Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
06.02.2013
Erstellt
24.01.13, 15:10
Aktualisiert
24.01.13, 15:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 11/2013
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 03.01.2013
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
- 20 -
Termin
06.02.2013
BM / Dezernent
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Konzeption der" Frühen Hilfen" in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Ab 2012 werden Bundesmittel gezahlt; siehe Vorlage
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 03.01.2013
Beschlussentwurf:
Der Konzeption der „Frühen Hilfen“ in Erftstadt wird zugestimmt.
Begründung:
Der Bund unterstützt mit dem auf vier Jahre befristeten Modellprojekt „Bundesinitiative Netzwerke
Frühe Hilfen und Familienhebammen“ (2012-2015) gem. § 3 Abs. 4 KKG –
Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG), das zum 01.01.2012 in Kraft getreten ist, den
flächendeckenden Auf- und Ausbau sowie die Weiterentwicklung von Netzwerken im Bereich der
Frühen Hilfen und den Einsatz von Familienhebammen.
Mit Datum vom 13.11.2012 wurden Erftstadt
die Gesamtkonzeption der Frühen Hilfen NRW,
die Bundesmittel, die beantragt werden konnten und
die Antragsformulare
vom zuständigen Ministerium zugeschickt.
Demnach stehen für Erftstadt Bundesmittel in Höhe von
11.659 € für 2012 und
16.387 € für 2013
zur Verfügung.
Kurzfristig musste der Antrag für 2012 gestellt werden, um die entsprechenden Mittel noch
ausgezahlt zu bekommen.
Der Antrag wurde am 18.12.2012 gestellt. Er entsprach voll und ganz den Förderbedingungen und
wurde mit Datum vom 21.12.2012 bewilligt.
Die weiteren inhaltlichen Details sind in der Gesamtkonzeption des Landes und der Konzeption
der Stadt Erftstadt verschriftlicht.
I.V.
(Erner)
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