Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
601 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
30.06.17, 11:03
Aktualisiert
30.06.17, 11:03
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Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 27.06.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim
Beginn der Sitzung:
17:00 Uhr
Ende der Sitzung
18:20 Uhr
Am Dienstag, 27.06.2017, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 12.
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X.
Legislaturperiode) statt.
Anwesend sind:
und die Ratsmitglieder/
Bannert, Roland
Falkenberg, Herbert
Hilger, Franz-Josef
Joepen, Michael
Kurth, Guido
Mayer, Gerhard
Müllenborn, Albert
Pospig, Dirk
Poth, Edwin
Rosenbaum, Burkhard
Schmitz, Ralf (vertritt Geißler, Ferdi)
Schruff, Gertrud
Außerdem sind anwesend
Bürgermeister
Gemeindeamtsrat
Gemeindeamtsrätin
Gemeindeamtsrat
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsfachwirt
Gemeindeinspektorin
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellte
Pracht, Wilfried
Crump, Norbert
Glehn, Daniela
Breinig, Rainer
Lambertz, Ernst
Schell, Hans-Peter
Kurth, Alina
Schlemmer, Birgit
Züll, Andrea als Schriftführerin
Entschuldigt fehlt das Ratsmitglied Ferdi Geißler.
Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.
Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben.
Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Haupt- und Finanzausschuss
einstimmig folgende Änderungen zur Tagesordnung:
ERWEITERUNGEN
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 9.5: 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen
"Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F
7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim
gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren
a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken
und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 BauGB
b) Öffentliche Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und
Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB
- Vorlage 689 /X.L. Z.2 Punkt 9.6: 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim,
Teilbereich "Brotkiste"
hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der
benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher
Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des
Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage 724 /X.L. Z.2 -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017
Seite 2
Damit wird
einstimmig
nachstehende Tagesordnung festgesetzt:
Tagesordnung
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 1:
Erlass einer 1. Nachtragssatzung der Gemeinde
Nettersheim für das Haushaltsjahr 2017
- Vorlage 686 /X.L. -
Punkt 2:
Sternenregion Eifel
- Vorlage 734 /X.L. -
Punkt 3:
Antrag der UNA-Fraktion vom 12.06.2017 zum
Thema Abfallbeseitigung
- Vorlage 736 /X.L. -
Punkt 4:
Kindergartenbeförderung
hier: Kostenbeitrag Kindergartenjahr 2017/18
- Vorlage 692 /X.L. -
Punkt 5:
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
hier: Entfernung eines Fichtenbestandes im Bereich
der Erft
- Vorlage 698 /X.L. -
Punkt 6:
Ökokonto
hier: Entfernung eines Fichtenbestandes im Bereich
des Schleifbaches
- Vorlage 699 /X.L. -
Punkt 7:
Jagdliches Bewirtschaftungskonzept
hier: a)
Bericht des Jagdausübungsberichtigten
über die Ergebnisse der Erfassung des
Frühjahrsbestandes durch die Hegegemeinschaften
b)
Jagdstrategie in den selbstverwalteten
Eigenjagden
- Vorlage 700 /X.L. -
Punkt 8:
Neuordnung des kleinparzellierten land- und
forstwirtschaftlichen Grundbesitzes der Gemeinde
Nettersheim
- Vorlage 184 /X.L. Z.3 -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017
Seite 3
Punkt 9:
Bauleitplanung
9.1
2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung
Frohngau, Greußstraße
- Vorlage 707 /X.L. -
9.2
Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes C 1-B, Engelgau,
Schwalbenweg;
Veränderung der Dachneigung für ein
Bauvorhaben auf dem Grundstück Gemarkung
Engelgau, Flur 2 Nr. 107
- Vorlage 735 /X.L. -
9.3
1. Änderung des Bebauungsplanes T 1,
Tondorf, Teilbereich Akazienstraße;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 732 /X.L. -
9.4
1. Änderung des Bebauungsplanes F 5,
Marmagen, Teilbereich Jahnstraße;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 733 /X.L. -
9.5
53. Änderung des Flächennutzungsplanes,
Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen" sowie
Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7,
Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde
Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im
Parallelverfahren
a) Beratung und Beschlussfassung über
vorgetragene Bedenken und Anregungen im
Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen,
der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 BauGB
b) Öffentliche Auslegung der Planentwürfe
mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3
Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB
- Vorlage 689 /X.L. , Z.1 und Z.2 -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017
Seite 4
9.6
4. Änderung des Bebauungsplanes G 14,
Nettersheim, Teilbereich "Brotkiste"
hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über
vorgetragene Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, der Behörden, der
benachbarten Kommunen und sonstigen
Träger öffentlicher Belange im Rahmen der
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2
BauGB des Planentwurfes mit Begründung
und Umweltbericht
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage 724 /X.L., Z.1 und Z.2 -
Punkt10:
