Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
204 kB
Datum
06.02.2013
Erstellt
25.01.13, 06:05
Aktualisiert
25.01.13, 06:05
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Frühe Hilfen Erftstadt
Konzeption 2012
Einleitung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen“
Der Bund unterstützt mit dem auf vier Jahre befristeten Modellprojekt „Bundesinitiative
Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ (2012-2015) gem. § 3 Abs. 4 KKG –
Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG), das zum 01.01.2012 in Kraft getreten ist, den
flächendeckenden Auf- und Ausbau sowie die Weiterentwicklung von Netzwerken im Bereich der
Frühen Hilfen und den Einsatz von Familienhebammen.
Die in diesen Netzwerken beteiligten Fachkräfte und Institutionen wenden sich an alle Eltern ab
der Schwangerschaft und mit Kleinkindern bis zum ca. 3. Lebensjahr, um über
Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort zu informieren und vor allem Eltern in schwierigen,
belasteten Lebenslagen konkrete Hilfen anzubieten.
Nach Abschluss der Auf- und Ausbauphase und Evaluation des Modellprojektes wird der Bund
zum 31.12.2015 mit der Einrichtung eines ausschließlich aus Bundesmitteln finanzierten Fonds in
Höhe von 51 Millionen Euro jährlich die psychosoziale Unterstützung von Familien in den
Ländern und Kommunen ab 2016 dauerhaft sicherstellen.
Die Ausgestaltung des Modellprojekts wurde in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund
und Ländern, unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände, geregelt. Das Land NRW erhält
Mittel in Höhe von 6,2 Mio. € (2012), 9,0 Mio. € (2013) und 10,3 Mio. € ab 2014 dauerhaft, die
auf die Kommunen im Rahmen eines festen Schlüssels kontingentiert werden, der dem Anteil der
Kinder im Altern von 0-3 Jahren im SGB II-Bezug entspricht. Für Erftstadt stehen 2012 Mittel in
Höhe von 11.659 € und 2013 Mittel in Höhe von 16.387 € zur Verfügung.
Gefördert werden Maßnahmen, die nicht schon am 01.01.2012 bestanden haben oder erfolgreiche
Modellversuche, die als Regelangebot ausgebaut werden sollen. Diesbezüglich gibt es 3 zentrale
Förderbereiche:
1. Auf- und Ausbau von Netzwerken für Frühe Hilfen durch kommunale
Koordinierungsstellen in der Zuständigkeit des örtlichen Trägers der Jugendhilfe
2. Einsatz von Familienhebammen und vergleichbarer Berufsgruppen im Gesundheitswesen,
wie z.B. Familiengesundheitspfleger/innen und Kinderkrankenschwestern
3. Auf- und Ausbau von Ehrenamtsstrukturen und Einbindung ehrenamtlicher Kräfte.
Die Steuerung der Bundesinitiative erfolgt im zuständigen Ministerium auf Landesebene durch
eine Koordinierungsstelle, die u.a. Qualifizierungsangebote entwickelt sowie die
Qualitätsentwicklung und Qualitätssteuerung in den einzelnen Förderbereichen regelt, evaluiert
und die kommunalen Konzepte mit den Verantwortlichen vor Ort fachlich begleitet.
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Modellprojekt „Frühe Hilfen Erftstadt“ 2008 – 2012
Am 22.10.2008 wurde der „Runde Tisch Frühe Hilfen“ für Familien in Erftstadt vom hiesigen Amt
für Jugend, Familie und Soziales (Jugendamt) als Modellprojekt initiiert, um die vielfältigen
Hilfsangebote der Jugend- und Gesundheitshilfe, weiterer Fachstellen und Institutionen im RheinErft-Kreis zu koordinieren und miteinander zu vernetzen. Durch eine verbesserte Zusammenarbeit
und eine klar definierte „Reaktionskette“ sollten Familien mit kleinen Kindern möglichst frühzeitig
niedrigschwellige, zielführende Hilfsangebote erhalten. Hierfür wurde durch die Fachkräfte des
Runden Tisches ein Orientierungsbogen entwickelt, der konkrete Kriterien und Standards benennt
und verbindliche Verfahrensabläufe festlegt.
