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Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
250 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
20.11.17, 09:00
Aktualisiert
20.11.17, 09:00

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 11. Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 07.11.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr Ende der Sitzung 19:33 Uhr Am Dienstag, 07.11.2017, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 11. Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt. Anwesend sind: Vorsitzender Hilger, Franz-Josef sowie die Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger Bannert, Roland (vertritt List, Hermann) Falkenberg, Josef (vertritt Mauel, Hanjo) Geißler, Ferdi Klinkhammer, Norbert Mayer, Gerhard Meyer, Siegfried Rosenbaum, Burkhard Schmidt, Bruno Schmitz, Ralf Zingsheim; Franz-Josef Außerdem sind anwesend Bürgermeister Allgemeiner Vertreter Gemeindeamtsrätin Forstamtsrat Verwaltungsangestellte Pracht, Wilfried Crump, Norbert Glehn, Daniela Schmieder, Wolfgang Züll, Andrea als Schriftführerin Seitens des Regionalforstamtes Hocheifel-Zülpicher Börde Maur, Thomas Presse Zuhörer 1 – zeitweise 1 - zeitweise Entschuldigt fehlen die Ausschussmitglieder Hermann List und Hanjo Mauel. Vorsitzender Hilger begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben. Seitens des Regionalforstamtes Hocheifel-Zülpicher Börde stellt sich Herr Thomas Maur kurz vor. Er sei Fachbereichsleiter Dienstleistungen im Regionalforstamt und übernehme heute die Vertretung für den verhinderten Forstamtsleiter Christoph Böltz. Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Ausschuss für Landwirtschaft einstimmig folgende Änderungen zur Tagesordnung: Forst- und ERWEITERUNG B) Nichtöffentlicher Teil Punkt 3: Vertragsangelegenheiten hier: Entgeltliche Jagderlaubnisscheine - Vorlage 790 /X.L. Z.1 - Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.11.2017 Seite 2 Damit wird einstimmig nachstehende Tagesordnung festgesetzt: Tagesordnung A) Öffentlicher Teil Punkt 1: Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung - Vorlage 785 /X.L. - 4 Punkt 2: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes - Vorlage 786 /X.L. - 5 Punkt 3: Forstwirtschaftsplan 2017 hier: Sachstandsbericht - Vorlage 787 /X.L. - 6 Punkt 4: Erlass des Forstwirtschaftsplanes 2018 - Vorlage 788 /X.L. - 7 Punkt 5: Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen Betreuung - Vorlage 831 /X.L. - 7 Punkt 6: Antrag der UNA-Fraktion hier: Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen der Gemeinde Nettersheim - Vorlage 791 /X.L. - 8 Punkt 7: Baumpflegemaßnahme Marmagen - Vorlage 833 /X.L. - 10 Punkt 8: Maßnahmen im Rahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege hier: Sachstandsbericht Ausgleichsmaßnahme Fledermausbiotop im Zuge der Planung des Weiterbaus der A 1 - Vorlage 834 /X.L. - 10 Punkt 9: Mitteilungen und Informationen 11 Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.11.2017 Seite Seite 3 A) Öffentlicher Teil Punkt 1: Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung - Vorlage 785 /X.L. - Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass in der Baumschutzsatzung kein Hinweis auf „ortsbildprägende“ Bäume enthalten sei und erkundigt sich, wer diese Feststellung treffe, ob ein Baum ortsbildprägend sei oder nicht. Seiner Meinung nach müsse diese Begrifflichkeit und ihre entsprechende Definition auch in die Satzung einfließen. Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass es sich hier meist um Einzelbäume handele, die mit spezieller Kronenbildung und in Verbindung mit Gebäuden/Örtlichkeiten das Dorf- bzw. Straßenbild prägen. Es handele sich hier sicherlich um eine subjektive Betrachtung. Die Bewertung der Bäume finde im Team statt. Oft finde man solche einzelnen Bäume z. B. an alten Schulen. Mit der Baumschutzsatzung wolle man dazu beitragen, dass die Dörfer sich hinsichtlich der Ökologie/Durchgrünung weiterhin positiv entwickeln. Auch wenn es viele Befreiungsanträge gebe, über die es zu entscheiden gelte, lohne sich dieser Aufwand im Interesse des jeweiligen Ortsbildes. Bezüglich der Aufnahme der Begrifflichkeit in die Satzung schlägt der Bürgermeister vor, die vorliegende Baumschutzsatzung mit der Mustersatzung des Städte/Gemeindebundes zu vergleichen und in der nächsten Sitzung in Form einer Synopse etwaige Änderungsempfehlungen vorzuschlagen. Dies findet allgemein Zustimmung. Beschluss: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt folgende Befreiungen von der Baumschutzsatzung für: 1. zwei Fichten, eine Buche und einen Thujabaum, Antrag des Grundstückeigentümers Gemarkung Marmagen, Flur 10, Nr. 304, „Steinbüchel“, 53947 Nettersheim-Marmagen 2. eine Kastanie, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim 3. eine Kiefer, Antrag des Grundstückeigentümers „Hardtstraße 33“, 53947 Nettersheim-Bouderath 4. zwanzig Fichten, Antrag des Grundstückeigentümers „Triftstraße 8“, 53947 Nettersheim-Tondorf 5. eine Tanne, Antrag des Grundstückeigentümers „Holzmülheimer Straße 15“, 53947 Nettersheim-Frohngau 6. einen Thujabaum, Antrag des Grundstückeigentümers „Auf Helwen 12“, 53947 Nettersheim-Zingsheim Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.11.2017 Seite 4 7. eine Kastanie, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim 8. eine Flügelnuss, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim 9. eine Linde, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim- Zingsheim 10.drei Fichten und einen Mammutbaum, Antrag des Grundstückeigentümers „Hubertusstraße 16 und 18“, 53947 Nettersheim 11.einen Ahorn, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim 12.dreizehn Douglasien, Antrag des Grundstückeigentümers „Weidenstraße 37“, 53947 Nettersheim-Zingsheim 13.vier Fichten, Antrag des Grundstückeigentümers „Willenberger Straße 6“, 53947 Nettersheim-Zingsheim 14.eine Kastanie, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beauftragt die Verwaltung, für die nächste Forstausschusssitzung eine Vergleichssynopse der geltenden Baumschutzsatzung mit der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes vorzubereiten und entsprechende Änderungsempfehlungen auszuarbeiten. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja (Ausschussmitglied Norbert Klinkhammer hat an Beratung u. Beschlussfassung zu Punkt 3 der Vorlage wegen Befangenheit nicht teilgenommen. Punkt 2: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes - Vorlage 786 /X.L. - Forstamtsrat Schmieder teilt mit, dass die der Vorlage beigefügte Streckenmeldung die Abschusszahlen bis zum 30.09.2017 enthalte. Zwischenzeitlich liege eine aktualisierte Streckenmeldung zum 03.11.2017 vor, die der Niederschrift als Anlage beigefügt werde. Ausschussmitglied Zingsheim berichtet in diesem Zusammenhang von einer Versammlung der Landwirtschaft bzgl. Strategien zur Bekämpfung der Schweinepest. Er regt an, für Schweine ebenfalls eine Art Streckenmeldung einzuführen. Die Population müsse klein gehalten werden, um auch vor allem negative Auswirkungen auf die Nutztierhaltung zu verhindern. Herr Schmieder informiert, dass die Landesregierung bereits reagiert habe und Maßnahmen zur Erhöhung des Schwarzwildabschusses eingeführt habe, z.B. werde die notwendige Trichinenschau zwischenzeitlich gefördert. Vorwiegendes Problem sei allerdings, dass sich der Schwarzwildabschuss für Jäger aufgrund des Preisverfalls wirtschaftlich kaum lohne. Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.11.2017 Seite 5 Ausschussmitglied Mayer betont, dass der Bestand durch die Pächter gering gehalten werden müsse, hier dürften seiner Meinung nach wirtschaftliche Gründe keine Rolle spielen. Er erkundigt sich diesbezüglich, ob bei Nichteinhaltung der vorgegebenen Rotwildabschusszahlen irgendwelche Sanktionen folgen würden. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass man als Konsequenz dazu übergegangen sei, einige Reviere nicht mehr längerfristig für 9 oder 12 Jahre zu verpachten, sondern hier jährliche Jagderlaubnisscheine vergebe. Weiterhin strebe man auch mit den Nachbargemeinden eine Zusammenarbeit an, was teilweise auch schon funktioniere. Die eingeschlagene Richtung sehe man als erfolgversprechend an und werde weiter so verfahren, bis die Rotwildzahlen wieder als verträglich angesehen werden könnten, so der Bürgermeister weiter. Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zur jagdlichen Bewirtschaftung des Gemeindewaldes zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 3: einstimmig ja Forstwirtschaftsplan 2017 hier: Sachstandsbericht - Vorlage 787 /X.L. - Ergänzend zur Vorlage erläutert Herr Maur den derzeitigen Sachstand zum Forstwirtschaftsplan 2017. Ausschussmitglied Rosenbaum bezieht sich auf die beim Nadelholz genannten Schälschäden und erkundigt sich, ob man hierzu einen ungefähren Schadenswert beziffern könne. Hierzu teilt Herr Maur mit, dass man keine genaue Summe benennen könne, allerdings zweifelsfrei eine anteilige Rotfäule zu einer erheblichen Minderung des Holzwertes führe. Ausschussmitglied Mayer fragt bzgl. der genannten Ausgaben für Instandsetzung u. Unterhaltung von Waldwegen in Höhe von 39.050 Euro an, ob die Verwaltung in Form einer Auflistung über die durchgeführten Instandsetzungsmaßnahmen informieren könne. Der Bürgermeister sagt zu, eine entsprechende Aufstellung der Niederschrift beizufügen. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Sachstandsbericht zum Forstwirtschaftsplan 2017 zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.11.2017 Seite 6 Punkt 4: Erlass des Forstwirtschaftsplanes 2018 - Vorlage 788 /X.L. - Anhand einer Präsentation stellt Herr Maur die Einzelheiten des Entwurfs zum Forstwirtschaftsplan 2018 vor. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Geißler erklärt Herr Schmieder, dass es sich bei dem Ansatz für Flächenräumung/Hackschnitzelmaterial in Höhe von 16.500 Euro nur um die anteiligen Kosten handele, um das Material an den Wegesrand zu bringen. Kosten für Hacken und Transport zur Anlage seien hier nicht enthalten, diese gingen zu Lasten des separat geführten Holzenergiehofes. Ausschussmitglied Mayer bittet um Erläuterung des Ansatzes für ökologische Maßnahmen und erkundigt sich weiterhin, ob beim Wald auch eine Kapitalverzinsung möglich sei. Der Bürgermeister verweist hierzu auf das vorgelegte Gutachten bzgl. der Ausgleichsmaßnahme A1, in dem die entsprechende Berechnung dargelegt sei. Hier erwarte man noch eine Restzahlung hinsichtlich der Zinssatzanpassung. Eine Eigenkapitalverzinsung beim Wald gebe es nicht, da es sich nicht um einen Eigenbetrieb handele, der nach der Eigenbetriebsverordnung eine solche vorsehe. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, den Forstwirtschaftsplan 2018 in vorgelegter Form zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Punkt 5: einstimmig ja Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen Betreuung - Vorlage 831 /X.L. - Herr Maur erklärt die Hintergründe des seit einigen Jahren bestehenden Kartellstreits zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Bundeskartellamt aufgrund der kooperativen Holzvermarktung. Neben Baden-Württemberg seien auch NRW, Rheinland-Pfalz, Hessen und Thüringen hiervon betroffen. Bei einem gemeinsamen Gesprächstermin von Ministerium, Landesbetrieb Wald und Holz und dem Bundeskartellamt am 11.09. sei deutlich geworden, dass das Bundeskartellamt die kooperative Holzvermarktung über die Landesforstverwaltung als rechtswidrigen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht ansehe und davon überzeugt sei, dass dies im Beschwerdeverfahren von Baden-Württemberg beim Bundesgerichtshof bestätigt werde. In der Konsequenz bedeute dies, dass die Holzvermarktung durch den Landesbetrieb für den Privat- und Körperschaftswald zu beenden sei. Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.11.2017 Seite 7 Ausführlich erläutert Herr Maur die Eckpunkte des im Anschluss an den Termin von der Ministerin zur Kenntnis gegebenen Informationsschreibens. Außerdem informiert er über das im Schreiben ebenfalls dargelegte Auskunftsersuchen der EU-Kommission zur Beihilfe. Der Bürgermeister informiert, dass am 23.11. ein Gespräch des Verbandes der kommunalen Waldbesitzer mit dem Staatssekretär stattfinde, wo man konkret die kommunale Sicht zu dieser Problematik und mögliche Kooperationen besprechen werde. Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zur Kartell- und beihilferechtlichen Problematik in der forstlichen Betreuung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 6: einstimmig ja Antrag der UNA-Fraktion hier: Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen der Gemeinde Nettersheim - Vorlage 791 /X.L. - Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass er für diesen Tagesordnungspunkt den Vorsitz an seinen Stellvertreter Franz-Josef Zingsheim abgebe, um den von seiner Fraktion gestellten Antrag begründen zu können. Es gehe der Fraktion insbesondere um eine Anpassung an die aktuelle Entwicklung. Die Kriterien für die Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen der Gemeinde seien in Anbetracht einer sich ändernden Umwelt zu überprüfen, wobei vor allem ökologische Gesichtspunkte eine Rolle spielen sollten. Ein Ausbringen von Fremdgülle sei nicht zu erlauben. In der Nachbarkommune Bad Münstereifel seien beispielsweise Brunnen aufgrund Gülle bedingter erhöhter Nitratbelastung geschlossen worden. Zwischenzeitlich seien dort geänderte Bestimmungen erlassen worden, um dies zu verhindern. Auch das aktuelle Thema „Glyphosat“ sei zu berücksichtigen. Wenn auch nicht nachgewiesen sei, dass dieser Stoff krebserregend sei, so seien die Folgen auf die biologische Vielfalt unstrittig. Hier müsse eine Gemeinde, die für die Biodiversität stehe, Stellung beziehen. Herr Zingsheim teilt mit, dass der Antrag in seinem Urlaub entstanden sei und er nicht habe mitwirken können. Viele der genannten Punkte seien unstrittig, allerdings bitte er im Hinblick auf die Landwirtschaft darum, etwaige neue Kriterien mit Augenmaß festzulegen. Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.11.2017 Seite 8 Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass es nicht darum gehe, ob es eigene oder fremde Gülle sei, die als Dünger aufgebracht werde. Es gebe einen Düngeplan der Landwirtschaftskammer und vordringlich sei, dass keine Überdüngung stattfinde. Da in seiner Fraktion noch Beratungsbedarf bestehe, bittet er um eine Verschiebung der Beschlussfassung über den Antrag in die Ratssitzung. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die gemeindlichen Pachtverträge bereits seit den 80er Jahren mit entsprechenden Auflagen verbunden seien. Es gebe Kooperationen mit Wasserwirtschaft und Landwirtschaft und es finde eine geordnete Düngung statt. Da, wo es erhöhte Nitratbelastungen gebe, werde gänzlich auf Düngung verzichtet. Auch aufgrund dieser Regelungen sei die Gemeinde Biodiversitätskommune geworden. Trotzdem sei einzuräumen, dass die Entwicklung hin zu einer erhöhten Nitratbelastung gehe. Da aktuell keine neuen Pachtverträge anstünden, schlage er daher vor, in der nächsten Fachausschusssitzung den Berater der Landwirtschaftskammer einzuladen, um eine Fachmeinung einzuholen, gegebenenfalls auch unter Mitwirkung der Biologischen Station, der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde. Dies findet allgemein Zustimmung. Anschließend ergibt sich eine Diskussion darüber, ob der Antrag der UNA zurückzuziehen sei. Der zweite Satz hinsichtlich des Ausbringens von Fremdgülle sei bei einer Aufrechterhaltung des Antrags laut Meinung von Vertretern aus CDU- und SPD-Fraktion zu streichen. Da der Vorschlag des Bürgermeisters im