Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
250 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
20.11.17, 09:00
Aktualisiert
20.11.17, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 11. Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft der Gemeinde
Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 07.11.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Beginn der Sitzung:
17:00 Uhr
Ende der Sitzung
19:33 Uhr
Am Dienstag, 07.11.2017, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die
11. Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) statt.
Anwesend sind:
Vorsitzender
Hilger, Franz-Josef
sowie die Ratsmitglieder und
sachkundigen Bürger
Bannert, Roland (vertritt List, Hermann)
Falkenberg, Josef (vertritt Mauel, Hanjo)
Geißler, Ferdi
Klinkhammer, Norbert
Mayer, Gerhard
Meyer, Siegfried
Rosenbaum, Burkhard
Schmidt, Bruno
Schmitz, Ralf
Zingsheim; Franz-Josef
Außerdem sind anwesend
Bürgermeister
Allgemeiner Vertreter
Gemeindeamtsrätin
Forstamtsrat
Verwaltungsangestellte
Pracht, Wilfried
Crump, Norbert
Glehn, Daniela
Schmieder, Wolfgang
Züll, Andrea als Schriftführerin
Seitens des Regionalforstamtes
Hocheifel-Zülpicher Börde
Maur, Thomas
Presse
Zuhörer
1 – zeitweise
1 - zeitweise
Entschuldigt fehlen die Ausschussmitglieder Hermann List und Hanjo Mauel.
Vorsitzender Hilger begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft
fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben.
Seitens des Regionalforstamtes Hocheifel-Zülpicher Börde stellt sich Herr Thomas
Maur kurz vor. Er sei Fachbereichsleiter Dienstleistungen im Regionalforstamt und
übernehme heute die Vertretung für den verhinderten Forstamtsleiter Christoph Böltz.
Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Ausschuss für
Landwirtschaft einstimmig folgende Änderungen zur Tagesordnung:
Forst-
und
ERWEITERUNG
B)
Nichtöffentlicher Teil
Punkt 3:
Vertragsangelegenheiten
hier: Entgeltliche Jagderlaubnisscheine
- Vorlage 790 /X.L. Z.1 -
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.11.2017
Seite 2
Damit wird
einstimmig
nachstehende Tagesordnung festgesetzt:
Tagesordnung
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 1:
Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung
- Vorlage 785 /X.L. -
4
Punkt 2:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
- Vorlage 786 /X.L. -
5
Punkt 3:
Forstwirtschaftsplan 2017
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 787 /X.L. -
6
Punkt 4:
Erlass des Forstwirtschaftsplanes 2018
- Vorlage 788 /X.L. -
7
Punkt 5:
Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der
forstlichen Betreuung
- Vorlage 831 /X.L. -
7
Punkt 6:
Antrag der UNA-Fraktion
hier: Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen der
Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 791 /X.L. -
8
Punkt 7:
Baumpflegemaßnahme Marmagen
- Vorlage 833 /X.L. -
10
Punkt 8:
Maßnahmen im Rahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege
hier: Sachstandsbericht Ausgleichsmaßnahme
Fledermausbiotop im Zuge der Planung des
Weiterbaus der A 1
- Vorlage 834 /X.L. -
10
Punkt 9:
Mitteilungen und Informationen
11
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.11.2017
Seite
Seite 3
A)
Öffentlicher Teil
Punkt
1:
Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung
- Vorlage 785 /X.L. -
Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass in der Baumschutzsatzung kein
Hinweis auf „ortsbildprägende“ Bäume enthalten sei und erkundigt sich, wer diese
Feststellung treffe, ob ein Baum ortsbildprägend sei oder nicht. Seiner Meinung nach
müsse diese Begrifflichkeit und ihre entsprechende Definition auch in die Satzung
einfließen.
Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass es sich hier meist um Einzelbäume handele,
die mit spezieller Kronenbildung und in Verbindung mit Gebäuden/Örtlichkeiten das
Dorf- bzw. Straßenbild prägen. Es handele sich hier sicherlich um eine subjektive
Betrachtung. Die Bewertung der Bäume finde im Team statt. Oft finde man solche
einzelnen Bäume z. B. an alten Schulen.