Inzwischen umfasst der Runde Tisch, der bislang 10 Mal getagt hat, insgesamt 19 Institutionen.
Dazu gehören die hiesigen Kinder- und Frauenärzte, die in Erftstadt tätigen Hebammen (mit einem
eigenen Netzwerk), das Gesundheitsamt des Kreises, u.a. mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst,
die Schwangerschaftsberatungsstellen und das Sozialpädiatrische Zentrum des Kreises sowie das
Frühförderzentrum in Bergheim, die Erziehungsberatungsstelle der Caritas (mit einem eigenen
Projekt der Frühen Hilfen), die Erftstädter Kindertagesstätten, Familienzentren und Grundschulen,
der Pädagogische Familiendienst, der Tagespflege-, Migrations- und Allgemeine Soziale Dienst
und die Servicestelle für Familien des Jugendamtes sowie das Jobcenter Rhein-Erft. Die 6
Erftstädter Familienzentren übernehmen hier eine zentrale Rolle, da sie stadtteilbezogen und damit
ortsnah sehr unterschiedliche Hilfen, wie z.B. Müttercafés, Elternkurse und Freizeitmaßnahmen
anbieten und dadurch die notwendige Vernetzung im Alltag gewährleisten. Außerdem werden die
Eltern neugeborener Kinder durch die Leiterinnen der Familienzentren im Rahmen von
freiwilligen Hausbesuchen durch die Überreichung eines sog. „Babybegrüßungspaketes“ auf die
vielfältigen Unterstützungsangebote hingewiesen und in die Familienzentren eingeladen. Bei
durchschnittlich 350 Geburten im Jahr nehmen bislang ca. 75 % der Eltern das Angebot der
Familienzentren in Anspruch.
2012 hat der Runde Tisch die 2. Auflage der Broschüre „Wegweiser Frühe Hilfen für Familien in
Erftstadt“ herausgegeben, die kostenneutral mit Werbung finanziert wurde. In ihr werden die
vielfältigen Hilfen und Kontaktadressen in Erftstadt und Umgebung dargestellt sowie
themenbezogene Informationen gegeben. Die Broschüre liegt in verschiedenen Beratungsstellen
aus und kann über das Jugendamt Erftstadt kostenlos bezogen werden.
Durch eine Kooperationsvereinbarung, die am 04.11.2009 von allen Beteiligten unterzeichnet
wurde und am 01.12.2009 in Kraft getreten ist, wurde der o.g. Orientierungsbogen bzgl. einer
Gefährdungseinschätzung, der als Anlage beispielhafte Fallkonstellationen und Risikofaktoren
aufführt, verabschiedet und die beständige Weiterführung der Netzwerkarbeit beschlossen. Die
Kooperationspartner verpflichten sich, sollte aus ihrer jeweils fachlichen Sicht Hilfe- und
Unterstützungsbedarf bestehen, die entsprechenden Familien an konkrete, frühe Hilfsangebote zu
verweisen und bei Bedarf den entsprechenden Kontakt persönlich herzustellen bzw. die Familien
zu begleiten. Diesbezüglich können sich die Kooperationspartner auch an die Servicestelle für
Familien des Jugendamtes wenden, um aktuelle Angebote zu erfragen. In Fällen einer konkreten
Kindeswohlgefährdung wenden sich die Kooperationspartner an den ASD des Jugendamtes oder
die Erziehungsberatungsstelle der Caritas, um eine sog. Risikoeinschätzung vorzunehmen und ggf.
weitere Handlungsschritte durch das Jugendamt zu veranlassen.
Im Jugendamt standen für das Modellprojekt in dem o.g. Zeitraum insgesamt 15 Wochenstunden
für die Bereiche Koordination der Frühen Hilfen und Entwicklung eines Sozialen
Frühwarnsystems durch die Abteilungsleitung der Sozialen Dienste sowie Koordination der
Hilfsangebote und der Familienzentren durch die Servicestelle für Familien zur Verfügung.
