Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
134 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
07.07.17, 10:50
Aktualisiert
07.07.17, 10:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 04.07.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt
:
4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim,
Teilbereich "Brotkiste"
hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der
benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher
Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des
Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage 724 /X.L. Z.3 -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den
Nachbargemeinden im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes
mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2
BauGB zur 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich
„Brotkiste“, werden die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungen
vorgenommen und die in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse gefasst.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die Verhandlungen hinsichtlich der
Glasfaserversorgung im Plangebiet mit der Telekom zu führen.
3. Für die Forderung aus dem Artenschutzgutachten II werden die Grundstücke
Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 27, 28 und 29 mit einer Größe von rd. 2
ha als Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt. Eine Umwandlung in
Extensivgrünland ist vorzunehmen.
4. Darüber hinaus fasst der Gemeinderat zu dem als Anlage beigefügten
Planentwurf mit Änderungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des
Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht zur 4. Änderung des
Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich „Brotkiste“, den
Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
5. Der Satzungsbeschluss ist in der vorgeschriebenen Form bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017
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