Mit der Baumschutzsatzung wolle man dazu beitragen, dass die Dörfer sich
hinsichtlich der Ökologie/Durchgrünung weiterhin positiv entwickeln. Auch wenn es
viele Befreiungsanträge gebe, über die es zu entscheiden gelte, lohne sich dieser
Aufwand im Interesse des jeweiligen Ortsbildes.
Bezüglich der Aufnahme der Begrifflichkeit in die Satzung schlägt der Bürgermeister
vor, die vorliegende Baumschutzsatzung mit der Mustersatzung des Städte/Gemeindebundes zu vergleichen und in der nächsten Sitzung in Form einer Synopse
etwaige Änderungsempfehlungen vorzuschlagen.
Dies findet allgemein Zustimmung.
Beschluss:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt folgende Befreiungen von der
Baumschutzsatzung für:
1. zwei
Fichten,
eine
Buche
und
einen
Thujabaum,
Antrag
des
Grundstückeigentümers Gemarkung Marmagen, Flur 10, Nr. 304, „Steinbüchel“,
53947 Nettersheim-Marmagen
2. eine Kastanie, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947
Nettersheim-Zingsheim
3. eine Kiefer, Antrag des Grundstückeigentümers „Hardtstraße 33“, 53947
Nettersheim-Bouderath
4. zwanzig Fichten, Antrag des Grundstückeigentümers „Triftstraße 8“, 53947
Nettersheim-Tondorf
5. eine Tanne, Antrag des Grundstückeigentümers „Holzmülheimer Straße 15“,
53947 Nettersheim-Frohngau
6. einen Thujabaum, Antrag des Grundstückeigentümers „Auf Helwen 12“, 53947
Nettersheim-Zingsheim
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.11.2017
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7. eine Kastanie, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947
Nettersheim-Zingsheim
8. eine Flügelnuss, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947
Nettersheim-Zingsheim
9. eine Linde, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947
Nettersheim- Zingsheim
10.drei Fichten und einen Mammutbaum, Antrag des Grundstückeigentümers
„Hubertusstraße 16 und 18“, 53947 Nettersheim
11.einen Ahorn, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947
Nettersheim-Zingsheim
12.dreizehn Douglasien, Antrag des Grundstückeigentümers „Weidenstraße 37“,
53947 Nettersheim-Zingsheim
13.vier Fichten, Antrag des Grundstückeigentümers „Willenberger Straße 6“,
53947 Nettersheim-Zingsheim
14.eine Kastanie, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947
Nettersheim-Zingsheim
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beauftragt die Verwaltung, für die
nächste
Forstausschusssitzung
eine
Vergleichssynopse
der
geltenden
Baumschutzsatzung mit der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes
vorzubereiten und entsprechende Änderungsempfehlungen auszuarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
(Ausschussmitglied Norbert Klinkhammer hat an Beratung u.
Beschlussfassung zu Punkt 3 der Vorlage wegen Befangenheit
nicht teilgenommen.
Punkt
2:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
- Vorlage 786 /X.L. -
Forstamtsrat Schmieder teilt mit, dass die der Vorlage beigefügte Streckenmeldung
die Abschusszahlen bis zum 30.09.2017 enthalte. Zwischenzeitlich liege eine
aktualisierte Streckenmeldung zum 03.11.2017 vor, die der Niederschrift als Anlage
beigefügt werde.
Ausschussmitglied Zingsheim berichtet in diesem Zusammenhang von einer
Versammlung der Landwirtschaft bzgl. Strategien zur Bekämpfung der Schweinepest.
Er regt an, für Schweine ebenfalls eine Art Streckenmeldung einzuführen. Die
Population müsse klein gehalten werden, um auch vor allem negative Auswirkungen
auf die Nutztierhaltung zu verhindern.
Herr Schmieder informiert, dass die Landesregierung bereits reagiert habe und
Maßnahmen zur Erhöhung des Schwarzwildabschusses eingeführt habe, z.B. werde die
notwendige Trichinenschau zwischenzeitlich gefördert. Vorwiegendes Problem sei
allerdings, dass sich der Schwarzwildabschuss für Jäger aufgrund des Preisverfalls
wirtschaftlich kaum lohne.
