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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
631 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
07.07.17, 10:15
Aktualisiert
07.07.17, 10:15

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 04.07.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr Ende der Sitzung 18:00 Uhr Am Dienstag, 04.07.2017, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt. Anwesend sind: Bürgermeister und die Ratsmitglieder/ Pracht, Wilfried Bannert, Roland Breitbach, Werner Falkenberg, Herbert Falkenberg, Josef Geißler, Ferdi Heinrichs, Ralf Hickert, Christiane Hilger, Franz-Josef Joepen, Michael Kurth, Guido Mayer, Gerhard Müllenborn, Albert Pospig, Dirk Poth, Edwin Reuter, Karl Rosenbaum, Burkhard Schmidt, Bruno Schmitz, Ralf Schruff, Gertrud Außerdem sind anwesend Gemeindeamtsrat Gemeindeamtsrätin Verwaltungsangestellte Crump, Norbert Glehn, Daniela Züll, Andrea als Schriftführerin Presse Zuhörer 1 – zeitweise ca. 30 - zeitweise Entschuldigt fehlt das Ratsmitglied Franz-Josef Zingsheim. Bürgermeister Pracht begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben. Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat einstimmig folgende Änderungen zur Tagesordnung (Nachtrag 1 und 2): 1. Erweiterungen: A) Öffentliche Sitzung Punkt 2: Nachbesetzung von Ausschusssitzen - Vorlage 679 /X.L. Z.1 - Punkt 8: Erlass einer 1. Nachtragssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Haushaltsjahr 2017 - Vorlage 686 /X.L. Z.1 - Punkt 17.5: 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB b) Öffentliche Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB - Vorlage 689 /X.L. Z.3 Punkt 17.6: 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "Brotkiste" hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht 2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB - Vorlage 724 /X.L. Z.2 und Z.3 Punkt 23: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvorund Hofflächen (Fassadenprogramm) - Vorlage 731 /X.L. Z.2 - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017 Seite 2 B) Nichtöffentliche Sitzung Punkt 6.2.1: Aufhebung eines Dringlichkeitsbeschlusses hier: Grundstückangelegenheit; Teilfläche 2 des Grundstückes Gemarkung Nettersheim, Flur 5 Nr. 189 - Vorlage 722 /X.L. Z.1 Punkt 7.3: Grundstücksangelegenheiten Veräußerung des Grundstückes Gemarkung Nettersheim, Flur 9, Nr. 131 Grundstück Alte Burg - Vorlage 737 /X.L. - 2. Absetzungen: B) Punkt 1: Nichtöffentliche Sitzung Schiedsstelle in der Gemeinde - Vorlage 668 /X.L. und Z.1 - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017 Seite 3 Damit wird einstimmig nachstehende Tagesordnung festgesetzt: Tagesordnung A) Öffentliche Sitzung Punkt 1: Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes Seite 10 - Vorlage 678 /X.L. Punkt 2: Nachbesetzung von Ausschusssitzen 10 - Vorlage 679 /X.L. und Z.1 Punkt 3: Ersatzbestellung eines Schriftführers 10 - Vorlage 713 /X.L. Punkt 4: Vertretung im Amt gem. § 16 Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim i. V. m. § 68 GO NRW 4.1 Vertretung im Amt gem. § 16 Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim i. V. m. § 68 GO NRW hier: Bestellung eines allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters 11 - Vorlage 704 /X.L. 4.2 Vertretung im Amt gem. § 16 Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim i. V. m. § 68 GO NRW hier: Bestellung eines Verhinderungsvertreters 12 - Vorlage 705 /X.L. Punkt 5: Ersatzwahl eines Vertreters bzw. Stellvertreters in juristischen Personen und Personenvereinigungen gem. § 113 der Gemeindeordnung und § 15 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit 13 - Vorlage 711 /X.L. Punkt 6: Bestellung eines stellvertretenden Wehrleiters 14 - Vorlage 729 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017 Seite 4 Punkt 7: Wahl einer Schiedsperson sowie einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Nettersheim 14 - Vorlage 714 /X.L. Punkt 8: Erlass einer 1. Nachtragssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Haushaltsjahr 2017 15 - Vorlage 686 /X.L. und Z.1 Punkt 9: Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim für das Haushaltsjahr 2015 (01.01.2015-31.07.2015) 15 - Vorlage 673 /X.L. Punkt10: Sternenregion Eifel 16 - Vorlage 734 /X.L. Punkt11: Antrag der UNA-Fraktion vom 12.06.2017 zum Thema Abfallbeseitigung 17 - Vorlage 736 /X.L. Punkt12: Kindergartenbeförderung hier: Kostenbeitrag Kindergartenjahr 2017/18 17 - Vorlage 692 /X.L. Punkt13: Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hier: Entfernung eines Fichtenbestandes im Bereich der Erft 17 - Vorlage 698 /X.L. Punkt14: Ökokonto hier: Entfernung eines Fichtenbestandes im Bereich des Schleifbaches 18 - Vorlage 699 /X.L. Punkt15: Jagdliches Bewirtschaftungskonzept hier: a) Bericht des Jagdausübungsberichtigten über die Ergebnisse der Erfassung des Frühjahrsbestandes durch die Hegegemeinschaften b) Jagdstrategie in den selbstverwalteten Eigenjagden 19 - Vorlage 700 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017 Seite 5 Punkt16: Neuordnung des kleinparzellierten land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes der Gemeinde Nettersheim 19 - Vorlage 184 /X.L. Z.3 Punkt17: Bauleitplanung 19 17.1 19 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße - Vorlage 707 /X.L. - 17.2 Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg; Veränderung der Dachneigung für ein Bauvorhaben auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 107 20 - Vorlage 735 /X.L. 17.3 1. Änderung des Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich Akazienstraße; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 20 - Vorlage 732 /X.L. 17.4 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Teilbereich Jahnstraße; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 21 - Vorlage 733 /X.L. 17.5 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB b) Öffentliche Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB 22 - Vorlage 689 /X.L., Z.1, Z.2, und Z.3 - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017 Seite 6 17.6 