Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
261 kB
Datum
07.03.2017
Erstellt
17.03.17, 11:26
Aktualisiert
17.03.17, 11:26
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 9. Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft
der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 07.03.2017
im Sitzungssaal des Rathauses in Zingsheim.
Beginn der Sitzung:
17:00 Uhr
Ende der Sitzung
18:36 Uhr
Am Dienstag, 07.03.2017, findet im Sitzungssaal des Rathaus in Nettersheim die 9.
Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft der Gemeinde Nettersheim (X.
Legislaturperiode) statt.
Anwesend sind:
Vorsitzender
sowie die Ratsmitglieder und
sachkundigen Bürger
Hilger, Franz-Josef
Bannert, Roland (vertritt List, Hermann)
Falkenberg, Herbert (vertritt Rosenbaum, Burkhard)
Geißler, Ferdi
Klinkhammer, Norbert
Mauel, Hanjo
Mayer, Gerhard
Meyer, Siegfried
Schmidt, Bruno
Schmitz, Ralf (ab 17:45 Uhr)
Zingsheim, Franz-Josef
Außerdem sind anwesend
Bürgermeister
Forstamtsleiter
Allgemeiner Vertreter
Gemeindeamtsrat
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellte
Pracht, Wilfried
Böltz, Christoph
Piehler, Alfred
Crump, Norbert
Schlemmer, Birgit
Züll, Andrea als Schriftführerin
Entschuldigt fehlen die Ausschussmitglieder Burkhard Rosenbaum und Hermann List.
Vorsitzender Hilger begrüßt die Anwesenden und heißt besonders Herrn Christoph
Böltz willkommen, der zum 01.02.2017 die Nachfolge von Herrn Dengel als Leiter des
Regionalforstamts Hocheifel/Zülpicher Börde übernommen hat. Im Anschluss stellt
sich Herr Böltz den Ausschussmitgliedern kurz vor und informiert über seinen
bisherigen beruflichen Werdegang.
Der Vorsitzende stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die
Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft fest. Bedenken
gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben.
Der Ausschussvorsitzende weist auf die vorliegenden Vorschläge zur Erweiterung der
Tagesordnung hin (Nachtrag 1 und 2):
ERWEITERUNGEN
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 7:
Finanzierung von Maßnahmen aus Ersatzgeldern
- Vorlage 571 /X.L. Z.1 -
Punkt 8:
Windenergie in der Gemeinde Nettersheim;
Zwischenbericht zur vertiefenden artenschutzrechtlichen
Prüfung (ASP II) sowie Erfassung von ausgewählten
Tierarten
- Vorlage 649 /X.L. -
Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass die Erweiterungsvorlage 649 mit dem
umfangreichen Gutachten erst am Vortag zugeleitet worden sei und man daher nicht
genügend Zeit für eine ausreichende Vorbereitung gehabt habe. Er beantrage für die
SPD daher eine Verschiebung dieses Punktes auf die nächste Forstausschusssitzung.
Das Gutachten sei laut Datumsangabe offenbar vom August, daher erschließe sich ihm
nicht eine solch kurzfristige Vorlage.
Der Vorsitzende schließt sich dieser Kritik an der Verwaltung inhaltlich an und weist
darauf hin, dass der Punkt auf der Tagesordnung des Bauausschusses gestanden habe
und er erst daraufhin diesen Punkt für die heutige Sitzung mit aufzunehmen konnte.
Das Thema gehöre inhaltlich in den Ausschuss. Seiner Meinung nach könne man heute
über die Thematik beraten und sich über erste Eindrücke austauschen.
Der
Bürgermeister
bestätigt,
dass
die
Erweiterung
auf
Wusch
des
Ausschussvorsitzenden aufgenommen worden sei. Dies sei zwar kurzfristig geschehen,
es gebe aber keinen Grund heute nicht hierüber zu beraten. Das Gutachten sei erst
kurzfristig
freigegeben
worden,
weil
die
Stellungnahme
der
Unteren
Naturschutzbehörde abgewartet worden sei.
