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Beschlusstext (Antrag der UNA-Fraktion hier: Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen der Gemeinde Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
133 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
17.11.17, 12:34
Aktualisiert
17.11.17, 12:34
Beschlusstext (Antrag der UNA-Fraktion
hier:	Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen der Gemeinde Nettersheim) Beschlusstext (Antrag der UNA-Fraktion
hier:	Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen der Gemeinde Nettersheim)

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Beschluss aus der 11. Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 07.11.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 6: Antrag der UNA-Fraktion hier: Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen der Gemeinde Nettersheim - Vorlage 791 /X.L. - Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass er für diesen Tagesordnungspunkt den Vorsitz an seinen Stellvertreter Franz-Josef Zingsheim abgebe, um den von seiner Fraktion gestellten Antrag begründen zu können. Es gehe der Fraktion insbesondere um eine Anpassung an die aktuelle Entwicklung. Die Kriterien für die Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen der Gemeinde seien in Anbetracht einer sich ändernden Umwelt zu überprüfen, wobei vor allem ökologische Gesichtspunkte eine Rolle spielen sollten. Ein Ausbringen von Fremdgülle sei nicht zu erlauben. In der Nachbarkommune Bad Münstereifel seien beispielsweise Brunnen aufgrund Gülle bedingter erhöhter Nitratbelastung geschlossen worden. Zwischenzeitlich seien dort geänderte Bestimmungen erlassen worden, um dies zu verhindern. Auch das aktuelle Thema „Glyphosat“ sei zu berücksichtigen. Wenn auch nicht nachgewiesen sei, dass dieser Stoff krebserregend sei, so seien die Folgen auf die biologische Vielfalt unstrittig. Hier müsse eine Gemeinde, die für die Biodiversität stehe, Stellung beziehen. Herr Zingsheim teilt mit, dass der Antrag in seinem Urlaub entstanden sei und er nicht habe mitwirken können. Viele der genannten Punkte seien unstrittig, allerdings bitte er im Hinblick auf die Landwirtschaft darum, etwaige neue Kriterien mit Augenmaß festzulegen. Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass es nicht darum gehe, ob es eigene oder fremde Gülle sei, die als Dünger aufgebracht werde. Es gebe einen Düngeplan der Landwirtschaftskammer und vordringlich sei, dass keine Überdüngung stattfinde. Da in seiner Fraktion noch Beratungsbedarf bestehe, bittet er um eine Verschiebung der Beschlussfassung über den Antrag in die Ratssitzung. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die gemeindlichen Pachtverträge bereits seit den 80er Jahren mit entsprechenden Auflagen verbunden seien. Es gebe Kooperationen mit Wasserwirtschaft und Landwirtschaft und es finde eine geordnete Düngung statt. Da, wo es erhöhte Nitratbelastungen gebe, werde gänzlich auf Düngung verzichtet. Auch aufgrund dieser Regelungen sei die Gemeinde Biodiversitätskommune geworden. Trotzdem sei einzuräumen, dass die Entwicklung hin zu einer erhöhten Nitratbelastung gehe. Da aktuell keine neuen Pachtverträge anstünden, schlage er daher vor, in der nächsten Fachausschusssitzung den Berater der Landwirtschaftskammer einzuladen, um eine Fachmeinung einzuholen, gegebenenfalls auch unter Mitwirkung der Biologischen Station, der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde. Dies findet allgemein Zustimmung. Anschließend ergibt sich eine Diskussion darüber, ob der Antrag der UNA zurückzuziehen sei. Der zweite Satz hinsichtlich des Ausbringens von Fremdgülle sei bei einer Aufrechterhaltung des Antrags laut Meinung von Vertretern aus CDU- und SPD-Fraktion zu streichen. Da der Vorschlag des Bürgermeisters im Sinne der UNA-Fraktion sei – so Fraktionsvorsitzender Hilger - ziehe die Fraktion den Antrag zunächst zurück und werde ihn ggf. in der nächsten Fachausschusssitzung nach der Information über den Experten der Landwirtschaftskammer neu stellen. Herr Zingsheim lässt daraufhin über den Vorschlag des Bürgermeisters bzgl. der weiteren Vorgehensweise abstimmen. Beschluss: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beauftragt die Verwaltung, zur nächsten Fachausschusssitzung den Berater der Landwirtschaftskammer sowie Vertreter der Unteren Wasserbehörde, der Unteren Naturschutzbehörde sowie der Biologischen Station einzuladen, um deren Fachmeinung bzgl. der Gülleproblematik und der Kriterien der Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen der Gemeinde einzuholen. Nach Vorliegen der entsprechenden Sachkunde ist das Thema neu zu beraten. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 07.11.2017 Seite 2