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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
601 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
30.06.17, 11:03
Aktualisiert
30.06.17, 11:03

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 27.06.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr Ende der Sitzung 18:20 Uhr Am Dienstag, 27.06.2017, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt. Anwesend sind: und die Ratsmitglieder/ Bannert, Roland Falkenberg, Herbert Hilger, Franz-Josef Joepen, Michael Kurth, Guido Mayer, Gerhard Müllenborn, Albert Pospig, Dirk Poth, Edwin Rosenbaum, Burkhard Schmitz, Ralf (vertritt Geißler, Ferdi) Schruff, Gertrud Außerdem sind anwesend Bürgermeister Gemeindeamtsrat Gemeindeamtsrätin Gemeindeamtsrat Verwaltungsfachwirt Verwaltungsfachwirt Gemeindeinspektorin Verwaltungsangestellte Verwaltungsangestellte Pracht, Wilfried Crump, Norbert Glehn, Daniela Breinig, Rainer Lambertz, Ernst Schell, Hans-Peter Kurth, Alina Schlemmer, Birgit Züll, Andrea als Schriftführerin Entschuldigt fehlt das Ratsmitglied Ferdi Geißler. Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben. Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig folgende Änderungen zur Tagesordnung: ERWEITERUNGEN A) Öffentlicher Teil Punkt 9.5: 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB b) Öffentliche Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB - Vorlage 689 /X.L. Z.2 Punkt 9.6: 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "Brotkiste" hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht 2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB - Vorlage 724 /X.L. Z.2 - Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017 Seite 2 Damit wird einstimmig nachstehende Tagesordnung festgesetzt: Tagesordnung A) Öffentlicher Teil Punkt 1: Erlass einer 1. Nachtragssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Haushaltsjahr 2017 - Vorlage 686 /X.L. - Punkt 2: Sternenregion Eifel - Vorlage 734 /X.L. - Punkt 3: Antrag der UNA-Fraktion vom 12.06.2017 zum Thema Abfallbeseitigung - Vorlage 736 /X.L. - Punkt 4: Kindergartenbeförderung hier: Kostenbeitrag Kindergartenjahr 2017/18 - Vorlage 692 /X.L. - Punkt 5: Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hier: Entfernung eines Fichtenbestandes im Bereich der Erft - Vorlage 698 /X.L. - Punkt 6: Ökokonto hier: Entfernung eines Fichtenbestandes im Bereich des Schleifbaches - Vorlage 699 /X.L. - Punkt 7: Jagdliches Bewirtschaftungskonzept hier: a) Bericht des Jagdausübungsberichtigten über die Ergebnisse der Erfassung des Frühjahrsbestandes durch die Hegegemeinschaften b) Jagdstrategie in den selbstverwalteten Eigenjagden - Vorlage 700 /X.L. - Punkt 8: Neuordnung des kleinparzellierten land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes der Gemeinde Nettersheim - Vorlage 184 /X.L. Z.3 - Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017 Seite 3 Punkt 9: Bauleitplanung 9.1 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße - Vorlage 707 /X.L. - 9.2 Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg; Veränderung der Dachneigung für ein Bauvorhaben auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 107 - Vorlage 735 /X.L. - 9.3 1. Änderung des Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich Akazienstraße; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 732 /X.L. - 9.4 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Teilbereich Jahnstraße; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 733 /X.L. - 9.5 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB b) Öffentliche Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB - Vorlage 689 /X.L. , Z.1 und Z.2 - Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017 Seite 4 9.6 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "Brotkiste" hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht 2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB - Vorlage 724 /X.L., Z.1 und Z.2 - Punkt10: Straßenbenennung Baugebiet G14 in Nettersheim und F7 in Marmagen - Vorlage 716 /X.L. - Punkt11: Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" u. "Auf Graben" - Vorlage 629 /X.L. Z.1 - Punkt12: Erschließung Baugebiet F7, Marmagen, "Die Acht Morgen" - 1. Teilabschnitt - Vorlage 710 /X.L. - Punkt13: Fortschreibung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen - Vorlage 730 /X.L. - Punkt14: Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und Begegnung - Vorlage 720 /X.L. - Punkt15: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) - Vorlage 731 /X.L. und Z.1 - Punkt16: Anbau Feuerwehrgerätehaus Pesch - Vorlage 723 /X.L. - Punkt17: Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und möglichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs - Vorlage 331 /X.L. Z.1 - Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017 Seite 5 Punkt18: Entwicklung der Ortskerne hier: Leerstandsmanagement - Vorlage 712 /X.L. - Punkt19: Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim - Vorlage 436 /X.L. Z.4 - Punkt20: Ergebnisse der Verkehrsschau vom 03.05.2017 - Vorlage 728 /X.L. - Punkt21: Jahresabschluss zum 31.12.2016 hier: Eigenbetrieb Abwasser - Vorlage 680 /X.L. - Punkt22: Jahresabschluss