Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
139 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
07.07.17, 10:50
Aktualisiert
07.07.17, 10:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 04.07.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt
:
53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen
"Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F
7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim
gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren
a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken
und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 BauGB
b) Öffentliche Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und
Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB
- Vorlage 689 /X.L. Z.3 -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Beschlussvorschläge aus der Sitzung des Entwicklungs- Planungs-, Bau- und
Umweltausschusses vom 13.06.2017 zu den Vorlagen 689 / X.L und 689 / X.L. Z.1
werden aufgehoben.
2. Desweiteren wird beschlossen:
a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen der
Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung, werden die in der Anlage
dargestellten Abwägungen vorgenommen und hierzu die in Spalte 4
aufgeführten Beschlüsse gefasst.
b) Den Teilbereich Flur 10, Nr. 317 aufgrund des angrenzenden Gewerbebetriebes
als Mischgebiet auszuweisen.
c) Den Planbereich im Bereich Eifelhöhenklinik geringfügig zu verkleinern, um
einer späteren Entwicklung eines Kreisverkehres nicht entgegenzustehen und
den Planbereich um die Verlängerung der Straße „Im Wiesengrund“ in südlicher
Richtung geringfügig zu vergrößern.
d) Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen hinsichtlich der
Glasfaserversorgung im Plangebiet mit der Telekom sowie der innogy TelNet
GmbH zu führen.
e) Die Planentwürfe der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil
Marmagen, „Die Acht Morgen“ mit Begründung sowie der Neuaufstellung des
Bebauungsplanes F 7, Marmagen, „Die Acht Morgen“ mit Begründung und
Umweltbericht [Bodengutachten und Lärmgutachten] sind gem. § 3 Abs. 2
BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 04.07.2017
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