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.03.2017
Seite 2
Es gehe an dieser Stelle heute lediglich um eine Kenntnisnahme. Originär handele es
sich um Bauleitplanung. In diesem Fall um die „51. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim“. Heute werde also lediglich über
den Sachstand informiert. Diese Information zur Kenntnis zu nehmen, sei sicherlich
für alle möglich. Ein Beschluss sei erst weiterführend im Bau-, Hauptausschuss und
Rat erforderlich.
Zur Aufnahme der beiden Punkte in die Tagesordnung besteht Einvernehmen.
Damit wird
einstimmig nachstehende Tagesordnung festgesetzt:
Tagesordnung
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 1:
Betriebsleitervertrag mit dem Landesbetrieb Wald
und Holz
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 552 /X.L. Z.1 -
5
Punkt 2:
Genehmigung von Dringlichkeitsbeschlüssen
hier: Befreiungen von der Baumschutzsatzung
- Vorlage 606 /X.L. -
6
Punkt 3:
Befreiungen von der Baumschutzsatzung
- Vorlage 623 /X.L. -
6
Punkt 4:
Anlegung eines Erlebnisparcours (Woodcamp) im
Baumbusch
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 381 /X.L. Z.1 -
7
Punkt 5:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier: Rotwildabschusspläne - Sachstandsbericht
- Vorlage 325 /X.L. Z.3 -
7
Punkt 6:
Bewirtschaftung der Wildwiesen in den
selbstverwalteten Eigenjagden
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 397 /X.L. Z.1 -
8
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.03.2017
Seite
Seite 3
Punkt 7:
Finanzierung von Maßnahmen aus Ersatzgeldern
- Vorlage 571 /X.L. Z.1 -
9
Punkt 8:
Windenergie in der Gemeinde Nettersheim;
Zwischenbericht zur vertiefenden
artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP II) sowie
Erfassung von ausgewählten Tierarten
- Vorlage 649 /X.L. -
9
Punkt 9:
Mitteilungen und Informationen
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.03.2017
11
Seite 4
A)
Punkt
Öffentlicher Teil
1:
Betriebsleitervertrag mit dem Landesbetrieb Wald und Holz
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 552 /X.L. Z.1 -
Bürgermeister Pracht teilt mit, er wünsche sich zukünftig eine gute Zusammenarbeit
mit Herrn Böltz, der die Nachfolge von Herrn Dengel als Leiter des Forstamtes sowie in
der Betriebsleitung übernommen habe. Es gebe viele Bereiche in denen man
zusammenarbeite,
insbesondere
wolle
er
hier
die
Kooperation
beim
Holzkompetenzzentrum nennen. Er hoffe weiterhin, dass Herr Böltz zukünftig auch im
Verein Wald u. Holz Eifel mitwirken werde. In der Mitgliederversammlung im Mai
werde man die Nachfolge von Herrn Dengel als bisherigem Vorstandsvorsitzenden
wählen.
Auf Bitte des Ausschussvorsitzenden erläutert Herr Böltz die Hintergründe des zurzeit
aktuellen Themas der kartellrechtlichen Verträge in der Forstwirtschaft. Im Jahr 2009
habe es einen Kartellbeschluss des Bundeskartellamtes gegeben, welcher den
Forstämtern in NRW untersagte, mit Forstbetrieben über 3000 ha und
Forstbetriebsgemeinschaften
über
7000
ha
in
der
Holzvermarktung
zusammenzuarbeiten. Hier vor Ort gebe es zwar einen besonders großen
Kommunalwald, allerdings mit einer Größe von unter 3000 ha, daher habe dies hier
keine Auswirkungen gehabt. Nun habe das Bundeskartellamt für vier andere
Bundesländer, u.a. Baden Württemberg, einen ähnlichen Beschluss gefasst. Allerdings
habe man sich dort nicht an diese Regelung gehalten. Daraufhin habe man seitens des
Bundeskartellamtes eine umfangreiche Datenerhebung durchgeführt und auf dieser
Grundlage den Beschluss mit umfangreichen Regularien neu formuliert. Das
Bundeskartellamt sei der Ansicht, dass die Einheitsforstverwaltung in BadenWürttemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen zu viel Macht
insbesondere bei der Vermarktung von Nadelstammholz einnehmen und die
ausgehandelten Preise Flächenwirkung hätten. Seiner Meinung nach seien die
Preisverhandlungen keine einseitige Sache, führt Herr Böltz weiter aus, allerdings
sehe das Kartellamt dies so.