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "Brotkiste" hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht 2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB 23 - Vorlage 724 /X.L., Z.1, Z.2 und Z.3 Punkt18: Straßenbenennung Baugebiet G14 in Nettersheim und F7 in Marmagen 23 - Vorlage 716 /X.L. Punkt19: Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" u. "Auf Graben" 24 - Vorlage 629 /X.L. Z.1 Punkt20: Erschließung Baugebiet F7, Marmagen, "Die Acht Morgen" - 1. Teilabschnitt 24 - Vorlage 710 /X.L. Punkt21: Fortschreibung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen 21 - Vorlage 730 /X.L. Punkt22: Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und Begegnung 22 - Vorlage 720 /X.L. Punkt23: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) 23 - Vorlage 731 /X.L., Z.1 und Z.2 Punkt24: Anbau Feuerwehrgerätehaus Pesch 26 - Vorlage 723 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017 Seite 7 Punkt25: Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und möglichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs 26 - Vorlage 331 /X.L. Z.1 2 Punkt26: Entwicklung der Ortskerne hier: Leerstandsmanagement 27 - Vorlage 712 /X.L. Punkt27: Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim 27 - Vorlage 436 /X.L. Z.4 Punkt28: Ergebnisse der Verkehrsschau vom 03.05.2017 27 - Vorlage 728 /X.L. Punkt29: Jahresabschluss zum 31.12.2016 hier: Eigenbetrieb Abwasser 28 - Vorlage 680 /X.L. Punkt30: Jahresabschluss zum 31.12.2016 hier: Gemeindewasserwerk 28 - Vorlage 681 /X.L. Punkt31: Jahresabschluss zum 31.12.2016 hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim 28 - Vorlage 682 /X.L. Punkt32: Zwischenberichte Eigenbetrieb Abwasser zum 31.03.2017 und 30.06.2017 29 - Vorlage 683 /X.L. Punkt33: Teichkläranlage Pesch hier: Verbindungssammler Pesch-Gilsdorf 29 - Vorlage 688 /X.L. Punkt34: Zwischenberichte Gemeindewasserwerk zum 31.03.2017 und 30.06.2017 29 - Vorlage 684 /X.L. Punkt35: Zwischenberichte Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum 31.03.2017 und 30.06.2017 30 - Vorlage 685 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017 Seite 8 Punkt36: Gebührenkalkulation Eigenbetriebe 30 - Vorlage 708 /X.L. Punkt37: Mitteilungen und Informationen Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017 30 Seite 9 A) Punkt Öffentliche Sitzung 1: Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes - Vorlage 678 /X.L. - Der Bürgermeister nimmt gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW die Verpflichtung des Ratsmitglieds Ralf Heinrichs zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben vor. Die offizielle Niederschrift über die Einführung und Verpflichtung ist als Anlage beigefügt. Punkt : 2 Nachbesetzung von Ausschusssitzen - Vorlage 679 /X.L. und Z.1 - Beschluss: Anstelle des verstorbenen Franz Peter Mahlberg bestellt der Gemeinderat das neue Ratsmitglied Herrn Ralf Heinrichs als Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses. Im Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss wird Herr Winfried Dederichs aus Roderath als sachkundiger Bürger anstelle von Herrn Ralf Heinrichs bestellt. Anstelle von Herrn Wilfried Müller wird Frau Camelia Dederichs aus Roderath als stellvertretende sachkundige Bürgerin im Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss bestellt. Abstimmungsergebnis: Punkt 3: einstimmig ja Ersatzbestellung eines Schriftführers - Vorlage 713 /X.L. - Beschluss: Der Rat bestellt Gemeindeamtsrätin Daniela Glehn als Ersatz für den ausgeschiedenen Gemeinderat Alfred Piehler zur zusätzlichen Schriftführerin in der X. Legislaturperiode des Rates der Gemeinde Nettersheim. Abstimmungsergebnis: Punkt 4: Punkt 4.1: einstimmig ja Vertretung im Amt gem. § 16 Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim i. V. m. § 68 GO NRW Bestellung eines allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017 Seite 10 - Vorlage 704 /X.L. Der Bürgermeister informiert, dass der bisherige allgemeine Vertreter Alfred Piehler, wie in der letzten Ratssitzung im April angekündigt, zum 31.05. auf seinen Antrag hin in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden sei. Fast 47 Jahre sei er für die Gemeinde tätig gewesen, die letzten zehn Jahre als allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters. Hierfür wolle er ihm nochmals Dank und Anerkennung aussprechen. Eine Verabschiedung im Kreise der Verwaltungskollegen habe am 31.05. bereits stattgefunden. Leider sei Herr Piehler am heutigen Tage verhindert, daher wolle man seine offizielle Verabschiedung im Rat der Gemeinde Nettersheim in der kommenden Sondersitzung des Rates am 05.09.2017 nachholen. Da die Position des allgemeinen Vertreters mit dem Ausscheiden von Herrn Piehler nun vakant sei, schlage er in den beiden Vorlagen nunmehr mit Norbert Crump und Daniela Glehn zwei hochqualifizierte Kollegen zur Nachbesetzung des allgemeinen Vertreters bzw. Verhinderungsvertreters vor. Beide hätten bereits gezeigt, dass sie über herausragende Kompetenzen verfügten und sehr teamfähig seien. Als ausgebildete Diplom-Verwaltungswirte würden beide gleiche Voraussetzungen mitbringen. Norbert Crump sei 40 Jahre alt, verheiratet, habe zwei Kinder und sei seit 1996 bei der Gemeinde Nettersheim beschäftigt. Seither sei er an verschiedensten Stellen in verantwortlicher Position tätig und beweise stets absolute Loyalität und Treue zur Gemeinde Nettersheim. Zu seinen Aufgabengebieten zählten u.a. die Bauhofleitung, Grünflächenpflege, Betriebsführung der Eigenbetriebe, Maßnahmen am Bahnhofsgebäude, Literaturhaus, Masterplan Nettersheim, Archäologischer Landschaftspark und vieles mehr. Intensiv habe er auch bei der Gründung der Gesamtschule Eifel mitgearbeitet und seit 2013 sei er verantwortlich tätig bei der Projektbearbeitung (IEK) in Kooperation mit der Nachbargemeinde. Hinzu komme nun zukünftig der Bereich Feuerwehr und Gefahrenabwehr. Während seiner bisherigen Tätigkeit habe er sich viele Fachkenntnisse angeeignet und seine Arbeit wirke bis in die Dörfer hinein. In seinem Heimatort Frohngau sei er als stellvertretender Vorsitzender der Vereinsgemeinschaft sehr