Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
89 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
17.11.17, 12:34
Aktualisiert
17.11.17, 12:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 11. Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft der Gemeinde
Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 07.11.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt
5:
Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen
Betreuung
- Vorlage 831 /X.L. -
Herr Maur erklärt die Hintergründe des seit einigen Jahren bestehenden Kartellstreits
zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Bundeskartellamt aufgrund der
kooperativen Holzvermarktung. Neben Baden-Württemberg seien auch NRW,
Rheinland-Pfalz, Hessen und Thüringen hiervon betroffen.
Bei einem gemeinsamen Gesprächstermin von Ministerium, Landesbetrieb Wald und
Holz und dem Bundeskartellamt am 11.09. sei deutlich geworden, dass das
Bundeskartellamt die kooperative Holzvermarktung über die Landesforstverwaltung
als rechtswidrigen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht ansehe und davon überzeugt
sei,
dass
dies
im
Beschwerdeverfahren
von
Baden-Württemberg
beim
Bundesgerichtshof bestätigt werde. In der Konsequenz bedeute dies, dass die
Holzvermarktung durch den Landesbetrieb für den Privat- und Körperschaftswald zu
beenden sei.
Ausführlich erläutert Herr Maur die Eckpunkte des im Anschluss an den Termin von
der Ministerin zur Kenntnis gegebenen Informationsschreibens. Außerdem informiert
er über das im Schreiben ebenfalls dargelegte Auskunftsersuchen der EU-Kommission
zur Beihilfe.
Der Bürgermeister informiert, dass am 23.11. ein Gespräch des Verbandes der
kommunalen Waldbesitzer mit dem Staatssekretär stattfinde, wo man konkret die
kommunale Sicht zu dieser Problematik und mögliche Kooperationen besprechen
werde.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zur Kartell- und
beihilferechtlichen Problematik in der forstlichen Betreuung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja