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Beschlusstext (2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
90 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
30.06.17, 11:03
Aktualisiert
30.06.17, 11:03
Beschlusstext (2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 27.06.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 9.1: 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße - Vorlage 707 /X.L. - Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen, die Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Bereich Greußstraße, dahingehend zu ändern, dass Außenbereichsflächen des Grundstückes Gemarkung Frohngau, Flur3 Nr. 39 (Anlage 1) gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden. Darüber hinaus wird beschlossen, das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Zur Erstellung der erforderlichen Planunterlagen mit Begründung ist das Planungsbüro Lanzerath, Euskirchen nach vorheriger Einholung eines Angebotes zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja