Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2010 hier: Zuleitung des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses sowie Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung gem. § 96 Abs. 1 GO NRW )

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
28.06.12, 18:23
Aktualisiert
28.06.12, 18:23
Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2010
hier: Zuleitung des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses sowie Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung gem. § 96 Abs. 1 GO NRW ) Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2010
hier: Zuleitung des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses sowie Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung gem. § 96 Abs. 1 GO NRW )

öffnen download melden Dateigröße: 90 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 22.06.2012 - Der Bürgermeister Az: 22-16-15 S/Mü Nr. der Ratsdrucksache: 805-IX/Z-2 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 03.07.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresabschluss 2010 hier: Zuleitung des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses sowie Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung gem. § 96 Abs. 1 GO NRW __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 805-IX/Z-2 1. Sachverhalt: Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss in seiner Sitzung am 21.06.2012 geprüft. Er schloss sich nach eingehender Prüfung dem Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO über die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 mit abschließendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk an. Er fasste das Ergebnis seiner Beratungen in einem Prüfungsbericht zusammen, der auch den eigenen Bestätigungsvermerk enthält (siehe Anlage). Im Anschluss hat der Rechnungsprüfungsausschuss folgende Empfehlungsbeschlüsse gefasst: 1. Der Rat stellt den Jahresabschluss 2010 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW fest. (Beschluss bei 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung) 2. Der Rat erteilt dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung. (Beschluss bei 9 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme) 3. Der Rat beschließt, den Jahresfehlbetrag i.H.v. 9.760.717,22 € der Allgemeinen Rücklage zu entnehmen. (Beschluss bei 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung) 2. Rechtliche Würdigung Siehe Ursprungs-RD 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis und beschließt: 1. Der Rat stellt den Jahresabschluss 2010 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW fest. 2. Der Rat erteilt dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung. 3. Der Rat beschließt, den Jahresfehlbetrag i.H.v. 9.760.717,22 € der Allgemeinen Rücklage zu entnehmen.