Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
15.03.12, 18:23
Aktualisiert
27.03.12, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 29.09.2011
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 647-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
21.03.2012
Rat
27.03.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Nöthener Berg"
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 647-IX
1. Sachverhalt:
Nachdem die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt wurden.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind der Rd 646 zur Kenntnis beigefügt. Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.
Im Weiteren sind nun die erforderlichen Abwägungsbeschlüsse sowie der Satzungsbeschluss zu
fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Verfahren wird auf der Grundlage der Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
./.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
./.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
7. Beschlussvorschlag:
1. Zu den im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung, wird die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Nöthener Berg“ als Satzung beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der Bebauungsplan-Änderung herbeizuführen.