Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
102 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
23.02.12, 18:25
Aktualisiert
27.03.12, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.02.2012
- Der Bürgermeister Az: SW 2
Nr. der Ratsdrucksache: 735-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
07.03.2012
Rat
27.03.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der Wirtschaftspläne 2012 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel
hier: Feststellung
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Berichterstatter: Herr W. Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 735-IX
1. Sachverhalt:
Die Entwürfe der Wirtschaftspläne der Betriebszweige Wasser und Abwasser der Stadtwerke Bad
Münstereifel für das Jahr 2012 mit den Erfolgs- und Vermögensplänen wurden allen Stadtverordneten überreicht. Darüber hinaus sind auch den übrigen Mitgliedern des Betriebsausschusses die
Pläne zwischenzeitlich übersandt worden.
Die Stadt wird erstmalig seit 2005 wieder eine Abwassergebührenhilfe von 34.771 € erhalten. Die
Landesförderung wurde im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2012 geregelt. Die Förderung wird im kommenden Jahr an die Benutzer ausgekehrt. Allerdings ist der Entlastungseffekt
für die Gebühren mit ca. 0,03 €/cbm Schmutzwasser und 0,01 €/qm Niederschlagswasser begrenzt.
Der Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Abwasser ist um die Ertragsverbesserung fortzuschreiben. Dadurch ändern sich folgende Seiten: Feststellung Wirtschaftsplan, Erfolgsplan, Ertrags- und
Aufwandübersicht sowie die Erläuterungen zur Ertragsposition „Landeszuweisung überdurchschnittlich hohe Abwassergebühr“. Die geänderten Seiten des Wirtschaftsplanes sind in der Anlage beigefügt.
2. Rechtliche Würdigung
Wirtschaftspläne sind Grundlage des Betriebs sowie der investiven Tätigkeit und für jedes Jahr
gem. §§ 9 ff Eigenbetriebsverordnung und § 12 Betriebssatzung aufzustellen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Bereitstellung der finanziellen Mittel zum Betrieb und vor allem für die Investitionen in Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Wirtschaftspläne der Betriebszweige Wasser und Abwasser für das Jahr 2012 werden wie
folgt festgestellt:
I. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Wasser
1.a)
Erfolgsplan
Erträge
Aufwendungen
1.b)
Vermögensplan
Einnahmen
Ausgaben
2.623.500 €
2.623.500 €
1.108.000 €
1.108.000 €
2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2012 zur Finanzierung von
Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 405.000 € festgesetzt.
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 437.000 € festgesetzt.
Seite 3 von Ratsdrucksache 735-IX
4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt.
II. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Abwasser
1.a)
Erfolgsplan
Erträge
Aufwendungen
1.b)
Vermögensplan
Einnahmen
Ausgaben
6.162.000 €
6.162.000 €
5,751.000 €
5.751.000 €
2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2012 zur Finanzierung von
Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 3.694.000 € festgesetzt.
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.020.000 € festgesetzt.
4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 150.000 € festgesetzt.