Außerdem erfolgt ab dem 01.06.2012 die Regelförderung des Angebotes des Caritasverbandes
„Guter Start durch Frühe Hilfen“ mit einer halben Stelle aus kommunalen Mitteln.
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Weiterentwicklung/ Ausbaustand der Frühen Hilfen Erftstadt ab 01.01.2013
als Regelangebot
1. Koordinierungsstelle des Jugendamtes
Mit Beschluss des Rates vom 02.10.2012 wurde im Jugendamt eine zusätzliche Vollzeitstelle im
Bereich der Frühen Hilfen geschaffen, um dem gesetzlichen Auftrag des
Bundeskinderschutzgesetzes zu entsprechen.
Die Stellenausschreibung vom 01.12.2012 definiert die Aufgabenbereiche wie folgt:
Ausbau, Organisation und Gesamtkoordination verbindlicher Netzwerkstrukturen vor Ort
Beratung und Betreuung von Familien während der Schwangerschaft und in den ersten
Lebensjahren
Durchführung konkreter Schutzmaßnahmen im Einzelfall
Beratung und Schulung von Tagespflegepersonen, Spielgruppen und Kindertagesstätten
bzgl. präventiver Hilfen und hinsichtlich des gesetzlichen Schutzauftrages
Öffentlichkeitsarbeit, Weiterentwicklung von Standards und beständige Evaluation.
Im Rahmen dieser Tätigkeiten bildet die Steuerung des Runden Tisches für Frühe Hilfen, der 2
Mal im Jahr tagt, und die Weiterentwicklung der bisherigen Strukturen vor Ort hin zu einem
dauerhaften, umfassenden Netzwerk zum Ziel hat, einen zentralen Schwerpunkt. Beständig sind
die vereinbarten Standards zu überprüfen und die vorhandenen Hilfsangebote für junge Familien
auszubauen. So sollen bei Bedarf spezielle Gruppenangebote z.B. für junge Eltern, psychisch
erkrankte Eltern, erziehungsschwache Eltern und Eltern mit Kindern, die unter frühkindlichen
Bindungsstörungen leiden, geschaffen werden. Außerdem ist zu prüfen, inwieweit ehrenamtliche
Kräfte einbezogen bzw. in konkreten Situationen unterstützend eingesetzt werden können.- Die
Koordinierungsstelle verfügt über ein eigenes Sachmittelkonto in Höhe von 4.950 € (2013/14).
2. Einsatz von Fachkräften auf Honorarbasis
Neben dem Ausbau der örtlichen Netzwerkstrukturen und fallübergreifenden Angebote sind vor
allem Familien während der Schwangerschaft und in den ersten 3 Lebensjahren nach der Geburt
eines Kindes zu beraten und zu betreuen. Hier orientiert sich die Hilfestellung am Einzelfall und
sollte gezielt auf die vorhandenen Hilfsangebote hinweisen und in diese vermitteln sowie bei
Bedarf durch den mittel- bis längerfristigen Einsatz von Familienhebammen,
Kinderkrankenschwestern und vergleichbaren qualifizierten Berufsgruppen auf Honorarbasis eine
konkrete Hilfe im Alltag geben und eine spürbare, nachhaltige Entlastung darstellen. Dies kann
auch bedeuten, dass in begründeten Fällen konkrete Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, um das
Kindeswohl zu sichern.
3. Beratung und Schulung von Kindertageseinrichtungen
Kindertageseinrichtungen, Spielgruppen und Tagespflegepersonen nehmen in der Betreuung,
Förderung und Erziehung sowie im Bereich der frühkindlichen Bildung eine zentrale Position ein.
Im Rahmen der Frühen Hilfen und der neu geschaffenen Stelle im Jugendamt sollen deshalb diese
Institutionen und Fachkräfte eine zentrale Ansprechperson erhalten, um frühzeitig über
Unterstützungsangebote informiert und über konkrete Hilfsangebote im Einzelfall beraten zu
werden. Dies schließt gemeinsame Risikoeinschätzungen mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft
ausdrücklich mit ein. Darüber hinaus sollen alle Kindertagesstätten in städtischer und freier
Trägerschaft regelmäßig – und nicht wie bislang sporadisch und mit unterschiedlicher Intensität –
im Bereich des präventiven Kinderschutzes und bezgl. des Erkennens und Handelns bei
Kindeswohlgefährdungen fortgebildet werden.
