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Beschlusstext (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg; Veränderung der Dachneigung für ein Bauvorhaben auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 107)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
89 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
07.07.17, 10:50
Aktualisiert
07.07.17, 10:50
Beschlusstext (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg;
Veränderung der Dachneigung für ein Bauvorhaben auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 107)

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Beschluss aus der 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 04.07.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt17.2: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg; Veränderung der Dachneigung für ein Bauvorhaben auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 107 - Vorlage 735 /X.L. Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich. Es wird beschlossen, dem Antrag auf Veränderung der Dachneigung von der im Bebauungsplan C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg, festgesetzten 35° - 45° auf 30° für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 107 zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja