Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
89 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
07.07.17, 10:50
Aktualisiert
07.07.17, 10:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 04.07.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt17.2: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B,
Engelgau, Schwalbenweg;
Veränderung der Dachneigung für ein Bauvorhaben auf dem
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 107
- Vorlage 735 /X.L. Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser Angelegenheit an
sich.
Es wird beschlossen, dem Antrag auf Veränderung der Dachneigung von der im
Bebauungsplan C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg, festgesetzten 35° - 45° auf 30° für
die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 107 zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja