Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
117 kB
Datum
06.02.2013
Erstellt
24.01.13, 15:10
Aktualisiert
24.01.13, 15:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport
des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf
Stadt Erftstadt
Jugendamt
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
12. November 2012
Seite 1 von 2
Aktenzeichen 3.6015.04
bei Antwort bitte angeben
Heiner Nienhuys
Telefon 0211 837-3115
Telefax 0211 837-663115
heiner.nienhuys@mfkjks.nrw.de
Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ (2012 – 2015) gem. § 3
Abs. 4 KKG – Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in NordrheinWestfalen
Im September 2012 wurden Sie über die grundsätzlichen Überlegungen
zur Umsetzung der „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ (2012 – 2015) informiert.
Für das Jahr 2012 können Sie Mittel bis zur Höhe von
11.659 EUR
und für das Jahr 2013 Mittel bis zur Höhe von
16.387 EUR
beantragen.
Die Höhe der Mittel, die beantragt werden können, berechnet sich als
Anteil an den insgesamt im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2012 und
2013 in Kapitel 07 040 Titelgruppe 66 NEU zur Verfügung gestellten
Fördermitteln (in Höhe von 6.154.654,00 Euro in 2012 und in Höhe von
8.650.477,00 Euro in 2013) nach dem Verhältnis der unter 3-Jährigen
im SGB II-Leistungsbezug (Stand 31.12.2010) in Ihrem Jugendamtsbezirk. Bei der Berechnung für die Jahre 2012-2015 wird dieser Jahresdurchschnitt 2010 zugrunde gelegt (Quelle: Bundesagentur für Arbeit).
Das beigefügte Antragsformular sollte schnellstmöglich ausgefüllt und
unterschrieben wieder zurückgesandt werden.
Dienstgebäude und
Lieferanschrift:
Haroldstraße 4
40213 Düsseldorf
Telefon 0211 837-02
Telefax 0211 837-2200
poststelle@mfkjks.nrw.de
www.mfkjks.nrw.de
Öffentliche Verkehrsmittel:
Rheinbahn Linien
704, 709, 719
Haltestelle Poststraße
Es ist zu unterscheiden zwischen dem Zeitpunkt des Maßnahmebeginns
gemäß Artikel 2 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung (VV) - der vorzeitige Maßnahmebeginn gilt hiernach ab dem 1. Januar 2012 als erteilt und dem Zeitpunkt , ab dem die Maßnahmen auch tatsächlich gefördert
werden können ( Artikel 10 Absatz 1 VV ). Der erste Förderzeitraum beginnt demnach am 1. Juli 2012 , d.h. Maßnahmen sind im Rahmen der
Bundesinitiative nach Ansicht des BMFSFJ ab 1. Juli 2012 förderfähig.
Maßgeblich für den Förderbeginn ist das Inkrafttreten der VV am 1. Juli
2012.
Auf Nachfrage hat das BMFSFJ hierzu allerdings mitgeteilt, dass es
möglich ist, erfolgreiche modellhafte Ansätze, die in ein Regelangebot
ausgebaut werden sollen, bereits zum 1. Januar 2012 als förderfähig
anzuerkennen. In diesem Zusammenhang weist das BMFSFJ allerdings ausdrücklich darauf hin, dass hierzu entsprechende Nachweise
vorzulegen sind. Ich bitte um Beachtung.
Damit die beantragten Mittel schnellstmöglich ausgezahlt werden können, bitten wir Sie die beigefügte Erklärung zum Rechtsmittelverzicht zu
unterschreiben und zusammen mit Ihrem Antrag für das Jahr 2012 zurückzusenden.
Im Auftrag
Heiner Nienhuys
Anlagen
Landeskonzept zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung
Antragsformular
Erklärung zum Rechtsmittelverzicht
Seite 2 von 2