Der neue Beschluss sehe nun vor, dass eine Betreuung bei der Holzvermarktung und
weitere Forstdienstleistungen nur für Einzelwald und Forstbetriebsgemeinschaften mit
einer Größe von unter 100 ha erfolgen dürfe. Diese Entscheidung revolutioniere den
gesamten Aufbau der Forstverwaltung in Baden-Württemberg.
Herr Böltz erläutert, dass selbst wenn sich das Kartellamt bei dem Gerichtsverfahren
beim OLG Düsseldorf durchsetze, dies erst einmal keine Auswirkungen hier in NRW
habe. Hierfür müsse dann ein eigenes Verfahren in NRW durchgeführt werden. Sollte
sich also etwas ändern, werde das noch geraume Zeit dauern. Allerdings sei in diesem
Fall eine Zusammenarbeit des Forstamtes mit der Gemeinde nicht mehr möglich.
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.03.2017
Seite 5
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt die Ausführungen zum Betriebsleitungsvertrag mit dem Landesbetrieb
Wald und Holz NRW zur Kenntnis.
Punkt
2:
Genehmigung von Dringlichkeitsbeschlüssen
hier: Befreiungen von der Baumschutzsatzung
- Vorlage 606 /X.L. -
Beschluss:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft genehmigt die im Wege der Dringlichkeit
gem. § 60 Abs. 2 GO gefassten Beschlüsse vom 19.01.2017 und 16.02.2017.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
3:
einstimmig ja
Befreiungen von der Baumschutzsatzung
- Vorlage 623 /X.L. -
Beschluss:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt folgende Befreiungen von der
Baumschutzsatzung:
1.
Zwei Kiefern, Antrag des Grundstückeigentümers „Steinfelder Straße 57“,
53947 Nettersheim
2.
Zwei Fichten, Antrag des Grundstückeigentürmers „Auf dem Stucks 30“, 53947
Nettersheim-Pesch
3.
Nadelbaumbestand, Antrag des Grundstückeigentümers „Kutschweg 7“, 53947
Nettersheim-Pesch
4.
Eine Kiefer, eine Fichte und eine Zeder, Antrag des Grundstückeigentümers
„Mühlenbachstraße 6“, 53947 Nettersheim-Engelgau
5.
Eine Kiefer, Antrag der
Nettersheim-Zingsheim
Abstimmungsergebnis:
Gemeinde
Nettersheim,
Krausstraße
2,
53947
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.03.2017
Seite 6
Punkt
4:
Anlegung eines Erlebnisparcours (Woodcamp) im Baumbusch
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 381 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt die Ausführung zum Erlebnisparcours (Woodcamp) im Baumbusch
zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
5:
einstimmig ja
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier: Rotwildabschusspläne - Sachstandsbericht
- Vorlage 325 /X.L. Z.3 -
Ausschussmitglied Mayer weist auf die Vorlage hin, in der die geplanten
Abschusszahlen aufgeführt seien. Allerdings sei nicht entnehmbar, wie sich die
Entwicklung der Gesamtzahlen darstelle.
