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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
667 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
26.09.16, 10:21
Aktualisiert
26.09.16, 10:21

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 11. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 05.07.2016 im Sitzungssaal des Rathauses in Zingsheim Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr Ende der Sitzung 18:10 Uhr Am Dienstag, 05.07.2016, findet im Sitzungssaal des Rathaus in Nettersheim die 11. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt. Anwesend sind: Bürgermeister Pracht, Wilfried und die Ratsmitglieder/ Bannert, Roland Breitbach, Werner Falkenberg, Herbert Falkenberg, Josef Geißler, Ferdi Hickert, Christiane Hilger, Franz-Josef Joepen, Michael Kurth, Guido Mayer, Gerhard Müllenborn, Albert Pospig, Dirk Poth, Edwin Reuter, Karl Rosenbaum, Burkhard Schmidt, Bruno Schmitz, Ralf Schruff, Gertrud Außerdem sind anwesend Allgemeiner Vertreter Gemeindeamtsrat Verwaltungsfachwirt Verwaltungsangestellte Piehler, Alfred Crump, Norbert Lambertz, Ernst Züll, Andrea als Schriftführerin Presse 2 – zeitweise Entschuldigt fehlen die Ratsmitglieder Franz-Peter Mahlberg und Franz-Josef Zingsheim. Bürgermeister Pracht begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben. Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat einstimmig folgende Änderungen zur Tagesordnung: ERWEITERUNGEN A) Öffentliche Sitzung Punkt 40.1: Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und Begegnung hier: Heizzentrale - Vorlage 464 /X.L. Z.1 Punkt50: Bauen im Außenbereich; Umnutzung des ursprünglichen Lagerschuppens/ Geräteunterstandes zum Mastviehstall sowie Erweierung durch seitlichen Anbau, Gemarkung Holzmülheim, Flur 5 Nr. 40 - Vorlage 209 /X.L. Z.1 - Punkt51: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 6, Marmagen, Teilbereich "Sittard"; Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 9 Nr. 222 - Vorlage 489 /X.L. - Punkt52: Anfrage der CDU-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim vom 03.07.2016 hier: Niederschlagswasser Schwalbenweg in Engelgau - Vorlage 488 /X.L. - B) Nichtöffentliche Sitzung Punkt 8: Auftragsvergabe: Prüfung Gesamtabschluss Gemeinde zum 31.12.2010 - Vorlage 487 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016 Seite 2 Damit wird einstimmig nachstehende Tagesordnung festgesetzt: Tagesordnung A) Öffentliche Sitzung Punkt 1: Gesamtabschluss nach § 116 GO NRW - Vorlage 477 /X.L. - 10 Punkt 2: Zwischenbericht Haushaltswirtschaft 2016 - Vorlage 478 /X.L. - 10 Punkt 3: Neuregelung Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b UStG - Vorlage 469 /X.L. - 10 Punkt 4: Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG - Vorlage 467 /X.L. - 11 Punkt 5: Neuerlass einer Zweitwohnungssteuersatzung für die Gemeinde Nettersheim - Vorlage 439 /X.L. - 11 Punkt 6: Jahresabschlüsse des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 - Vorlage 466 /X.L. - 11 Punkt 7: Bestellung eines weiteren Allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters in der Sitzung des Gemeinderates am 15.03.2016 hier: Ergänzende Informationen - Vorlage 416 /X.L. Z.1 - 12 Punkt 8: Bürgeranregung gemäß § 24 GO hier: Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz der Mittagsruhe - Vorlage 474 /X.L. - 14 Punkt 9: Jahresabschluss zum 31.12.2015 hier: Eigenbetrieb Abwasser - Vorlage 447 /X.L. - 15 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016 Seite Seite 3 Punkt10: Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 31.03.2016 - Vorlage 444 /X.L. - 16 Punkt11: Jahresabschluss zum 31.12.2015 hier: Gemeindewasserwerk - Vorlage 448 /X.L. - 16 Punkt12: Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 31.03.2016 - Vorlage 445 /X.L. - 16 Punkt13: Jahresabschluss zum 31.12.2015 hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim - Vorlage 449 /X.L. - 17 Punkt14: Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum 31.03.2016 - Vorlage 446 /X.L. - 17 Punkt15: Rückführung der Eigenbetriebe in den Kernhaushalt der Gemeinde hier: Wirtschaftlichkeitsbetrachtung - Vorlage 177 /X.L. Z.2 - 17 Punkt16: Abwasserbeseitigungskonzept - Vorlage 483 /X.L. - 18 Punkt17: Festsetzung der Niederschlagswassergebühr - Vorlage 299 /X.L. Z.1 - 18 Punkt18: Interkommunales Handlungskonzept Gewässer hier: EU-Wasserrahmenrichtlinie/Hochwasserschutz - Vorlage 482 /X.L. - 18 Punkt19: Maßnahmen an Abwasserbehandlungsanlagen innerhalb des Gemeindegebietes - Vorlage 481 /X.L. - 19 Punkt20: 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in Nettersheim; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 454 /X.L. - 19 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016 Seite 4 Punkt21: Bauliche Entwicklung im Bereich „Auf Bennfeld“ in Nettersheim - Vorlage 377 /X.L. Z.1 - 20 Punkt22: Bauliche Entwicklung der Ortslage Marmagen - Vorlage 424 /X.L. - 20 Punkt23: Bauliche Entwicklung in Zingsheim, Altes Pastorat - Vorlage 432 /X.L. - 21 Punkt24: Entwicklungsvorhaben Nürburgstraße Zingsheim, Gemarkung Zingsheim, Flur 7 Nr. 68 und