem Landesbetrieb Wald und Holz hier: Sachstandsbericht - Vorlage 552 /X.L. Z.1 - 5 Punkt 2: Genehmigung von Dringlichkeitsbeschlüssen hier: Befreiungen von der Baumschutzsatzung - Vorlage 606 /X.L. - 6 Punkt 3: Befreiungen von der Baumschutzsatzung - Vorlage 623 /X.L. - 6 Punkt 4: Anlegung eines Erlebnisparcours (Woodcamp) im Baumbusch hier: Sachstandsbericht - Vorlage 381 /X.L. Z.1 - 7 Punkt 5: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Rotwildabschusspläne - Sachstandsbericht - Vorlage 325 /X.L. Z.3 - 7 Punkt 6: Bewirtschaftung der Wildwiesen in den selbstverwalteten Eigenjagden hier: Sachstandsbericht - Vorlage 397 /X.L. Z.1 - 8 Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.03.2017 Seite Seite 3 Punkt 7: Finanzierung von Maßnahmen aus Ersatzgeldern - Vorlage 571 /X.L. Z.1 - 9 Punkt 8: Windenergie in der Gemeinde Nettersheim; Zwischenbericht zur vertiefenden artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP II) sowie Erfassung von ausgewählten Tierarten - Vorlage 649 /X.L. - 9 Punkt 9: Mitteilungen und Informationen Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.03.2017 11 Seite 4 A) Punkt Öffentlicher Teil 1: Betriebsleitervertrag mit dem Landesbetrieb Wald und Holz hier: Sachstandsbericht - Vorlage 552 /X.L. Z.1 - Bürgermeister Pracht teilt mit, er wünsche sich zukünftig eine gute Zusammenarbeit mit Herrn Böltz, der die Nachfolge von Herrn Dengel als Leiter des Forstamtes sowie in der Betriebsleitung übernommen habe. Es gebe viele Bereiche in denen man zusammenarbeite, insbesondere wolle er hier die Kooperation beim Holzkompetenzzentrum nennen. Er hoffe weiterhin, dass Herr Böltz zukünftig auch im Verein Wald u. Holz Eifel mitwirken werde. In der Mitgliederversammlung im Mai werde man die Nachfolge von Herrn Dengel als bisherigem Vorstandsvorsitzenden wählen. Auf Bitte des Ausschussvorsitzenden erläutert Herr Böltz die Hintergründe des zurzeit aktuellen Themas der kartellrechtlichen Verträge in der Forstwirtschaft. Im Jahr 2009 habe es einen Kartellbeschluss des Bundeskartellamtes gegeben, welcher den Forstämtern in NRW untersagte, mit Forstbetrieben über 3000 ha und Forstbetriebsgemeinschaften über 7000 ha in der Holzvermarktung zusammenzuarbeiten. Hier vor Ort gebe es zwar einen besonders großen Kommunalwald, allerdings mit einer Größe von unter 3000 ha, daher habe dies hier keine Auswirkungen gehabt. Nun habe das Bundeskartellamt für vier andere Bundesländer, u.a. Baden Württemberg, einen ähnlichen Beschluss gefasst. Allerdings habe man sich dort nicht an diese Regelung gehalten. Daraufhin habe man seitens des Bundeskartellamtes eine umfangreiche Datenerhebung durchgeführt und auf dieser Grundlage den Beschluss mit umfangreichen Regularien neu formuliert. Das Bundeskartellamt sei der Ansicht, dass die Einheitsforstverwaltung in BadenWürttemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen zu viel Macht insbesondere bei der Vermarktung von Nadelstammholz einnehmen und die ausgehandelten Preise Flächenwirkung hätten. Seiner Meinung nach seien die Preisverhandlungen keine einseitige Sache, führt Herr Böltz weiter aus, allerdings sehe das Kartellamt dies so. Der neue Beschluss sehe nun vor, dass eine Betreuung bei der Holzvermarktung und weitere Forstdienstleistungen nur für Einzelwald und Forstbetriebsgemeinschaften mit einer Größe von unter 100 ha erfolgen dürfe. Diese Entscheidung revolutioniere den gesamten Aufbau der Forstverwaltung in Baden-Württemberg. Herr Böltz erläutert, dass selbst wenn sich das Kartellamt bei dem Gerichtsverfahren beim OLG Düsseldorf durchsetze, dies erst einmal keine Auswirkungen hier in NRW habe. Hierfür müsse dann ein eigenes Verfahren in NRW durchgeführt werden. Sollte sich also etwas ändern, werde das noch geraume Zeit dauern. Allerdings sei in diesem Fall eine Zusammenarbeit des Forstamtes mit der Gemeinde nicht mehr möglich. Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.03.2017 Seite 5 Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt die Ausführungen zum Betriebsleitungsvertrag mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW zur Kenntnis. Punkt 2: Genehmigung von Dringlichkeitsbeschlüssen hier: Befreiungen von der Baumschutzsatzung - Vorlage 606 /X.L. - Beschluss: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft genehmigt die im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 2 GO gefassten Beschlüsse vom 19.01.2017 und 16.02.2017. Abstimmungsergebnis: Punkt 3: einstimmig ja Befreiungen von der Baumschutzsatzung - Vorlage 623 /X.L. - Beschluss: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt folgende Befreiungen von der Baumschutzsatzung: 1. Zwei Kiefern, Antrag des Grundstückeigentümers „Steinfelder Straße 57“, 53947 Nettersheim 2. Zwei Fichten, Antrag des Grundstückeigentürmers „Auf dem Stucks 30“, 53947 Nettersheim-Pesch 3. Nadelbaumbestand, Antrag des Grundstückeigentümers „Kutschweg 7“, 53947 Nettersheim-Pesch 4. Eine Kiefer, eine Fichte und eine Zeder, Antrag des Grundstückeigentümers „Mühlenbachstraße 6“, 53947 Nettersheim-Engelgau 5. Eine Kiefer, Antrag der Nettersheim-Zingsheim Abstimmungsergebnis: Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.03.2017 Seite 6 Punkt 4: Anlegung eines Erlebnisparcours (Woodcamp) im Baumbusch hier: Sachstandsbericht - Vorlage 381 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt die Ausführung zum Erlebnisparcours (Woodcamp) im Baumbusch zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 5: einstimmig ja Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Rotwildabschusspläne - Sachstandsbericht - Vorlage 325 /X.L. Z.3 - Ausschussmitglied Mayer weist auf die Vorlage hin, in der die geplanten Abschusszahlen aufgeführt seien. Allerdings sei nicht entnehmbar, wie sich die Entwicklung der Gesamtzahlen darstelle. Hierzu teilt Forstamtsrat Schmieder mit, dass eine Antwort hier schwierig sei. Das Rotwild verbleibe nicht immer in einem Gebiet sondern bewege sich, z.B. auch bis über die Landesgrenzen hinweg nach Rheinland-Pfalz. In den Wintermonaten habe man sich mit den Vorsitzenden der Hegegemeinschaften geeinigt, nicht zu füttern und es zeige sich nun eine deutliche Entlastung bzgl. der Verbissschäden. Am 20.04. werde man in den Hegegemeinschaften Nettersheim, Dahlem, Blankenheim und Hellenthal eine nächtliche Zählung durchführen, wobei geregelt sei, dass niemand die Zählung im eigenen Revier vornehmen werde. Es werde sich dann ggf. zeigen, ob der Bestand tatsächlich gesunken sei. Aktuell gebe es allerdings wieder eine Zuwanderung von Wild aus südlich gelegenen Gebieten in denen im Winter gefüttert worden sei. An dieser Stelle wolle er ein Lob an die hiesigen Jäger aussprechen, die stark bemüht seien, vor allem auch den weiblichen Abschuss zu erfüllen. Der Bürgermeister betont, dass man in den letzten Jahren intensiv um die Regulierung des Rotwildbestandes bemüht sei. Herr Schmieder habe zwischenzeitlich den Vorsitz der Vereinigung der Rotwildjäger Nettersheim übernommen, was mit erheblichem Mehraufwand verbunden sei. Der in der Vorlage enthaltene Abschussplan 2017/2018 werde in der Sitzung der Vereinigung der Rotwildjäger am 25.03. zur Beratung anstehen und bei Übereinstimmung werde der Rat den Beschluss am 04.04. so fassen können. Im Anschluss daran werde der Plan der Unteren Jagdbehörde mitgeteilt. Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.03.2017 Seite 7 Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt die Ausführungen zur Rotwildstrecke 2016/17 und die Ausführungen zu den Rotwildabschussplänen 2017/18 zur Kenntnis. Punkt 6: Bewirtschaftung der Wildwiesen in den selbstverwalteten Eigenjagden hier: Sachstandsbericht - Vorlage 397 /X.L. Z.1 - Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass die Einnahmen laut Vorlage wohl relativ gering seien. Nirgendwo stehe allerdings eine Summe. Forstamtsrat Schmieder teilt mit, dass es bislang drei Abrechnungen gebe. Die Einnahmen würden sich wohl insgesamt auf ca. 2500 – 3000 Euro belaufen. Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich ob die Gemeinde einen landwirtschaftlichen Betrieb gebildet habe und wer Betreiber sei. Hierzu verweist der Bürgermeister auf den Forstbetrieb Nettersheim. Der Rat habe den Auftrag erteilt, einen Förderantrag zu stellen und die Ermittlung der Flächen sei sehr aufwändig gewesen. Der Antrag liege der Landwirtschaftskammer nun zur Bewilligung vor. Die Subventionshöhe belaufe sich auf ca. 300 €/ha. Es bleibe nun abzuwarten, ob sich der Aufwand nach Kosten/Nutzenanalyse gelohnt habe. Gegebenenfalls werde die Beantragung zukünftig auch leichter. Forstamtsrat Schmieder weist ebenfalls auf das sehr schwierige Antragsverfahren hin. Es gebe keine „Feldblöcke“ wie bei den Landwirten und aus den Luftbildern seien die Wildwiesen nicht immer zweifelsfrei erkennbar. Ausschussmitglied Zingsheim ergänzt, dass bei der Landwirtschaftskammer ein neues Programm eingeführt worden sei und daher das Verfahren nicht reibungslos abgelaufen sei. Diesmal sei es auch für die Landwirte sehr kompliziert gewesen. Seiner Meinung nach solle man es aber zukünftig nochmal probieren, dann werde es hoffentlich einfacher und auch lohnender. Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt die Ausführungen zur Bewirtschaftung der Wildwiesen in den selbstverwalteten Eigenjagden zur Kenntnis. Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.03.2017 Seite 8 Punkt 7: Finanzierung von Maßnahmen aus Ersatzgeldern - Vorlage 571 /X.L. Z.1 - Ergänzend zur Vorlage erläutert der Bürgermeister, dass in der letzten Sitzung die Antragsvorbereitung besprochen worden sei. Es handele sich um eine der letzten Maßnahmen, die von Herrn Dengel begleitet worden sei, mit dem Bemühen eine 100prozentige Förderung für ca. 130 Bäume zu erreichen. Aktuell liege nun ein Bewilligungsbescheid mit einer 80-prozentigen Förderung vor. Man bemühe sich aber weiterhin, eine 100-prozentige Förderung und damit eine für die Gemeinde tragbare Lösung zu erreichen. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Erhaltung von ca. 100 Biotopbäumen in Naturschutzgebieten und zur Inanspruchnahme von Ersatz- und Fördergeldern zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 8: einstimmig ja Windenergie in der Gemeinde Nettersheim; Zwischenbericht zur vertiefenden artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP II) sowie Erfassung von ausgewählten Tierarten - Vorlage 649 /X.L. - Zur Gesamtthematik fasst Vorsitzender Hilger kurz zusammen, dass aufgrund des im März 2015 vorgelegten Planungskonzeptes zur Windenergie in der Gemeinde Nettersheim der Rat beschlossen habe, eine vertiefende Untersuchung der Fläche „D12“ entlang der Autobahn zu beauftragen. In dem nun vorgelegten Zwischenbericht werde sich auf vorliegende Erkenntnisse aus den Monaten März bis Anfang Mai 2016 bezogen. Hiernach sei u.a. z.B. der Rotmilan erfasst worden, so dass eine Weiterverfolgung des Standortes wenig Erfolgsaussichten habe. Der Bürgermeister führt ergänzend aus, dass im Rahmen der städtebaulichen Planung zur 51. Änderung des Flächennutzungsplans die harten und weichen Faktoren untersucht worden seien. Hierbei hätten sich zwei bis drei Potentialflächen ergeben. Für die Fläche „D12“, am Autobahnende in Richtung Tondorf, habe der Rat anschließend eine Umweltverträglichkeitsprüfung durch das Büro Lange in Auftrag gegeben. Hier seien allerdings nun weitere zu schützende Tierarten festgestellt worden. Die entsprechenden Karten seien der Vorlage beigefügt. Von Beginn an habe man unter Begleitung eines Rechtsbeistandes ein geordnetes Verfahren in Abstimmung auch mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises durchgeführt. Ergebnis sei nun, dass die Untere Naturschutzbehörde mit Schreiben vom 10.02.2017 empfiehlt, die Fläche nicht weiter in die Überlegungen einzubeziehen. Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.03.2017 Seite 9 Auch spiele die Wildbrücke dort eine besondere Rolle und sei mit zu berücksichtigen. Eine weitere Untersuchung mache aus Artenschutzgründen wenig Sinn. Im Rahmen der anstehenden Bauleitplanung sei somit ab der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses in der nächsten Woche zu überlegen, ob man weitere Untersuchungen gänzlich beende oder ob man nun die nächste Fläche („E2“) untersuchen wolle. Weiterhin erläutert der Bürgermeister, dass die Bezirksregierung im Rahmen der Regionalplanung, bei der die Windenergie ebenfalls eine Rolle spiele, aufgerufen habe, zusätzliche Potentialflächen auszuweisen. Für die Kommunen sei ein rechtssicheres Verfahren daher besonders wichtig. Die Forsteinrichtung Nettersheim verfüge über einen Laubholzanteil von weit über 50 %. Diese Gebiete kämen für Windenergie nicht in Frage. Zudem seien die Laubwälder verstreut über das gesamte Gemeindegebiet. In der Gemeinde Dahlem z.B. mit einem zusammenhängenden Fichtenforst stelle sich die Situation anders dar. Der Ausschussvorsitzende merkt an, dass man zwischenzeitlich schon viele Gutachten beauftragt und bezahlt habe. So langsam stelle sich ihm die Frage nach dem Nutzen. Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass eine Rechtssicherheit nicht mehr gegeben sei, wenn die Gemeinde hierauf verzichte. Ohne eine geordnete Planung habe jeder das Recht Windenergieanlagen aufzustellen. Nach den zahlreichen Untersuchungen im Rahmen des Artenschutzes zeige sich nun, dass auch die Anträge nicht mehr in dem Maße wie der Vergangenheit vorliegen. Wenn schützenswerte Arten festgestellt würden, zeigten sich auch NABU und BUND hier unnachgiebig. Ausschussmitglied Falkenberg hält den eingeschlagenen Weg einer Überprüfung des Gesamtgebietes aus Artenschutzgründen für richtig. Seiner Meinung nach passe ein Windpark direkt an der Wildbrücke nicht. Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass alle Energie brauchen und niemand die Umwelt hierfür schädigen möchte. Man wolle weder Atom-, noch Kohle- noch Windenergie. So komme man seiner Meinung nach nicht voran. Er frage sich, ob die festgestellten Tierarten überhaupt durch die Windenergieanlagen benachteiligt würden. Gebe es in der Gemeinde Dahlem nun keinen Rotmilan, kein Haselhuhn mehr? Hier werde immer weiter untersucht und am Ende stelle man sich immer dagegen. Bei jedem neuen Gebiet werde man wieder zum gleichen Ergebnis kommen. Beim damaligen Bilstein-Gutachten, sei der Milan scheinbar noch nicht beeinträchtigt gewesen. Ausschussvorsitzender Hilger betont, dass niemand gegen die Energiewende sei, allerdings auch niemand unbedingt direkt vor seinem Wohnort Windenergieanlagen wolle. Zur Zeit des von Herrn Mayer angesprochenen Bilstein-Gutachtens seien Windenergieanlagen von 30-40 m Höhe eine Attraktion gewesen. Heute hätten die Anlagen teilweise 200 m Höhe und reichten damit in Bereiche, wo einige Vogelarten sicherlich teilweise betroffen seien. Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.03.2017 Seite 10 Wenn die Gemeinde diese Gutachten in Auftrag gebe, sei man auf der rechtlich sicheren Seite. Ob dieser Weg auf Dauer so durchhaltbar sei, bleibe abzuwarten. Insbesondere wenn die Bezirksregierung jetzt stärkeren Druck ausübe. Zu bedenken sei andererseits auch, dass z.B. die Gemeinde Dahlem finanziell nicht unerheblich von den Anlagen profitiere. Hier gebe es also viele verschiedene Faktoren zu bedenken. Beschluss: Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen. Punkt 9: Mitteilungen und Informationen Wie bei der Aufstellung der Tagesordnung zwischen Verwaltung und Ausschussvorsitzendem vereinbart, berichtet der Bürgermeister an dieser Stelle kurz zum Sachstand in der Vermarktung der kleinparzellierten Grundstücke im Gemeindegebiet. Zuletzt habe man 2015 hierüber beraten, teilt der Bürgermeister mit. Die Verwaltung habe den Auftrag erhalten, die Untere Landschaftsbehörde sowie die Biologische Station zu beteiligen, um die Parzellen im ersten Aufschlag ökologisch zu betrachten, d.h. wie diese über Ökopunkte / ökol. Ausgleich genutzt werden könnten. Drei der Flächen seien zwischenzeitlich veräußert worden. Weiterhin gebe es aktuell Interesse an der Anlage von einer Obstwiese. Grundsätzlich sei die Vermarktung von stark mit Hecken bewachsenen Flächen eher schwer. Man werde hierfür aber weiter werben. Ausschussmitglied Mayer bezieht sich auf den eben angesprochenen Punkt der Wildwiesen. Wenn man diese Zahlen betrachte, stelle sich die Frage, ob man diese Flächen nicht hier einsetze und damit über eine Zuwendung mehr profitiere als durch eine Veräußerung. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass er Herrn Mayer in Teilen zustimme, wenn es sich um ausschließlich offene Flächen handeln würde. Diese seien allerdings zu einem großen Teil verbuscht und von oben nicht unbedingt sichtbar. Ein Teil der Flächen sei allerdings nicht bestockt, hier könne man dies abwägen. Ausschussmitglied Zingsheim erkundigt sich, ob man nicht noch einmal gezielt im Gemeindeblatt Werbung machen könne. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass man nochmals einen Hinweis im Gemeindeblatt aufnehmen könne, dass wenn Interesse bestehe, man sich an die Verwaltung wenden könne. Eine genaue Darstellung aller Flächen im Gemeindeblatt sei schwierig. Der Vorsitzende regt an, exemplarisch einzelne Flächen zu nennen um eine gewisse Transparenz zu erreichen. Der Bürgermeister sagt dies zu. Es besteht Einvernehmen im nächsten Forstausschuss dieses Thema nochmals auf die Tagesordnung zu nehmen. Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.03.2017 Seite 11 Ausschussvorsitzender Hilger weist auf einen Zeitungsbericht zum Eschensterben hin und erkundigt sich wie sich hier im Forstbetrieb der Bestand darstelle. Forstamtsrat Schmieder teilt mit, dass aktuell hier noch nichts feststellbar sei. Eher komme es derzeit z.B. im Tondorfer Bereich durch einzelne Eschen zu einer Vereschung von Buchenbeständen. Herr Böltz bestätigt, dass es insgesamt tatsächlich die Esche abgängig sei. Es gebe Versuche, einzelne völlig vitale Eschen zu vermehren, um dadurch resistente Arten zu züchten. Hier gebe es aktuell aber noch keine Ergebnisse. Solch ein Phänomen habe es auch in der Vergangenheit schon gegeben, z.B. bei der Ulme. Ausschussvorsitzender Hilger regt an, im Ratsinformationssystem eine Karte mit den einzelnen Abteilungsbezeichnungen zur Verfügung zu stellen, die ähnlich wie die Hauptsatzung abrufbar ist. Dies sei für die Arbeit der Rats- und Ausschussmitglieder hilfreich. Der Bürgermeister sagt dies zu. Weiterhin spricht der Ausschussvorsitzende an, dass er häufiger Anrufe völlig gegensätzlicher Art erhalte: Einerseits von Landwirten, die darum bitten, mehr Wege freizuschneiden, andererseits von Bürgern, die sich darüber beschweren, dass wieder einmal viel zu radikal freigeschnitten worden sei. Erst am heutigen Nachmittag habe man sich bei ihm beschwert über freigeschnittene Wege in der Nähe von Pesch und im Sülchesbachtal / Buirer Ley. Man habe viel zu radikal geschnitten und auch alte Hainbuchen gleich mit weggeschnitten. Es sei der Eindruck vermittelt worden, dass alles weg musste, was zu Hackschnitzeln verarbeitet werden kann. Außerdem sei auf die Heckenbrüter hingewiesen worden. Er selbst habe sich das noch nicht ansehen können, wolle aber das Thema schon einmal ansprechen. Gerade auch in Anbetracht der aktuellen Thematik des rapiden Rückganges der Singvögel. Aus dem Kreis der Naturschützer werde dies häufiger angesprochen. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass man derzeit in vielen Bereichen entlang von Autobahnen, Bundes-, Land- und Kreisstraßen feststellen könne, dass sich die Methoden der Freischneidearbeiten verändert haben. Zu früheren Zeiten wurden meist lediglich 80 cm mit einem Schnitt von oben nach unten weggeschnitten. Nach ein bis zwei Jahren sei alles wieder da gewesen. Da wo geschnitten werden müsse, nehme man Kontakt mit dem Ortsvorsteher auf, um sich entsprechend auszutauschen. Man sei heute bemüht, extremer zurückzuschneiden. Da Freischneidearbeiten nur von November bis zum 1. März Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.03.2017 Seite 12 zulässig seien, gebe es bezüglich der Singvögel keine Probleme. Es würden genügend Hecken verbleiben und die geschnittenen seien auch schnell wieder da. Ein Rückschnitt sei nötig, da die Wege auch abtrocknen müssten, führt der Bürgermeister weiter aus. Natürlich sehe das anfangs teilweise sehr wüst aus. Im Gemeindegebiet gebe es über 700 km Wirtschaftswege und pro Jahr schaffe man höchstens, 25 km davon freizuschneiden. Die Landwirte würden sich häufig beschweren, wenn manche Wege nicht geschnitten würden. Das Thema sei aufgrund der verschiedenen Ansichten äußerst schwierig. Mit Hackschnitzeln habe das allerdings gar nichts zu tun. Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich nach dem Sachstand bezüglich des stillgelegten Windrads in Engelgau. Außerdem weist er darauf hin, dass ein Zaun entlang der Autobahn von beiden Seiten fast zugewachsen sei und er erkundigt sich wer hierfür zuständig sei. Der Bürgermeister sagt zu, die für den Zaun zuständige Autobahnmeisterei Weilerswist anzuschreiben und die Antwort zur Kenntnis zu geben. Bezüglich der Windenergieanlage weist er darauf hin, dass es einen Interessenten für ein Repowering der Anlage gebe, dieser sein Ansinnen aber nicht durchsetzen könne, weil er in einer Grundstücksangelegenheit kein Einvernehmen finde. Der Kreis Euskirchen müsse die Abrissverfügung durchsetzen. Der Interessent zögere aber noch, weil er doch noch hoffe ein Einvernehmen zu erzielen. Bei einer Zwangsvollziehung der Abrissverfügung sei außerdem möglich, dass die Kosten beim Kreis verbleiben. Abschließend verweist Ausschussmitglied Geißler auf die Geschäftsordnung. Der Punkt Mitteilungen und Informationen sei auch nur für eben solche vorgesehen. Es handele sich nicht um eine Fragestunde. Er bittet den Vorsitzenden zukünftig darauf zu achten. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass er sich im Vorfeld mit der Verwaltung bei einem Punkt darauf verständigt habe, diesen hier zu beraten. Für Ausschussmitglied Mayer ist der Einwand von Herrn Geißler nicht nachvollziehbar. Eine Information der Verwaltung müsse sein und er bittet darum, dies aus Gründen der Demokratie so zu belassen. Ausschussmitglied Geißler betont, dass dieser Tagesordnungspunkt nicht dazu dienen solle, Themen einzubringen, die nicht auf der Tagesordnung sind. gez. Hilger gez. Züll gez. Pracht ____________________ ____________________ ____________________ Vorsitzender Schriftführer Gesehen: Der Bürgermeister Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.03.2017 Seite 13