Hierzu teilt Forstamtsrat Schmieder mit, dass eine Antwort hier schwierig sei. Das
Rotwild verbleibe nicht immer in einem Gebiet sondern bewege sich, z.B. auch bis
über die Landesgrenzen hinweg nach Rheinland-Pfalz. In den Wintermonaten habe
man sich mit den Vorsitzenden der Hegegemeinschaften geeinigt, nicht zu füttern und
es zeige sich nun eine deutliche Entlastung bzgl. der Verbissschäden.
Am 20.04. werde man in den Hegegemeinschaften Nettersheim, Dahlem,
Blankenheim und Hellenthal eine nächtliche Zählung durchführen, wobei geregelt sei,
dass niemand die Zählung im eigenen Revier vornehmen werde. Es werde sich dann
ggf. zeigen, ob der Bestand tatsächlich gesunken sei. Aktuell gebe es allerdings
wieder eine Zuwanderung von Wild aus südlich gelegenen Gebieten in denen im
Winter gefüttert worden sei. An dieser Stelle wolle er ein Lob an die hiesigen Jäger
aussprechen, die stark bemüht seien, vor allem auch den weiblichen Abschuss zu
erfüllen.
Der Bürgermeister betont, dass man in den letzten Jahren intensiv um die Regulierung
des Rotwildbestandes bemüht sei. Herr Schmieder habe zwischenzeitlich den Vorsitz
der Vereinigung der Rotwildjäger Nettersheim übernommen, was mit erheblichem
Mehraufwand verbunden sei.
Der in der Vorlage enthaltene Abschussplan 2017/2018 werde in der Sitzung der
Vereinigung der Rotwildjäger am 25.03. zur Beratung anstehen und bei
Übereinstimmung werde der Rat den Beschluss am 04.04. so fassen können. Im
Anschluss daran werde der Plan der Unteren Jagdbehörde mitgeteilt.
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.03.2017
Seite 7
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt die Ausführungen zur Rotwildstrecke 2016/17 und die Ausführungen zu
den Rotwildabschussplänen 2017/18 zur Kenntnis.
Punkt
6:
Bewirtschaftung der Wildwiesen in den selbstverwalteten
Eigenjagden
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 397 /X.L. Z.1 -
Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass die Einnahmen laut Vorlage wohl
relativ gering seien. Nirgendwo stehe allerdings eine Summe.
Forstamtsrat Schmieder teilt mit, dass es bislang drei Abrechnungen gebe. Die
Einnahmen würden sich wohl insgesamt auf ca. 2500 – 3000 Euro belaufen.
Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich ob die Gemeinde einen landwirtschaftlichen
Betrieb gebildet habe und wer Betreiber sei. Hierzu verweist der Bürgermeister auf
den Forstbetrieb Nettersheim. Der Rat habe den Auftrag erteilt, einen Förderantrag zu
stellen und die Ermittlung der Flächen sei sehr aufwändig gewesen. Der Antrag liege
der Landwirtschaftskammer nun zur Bewilligung vor. Die Subventionshöhe belaufe
sich auf ca. 300 €/ha. Es bleibe nun abzuwarten, ob sich der Aufwand nach Kosten/Nutzenanalyse gelohnt habe. Gegebenenfalls werde die Beantragung zukünftig auch
leichter.
Forstamtsrat Schmieder weist ebenfalls auf das sehr schwierige Antragsverfahren hin.
Es gebe keine „Feldblöcke“ wie bei den Landwirten und aus den Luftbildern seien die
Wildwiesen nicht immer zweifelsfrei erkennbar.
Ausschussmitglied Zingsheim ergänzt, dass bei der Landwirtschaftskammer ein neues
Programm eingeführt worden sei und daher das Verfahren nicht reibungslos
abgelaufen sei. Diesmal sei es auch für die Landwirte sehr kompliziert gewesen.
Seiner Meinung nach solle man es aber zukünftig nochmal probieren, dann werde es
hoffentlich einfacher und auch lohnender.