engagiert. Außerdem sei er zwischenzeitlich Vorsitzender des Gemeindesportverbandes. Herr Crump genieße sein vollstes Vertrauen und seine Anerkennung für die bisher geleistete Arbeit. Daniela Glehn sei im Jahre 2004 mit damals 32 Jahren zur allgemeinen Vertreterin bestellt worden und habe dieses Amt bis zum Eintritt in die Familienphase im Jahr 2007 wahrgenommen. Sie verfüge über schnellste Auffassungsgabe, habe herausragende Kompetenzen im Bereich Finanzwirtschaft und habe seit Rückkehr aus ihrer Familienphase das Amt der Kämmerin der Gemeinde Nettersheim inne. In diesem Zusammenhang sei besonders hervorzuheben, dass die Gemeinde Nettersheim im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen noch über einen Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017 Seite 11 ausgeglichenen Haushalt verfüge. Für ihre besondere Arbeit spreche er ihr ebenfalls Dank und Anerkennung aus. Er freue sich, dass sie die Bereitschaft erklärt habe, den Bereich Hauptamt/Ratsarbeit, den sie früher bereits verantwortlich geleitet habe, wieder zusätzlich in leitender Funktion zu übernehmen. Der Bürgermeister betont, dass die beiden Vorgeschlagenen sein vollstes Vertrauen genießen und bittet den Rat um ein einhelliges Votum. Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim bestellt Herrn Norbert Crump mit Wirkung vom 05.07.2017 auf unbestimmte Zeit zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Der neu gewählte allgemeine Vertreter Norbert Crump bedankt sich für das einstimmige Votum. Dies sei für ihn ein ganz besonderer Tag und er freue sich, in seiner Heimatgemeinde als allgemeiner Vertreter arbeiten zu dürfen und deren Entwicklung mitgestalten zu können. Er wünsche sich eine weitere gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Rat, Bürgermeister und seinen Kolleginnen und Kollegen. Punkt 4.2: Vertretung im Amt gem. § 16 Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim i. V. m. § 68 GO NRW hier: Bestellung eines Verhinderungsvertreters - Vorlage 705 /X.L. - Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim bestellt Frau Daniela Glehn mit Wirkung vom 05.07.2017 auf unbestimmte Zeit zur Verhinderungsvertreterin des Bürgermeisters nach § 16 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Die neu gewählte Verhinderungsvertreterin Daniela Glehn bedankt sich ebenfalls, dass sie nunmehr wieder die Ehre habe, Verantwortung im Rathaus und der Gemeinde übernehmen zu dürfen. Obwohl sie hier nicht ihren Wohnsitz habe, sei sie der Gemeinde Nettersheim sehr verbunden und stolz darauf, an deren zukünftigen Entwicklung mitwirken zu können. Besonders freue sie sich, dass Kolleginnen und Kollegen so zahlreich heute erschienen seien und sie hoffe, dass man auch weiterhin im Team so gut zusammenarbeiten und sich aufeinander verlassen könne wie bisher. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017 Seite 12 Punkt 5: Ersatzwahl eines Vertreters bzw. Stellvertreters in juristischen Personen und Personenvereinigungen gem. § 113 der Gemeindeordnung und § 15 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit - Vorlage 711 /X.L. - Beschluss: Als Nachfolger von Herrn Alfred Piehler werden folgende Verwaltungsbedienstete mit Wirkung vom 05.07.2017 in nachstehende Gremien gewählt: 1. Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim Vertreter Stellvertreter/in Verwaltung: Crump, Norbert Verwaltung: Widdau, Barbara 2. Musikschulzweckverband Schleiden Vertreter Stellvertreter/in Bürgermeister Pracht Glehn, Daniela 3. Zweckverband der KDVZ Vertreter Stellvertreter/in Bürgermeister Pracht Crump, Norbert 4. Wasserverband Oleftal Vertreter Stellvertreter/in Bürgermeister Pracht Crump, Norbert 5. Wasserbeschaffungsverband Hermesberg Vertreter Stellvertreter/in Bürgermeister Pracht Glehn, Daniela 6. Nordrhein-Westfälischer Städte- und Gemeindebund Vertreter Stellvertreter/in Bürgermeister Pracht Crump, Norbert 7. Energiebeirat „Elektrizität“ Vertreter Stellvertreter/in Bürgermeister Pracht Crump, Norbert 8. Fischereigenossenschaft Vertreter Stellvertreter Bürgermeister Wilfried Pracht Crump, Norbert Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017 Seite 13 Punkt 6: Bestellung eines stellvertretenden Wehrleiters - Vorlage 729 /X.L. - Der Bürgermeister weist auf eine am 22.06.2017 durchgeführte Anhörung hin, an der insgesamt einschließlich der Mitglieder der Jugendfeuerwehr und der Ehrenabteilung 111 Feuerwehrangehörige teilgenommen hätten. Auf Grundlage dieser Anhörung sei Brandoberinspektor Horst Mirgeler von Kreisbrandmeister Udo Crespin zur Bestellung als stellvertretender Wehrleiter vorgeschlagen worden. Beschluss: Der Rat beschließt Herrn Oberbrandinspektor Horst Mirgeler, geb. 21.09.1962, wohnhaft in Zingsheim ab dem 06.07.2017 zum kommissarischen stellvertretenden Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim zu bestellen. Abstimmungsergebnis: Punkt 7: einstimmig ja Wahl einer Schiedsperson sowie einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Nettersheim - Vorlage 714 /X.L. - Von 2002 bis zum 30.06.2017, so der Bürgermeister, habe Herr Gerd Pauls aus Marmagen das Amt des Schiedsmanns der Gemeinde Nettersheim ausgeübt. Stellvertreter von Herrn Pauls sei von 2003 bis 2017 Herr Josef Wirtz aus Bouderath gewesen. Für diese langjährige Tätigkeit spricht er beiden ausdrücklich seinen Dank und Anerkennung aus. Für die nunmehr anstehende Neubestellung sei im Haupt- und Finanzausschuss beschlossen worden, dass die Fraktionsvorsitzenden und der Bürgermeister die Bewerber/innen anhörten und einen entsprechenden Wahlvorschlag erarbeiteten. Dies sei am letzten Dienstag erfolgt. Die Bewerber/innen seien bzgl. ihrer beruflichen Erfahrung, ihrem Umgang mit Menschen in Konflikten, ihrer Lebenserfahrung, ihrer bisherigen ehrenamtlichen Tätigkeit, der örtlichen Kenntnisse usw. befragt worden. Aufgrund dieser Gespräche sei ein einvernehmlicher Vorschlag erarbeitet worden, der in den Fraktionen über die Fraktionsvorsitzenden kommuniziert und bis zur heutigen Sitzung zur Beratung gestellt worden sei. Folgender Wahlvorschlag sei erarbeitet worden: 1. Herr Ewald Bauer aus Pesch als Schiedsperson 2. Herr Gerhard Münch aus Engelgau als stellvertretende Schiedsperson Ergänzend teilt der Bürgermeister mit, dass in der Vorlage zusätzlich beschrieben sei, dass ggf. zukünftig über eine zusätzliche Aufwandsentschädigung beraten werden soll. Ein entsprechender Vorschlag werde durch die Verwaltung für die nächste Sitzung erarbeitet. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017 Seite 14 Beschluss: Der Gemeinderat wählt für den Schiedsamtsbezirk der Gemeinde Nettersheim für die Zeit von fünf Jahren für den Zeitraum 01.07.2017 bis 30.06.2022 1. Herrn Ewald Bauer zur Schiedsperson 2. Herrn Gerhard Münch zur stellvertretenden Schiedsperson Abstimmungsergebnis: Punkt 8: einstimmig ja, bei 1 Enthaltung Erlass einer 1. Nachtragssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Haushaltsjahr 2017 - Vorlage 686 /X.L. und Z.1 - Der Bürgermeister informiert, dass man sich anlässlich der Frage von Herrn Mayer im Haupt- und Finanzausschuss bei der Kommunalaufsicht aufgrund der angesprochenen Formulierung rückversichert habe. Diese habe empfohlen, um absolute Rechtssicherheit zu erlangen, sich der Formulierung an das Muster zur Gemeindeordnung anzupassen. Demzufolge sei mit der gestrigen Erweiterungsvorlage der angepasste Satzungsentwurf zugeleitet worden. Zur Klarstellung bestätigt der Bürgermeister auf entsprechende Anfrage von Ratsmitglied Mayer, dass es sich bei der erhöhten Festsetzung lediglich um eine Ermächtigung für Kassenkredite und damit um Darlehen zur kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen handele und nicht um die Finanzierung für Investitionsmaßnahmen bzw. Anlagevermögen. Bei den Grundstücksankäufen handele es sich um Umlaufvermögen, das der Weiterveräußerung an Kaufinteressenten diene und nicht um langfristiges Anlagevermögen. Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung für das Jahr 2017 in der dieser Niederschrift beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Punkt 9: einstimmig ja Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes BlankenheimDahlem-Nettersheim für das Haushaltsjahr 2015 (01.01.201531.07.2015) - Vorlage 673 /X.L. - Ratsmitglied Hilger bezieht sich auf die heutige erste Sitzung der neuen Nordrheinwestfälischen Landesregierung und den angekündigten Kurswechsel in der Bildungslandschaft. Es sei in den Medien berichtet worden, dass im Bereich der Förderschulen insgesamt 65 auch kleinere Förderschulen erhalten bleiben sollten. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017 Seite 15 Diesbezüglich erkundigt er sich, ob ggf. auch Auswirkungen auf den Teilstandort der Astrid-Lindgren Schule in Dahlem zu erwarten seien. Der Bürgermeister weist auf die intensive Beratung des Themas in der letzten Sitzungsphase im Frühjahr hin. Aktuell befinde sich der Teilstandort in Dahlem bereits in der Abwicklung. Die Lehrer seien schon an andere Schulen versetzt worden und das Mobiliar wie auch andere Schulmaterialien einer anderweitigen Nutzung zugeführt worden, so dass die Schließung zum Schuljahresende unumkehrbar sei. Beschluss: Der Rat beschließt gem. § 96 GO NRW a) den Jahresabschluss 2015 des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-DahlemNettersheim für den Zeitraum 01.01.2015 – 31.07.2015 festzustellen, b) die Umlageüberzahlung des Jahres 2014 dem Sonderposten für Umlageüberzahlungen zu entnehmen und zum Ausgleich der Ergebnisrechnung zum 31.07.2015 in Höhe von 9.129,24 € ertragswirksam aufzulösen und c) dem Verbandsvorsteher vorbehaltlos Entlastung zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Punkt 10: einstimmig ja Sternenregion Eifel - Vorlage 734 /X.L. - Beschluss: Die Gemeinde Nettersheim begrüßt die Bewerbung des Vereins Naturpark Nordeifel e.V. um die Anerkennung der Erlebnisregion Nationalpark Eifel als „International Dark Sky Reserve“ bei der International Dark-Sky Association (IDA) und beschließt, dass bei zukünftigen Neuinstallationen, Renovierungen oder bei der Umgestaltung der Straßenbeleuchtungssysteme die „Beleuchtungsrichtlinien für die Sternenregion Eifel“ (Anlage 1) zur Reduzierung der Lichtverschmutzung und zur Optimierung der öffentlichen Beleuchtung herangezogen und soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar, beachtet werden. Das Projekt „Sternenregion Eifel“ unterstützt hierbei beratend. Nicht-öffentliche Nutzer in der Gemeinde werden dahingehend informiert, dass deren Außenbeleuchtung im Sinne der Vermeidung von Lichtverschmutzung erfolgen soll und die Empfehlungen der Beleuchtungsrichtlinien herangezogen beachtet werden sollen. Die Gemeinde bemüht sich zur Unterstützung des Anerkennungsverfahrens um die Einrichtung von Musterbeispielen für eine nachhaltige und belastungsarme Lichtanwendung in der Nacht und unterstützt die Aufklärungsund Öffentlichkeitsarbeit. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017 Seite 16 Punkt 11: Antrag der UNA-Fraktion vom 12.06.2017 zum Thema Abfallbeseitigung - Vorlage 736 /X.L. - Beschluss: 1) Die UNA beantragt eine Änderung der Satzung zur Abfallbeseitigung in der Gemeinde Nettersheim, um Haushalte mit Kleinkindern und pflegebedürftigen Personen zu entlasten. Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 1 Enthaltungen, Rest NeinStimmen und damit mehrheitlich abgelehnt 2) Der Gemeinderat beschließt, die bisher praktizierte Vorgehensweise (Eine Windeltonne (120 l Restmüllgefäß) für Familien mit zwei Windelkindern unter drei Jahren und eine Pflegetonne (120 l Restmüllgefäß) für Haushalte mit pflegebedürftigen Familienmitglieder auf Antrag für eine Leistungsgebühr von 18,26 €/Jahr) beizubehalten und diese dahingehend auszuweiten, dass ab sofort auch Familien mit nur einem Windelkind unter drei Jahren eine Windeltonne (120 l Restmüllgefäß) für eine Leistungsgebühr in Höhe von 18,26 Euro/Jahr beantragen können. Abstimmungsergebnis: Punkt 12: einstimmig ja Kindergartenbeförderung hier: Kostenbeitrag Kindergartenjahr 2017/18 - Vorlage 692 /X.L. - Beschluss: Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim beschließt, das Angebot der Kindergartenbeförderung gleichbleibend zu den Vorjahren auch im Kindergartenjahr 2017/2018 anzubieten und den Elternbeitrag für die Hin- und Rückfahrt mit 15,50 € beizuhalten. Die darüber hinaus entstehenden Kosten werden von der Gemeinde Nettersheim als Zuschuss gewährt und sollen im Rahmen der Eigenfinanzierung im Haushalt 2018 veranschlagt werden. Abstimmungsergebnis: Punkt 13: einstimmig ja bei 3 Enthaltungen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hier: Entfernung eines Fichtenbestandes im Bereich der Erft - Vorlage 698 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017 Seite 17 Beschluss: Der Rat beschließt, 1. Die Entfernung eines Fichtenbestandes in Abt. 121 G im Rahmen des Forstwirtschaftsplanes 2017 durchzuführen. 2. Die Maßnahme ist maximal gewinnbringend durchzuführen unter eventueller Förderung im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie NRW. 3. Gegebenenfalls die Maßnahme im Rahmen des Öko-Kontos durchzuführen. 4. Die Verwaltung zu beauftragen, ein zukünftiges Bewirtschaftungskonzept dieser Fläche in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Landschaftsbehörde zu erarbeiten und diese in Geldwerten zu refinanzieren. 5. Eine Wiederaufforstung mit Nadelholz hat zu unterbleiben. Abstimmungsergebnis: Punkt 14: einstimmig ja Ökokonto hier: Entfernung eines Fichtenbestandes im Bereich des Schleifbaches - Vorlage 699 /X.L. - Beschluss: Der Rat beschließt, 1. Die Entfernung eines Fichtenbestandes in Abt. 80D1 im Rahmen des Forstwirtschaftsplanes 2017 durchzuführen. 2. Die Maßnahme ist maximal gewinnbringend durchzuführen und als Fläche im Öko-Konto der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen. 3. Gegebenenfalls die Maßnahme im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durchzuführen. 4. Eine Wiederaufforstung mit Nadelholz hat zu unterbleiben. 5. Die Fläche im Frühjahr 2018 mit Roterle aufzuforsten. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017 Seite 18 Punkt 15: Jagdliches Bewirtschaftungskonzept hier: a) Bericht des Jagdausübungsberichtigten über die Ergebnisse der Erfassung des Frühjahrsbestandes durch die Hegegemeinschaften b) Jagdstrategie in den selbstverwalteten Eigenjagden - Vorlage 700 /X.L. - Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zum jagdlichen Bewirtschaftungskonzept zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 16: einstimmig ja Neuordnung des kleinparzellierten land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes der Gemeinde Nettersheim - Vorlage 184 /X.L. Z.3 - Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Neuordnung des kleinparzellierten landund forstwirtschaftlichen Grundbesitzes zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 17: einstimmig ja Bauleitplanung Punkt17.1: 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße - Vorlage 707 /X.L. Beschluss: Es wird beschlossen, die Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Bereich Greußstraße, dahingehend zu ändern, dass Außenbereichsflächen des Grundstückes Gemarkung Frohngau, Flur3 Nr. 39 (Anlage 1) gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden. Darüber hinaus wird beschlossen, das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Zur Erstellung der erforderlichen Planunterlagen mit Begründung ist das Planungsbüro Lanzerath, Euskirchen nach vorheriger Einholung eines Angebotes zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017 Seite 19 Punkt17.2: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg; Veränderung der Dachneigung für ein Bauvorhaben auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 107 - Vorlage 735 /X.L. - Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich. Es wird beschlossen, dem Antrag auf Veränderung der Dachneigung von der im Bebauungsplan C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg, festgesetzten 35° - 45° auf 30° für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 107 zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt17.3: 1. Änderung des Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich Akazienstraße; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 732 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen, a) zur Anlegung einer Schwimmbadanlage mit Nebenanlagen auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 187 die planerischen Festsetzungen im Einfachen Bebauungsplan T 1, Tondorf, Teilbereich Akazienstraße, auf diesem Grundstück in Bezug auf die überbaubare Fläche sowie der ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der 1. Änderung dieses Bebauungsplanes zu ändern. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit gefasst. b) Des Weiteren wird beschlossen, dass Verfahren zur 1. Änderung des Einfachen Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich Akazienstraße im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen. c) Zur Durchführung des Verfahrens ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen. d) Nach Einholen eines entsprechenden Honorarangebotes ist mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens das Planungsbüro Lanzerath, Euskirchen, zu beauftragen. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens sind dem Grundstückseigentümer aufzuerlegen. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017 Seite 20 Abstimmungsergebnis: einstimmig ja (Ratsmitglied Josef Falkenberg hat an der Beschlussfassung wegen Befangenheit nicht teilgenommen.) Punkt17.4: 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Teilbereich Jahnstraße; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 733 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen, 1. zum Bebauungsplan F 5, Marmagen, Teilbereich Jahnstraße, die 1. Änderung vorzunehmen mit den nachfolgenden Inhalten: a) Erweiterung der überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 390 bis zur nördlichen Grundstücksgrenze. b) Reduzierung des Gewässerschutzstreifens entlang des namenlosen Fluters von 5,0 m auf 2,0 m auf den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 160, 162 und 164. c) Darstellung der Erschließungsstraße auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 391, ausgehend von der Jahnstraße in nördlicher Richtung bis zum Bebauungsplangebiet F 7, „Die Acht Morgen“. Die Änderungen sind im beigefügten Plan skizziert dargestellt. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit gefasst. 2. Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Teilbereich Jahnstraße ist das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB anzuwenden. Es ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. 3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 4. Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2. und 3. ist eine öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit Begründung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen. 5. Der Auftrag zur Durchführung des Bebauungsplanänderungsverfahrens ist an die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper entsprechend dem vorliegenden Honorarangebot zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017 Seite 21 Punkt17.5: 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB b) Öffentliche Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB - Vorlage 689 /X.L., Z.1, Z.2 und Z.3 - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Beschlussvorschläge aus der Sitzung des Entwicklungs- Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.06.2017 zu den Vorlagen 689 / X.L und 689 / X.L. Z.1 werden aufgehoben. 2. Desweiteren wird beschlossen: a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung, werden die in der Anlage dargestellten Abwägungen vorgenommen und hierzu die in Spalte 4 aufgeführten Beschlüsse gefasst. b) Den Teilbereich Flur 10, Nr. 317 aufgrund des angrenzenden Gewerbebetriebes als Mischgebiet auszuweisen. c) Den Planbereich im Bereich Eifelhöhenklinik geringfügig zu verkleinern, um einer späteren Entwicklung eines Kreisverkehres nicht entgegenzustehen und den Planbereich um die Verlängerung der Straße „Im Wiesengrund“ in südlicher Richtung geringfügig zu vergrößern. d) Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen hinsichtlich der Glasfaserversorgung im Plangebiet mit der Telekom sowie der innogy TelNet GmbH zu führen. e) Die Planentwürfe der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen, „Die Acht Morgen“ mit Begründung sowie der Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, „Die Acht Morgen“ mit Begründung und Umweltbericht [Bodengutachten und Lärmgutachten] sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017 Seite 22 Punkt17.6: 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "Brotkiste" hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht 2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB - Vorlage 724 /X.L., Z.1, Z.2 und Z.3 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: 1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zur 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich „Brotkiste“, werden die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungen vorgenommen und die in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse gefasst. 2. Die Verwaltung wird beauftragt die Verhandlungen hinsichtlich der Glasfaserversorgung im Plangebiet mit der Telekom zu führen. 3. Für die Forderung aus dem Artenschutzgutachten II werden die Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 27, 28 und 29 mit einer Größe von rd. 2 ha als Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt. Eine Umwandlung in Extensivgrünland ist vorzunehmen. 4. Darüber hinaus fasst der Gemeinderat zu dem als Anlage beigefügten Planentwurf mit Änderungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht zur 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich „Brotkiste“, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) 5. Der Satzungsbeschluss ist in der vorgeschriebenen Form bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Punkt 18: einstimmig ja Straßenbenennung Baugebiet G14 in Nettersheim und F7 in Marmagen - Vorlage 716 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017 Seite 23 Beschluss: 1. Der Rat beschließt im neuen Baugebiet G 14 folgende Straßenbenennungen entsprechend beigefügtem Plan (Anlage 1) vozunehmen: a. Zur Klosterquelle b. In den Sechs Morgen c. Zur Brotkiste 2. Der Rat beschließt im Neubaugebiet F7 in Marmagen folgende Straßenbenennungen entsprechend beigefügtem Plan (Anlage 2) vorzunehmen: a. Steinfelder Weg b. Zum Pützberg c. Im Wiesengrund Abstimmungsergebnis: Punkt 19: einstimmig ja Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" u. "Auf Graben" - Vorlage 629 /X.L. Z.1 - Beschluss: Der Rat beschließt, innerhalb des Baugebietes G 14 in Nettersheim zunächst die Erschließungsarbeiten für den Teilbereich „Auf Graben“ durchzuführen und je nach Baulandinteresse die Erschließung des Teilbereiches „Brotkiste“ im Jahre 2018 fortzuführen. Weiterhin beschließt der Rat, die Entwässerung der beiden Teilabschnitte im Trennsystem durchzuführen, wobei der Teilbereich „Auf Graben“ an die vorhandenen Entwässerungssysteme „Zur Klosterquelle/In den sechs Morgen“ angeschlossen werden kann. Das Schmutzwasser des Teilbereiches „Brotkiste“ wird dem Mischwasserkanal des Höhenweges zugeleitet und das Niederschlagswasser außerhalb des Gebietes auf einer gemeindlichen Grundstücksfläche versickert. Abstimmungsergebnis: Punkt 20: einstimmig ja Erschließung Baugebiet F7, Marmagen, "Die Acht Morgen" - 1. Teilabschnitt - Vorlage 710 /X.L. - Beschluss: Der Rat beschließt, im Rahmen der baulichen Entwicklung des Baugebietes F 7 – „Die Acht Morgen“ – in Marmagen zunächst auf einem 1. Teilbereich in Verlängerung des Steinfelder Weges sowie ausgehend von der Jahnstraße in nördlicher Richtung die Erschließung durchzuführen. Des Weiteren beschließt der Rat, ggf. zusätzliche Mittel überplanmäßig im Haushalt bzw. Eigenbetrieb Abwasser bereitzustellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017 Seite 24 Punkt 21: Fortschreibung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen - Vorlage 730 /X.L. - Beschluss: Die Ausführungen in der nachfolgenden Begründung werden zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Punkt 22: einstimmig ja Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und Begegnung - Vorlage 720 