Straßenbenennung Baugebiet G14 in Nettersheim
und F7 in Marmagen
- Vorlage 716 /X.L. -
Punkt11:
Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste"
u. "Auf Graben"
- Vorlage 629 /X.L. Z.1 -
Punkt12:
Erschließung Baugebiet F7, Marmagen, "Die Acht
Morgen" - 1. Teilabschnitt
- Vorlage 710 /X.L. -
Punkt13:
Fortschreibung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen
- Vorlage 730 /X.L. -
Punkt14:
Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für
Integration und Begegnung
- Vorlage 720 /X.L. -
Punkt15:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für
die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie
Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 731 /X.L. und Z.1 -
Punkt16:
Anbau Feuerwehrgerätehaus Pesch
- Vorlage 723 /X.L. -
Punkt17:
Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und
möglichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des
Genfbachs
- Vorlage 331 /X.L. Z.1 -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017
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Punkt18:
Entwicklung der Ortskerne
hier: Leerstandsmanagement
- Vorlage 712 /X.L. -
Punkt19:
Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim
- Vorlage 436 /X.L. Z.4 -
Punkt20:
Ergebnisse der Verkehrsschau vom 03.05.2017
- Vorlage 728 /X.L. -
Punkt21:
Jahresabschluss zum 31.12.2016
hier: Eigenbetrieb Abwasser
- Vorlage 680 /X.L. -
Punkt22:
Jahresabschluss zum 31.12.2016
hier: Gemeindewasserwerk
- Vorlage 681 /X.L. -
Punkt23:
Jahresabschluss zum 31.12.2016
hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
- Vorlage 682 /X.L. -
Punkt24:
Zwischenberichte Eigenbetrieb Abwasser zum
31.03.2017 und 30.06.2017
- Vorlage 683 /X.L. -
Punkt25:
Teichkläranlage Pesch
hier: Verbindungssammler Pesch-Gilsdorf
- Vorlage 688 /X.L. -
Punkt26:
Zwischenberichte Gemeindewasserwerk zum
31.03.2017 und 30.06.2017
- Vorlage 684 /X.L. -
Punkt27:
Zwischenberichte Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim zum 31.03.2017 und 30.06.2017
- Vorlage 685 /X.L. -
Punkt28:
Gebührenkalkulation Eigenbetriebe
- Vorlage 708 /X.L. -
Punkt29:
Mitteilungen und Informationen
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017
Seite 6
A)
Punkt
Öffentlicher Teil
1:
Erlass einer 1. Nachtragssatzung der Gemeinde Nettersheim für
das Haushaltsjahr 2017
- Vorlage 686 /X.L. -
Bürgermeister Pracht führt aus, dass bereits mit Schreiben vom 02. Mai d. J. die
Fraktionsvorsitzenden über die Notwendigkeit des Erlasses einer Nachtragssatzung zur
Haushaltssatzung 2017 der Gemeinde Nettersheim informiert worden seien. In
Anbetracht der zwischenzeitlich zusätzlich beschlossenen Grundstücksankäufe im
Bereich Brotkiste in Nettersheim, die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanverabschiedung
noch nicht beschlossen waren und unter Berücksichtigung der in der aktuellen
Sitzungsphase zur Entscheidung vorgelegten Grundsatzentscheidung, im Zuge des
Leerstandsmanagements in den Ortslagen gegebenenfalls zusätzliche Immobilien
zwecks Vermeidung von Fehlentwicklungen zu erwerben, seien die mit dem
Nachtragsentwurf vorgelegten Erhöhungen der Haushaltsansätze nach den
gesetzlichen Vorgaben des § 81 Go NRW erforderlich. Dies vor allem auch, damit die
Kaufpreiszahlung an die Firma Archiplan noch in diesem Jahr erfolgen könne und mit
der Vermarktung der Grundstücke weiter fortgefahren werde sowie eine
Weiterveräußerung an Interessenten noch in diesem Jahr möglich sei.
Zudem – so der Bürgermeister – sei mit dem zugeleiteten Entwurf der
Nachtragssatzung eine Erhöhung des Höchstbetrages für die Inanspruchnahme von
Liquiditätskrediten von 5 Mio. € auf 6 Mio. € vorgenommen worden, da es bei
gegebenenfalls erforderlicher zeitgleicher Zahlung der beschlossenen neuen
Baulandflächen in Zeiten noch ausstehender Landeszuweisungen aus den GFG-Mitteln
bzw. dem Anteil an der Einkommen- bzw. Umsatzsteuer zu vorübergehenden
Liquiditätsengpässen kommen könnte, die gegebenenfalls eine kurzzeitige
Aufstockung der Kassenkredite erforderlich machen würden.
Zur Anmerkung von Ratsmitglied Mayer, dass die Formulierung in § 5 des
Nachtragssatzungsentwurfs nicht den Formvorschriften genüge, da hier nicht nur die
Gesamtsumme zu nennen sei, sondern anzugeben sei, von welcher bisherigen Höhe
um wieviel auf welche Gesamthöhe verändert werden soll, besteht unter den übrigen
Ausschussmitgliedern nach entsprechendem Einwand des Bürgermeisters Einigkeit,
dass mit der Nennung des neuen Höchstbetrages an Liquiditätskrediten der Form
genüge getan und keine Änderung erforderlich sei.
Auf Anfrage von Ratsmitglied Pospig, welche konkreten Konten mit dem vorgelegten
Nachtrag gegenüber dem bisher beschlossenen Haushalt 2017 geändert worden seien,
erklärt der Bürgermeister, dass eine entsprechende Übersicht leider technisch über
das Haushaltsplanveranschlagungsprogramm nicht möglich gewesen sei, dass der
Niederschrift zur heutigen Sitzung aber eine manuelle Zusammenstellung der
Veränderungen beigefügt werden könne.
In der beigefügten Anlage sind die jeweilig veränderten Ansätze bei den Konten gelb
markiert und die bisherigen Ansätze in grün markierter Form zwecks Vergleich
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017
Seite 7
angehangen.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung für das Jahr 2017 in der der Vorlage 686 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
2:
einstimmig ja
Sternenregion Eifel
- Vorlage 734 /X.L. -
Der Bürgermeister führt aus, dass diese Thematik derzeit in allen Kommunen des
Südkreises zur Beschlussfassung in den Ratsgremien behandelt werde.
Die Gemeinde Nettersheim sei bestrebt, dieses Projekt zu unterstützen allerdings mit
der Einschränkung soweit dies technisch und wirtschaftlich vertretbar sei. Dies sei
auch in dem Beschlussvorschlag entsprechend eingefügt worden.
Auf Anfrage, welche entsprechenden Unterstützungs- bzw. Umrüstungsmaßnahmen
seitens der Gemeinde Nettersheim angedacht seien, erklärt der Bürgermeister, dass
bei künftigen Ersatzinvestitionen im Bereich der Straßenbeleuchtung wie auch
beispielsweise bei der Flutlichtanlage Nettersheim die Beleuchtungsrichtlinien zur
Reduzierung der Lichtverschmutzung Berücksichtigung finden sollen.
Zur Anfrage von Ratsmitglied Hilger nach der Begriffsbestimmung „zirkadian“ ergeht
folge Erläuterung:
Als circadiane Rhythmik (auch: circadianer Rhythmus) bezeichnet man in der
Chronobiologie zusammenfassend die endogenen (inneren) Rhythmen, die eine Periodenlänge
von circa 24 Stunden haben. Der Begriff wurde 1959 von Franz Halberg eingeführt. Der
bekannteste circadiane Rhythmus ist der Schlaf-Wach-Rhythmus. Auch Tiere und Pflanzen
besitzen einen Schlaf-Wach-Rhythmus. Es gibt in der Biologie eine Vielzahl circadianer
Rhythmen. Sie stellen letztendlich alle ein Analogon zum Schlaf-Wach-Rhythmus dar. Im
Volksmund ist der circadiane Rhythmus als die „innere Uhr“ bekannt.
Das Adjektiv circadian – oder mit eingedeutschter Schreibweise zirkadian – bedeutet „rings
um den Tag“ (lateinisch circa „ringsum“, dies „Tag“). Es gibt auch biologische Rhythmen, deren
Periode deutlich kürzer oder länger als ein Tag ist (siehe infradiane Rhythmik bzw. ultradiane
Rhythmik).
Beschlussempfehlung:
Die Gemeinde Nettersheim begrüßt die Bewerbung des Vereins Naturpark Nordeifel
e.V. um die Anerkennung der Erlebnisregion Nationalpark Eifel als „International Dark
Sky Reserve“ bei der International Dark-Sky Association (IDA) und beschließt, dass
bei zukünftigen Neuinstallationen, Renovierungen oder bei der Umgestaltung der
Straßenbeleuchtungssysteme die „Beleuchtungsrichtlinien für die Sternenregion Eifel“
(Anlage 1) zur Reduzierung der Lichtverschmutzung und zur Optimierung der
öffentlichen Beleuchtung herangezogen und soweit technisch und wirtschaftlich
vertretbar, beachtet werden. Das Projekt „Sternenregion Eifel“ unterstützt hierbei
beratend.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017
Seite 8
Nicht-öffentliche Nutzer in der Gemeinde werden dahingehend informiert, dass deren
Außenbeleuchtung im Sinne der Vermeidung von Lichtverschmutzung erfolgen soll
und die Empfehlungen der Beleuchtungsrichtlinien herangezogen beachtet werden
sollen.
Die Gemeinde bemüht sich zur Unterstützung des Anerkennungsverfahrens um die
Einrichtung von Musterbeispielen für eine nachhaltige und belastungsarme
Lichtanwendung
in
der
Nacht
und
unterstützt
die
Aufklärungsund
Öffentlichkeitsarbeit.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
3:
einstimmig ja
Antrag der UNA-Fraktion vom 12.06.2017 zum Thema
Abfallbeseitigung
- Vorlage 736 /X.L. -
Ratsmitglied Poth als Verfasser des UNA-Antrages in Sache Änderungsantrag zur
Abfallsatzung der Gemeinde Nettersheim führt aus, dass ihm die in der Vorlage
dargestellte gängige Vorgehensweise in der Gemeinde Nettersheim hinsichtlich
zusätzlicher Windeltonnen in dieser Form nicht bekannt gewesen sei.
Vom Grundsatz her wäre damit zwar ihrem Anliegen bereits entsprochen, er halte
allerdings eine klare Regelung in der Satzung für besser, da die scheinbar praktizierte
häufige Abweichung vom Grundsatz der Satzungsbestimmungen eine formelle
Klarstellung und damit eine entsprechende Satzungsänderung rechtfertige.
Hierzu legt der Bürgermeister dar, dass die bereits seit über 20 Jahren praktizierte
Vorgehensweise eine besondere Privilegierung einer Minderheit in der Bevölkerung
sei, die allerdings in einer Gebührenkalkulation nicht darstellbar sei. Dies sei
entsprechend auch mit dem Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund in
dieser Form besprochen worden. Eine entsprechende Satzungsänderung und hiermit
einhergehender Änderung der Gebührensatzung zur Abfallsatzung würde dem
Gleichheitsgrundsatz entgegenstehen und sei damit keinesfalls gerichtsfest.
Er stellt klar, dass es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde zur
Familienförderung außerhalb des Abfallgebührenhaushalts handele, die sich die
Gemeinde in Anbetracht der vergleichsweise noch zufriedenstellenden Haushaltslage
leisten könne.
Er empfiehlt, von einer Satzungsänderung aus den genannten Gründen und auch von
einer offiziellen Information auf der Homepage der Gemeinde Nettersheim abzusehen,
zumal diese Vorgehensweise der Gemeinde im Kreise der Betroffenen durchaus
bekannt sei. Sollte eine Satzungsänderung und Änderung der Gebührensatzung
vorgenommen werden, so müsste dies den gesetzlichen Anforderungen genügen, was
eindeutig zu einer Mehrbelastung für die Familien gegenüber dem bisher praktizierten
familienfreundlichen Modell bedeuten würde.