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt die Ausführungen zur Bewirtschaftung der Wildwiesen in den
selbstverwalteten Eigenjagden zur Kenntnis.
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.03.2017
Seite 8
Punkt
7:
Finanzierung von Maßnahmen aus Ersatzgeldern
- Vorlage 571 /X.L. Z.1 -
Ergänzend zur Vorlage erläutert der Bürgermeister, dass in der letzten Sitzung die
Antragsvorbereitung besprochen worden sei. Es handele sich um eine der letzten
Maßnahmen, die von Herrn Dengel begleitet worden sei, mit dem Bemühen eine 100prozentige Förderung für ca. 130 Bäume zu erreichen. Aktuell liege nun ein
Bewilligungsbescheid mit einer 80-prozentigen Förderung vor. Man bemühe sich aber
weiterhin, eine 100-prozentige Förderung und damit eine für die Gemeinde tragbare
Lösung zu erreichen.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Erhaltung von ca. 100 Biotopbäumen in
Naturschutzgebieten und zur Inanspruchnahme von Ersatz- und Fördergeldern
zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
8:
einstimmig ja
Windenergie in der Gemeinde Nettersheim;
Zwischenbericht zur vertiefenden artenschutzrechtlichen
Prüfung (ASP II) sowie Erfassung von ausgewählten Tierarten
- Vorlage 649 /X.L. -
Zur Gesamtthematik fasst Vorsitzender Hilger kurz zusammen, dass aufgrund des im
März 2015 vorgelegten Planungskonzeptes zur Windenergie in der Gemeinde
Nettersheim der Rat beschlossen habe, eine vertiefende Untersuchung der Fläche
„D12“ entlang der Autobahn zu beauftragen. In dem nun vorgelegten Zwischenbericht
werde sich auf vorliegende Erkenntnisse aus den Monaten März bis Anfang Mai 2016
bezogen. Hiernach sei u.a. z.B. der Rotmilan erfasst worden, so dass eine
Weiterverfolgung des Standortes wenig Erfolgsaussichten habe.
Der Bürgermeister führt ergänzend aus, dass im Rahmen der städtebaulichen Planung
zur 51. Änderung des Flächennutzungsplans die harten und weichen Faktoren
untersucht worden seien. Hierbei hätten sich zwei bis drei Potentialflächen ergeben.
Für die Fläche „D12“, am Autobahnende in Richtung Tondorf, habe der Rat
anschließend eine Umweltverträglichkeitsprüfung durch das Büro Lange in Auftrag
gegeben. Hier seien allerdings nun weitere zu schützende Tierarten festgestellt
worden. Die entsprechenden Karten seien der Vorlage beigefügt.
Von Beginn an habe man unter Begleitung eines Rechtsbeistandes ein geordnetes
Verfahren in Abstimmung auch mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises
durchgeführt. Ergebnis sei nun, dass die Untere Naturschutzbehörde mit Schreiben
vom 10.02.2017 empfiehlt, die Fläche nicht weiter in die Überlegungen einzubeziehen.
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.03.2017
Seite 9
Auch spiele die Wildbrücke dort eine besondere Rolle und sei mit zu berücksichtigen.
Eine weitere Untersuchung mache aus Artenschutzgründen wenig Sinn. Im Rahmen
der anstehenden Bauleitplanung sei somit ab der Sitzung des Entwicklungs-,
Planungs-, Bau- und Umweltausschusses in der nächsten Woche zu überlegen, ob
man weitere Untersuchungen gänzlich beende oder ob man nun die nächste Fläche
(„E2“) untersuchen wolle.