Flur 9 Nr. 22 hier: Ansiedlung eines Discounters - Vorlage 443 /X.L. - 21 Punkt25: Erlass einer Satzung gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) zur 3. Erweiterung des Sanierungsgebietes Nettersheim; Änderung des Geltungsbereiches sowie Satzungsbeschluss - Vorlage 8 /X.L. Z.2 und Z.3 - 22 Punkt26: Erlass einer Satzung zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes in Zingsheim im vereinfachten Verfahren gem. § 142 (2) Baugesetzbuch (BauGB); Erweiterung des Geltungsbereiches sowie Satzungsbeschluss - Vorlage 256 /X.L. Z.1 und Z.2 - 22 Punkt27: Erlass einer Satzung zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes in Marmagen gem. § 142 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB); Satzungsbeschluss - Vorlage 257 /X.L. Z.2 und Z.3 - 23 Punkt28: Erschließung eines weiteren Teilbereiches "Auf Bennfeld" in Nettersheim - Vorlage 434 /X.L. - 23 Punkt29: Energetisches Handlungskonzept Sanierungsgebiet Nettersheim - Vorlage 346 /X.L. Z.1 - 24 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016 Seite 5 Punkt30: Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim hier: Einzelmaßnahme Rathaus Zingsheim - Vorlage 465 /X.L. - 24 Punkt31: Vorbereitung und Erstellung eines Dorfentwicklungsplanes für Tondorf - Vorlage 286 /X.L. Z.1 - 25 Punkt32: Bahnhofsumfeld Nettersheim hier: Bahnübergang Grafschaftsgasse - Vorlage 423 /X.L. - 25 Punkt33: Verkehrsregelung Burgstraße / Webergasse / Urgasse, Marmagen - Vorlage 435 /X.L. - 25 Punkt34: Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim - Vorlage 436 /X.L. - 26 Punkt35: Sanierung sowie Instandsetzungsmaßnahmen Alte Schule Engelgau - Vorlage 441 /X.L. - 26 Punkt36: Straßeninstandsetzung hier: Zufahrt zum Kindergartengrundstück bzw. Spielplatz in Engelgau - Vorlage 440 /X.L. - 26 Punkt37: Straßenbeleuchtung innerhalb des Gemeindegebietes - Vorlage 456 /X.L. - 27 Punkt38: Fußgängerüberweg Gewerbegebiet Zingsheim, Auf der Heide 20 - Vorlage 479 /X.L. - 27 Punkt39: Einleitung von Flurbereinigungsverfahren im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung - Vorlage 425 /X.L. - 27 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016 Seite 6 Punkt40: Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und Begegnung - Vorlage 464 /X.L. - 28 40.1 28 Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und Begegnung hier: Heizzentrale - Vorlage 464 /X.L. Z.1 - Punkt41: Mountainbike-Routen in den Kreisen Düren und Euskirchen - Vorlage 484 /X.L. - 29 Punkt42: Bauliche Entwicklung Steinfelder Straße 9/9a in Nettersheim - Vorlage 486 /X.L. - 29 Punkt43: Maßnahmen in Rahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege - Vorlage 237 /X.L. Z.1 - 30 Punkt44: Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim hier: Sachstandbericht - Vorlage 457 /X.L. - 30 Punkt45: Kindergartenbeförderung - Vorlage 459 /X.L. - 30 Punkt46: Betreuungsangebote am Grundschulverbund hier: Kostenbeteiligung zu den Elternbeiträgen und den Mittagsmahlzeiten - Vorlage 460 /X.L. - 31 Punkt47: Ferienangebote 2016 - Vorlage 462 /X.L. - 31 Punkt48: Entwicklung offene Jugendarbeit - Vorlage 461 /X.L. - 31 Punkt49: Aktuelle Flüchtlingssituation in der Gemeinde Nettersheim - Vorlage 463 /X.L. - 32 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016 Seite 7 Punkt50: Bauen im Außenbereich; Umnutzung des ursprünglichen Lagerschuppens/Geräteunterstandes zum Mastviehstall sowie Erweierung durch seitlichen Anbau, Gemarkung Holzmülheim, Flur 5 Nr. 40 - Vorlage 209 /X.L. Z.1 - 32 Punkt51: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 6, Marmagen, Teilbereich "Sittard"; Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 9 Nr. 222 - Vorlage 489 /X.L. - 33 Punkt52: Anfrage der CDU-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim vom 03.07.2016 hier: Niederschlagswasser Schwalbenweg in Engelgau - Vorlage 488 /X.L. - 33 Punkt53: Mitteilungen und Informationen 34 B) Nichtöffentliche Sitzung Punkt 1: Genehmigung von Dringlichkeitsbeschlüssen 34 1.1 Auftragsvergabe Prüfung Jahresabschlüsse der drei Eigenbetriebe Abwasser, Biowärme Nettersheim und Gemeindewasserwerk zum 31.12.2015 - Vorlage 421 /X.L. - 34 1.2 Mietvertrag Literaturhaus Nettersheim - Vorlage 480 /X.L. - 35 Seite Punkt 2: Niederschlagung von Forderungen - Vorlage 473 /X.L. - 35 Punkt 3: Auftragsvergabe: Jahresabschlussprüfung Gemeinde zum 31.12.2015 - Vorlage 422 /X.L. - 35 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016 Seite 8 Punkt 4: Vorzeitige Ablösung der Leasingverträge für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum 01.01.2017 - Vorlage 450 /X.L. - 36 Punkt 5: Grundstücksangelegenheiten 36 5.1 Veräußerung einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Nettersheim Flur 8 Nr. 142, Auf Bennfeld - Vorlage 437 /X.L. - 36 5.2 Verkauf der Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 8 Nr. 142 und Nr. 143 - Vorlage 475 /X.L. - 37 5.3 Veräußerung des Grundstückes Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 33 - Vorlage 433 /X.L. - 37 5.4 Ankauf des Grundstückes Gemarkung Zingsheim, Flur 9 Nr. 182 - Vorlage 453 /X.L. - 37 