Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
631 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
07.07.17, 10:15
Aktualisiert
07.07.17, 10:15
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Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 04.07.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim
Beginn der Sitzung:
17:00 Uhr
Ende der Sitzung
18:00 Uhr
Am Dienstag, 04.07.2017, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 15.
Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt.
Anwesend sind:
Bürgermeister
und die Ratsmitglieder/
Pracht, Wilfried
Bannert, Roland
Breitbach, Werner
Falkenberg, Herbert
Falkenberg, Josef
Geißler, Ferdi
Heinrichs, Ralf
Hickert, Christiane
Hilger, Franz-Josef
Joepen, Michael
Kurth, Guido
Mayer, Gerhard
Müllenborn, Albert
Pospig, Dirk
Poth, Edwin
Reuter, Karl
Rosenbaum, Burkhard
Schmidt, Bruno
Schmitz, Ralf
Schruff, Gertrud
Außerdem sind anwesend
Gemeindeamtsrat
Gemeindeamtsrätin
Verwaltungsangestellte
Crump, Norbert
Glehn, Daniela
Züll, Andrea als Schriftführerin
Presse
Zuhörer
1 – zeitweise
ca. 30 - zeitweise
Entschuldigt fehlt das Ratsmitglied Franz-Josef Zingsheim.
Bürgermeister Pracht begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Bedenken gegen die
Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben.
Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat einstimmig folgende
Änderungen zur Tagesordnung (Nachtrag 1 und 2):
1. Erweiterungen:
A)
Öffentliche Sitzung
Punkt 2:
Nachbesetzung von Ausschusssitzen
- Vorlage 679 /X.L. Z.1 -
Punkt 8:
Erlass einer 1. Nachtragssatzung der Gemeinde Nettersheim
für das Haushaltsjahr 2017
- Vorlage 686 /X.L. Z.1 -
Punkt 17.5: 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen
"Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes
F 7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim
gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren
a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene
Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen,
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §
3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
b) Öffentliche Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und
Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB
- Vorlage 689 /X.L. Z.3 Punkt 17.6: 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim,
Teilbereich "Brotkiste"
hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der
benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher
Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des
Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage 724 /X.L. Z.2 und Z.3 Punkt 23:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvorund Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 731 /X.L. Z.2 -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017
Seite 2
B)
Nichtöffentliche Sitzung
Punkt 6.2.1: Aufhebung eines Dringlichkeitsbeschlusses
hier: Grundstückangelegenheit;
Teilfläche 2 des Grundstückes Gemarkung
Nettersheim, Flur 5 Nr. 189
- Vorlage 722 /X.L. Z.1 Punkt 7.3:
Grundstücksangelegenheiten
Veräußerung des Grundstückes Gemarkung
Nettersheim, Flur 9, Nr. 131
Grundstück Alte Burg
- Vorlage 737 /X.L. -
2. Absetzungen:
B)
Punkt 1:
Nichtöffentliche Sitzung
Schiedsstelle in der Gemeinde
- Vorlage 668 /X.L. und Z.1 -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017
Seite 3
Damit wird
einstimmig
nachstehende Tagesordnung festgesetzt:
Tagesordnung
A)
Öffentliche Sitzung
Punkt 1:
Einführung und Verpflichtung eines neuen
Ratsmitgliedes
Seite
10
- Vorlage 678 /X.L. Punkt 2:
Nachbesetzung von Ausschusssitzen
10
- Vorlage 679 /X.L. und Z.1 Punkt 3:
Ersatzbestellung eines Schriftführers
10
- Vorlage 713 /X.L. Punkt 4:
Vertretung im Amt gem. § 16 Hauptsatzung der
Gemeinde Nettersheim i. V. m. § 68 GO NRW
4.1
Vertretung im Amt gem. § 16 Hauptsatzung der
Gemeinde Nettersheim i. V. m. § 68 GO NRW
hier: Bestellung eines allgemeinen Vertreters des
Bürgermeisters
11
- Vorlage 704 /X.L. 4.2
Vertretung im Amt gem. § 16 Hauptsatzung der
Gemeinde Nettersheim i. V. m. § 68 GO NRW
hier: Bestellung eines Verhinderungsvertreters
12
- Vorlage 705 /X.L. Punkt 5:
Ersatzwahl eines Vertreters bzw. Stellvertreters in
juristischen Personen und Personenvereinigungen gem.
§ 113 der Gemeindeordnung und § 15 des Gesetzes über
kommunale Gemeinschaftsarbeit
13
- Vorlage 711 /X.L. Punkt 6:
Bestellung eines stellvertretenden Wehrleiters
14
- Vorlage 729 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017
Seite 4
Punkt 7:
Wahl einer Schiedsperson sowie einer stellvertretenden
Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Nettersheim
14
- Vorlage 714 /X.L. Punkt 8:
Erlass einer 1. Nachtragssatzung der Gemeinde
Nettersheim für das Haushaltsjahr 2017
15
- Vorlage 686 /X.L. und Z.1 Punkt 9:
Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim für das Haushaltsjahr
2015 (01.01.2015-31.07.2015)
15
- Vorlage 673 /X.L. Punkt10:
Sternenregion Eifel
16
- Vorlage 734 /X.L. Punkt11:
Antrag der UNA-Fraktion vom 12.06.2017 zum Thema
Abfallbeseitigung
17
- Vorlage 736 /X.L. Punkt12:
Kindergartenbeförderung
hier: Kostenbeitrag Kindergartenjahr 2017/18
17
- Vorlage 692 /X.L. Punkt13:
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
hier: Entfernung eines Fichtenbestandes im Bereich der
Erft
17
- Vorlage 698 /X.L. Punkt14:
Ökokonto
hier: Entfernung eines Fichtenbestandes im Bereich des
Schleifbaches
18
- Vorlage 699 /X.L. Punkt15:
Jagdliches Bewirtschaftungskonzept
hier:
a)
Bericht des Jagdausübungsberichtigten über die
Ergebnisse der Erfassung des Frühjahrsbestandes durch
die Hegegemeinschaften
b)
Jagdstrategie in den selbstverwalteten Eigenjagden
19
- Vorlage 700 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017
Seite 5
Punkt16:
Neuordnung des kleinparzellierten land- und
forstwirtschaftlichen Grundbesitzes der Gemeinde
Nettersheim
19
- Vorlage 184 /X.L. Z.3 Punkt17:
Bauleitplanung
19
17.1
19
2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung
Frohngau, Greußstraße
- Vorlage 707 /X.L. -
17.2
Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes C 1-B, Engelgau,
Schwalbenweg;
Veränderung der Dachneigung für ein
Bauvorhaben auf dem Grundstück Gemarkung
Engelgau, Flur 2 Nr. 107
20
- Vorlage 735 /X.L. 17.3
1. Änderung des Bebauungsplanes T 1, Tondorf,
Teilbereich Akazienstraße;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
20
- Vorlage 732 /X.L. 17.4
1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen,
Teilbereich Jahnstraße;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
21
- Vorlage 733 /X.L. 17.5
53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil
Marmagen "Die Acht Morgen" sowie
Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7,
Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde
Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im
Parallelverfahren
a) Beratung und Beschlussfassung über
vorgetragene Bedenken und Anregungen im
Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
b) Öffentliche Auslegung der Planentwürfe mit
Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2
BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB
22
- Vorlage 689 /X.L., Z.1, Z.2, und Z.3 -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017
Seite 6
17.6
4. Änderung des Bebauungsplanes G 14,
Nettersheim, Teilbereich "Brotkiste"
hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über
vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit,
der Behörden, der benachbarten Kommunen und
sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen
der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB
des Planentwurfes mit Begründung und
Umweltbericht
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
23
- Vorlage 724 /X.L., Z.1, Z.2 und Z.3 Punkt18:
Straßenbenennung Baugebiet G14 in Nettersheim und F7
in Marmagen
23
- Vorlage 716 /X.L. Punkt19:
Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" u.
