Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
90 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
30.06.17, 11:03
Aktualisiert
30.06.17, 11:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 27.06.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 9.2:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B,
Engelgau, Schwalbenweg;
Veränderung der Dachneigung für ein Bauvorhaben auf dem
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 107
- Vorlage 735 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser Angelegenheit an
sich.
Es wird beschlossen, dem Antrag auf Veränderung der Dachneigung von der im
Bebauungsplan C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg, festgesetzten 35° - 45° auf 30° für
die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 107 zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja