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Beschlusstext (Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
147 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
17.11.17, 12:34
Aktualisiert
17.11.17, 12:34
Beschlusstext (Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung) Beschlusstext (Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 11. Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 07.11.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 1: Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung - Vorlage 785 /X.L. - Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass in der Baumschutzsatzung kein Hinweis auf „ortsbildprägende“ Bäume enthalten sei und erkundigt sich, wer diese Feststellung treffe, ob ein Baum ortsbildprägend sei oder nicht. Seiner Meinung nach müsse diese Begrifflichkeit und ihre entsprechende Definition auch in die Satzung einfließen. Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass es sich hier meist um Einzelbäume handele, die mit spezieller Kronenbildung und in Verbindung mit Gebäuden/Örtlichkeiten das Dorf- bzw. Straßenbild prägen. Es handele sich hier sicherlich um eine subjektive Betrachtung. Die Bewertung der Bäume finde im Team statt. Oft finde man solche einzelnen Bäume z. B. an alten Schulen. Mit der Baumschutzsatzung wolle man dazu beitragen, dass die Dörfer sich hinsichtlich der Ökologie/Durchgrünung weiterhin positiv entwickeln. Auch wenn es viele Befreiungsanträge gebe, über die es zu entscheiden gelte, lohne sich dieser Aufwand im Interesse des jeweiligen Ortsbildes. Bezüglich der Aufnahme der Begrifflichkeit in die Satzung schlägt der Bürgermeister vor, die vorliegende Baumschutzsatzung mit der Mustersatzung des Städte/Gemeindebundes zu vergleichen und in der nächsten Sitzung in Form einer Synopse etwaige Änderungsempfehlungen vorzuschlagen. Dies findet allgemein Zustimmung. Beschluss: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt folgende Befreiungen von der Baumschutzsatzung für: 1. zwei Fichten, eine Buche und einen Thujabaum, Antrag des Grundstückeigentümers Gemarkung Marmagen, Flur 10, Nr. 304, „Steinbüchel“, 53947 Nettersheim-Marmagen 2. eine Kastanie, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim 3. eine Kiefer, Antrag des Grundstückeigentümers „Hardtstraße 33“, 53947 Nettersheim-Bouderath 4. zwanzig Fichten, Antrag des Grundstückeigentümers „Triftstraße 8“, 53947 Nettersheim-Tondorf 5. eine Tanne, Antrag des Grundstückeigentümers „Holzmülheimer Straße 15“, 53947 Nettersheim-Frohngau 6. einen Thujabaum, Antrag des Grundstückeigentümers „Auf Helwen 12“, 53947 Nettersheim-Zingsheim 7. eine Kastanie, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim 8. eine Flügelnuss, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim 9. eine Linde, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim- Zingsheim 10.drei Fichten und einen Mammutbaum, Antrag des Grundstückeigentümers „Hubertusstraße 16 und 18“, 53947 Nettersheim 11.einen Ahorn, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim 12.dreizehn Douglasien, Antrag des Grundstückeigentümers „Weidenstraße 37“, 53947 Nettersheim-Zingsheim 13.vier Fichten, Antrag des Grundstückeigentümers „Willenberger Straße 6“, 53947 Nettersheim-Zingsheim 14.eine Kastanie, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beauftragt die Verwaltung, für die nächste Forstausschusssitzung eine Vergleichssynopse der geltenden Baumschutzsatzung mit der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes vorzubereiten und entsprechende Änderungsempfehlungen auszuarbeiten. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja (Ausschussmitglied Norbert Klinkhammer hat an Beratung u. Beschlussfassung zu Punkt 3 der Vorlage wegen Befangenheit nicht teilgenommen. Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.11.2017 Seite 2