"Auf Graben"
24
- Vorlage 629 /X.L. Z.1 Punkt20:
Erschließung Baugebiet F7, Marmagen, "Die Acht
Morgen" - 1. Teilabschnitt
24
- Vorlage 710 /X.L. Punkt21:
Fortschreibung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen
21
- Vorlage 730 /X.L. Punkt22:
Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration
und Begegnung
22
- Vorlage 720 /X.L. Punkt23:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die
Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie
Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)
23
- Vorlage 731 /X.L., Z.1 und Z.2 Punkt24:
Anbau Feuerwehrgerätehaus Pesch
26
- Vorlage 723 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017
Seite 7
Punkt25:
Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und
möglichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs
26
- Vorlage 331 /X.L. Z.1 2
Punkt26:
Entwicklung der Ortskerne
hier: Leerstandsmanagement
27
- Vorlage 712 /X.L. Punkt27:
Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim
27
- Vorlage 436 /X.L. Z.4 Punkt28:
Ergebnisse der Verkehrsschau vom 03.05.2017
27
- Vorlage 728 /X.L. Punkt29:
Jahresabschluss zum 31.12.2016
hier: Eigenbetrieb Abwasser
28
- Vorlage 680 /X.L. Punkt30:
Jahresabschluss zum 31.12.2016
hier: Gemeindewasserwerk
28
- Vorlage 681 /X.L. Punkt31:
Jahresabschluss zum 31.12.2016
hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
28
- Vorlage 682 /X.L. Punkt32:
Zwischenberichte Eigenbetrieb Abwasser zum
31.03.2017 und 30.06.2017
29
- Vorlage 683 /X.L. Punkt33:
Teichkläranlage Pesch
hier: Verbindungssammler Pesch-Gilsdorf
29
- Vorlage 688 /X.L. Punkt34:
Zwischenberichte Gemeindewasserwerk zum 31.03.2017
und 30.06.2017
29
- Vorlage 684 /X.L. Punkt35:
Zwischenberichte Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
zum 31.03.2017 und 30.06.2017
30
- Vorlage 685 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017
Seite 8
Punkt36:
Gebührenkalkulation Eigenbetriebe
30
- Vorlage 708 /X.L. Punkt37:
Mitteilungen und Informationen
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017
30
Seite 9
A)
Punkt
Öffentliche Sitzung
1:
Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
- Vorlage 678 /X.L. -
Der Bürgermeister nimmt gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW die Verpflichtung des
Ratsmitglieds Ralf Heinrichs zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung
seiner Aufgaben vor.
Die offizielle Niederschrift über die Einführung und Verpflichtung ist als Anlage beigefügt.
Punkt
:
2
Nachbesetzung von Ausschusssitzen
- Vorlage 679 /X.L. und Z.1 -
Beschluss:
Anstelle des verstorbenen Franz Peter Mahlberg bestellt der Gemeinderat das neue
Ratsmitglied Herrn Ralf Heinrichs als Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses.
Im Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss wird Herr Winfried Dederichs
aus Roderath als sachkundiger Bürger anstelle von Herrn Ralf Heinrichs bestellt.
Anstelle von Herrn Wilfried Müller wird Frau Camelia Dederichs aus Roderath als
stellvertretende sachkundige Bürgerin im Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss bestellt.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
3:
einstimmig ja
Ersatzbestellung eines Schriftführers
- Vorlage 713 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat bestellt Gemeindeamtsrätin Daniela Glehn als Ersatz für den ausgeschiedenen
Gemeinderat Alfred Piehler zur zusätzlichen Schriftführerin in der X. Legislaturperiode
des Rates der Gemeinde Nettersheim.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
4:
Punkt 4.1:
einstimmig ja
Vertretung im Amt gem. § 16 Hauptsatzung der Gemeinde
Nettersheim i. V. m. § 68 GO NRW
Bestellung eines allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017
Seite 10
- Vorlage 704 /X.L. Der Bürgermeister informiert, dass der bisherige allgemeine Vertreter Alfred Piehler,
wie in der letzten Ratssitzung im April angekündigt, zum 31.05. auf seinen Antrag hin
in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden sei. Fast 47 Jahre sei er für die
Gemeinde tätig gewesen, die letzten zehn Jahre als allgemeiner Vertreter des
Bürgermeisters. Hierfür wolle er ihm nochmals Dank und Anerkennung aussprechen.
Eine Verabschiedung im Kreise der Verwaltungskollegen habe am 31.05. bereits
stattgefunden. Leider sei Herr Piehler am heutigen Tage verhindert, daher wolle man
seine offizielle Verabschiedung im Rat der Gemeinde Nettersheim in der kommenden
Sondersitzung des Rates am 05.09.2017 nachholen.
Da die Position des allgemeinen Vertreters mit dem Ausscheiden von Herrn Piehler
nun vakant sei, schlage er in den beiden Vorlagen nunmehr mit Norbert Crump und
Daniela Glehn zwei hochqualifizierte Kollegen zur Nachbesetzung des allgemeinen
Vertreters bzw. Verhinderungsvertreters vor. Beide hätten bereits gezeigt, dass sie
über herausragende Kompetenzen verfügten und sehr teamfähig seien. Als
ausgebildete Diplom-Verwaltungswirte würden beide gleiche Voraussetzungen
mitbringen.
Norbert Crump sei 40 Jahre alt, verheiratet, habe zwei Kinder und sei seit 1996 bei
der Gemeinde Nettersheim beschäftigt. Seither sei er an verschiedensten Stellen in
verantwortlicher Position tätig und beweise stets absolute Loyalität und Treue zur
Gemeinde Nettersheim. Zu seinen Aufgabengebieten zählten u.a. die Bauhofleitung,
Grünflächenpflege,
Betriebsführung
der
Eigenbetriebe,
Maßnahmen
am
Bahnhofsgebäude,
Literaturhaus,
Masterplan
Nettersheim,
Archäologischer
Landschaftspark und vieles mehr. Intensiv habe er auch bei der Gründung der
Gesamtschule Eifel mitgearbeitet und seit 2013 sei er verantwortlich tätig bei der
Projektbearbeitung (IEK) in Kooperation mit der Nachbargemeinde. Hinzu komme nun
zukünftig der Bereich Feuerwehr und Gefahrenabwehr. Während seiner bisherigen
Tätigkeit habe er sich viele Fachkenntnisse angeeignet und seine Arbeit wirke bis in
die Dörfer hinein. In seinem Heimatort Frohngau sei er als stellvertretender
Vorsitzender der Vereinsgemeinschaft
sehr engagiert.
Außerdem sei er
zwischenzeitlich Vorsitzender des Gemeindesportverbandes.
Herr Crump genieße sein vollstes Vertrauen und seine Anerkennung für die bisher
geleistete Arbeit.
Daniela Glehn sei im Jahre 2004 mit damals 32 Jahren zur allgemeinen Vertreterin
bestellt worden und habe dieses Amt bis zum Eintritt in die Familienphase im Jahr
2007 wahrgenommen. Sie verfüge über schnellste Auffassungsgabe, habe
herausragende Kompetenzen im Bereich Finanzwirtschaft und habe seit Rückkehr aus
ihrer Familienphase das Amt der Kämmerin der Gemeinde Nettersheim inne. In
diesem Zusammenhang sei besonders hervorzuheben, dass die Gemeinde
Nettersheim im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen noch über einen
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017
Seite 11
ausgeglichenen Haushalt verfüge. Für ihre besondere Arbeit spreche er ihr ebenfalls
Dank und Anerkennung aus. Er freue sich, dass sie die Bereitschaft erklärt habe, den
Bereich Hauptamt/Ratsarbeit, den sie früher bereits verantwortlich geleitet habe,
wieder zusätzlich in leitender Funktion zu übernehmen.
Der Bürgermeister betont, dass die beiden Vorgeschlagenen sein vollstes Vertrauen
genießen und bittet den Rat um ein einhelliges Votum.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim bestellt Herrn Norbert Crump mit Wirkung vom
05.07.2017 auf unbestimmte Zeit zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Der neu gewählte allgemeine Vertreter Norbert Crump bedankt sich für das
einstimmige Votum. Dies sei für ihn ein ganz besonderer Tag und er freue sich, in
seiner Heimatgemeinde als allgemeiner Vertreter arbeiten zu dürfen und deren
Entwicklung mitgestalten zu können. Er wünsche sich eine weitere gute und
vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Rat, Bürgermeister und seinen Kolleginnen und
Kollegen.
Punkt 4.2:
Vertretung im Amt gem. § 16 Hauptsatzung der Gemeinde
Nettersheim i. V. m. § 68 GO NRW
hier: Bestellung eines Verhinderungsvertreters
- Vorlage 705 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim bestellt Frau Daniela Glehn mit Wirkung vom
05.07.2017 auf unbestimmte Zeit zur Verhinderungsvertreterin des Bürgermeisters
nach § 16 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Die neu gewählte Verhinderungsvertreterin Daniela Glehn bedankt sich ebenfalls, dass
sie nunmehr wieder die Ehre habe, Verantwortung im Rathaus und der Gemeinde
übernehmen zu dürfen. Obwohl sie hier nicht ihren Wohnsitz habe, sei sie der
Gemeinde Nettersheim sehr verbunden und stolz darauf, an deren zukünftigen
Entwicklung mitwirken zu können. Besonders freue sie sich, dass Kolleginnen und
Kollegen so zahlreich heute erschienen seien und sie hoffe, dass man auch weiterhin
im Team so gut zusammenarbeiten und sich aufeinander verlassen könne wie bisher.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017
Seite 12
Punkt
5:
Ersatzwahl eines Vertreters bzw. Stellvertreters in juristischen
Personen und Personenvereinigungen gem. § 113 der
Gemeindeordnung und § 15 des Gesetzes über kommunale
Gemeinschaftsarbeit
- Vorlage 711 /X.L. -
Beschluss:
Als Nachfolger von Herrn Alfred Piehler werden folgende Verwaltungsbedienstete mit
Wirkung vom 05.07.2017 in nachstehende Gremien gewählt:
1. Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
Vertreter
Stellvertreter/in
Verwaltung: Crump, Norbert
Verwaltung: Widdau, Barbara
2. Musikschulzweckverband Schleiden
Vertreter
Stellvertreter/in
Bürgermeister Pracht
Glehn, Daniela
3. Zweckverband der KDVZ
Vertreter
Stellvertreter/in
Bürgermeister Pracht
Crump, Norbert
4. Wasserverband Oleftal
Vertreter
Stellvertreter/in
Bürgermeister Pracht
Crump, Norbert
5. Wasserbeschaffungsverband Hermesberg
Vertreter
Stellvertreter/in
Bürgermeister Pracht
Glehn, Daniela
6. Nordrhein-Westfälischer Städte- und Gemeindebund
Vertreter
Stellvertreter/in
Bürgermeister Pracht
Crump, Norbert
7. Energiebeirat „Elektrizität“
Vertreter
Stellvertreter/in
Bürgermeister Pracht
Crump, Norbert
8. Fischereigenossenschaft
Vertreter
Stellvertreter
Bürgermeister Wilfried Pracht
Crump, Norbert
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017
Seite 13
Punkt
6:
Bestellung eines stellvertretenden Wehrleiters
- Vorlage 729 /X.L. -
Der Bürgermeister weist auf eine am 22.06.2017 durchgeführte Anhörung hin, an der
insgesamt einschließlich der Mitglieder der Jugendfeuerwehr und der Ehrenabteilung
111 Feuerwehrangehörige teilgenommen hätten. Auf Grundlage dieser Anhörung sei
Brandoberinspektor Horst Mirgeler von Kreisbrandmeister Udo Crespin zur Bestellung
als stellvertretender Wehrleiter vorgeschlagen worden.
