Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
28.06.2012
Erstellt
15.06.12, 18:26
Aktualisiert
28.06.12, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 11.06.2012
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 829-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Anfrage bzgl. des Grundstücks Gemarkung Nöthen, Flur 1, Flurstück 77, Gilsdorf, Pescher
Straße
hier: bauliche Entwicklung
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 829-IX
1. Sachverhalt:
Es besteht Interesse an einer Wohnbebauung auf dem v.g. Grundstück an der Pescher Straße.
Das Grundstück liegt gem. Flächennutzungsplan in einer landwirtschaftlichen Nutzfläche und ist
dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zu zuordnen, das Grundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet.
Die wegemäßige Erschließung sowie die Wasserversorgung sind sichergestellt. Es ist eine Verlängerung der Kanalisation erforderlich, hierfür ist der Abschluss eines Erschließungsvertrages
erforderlich.
Die planungsrechtliche Grundlage zur Bebauung kann durch die Erweiterung der bestehenden
Satzung für die Ortslage Gilsdorf geschaffen werden.
Aus städtebaulicher Sicht ist die angestrebte Entwicklung vertretbar.
Das Verfahren zur Erweiterung der Satzung ist einzuleiten.
2. Rechtliche Würdigung
Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten trägt die Antragstellerin.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
./.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Es werden Baumöglichkeiten für Familien zur Verfügung gestellt.
7. Beschlussvorschlag:
Gegen die angestrebte bauliche Entwicklung bestehen keine Bedenken. Entsprechende Entwurfsunterlagen sind dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.