Weiterhin erläutert der Bürgermeister, dass die Bezirksregierung im Rahmen der
Regionalplanung, bei der die Windenergie ebenfalls eine Rolle spiele, aufgerufen habe,
zusätzliche Potentialflächen auszuweisen. Für die Kommunen sei ein rechtssicheres
Verfahren daher besonders wichtig. Die Forsteinrichtung Nettersheim verfüge über
einen Laubholzanteil von weit über 50 %. Diese Gebiete kämen für Windenergie nicht
in Frage. Zudem seien die Laubwälder verstreut über das gesamte Gemeindegebiet.
In der Gemeinde Dahlem z.B. mit einem zusammenhängenden Fichtenforst stelle sich
die Situation anders dar.
Der Ausschussvorsitzende merkt an, dass man zwischenzeitlich schon viele Gutachten
beauftragt und bezahlt habe. So langsam stelle sich ihm die Frage nach dem Nutzen.
Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass eine Rechtssicherheit nicht mehr gegeben
sei, wenn die Gemeinde hierauf verzichte. Ohne eine geordnete Planung habe jeder
das Recht Windenergieanlagen aufzustellen. Nach den zahlreichen Untersuchungen im
Rahmen des Artenschutzes zeige sich nun, dass auch die Anträge nicht mehr in dem
Maße wie der Vergangenheit vorliegen. Wenn schützenswerte Arten festgestellt
würden, zeigten sich auch NABU und BUND hier unnachgiebig.
Ausschussmitglied Falkenberg hält den eingeschlagenen Weg einer Überprüfung des
Gesamtgebietes aus Artenschutzgründen für richtig. Seiner Meinung nach passe ein
Windpark direkt an der Wildbrücke nicht.
Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass alle Energie brauchen und niemand
die Umwelt hierfür schädigen möchte. Man wolle weder Atom-, noch Kohle- noch
Windenergie. So komme man seiner Meinung nach nicht voran. Er frage sich, ob die
festgestellten Tierarten überhaupt durch die Windenergieanlagen benachteiligt
würden. Gebe es in der Gemeinde Dahlem nun keinen Rotmilan, kein Haselhuhn
mehr? Hier werde immer weiter untersucht und am Ende stelle man sich immer
dagegen. Bei jedem neuen Gebiet werde man wieder zum gleichen Ergebnis kommen.
Beim damaligen Bilstein-Gutachten, sei der Milan scheinbar noch nicht beeinträchtigt
gewesen.
Ausschussvorsitzender Hilger betont, dass niemand gegen die Energiewende sei,
allerdings auch niemand unbedingt direkt vor seinem Wohnort Windenergieanlagen
wolle. Zur Zeit des von Herrn Mayer angesprochenen Bilstein-Gutachtens seien
Windenergieanlagen von 30-40 m Höhe eine Attraktion gewesen. Heute hätten die
Anlagen teilweise 200 m Höhe und reichten damit in Bereiche, wo einige Vogelarten
sicherlich teilweise betroffen seien.
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.03.2017
Seite 10
Wenn die Gemeinde diese Gutachten in Auftrag gebe, sei man auf der rechtlich
sicheren Seite. Ob dieser Weg auf Dauer so durchhaltbar sei, bleibe abzuwarten.
Insbesondere wenn die Bezirksregierung jetzt stärkeren Druck ausübe. Zu bedenken
sei andererseits auch, dass z.B. die Gemeinde Dahlem finanziell nicht unerheblich von
den Anlagen profitiere. Hier gebe es also viele verschiedene Faktoren zu bedenken.
Beschluss:
Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.
Punkt 9:
Mitteilungen und Informationen
Wie
bei
der
Aufstellung
der
Tagesordnung
zwischen
Verwaltung
und
Ausschussvorsitzendem vereinbart, berichtet der Bürgermeister an dieser Stelle kurz
zum Sachstand in der Vermarktung der kleinparzellierten Grundstücke im
Gemeindegebiet. Zuletzt habe man 2015 hierüber beraten, teilt der Bürgermeister
mit. Die Verwaltung habe den Auftrag erhalten, die Untere Landschaftsbehörde sowie
die Biologische Station zu beteiligen, um die Parzellen im ersten Aufschlag ökologisch
zu betrachten, d.h. wie diese über Ökopunkte / ökol. Ausgleich genutzt werden
könnten. Drei der Flächen seien zwischenzeitlich veräußert worden. Weiterhin gebe es
aktuell Interesse an der Anlage von einer Obstwiese. Grundsätzlich sei die
Vermarktung von stark mit Hecken bewachsenen Flächen eher schwer. Man werde
hierfür aber weiter werben.