Ratsmitglied Hilger begrüßt die Maßnahmen, die derzeit schon durchgeführt werden
und besonders auch, dass für Familien mit einem Windelkind nun ebenfalls die
Möglichkeit der Beantragung einer zusätzlichen Windeltonne eingeführt werden soll. Er
bittet darum, getrennt über den Antrag und den Beschlussvorschlag abzustimmen.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017
Seite 9
Nach umfangreicher Diskussion lässt der Bürgermeister über den Antrag der UNAFraktion vom 12.06.2017 und sodann über den Beschlussvorschlag der Vorlage
abstimmen:
Beschlussempfehlung:
1) Die UNA beantragt eine Änderung der Satzung zur Abfallbeseitigung in der
Gemeinde Nettersheim, um Haushalte mit Kleinkindern und pflegebedürftigen
Personen zu entlasten.
Abstimmungsergebnis:
3 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen, Rest NeinStimmen und damit mehrheitlich abgelehnt
2) Der Gemeinderat beschließt, die bisher praktizierte Vorgehensweise (Eine
Windeltonne (120 l Restmüllgefäß) für Familien mit zwei Windelkindern unter
drei Jahren und eine Pflegetonne (120 l Restmüllgefäß) für Haushalte mit
pflegebedürftigen Familienmitglieder auf Antrag für eine Leistungsgebühr von
18,26 €/Jahr) beizubehalten und diese dahingehend auszuweiten, dass ab
sofort auch Familien mit nur einem Windelkind unter drei Jahren eine
Windeltonne (120 l Restmüllgefäß) für eine Leistungsgebühr in Höhe von 18,26
Euro/Jahr beantragen können.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
4:
einstimmig, bei 2 Enthaltungen
Kindergartenbeförderung
hier: Kostenbeitrag Kindergartenjahr 2017/18
- Vorlage 692 /X.L. -
Die SPD-Ratsmitglieder Mayer und Pospig kritisieren, dass der Verwaltungsvorlage
keine konkrete Kostenzusammenstellung der vielfältig eingesetzten Kleinbusse
entnommen werden könne, um festzustellen, wie hoch der tatsächliche Kostenanteil
sei, der rein für die Kindergartenbeförderung entstehe.
Mayer führt hierzu zudem ergänzend aus, dass es bekanntermaßen schon seit
geraumer Zeit das Anliegen seiner Fraktion sei, die Kindergartenbeförderung in der
Gemeinde kostenfrei für die Eltern zu gestalten. Als Entscheidungsgrundlage bedürfe
es allerdings hierzu einer detaillierten Kostenzusammenstellung, die sich anhand
konkret erfasster Kilometerleistungen für die unterschiedlichen Einsatzzwecke seines
Erachtens nicht schwierig gestalten dürfte.
Der Bürgermeister erwidert hierzu, dass der multifunktionale Einsatz der Kleinbusse,
der in dieser Form seit Jahren erfolgreich praktiziert werde, eine optimale Lösung
darstelle, um die die Bürger anderer Kommunen die Gemeinde Nettersheim
beneideten. Es könne doch alle auch am Ratstisch nur froh und stolz machen, dass
dieses Modell in der Gemeinde funktioniere und erfolgreich angeboten werden könne.
Hierbei sei auch ohne detaillierte Kostenzusammenstellung klar, was der Einsatz
dieser beiden Kleinbusse die Gemeinde tatsächlich koste, so dass die
Kostenbeteiligung für die Eltern sicherlich nicht als zu hoch angesehen werden könne.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017
Seite 10
Nach umfangreicher kontroverser Diskussion wird nachstehender Beschluss gefasst:
Beschlussempfehlung:
Der
Rat
der
Eifelgemeinde
Nettersheim
beschließt,
das
Angebot
der
Kindergartenbeförderung gleichbleibend zu den Vorjahren auch im Kindergartenjahr
2017/2018 anzubieten und den Elternbeitrag für die Hin- und Rückfahrt mit 15,50 €
beizuhalten.
Die darüber hinaus entstehenden Kosten werden von der Gemeinde Nettersheim als
Zuschuss gewährt und sollen im Rahmen der Eigenfinanzierung im Haushalt 2018
veranschlagt werden.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
5:
einstimmig ja bei 2 Enthaltungen
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
hier: Entfernung eines Fichtenbestandes im Bereich der Erft
- Vorlage 698 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt,
1. Die Entfernung eines Fichtenbestandes in Abt. 121 G im Rahmen des
Forstwirtschaftsplanes 2017 durchzuführen.
2. Die Maßnahme ist maximal gewinnbringend durchzuführen unter eventueller
Förderung im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie NRW.
3. Gegebenenfalls die Maßnahme im Rahmen des Öko-Kontos durchzuführen.
4. Die Verwaltung zu beauftragen, ein zukünftiges Bewirtschaftungskonzept dieser
Fläche in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde und der Unteren
Landschaftsbehörde zu erarbeiten und diese in Geldwerten zu refinanzieren.
5. Eine Wiederaufforstung mit Nadelholz hat zu unterbleiben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
6:
einstimmig ja
Ökokonto
hier: Entfernung eines Fichtenbestandes im Bereich des
Schleifbaches
- Vorlage 699 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt,
1. Die Entfernung eines Fichtenbestandes in Abt. 80D1 im Rahmen des
Forstwirtschaftsplanes 2017 durchzuführen.