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.11.2017
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Ausschussmitglied Mayer betont, dass der Bestand durch die Pächter gering gehalten
werden müsse, hier dürften seiner Meinung nach wirtschaftliche Gründe keine Rolle
spielen. Er erkundigt sich diesbezüglich, ob bei Nichteinhaltung der vorgegebenen
Rotwildabschusszahlen irgendwelche Sanktionen folgen würden.
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass man als Konsequenz dazu übergegangen sei,
einige Reviere nicht mehr längerfristig für 9 oder 12 Jahre zu verpachten, sondern
hier jährliche Jagderlaubnisscheine vergebe. Weiterhin strebe man auch mit den
Nachbargemeinden eine Zusammenarbeit an, was teilweise auch schon funktioniere.
Die eingeschlagene Richtung sehe man als erfolgversprechend an und werde weiter so
verfahren, bis die Rotwildzahlen wieder als verträglich angesehen werden könnten, so
der Bürgermeister weiter.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zur jagdlichen
Bewirtschaftung des Gemeindewaldes zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
3:
einstimmig ja
Forstwirtschaftsplan 2017
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 787 /X.L. -
Ergänzend zur Vorlage erläutert Herr Maur den derzeitigen Sachstand zum
Forstwirtschaftsplan 2017. Ausschussmitglied Rosenbaum bezieht sich auf die beim
Nadelholz genannten Schälschäden und erkundigt sich, ob man hierzu einen
ungefähren Schadenswert beziffern könne. Hierzu teilt Herr Maur mit, dass man keine
genaue Summe benennen könne, allerdings zweifelsfrei eine anteilige Rotfäule zu
einer erheblichen Minderung des Holzwertes führe.
Ausschussmitglied Mayer fragt bzgl. der genannten Ausgaben für Instandsetzung u.
Unterhaltung von Waldwegen in Höhe von 39.050 Euro an, ob die Verwaltung in Form
einer Auflistung über die durchgeführten Instandsetzungsmaßnahmen informieren
könne.
Der Bürgermeister sagt zu, eine entsprechende Aufstellung der Niederschrift
beizufügen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Sachstandsbericht zum
Forstwirtschaftsplan 2017 zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.11.2017
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Punkt
4:
Erlass des Forstwirtschaftsplanes 2018
- Vorlage 788 /X.L. -
Anhand einer Präsentation stellt Herr Maur die Einzelheiten des Entwurfs zum
Forstwirtschaftsplan 2018 vor.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Geißler erklärt Herr Schmieder, dass es sich bei
dem Ansatz für Flächenräumung/Hackschnitzelmaterial in Höhe von 16.500 Euro nur
um die anteiligen Kosten handele, um das Material an den Wegesrand zu bringen.
Kosten für Hacken und Transport zur Anlage seien hier nicht enthalten, diese gingen
zu Lasten des separat geführten Holzenergiehofes.
Ausschussmitglied Mayer bittet um Erläuterung des Ansatzes für ökologische
Maßnahmen und erkundigt sich weiterhin, ob beim Wald auch eine Kapitalverzinsung
möglich sei.
Der Bürgermeister verweist hierzu auf das vorgelegte Gutachten bzgl. der
Ausgleichsmaßnahme A1, in dem die entsprechende Berechnung dargelegt sei. Hier
erwarte man noch eine Restzahlung hinsichtlich der Zinssatzanpassung.
Eine Eigenkapitalverzinsung beim Wald gebe es nicht, da es sich nicht um einen
Eigenbetrieb handele, der nach der Eigenbetriebsverordnung eine solche vorsehe.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, den Forstwirtschaftsplan 2018 in vorgelegter Form zu
genehmigen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
5:
einstimmig ja
Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen
Betreuung
- Vorlage 831 /X.L. -
Herr Maur erklärt die Hintergründe des seit einigen Jahren bestehenden Kartellstreits
zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Bundeskartellamt aufgrund der
kooperativen Holzvermarktung. Neben Baden-Württemberg seien auch NRW,
Rheinland-Pfalz, Hessen und Thüringen hiervon betroffen.