Punkt 6: Vertragsangelegenheiten 38 6.1 Mietvertrag Alte Schule Engelgau - Vorlage 442 /X.L. - 38 6.2 Ausgleichsmaßnahme Fledermausbiotop im Zuge des Weiterbaus der A1 - Vorlage 304 /X.L. Z.1 - 39 Punkt 7: Kaufverhandlungen zum Entwicklungsvorhaben Nürburgstraße, Gemarkung Zingsheim, Flur 7 Nr. 68 und Flur 9 Nr. 22 hier: Sachstandsbericht 39 Punkt 8: Auftragsvergabe: Prüfung Gesamtabschluss Gemeinde zum 31.12.2010 - Vorlage 487 /X.L. - 39 Punkt 9: Mitteilungen und Informationen 40 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016 Seite 9 A) Punkt Öffentliche Sitzung 1: Gesamtabschluss nach § 116 GO NRW - Vorlage 477 /X.L. - Beschluss: Der Rat nimmt den aktuellen Sachstand in der Angelegenheit zur Kenntnis und stimmt der in der Vorlage beschriebenen Vorgehensweise zu. Abstimmungsergebnis: Punkt 2: einstimmig ja Zwischenbericht Haushaltswirtschaft 2016 - Vorlage 478 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Zwischenbericht zur Haushaltswirtschaft der Gemeinde Nettersheim zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 3: einstimmig ja Neuregelung Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b UStG - Vorlage 469 /X.L. - Beschluss: Der Rat beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, in Anbetracht des umfangreichen Überprüfungsprozesses hinsichtlich der einschneidenden Änderungen zur Besteuerung der öffentlichen Hand von der Übergangsregelung des § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz Gebrauch zu machen und durch eine einmalige Erklärung gegenüber dem Finanzamt bis zum 31.12.2016 zu bestimmen, dass die Gemeinde Nettersheim § 2 Absatz 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen weiter anwenden möchte. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016 Seite 10 Punkt 4: Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG - Vorlage 467 /X.L. - Beschluss: Der Rat ermächtigt den Bürgermeister, in der beschriebenen Form weitere Verhandlungen mit den Beteiligten zu führen, auch mit dem Ziel – sollte die Überprüfung der Finanzierung des Gesellschaftsanteils über das Einbringen von Anlagevermögen bis Ende dieses Jahres nicht beendet sein - eine Verlängerung der Entscheidungs-/Beitrittsfrist um ein weiteres Jahr zu erreichen. Abstimmungsergebnis: Punkt 5: einstimmig ja Neuerlass einer Zweitwohnungssteuersatzung für die Gemeinde Nettersheim - Vorlage 439 /X.L. - Beschluss: Der Rat beschließt die neue Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Nettersheim in der beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Punkt 6: einstimmig ja Jahresabschlüsse des Förderschulzweckverbandes BlankenheimDahlem-Nettersheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 - Vorlage 466 /X.L. - Beschluss: Jahresabschluss 2013 Der Rat beschließt gem. § 96 GO NRW a) den Jahresabschluss 2013 des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-DahlemNettersheim festzustellen, b) den Jahresüberschuss in Höhe von 18.102,09 € dem Sonderposten für Umlageüberzahlungen zuzuführen und im Zuge des Jahresabschlusses 2015 ertragswirksam aufzulösen und c) dem Verbandsvorsteher vorbehaltlos Entlastung zu erteilen. Jahresabschluss 2014 Der Rat beschließt gem. § 96 GO NRW Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016 Seite 11 a) den Jahresabschluss 2014 des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-DahlemNettersheim festzustellen, b) den Jahresüberschuss in Höhe von 11.007,06 € dem Sonderposten für Umlageüberzahlungen zuzuführen und c) dem Verbandsvorsteher vorbehaltlos Entlastung zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Punkt 7: einstimmig ja Bestellung eines weiteren Allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters in der Sitzung des Gemeinderates am 15.03.2016 hier: Ergänzende Informationen - Vorlage 416 /X.L. Z.1 - SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer informiert, dass die SPD-Fraktion – wie auch die UNA-Fraktion – bezüglich der Bestellung eines weiteren Allgemeinen Vertreters und der diesbezüglichen Regelung in der Hauptsatzung Probleme gesehen habe. Die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes sei nicht mit der Niederschrift der damaligen Ratssitzung zur Kenntnis gegeben worden, daher habe er sich bei der Kommunalaufsicht informieren wollen. Die zuständige Mitarbeiterin habe zugesagt dies zu prüfen und ihm in einem Schreiben mitgeteilt, dass hierzu seitens der Gemeinde nochmals zur Klarstellung eine Vorlage erstellt werde. Sie habe nicht explizit geschrieben, dass alles in Ordnung ist. Er frage sich, warum man nicht einfach die Hauptsatzung ändere, es spreche doch nichts dagegen. Damit verschaffe man sich Rechtssicherheit. Die UNA-Fraktion sehe das wohl genauso. Der Bürgermeister teilt mit, dass ihm nicht klar gewesen sei, dass es der SPD-Fraktion um die Änderung der Hauptsatzung gehe. Er habe die Eingabe der SPD so interpretiert, dass es um die Frage der ausschließlichen Vertretung im Falle der Verhinderung des 1. Vertreters gehe. Daher sei der Vorlage auch der Verwaltungsgliederungsplan beigefügt worden. Der Städte- und Gemeindebund habe mitgeteilt, dass eine