2. Die Maßnahme ist maximal gewinnbringend durchzuführen und als Fläche im
Öko-Konto der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017
Seite 11
3. Gegebenenfalls die Maßnahme im Rahmen der Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie durchzuführen.
4. Eine Wiederaufforstung mit Nadelholz hat zu unterbleiben.
5. Die Fläche im Frühjahr 2018 mit Roterle aufzuforsten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
7:
einstimmig ja
Jagdliches Bewirtschaftungskonzept
hier: a)
Bericht des Jagdausübungsberichtigten über die
Ergebnisse der Erfassung des Frühjahrsbestandes durch die
Hegegemeinschaften
b)
Jagdstrategie in den selbstverwalteten Eigenjagden
- Vorlage 700 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zum jagdlichen
Bewirtschaftungskonzept zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
8:
einstimmig ja
Neuordnung des kleinparzellierten land- und
forstwirtschaftlichen Grundbesitzes der Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 184 /X.L. Z.3 -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Neuordnung des kleinparzellierten landund forstwirtschaftlichen Grundbesitzes zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt 9:
Bauleitplanung
Punkt 9.1:
2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau,
Greußstraße
- Vorlage 707 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen, die Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Bereich Greußstraße,
dahingehend zu ändern, dass Außenbereichsflächen des Grundstückes Gemarkung
Frohngau, Flur3 Nr. 39 (Anlage 1) gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017
Seite 12
die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden.
Darüber hinaus wird beschlossen, das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Zur Erstellung der erforderlichen Planunterlagen mit Begründung ist das Planungsbüro
Lanzerath, Euskirchen nach vorheriger Einholung eines Angebotes zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 9.2:
einstimmig ja
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B,
Engelgau, Schwalbenweg;
Veränderung der Dachneigung für ein Bauvorhaben auf dem
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 107
- Vorlage 735 /X.L. -
Der Bürgermeister führt aus, dass es sich bei dieser neuen Vorlage um eine Anfrage
im Rahmen eines geplanten Grundstückserwerbs handele, der für den Erwerb der
Fläche ausschlaggebend sei, so dass entgegen der sonst üblichen Verfahrensweise
bereits eine vorgezogene entsprechende Beschlussfassung eingeholt werde.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser Angelegenheit an
sich.
Es wird beschlossen, dem Antrag auf Veränderung der Dachneigung von der im
Bebauungsplan C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg, festgesetzten 35° - 45° auf 30° für
die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 107 zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 9.3:
einstimmig ja
1. Änderung des Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich
Akazienstraße;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 732 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Es besteht Einvernehmen, heute nicht über die Beschlussempfehlung abzustimmen
und eine Entscheidung erst nach Vorliegen weiterer Unterlagen ab Haupt- und
Finanzausschuss zu treffen
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017
Seite 13
Punkt 9.4:
1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Teilbereich
Jahnstraße;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 733 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen,
1. zum Bebauungsplan F 5, Marmagen, Teilbereich Jahnstraße, die 1. Änderung
vorzunehmen mit den nachfolgenden Inhalten:
a) Erweiterung der überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Gemarkung
Marmagen, Flur 10 Nr. 390 bis zur nördlichen Grundstücksgrenze.
b) Reduzierung des Gewässerschutzstreifens entlang des namenlosen Fluters von
5,0 m auf 2,0 m auf den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 160,
162 und 164.
c) Darstellung der Erschließungsstraße auf dem Grundstück Gemarkung
Marmagen, Flur 10 Nr. 391, ausgehend von der Jahnstraße in nördlicher
Richtung bis zum Bebauungsplangebiet F 7, „Die Acht Morgen“.
Die
Änderungen
sind
im
beigefügten
Plan
skizziert
dargestellt.
Der
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit gefasst.
2. Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Teilbereich Jahnstraße
ist das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB anzuwenden. Es ist darauf
hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
4. Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2. und 3. ist eine öffentliche Auslegung des Planentwurfes
mit Begründung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.
5. Der Auftrag zur Durchführung des Bebauungsplanänderungsverfahrens ist an die
Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper entsprechend dem vorliegenden
Honorarangebot zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017
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Punkt 9.5:
53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen
"Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F
7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim
gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren
a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken
und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 BauGB
b) Öffentliche Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und
Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB
- Vorlage 689 /X.L., Z.1 und Z.2 -
Der Bürgermeister führt aus, dass in der für die heutige Sitzung vorgelegten Vorlage
nunmehr alles zusammengefasst sei, was bisher erörtert worden sei und man hiermit
alle Vorbereitungen treffe für den dann im Rahmen der Sondersitzung vom
05.09.2017 vorzunehmenden Satzungsbeschluss.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Beschlussvorschläge aus der Sitzung des Entwicklungs- Planungs-, Bau- und
Umweltausschusses vom 13.06.2017 zu den Vorlagen 689 / X.L und 689 / X.L. Z.1
werden aufgehoben.
