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Beschlussvorlage (Konzeption der" Frühen Hilfen" in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
06.02.2013
Erstellt
24.01.13, 15:10
Aktualisiert
24.01.13, 15:10
Beschlussvorlage (Konzeption der" Frühen Hilfen" in Erftstadt) Beschlussvorlage (Konzeption der" Frühen Hilfen" in Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 11/2013 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 03.01.2013 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: - 20 - Termin 06.02.2013 BM / Dezernent Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Konzeption der" Frühen Hilfen" in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Ab 2012 werden Bundesmittel gezahlt; siehe Vorlage Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 03.01.2013 Beschlussentwurf: Der Konzeption der „Frühen Hilfen“ in Erftstadt wird zugestimmt. Begründung: Der Bund unterstützt mit dem auf vier Jahre befristeten Modellprojekt „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ (2012-2015) gem. § 3 Abs. 4 KKG – Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG), das zum 01.01.2012 in Kraft getreten ist, den flächendeckenden Auf- und Ausbau sowie die Weiterentwicklung von Netzwerken im Bereich der Frühen Hilfen und den Einsatz von Familienhebammen. Mit Datum vom 13.11.2012 wurden Erftstadt    die Gesamtkonzeption der Frühen Hilfen NRW, die Bundesmittel, die beantragt werden konnten und die Antragsformulare vom zuständigen Ministerium zugeschickt. Demnach stehen für Erftstadt Bundesmittel in Höhe von  11.659 € für 2012 und  16.387 € für 2013 zur Verfügung. Kurzfristig musste der Antrag für 2012 gestellt werden, um die entsprechenden Mittel noch ausgezahlt zu bekommen. Der Antrag wurde am 18.12.2012 gestellt. Er entsprach voll und ganz den Förderbedingungen und wurde mit Datum vom 21.12.2012 bewilligt. Die weiteren inhaltlichen Details sind in der Gesamtkonzeption des Landes und der Konzeption der Stadt Erftstadt verschriftlicht. I.V. (Erner) -2-