Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
94 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
07.07.17, 10:50
Aktualisiert
07.07.17, 10:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 04.07.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt17.3: 1. Änderung des Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich
Akazienstraße;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 732 /X.L. Beschluss:
Es wird beschlossen,
a) zur Anlegung einer Schwimmbadanlage mit Nebenanlagen auf dem Grundstück
Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 187 die planerischen Festsetzungen im Einfachen
Bebauungsplan T 1, Tondorf, Teilbereich Akazienstraße, auf diesem Grundstück in
Bezug auf die überbaubare Fläche sowie der ökologischen Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen im Rahmen der 1. Änderung dieses Bebauungsplanes zu
ändern. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird
hiermit gefasst.
b) Des Weiteren wird beschlossen, dass Verfahren zur 1. Änderung des Einfachen
Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich Akazienstraße im Vereinfachten
Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen.
c) Zur Durchführung des Verfahrens ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 2 BauGB sowie der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.
d) Nach Einholen eines entsprechenden Honorarangebotes ist mit der Durchführung
des Bauleitplanverfahrens das Planungsbüro Lanzerath, Euskirchen, zu
beauftragen.
Die
Kosten
des
Bauleitplanverfahrens
sind
dem
Grundstückseigentümer aufzuerlegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
(Ratsmitglied Josef Falkenberg hat an der Beschlussfassung
wegen Befangenheit nicht teilgenommen.)