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Beschlusstext (1. Änderung des Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich Akazienstraße; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
94 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
07.07.17, 10:50
Aktualisiert
07.07.17, 10:50
Beschlusstext (1. Änderung des Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich Akazienstraße;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

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Beschluss aus der 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 04.07.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt17.3: 1. Änderung des Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich Akazienstraße; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 732 /X.L. Beschluss: Es wird beschlossen, a) zur Anlegung einer Schwimmbadanlage mit Nebenanlagen auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 187 die planerischen Festsetzungen im Einfachen Bebauungsplan T 1, Tondorf, Teilbereich Akazienstraße, auf diesem Grundstück in Bezug auf die überbaubare Fläche sowie der ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der 1. Änderung dieses Bebauungsplanes zu ändern. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit gefasst. b) Des Weiteren wird beschlossen, dass Verfahren zur 1. Änderung des Einfachen Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich Akazienstraße im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen. c) Zur Durchführung des Verfahrens ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen. d) Nach Einholen eines entsprechenden Honorarangebotes ist mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens das Planungsbüro Lanzerath, Euskirchen, zu beauftragen. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens sind dem Grundstückseigentümer aufzuerlegen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja (Ratsmitglied Josef Falkenberg hat an der Beschlussfassung wegen Befangenheit nicht teilgenommen.)