Bei einem gemeinsamen Gesprächstermin von Ministerium, Landesbetrieb Wald und
Holz und dem Bundeskartellamt am 11.09. sei deutlich geworden, dass das
Bundeskartellamt die kooperative Holzvermarktung über die Landesforstverwaltung
als rechtswidrigen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht ansehe und davon überzeugt
sei,
dass
dies
im
Beschwerdeverfahren
von
Baden-Württemberg
beim
Bundesgerichtshof bestätigt werde. In der Konsequenz bedeute dies, dass die
Holzvermarktung durch den Landesbetrieb für den Privat- und Körperschaftswald zu
beenden sei.
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.11.2017
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Ausführlich erläutert Herr Maur die Eckpunkte des im Anschluss an den Termin von
der Ministerin zur Kenntnis gegebenen Informationsschreibens. Außerdem informiert
er über das im Schreiben ebenfalls dargelegte Auskunftsersuchen der EU-Kommission
zur Beihilfe.
Der Bürgermeister informiert, dass am 23.11. ein Gespräch des Verbandes der
kommunalen Waldbesitzer mit dem Staatssekretär stattfinde, wo man konkret die
kommunale Sicht zu dieser Problematik und mögliche Kooperationen besprechen
werde.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zur Kartell- und
beihilferechtlichen Problematik in der forstlichen Betreuung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
6:
einstimmig ja
Antrag der UNA-Fraktion
hier: Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen der Gemeinde
Nettersheim
- Vorlage 791 /X.L. -
Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass er für diesen Tagesordnungspunkt den
Vorsitz an seinen Stellvertreter Franz-Josef Zingsheim abgebe, um den von seiner
Fraktion gestellten Antrag begründen zu können.
Es gehe der Fraktion insbesondere um eine Anpassung an die aktuelle Entwicklung.
Die Kriterien für die Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen der Gemeinde seien
in Anbetracht einer sich ändernden Umwelt zu überprüfen, wobei vor allem
ökologische Gesichtspunkte eine Rolle spielen sollten. Ein Ausbringen von Fremdgülle
sei nicht zu erlauben. In der Nachbarkommune Bad Münstereifel seien beispielsweise
Brunnen aufgrund Gülle bedingter erhöhter Nitratbelastung geschlossen worden.
Zwischenzeitlich seien dort geänderte Bestimmungen erlassen worden, um dies zu
verhindern.
Auch das aktuelle Thema „Glyphosat“ sei zu berücksichtigen. Wenn auch nicht
nachgewiesen sei, dass dieser Stoff krebserregend sei, so seien die Folgen auf die
biologische Vielfalt unstrittig. Hier müsse eine Gemeinde, die für die Biodiversität
stehe, Stellung beziehen.
Herr Zingsheim teilt mit, dass der Antrag in seinem Urlaub entstanden sei und er nicht
habe mitwirken können. Viele der genannten Punkte seien unstrittig, allerdings bitte
er im Hinblick auf die Landwirtschaft darum, etwaige neue Kriterien mit Augenmaß
festzulegen.
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.11.2017
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Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass es nicht darum gehe, ob es eigene
oder fremde Gülle sei, die als Dünger aufgebracht werde. Es gebe einen Düngeplan
der Landwirtschaftskammer und vordringlich sei, dass keine Überdüngung stattfinde.
Da in seiner Fraktion noch Beratungsbedarf bestehe, bittet er um eine Verschiebung
der Beschlussfassung über den Antrag in die Ratssitzung.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die gemeindlichen Pachtverträge bereits seit
den 80er Jahren mit entsprechenden Auflagen verbunden seien. Es gebe
Kooperationen mit Wasserwirtschaft und Landwirtschaft und es finde eine geordnete
Düngung statt. Da, wo es erhöhte Nitratbelastungen gebe, werde gänzlich auf
Düngung verzichtet.
Auch aufgrund dieser Regelungen sei die Gemeinde Biodiversitätskommune geworden.
Trotzdem sei einzuräumen, dass die Entwicklung hin zu einer erhöhten Nitratbelastung
gehe.
Da aktuell keine neuen Pachtverträge anstünden, schlage er daher vor, in der
nächsten Fachausschusssitzung den Berater der Landwirtschaftskammer einzuladen,
um eine Fachmeinung einzuholen, gegebenenfalls auch unter Mitwirkung der
Biologischen
Station,
der
Unteren
Wasserbehörde
und
der
Unteren
Naturschutzbehörde.
Dies findet allgemein Zustimmung.