Beschluss:
Der Rat beschließt Herrn Oberbrandinspektor Horst Mirgeler, geb. 21.09.1962,
wohnhaft in Zingsheim ab dem 06.07.2017 zum kommissarischen stellvertretenden
Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim zu bestellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
7:
einstimmig ja
Wahl einer Schiedsperson sowie einer stellvertretenden
Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Nettersheim
- Vorlage 714 /X.L. -
Von 2002 bis zum 30.06.2017, so der Bürgermeister, habe Herr Gerd Pauls aus
Marmagen das Amt des Schiedsmanns der Gemeinde Nettersheim ausgeübt.
Stellvertreter von Herrn Pauls sei von 2003 bis 2017 Herr Josef Wirtz aus Bouderath
gewesen. Für diese langjährige Tätigkeit spricht er beiden ausdrücklich seinen Dank
und Anerkennung aus.
Für die nunmehr anstehende Neubestellung sei im Haupt- und Finanzausschuss
beschlossen worden, dass die Fraktionsvorsitzenden und der Bürgermeister die
Bewerber/innen anhörten und einen entsprechenden Wahlvorschlag erarbeiteten. Dies
sei am letzten Dienstag erfolgt.
Die Bewerber/innen seien bzgl. ihrer beruflichen Erfahrung, ihrem Umgang mit
Menschen in Konflikten, ihrer Lebenserfahrung, ihrer bisherigen ehrenamtlichen
Tätigkeit, der örtlichen Kenntnisse usw. befragt worden. Aufgrund dieser Gespräche
sei ein einvernehmlicher Vorschlag erarbeitet worden, der in den Fraktionen über die
Fraktionsvorsitzenden kommuniziert und bis zur heutigen Sitzung zur Beratung
gestellt worden sei.
Folgender Wahlvorschlag sei erarbeitet worden:
1. Herr Ewald Bauer aus Pesch als Schiedsperson
2. Herr Gerhard Münch aus Engelgau als stellvertretende Schiedsperson
Ergänzend teilt der Bürgermeister mit, dass in der Vorlage zusätzlich beschrieben sei,
dass ggf. zukünftig über eine zusätzliche Aufwandsentschädigung beraten werden soll.
Ein entsprechender Vorschlag werde durch die Verwaltung für die nächste Sitzung
erarbeitet.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017
Seite 14
Beschluss:
Der Gemeinderat wählt für den Schiedsamtsbezirk der Gemeinde Nettersheim für die
Zeit von fünf Jahren für den Zeitraum 01.07.2017 bis 30.06.2022
1. Herrn Ewald Bauer zur Schiedsperson
2. Herrn Gerhard Münch zur stellvertretenden Schiedsperson
Abstimmungsergebnis:
Punkt
8:
einstimmig ja, bei 1 Enthaltung
Erlass einer 1. Nachtragssatzung der Gemeinde Nettersheim für
das Haushaltsjahr 2017
- Vorlage 686 /X.L. und Z.1 -
Der Bürgermeister informiert, dass man sich anlässlich der Frage von Herrn Mayer im
Haupt- und Finanzausschuss bei der Kommunalaufsicht aufgrund der angesprochenen
Formulierung rückversichert habe. Diese habe empfohlen, um absolute
Rechtssicherheit zu erlangen, sich der Formulierung an das Muster zur
Gemeindeordnung anzupassen. Demzufolge sei mit der gestrigen Erweiterungsvorlage
der angepasste Satzungsentwurf zugeleitet worden.
Zur Klarstellung bestätigt der Bürgermeister auf entsprechende Anfrage von
Ratsmitglied Mayer, dass es sich bei der erhöhten Festsetzung lediglich um eine
Ermächtigung für Kassenkredite und damit um Darlehen zur kurzfristigen
Überbrückung von Liquiditätsengpässen handele und nicht um die Finanzierung für
Investitionsmaßnahmen bzw. Anlagevermögen. Bei den Grundstücksankäufen handele
es sich um Umlaufvermögen, das der Weiterveräußerung an Kaufinteressenten diene
und nicht um langfristiges Anlagevermögen.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung für das Jahr 2017 in der dieser Niederschrift beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
9:
einstimmig ja
Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes BlankenheimDahlem-Nettersheim für das Haushaltsjahr 2015 (01.01.201531.07.2015)
- Vorlage 673 /X.L. -
Ratsmitglied Hilger bezieht sich auf die heutige erste Sitzung der neuen Nordrheinwestfälischen Landesregierung und den angekündigten Kurswechsel in der
Bildungslandschaft. Es sei in den Medien berichtet worden, dass im Bereich der
Förderschulen insgesamt 65 auch kleinere Förderschulen erhalten bleiben sollten.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017
Seite 15
Diesbezüglich erkundigt er sich, ob ggf. auch Auswirkungen auf den Teilstandort der
Astrid-Lindgren Schule in Dahlem zu erwarten seien.
Der Bürgermeister weist auf die intensive Beratung des Themas in der letzten
Sitzungsphase im Frühjahr hin. Aktuell befinde sich der Teilstandort in Dahlem bereits
in der Abwicklung. Die Lehrer seien schon an andere Schulen versetzt worden und das
Mobiliar wie auch andere Schulmaterialien einer anderweitigen Nutzung zugeführt
worden, so dass die Schließung zum Schuljahresende unumkehrbar sei.
Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 96 GO NRW
a) den Jahresabschluss 2015 des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-DahlemNettersheim für den Zeitraum 01.01.2015 – 31.07.2015 festzustellen,
b) die
Umlageüberzahlung
des
Jahres
2014
dem
Sonderposten
für
Umlageüberzahlungen zu entnehmen und zum Ausgleich der Ergebnisrechnung
zum 31.07.2015 in Höhe von 9.129,24 € ertragswirksam aufzulösen und
c) dem Verbandsvorsteher vorbehaltlos Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 10:
einstimmig ja
Sternenregion Eifel
- Vorlage 734 /X.L. -
Beschluss:
Die Gemeinde Nettersheim begrüßt die Bewerbung des Vereins Naturpark Nordeifel
e.V. um die Anerkennung der Erlebnisregion Nationalpark Eifel als „International Dark
Sky Reserve“ bei der International Dark-Sky Association (IDA) und beschließt, dass
bei zukünftigen Neuinstallationen, Renovierungen oder bei der Umgestaltung der
Straßenbeleuchtungssysteme die „Beleuchtungsrichtlinien für die Sternenregion Eifel“
(Anlage 1) zur Reduzierung der Lichtverschmutzung und zur Optimierung der
öffentlichen Beleuchtung herangezogen und soweit technisch und wirtschaftlich
vertretbar, beachtet werden. Das Projekt „Sternenregion Eifel“ unterstützt hierbei
beratend.
Nicht-öffentliche Nutzer in der Gemeinde werden dahingehend informiert, dass deren
Außenbeleuchtung im Sinne der Vermeidung von Lichtverschmutzung erfolgen soll
und die Empfehlungen der Beleuchtungsrichtlinien herangezogen beachtet werden
sollen.