Änderung der Hauptsatzung nicht zwingend erforderlich sei, die Gesetzeslage sei in der Gemeindeordnung § 68 eindeutig geregelt. Auch die Kommunalaufsicht habe nicht auf die Notwendigkeit einer Ergänzung der Hauptsatzung hingewiesen. Sollte allerdings eine Änderung mehrheitlich gewünscht werden, sei dies kein Problem. Der UNA-Fraktionsvorsitzende Hilger legt dar, dass er in der Ratssitzung vom 15.03.2016 auf eine notwendige Änderung der Hauptsatzung hingewiesen habe und auch um eine Aufschiebung der Beschlussfassung gebeten habe. Darauf sei man aber nicht eingegangen. Der Bürgermeister habe mitgeteilt, dass die Vorlage in Abstimmung mit dem Städte- und Gemeindebund erstellt worden sei. Nach einer Sitzungsunterbrechung habe sich dann die UNA-Fraktion wegen der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes zur Zustimmung entschlossen. Diese sei dann aber nicht mit der Niederschrift zur Kenntnis gegeben worden. Man habe dann um Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016 Seite 12 schriftliche Zustellung der Stellungnahme gebeten, die ebenfalls nicht erfolgt sei. Anschließend habe die UNA-Fraktion Akteneinsicht beantragt, worauf man auch auf Nachfrage nichts gehört habe. Diesbezüglich zitiert Herr Hilger aus einer E-Mail vom 24.05.2016 an den Bürgermeister. Bis heute liege ihm die schriftliche Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes zur Sitzung vom 15.03.2016 nicht vor. Seiner Meinung nach habe der Bürgermeister diese auf Nachfrage der UNA „aus dem Hut gezaubert“. Der Bürgermeister verwechsle wohl NRW mit Nordkorea. Wer diese Vorlage zustimmend zur Kenntnis nehme, nehme seiner Meinung nach ebenfalls zur Kenntnis, dass er nicht richtig informiert werde. Der Bürgermeister ruft den UNA-Fraktionsvorsitzenden zur Ordnung und fordert ihn auf, seine Äußerungen zurückzunehmen, da er sonst mit Konsequenzen rechnen müsse. CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth weist auf ein Schreiben der Verwaltung vom 06.06.2016 hin, das seiner Kenntnis nach alle Fraktionen erhalten haben. Hierin sei die gesamte Angelegenheit aufgeklärt und auch die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes zur Kenntnis gegeben. Die Bedenken seien für ihn nicht nachvollziehbar. Auf den nochmaligen Hinweis des Fraktionsvorsitzenden Mayer, teilt der Bürgermeister mit, dass die Anregung auf Änderung der Hauptsatzung aufgenommen worden sei. Er werde dies rechtlich nochmals prüfen lassen und wenn Zweifel an der Rechtssicherheit bestehen, eine Änderung der Hauptsatzung für die nächste Sitzung von Hauptausschuss und Rat vorsehen. UNA-Fraktionsvorsitzender stellt klar, dass ihm bis heute keine Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes mit Datum vor dem 15.03.2016 vorliege. Auf Nachfrage von Ratsmitglied Pospig teilt der Bürgermeister mit, dass die Stellungnahme der Kommunalaufsicht sich nicht auf die Änderung der Hauptsatzung bezogen habe, sondern auf die Verhinderungsvertretung. Bezüglich der rechtlichen Würdigung habe er in der Ratssitzung erklärt, dass man vom Städte- und Gemeindebund eine Rechtsauskunft erhalten habe. Herr Piehler habe das Telefonat geführt und dieselbe Auskunft wie im Schriftstück vom 06.06. erhalten, betont der Bürgermeister. Scheinbar sei teilweise das Vertrauen nicht gegeben. Die rechtliche Wertung sei entscheidend, wonach die derzeitige Beschlusslage korrekt ist. Sollte eine Änderung der Hauptsatzung mehrheitlich gewünscht sein, werde man dies selbstverständlich vorbereiten. Sollte diese Änderung rechtlich erforderlich sein, werde man dies ohnehin angehen. Ratsmitglied Poth weist darauf hin, dass man bei einer Änderung der Hauptsatzung auch weitere Regelungen bezüglich der Aufgabenteilung auf zwei Vertreter treffen könne, um auch hier Rechtssicherheit zu bekommen. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016 Seite 13 Der Bürgermeister weist abschließend nochmals darauf hin, dass der Wunsch auf Änderung der Hauptsatzung aufgenommen worden sei und man jetzt das Ergebnis der anstehenden Prüfung abwarten müsse. Beschluss: Die ergänzenden Informationen zum Tagesordnungspunkt nimmt der Rat zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 8: mehrheitlich ja, bei 4 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen Bürgeranregung gemäß § 24 GO hier: Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz der Mittagsruhe - Vorlage 474 /X.L. - SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer weist darauf hin, dass man zwischen allgemeinen Wohngebieten und reinen Wohngebieten unterscheide. In einem reinen Wohngebiet könne man seiner Meinung nach eine solche Verordnung erlassen. Ansonsten könne man nur die jetzige Beschlussfassung beibehalten, da man sonst die ganze Gemeinde mit einer solchen Regelung überziehe. Hierzu informiert der Bürgermeister dass es sich bei dem Baugebiet F6 Sittard um allgemeines Wohngebiet handele. Man habe hier in den Dörfern der Gemeinde eigentlich fast nirgendwo reines Wohngebiet. Auf Nachfrage von Ratsmitglied Müllenborn teilt der Bürgermeister mit, dass es in diesem Fall seit Jahren Streitpunkte