Anschließend ergibt sich eine Diskussion darüber, ob der Antrag der UNA
zurückzuziehen sei. Der zweite Satz hinsichtlich des Ausbringens von Fremdgülle sei
bei einer Aufrechterhaltung des Antrags laut Meinung von Vertretern aus CDU- und
SPD-Fraktion zu streichen.
Da der Vorschlag des Bürgermeisters im Sinne der UNA-Fraktion sei – so
Fraktionsvorsitzender Hilger - ziehe die Fraktion den Antrag zunächst zurück und
werde ihn ggf. in der nächsten Fachausschusssitzung nach der Information über den
Experten der Landwirtschaftskammer neu stellen.
Herr Zingsheim lässt daraufhin über den Vorschlag des Bürgermeisters bzgl. der
weiteren Vorgehensweise abstimmen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beauftragt die Verwaltung, zur nächsten
Fachausschusssitzung den Berater der Landwirtschaftskammer sowie Vertreter der
Unteren Wasserbehörde, der Unteren Naturschutzbehörde sowie der Biologischen
Station einzuladen, um deren Fachmeinung bzgl. der Gülleproblematik und der
Kriterien der Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen der Gemeinde einzuholen.
Nach Vorliegen der entsprechenden Sachkunde ist das Thema neu zu beraten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.11.2017
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Punkt
7:
Baumpflegemaßnahme Marmagen
- Vorlage 833 /X.L. -
Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich, ob die in der Vorlage
Vorgehensweise auch bei anderen Bäumen Anwendung finden könne.
dargestellte
Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass es sich um eine Linde auf einem
ursprünglichen
Gemeindegrundstück
handele,
die
das
Straßenbild
präge.
Ursprüngliches Begehren des jetzigen Grundstückseigentümers sei ein Entfernen des
Baumes gewesen. Man habe nun gemeinsam überlegt, wie der Baum zu retten sei.
Zukünftig wolle man entsprechende Förderungen für baumpflegerische Maßnahmen
beantragen, um häufiger solch eine Lösung anbieten zu können. Im vorliegenden Fall
gebe es allerdings noch keine Förderung.
Beschluss:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt eine Befreiung von der
Baumschutzsatzung für eine Linde auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen Flur 12
Parzellennummer 39.
Der
ortsbildprägende
Baum
ist
jedoch
in
Abstimmung
mit
dem
Grundstückseigentümer zu erhalten. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht
ist die Krone auf Kosten der Gemeinde Nettersheim stark einzukürzen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
8:
einstimmig ja
Maßnahmen im Rahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege
hier: Sachstandsbericht Ausgleichsmaßnahme Fledermausbiotop
im Zuge der Planung des Weiterbaus der A 1
- Vorlage 834 /X.L. -
Vorsitzender Hilger weist darauf hin, dass im nichtöffentlichen Teil die
Beschlussfassung über die Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses bzgl. der
Ausgleichsmaßnahme anstehe. Ihm sei allerdings wichtig gewesen, auch öffentlich
über dieses Thema zu informieren.
Der Bürgermeister führt aus, dass man bereits seit Jahren intensiv versucht habe,
diese vorgezogene Ausgleichsmaßnahme zu realisieren. Jetzt habe man im Oktober
eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung abschließen können, basierend auf dem
vorgestellten Gutachten über die Entschädigung von Waldflächen, die als vorgezogene
Ausgleichsfläche für den Weiterbau der A1 in Anspruch genommen werden. Der
Betrag in Höhe von ca. 600.000 Euro sei zugesichert und werde noch in 2017 dem
Haushalt zugutekommen.
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.11.2017
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Auf Nachfrage des Vorsitzenden bestätigt der Bürgermeister, dass diese
Ausgleichszahlung auch dann bei der Gemeinde verbleibe, wenn die Autobahn nicht
weitergebaut werde.
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt die Ausführungen zum Sachstand der Ausgleichsmaßnahme
Fledermausbiotop im Zuge der Planung des Weiterbaus der A1 zustimmend zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 9:
einstimmig ja
Mitteilungen und Informationen
Mitteilungen und Informationen liegen nicht vor.
gez. Hilger
gez. Züll
gez. Pracht
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Vorsitzender
Schriftführer
Gesehen:
Der Bürgermeister
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