Ausschussmitglied Mayer bezieht sich auf den eben angesprochenen Punkt der
Wildwiesen. Wenn man diese Zahlen betrachte, stelle sich die Frage, ob man diese
Flächen nicht hier einsetze und damit über eine Zuwendung mehr profitiere als durch
eine Veräußerung.
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass er Herrn Mayer in Teilen zustimme, wenn es
sich um ausschließlich offene Flächen handeln würde. Diese seien allerdings zu einem
großen Teil verbuscht und von oben nicht unbedingt sichtbar. Ein Teil der Flächen sei
allerdings nicht bestockt, hier könne man dies abwägen.
Ausschussmitglied Zingsheim erkundigt sich, ob man nicht noch einmal gezielt im
Gemeindeblatt Werbung machen könne.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass man nochmals einen Hinweis im
Gemeindeblatt aufnehmen könne, dass wenn Interesse bestehe, man sich an die
Verwaltung wenden könne. Eine genaue Darstellung aller Flächen im Gemeindeblatt
sei schwierig.
Der Vorsitzende regt an, exemplarisch einzelne Flächen zu nennen um eine gewisse
Transparenz zu erreichen. Der Bürgermeister sagt dies zu.
Es besteht Einvernehmen im nächsten Forstausschuss dieses Thema nochmals auf die
Tagesordnung zu nehmen.
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.03.2017
Seite 11
Ausschussvorsitzender Hilger weist auf einen Zeitungsbericht zum Eschensterben hin
und erkundigt sich wie sich hier im Forstbetrieb der Bestand darstelle.
Forstamtsrat Schmieder teilt mit, dass aktuell hier noch nichts feststellbar sei. Eher
komme es derzeit z.B. im Tondorfer Bereich durch einzelne Eschen zu einer
Vereschung von Buchenbeständen.
Herr Böltz bestätigt, dass es insgesamt tatsächlich die Esche abgängig sei. Es gebe
Versuche, einzelne völlig vitale Eschen zu vermehren, um dadurch resistente Arten zu
züchten. Hier gebe es aktuell aber noch keine Ergebnisse.
Solch ein Phänomen habe es auch in der Vergangenheit schon gegeben, z.B. bei der
Ulme.
Ausschussvorsitzender Hilger regt an, im Ratsinformationssystem eine Karte mit den
einzelnen Abteilungsbezeichnungen zur Verfügung zu stellen, die ähnlich wie die
Hauptsatzung abrufbar ist. Dies sei für die Arbeit der Rats- und Ausschussmitglieder
hilfreich.
Der Bürgermeister sagt dies zu.
Weiterhin spricht der Ausschussvorsitzende an, dass er häufiger Anrufe völlig
gegensätzlicher Art erhalte: Einerseits von Landwirten, die darum bitten, mehr Wege
freizuschneiden, andererseits von Bürgern, die sich darüber beschweren, dass wieder
einmal viel zu radikal freigeschnitten worden sei. Erst am heutigen Nachmittag habe
man sich bei ihm beschwert über freigeschnittene Wege in der Nähe von Pesch und im
Sülchesbachtal / Buirer Ley. Man habe viel zu radikal geschnitten und auch alte
Hainbuchen gleich mit weggeschnitten. Es sei der Eindruck vermittelt worden, dass
alles weg musste, was zu Hackschnitzeln verarbeitet werden kann. Außerdem sei auf
die Heckenbrüter hingewiesen worden.
