Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
147 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
17.11.17, 12:34
Aktualisiert
17.11.17, 12:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 11. Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft der Gemeinde
Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 07.11.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt
1:
Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung
- Vorlage 785 /X.L. -
Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass in der Baumschutzsatzung kein
Hinweis auf „ortsbildprägende“ Bäume enthalten sei und erkundigt sich, wer diese
Feststellung treffe, ob ein Baum ortsbildprägend sei oder nicht. Seiner Meinung nach
müsse diese Begrifflichkeit und ihre entsprechende Definition auch in die Satzung
einfließen.
Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass es sich hier meist um Einzelbäume handele,
die mit spezieller Kronenbildung und in Verbindung mit Gebäuden/Örtlichkeiten das
Dorf- bzw. Straßenbild prägen. Es handele sich hier sicherlich um eine subjektive
Betrachtung. Die Bewertung der Bäume finde im Team statt. Oft finde man solche
einzelnen Bäume z. B. an alten Schulen.
Mit der Baumschutzsatzung wolle man dazu beitragen, dass die Dörfer sich
hinsichtlich der Ökologie/Durchgrünung weiterhin positiv entwickeln. Auch wenn es
viele Befreiungsanträge gebe, über die es zu entscheiden gelte, lohne sich dieser
Aufwand im Interesse des jeweiligen Ortsbildes.
Bezüglich der Aufnahme der Begrifflichkeit in die Satzung schlägt der Bürgermeister
vor, die vorliegende Baumschutzsatzung mit der Mustersatzung des Städte/Gemeindebundes zu vergleichen und in der nächsten Sitzung in Form einer Synopse
etwaige Änderungsempfehlungen vorzuschlagen.
Dies findet allgemein Zustimmung.
Beschluss:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt folgende Befreiungen von der
Baumschutzsatzung für:
1. zwei
Fichten,
eine
Buche
und
einen
Thujabaum,
Antrag
des
Grundstückeigentümers Gemarkung Marmagen, Flur 10, Nr. 304, „Steinbüchel“,
53947 Nettersheim-Marmagen
2. eine Kastanie, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947
Nettersheim-Zingsheim
3. eine Kiefer, Antrag des Grundstückeigentümers „Hardtstraße 33“, 53947
Nettersheim-Bouderath
4. zwanzig Fichten, Antrag des Grundstückeigentümers „Triftstraße 8“, 53947
Nettersheim-Tondorf
5. eine Tanne, Antrag des Grundstückeigentümers „Holzmülheimer Straße 15“,
53947 Nettersheim-Frohngau
6. einen Thujabaum, Antrag des Grundstückeigentümers „Auf Helwen 12“, 53947
Nettersheim-Zingsheim
7. eine Kastanie, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947
Nettersheim-Zingsheim
8. eine Flügelnuss, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947
Nettersheim-Zingsheim
9. eine Linde, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947
Nettersheim- Zingsheim
10.drei Fichten und einen Mammutbaum, Antrag des Grundstückeigentümers
„Hubertusstraße 16 und 18“, 53947 Nettersheim
11.einen Ahorn, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947
Nettersheim-Zingsheim
12.dreizehn Douglasien, Antrag des Grundstückeigentümers „Weidenstraße 37“,
53947 Nettersheim-Zingsheim
13.vier Fichten, Antrag des Grundstückeigentümers „Willenberger Straße 6“,
53947 Nettersheim-Zingsheim
14.eine Kastanie, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947
Nettersheim-Zingsheim
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beauftragt die Verwaltung, für die
nächste
Forstausschusssitzung
eine
Vergleichssynopse
der
geltenden
Baumschutzsatzung mit der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes
vorzubereiten und entsprechende Änderungsempfehlungen auszuarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
(Ausschussmitglied Norbert Klinkhammer hat an Beratung u.
Beschlussfassung zu Punkt 3 der Vorlage wegen Befangenheit
nicht teilgenommen.
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.11.2017
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