Die Gemeinde bemüht sich zur Unterstützung des Anerkennungsverfahrens um die
Einrichtung von Musterbeispielen für eine nachhaltige und belastungsarme
Lichtanwendung
in
der
Nacht
und
unterstützt
die
Aufklärungsund
Öffentlichkeitsarbeit.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017
Seite 16
Punkt 11:
Antrag der UNA-Fraktion vom 12.06.2017 zum Thema
Abfallbeseitigung
- Vorlage 736 /X.L. -
Beschluss:
1) Die UNA beantragt eine Änderung der Satzung zur Abfallbeseitigung in der
Gemeinde Nettersheim, um Haushalte mit Kleinkindern und pflegebedürftigen
Personen zu entlasten.
Abstimmungsergebnis:
4 Ja-Stimmen, 1 Enthaltungen, Rest NeinStimmen und damit mehrheitlich abgelehnt
2) Der Gemeinderat beschließt, die bisher praktizierte Vorgehensweise (Eine
Windeltonne (120 l Restmüllgefäß) für Familien mit zwei Windelkindern unter
drei Jahren und eine Pflegetonne (120 l Restmüllgefäß) für Haushalte mit
pflegebedürftigen Familienmitglieder auf Antrag für eine Leistungsgebühr von
18,26 €/Jahr) beizubehalten und diese dahingehend auszuweiten, dass ab
sofort auch Familien mit nur einem Windelkind unter drei Jahren eine
Windeltonne (120 l Restmüllgefäß) für eine Leistungsgebühr in Höhe von 18,26
Euro/Jahr beantragen können.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 12:
einstimmig ja
Kindergartenbeförderung
hier: Kostenbeitrag Kindergartenjahr 2017/18
- Vorlage 692 /X.L. -
Beschluss:
Der
Rat
der
Eifelgemeinde
Nettersheim
beschließt,
das
Angebot
der
Kindergartenbeförderung gleichbleibend zu den Vorjahren auch im Kindergartenjahr
2017/2018 anzubieten und den Elternbeitrag für die Hin- und Rückfahrt mit 15,50 €
beizuhalten.
Die darüber hinaus entstehenden Kosten werden von der Gemeinde Nettersheim als
Zuschuss gewährt und sollen im Rahmen der Eigenfinanzierung im Haushalt 2018
veranschlagt werden.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 13:
einstimmig ja bei 3 Enthaltungen
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
hier: Entfernung eines Fichtenbestandes im Bereich der Erft
- Vorlage 698 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017
Seite 17
Beschluss:
Der Rat beschließt,
1. Die Entfernung eines Fichtenbestandes in Abt. 121 G im Rahmen des
Forstwirtschaftsplanes 2017 durchzuführen.
2. Die Maßnahme ist maximal gewinnbringend durchzuführen unter eventueller
Förderung im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie NRW.
3. Gegebenenfalls die Maßnahme im Rahmen des Öko-Kontos durchzuführen.
4. Die Verwaltung zu beauftragen, ein zukünftiges Bewirtschaftungskonzept dieser
Fläche in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde und der Unteren
Landschaftsbehörde zu erarbeiten und diese in Geldwerten zu refinanzieren.
5. Eine Wiederaufforstung mit Nadelholz hat zu unterbleiben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 14:
einstimmig ja
Ökokonto
hier: Entfernung eines Fichtenbestandes im Bereich des
Schleifbaches
- Vorlage 699 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat beschließt,
1. Die Entfernung eines Fichtenbestandes in Abt. 80D1 im Rahmen des
Forstwirtschaftsplanes 2017 durchzuführen.
2. Die Maßnahme ist maximal gewinnbringend durchzuführen und als Fläche im
Öko-Konto der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen.
3. Gegebenenfalls die Maßnahme im Rahmen der Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie durchzuführen.
4. Eine Wiederaufforstung mit Nadelholz hat zu unterbleiben.
5. Die Fläche im Frühjahr 2018 mit Roterle aufzuforsten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017
Seite 18
Punkt 15:
Jagdliches Bewirtschaftungskonzept
hier: a)
Bericht des Jagdausübungsberichtigten über die
Ergebnisse der Erfassung des Frühjahrsbestandes durch die
Hegegemeinschaften
b)
Jagdstrategie in den selbstverwalteten Eigenjagden
- Vorlage 700 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zum jagdlichen
Bewirtschaftungskonzept zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 16:
einstimmig ja
Neuordnung des kleinparzellierten land- und
forstwirtschaftlichen Grundbesitzes der Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 184 /X.L. Z.3 -
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Neuordnung des kleinparzellierten landund forstwirtschaftlichen Grundbesitzes zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 17:
einstimmig ja
Bauleitplanung
Punkt17.1: 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau,
Greußstraße
- Vorlage 707 /X.L. Beschluss:
Es wird beschlossen, die Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Bereich Greußstraße,
dahingehend zu ändern, dass Außenbereichsflächen des Grundstückes Gemarkung
Frohngau, Flur3 Nr. 39 (Anlage 1) gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in
die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden.
Darüber hinaus wird beschlossen, das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Zur Erstellung der erforderlichen Planunterlagen mit Begründung ist das Planungsbüro
Lanzerath, Euskirchen nach vorheriger Einholung eines Angebotes zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017
Seite 19
Punkt17.2: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B,
Engelgau, Schwalbenweg;
Veränderung der Dachneigung für ein Bauvorhaben auf dem
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 107
- Vorlage 735 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser Angelegenheit an
sich.
Es wird beschlossen, dem Antrag auf Veränderung der Dachneigung von der im
Bebauungsplan C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg, festgesetzten 35° - 45° auf 30° für
die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 107 zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt17.3: 1. Änderung des Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich
Akazienstraße;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 732 /X.L. -
Beschluss:
Es wird beschlossen,
a) zur Anlegung einer Schwimmbadanlage mit Nebenanlagen auf dem Grundstück
Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 187 die planerischen Festsetzungen im Einfachen
Bebauungsplan T 1, Tondorf, Teilbereich Akazienstraße, auf diesem Grundstück in
Bezug auf die überbaubare Fläche sowie der ökologischen Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen im Rahmen der 1. Änderung dieses Bebauungsplanes zu
ändern. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird
hiermit gefasst.
b) Des Weiteren wird beschlossen, dass Verfahren zur 1. Änderung des Einfachen
Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich Akazienstraße im Vereinfachten
Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen.
c) Zur Durchführung des Verfahrens ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 2 BauGB sowie der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.
d) Nach Einholen eines entsprechenden Honorarangebotes ist mit der Durchführung
des Bauleitplanverfahrens das Planungsbüro Lanzerath, Euskirchen, zu
beauftragen.
Die
Kosten
des
Bauleitplanverfahrens
sind
dem
Grundstückseigentümer aufzuerlegen.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017
Seite 20
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
(Ratsmitglied Josef Falkenberg hat an der Beschlussfassung
wegen Befangenheit nicht teilgenommen.)
Punkt17.4: 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Teilbereich
Jahnstraße;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 733 /X.L. -
Beschluss:
Es wird beschlossen,
1. zum Bebauungsplan F 5, Marmagen, Teilbereich Jahnstraße, die 1. Änderung
vorzunehmen mit den nachfolgenden Inhalten:
a) Erweiterung der überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Gemarkung
Marmagen, Flur 10 Nr. 390 bis zur nördlichen Grundstücksgrenze.
b) Reduzierung des Gewässerschutzstreifens entlang des namenlosen Fluters von
5,0 m auf 2,0 m auf den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 160,
162 und 164.
c) Darstellung der Erschließungsstraße auf dem Grundstück Gemarkung
Marmagen, Flur 10 Nr. 391, ausgehend von der Jahnstraße in nördlicher
Richtung bis zum Bebauungsplangebiet F 7, „Die Acht Morgen“.
Die
Änderungen
sind
im
beigefügten
Plan
skizziert
dargestellt.
Der
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit gefasst.
2. Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Teilbereich Jahnstraße
ist das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB anzuwenden. Es ist darauf
hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
4. Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2. und 3. ist eine öffentliche Auslegung des Planentwurfes
mit Begründung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.
5. Der Auftrag zur Durchführung des Bebauungsplanänderungsverfahrens ist an die
Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper entsprechend dem vorliegenden
Honorarangebot zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017
Seite 21
Punkt17.5: 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen
"Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F
7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim
gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren
a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken
und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 BauGB
b) Öffentliche Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und
Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB
- Vorlage 689 /X.L., Z.1, Z.2 und Z.3 -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Beschlussvorschläge aus der Sitzung des Entwicklungs- Planungs-, Bau- und
Umweltausschusses vom 13.06.2017 zu den Vorlagen 689 / X.L und 689 / X.L. Z.1
werden aufgehoben.
2. Desweiteren wird beschlossen:
a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen der
Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung, werden die in der Anlage
dargestellten Abwägungen vorgenommen und hierzu die in Spalte 4
aufgeführten Beschlüsse gefasst.
b) Den Teilbereich Flur 10, Nr. 317 aufgrund des angrenzenden Gewerbebetriebes
als Mischgebiet auszuweisen.
c) Den Planbereich im Bereich Eifelhöhenklinik geringfügig zu verkleinern, um
einer späteren Entwicklung eines Kreisverkehres nicht entgegenzustehen und
den Planbereich um die Verlängerung der Straße „Im Wiesengrund“ in südlicher
Richtung geringfügig zu vergrößern.
d) Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen hinsichtlich der
Glasfaserversorgung im Plangebiet mit der Telekom sowie der innogy TelNet
GmbH zu führen.
e) Die Planentwürfe der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil
Marmagen, „Die Acht Morgen“ mit Begründung sowie der Neuaufstellung des
Bebauungsplanes F 7, Marmagen, „Die Acht Morgen“ mit Begründung und
Umweltbericht [Bodengutachten und Lärmgutachten] sind gem. § 3 Abs. 2
BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017
Seite 22
Punkt17.6: 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim,
Teilbereich "Brotkiste"
hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der
benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher
Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des
Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage 724 /X.L., Z.1, Z.2 und Z.3 Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den
Nachbargemeinden im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes
mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2
BauGB zur 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich
„Brotkiste“, werden die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungen
vorgenommen und die in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse gefasst.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die Verhandlungen hinsichtlich der
Glasfaserversorgung im Plangebiet mit der Telekom zu führen.
3. Für die Forderung aus dem Artenschutzgutachten II werden die Grundstücke
Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 27, 28 und 29 mit einer Größe von rd. 2
ha als Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt. Eine Umwandlung in
Extensivgrünland ist vorzunehmen.
4. Darüber hinaus fasst der Gemeinderat zu dem als Anlage beigefügten
Planentwurf mit Änderungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des
Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht zur 4. Änderung des
Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich „Brotkiste“, den
Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
5. Der Satzungsbeschluss ist in der vorgeschriebenen Form bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 18:
einstimmig ja
Straßenbenennung Baugebiet G14 in Nettersheim und F7 in
Marmagen
- Vorlage 716 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017
Seite 23
Beschluss:
1. Der Rat beschließt im neuen Baugebiet G 14 folgende Straßenbenennungen
entsprechend beigefügtem Plan (Anlage 1) vozunehmen:
a. Zur Klosterquelle
b. In den Sechs Morgen
c. Zur Brotkiste
2. Der Rat beschließt im Neubaugebiet F7 in Marmagen folgende
Straßenbenennungen entsprechend beigefügtem Plan (Anlage 2) vorzunehmen:
a. Steinfelder Weg
b. Zum Pützberg
c. Im Wiesengrund
Abstimmungsergebnis:
Punkt 19:
einstimmig ja
Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" u. "Auf
Graben"
- Vorlage 629 /X.L. Z.1 -
Beschluss:
Der Rat beschließt, innerhalb des Baugebietes G 14 in Nettersheim zunächst die
Erschließungsarbeiten für den Teilbereich „Auf Graben“ durchzuführen und je nach
Baulandinteresse die Erschließung des Teilbereiches „Brotkiste“ im Jahre 2018
fortzuführen.
Weiterhin beschließt der Rat, die Entwässerung der beiden Teilabschnitte im
Trennsystem durchzuführen, wobei der Teilbereich „Auf Graben“ an die vorhandenen
Entwässerungssysteme „Zur Klosterquelle/In den sechs Morgen“ angeschlossen
werden kann. Das Schmutzwasser des Teilbereiches „Brotkiste“ wird dem
Mischwasserkanal des Höhenweges zugeleitet und das Niederschlagswasser außerhalb
des Gebietes auf einer gemeindlichen Grundstücksfläche versickert.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 20:
einstimmig ja
Erschließung Baugebiet F7, Marmagen, "Die Acht Morgen" - 1.