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4. KinderZukunft südlicher Rhein-Erft-Kreis (Marienhospital Brühl)
Kindeswohlgefährdungen lassen sich nach fachlicher Einschätzung in 70 - 80 % der Fälle bereits
zum Zeitpunkt der Geburt voraussagen. Erste Warnsignale stellen zahlreiche Risikomerkmale dar,
wie z.B. das junge Alter der Eltern, eine schwierige finanzielle Lage, Arbeitslosigkeit, psychische
Erkrankungen, Drogenabhängigkeit, Gewalterfahrungen in der Kindheit, geringe soziale Kontakte
und Schwierigkeiten in der Partnerschaft.
Ziel des Projektes „KinderZukunft südlicher Rhein-Erft-Kreis“ ist deshalb die Prävention von
Kindeswohlgefährdungen bei Kindern von 0 bis 3 Jahren, die Senkung der Säuglingssterblichkeit
und die Verbesserung der gesundheitlichen und psychosozialen Entwicklung sozial benachteiligter
Kinder. Mit Hilfe eines freiwilligen Screeningverfahrens - d.h. speziell entwickelten Frage- und
Beobachtungsbögen - sollen Familien mit Risikomerkmalen bereits in der Geburtsklinik erfasst
und an zum Teil aufsuchende Dienste/ Angebote, wie z.B. Familienhebammen, Kinderärzte,
Frühförderzentren, Familienzentren, Erziehungsberatungsstellen und Familienhelferinnen
vermittelt werden. Die Familien können so zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt unterstützt und
die Eltern in ihrer Erziehungs- und Beziehungskompetenz gestärkt werden.
Der südliche Rhein-Erft-Kreis (REK), mit den Kommunen Brühl, Hürth, Wesseling und Erftstadt,
war vom 19.01.2011 bis zum 31.03.2012 als kooptierter Standort in das Multicenterprojekt
„KinderZukunft NRW“ eingebunden. Die Finanzierung der Koordinierungsstelle (0,5 Stelle
Kinderkrankenschwester) in der Geburtsklinik Brühl erfolgte bis zum 31.08.2012 durch das
Sozialpädiatrische Zentrum des REK und wird bis Ende 2012 durch die Kommunen Brühl, Hürth
und Wesseling fortgeführt. Ab 01.01.2013 soll das Projekt als Verbundvorhaben aller 4 o.g.
Kommunen dauerhaft am Marienhospital Brühl weitergeführt werden. Die Finanzierung aus
kommunalen Mitteln wird nach der anteiligen Geburtenrate berechnet (Erftstadt 2012: ca. 15 %).
5. Beratungsangebot des Caritasverbandes „Guter Start durch Frühe Hilfen“
Die Frühförderung von Familien mit Risikofaktoren in der Erziehungsberatungsstelle der Caritas
erfolgt seit dem 01.06.2008 im Rahmens des Projektes „Guter Start durch Frühe Hilfen“ und wurde
durch die RheinEnergie-Stiftung Familie sowie des Ehe- und Familienfonds des Erzbistums Köln
finanziell unterstützt. Seit dem 01.06.2012 erfolgt die Finanzierung (0,5 Stelle Dipl.Sozialpädagogin, systemische Familientherapeutin und Krankenschwester) überwiegend aus
kommunalen Mitteln und soll dauerhaft fortgeführt werden.
Die Arbeit konzentriert sich auf 3 Bereiche:
Beratung von Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern in der Beratungsstelle, in anderen
Institutionen und bei Bedarf durch Hausbesuche z.B. bei Regulationsstörungen
Vernetzung und Kooperation von Jugend- und Gesundheitshilfe
Unterstützung im Netzwerk, z.B. durch Elternabende in den Familienzentren.
