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Beschlusstext (Vertretung im Amt gem. § 16 Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim i. V. m. § 68 GO NRW hier: Bestellung eines Verhinderungsvertreters)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
90 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
07.07.17, 10:50
Aktualisiert
07.07.17, 10:50
Beschlusstext (Vertretung im Amt gem. § 16 Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim i. V. m. § 68 GO NRW
hier:	Bestellung eines Verhinderungsvertreters)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 04.07.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 4.2: Vertretung im Amt gem. § 16 Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim i. V. m. § 68 GO NRW hier: Bestellung eines Verhinderungsvertreters - Vorlage 705 /X.L. - Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim bestellt Frau Daniela Glehn mit Wirkung vom 05.07.2017 auf unbestimmte Zeit zur Verhinderungsvertreterin des Bürgermeisters nach § 16 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Die neu gewählte Verhinderungsvertreterin Daniela Glehn bedankt sich ebenfalls, dass sie nunmehr wieder die Ehre habe, Verantwortung im Rathaus und der Gemeinde übernehmen zu dürfen. Obwohl sie hier nicht ihren Wohnsitz habe, sei sie der Gemeinde Nettersheim sehr verbunden und stolz darauf, an deren zukünftigen Entwicklung mitwirken zu können. Besonders freue sie sich, dass Kolleginnen und Kollegen so zahlreich heute erschienen seien und sie hoffe, dass man auch weiterhin im Team so gut zusammenarbeiten und sich aufeinander verlassen könne wie bisher.