zum 31.12.2016 hier: Gemeindewasserwerk - Vorlage 681 /X.L. - Punkt23: Jahresabschluss zum 31.12.2016 hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim - Vorlage 682 /X.L. - Punkt24: Zwischenberichte Eigenbetrieb Abwasser zum 31.03.2017 und 30.06.2017 - Vorlage 683 /X.L. - Punkt25: Teichkläranlage Pesch hier: Verbindungssammler Pesch-Gilsdorf - Vorlage 688 /X.L. - Punkt26: Zwischenberichte Gemeindewasserwerk zum 31.03.2017 und 30.06.2017 - Vorlage 684 /X.L. - Punkt27: Zwischenberichte Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum 31.03.2017 und 30.06.2017 - Vorlage 685 /X.L. - Punkt28: Gebührenkalkulation Eigenbetriebe - Vorlage 708 /X.L. - Punkt29: Mitteilungen und Informationen Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017 Seite 6 A) Punkt Öffentlicher Teil 1: Erlass einer 1. Nachtragssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Haushaltsjahr 2017 - Vorlage 686 /X.L. - Bürgermeister Pracht führt aus, dass bereits mit Schreiben vom 02. Mai d. J. die Fraktionsvorsitzenden über die Notwendigkeit des Erlasses einer Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2017 der Gemeinde Nettersheim informiert worden seien. In Anbetracht der zwischenzeitlich zusätzlich beschlossenen Grundstücksankäufe im Bereich Brotkiste in Nettersheim, die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanverabschiedung noch nicht beschlossen waren und unter Berücksichtigung der in der aktuellen Sitzungsphase zur Entscheidung vorgelegten Grundsatzentscheidung, im Zuge des Leerstandsmanagements in den Ortslagen gegebenenfalls zusätzliche Immobilien zwecks Vermeidung von Fehlentwicklungen zu erwerben, seien die mit dem Nachtragsentwurf vorgelegten Erhöhungen der Haushaltsansätze nach den gesetzlichen Vorgaben des § 81 Go NRW erforderlich. Dies vor allem auch, damit die Kaufpreiszahlung an die Firma Archiplan noch in diesem Jahr erfolgen könne und mit der Vermarktung der Grundstücke weiter fortgefahren werde sowie eine Weiterveräußerung an Interessenten noch in diesem Jahr möglich sei. Zudem – so der Bürgermeister – sei mit dem zugeleiteten Entwurf der Nachtragssatzung eine Erhöhung des Höchstbetrages für die Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten von 5 Mio. € auf 6 Mio. € vorgenommen worden, da es bei gegebenenfalls erforderlicher zeitgleicher Zahlung der beschlossenen neuen Baulandflächen in Zeiten noch ausstehender Landeszuweisungen aus den GFG-Mitteln bzw. dem Anteil an der Einkommen- bzw. Umsatzsteuer zu vorübergehenden Liquiditätsengpässen kommen könnte, die gegebenenfalls eine kurzzeitige Aufstockung der Kassenkredite erforderlich machen würden. Zur Anmerkung von Ratsmitglied Mayer, dass die Formulierung in § 5 des Nachtragssatzungsentwurfs nicht den Formvorschriften genüge, da hier nicht nur die Gesamtsumme zu nennen sei, sondern anzugeben sei, von welcher bisherigen Höhe um wieviel auf welche Gesamthöhe verändert werden soll, besteht unter den übrigen Ausschussmitgliedern nach entsprechendem Einwand des Bürgermeisters Einigkeit, dass mit der Nennung des neuen Höchstbetrages an Liquiditätskrediten der Form genüge getan und keine Änderung erforderlich sei. Auf Anfrage von Ratsmitglied Pospig, welche konkreten Konten mit dem vorgelegten Nachtrag gegenüber dem bisher beschlossenen Haushalt 2017 geändert worden seien, erklärt der Bürgermeister, dass eine entsprechende Übersicht leider technisch über das Haushaltsplanveranschlagungsprogramm nicht möglich gewesen sei, dass der Niederschrift zur heutigen Sitzung aber eine manuelle Zusammenstellung der Veränderungen beigefügt werden könne. In der beigefügten Anlage sind die jeweilig veränderten Ansätze bei den Konten gelb markiert und die bisherigen Ansätze in grün markierter Form zwecks Vergleich Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017 Seite 7 angehangen. Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung für das Jahr 2017 in der der Vorlage 686 beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Punkt 2: einstimmig ja Sternenregion Eifel - Vorlage 734 /X.L. - Der Bürgermeister führt aus, dass diese Thematik derzeit in allen Kommunen des Südkreises zur Beschlussfassung in den Ratsgremien behandelt werde. Die Gemeinde Nettersheim sei bestrebt, dieses Projekt zu unterstützen allerdings mit der Einschränkung soweit dies technisch und wirtschaftlich vertretbar sei. Dies sei auch in dem Beschlussvorschlag entsprechend eingefügt worden. Auf Anfrage, welche entsprechenden Unterstützungs- bzw. Umrüstungsmaßnahmen seitens der Gemeinde Nettersheim angedacht seien, erklärt der Bürgermeister, dass bei künftigen Ersatzinvestitionen im Bereich der Straßenbeleuchtung wie auch beispielsweise bei der Flutlichtanlage Nettersheim die Beleuchtungsrichtlinien zur Reduzierung der Lichtverschmutzung Berücksichtigung finden sollen. Zur Anfrage von Ratsmitglied Hilger nach der Begriffsbestimmung „zirkadian“ ergeht folge Erläuterung: Als circadiane Rhythmik (auch: circadianer Rhythmus) bezeichnet man in der Chronobiologie zusammenfassend die endogenen (inneren) Rhythmen, die eine Periodenlänge von circa 24 Stunden haben. Der Begriff wurde 1959 von Franz Halberg eingeführt. Der bekannteste circadiane Rhythmus ist der