Sinne der UNA-Fraktion sei – so Fraktionsvorsitzender Hilger - ziehe die Fraktion den Antrag zunächst zurück und werde ihn ggf. in der nächsten Fachausschusssitzung nach der Information über den Experten der Landwirtschaftskammer neu stellen. Herr Zingsheim lässt daraufhin über den Vorschlag des Bürgermeisters bzgl. der weiteren Vorgehensweise abstimmen. Beschluss: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beauftragt die Verwaltung, zur nächsten Fachausschusssitzung den Berater der Landwirtschaftskammer sowie Vertreter der Unteren Wasserbehörde, der Unteren Naturschutzbehörde sowie der Biologischen Station einzuladen, um deren Fachmeinung bzgl. der Gülleproblematik und der Kriterien der Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen der Gemeinde einzuholen. Nach Vorliegen der entsprechenden Sachkunde ist das Thema neu zu beraten. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.11.2017 Seite 9 Punkt 7: Baumpflegemaßnahme Marmagen - Vorlage 833 /X.L. - Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich, ob die in der Vorlage Vorgehensweise auch bei anderen Bäumen Anwendung finden könne. dargestellte Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass es sich um eine Linde auf einem ursprünglichen Gemeindegrundstück handele, die das Straßenbild präge. Ursprüngliches Begehren des jetzigen Grundstückseigentümers sei ein Entfernen des Baumes gewesen. Man habe nun gemeinsam überlegt, wie der Baum zu retten sei. Zukünftig wolle man entsprechende Förderungen für baumpflegerische Maßnahmen beantragen, um häufiger solch eine Lösung anbieten zu können. Im vorliegenden Fall gebe es allerdings noch keine Förderung. Beschluss: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt eine Befreiung von der Baumschutzsatzung für eine Linde auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen Flur 12 Parzellennummer 39. Der ortsbildprägende Baum ist jedoch in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer zu erhalten. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht ist die Krone auf Kosten der Gemeinde Nettersheim stark einzukürzen. Abstimmungsergebnis: Punkt 8: einstimmig ja Maßnahmen im Rahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege hier: Sachstandsbericht Ausgleichsmaßnahme Fledermausbiotop im Zuge der Planung des Weiterbaus der A 1 - Vorlage 834 /X.L. - Vorsitzender Hilger weist darauf hin, dass im nichtöffentlichen Teil die Beschlussfassung über die Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses bzgl. der Ausgleichsmaßnahme anstehe. Ihm sei allerdings wichtig gewesen, auch öffentlich über dieses Thema zu informieren. Der Bürgermeister führt aus, dass man bereits seit Jahren intensiv versucht habe, diese vorgezogene Ausgleichsmaßnahme zu realisieren. Jetzt habe man im Oktober eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung abschließen können, basierend auf dem vorgestellten Gutachten über die Entschädigung von Waldflächen, die als vorgezogene Ausgleichsfläche für den Weiterbau der A1 in Anspruch genommen werden. Der Betrag in Höhe von ca. 600.000 Euro sei zugesichert und werde noch in 2017 dem Haushalt zugutekommen. Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.11.2017 Seite 10 Auf Nachfrage des Vorsitzenden bestätigt der Bürgermeister, dass diese Ausgleichszahlung auch dann bei der Gemeinde verbleibe, wenn die Autobahn nicht weitergebaut werde. Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt die Ausführungen zum Sachstand der Ausgleichsmaßnahme Fledermausbiotop im Zuge der Planung des Weiterbaus der A1 zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 9: einstimmig ja Mitteilungen und Informationen Mitteilungen und Informationen liegen nicht vor. gez. Hilger gez. Züll gez. Pracht ____________________ ____________________ ____________________ Vorsitzender Schriftführer Gesehen: Der Bürgermeister Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.11.2017 Seite 11