Teilabschnitt
- Vorlage 710 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat beschließt, im Rahmen der baulichen Entwicklung des Baugebietes F 7 – „Die
Acht Morgen“ – in Marmagen zunächst auf einem 1. Teilbereich in Verlängerung des
Steinfelder Weges sowie ausgehend von der Jahnstraße in nördlicher Richtung die
Erschließung durchzuführen. Des Weiteren beschließt der Rat, ggf. zusätzliche Mittel
überplanmäßig im Haushalt bzw. Eigenbetrieb Abwasser bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017
Seite 24
Punkt 21:
Fortschreibung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen
- Vorlage 730 /X.L. -
Beschluss:
Die Ausführungen in der nachfolgenden Begründung werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 22:
einstimmig ja
Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und
Begegnung
- Vorlage 720 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zum Planungskonzept Kloster
Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und Begegnung - sowie zum Stand
der Bauarbeiten zustimmend zur Kenntnis und beschließt, weitere notwendige
Maßnahmengewerke und Aufträge auf der Grundlage der vorgeschriebenen
Vergabeverfahren zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 23:
einstimmig ja
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und
Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 731 /X.L., Z.1 und Z.2 -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden
sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten
Marmagen,
Nettersheim
und
Zingsheim
aus
dem
Interkommunalen
Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren:
Lfd.Nr.
Objekt
Maßnahme
1.
Buschgasse
Marmagen
4,
2.
Grafschaftsgasse
Nettersheim
1,
3.
Brunnenstraße
Zingsheim
3,
Entfernung
der Altverkleidung,
Reinigung und Instandsetzung der
Fassade
Reinigung, Instandsetzung und
Anstrich
der
Fassade,
Überarbeitung des Ortgangbrettes
Reinigung
und
Anstrich
der
Fassade sowie Überarbeitung des
Terrassenbereichs
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017
Gesamtkosten
der Maßnahme,
€
Fördersumme,
€
4.869,52
2.435,00
5.652,07
2.825,00
8.688,79
3.000,00
Seite 25
4.
5
Gemarkung Zingsheim,
Flur
7
Nr.
308,
Petrusstraße
2,
Zingsheim
Kirchstraße
15,
Zingsheim
6.
Burgstraße
Marmagen
7.
Kölner
Straße
Marmagen
8,
55,
Anbringung eines Außenputzes auf
dem Nebengebäude
Reinigung und Instandsetzung der
Fassade am Wohngebäude und der
angrenzenden Scheune
Instandsetzung und Neuanstrich
der Fassade
Instandsetzung
der Fassade
Abstimmungsergebnis:
Punkt 24:
und
Neuanstrich
8.447,81
3.000,00
8.498,50
3.000,00
18.493,91
3.000,00
23.122,64
3.000,00
einstimmig ja
Anbau Feuerwehrgerätehaus Pesch
- Vorlage 723 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt das in der Begründung beschriebene Planungskonzept für
einen Anbau am Feuerwehrgerätehaus in Pesch zustimmend zur Kenntnis und
beschließt auf dieser Grundlage das Bauantragsverfahren einzuleiten.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat nach Vorlage der Baugenehmigung den Anbau
in Kooperation mit der Löschgruppe Pesch zu realisieren, wobei die Arbeitsleistungen
weitestgehend in Eigenleistung der Löschgruppe zu erbringen und die notwendigen
Materialien von Seiten der Gemeinde Nettersheim zur Verfügung zu stellen sind.
Notwendige Aufträge sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu
vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 25:
einstimmig ja
Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und möglichen
Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs
- Vorlage 331 /X.L. Z.1 -
Beschluss:
Der Rat nimmt den Sachstand zur Hochwasserproblematik und möglicher Maßnahmen
im Einzugsgebiet des Genfbaches zur Kenntnis. Weiterhin beschließt der Rat, mit
Nachdruck darauf einzuwirken, dass die seinerzeitigen Planfeststellungsbeschlüsse im
Zusammenhang mit der Entwässerung der A1 dahingehend geändert werden, dass
diese dem aktuellen Stand der Technik sowie der aktuellen Entwässerungssituation
der A1 angepasst werden.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017
Seite 26
Abstimmungsergebnis:
Punkt 26:
einstimmig ja
Entwicklung der Ortskerne
hier: Leerstandsmanagement
- Vorlage 712 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, im Zusammenhang mit Leerstand
innerhalb des Gemeindegebietes je nach Art und Standort des Objektes
Kaufverhandlungen mit dem Grundstückseigentümer zu führen und ggf. im Rahmen
von Zwangsversteigerungen Kaufangebote abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 27:
einstimmig ja
Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim
- Vorlage 436 /X.L. Z.4 -
Beschluss:
Der Rat nimmt den Sachstand im Rahmen der Umsetzung des Förderprojektes des
Kreises Euskirchen zur Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, im Rahmen eines Planungsgespräches mit
dem Kreis Euskirchen sowie dem beauftragten Fachbüro des Kreises die weitere
Vorgehensweise sowie den Versorgungsumfang zu erörtern und abzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 28:
einstimmig ja
Ergebnisse der Verkehrsschau vom 03.05.2017
- Vorlage 728 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Verkehrsschau vom 03.05.2017 zur
Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister die ergangenen Verkehrsanordnungen
gem. § 45 StVO umzusetzen und die Gestaltungsaufträge für die Bereiche Schulstraße
(Punkt 5) und Höhenweg/Schule (Punkt 6) zu erteilen.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017
Seite 27
Abstimmungsergebnis:
Punkt 29:
einstimmig ja
Jahresabschluss zum 31.12.2016
hier: Eigenbetrieb Abwasser
- Vorlage 680 /X.L. -
Beschluss:
1) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss
des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeinde Nettersheim zum 31.12.2016 unter
Berücksichtigung des vorgelegten Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz und vorbehaltlich des abschließenden
Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
2) Er beschließt ferner, den Jahresüberschuss in Höhe von 31.227,73 € ins
Folgejahr auf neue Rechnung vorzutragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 30:
einstimmig ja
Jahresabschluss zum 31.12.2016
hier: Gemeindewasserwerk
- Vorlage 681 /X.L. -
Beschluss:
a) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss
des Gemeindewasserwerkes der Gemeinde Nettersheim zum 31.12.2016 unter
Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mittelrheinische Treuhand Koblenz GmbH und vorbehaltlich des abschließenden
Prüfvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
b) Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresüberschuss in Höhe von 6.009,24
€ auf neue Rechnung ins Folgejahr vorzutragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 31:
einstimmig ja
Jahresabschluss zum 31.12.2016
hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
- Vorlage 682 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017
Seite 28
Beschluss:
1) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss
des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim zum 31.12.2016 unter
Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz und vorbehaltlich des abschließenden
Prüfvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
2) Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresverlust in Höhe von 2.223,30 €
auf neue Rechnung ins Folgejahr vorzutragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 32:
einstimmig ja
Zwischenberichte Eigenbetrieb Abwasser zum 31.03.2017 und
30.06.2017
- Vorlage 683 /X.L. -
Beschluss:
Die Quartalszwischenberichte zum 31.03. und 30.06. des Wirtschaftsjahres 2017 des
Eigenbetriebes Abwasser mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses
zum 31.12.2017 werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 33:
einstimmig ja
Teichkläranlage Pesch
hier: Verbindungssammler Pesch-Gilsdorf
- Vorlage 688 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat nimmt die beabsichtigte Verlegung des Verbindungssammlers Pesch bis
Gilsdorf durch den Erftverband zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 34:
einstimmig ja
Zwischenberichte Gemeindewasserwerk zum 31.03.2017 und
30.06.2017
- Vorlage 684 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017
Seite 29
Beschluss:
Die Quartalszwischenberichte zum 31.03. und 30.06. des Wirtschaftsjahres 2017 des
Gemeindewasserwerkes mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses
zum 31.12.2017 werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 35:
einstimmig ja
Zwischenberichte Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum
31.03.2017 und 30.06.2017
- Vorlage 685 /X.L. -
Beschluss:
Die Quartalszwischenberichte zum 31.03. und 30.06. des Wirtschaftsjahres 2017 des
Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 36:
einstimmig ja
Gebührenkalkulation Eigenbetriebe
- Vorlage 708 /X.L. -
Beschluss:
Der
Rat
der
Gemeinde
Nettersheim
beschließt,
in
den
künftigen
Gebührenkalkulationen der drei Eigenbetriebe der Gemeinde Nettersheim
entsprechend der Eigenbetriebsverordnung NRW und des Kommunalabgabengesetzes
NRW eine angemessene Eigenkapitalverzinsung zu berücksichtigen, wobei der
konkrete fiktive Zinssatz im Rahmen der jeweiligen Gebührenkalkulationen pro
Wirtschaftsjahr zu beschließen sein wird.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 37:
einstimmig ja
Mitteilungen und Informationen
a) Zuwendungsbescheid „Warnung der Bevölkerung“
Der Bürgermeister informiert, dass die Gemeinde einen Zuwendungsbescheid in Höhe
von 13.845,19 Euro für Maßnahmen zur „Warnung der Bevölkerung“ erhalten habe.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017
Seite 30
Diese Mittel würden nunmehr für den Ausbau der Sirenenanlagen in den einzelnen
Orten der Gemeinde Nettersheim Verwendung finden.
b) 10. Deutscher Nachhaltigkeitspreis im Jahr 2017
Der Bürgermeister führt aus, dass sich die Gemeinde Nettersheim am Wettbewerb
zum 10. Deutschen Nachhaltigkeitspreis beteiligt habe und hier gemäß aktueller
Information in der Kategorie der Kleinstädte und Gemeinden zu den 5 Nominierten
zähle. Dies werde am kommenden Tag in den Medien in dieser Form veröffentlicht
werden. Im weiteren Wettbewerbsverlauf würden nunmehr jeweils vor Ort noch
Interviews geführt, um weitere Informationen zur endgültigen Auslobung des
diesjährigen Preises zu generieren.
Der Deutsche Nachhaltigkeitspreis für Städte und Gemeinden zeichne Vorreiter der
kommunalen Nachhaltigkeit aus. Prämiert würden Kommunen, die im Rahmen ihrer
wirtschaftlichen Möglichkeiten eine umfassende nachhaltige Stadtentwicklung
betreiben und in den wichtigen Themenfeldern der Verwaltung erfolgreiche
Nachhaltigkeitsprojekte realisiert hätten.
Die erfolgreichste Groß-, Mittel- und Kleinstadt bzw. Gemeinde erhalte von der Allianz
Umweltstiftung jeweils € 35.000,- für nachhaltige Projekte. Die Summe werde
zweckgebunden für ein konkretes, neu konzipiertes Nachhaltigkeitsprojekt in der
entsprechenden Stadt oder Gemeinde bzw. als Kapital des Preisträgers im Rahmen
der Beantragung von Fördermitteln für ein solches Nachhaltigkeitsprojekt zur
Verfügung gestellt. Die Auszahlung erfolge nach Abstimmung der Projektdetails
unmittelbar durch die Allianz Umweltstiftung.
Die gemeinnützige Allianz Umweltstiftung fördere vor allem Projekte, die nicht nur
Natur und Umwelt im Blick hätten, sondern die Menschen und ihre Bedürfnisse
einbeziehe und auf eine nachhaltige Verbesserung der Umwelt abziele. Die von der
Stiftung geförderten Projekte sollten Umweltaspekte mit sozialen, kulturellen und
bildungsbezogenen Anliegen verknüpfen.
Der Bürgermeister führt aus, dass bereits die Nominierung unter die besten fünf in der
Kategorie der Kleinstädte und Gemeinden eine Würdigung der Agenda der Gemeinde
Nettersheim und der hier am Ratstisch beschlossenen Vorhaben zur Nachhaltigkeit in
der Gemeinde Nettersheim sei.
c) Landschaftsverband Rheinland – Sonderausschüttung aus der
Auflösung der Rückstellung für Integrationshilfen
Ratsmitglied Müllenborn fragt an, um welche Gelder es sich bei der gemäß
Radioberichterstattung erfolgenden Auszahlung des Kreises Euskirchen in
Millionenhöhe an die Städte und Gemeinden handele.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017
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Hierzu führt der Bürgermeister aus, dass diese Thematik bereits im vergangenen Jahr
den Kreistag und die Städte und Gemeinden beschäftigt habe. Der
Landschaftsverband Rheinland habe über Jahre hinweg, zweckgebundene Rücklagen
in einer Gesamthöhe von 220 Mio. € hinsichtlich der noch nicht geklärten Frage der
Kostenträgerschaft für ambulante Integrationshilfen gebildet, die folglich über die
Landschaftsverbandsumlagen der einzelnen Kreise finanziert wurden. Diese Thematik
wurde aber durch erledigende Erklärungen der Mitgliedskörperschaften und einer
Klagerücknahme der Stadt Köln geklärt, so dass diese Rückstellung vom LVR mit dem
Jahresabschluss 2016 ertragswirksam aufgelöst werden musste und über eine
Sonderausschüttung an die Kreise zurückgezahlt wurde. Gemäß Kreistagsbeschluss
werde dieses Geld an die Städte und Gemeinden weitergeleitet, wobei der Anteil der
Gemeinde Nettersheim bei 147 T€ liege.
d) Beschilderung Wasserschutzgebiet
SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer bittet um Überprüfung einer Beschilderung
„Wasserschutzgebiet“ im Ort Roderath. Seines Erachtens gebe es dort kein
Wasserschutzgebiet mehr und er frage sich wie dieses Schild dorthin gekommen sei.
Der Bürgermeister sagt zu, eine entsprechende Überprüfung vornehmen zu lassen.
gez. Pracht
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gez. Züll
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Bürgermeister
Schriftführerin
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017
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