Ein wichtiger Fokus liegt auf der Förderung der Eltern-Kind-Bindung, um das Risiko unsicherer
Bindungen zu minimieren. Dazu wird der videounterstützte, niedrigschwellige Ansatz der
entwicklungspsychologischen Beratung (EPB) genutzt, der bindungstheoretische Annahmen und
Befunde zur elterlichen Feinfühligkeit mit entwicklungs-psychologischem Wissen über
Bedürfnisse, Kompetenzen und Ausdrucksverhaltensweisen von Säuglingen und Kleinkindern
verbindet und somit der frühen und präventiven Förderung der Eltern-Kind-Beziehung in Familien
mit Risikofaktoren dient.
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6. Angebote der Familienzentren
Die 6 Erftstädter Familienzentren übernehmen weiterhin eine zentrale Aufgabe im Bereich der
Frühen Hilfen. Sie sind seit 2008 in einem Arbeitskreis vernetzt und werden durch die
Servicestelle für Familien des Jugendamtes koordiniert und fachlich begleitet. Sie übernehmen
schwerpunktmäßig folgende Aufgaben:
Durchführung der Neugeborenenbesuche („Babybegrüßung“) und Einladung der Eltern ins FZ
Gruppenangebote für Eltern und Kinder, wie z.B. Müttercafés, Spielkreise, Näh- und
Kochkurse,
Eltern-Kind-Turnen,
Sprachkurse,
Vater-Kind-Tage,
Großelterntreffs,
Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik etc.
Integrationsprojekte, wie z.B. „Kochtöpfe der Kulturen“, Sprachcamps für Migranten etc.
Organisation von Elternabenden zu übergreifenden, familienrelevanten Themen
Erziehungsberatung der Caritas vor Ort, Frühförderzentrum Bergheim vor Ort, ASDSprechstunden, Kurse in Kooperation mit der Familienbildungsstätte, Infos zur Tagespflege.
Die 5 vom Land NRW zertifizierten Familienzentren erhalten jeweils 12.000 € pro Jahr an
Landesmitteln und weiterhin 4.800 € an kommunalen Mitteln für die Neugeborenenbesuche. Es hat
sich gezeigt, dass die Durchführung dieser Besuche durch die Familienzentren sehr effektiv sind,
da sie im sozialen Nahraum erfolgen und die Eltern in den Familienzentren anschließend auf
„vertraute“ Personen treffen (s.o.). Somit werden die vielfältigen Angebote stärker genutzt.
7. Team Frühe Hilfen 2013
Geplant ist, sobald die o.g. Koordinierungsstelle im Jugendamt ihre Arbeit aufgenommen hat, ein
multiprofessionelles städtisches Team für Frühe Hilfen zu bilden, das die vorhandenen Angebote
und Netzwerke analysiert, koordiniert und vor dem Hintergrund einer umfassenden Bedarfsanalyse
beständig weiterentwickelt. Dem Team werden folgende Institutionen/ Personen angehören:
Koordinierungsstelle des Jugendamtes
Servicestelle für Familien
Erziehungsberatungsstelle (Frühe Hilfen)
Kinderkrankenschwester (Honorarkraft)
Abteilungsleitung Soziale Dienste
Durch die Koordinierungsstelle des Jugendamtes wird in regelmäßigen Abständen ein Bericht
vorgelegt, der die o.g. Prozesse beschreibt.
Verwendung der Bundesmittel 2012/2013
für 2012: Anteilige Personalkosten für das o.g. Modellprojekt von 15 Wochenstunden ( 10
Stunden Koordination der Frühen Hilfen durch die Abteilungsleitung und 5 Stunden
Koordination der Familienzentren durch die Servicestelle für Familien), das in 2012 zu einem
Regelangebot ausgebaut wurde (Vollzeitstelle Frühe Hilfen, Stellenausschreibung zum
01.12.2012) in Höhe von 26.509,62 €
ab 2013: Personalkosten für die Koordinierungsstelle des Jugendamtes (Vollzeitstelle) in Höhe
von kalkulierten 39.000 € und 5.000 € Sachkosten
ab 2013: Anteilige Personalkosten der Koordinatorenstelle „KinderZukunft südlicher REK“,
Marienhospital Brühl, in Höhe von ca. 6.000 € jährlich