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zum Planungskonzept Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und Begegnung - sowie zum Stand der Bauarbeiten zustimmend zur Kenntnis und beschließt, weitere notwendige Maßnahmengewerke und Aufträge auf der Grundlage der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Punkt 23: einstimmig ja Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) - Vorlage 731 /X.L., Z.1 und Z.2 - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren: Lfd.Nr. Objekt Maßnahme 1. Buschgasse Marmagen 4, 2. Grafschaftsgasse Nettersheim 1, 3. Brunnenstraße Zingsheim 3, Entfernung der Altverkleidung, Reinigung und Instandsetzung der Fassade Reinigung, Instandsetzung und Anstrich der Fassade, Überarbeitung des Ortgangbrettes Reinigung und Anstrich der Fassade sowie Überarbeitung des Terrassenbereichs Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017 Gesamtkosten der Maßnahme, € Fördersumme, € 4.869,52 2.435,00 5.652,07 2.825,00 8.688,79 3.000,00 Seite 25 4. 5 Gemarkung Zingsheim, Flur 7 Nr. 308, Petrusstraße 2, Zingsheim Kirchstraße 15, Zingsheim 6. Burgstraße Marmagen 7. Kölner Straße Marmagen 8, 55, Anbringung eines Außenputzes auf dem Nebengebäude Reinigung und Instandsetzung der Fassade am Wohngebäude und der angrenzenden Scheune Instandsetzung und Neuanstrich der Fassade Instandsetzung der Fassade Abstimmungsergebnis: Punkt 24: und Neuanstrich 8.447,81 3.000,00 8.498,50 3.000,00 18.493,91 3.000,00 23.122,64 3.000,00 einstimmig ja Anbau Feuerwehrgerätehaus Pesch - Vorlage 723 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat nimmt das in der Begründung beschriebene Planungskonzept für einen Anbau am Feuerwehrgerätehaus in Pesch zustimmend zur Kenntnis und beschließt auf dieser Grundlage das Bauantragsverfahren einzuleiten. Weiterhin beschließt der Gemeinderat nach Vorlage der Baugenehmigung den Anbau in Kooperation mit der Löschgruppe Pesch zu realisieren, wobei die Arbeitsleistungen weitestgehend in Eigenleistung der Löschgruppe zu erbringen und die notwendigen Materialien von Seiten der Gemeinde Nettersheim zur Verfügung zu stellen sind. Notwendige Aufträge sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Punkt 25: einstimmig ja Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und möglichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs - Vorlage 331 /X.L. Z.1 - Beschluss: Der Rat nimmt den Sachstand zur Hochwasserproblematik und möglicher Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbaches zur Kenntnis. Weiterhin beschließt der Rat, mit Nachdruck darauf einzuwirken, dass die seinerzeitigen Planfeststellungsbeschlüsse im Zusammenhang mit der Entwässerung der A1 dahingehend geändert werden, dass diese dem aktuellen Stand der Technik sowie der aktuellen Entwässerungssituation der A1 angepasst werden. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017 Seite 26 Abstimmungsergebnis: Punkt 26: einstimmig ja Entwicklung der Ortskerne hier: Leerstandsmanagement - Vorlage 712 /X.L. - Beschluss: Der Rat beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, im Zusammenhang mit Leerstand innerhalb des Gemeindegebietes je nach Art und Standort des Objektes Kaufverhandlungen mit dem Grundstückseigentümer zu führen und ggf. im Rahmen von Zwangsversteigerungen Kaufangebote abzugeben. Abstimmungsergebnis: Punkt 27: einstimmig ja Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim - Vorlage 436 /X.L. Z.4 - Beschluss: Der Rat nimmt den Sachstand im Rahmen der Umsetzung des Förderprojektes des Kreises Euskirchen zur Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, im Rahmen eines Planungsgespräches mit dem Kreis Euskirchen sowie dem beauftragten Fachbüro des Kreises die weitere Vorgehensweise sowie den Versorgungsumfang zu erörtern und abzustimmen. Abstimmungsergebnis: Punkt 28: einstimmig ja Ergebnisse der Verkehrsschau vom 03.05.2017 - Vorlage 728 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Verkehrsschau vom 03.05.2017 zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister die ergangenen Verkehrsanordnungen gem. § 45 StVO umzusetzen und die Gestaltungsaufträge für die Bereiche Schulstraße (Punkt 5) und Höhenweg/Schule (Punkt 6) zu erteilen. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017 Seite 27 Abstimmungsergebnis: Punkt 29: einstimmig ja Jahresabschluss zum 31.12.2016 hier: Eigenbetrieb Abwasser - Vorlage 680 /X.L. - Beschluss: 1) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeinde Nettersheim zum 31.12.2016 unter Berücksichtigung des vorgelegten Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz und vorbehaltlich des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. 2) Er beschließt ferner, den Jahresüberschuss in Höhe von 31.227,73 € ins Folgejahr auf neue Rechnung vorzutragen. Abstimmungsergebnis: Punkt 30: einstimmig ja Jahresabschluss zum 31.12.2016 hier: Gemeindewasserwerk - Vorlage 681 /X.L. - Beschluss: a) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss des Gemeindewasserwerkes der Gemeinde Nettersheim zum 31.12.2016 unter Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand Koblenz GmbH und vorbehaltlich des abschließenden Prüfvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. b) Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresüberschuss in Höhe von 6.009,24 € auf neue Rechnung ins Folgejahr vorzutragen. Abstimmungsergebnis: Punkt 31: einstimmig ja Jahresabschluss zum 31.12.2016 hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim - Vorlage 682 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017 Seite 28 Beschluss: 1) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim zum 31.12.2016 unter Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz und vorbehaltlich des abschließenden Prüfvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. 2) Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresverlust in Höhe von 2.223,30 € auf neue Rechnung ins Folgejahr vorzutragen. Abstimmungsergebnis: Punkt 32: einstimmig ja Zwischenberichte Eigenbetrieb Abwasser zum 31.03.2017 und 30.06.2017 - Vorlage 683 /X.L. - Beschluss: Die Quartalszwischenberichte zum 31.03. und 30.06. des Wirtschaftsjahres 2017 des Eigenbetriebes Abwasser mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 werden zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Punkt 33: einstimmig ja Teichkläranlage Pesch hier: Verbindungssammler Pesch-Gilsdorf - Vorlage 688 /X.L. - Beschluss: Der Rat nimmt die beabsichtigte Verlegung des Verbindungssammlers Pesch bis Gilsdorf durch den Erftverband zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 34: einstimmig ja Zwischenberichte Gemeindewasserwerk zum 31.03.2017 und 30.06.2017 - Vorlage 684 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017 Seite 29 Beschluss: Die Quartalszwischenberichte zum 31.03. und 30.06. des Wirtschaftsjahres 2017 des Gemeindewasserwerkes mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 werden zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Punkt 35: einstimmig ja Zwischenberichte Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum 31.03.2017 und 30.06.2017 - Vorlage 685 /X.L. - Beschluss: Die Quartalszwischenberichte zum 31.03. und 30.06. des Wirtschaftsjahres 2017 des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 werden zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Punkt 36: einstimmig ja Gebührenkalkulation Eigenbetriebe - Vorlage 708 /X.L. - Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, in den künftigen Gebührenkalkulationen der drei Eigenbetriebe der Gemeinde Nettersheim entsprechend der Eigenbetriebsverordnung NRW und des Kommunalabgabengesetzes NRW eine angemessene Eigenkapitalverzinsung zu berücksichtigen, wobei der konkrete fiktive Zinssatz im Rahmen der jeweiligen Gebührenkalkulationen pro Wirtschaftsjahr zu beschließen sein wird. Abstimmungsergebnis: Punkt 37: einstimmig ja Mitteilungen und Informationen a) Zuwendungsbescheid „Warnung der Bevölkerung“ Der Bürgermeister informiert, dass die Gemeinde einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 13.845,19 Euro für Maßnahmen zur „Warnung der Bevölkerung“ erhalten habe. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017 Seite 30 Diese Mittel würden nunmehr für den Ausbau der Sirenenanlagen in den einzelnen Orten der Gemeinde Nettersheim Verwendung finden. b) 10. Deutscher Nachhaltigkeitspreis im Jahr 2017 Der Bürgermeister führt aus, dass sich die Gemeinde Nettersheim am Wettbewerb zum 10. Deutschen Nachhaltigkeitspreis beteiligt habe und hier gemäß aktueller Information in der Kategorie der Kleinstädte und Gemeinden zu den 5 Nominierten zähle. Dies werde am kommenden Tag in den Medien in dieser Form veröffentlicht werden. Im weiteren Wettbewerbsverlauf würden nunmehr jeweils vor Ort noch Interviews geführt, um weitere Informationen zur endgültigen Auslobung des diesjährigen Preises zu generieren. Der Deutsche Nachhaltigkeitspreis für Städte und Gemeinden zeichne Vorreiter der kommunalen Nachhaltigkeit aus. Prämiert würden Kommunen, die im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten eine umfassende nachhaltige Stadtentwicklung betreiben und in den wichtigen Themenfeldern der Verwaltung erfolgreiche Nachhaltigkeitsprojekte realisiert hätten. Die erfolgreichste Groß-, Mittel- und Kleinstadt bzw. Gemeinde erhalte von der Allianz Umweltstiftung jeweils € 35.000,- für nachhaltige Projekte. Die Summe werde zweckgebunden für ein konkretes, neu konzipiertes Nachhaltigkeitsprojekt in der entsprechenden Stadt oder Gemeinde bzw. als Kapital des Preisträgers im Rahmen der Beantragung von Fördermitteln für ein solches Nachhaltigkeitsprojekt zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung erfolge nach Abstimmung der Projektdetails unmittelbar durch die Allianz Umweltstiftung. Die gemeinnützige Allianz Umweltstiftung fördere vor allem Projekte, die nicht nur Natur und Umwelt im Blick hätten, sondern die Menschen und ihre Bedürfnisse einbeziehe und auf eine nachhaltige Verbesserung der Umwelt abziele. Die von der Stiftung geförderten Projekte sollten Umweltaspekte mit sozialen, kulturellen und bildungsbezogenen Anliegen verknüpfen. Der Bürgermeister führt aus, dass bereits die Nominierung unter die besten fünf in der Kategorie der Kleinstädte und Gemeinden eine Würdigung der Agenda der Gemeinde Nettersheim und der hier am Ratstisch beschlossenen Vorhaben zur Nachhaltigkeit in der Gemeinde Nettersheim sei. c) Landschaftsverband Rheinland – Sonderausschüttung aus der Auflösung der Rückstellung für Integrationshilfen Ratsmitglied Müllenborn fragt an, um welche Gelder es sich bei der gemäß Radioberichterstattung erfolgenden Auszahlung des Kreises Euskirchen in Millionenhöhe an die Städte und Gemeinden handele. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017 Seite 31 Hierzu führt der Bürgermeister aus, dass diese Thematik bereits im vergangenen Jahr den Kreistag und die Städte und Gemeinden beschäftigt habe. Der Landschaftsverband Rheinland habe über Jahre hinweg, zweckgebundene Rücklagen in einer Gesamthöhe von 220 Mio. € hinsichtlich der noch nicht geklärten Frage der Kostenträgerschaft für ambulante Integrationshilfen gebildet, die folglich über die Landschaftsverbandsumlagen der einzelnen Kreise finanziert wurden. Diese Thematik wurde aber durch erledigende Erklärungen der Mitgliedskörperschaften und einer Klagerücknahme der Stadt Köln geklärt, so dass diese Rückstellung vom LVR mit dem Jahresabschluss 2016 ertragswirksam aufgelöst werden musste und über eine Sonderausschüttung an die Kreise zurückgezahlt wurde. Gemäß Kreistagsbeschluss werde dieses Geld an die Städte und Gemeinden weitergeleitet, wobei der Anteil der Gemeinde Nettersheim bei 147 T€ liege. d) Beschilderung Wasserschutzgebiet SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer bittet um Überprüfung einer Beschilderung „Wasserschutzgebiet“ im Ort Roderath. Seines Erachtens gebe es dort kein Wasserschutzgebiet mehr und er frage sich wie dieses Schild dorthin gekommen sei. Der Bürgermeister sagt zu, eine entsprechende Überprüfung vornehmen zu lassen. gez. Pracht ____________________ gez. Züll ____________________ Bürgermeister Schriftführerin Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017 Seite 32