Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
90 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
07.07.17, 10:50
Aktualisiert
07.07.17, 10:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 04.07.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 4.2:
Vertretung im Amt gem. § 16 Hauptsatzung der Gemeinde
Nettersheim i. V. m. § 68 GO NRW
hier: Bestellung eines Verhinderungsvertreters
- Vorlage 705 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim bestellt Frau Daniela Glehn mit Wirkung vom
05.07.2017 auf unbestimmte Zeit zur Verhinderungsvertreterin des Bürgermeisters
nach § 16 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Die neu gewählte Verhinderungsvertreterin Daniela Glehn bedankt sich ebenfalls, dass
sie nunmehr wieder die Ehre habe, Verantwortung im Rathaus und der Gemeinde
übernehmen zu dürfen. Obwohl sie hier nicht ihren Wohnsitz habe, sei sie der
Gemeinde Nettersheim sehr verbunden und stolz darauf, an deren zukünftigen
Entwicklung mitwirken zu können. Besonders freue sie sich, dass Kolleginnen und
Kollegen so zahlreich heute erschienen seien und sie hoffe, dass man auch weiterhin
im Team so gut zusammenarbeiten und sich aufeinander verlassen könne wie bisher.