Schlaf-Wach-Rhythmus. Auch Tiere und Pflanzen besitzen einen Schlaf-Wach-Rhythmus. Es gibt in der Biologie eine Vielzahl circadianer Rhythmen. Sie stellen letztendlich alle ein Analogon zum Schlaf-Wach-Rhythmus dar. Im Volksmund ist der circadiane Rhythmus als die „innere Uhr“ bekannt. Das Adjektiv circadian – oder mit eingedeutschter Schreibweise zirkadian – bedeutet „rings um den Tag“ (lateinisch circa „ringsum“, dies „Tag“). Es gibt auch biologische Rhythmen, deren Periode deutlich kürzer oder länger als ein Tag ist (siehe infradiane Rhythmik bzw. ultradiane Rhythmik). Beschlussempfehlung: Die Gemeinde Nettersheim begrüßt die Bewerbung des Vereins Naturpark Nordeifel e.V. um die Anerkennung der Erlebnisregion Nationalpark Eifel als „International Dark Sky Reserve“ bei der International Dark-Sky Association (IDA) und beschließt, dass bei zukünftigen Neuinstallationen, Renovierungen oder bei der Umgestaltung der Straßenbeleuchtungssysteme die „Beleuchtungsrichtlinien für die Sternenregion Eifel“ (Anlage 1) zur Reduzierung der Lichtverschmutzung und zur Optimierung der öffentlichen Beleuchtung herangezogen und soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar, beachtet werden. Das Projekt „Sternenregion Eifel“ unterstützt hierbei beratend. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017 Seite 8 Nicht-öffentliche Nutzer in der Gemeinde werden dahingehend informiert, dass deren Außenbeleuchtung im Sinne der Vermeidung von Lichtverschmutzung erfolgen soll und die Empfehlungen der Beleuchtungsrichtlinien herangezogen beachtet werden sollen. Die Gemeinde bemüht sich zur Unterstützung des Anerkennungsverfahrens um die Einrichtung von Musterbeispielen für eine nachhaltige und belastungsarme Lichtanwendung in der Nacht und unterstützt die Aufklärungsund Öffentlichkeitsarbeit. Abstimmungsergebnis: Punkt 3: einstimmig ja Antrag der UNA-Fraktion vom 12.06.2017 zum Thema Abfallbeseitigung - Vorlage 736 /X.L. - Ratsmitglied Poth als Verfasser des UNA-Antrages in Sache Änderungsantrag zur Abfallsatzung der Gemeinde Nettersheim führt aus, dass ihm die in der Vorlage dargestellte gängige Vorgehensweise in der Gemeinde Nettersheim hinsichtlich zusätzlicher Windeltonnen in dieser Form nicht bekannt gewesen sei. Vom Grundsatz her wäre damit zwar ihrem Anliegen bereits entsprochen, er halte allerdings eine klare Regelung in der Satzung für besser, da die scheinbar praktizierte häufige Abweichung vom Grundsatz der Satzungsbestimmungen eine formelle Klarstellung und damit eine entsprechende Satzungsänderung rechtfertige. Hierzu legt der Bürgermeister dar, dass die bereits seit über 20 Jahren praktizierte Vorgehensweise eine besondere Privilegierung einer Minderheit in der Bevölkerung sei, die allerdings in einer Gebührenkalkulation nicht darstellbar sei. Dies sei entsprechend auch mit dem Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund in dieser Form besprochen worden. Eine entsprechende Satzungsänderung und hiermit einhergehender Änderung der Gebührensatzung zur Abfallsatzung würde dem Gleichheitsgrundsatz entgegenstehen und sei damit keinesfalls gerichtsfest. Er stellt klar, dass es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde zur Familienförderung außerhalb des Abfallgebührenhaushalts handele, die sich die Gemeinde in Anbetracht der vergleichsweise noch zufriedenstellenden Haushaltslage leisten könne. Er empfiehlt, von einer Satzungsänderung aus den genannten Gründen und auch von einer offiziellen Information auf der Homepage der Gemeinde Nettersheim abzusehen, zumal diese Vorgehensweise der Gemeinde im Kreise der Betroffenen durchaus bekannt sei. Sollte eine Satzungsänderung und Änderung der Gebührensatzung vorgenommen werden, so müsste dies den gesetzlichen Anforderungen genügen, was eindeutig zu einer Mehrbelastung für die Familien gegenüber dem bisher praktizierten familienfreundlichen Modell bedeuten würde. Ratsmitglied Hilger begrüßt die Maßnahmen, die derzeit schon durchgeführt werden und besonders auch, dass für Familien mit einem Windelkind nun ebenfalls die Möglichkeit der Beantragung einer zusätzlichen Windeltonne eingeführt werden soll. Er bittet darum, getrennt über den Antrag und den Beschlussvorschlag abzustimmen. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017 Seite 9 Nach umfangreicher Diskussion lässt der Bürgermeister über den Antrag der UNAFraktion vom 12.06.2017 und sodann über den Beschlussvorschlag der Vorlage abstimmen: Beschlussempfehlung: 1) Die UNA beantragt eine Änderung der Satzung zur Abfallbeseitigung in der Gemeinde Nettersheim, um Haushalte mit Kleinkindern und pflegebedürftigen Personen zu entlasten. Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen, Rest NeinStimmen und damit mehrheitlich abgelehnt 2) Der Gemeinderat beschließt, die bisher praktizierte Vorgehensweise (Eine Windeltonne (120 l Restmüllgefäß) für Familien mit zwei Windelkindern unter drei Jahren und eine Pflegetonne (120 l Restmüllgefäß) für Haushalte mit pflegebedürftigen Familienmitglieder auf Antrag für eine Leistungsgebühr von 18,26 €/Jahr) beizubehalten und diese dahingehend auszuweiten, dass ab sofort auch Familien mit nur einem Windelkind unter drei Jahren eine Windeltonne (120 l Restmüllgefäß) für eine Leistungsgebühr in Höhe von 18,26 Euro/Jahr beantragen können. Abstimmungsergebnis: Punkt 4: einstimmig, bei 2 Enthaltungen Kindergartenbeförderung hier: Kostenbeitrag Kindergartenjahr 2017/18 - Vorlage 692 /X.L. - Die SPD-Ratsmitglieder Mayer und Pospig kritisieren, dass der Verwaltungsvorlage keine konkrete Kostenzusammenstellung der vielfältig eingesetzten Kleinbusse entnommen werden könne, um festzustellen, wie hoch der tatsächliche Kostenanteil sei, der rein für die Kindergartenbeförderung entstehe. Mayer führt hierzu zudem ergänzend aus, dass es bekanntermaßen schon seit geraumer Zeit das Anliegen seiner Fraktion sei, die Kindergartenbeförderung in der Gemeinde kostenfrei für die Eltern zu gestalten. Als Entscheidungsgrundlage bedürfe es allerdings hierzu einer detaillierten Kostenzusammenstellung, die sich anhand konkret erfasster Kilometerleistungen für die unterschiedlichen Einsatzzwecke seines Erachtens nicht schwierig gestalten dürfte. Der Bürgermeister erwidert hierzu, dass der multifunktionale Einsatz der Kleinbusse, der in dieser Form seit Jahren erfolgreich praktiziert werde, eine optimale Lösung darstelle, um die die Bürger anderer Kommunen die Gemeinde Nettersheim beneideten. Es könne doch alle auch am Ratstisch nur froh und stolz machen, dass dieses Modell in der Gemeinde funktioniere und erfolgreich angeboten werden könne. Hierbei sei auch ohne detaillierte Kostenzusammenstellung klar, was der Einsatz dieser beiden Kleinbusse die Gemeinde tatsächlich koste, so dass die Kostenbeteiligung für die Eltern sicherlich nicht als zu hoch angesehen werden könne. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017 Seite 10 Nach umfangreicher kontroverser Diskussion wird nachstehender Beschluss gefasst: Beschlussempfehlung: Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim beschließt, das Angebot der Kindergartenbeförderung gleichbleibend zu den Vorjahren auch im Kindergartenjahr 2017/2018 anzubieten und den Elternbeitrag für die Hin- und Rückfahrt mit 15,50 € beizuhalten. Die darüber hinaus entstehenden Kosten werden von der Gemeinde Nettersheim als Zuschuss gewährt und sollen im Rahmen der Eigenfinanzierung im Haushalt 2018 veranschlagt werden. Abstimmungsergebnis: Punkt 5: einstimmig ja bei 2 Enthaltungen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hier: Entfernung eines Fichtenbestandes im Bereich der Erft - Vorlage 698 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, 1. Die Entfernung eines Fichtenbestandes in Abt. 121 G im Rahmen des Forstwirtschaftsplanes 2017 durchzuführen. 2. Die Maßnahme ist maximal gewinnbringend durchzuführen unter eventueller Förderung im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie NRW. 3. Gegebenenfalls die Maßnahme im Rahmen des Öko-Kontos durchzuführen. 4. Die Verwaltung zu beauftragen, ein zukünftiges Bewirtschaftungskonzept dieser Fläche in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Landschaftsbehörde zu erarbeiten und diese in Geldwerten zu refinanzieren. 5. Eine Wiederaufforstung mit Nadelholz hat zu unterbleiben. Abstimmungsergebnis: Punkt 6: einstimmig ja Ökokonto hier: Entfernung eines Fichtenbestandes im Bereich des Schleifbaches - Vorlage 699 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, 1. Die Entfernung eines Fichtenbestandes in Abt. 80D1 im Rahmen des Forstwirtschaftsplanes 2017 durchzuführen. 2. Die Maßnahme ist maximal gewinnbringend durchzuführen und als Fläche im Öko-Konto der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017 Seite 11 3. Gegebenenfalls die Maßnahme im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durchzuführen. 4. Eine Wiederaufforstung mit Nadelholz hat zu unterbleiben. 5. Die Fläche im Frühjahr 2018 mit Roterle aufzuforsten. Abstimmungsergebnis: Punkt 7: einstimmig ja Jagdliches Bewirtschaftungskonzept hier: a) Bericht des Jagdausübungsberichtigten über die Ergebnisse der Erfassung des Frühjahrsbestandes durch die Hegegemeinschaften b) Jagdstrategie in den selbstverwalteten Eigenjagden - Vorlage 700 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zum jagdlichen Bewirtschaftungskonzept zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 8: einstimmig ja Neuordnung des kleinparzellierten land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes der Gemeinde Nettersheim - Vorlage 184 /X.L. Z.3 - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Neuordnung des kleinparzellierten landund forstwirtschaftlichen Grundbesitzes zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt 9: Bauleitplanung Punkt 9.1: 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße - Vorlage 707 /X.L. - Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen, die Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Bereich Greußstraße, dahingehend zu ändern, dass Außenbereichsflächen des Grundstückes Gemarkung Frohngau, Flur3 Nr. 39 (Anlage 1) gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017 Seite 12 die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden. Darüber hinaus wird beschlossen, das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Zur Erstellung der erforderlichen Planunterlagen mit Begründung ist das Planungsbüro Lanzerath, Euskirchen nach vorheriger Einholung eines Angebotes zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Punkt 9.2: einstimmig ja Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg; Veränderung der Dachneigung für ein Bauvorhaben auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 107 - Vorlage 735 /X.L. - Der Bürgermeister führt aus, dass es sich bei dieser neuen Vorlage um eine Anfrage im Rahmen eines geplanten Grundstückserwerbs handele, der für den Erwerb der Fläche ausschlaggebend sei, so dass entgegen der sonst üblichen Verfahrensweise bereits eine vorgezogene entsprechende Beschlussfassung eingeholt werde. Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich. Es wird beschlossen, dem Antrag auf Veränderung der Dachneigung von der im Bebauungsplan C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg, festgesetzten 35° - 45° auf 30° für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 107 zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Punkt 9.3: einstimmig ja 1. Änderung des Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich Akazienstraße; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 732 /X.L. - Beschlussempfehlung: Es besteht Einvernehmen, heute nicht über die Beschlussempfehlung abzustimmen und eine Entscheidung erst nach Vorliegen weiterer Unterlagen ab Haupt- und Finanzausschuss zu treffen Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017 Seite 13 Punkt 9.4: 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Teilbereich Jahnstraße; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 733 /X.L. - Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen, 1. zum Bebauungsplan F 5, Marmagen, Teilbereich Jahnstraße, die 1. Änderung vorzunehmen mit den nachfolgenden Inhalten: a) Erweiterung der überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 390 bis zur nördlichen Grundstücksgrenze. b) Reduzierung des Gewässerschutzstreifens entlang des namenlosen Fluters von 5,0 m auf 2,0 m auf den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 160, 162 und 164. c) Darstellung der Erschließungsstraße auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 391, ausgehend von der Jahnstraße in nördlicher Richtung bis zum Bebauungsplangebiet F 7, „Die Acht Morgen“. Die Änderungen sind im beigefügten Plan skizziert dargestellt. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit gefasst. 2. Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Teilbereich Jahnstraße ist das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB anzuwenden. Es ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. 3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 4. Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2. und 3. ist eine öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit Begründung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen. 5. Der Auftrag zur Durchführung des Bebauungsplanänderungsverfahrens ist an die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper entsprechend dem vorliegenden Honorarangebot zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017 Seite 14 Punkt 9.5: 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB b) Öffentliche Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB - Vorlage 689 /X.L., Z.1 und Z.2 - Der Bürgermeister führt aus, dass in der für die heutige Sitzung vorgelegten Vorlage nunmehr alles zusammengefasst sei, was bisher erörtert worden sei und man hiermit alle Vorbereitungen treffe für den dann im Rahmen der Sondersitzung vom 05.09.2017 vorzunehmenden Satzungsbeschluss. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Beschlussvorschläge aus der Sitzung des Entwicklungs- Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017 zu den Vorlagen 689 / X.L und 689 / X.L. Z.1 werden aufgehoben. 2. Desweiteren wird beschlossen: a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung, werden die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungen vorgenommen und hierzu die in Spalte 4 aufgeführten Beschlüsse gefasst. b) Den Teilbereich Flur 10, Nr. 317 aufgrund des angrenzenden Gewerbebetriebes als Mischgebiet auszuweisen. c) Den Planbereich im Bereich Eifelhöhenklinik geringfügig zu verkleinern, um einer späteren Entwicklung eines Kreisverkehres nicht entgegenzustehen und den Planbereich um die Verlängerung der Straße „Im Wiesengrund“ in südlicher Richtung geringfügig zu vergrößern. d) Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen hinsichtlich der Glasfaserversorgung im Plangebiet mit der Telekom sowie der innogy TelNet GmbH zu führen. e) Die Planentwürfe der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen, „Die Acht Morgen“ (Anlage 2) mit Begründung (Anlage 3) sowie der Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, „Die Acht Morgen“ (Anlage 5) mit Begründung (Anlage 7) und Umweltbericht [Bodengutachten (Anlage 9) und Lärmgutachten (Anlage 8)] sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017 Seite 15 Punkt 9.6: 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "Brotkiste" hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht 2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB - Vorlage 724 /X.L., Z.1 und Z.2- Der Bürgermeister weist auf die gem. Artenschutzgutachten II geforderte Ausweisung ökologischer Ausgleichsflächen für die im geplanten Baugebiet nistenden Feldlerchen hin. Anhand eines Lageplans zeigt er die hierfür vorgesehene Fläche mit einer Größe von rd. 2 ha. auf den gemeindeeigenen Grundstücken Flur 10, Nr. 27, 28, 29 auf. Hier sei eine Umwandlung in Extensivgrünland erforderlich, d.h. dass die Fläche nicht gedüngt werden dürfe und eine Mahd aufgrund der Brutzeiten erst ab August zulässig sei. Er weist darauf hin, dass dies entsprechend in den Beschlussvorschlag aufzunehmen sei. Die aktualisierte Begründung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt und dient als Grundlage für den Satzungsbeschluss. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt: 1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zur 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich „Brotkiste“, werden die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungen vorgenommen und die in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse gefasst. 2. Die Verwaltung wird beauftragt die Verhandlungen hinsichtlich der Glasfaserversorgung im Plangebiet mit der Telekom zu führen. 3. Für die Forderung aus dem Artenschutzgutachten II werden die Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 27, 28 und 29 mit einer Größe von rd. 2 ha als Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt. Eine Umwandlung in Extensivgrünland ist vorzunehmen. 4. Darüber hinaus fasst der Gemeinderat zu dem als Anlage 2 beigefügten Planentwurf mit Änderungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht zur 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich „Brotkiste“, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017 Seite 16 5. Der Satzungsbeschluss ist in der vorgeschriebenen Form bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Punkt 10: einstimmig ja Straßenbenennung Baugebiet G14 in Nettersheim und F7 in Marmagen - Vorlage 716 /X.L. - Beschlussempfehlung: 1. Der Rat beschließt im neuen Baugebiet G 14 folgende Straßenbenennungen entsprechend beigefügtem Plan (Anlage 1) vozunehmen: a. Zur Klosterquelle b. In den Sechs Morgen c. Zur Brotkiste 2. Der Rat beschließt im Neubaugebiet F7 in Marmagen folgende Straßenbenennungen entsprechend beigefügtem Plan (Anlage 2) vorzunehmen: a. Steinfelder Weg b. Zum Pützberg c. Im Wiesengrund Abstimmungsergebnis: Punkt 11: einstimmig ja Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" u. "Auf Graben" - Vorlage 629 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, innerhalb des Baugebietes G 14 in Nettersheim zunächst die Erschließungsarbeiten für den Teilbereich „Auf Graben“ durchzuführen und je nach Baulandinteresse die Erschließung des Teilbereiches „Brotkiste“ im Jahre 2018 fortzuführen. Weiterhin beschließt der Rat, die Entwässerung der beiden Teilabschnitte im Trennsystem durchzuführen, wobei der Teilbereich „Auf Graben“ an die vorhandenen Entwässerungssysteme „Zur Klosterquelle/In den sechs Morgen“ angeschlossen werden kann. Das Schmutzwasser des Teilbereiches „Brotkiste“ wird dem Mischwasserkanal des Höhenweges zugeleitet und das Niederschlagswasser außerhalb des Gebietes auf einer gemeindlichen Grundstücksfläche versickert. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017 Seite 17 Punkt 12: Erschließung Baugebiet F7, Marmagen, "Die Acht Morgen" - 1. Teilabschnitt - Vorlage 710 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, im Rahmen der baulichen Entwicklung des Baugebietes F 7 – „Die Acht Morgen“ – in Marmagen zunächst auf einem 1. Teilbereich in Verlängerung des Steinfelder Weges sowie ausgehend von der Jahnstraße in nördlicher Richtung die Erschließung durchzuführen. Des Weiteren beschließt der Rat, ggf. zusätzliche Mittel überplanmäßig im Haushalt bzw. Eigenbetrieb Abwasser bereitzustellen. Abstimmungsergebnis: Punkt 13: einstimmig ja Fortschreibung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen - Vorlage 730 /X.L. - Beschlussempfehlung: Die Ausführungen in der nachfolgenden Begründung werden zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Punkt 14: einstimmig ja Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und Begegnung - Vorlage 720 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zum Planungskonzept Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und Begegnung - sowie zum Stand der Bauarbeiten zustimmend zur Kenntnis und beschließt, weitere notwendige Maßnahmengewerke und Aufträge auf der Grundlage der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu vergeben. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017 Seite 18 Punkt 15: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) - Vorlage 731 /X.L. und Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren: Lfd.Nr. Objekt 1. Buschgasse Marmagen 4, 2. Grafschaftsgasse Nettersheim 1, 3. Brunnenstraße Zingsheim 3, 4. Gemarkung Zingsheim, Flur 7 Nr. 308, Petrusstraße 2, Zingsheim Kirchstraße 15, Zingsheim 5 6. Maßnahme Burgstraße Marmagen 8, Entfernung der Altverkleidung, Reinigung und Instandsetzung der Fassade Reinigung, Instandsetzung und Anstrich der Fassade, Überarbeitung des Ortgangbrettes Reinigung und Anstrich der Fassade sowie Überarbeitung des Terrassenbereichs Anbringung eines Außenputzes auf dem Nebengebäude Reinigung und Instandsetzung der Fassade am Wohngebäude und der angrenzenden Scheune Instandsetzung und Neuanstrich der Fassade Abstimmungsergebnis: Punkt 16: Gesamtkosten der Maßnahme, € Fördersumme, € 4.869,52 2.435,00 5.652,07 2.825,00 8.688,79 3.000,00 8.447,81 3.000,00 8.498,50 3.000,00 18.493,91 3.000,00 einstimmig ja Anbau Feuerwehrgerätehaus Pesch - Vorlage 723 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt das in der Begründung beschriebene Planungskonzept für einen Anbau am Feuerwehrgerätehaus in Pesch zustimmend zur Kenntnis und beschließt auf dieser Grundlage das Bauantragsverfahren einzuleiten. Weiterhin beschließt der Gemeinderat nach Vorlage der Baugenehmigung den Anbau in Kooperation mit der Löschgruppe Pesch zu realisieren, wobei die Arbeitsleistungen weitestgehend in Eigenleistung der Löschgruppe zu erbringen und die notwendigen Materialien von Seiten der Gemeinde Nettersheim zur Verfügung zu stellen sind. Notwendige Aufträge sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017 Seite 19 vergeben. Abstimmungsergebnis: Punkt 17: einstimmig ja Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und möglichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs - Vorlage 331 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt den Sachstand zur Hochwasserproblematik und möglicher Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbaches zur Kenntnis. Weiterhin beschließt der Rat, mit Nachdruck darauf einzuwirken, dass die seinerzeitigen Planfeststellungsbeschlüsse im Zusammenhang mit der Entwässerung der A1 dahingehend geändert werden, dass diese dem aktuellen Stand der Technik sowie der aktuellen Entwässerungssituation der A1 angepasst werden. Abstimmungsergebnis: Punkt 18: einstimmig ja Entwicklung der Ortskerne hier: Leerstandsmanagement - Vorlage 712 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, im Zusammenhang mit Leerstand innerhalb des Gemeindegebietes je nach Art und Standort des Objektes Kaufverhandlungen mit dem Grundstückseigentümer zu führen und ggf. im Rahmen von Zwangsversteigerungen Kaufangebote abzugeben. Abstimmungsergebnis: Punkt 19: einstimmig ja Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim - Vorlage 436 /X.L. Z.4 - Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt den Sachstand im Rahmen der Umsetzung des Förderprojektes des Kreises Euskirchen zur Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, im Rahmen eines Planungsgespräches mit dem Kreis Euskirchen sowie dem beauftragten Fachbüro des Kreises die weitere Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017 Seite 20 Vorgehensweise sowie den Versorgungsumfang zu erörtern und abzustimmen. Abstimmungsergebnis: Punkt 20: einstimmig ja Ergebnisse der Verkehrsschau vom 03.05.2017 - Vorlage 728 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Verkehrsschau vom 03.05.2017 zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister die ergangenen Verkehrsanordnungen gem. § 45 StVO umzusetzen und die Gestaltungsaufträge für die Bereiche Schulstraße (Punkt 5) und Höhenweg/Schule (Punkt 6) zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Punkt 21: einstimmig ja Jahresabschluss zum 31.12.2016 hier: Eigenbetrieb Abwasser - Vorlage 680 /X.L. - Beschlussempfehlung: 1) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeinde Nettersheim zum 31.12.2016 unter Berücksichtigung des vorgelegten Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz und vorbehaltlich des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. 2) Er beschließt ferner, den Jahresüberschuss in Höhe von 31.227,73 € ins Folgejahr auf neue Rechnung vorzutragen. Abstimmungsergebnis: Punkt 22: einstimmig ja Jahresabschluss zum 31.12.2016 hier: Gemeindewasserwerk - Vorlage 681 /X.L. - Beschlussempfehlung: a) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss des Gemeindewasserwerkes der Gemeinde Nettersheim zum 31.12.2016 unter Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand Koblenz GmbH und vorbehaltlich des abschließenden Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017 Seite 21 Prüfvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. b) Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresüberschuss in Höhe von 6.009,24 € auf neue Rechnung ins Folgejahr vorzutragen. Abstimmungsergebnis: Punkt 23: einstimmig ja Jahresabschluss zum 31.12.2016 hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim - Vorlage 682 /X.L. - Beschlussempfehlung: 1) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim zum 31.12.2016 unter Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz und vorbehaltlich des abschließenden Prüfvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. 2) Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresverlust in Höhe von 2.223,30 € auf neue Rechnung ins Folgejahr vorzutragen. Abstimmungsergebnis: Punkt 24: einstimmig ja Zwischenberichte Eigenbetrieb Abwasser zum 31.03.2017 und 30.06.2017 - Vorlage 683 /X.L. - Beschlussempfehlung: Die Quartalszwischenberichte zum 31.03. und 30.06. des Wirtschaftsjahres 2017 des Eigenbetriebes Abwasser mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 werden zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Punkt 25: einstimmig ja Teichkläranlage Pesch hier: Verbindungssammler Pesch-Gilsdorf - Vorlage 688 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt die beabsichtigte Verlegung des Verbindungssammlers Pesch bis Gilsdorf durch den Erftverband zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017 Seite 22 Punkt 26: Zwischenberichte Gemeindewasserwerk zum 31.03.2017 und 30.06.2017 - Vorlage 684 /X.L. - Beschlussempfehlung: Die Quartalszwischenberichte zum 31.03. und 30.06. des Wirtschaftsjahres 2017 des Gemeindewasserwerkes mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 werden zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Punkt 27: einstimmig ja Zwischenberichte Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum 31.03.2017 und 30.06.2017 - Vorlage 685 /X.L. - Beschlussempfehlung: Die Quartalszwischenberichte zum 31.03. und 30.06. des Wirtschaftsjahres 2017 des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 werden zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Punkt 28: einstimmig ja Gebührenkalkulation Eigenbetriebe - Vorlage 708 /X.L. - Auf die Anfrage von Ratsmitglied Pospig hin, seit wann die Eigenbetriebsverordnung NRW gelte und warum die dort enthaltene gesetzliche Verpflichtung zur Eigenkapitalverzinsung bisher nicht umgesetzt worden sei, nimmt der Bürgermeister auf die bereits in der Betriebsausschusssitzung gemachten Erläuterungen Bezug und führt nochmals aus, dass der bisherige Verzicht auf die Berücksichtigung von kalkulatorischen Aufwandsarten wie der Eigenkapitalverzinsung dadurch entstanden sei, dass in Zeiten größerer Erschließungsmaßnahmen wie der Entwässerungsmaßnahme im Erftbereich eine Beitrags- und Gebührenentwicklung im für den Bürger erträglichen Rahmen habe gestaltet werden sollen. Zwischenzeitlich seien diese Maßnahmen größeren Umfangs allerdings abgeschlossen, so dass in Anbetracht der angespannten Liquiditätslage in den Eigenbetrieben die Einführung einer Eigenkapitalverzinsung angedacht werden könne. Hierbei habe die Gemeinde hinsichtlich der Zinshöhe einen Ermessensspielraum. Wie sicherlich alle Beteiligten der Tagespresse hätten entnehmen können, stehe in der Nachbarkommune derzeit im Rahmen der Haushaltskonsolidierung eine Eigenkapitalverzinsung von 5 % in Rede. Mit der aktuellen Vorlage gehe es derzeit darum, einen Grundsatzbeschluss zu fassen, Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017 Seite 23 in der kommenden Wirtschaftsplanaufstellung und hierauf basierenden Gebührenkalkulation eine Eigenkapitalverzinsung zu berücksichtigen, und zwar in einer voraussichtlichen Höhe von 2 %. Zum Einwand von Ratsmitglied Pospig, dass diese Höhe einer Eigenkapitalverzinsung in Anbetracht der aktuellen Liquiditätslage gegebenenfalls zu optimistisch berechnet sei, erklärt der Bürgermeister, dass anhand der aktuellen Haushaltswirtschaft in den Eigenbetrieben davon ausgegangen werde, dass diese Höhe zunächst genüge, um sukzessive die Kassenkredite zu tilgen und hierbei den Bürger nicht über Gebühr zu belasten. Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, in den künftigen Gebührenkalkulationen der drei Eigenbetriebe der Gemeinde Nettersheim entsprechend der Eigenbetriebsverordnung NRW und des Kommunalabgabengesetzes NRW eine angemessene Eigenkapitalverzinsung zu berücksichtigen, wobei der konkrete fiktive Zinssatz im Rahmen der jeweiligen Gebührenkalkulationen pro Wirtschaftsjahr zu beschließen sein wird. Abstimmungsergebnis: Punkt 29: einstimmig ja Mitteilungen und Informationen a) Verkehrsschau in der Gemeinde Zur Anregung von Ratsmitglied Pospig, ob bei künftigen Verkehrsschauen in der Gemeinde Nettersheim die Ratsvertreter aus den jeweiligen Ortslagen mit eingeladen werden könnten, um die Anliegen der jeweiligen Bewohner vertreten zu können, erklärt der Bürgermeister, dass es sich bei den Verkehrsschauen um einen reinen Behördentermin des Kreises, und zwar der Polizei und des Straßenverkehrsamtes handele, an dem keine Ortsvorsteher bzw. Ratsmitglieder beteiligt würden. Nichtsdestotrotz könnten natürlich Hinweise und Anregungen aus der Bevölkerung und von Ratsvertretern gegeben werden, die dann seitens der Gemeinde dem Kreis gemeldet würden, der wiederum entscheide, welche Punkte bei diesen Bereisungsterminen behandelt würden. b) Austausch von Mülltonnen Ratsmitglied Mayer vertritt die Auffassung, dass in der gemeindlichen Abfallsatzung eine Regelung zur Finanzierung von Ersatztonnen getroffen werden müsse, da aus der bisherigen Fassung nicht konkret hervorgehe, wer die Kosten bei Austausch einer verschlissenen Tonne zu tragen habe. Eine solche satzungsmäßige Regelung hält der Bürgermeister wie auch der übrige Ausschuss für nicht erforderlich, da klar sei, dass ein solches Eigentum wie die Müllgefäße, wie jedes andere Eigentum auch, auf Kosten und zu Lasten des jeweiligen Eigentümers ausgetauscht werden müsse. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017 Seite 24 Der Bürgermeister bedankt sich für die Mitarbeit und schließt die Sitzung um 18:20 Uhr. gez. Pracht ____________________ gez. Züll ____________________ Bürgermeister Schriftführer Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017 Seite 25