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Beschlussvorlage (Erweiterung der Gebäude Marktstraße 18/Langenhecke 1 "Heino Café", Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flst.-Nr. 1773 - Gestaltung )

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
112 kB
Datum
08.05.2012
Erstellt
03.05.12, 18:22
Aktualisiert
07.05.12, 15:23
Beschlussvorlage (Erweiterung der Gebäude Marktstraße 18/Langenhecke 1 "Heino Café", Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flst.-Nr. 1773
- Gestaltung ) Beschlussvorlage (Erweiterung der Gebäude Marktstraße 18/Langenhecke 1 "Heino Café", Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flst.-Nr. 1773
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 19.04.2012 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 702-IX/Z-3 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 08.05.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erweiterung der Gebäude Marktstraße 18/Langenhecke 1 "Heino Café", Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flst.-Nr. 1773 - Gestaltung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 702-IX/Z-3 1. Sachverhalt: Bereits in der Planungskommission wurden Gestaltungsvorschläge vorgelegt, die zur Kenntnisnahme beigefügt sind. Diese unterscheiden sich lediglich in der Gestaltung der Details. Überlegungen der Stadt zu der Fläche rechts neben dem Treppenaufgang zum Wallgraben sowie Vorstellungen der Bauherren zur inneren Aufteilung ihrer Verkaufsflächen haben zu einer weiteren Modifizierung der Planung geführt. In dem beigefügten neuen Vorschlag sind die städtischen Flächen am Aufgang zur Kurgarten Wallgraben mit überplant. Es handelt sich um Mindergenutzte Flächen(bepflanzt mit Bodendeckern), die sehr schwer sauber zu halten sind und somit am Aufgang zum Wallgraben nicht den besten optischen Eindruck hinterlassen. Durch eine Überbauung würde diese Situation bereinigt, für die Stadt würde Pflegaufwand entfallen, das Stadtbild wird verbessert und für die Bauherren steht mehr Fläche zur Verfügung. Die südliche Fassade des Anbaus wird durch einen höheren Gebäudeteil (Turm) mit einem Satteldach aufgelockert. Die ost- und westlich anschließenden Gebäudeteile sind zweigeschossig mit Pultdach. Im Erdgeschoß sind Schaufensteranlagen vorgesehen, im Obergeschoß ist eine Fassadenflächen mit Einzelfenstern geplant. Die Anforderungen der Gestaltungssatzung sind im Turm erfüllt: Bei dem zweigeschossigen Pultdachgebäude sind Abweichungen vorhanden. Das Pultdach entspricht nicht der Gestaltungssatzung, nachdem Pultdächer bis zu einer Größe von 30 qm bei eingeschossigen untergeordneten Neubauten zulässig sind, zudem ist eine Dacheindeckung in Zinkblech vorgesehen. Die Gestaltung der Schaufensteranlagen entspricht nicht in allen Punkten den Vorgaben der geltenden Gestaltungssatzung, bzw. der geplanten Neufassung Folgende Abweichungen sind geplant:  Die durchlaufende Verglasung im EG ist nicht durch konstruktive Pfeiler unterteilt  Die Schaufenster erhalten abwechselnd zu 2/3 Kämpfer und zu 1/3 hochrechteckige Formate, die Schaufenster sollen in Metall ausgeführt werden. Da in diesem Bereich eine Lösung gesucht wird, die einerseits dem angrenzenden Baudenkmal selbst, dem historischen Umfeld und den Ansprüchen an eine moderne Architektur gerecht wird, ist eine Abweichung von den Vorschriften vertretbar. Die historische Gestalt u. Gebäudeproportion übernimmt das kleine turmartige Gebäude in der Mitte wie ein Anker im Neubau und bildet damit den Blickfang von der Heisterbacher Straße aus und vom Markt. Der horizontal schwebende Neubau bildet hierzu einen kontrastierenden Baukörper in zeitgemäßer Formensprache, gestaltet den Übergang zu den Treppen, Mauern u. vorhandenen Flachdächern und hebt den Turm als Blickfang hervor. Insgesamt handelt es sich hier um eine moderne Gestaltung, der aus städtebaulicher und denkmalpflegerischer Sicht zugestimmt werden kann. Der Anbau soll so angeordnet werden, dass ausreichende Schrittweg-Breite (1,20m bis 1,40m) für Fußgänger vorhanden ist, die durch Poller/Ketten abgetrennt werden kann. 2. Rechtliche Würdigung Die gesetzlichen Bestimmungen des BauGB und der Bauordnung sind einzuhalten. 3. Finanzielle Auswirkungen ./. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen :/. Seite 3 von Ratsdrucksache 702-IX/Z-3 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen ./. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./. 7. Beschlussvorschlag: Dem beigefügten Gestaltungsvorschlag 3 zur Erweiterung des Gebäudes Bad Münstereifel, Marktstr. 18/Langenhecke 1 wird zugestimmt.