2. Desweiteren wird beschlossen:
a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen der
Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung, werden die in der Anlage 1
dargestellten Abwägungen vorgenommen und hierzu die in Spalte 4
aufgeführten Beschlüsse gefasst.
b) Den Teilbereich Flur 10, Nr. 317 aufgrund des angrenzenden Gewerbebetriebes
als Mischgebiet auszuweisen.
c) Den Planbereich im Bereich Eifelhöhenklinik geringfügig zu verkleinern, um
einer späteren Entwicklung eines Kreisverkehres nicht entgegenzustehen und
den Planbereich um die Verlängerung der Straße „Im Wiesengrund“ in südlicher
Richtung geringfügig zu vergrößern.
d) Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen hinsichtlich der
Glasfaserversorgung im Plangebiet mit der Telekom sowie der innogy TelNet
GmbH zu führen.
e) Die Planentwürfe der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil
Marmagen, „Die Acht Morgen“ (Anlage 2) mit Begründung (Anlage 3) sowie
der Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, „Die Acht Morgen“
(Anlage 5) mit Begründung (Anlage 7) und Umweltbericht [Bodengutachten
(Anlage 9) und Lärmgutachten (Anlage 8)] sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB
sowie § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017
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Punkt 9.6:
4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim,
Teilbereich "Brotkiste"
hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der
benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher
Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des
Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage 724 /X.L., Z.1 und Z.2-
Der Bürgermeister weist auf die gem. Artenschutzgutachten II geforderte Ausweisung
ökologischer Ausgleichsflächen für die im geplanten Baugebiet nistenden Feldlerchen
hin. Anhand eines Lageplans zeigt er die hierfür vorgesehene Fläche mit einer Größe
von rd. 2 ha. auf den gemeindeeigenen Grundstücken Flur 10, Nr. 27, 28, 29 auf. Hier
sei eine Umwandlung in Extensivgrünland erforderlich, d.h. dass die Fläche nicht
gedüngt werden dürfe und eine Mahd aufgrund der Brutzeiten erst ab August zulässig
sei. Er weist darauf hin, dass dies entsprechend in den Beschlussvorschlag
aufzunehmen sei.
Die aktualisierte Begründung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt und dient als Grundlage
für den Satzungsbeschluss.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt:
1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den
Nachbargemeinden im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes
mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2
BauGB zur 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich
„Brotkiste“, werden die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungen
vorgenommen und die in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse gefasst.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die Verhandlungen hinsichtlich der
Glasfaserversorgung im Plangebiet mit der Telekom zu führen.
3. Für die Forderung aus dem Artenschutzgutachten II werden die Grundstücke
Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 27, 28 und 29 mit einer Größe von rd. 2
ha als Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt. Eine Umwandlung in
Extensivgrünland ist vorzunehmen.
4. Darüber hinaus fasst der Gemeinderat zu dem als Anlage 2 beigefügten
Planentwurf mit Änderungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des
Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht zur 4. Änderung des
Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich „Brotkiste“, den
Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017
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5. Der Satzungsbeschluss ist in der vorgeschriebenen Form bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 10:
einstimmig ja
Straßenbenennung Baugebiet G14 in Nettersheim und F7 in
Marmagen
- Vorlage 716 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
1. Der Rat beschließt im neuen Baugebiet G 14 folgende Straßenbenennungen
entsprechend beigefügtem Plan (Anlage 1) vozunehmen:
a. Zur Klosterquelle
b. In den Sechs Morgen
c. Zur Brotkiste
2. Der Rat beschließt im Neubaugebiet F7 in Marmagen folgende
Straßenbenennungen entsprechend beigefügtem Plan (Anlage 2) vorzunehmen:
a. Steinfelder Weg
b. Zum Pützberg
c. Im Wiesengrund
Abstimmungsergebnis:
Punkt 11:
einstimmig ja
Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" u. "Auf
Graben"
- Vorlage 629 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, innerhalb des Baugebietes G 14 in Nettersheim zunächst die
Erschließungsarbeiten für den Teilbereich „Auf Graben“ durchzuführen und je nach
Baulandinteresse die Erschließung des Teilbereiches „Brotkiste“ im Jahre 2018
fortzuführen.
Weiterhin beschließt der Rat, die Entwässerung der beiden Teilabschnitte im
Trennsystem durchzuführen, wobei der Teilbereich „Auf Graben“ an die vorhandenen
Entwässerungssysteme „Zur Klosterquelle/In den sechs Morgen“ angeschlossen
werden kann. Das Schmutzwasser des Teilbereiches „Brotkiste“ wird dem
Mischwasserkanal des Höhenweges zugeleitet und das Niederschlagswasser außerhalb
des Gebietes auf einer gemeindlichen Grundstücksfläche versickert.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017
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Punkt 12:
Erschließung Baugebiet F7, Marmagen, "Die Acht Morgen" - 1.
Teilabschnitt
- Vorlage 710 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, im Rahmen der baulichen Entwicklung des Baugebietes F 7 – „Die
Acht Morgen“ – in Marmagen zunächst auf einem 1. Teilbereich in Verlängerung des
Steinfelder Weges sowie ausgehend von der Jahnstraße in nördlicher Richtung die
Erschließung durchzuführen. Des Weiteren beschließt der Rat, ggf. zusätzliche Mittel
überplanmäßig im Haushalt bzw. Eigenbetrieb Abwasser bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 13:
einstimmig ja
Fortschreibung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen
- Vorlage 730 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Die Ausführungen in der nachfolgenden Begründung werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 14:
einstimmig ja
Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und
Begegnung
- Vorlage 720 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zum Planungskonzept Kloster
Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und Begegnung - sowie zum Stand
der Bauarbeiten zustimmend zur Kenntnis und beschließt, weitere notwendige
Maßnahmengewerke und Aufträge auf der Grundlage der vorgeschriebenen
Vergabeverfahren zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017
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Punkt 15:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und
Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 731 /X.L. und Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden
sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten
Marmagen,
Nettersheim
und
Zingsheim
aus
dem
Interkommunalen
Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren:
Lfd.Nr.
Objekt
1.
Buschgasse
Marmagen
4,
2.
Grafschaftsgasse
Nettersheim
1,
3.
