Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bundesmittelzuweisung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
117 kB
Datum
06.02.2013
Erstellt
24.01.13, 15:10
Aktualisiert
24.01.13, 15:10
Beschlussvorlage (Bundesmittelzuweisung) Beschlussvorlage (Bundesmittelzuweisung)

öffnen download melden Dateigröße: 117 kB

Inhalt der Datei

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Stadt Erftstadt Jugendamt Holzdamm 10 50374 Erftstadt 12. November 2012 Seite 1 von 2 Aktenzeichen 3.6015.04 bei Antwort bitte angeben Heiner Nienhuys Telefon 0211 837-3115 Telefax 0211 837-663115 heiner.nienhuys@mfkjks.nrw.de Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ (2012 – 2015) gem. § 3 Abs. 4 KKG – Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in NordrheinWestfalen Im September 2012 wurden Sie über die grundsätzlichen Überlegungen zur Umsetzung der „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ (2012 – 2015) informiert. Für das Jahr 2012 können Sie Mittel bis zur Höhe von 11.659 EUR und für das Jahr 2013 Mittel bis zur Höhe von 16.387 EUR beantragen. Die Höhe der Mittel, die beantragt werden können, berechnet sich als Anteil an den insgesamt im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2012 und 2013 in Kapitel 07 040 Titelgruppe 66 NEU zur Verfügung gestellten Fördermitteln (in Höhe von 6.154.654,00 Euro in 2012 und in Höhe von 8.650.477,00 Euro in 2013) nach dem Verhältnis der unter 3-Jährigen im SGB II-Leistungsbezug (Stand 31.12.2010) in Ihrem Jugendamtsbezirk. Bei der Berechnung für die Jahre 2012-2015 wird dieser Jahresdurchschnitt 2010 zugrunde gelegt (Quelle: Bundesagentur für Arbeit). Das beigefügte Antragsformular sollte schnellstmöglich ausgefüllt und unterschrieben wieder zurückgesandt werden. Dienstgebäude und Lieferanschrift: Haroldstraße 4 40213 Düsseldorf Telefon 0211 837-02 Telefax 0211 837-2200 poststelle@mfkjks.nrw.de www.mfkjks.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 704, 709, 719 Haltestelle Poststraße Es ist zu unterscheiden zwischen dem Zeitpunkt des Maßnahmebeginns gemäß Artikel 2 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung (VV) - der vorzeitige Maßnahmebeginn gilt hiernach ab dem 1. Januar 2012 als erteilt und dem Zeitpunkt , ab dem die Maßnahmen auch tatsächlich gefördert werden können ( Artikel 10 Absatz 1 VV ). Der erste Förderzeitraum beginnt demnach am 1. Juli 2012 , d.h. Maßnahmen sind im Rahmen der Bundesinitiative nach Ansicht des BMFSFJ ab 1. Juli 2012 förderfähig. Maßgeblich für den Förderbeginn ist das Inkrafttreten der VV am 1. Juli 2012. Auf Nachfrage hat das BMFSFJ hierzu allerdings mitgeteilt, dass es möglich ist, erfolgreiche modellhafte Ansätze, die in ein Regelangebot ausgebaut werden sollen, bereits zum 1. Januar 2012 als förderfähig anzuerkennen. In diesem Zusammenhang weist das BMFSFJ allerdings ausdrücklich darauf hin, dass hierzu entsprechende Nachweise vorzulegen sind. Ich bitte um Beachtung. Damit die beantragten Mittel schnellstmöglich ausgezahlt werden können, bitten wir Sie die beigefügte Erklärung zum Rechtsmittelverzicht zu unterschreiben und zusammen mit Ihrem Antrag für das Jahr 2012 zurückzusenden. Im Auftrag Heiner Nienhuys Anlagen  Landeskonzept zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung  Antragsformular  Erklärung zum Rechtsmittelverzicht Seite 2 von 2