Er selbst habe sich das noch nicht ansehen können, wolle aber das Thema schon
einmal ansprechen. Gerade auch in Anbetracht der aktuellen Thematik des rapiden
Rückganges der Singvögel. Aus dem Kreis der Naturschützer werde dies häufiger
angesprochen.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass man derzeit in vielen Bereichen entlang von
Autobahnen, Bundes-, Land- und Kreisstraßen feststellen könne, dass sich die
Methoden der Freischneidearbeiten verändert haben. Zu früheren Zeiten wurden meist
lediglich 80 cm mit einem Schnitt von oben nach unten weggeschnitten. Nach ein bis
zwei Jahren sei alles wieder da gewesen.
Da wo geschnitten werden müsse, nehme man Kontakt mit dem Ortsvorsteher auf,
um sich entsprechend auszutauschen. Man sei heute bemüht, extremer
zurückzuschneiden. Da Freischneidearbeiten nur von November bis zum 1. März
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.03.2017
Seite 12
zulässig seien, gebe es bezüglich der Singvögel keine Probleme. Es würden genügend
Hecken verbleiben und die geschnittenen seien auch schnell wieder da. Ein
Rückschnitt sei nötig, da die Wege auch abtrocknen müssten, führt der Bürgermeister
weiter aus. Natürlich sehe das anfangs teilweise sehr wüst aus. Im Gemeindegebiet
gebe es über 700 km Wirtschaftswege und pro Jahr schaffe man höchstens, 25 km
davon freizuschneiden. Die Landwirte würden sich häufig beschweren, wenn manche
Wege nicht geschnitten würden. Das Thema sei aufgrund der verschiedenen Ansichten
äußerst schwierig. Mit Hackschnitzeln habe das allerdings gar nichts zu tun.
Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich nach dem Sachstand bezüglich des
stillgelegten Windrads in Engelgau. Außerdem weist er darauf hin, dass ein Zaun
entlang der Autobahn von beiden Seiten fast zugewachsen sei und er erkundigt sich
wer hierfür zuständig sei.
Der Bürgermeister sagt zu, die für den Zaun zuständige Autobahnmeisterei
Weilerswist anzuschreiben und die Antwort zur Kenntnis zu geben.
Bezüglich der Windenergieanlage weist er darauf hin, dass es einen Interessenten für
ein Repowering der Anlage gebe, dieser sein Ansinnen aber nicht durchsetzen könne,
weil er in einer Grundstücksangelegenheit kein Einvernehmen finde. Der Kreis
Euskirchen müsse die Abrissverfügung durchsetzen. Der Interessent zögere aber
noch, weil er doch noch hoffe ein Einvernehmen zu erzielen. Bei einer
Zwangsvollziehung der Abrissverfügung sei außerdem möglich, dass die Kosten beim
Kreis verbleiben.
Abschließend verweist Ausschussmitglied Geißler auf die Geschäftsordnung. Der Punkt
Mitteilungen und Informationen sei auch nur für eben solche vorgesehen. Es handele
sich nicht um eine Fragestunde. Er bittet den Vorsitzenden zukünftig darauf zu achten.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass er sich im Vorfeld mit der Verwaltung bei
einem Punkt darauf verständigt habe, diesen hier zu beraten.
Für Ausschussmitglied Mayer ist der Einwand von Herrn Geißler nicht nachvollziehbar.
Eine Information der Verwaltung müsse sein und er bittet darum, dies aus Gründen
der Demokratie so zu belassen.
Ausschussmitglied Geißler betont, dass dieser Tagesordnungspunkt nicht dazu dienen
solle, Themen einzubringen, die nicht auf der Tagesordnung sind.
gez. Hilger
gez. Züll
gez. Pracht
____________________
____________________ ____________________
Vorsitzender
Schriftführer
Gesehen:
Der Bürgermeister
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.03.2017
Seite 13