Brunnenstraße
Zingsheim
3,
4.
Gemarkung Zingsheim,
Flur
7
Nr.
308,
Petrusstraße
2,
Zingsheim
Kirchstraße
15,
Zingsheim
5
6.
Maßnahme
Burgstraße
Marmagen
8,
Entfernung
der Altverkleidung,
Reinigung und Instandsetzung der
Fassade
Reinigung, Instandsetzung und
Anstrich
der
Fassade,
Überarbeitung des Ortgangbrettes
Reinigung
und
Anstrich
der
Fassade sowie Überarbeitung des
Terrassenbereichs
Anbringung eines Außenputzes auf
dem Nebengebäude
Reinigung und Instandsetzung der
Fassade am Wohngebäude und der
angrenzenden Scheune
Instandsetzung und Neuanstrich
der Fassade
Abstimmungsergebnis:
Punkt 16:
Gesamtkosten
der Maßnahme,
€
Fördersumme,
€
4.869,52
2.435,00
5.652,07
2.825,00
8.688,79
3.000,00
8.447,81
3.000,00
8.498,50
3.000,00
18.493,91
3.000,00
einstimmig ja
Anbau Feuerwehrgerätehaus Pesch
- Vorlage 723 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt das in der Begründung beschriebene Planungskonzept für
einen Anbau am Feuerwehrgerätehaus in Pesch zustimmend zur Kenntnis und
beschließt auf dieser Grundlage das Bauantragsverfahren einzuleiten.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat nach Vorlage der Baugenehmigung den Anbau
in Kooperation mit der Löschgruppe Pesch zu realisieren, wobei die Arbeitsleistungen
weitestgehend in Eigenleistung der Löschgruppe zu erbringen und die notwendigen
Materialien von Seiten der Gemeinde Nettersheim zur Verfügung zu stellen sind.
Notwendige Aufträge sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017
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vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 17:
einstimmig ja
Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und möglichen
Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs
- Vorlage 331 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt den Sachstand zur Hochwasserproblematik und möglicher Maßnahmen
im Einzugsgebiet des Genfbaches zur Kenntnis. Weiterhin beschließt der Rat, mit
Nachdruck darauf einzuwirken, dass die seinerzeitigen Planfeststellungsbeschlüsse im
Zusammenhang mit der Entwässerung der A1 dahingehend geändert werden, dass
diese dem aktuellen Stand der Technik sowie der aktuellen Entwässerungssituation
der A1 angepasst werden.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 18:
einstimmig ja
Entwicklung der Ortskerne
hier: Leerstandsmanagement
- Vorlage 712 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, im Zusammenhang mit Leerstand
innerhalb des Gemeindegebietes je nach Art und Standort des Objektes
Kaufverhandlungen mit dem Grundstückseigentümer zu führen und ggf. im Rahmen
von Zwangsversteigerungen Kaufangebote abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 19:
einstimmig ja
Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim
- Vorlage 436 /X.L. Z.4 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt den Sachstand im Rahmen der Umsetzung des Förderprojektes des
Kreises Euskirchen zur Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, im Rahmen eines Planungsgespräches mit
dem Kreis Euskirchen sowie dem beauftragten Fachbüro des Kreises die weitere
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017
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Vorgehensweise sowie den Versorgungsumfang zu erörtern und abzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 20:
einstimmig ja
Ergebnisse der Verkehrsschau vom 03.05.2017
- Vorlage 728 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Verkehrsschau vom 03.05.2017 zur
Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister die ergangenen Verkehrsanordnungen
gem. § 45 StVO umzusetzen und die Gestaltungsaufträge für die Bereiche Schulstraße
(Punkt 5) und Höhenweg/Schule (Punkt 6) zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 21:
einstimmig ja
Jahresabschluss zum 31.12.2016
hier: Eigenbetrieb Abwasser
- Vorlage 680 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
1) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss
des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeinde Nettersheim zum 31.12.2016 unter
Berücksichtigung des vorgelegten Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz und vorbehaltlich des abschließenden
Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
2) Er beschließt ferner, den Jahresüberschuss in Höhe von 31.227,73 € ins
Folgejahr auf neue Rechnung vorzutragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 22:
einstimmig ja
Jahresabschluss zum 31.12.2016
hier: Gemeindewasserwerk
- Vorlage 681 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
a) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss
des Gemeindewasserwerkes der Gemeinde Nettersheim zum 31.12.2016 unter
Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mittelrheinische Treuhand Koblenz GmbH und vorbehaltlich des abschließenden
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017
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Prüfvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
b) Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresüberschuss in Höhe von 6.009,24
€ auf neue Rechnung ins Folgejahr vorzutragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 23:
einstimmig ja
Jahresabschluss zum 31.12.2016
hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
- Vorlage 682 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
1) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss
des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim zum 31.12.2016 unter
Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz und vorbehaltlich des abschließenden
Prüfvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
2) Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresverlust in Höhe von 2.223,30 €
auf neue Rechnung ins Folgejahr vorzutragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 24:
einstimmig ja
Zwischenberichte Eigenbetrieb Abwasser zum 31.03.2017 und
30.06.2017
- Vorlage 683 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Die Quartalszwischenberichte zum 31.03. und 30.06. des Wirtschaftsjahres 2017 des
Eigenbetriebes Abwasser mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses
zum 31.12.2017 werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 25:
einstimmig ja
Teichkläranlage Pesch
hier: Verbindungssammler Pesch-Gilsdorf
- Vorlage 688 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt die beabsichtigte Verlegung des Verbindungssammlers Pesch bis
Gilsdorf durch den Erftverband zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017
Seite 22
Punkt 26:
Zwischenberichte Gemeindewasserwerk zum 31.03.2017 und
30.06.2017
- Vorlage 684 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Die Quartalszwischenberichte zum 31.03. und 30.06. des Wirtschaftsjahres 2017 des
Gemeindewasserwerkes mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses
zum 31.12.2017 werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 27:
einstimmig ja
Zwischenberichte Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum
31.03.2017 und 30.06.2017
- Vorlage 685 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Die Quartalszwischenberichte zum 31.03. und 30.06. des Wirtschaftsjahres 2017 des
Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 28:
einstimmig ja
Gebührenkalkulation Eigenbetriebe
- Vorlage 708 /X.L. -
Auf die Anfrage von Ratsmitglied Pospig hin, seit wann die Eigenbetriebsverordnung
NRW gelte und warum die dort enthaltene gesetzliche Verpflichtung zur
Eigenkapitalverzinsung bisher nicht umgesetzt worden sei, nimmt der Bürgermeister
auf die bereits in der Betriebsausschusssitzung gemachten Erläuterungen Bezug und
führt nochmals aus, dass der bisherige Verzicht auf die Berücksichtigung von
kalkulatorischen Aufwandsarten wie der Eigenkapitalverzinsung dadurch entstanden
sei,
dass
in
Zeiten
größerer
Erschließungsmaßnahmen
wie
der
Entwässerungsmaßnahme im Erftbereich eine Beitrags- und Gebührenentwicklung im
für den Bürger erträglichen Rahmen habe gestaltet werden sollen. Zwischenzeitlich
seien diese Maßnahmen größeren Umfangs allerdings abgeschlossen, so dass in
Anbetracht der angespannten Liquiditätslage in den Eigenbetrieben die Einführung
einer Eigenkapitalverzinsung angedacht werden könne. Hierbei habe die Gemeinde
hinsichtlich der Zinshöhe einen Ermessensspielraum. Wie sicherlich alle Beteiligten der
Tagespresse hätten entnehmen können, stehe in der Nachbarkommune derzeit im
Rahmen der Haushaltskonsolidierung eine Eigenkapitalverzinsung von 5 % in Rede.
Mit der aktuellen Vorlage gehe es derzeit darum, einen Grundsatzbeschluss zu fassen,
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017
Seite 23
in
der
kommenden
Wirtschaftsplanaufstellung
und
hierauf
basierenden
Gebührenkalkulation eine Eigenkapitalverzinsung zu berücksichtigen, und zwar in
einer voraussichtlichen Höhe von 2 %.
Zum Einwand von Ratsmitglied Pospig, dass diese Höhe einer Eigenkapitalverzinsung
in Anbetracht der aktuellen Liquiditätslage gegebenenfalls zu optimistisch berechnet
sei, erklärt der Bürgermeister, dass anhand der aktuellen Haushaltswirtschaft in den
Eigenbetrieben davon ausgegangen werde, dass diese Höhe zunächst genüge, um
sukzessive die Kassenkredite zu tilgen und hierbei den Bürger nicht über Gebühr zu
belasten.
Beschlussempfehlung:
Der
Rat
der
Gemeinde
Nettersheim
beschließt,
in
den
künftigen
Gebührenkalkulationen der drei Eigenbetriebe der Gemeinde Nettersheim
entsprechend der Eigenbetriebsverordnung NRW und des Kommunalabgabengesetzes
NRW eine angemessene Eigenkapitalverzinsung zu berücksichtigen, wobei der
konkrete fiktive Zinssatz im Rahmen der jeweiligen Gebührenkalkulationen pro
Wirtschaftsjahr zu beschließen sein wird.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 29:
einstimmig ja
Mitteilungen und Informationen
a) Verkehrsschau in der Gemeinde
Zur Anregung von Ratsmitglied Pospig, ob bei künftigen Verkehrsschauen in der
Gemeinde Nettersheim die Ratsvertreter aus den jeweiligen Ortslagen mit eingeladen
werden könnten, um die Anliegen der jeweiligen Bewohner vertreten zu können,
erklärt der Bürgermeister, dass es sich bei den Verkehrsschauen um einen reinen
Behördentermin des Kreises, und zwar der Polizei und des Straßenverkehrsamtes
handele, an dem keine Ortsvorsteher bzw. Ratsmitglieder beteiligt würden.
Nichtsdestotrotz könnten natürlich Hinweise und Anregungen aus der Bevölkerung und
von Ratsvertretern gegeben werden, die dann seitens der Gemeinde dem Kreis
gemeldet würden, der wiederum entscheide, welche Punkte bei diesen
Bereisungsterminen behandelt würden.
b) Austausch von Mülltonnen
Ratsmitglied Mayer vertritt die Auffassung, dass in der gemeindlichen Abfallsatzung
eine Regelung zur Finanzierung von Ersatztonnen getroffen werden müsse, da aus der
bisherigen Fassung nicht konkret hervorgehe, wer die Kosten bei Austausch einer
verschlissenen Tonne zu tragen habe.
Eine solche satzungsmäßige Regelung hält der Bürgermeister wie auch der übrige
Ausschuss für nicht erforderlich, da klar sei, dass ein solches Eigentum wie die
Müllgefäße, wie jedes andere Eigentum auch, auf Kosten und zu Lasten des jeweiligen
Eigentümers ausgetauscht werden müsse.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017
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Der Bürgermeister bedankt sich für die Mitarbeit und schließt die Sitzung um 18:20
Uhr.
gez. Pracht
____________________
gez. Züll
____________________
Bürgermeister
Schriftführer
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