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Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Nöthener Berg" hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
15.03.12, 18:23
Aktualisiert
27.03.12, 18:23
Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Nöthener Berg"
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Nöthener Berg"
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 29.09.2011 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 647-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 21.03.2012 Rat 27.03.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Nöthener Berg" hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 647-IX 1. Sachverhalt: Nachdem die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt wurden. Die eingegangenen Stellungnahmen sind der Rd 646 zur Kenntnis beigefügt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Im Weiteren sind nun die erforderlichen Abwägungsbeschlüsse sowie der Satzungsbeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Das Verfahren wird auf der Grundlage der Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen ./. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen ./. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./. 7. Beschlussvorschlag: 1. Zu den im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung, wird die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Nöthener Berg“ als Satzung beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der Bebauungsplan-Änderung herbeizuführen.