und ein enormes Spannungsfeld gebe, so dass ein Gespräch kaum Aussicht auf Erfolg habe. Man habe überlegt, auf andere Weise nochmals auf die Einhaltung einer Mittagsruhe und die notwendige gegenseitige Rücksichtnahme hinzuweisen. Allerdings sei es sicherlich auch nicht so, dass auf allen Grundstücken an jedem Tag der Rasen gemäht werde. Man müsse vieles abwägen, dies sei nicht einfach. Hier in den 40 – 50 regionalen Baugebieten gebe es überall Lärmentwicklung, insbesondere an Samstagen. Im ländlichen Raum sei es üblich, an Samstagen auf dem eigenen Grundstück zu arbeiten. Das merke man auch oft daran, dass Veranstaltungen an diesem Wochentag hier kaum Zuspruch bekommen. Auf Bitte des UNA-Fraktionsvorsitzenden schildert Ratsmitglied Schmidt als Ortsvorsteher seine Einschätzung der Situation. Herr Schmidt berichtet, dass das Ehepaar sich von Beginn an seit ihrem Zuzug über die Lärmentwicklung beschwert habe. Anfangs seien sie eine der ersten in diesem Baugebiet gewesen. Nach und nach seien dann andere Grundstücke bebaut worden. Die unbebauten Grundstücke würden auch landwirtschaftlich genutzt, so dass hierdurch ebenfalls Lärm verursacht werde. Es bestehe kein gutes Verhältnis zur Nachbarschaft. Die Beschwerden seien teilweise sehr weitgehend, so dass selbst das Rasenmähen auf weit entfernten Grundstücken Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016 Seite 14 angeführt werde. Man könne vielleicht nochmals mit den Eheleuten sprechen, er halte die Situation aber für sehr schwierig. Ratsmitglied Pospig regt an, zumindest nochmals das Thema Mittagsruhe bei den Nachbarn anzusprechen. Vielleicht könne man hierdurch zumindest ein Stück weit eine Entschärfung erreichen. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass es sich in der Gemeinde um einen Einzelfall handele und bestätigt, dass man versuchen werde, an einer Verbesserung zu arbeiten. Wenn gegenseitige Rücksichtnahme da sei, bedürfe es keiner zusätzlichen Verordnung. Fraktionsvorsitzender Hilger schlägt vor, gegebenenfalls doch nochmals das Gespräch zu suchen. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass dies bei dem vorhandenen Spannungsfeld nicht erfolgsversprechend sei. Man werde aber versuchen, eine Verbesserung zu erreichen. Diesen Auftrag habe er aus der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss bereits mitgenommen. Beschluss: Der Rat zieht die Entscheidung über die vorgelegte Bürgeranregung nach § 7 Abs. 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim an sich. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Der Gemeinderat beschließt, das vorgeschriebene Verfahren zum Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz der Mittagsruhe einzuleiten. Abstimmungsergebnis: Punkt 9: mehrheitlich nein, bei drei Enthaltungen Jahresabschluss zum 31.12.2015 hier: Eigenbetrieb Abwasser - Vorlage 447 /X.L. - Beschluss: 1) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeinde Nettersheim zum 31.12.2015 unter Berücksichtigung des vorgelegten Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz und vorbehaltlich des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. 2) Er beschließt ferner, den Jahresüberschuss in Höhe von 14.109,64 € ins Folgejahr auf neue Rechnung vorzutragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016 Seite 15 Punkt 10: Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 31.03.2016 - Vorlage 444 /X.L. - Beschluss: Der erste Zwischenbericht des Wirtschaftsjahres 2016 des Eigenbetriebes Abwasser mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2016 wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Punkt 11: einstimmig ja Jahresabschluss zum 31.12.2015 hier: Gemeindewasserwerk - Vorlage 448 /X.L. - Beschluss: a) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss des Gemeindewasserwerkes der Gemeinde Nettersheim zum 31.12.2015 unter Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand Koblenz GmbH und vorbehaltlich des abschließenden Prüfvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. b) Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresüberschuss in Höhe von 629,52 €auf neue Rechnung ins Folgejahr vorzutragen. Abstimmungsergebnis: Punkt 12: einstimmig ja Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 31.03.2016 - Vorlage 445 /X.L. - Beschluss: Der erste Zwischenbericht des Wirtschaftsjahres 2016 des Gemeindewasserwerkes mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2016 wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016 Seite 16 Punkt 13: Jahresabschluss zum 31.12.2015 hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim - Vorlage 449 /X.L. - Beschluss: 1) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim zum 31.12.2015 unter Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz und vorbehaltlich des abschließenden Prüfvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. 2) Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresüberschuss in Höhe von 2.456,77 € auf neue Rechnung ins Folgejahr vorzutragen. Abstimmungsergebnis: Punkt 14: einstimmig ja Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum 31.03.2016 - Vorlage 446 /X.L. - Beschluss: Der erste Zwischenbericht des Wirtschaftsjahres 2016 des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2016 wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Punkt 15: einstimmig ja Rückführung der Eigenbetriebe in den Kernhaushalt der Gemeinde hier: Wirtschaftlichkeitsbetrachtung - Vorlage 177 /X.L. Z.2 - Beschluss: Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Gemeindeprüfungsanstalt dahingehend Gespräche zu führen, dass die Abschaffung der Eigenbetriebe und Rückführung dieser Tätigkeitsfelder in den Kernhaushalt als einer der Prüfungsschwerpunkte im Rahmen der angekündigten überörtlichen Prüfung der Haushaltswirtschaft der Gemeinde aufgegriffen wird. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016 Seite 17 Punkt 16: Abwasserbeseitigungskonzept - Vorlage 483 /X.L. - Beschluss: Der Rat beschließt, der 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes entsprechend der nachstehend dargestellten zeitlichen Reihenfolge sowie der geschätzten Investitionskosten zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Punkt 17: einstimmig ja Festsetzung der Niederschlagswassergebühr - Vorlage 299 /X.L. Z.1 - Der Bürgermeister weist auf die Beratungen zum Thema in den vorberatenden Fachausschüssen hin. Es habe sich überwiegend das Meinungsbild ergeben, das bisherige Abrechnungsverfahren möglichst beizubehalten, jedoch die Satzung entsprechend anzupassen und auf die Möglichkeit der Spitzabrechnung hinzuweisen. Bislang liege noch kein Formulierungsvorschlag seitens der KUA u. des Städte/Gemeindebundes vor, daher empfehle er heute den Beschluss zu fassen, die bisherige Regelung erst einmal beizubehalten und bis zur nächsten Sitzungsphase gegebenenfalls eine Änderung der Satzungsformulierung vorzubereiten. Beschluss: Der Rat beschließt, die bisherige Festsetzung der Niederschlagswassergebühr grundsätzlich beizubehalten, jedoch bis zur nächsten Sitzungsphase weiter zu untersuchen, inwieweit gegenüber den jetzigen Satzungsformulierungen noch eine ergänzende alternative Regelung dahingehend gefunden werden kann, dass eine Spitzabrechnung auf Wunsch möglich ist, ansonsten die bisherige Pauschalierung zugrundegelegt wird. Abstimmungsergebnis: Punkt 18: einstimmig ja Interkommunales Handlungskonzept Gewässer hier: EU-Wasserrahmenrichtlinie / Hochwasserschutz - Vorlage 482 /X.L. - Beschluss: Der Rat beschließt, im Zusammenhang mit der Hochwasserproblematik Genfbach in Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016 Seite 18 Nettersheim mit dem Landesbetrieb Strassen NRW dahingehend Verhandlungen zu führen, dass hinsichtlich der Einleitungsstellen der Autobahn A 1 kurzfristig ein Planungskonzept vorgelegt wird und bauliche Maßnahmen schnellstmöglich realisiert werden. Weiterhin beschließt der Rat, gemeinsam mit den Kommunen Hellenthal, Kall und Schleiden ein integriertes interkommunales Handlungskonzept „Gewässer“ unter Einbeziehung von Fördermitteln für die Teilbereiche unmittelbar am Gewässer, des Hochwasserschutzes und der Abwasserbeseitigung zu erstellen und hieraus resultierende, zielführende Maßnahmen in den kommenden Jahren umzusetzen. Abstimmungsergebnis: Punkt 19: einstimmig ja Maßnahmen an Abwasserbehandlungsanlagen innerhalb des Gemeindegebietes - Vorlage 481 /X.L. - Beschluss: Der Rat beschließt, hinsichtlich der vorhandenen Regenrückhaltebzw. Regenüberlaufbecken eine Netzbetrachtung für das gesamte Kanalsystem im Einzugsgebiet der Kläranlage Urft/Nettersheim durchzuführen, damit auf dieser Grundlage nachgewiesen werden kann, an welchen Abwasserbehandlungsanlagen Maßnahmen tatsächlich durchgeführt werden müssen. Weiterhin beschließt der Rat, mit den Netzbetrachtungen die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen und notwendige Mittel außerplanmäßig bzw. im Wirtschaftsplan 2017 bereit zu stellen. Abstimmungsergebnis: Punkt 20: einstimmig ja 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in Nettersheim; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 454 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen, 1. im Bebauungsplan G 14, Teilbereich „Brotkiste“ die Wegeführung an die topografischen Gegebenheiten anzupassen und dahingehend zu ändern, dass künftig eine Anbindung an den Teilbereich „Zur Klosterquelle“ ermöglicht werden kann. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit gefasst. Der Teilbereich „Brotkiste“ ist als Anlage 1 beigefügt und Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses. 2. Der Auftrag für die Planerstellung mit Begründung ist an ein Planungsbüro nach vorheriger Einholung eines entsprechenden Honorarangebotes zu vergeben. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016 Seite 19 3. Es wird darüber hinaus beschlossen, eine städtebauliche Entwicklung für einen Teilbereich zwischen „Brotkiste“ und „Zur Klosterquelle“ zu untersuchen und mit dem Eigentümer entsprechende Verhandlungen zu führen. Abstimmungsergebnis: Punkt 21: einstimmig ja Bauliche Entwicklung im Bereich „Auf Bennfeld“ in Nettersheim - Vorlage 377 /X.L. Z.1 - Der Bürgermeister weist auf die Beschlussfassung im Hauptausschuss hin und den diesbezüglichen Antrag der UNA-Fraktion einen Zusatz in den Beschluss mit aufzunehmen, dass eine darüber hinausgehende weitere Bebauung im Bereich „Auf Bennfeld“ nicht vorgesehen ist. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, zu dem bereits vorgesehenen Gebiet zur Erschließung und Bebauung von Grundstücken im Bereich „Auf Bennfeld“ die im beigefügten Planauszug dargestellten Grundstücke zusätzlich zur Bebauung zu erschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Der Rat beschließt folgenden Zusatz: Eine weitere Bebauung im Bereich „Auf Bennfeld“ ist nicht vorgesehen. Abstimmungsergebnis: Punkt 22: mehrheitlich abgelehnt bei 4 Stimmen für den Antrag Bauliche Entwicklung der Ortslage Marmagen - Vorlage 424 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen, zur Erschließung weiterer Bauflächen in Marmagen Grundstücksverhandlungen mit der Eigentümerin des Grundstückes nördlich des Sportplatzes Marmagen aufzunehmen, um weitere Baulandflächen in Marmagen zu erschließen und zur Verfügung stellen zu können. Darüber hinaus wird beschlossen, nach erfolgreicher Grundstücksverhandlung eine landesplanerische Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) an die Bezirksregierung Köln zu stellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016 Seite 20 Punkt 23: Bauliche Entwicklung in Zingsheim, Altes Pastorat - Vorlage 432 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die Grundstücksflächen vom Wendehammer „Altes Pastorat“ in Richtung Nürburgstraße städtebaulich zu entwickeln und hierzu den Bebauungsplan L 6 „Altes Pastorat“ zu erweitern. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hierzu gefasst. Der als Anlage beigefügte Planauszug ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Grundstückseigentümer Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, eine vertragliche Vereinbarung zu schließen, damit dauerhaft Bauland zur Verfügung steht. Abstimmungsergebnis: Punkt 24: einstimmig ja Entwicklungsvorhaben Nürburgstraße Zingsheim, Gemarkung Zingsheim, Flur 7 Nr. 68 und Flur 9 Nr. 22 hier: Ansiedlung eines Discounters - Vorlage 443 /X.L. - UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger teilt mit, dass er zwischenzeitlich mehrmals bzgl. dieses Themas angesprochen worden sei und erkundigt sich bei Ratsmitglied Rosenbaum, wie er als Ortsvorsteher die Situation einschätze. Ob es in der Bevölkerung von Zingsheim ausschließlich positive Reaktionen gebe, oder ob ihm auch negative Einstellungen bekannt seien. Herr Rosenbaum teilt hierzu mit, dass sich niemand explizit an ihn gewandt habe, daher könne er zum Stimmungsbild und etwaigen negativen Einstellungen nichts sagen. Der Bürgermeister weist auf eingegangene Mails und Schreiben hin, in denen sich Bürgerinnen und Bürger aus Zingsheim sehr positiv zu einer etwaigen Ansiedlung des Discounters äußern. Natürlich stelle sich die Stimmungslage in einem Dorf mit eigenem Lebensmittelgeschäft teilweise anders dar. Aber auch hier sei man auf einem guten Weg. SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer erkundigt sich, wie denn die Stimmung bei den direkten Anliegern sei. Es werde sicherlich nicht nur mit Lärmaufkommen zu rechnen sein, in der dunklen Jahreszeit werde ggf. auch die Beleuchtung des Marktes eine Rolle spielen. Hierzu weist der Bürgermeister auf den kürzlich durchgeführten Anwohnertermin hin, Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016 Seite 21 zu dem alle Anlieger aus den Straßen „An der Dreispitz“ und „Waldstraße“ eingeladen worden seien. Weitestgehend sei diese Einladung auch wahrgenommen worden. Insgesamt sei das Vorhaben befürwortet worden, wobei insbesondere die verkehrliche Anbindung Thema gewesen sei, die auch für eine Verkehrsberuhigung sorgen könnte. Man habe darüber hinaus auch bis zum heutigen Tag Gelegenheit gegeben, weitere Anmerkungen vorzutragen. Bedenken oder Anregungen seien aber nicht vorgetragen oder eingereicht worden. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, a) die Grundstücke Gemarkung Zingsheim, Flur 7 Nr. 68 und Flur 9 Nr. 22 für die Ansiedlung eines Discounters vorzusehen, b) das Bauvorhaben durch Bauvoranfrage beim Kreisbauamt Euskirchen auf seine Genehmigungsfähigkeit hin prüfen zu lassen, c) hilfsweise den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen, sofern die Bauvoranfrage negativ beschieden wird. Abstimmungsergebnis: Punkt 25: einstimmig ja, bei 1 Enthaltung Erlass einer Satzung gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) zur 3. Erweiterung des Sanierungsgebietes Nettersheim; Änderung des Geltungsbereiches sowie Satzungsbeschluss - Vorlage 8 /X.L. Z.2 und Z.3 - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Nettersheim“ im vereinfachten Verfahren gem. § 142 (4) Baugesetzbuch (BauGB). Die Sanierungssatzung mit Begründung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Er beschließt darüber hinaus, die Gültigkeit der Sanierungssatzung für die Dauer von 15 Jahren, beginnend ab dem Satzungsbeschluss festzulegen. Die Sanierungssatzung ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Punkt 26: einstimmig ja Erlass einer Satzung zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes in Zingsheim im vereinfachten Verfahren gem. § 142 (2) Baugesetzbuch (BauGB); Erweiterung des Geltungsbereiches sowie Satzungsbeschluss - Vorlage 256 /X.L. Z.1 und Z.2 - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016 Seite 22 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Zingsheim“ im vereinfachten Verfahren gem. § 142 (4) Baugesetzbuch (BauGB). Die Sanierungssatzung mit Begründung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Er beschließt darüber hinaus, die Gültigkeit der Sanierungssatzung für eine Dauer von 15 Jahren, beginnend ab dem Satzungsbeschluss festzulegen. Abstimmungsergebnis: Punkt 27: einstimmig ja Erlass einer Satzung zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes in Marmagen gem. § 142 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB); Satzungsbeschluss - Vorlage 257 /X.L. Z.2 und Z.3 - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Marmagen“ im vereinfachten Verfahren gem. § 142 (4) Baugesetzbuch (BauGB). Die Sanierungssatzung mit Begründung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Es beschließt darüber hinaus, die Gültigkeit der Sanierungssatzung für die Dauer von 15 Jahren, beginnend ab dem Satzungsbeschluss festzulegen. Die Sanierungssatzung ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Punkt 28: einstimmig ja Erschließung eines weiteren Teilbereiches "Auf Bennfeld" in Nettersheim - Vorlage 434 /X.L. - Beschluss: Der Rat beschließt, die erforderlichen Leistungen für die Erschließung eines weiteren Teilbereiches „Auf Bennfeld“ in Nettersheim beschränkt auszuschreiben und den Auftrag an die billigst bietende Firma zu vergeben. Alternativ wird die Gemeinde beauftragt, mit der billigst bietenden Firma für die Erschließungsmaßnahme des Baugebietes T 4 Ratzenbüchelstraße/Akazienstraße Verhandlungen zu führen mit dem Ziele, dass diese auf der Grundlage der Einheitspreise des Angebotes vom 11.02.2016 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016 Seite 23 als Anschlussauftrag ebenfalls die Erschließung des Teilbereiches „Auf Bennfeld“ in Nettersheim durchführt. Desweiteren beschließt der Rat, mit den erforderlichen Ingenieurleistungen das Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Punkt 29: einstimmig ja Energetisches Handlungskonzept Sanierungsgebiet Nettersheim - Vorlage 346 /X.L. Z.1 - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen des Förderprogramms „Energetische Stadtsanierung“ ein qualifiziertes Fachbüro mit der Erstellung eines energetischen Handlungskonzeptes (integriertes Quartierskonzept) für das Sanierungsgebiet Nettersheim im Wege der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu beauftragen. Weiterhin nimmt der Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis, dass die Stelle des Sanierungsmangers für die Zeit von Mai 2016 bis April 2019 bereits intern besetzt worden ist. Abstimmungsergebnis: Punkt 30: einstimmig ja Integriertes städtebauliches Handlungskonzept BlankenheimNettersheim hier: Einzelmaßnahme Rathaus Zingsheim - Vorlage 465 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die notwendigen Planungsaufträge für die Quartiersöffnung des Rathauses und die hiermit verbundenen Umbau-, Sanierungsund Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung auf der Grundlage der HOAI an Fachbüros zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Punkt 31: einstimmig ja Vorbereitung und Erstellung eines Dorfentwicklungsplanes für Tondorf - Vorlage 286 /X.L. Z.1 - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016 Seite 24 Bürgermeister Pracht weist auf eine in der letzten Woche durchgeführte Bürgerversammlung zum Thema hin. Über 100 Bürgerinnen und Bürger hätten an der Vorstellung des Projektes durch den Architekten Niedermayer teilgenommen und sich auch aktiv eingebracht. Bis Ende des Jahres soll der entsprechende Dorfentwicklungsplan erstellt werden, in dem alle Facetten dörflichen Lebens angesprochen werden. Bei einer Förderzusage seien dann Dorferneuerungsmaßnahmen sowohl im öffentlichen wie auch privaten Bereich möglich. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung ein Dorfinnentwicklungskonzept für den Ortsteil Tondorf zu erarbeiten und die hierfür notwendigen Planungsaufträge im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Punkt 32: einstimmig ja Bahnhofsumfeld Nettersheim hier: Bahnübergang Grafschaftsgasse - Vorlage 423 /X.L. - Beschluss: Der Rat nimmt den Sachstand zu den beabsichtigten Änderungsarbeiten am Bahnübergang Grafschaftsgasse in Nettersheim im Rahmen der Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 33: einstimmig ja Verkehrsregelung Burgstraße / Webergasse / Urgasse, Marmagen - Vorlage 435 /X.L. - Der Bürgermeister weist auf die Beratung des Punktes im Haupt- und Finanzausschuss hin. Man habe sich verständigt, vor einer Entscheidung nochmals einen Bürgertermin durchzuführen und auf eine heutige Beschlussfassung zu verzichten. Zu diesem Vorgehen besteht Einvernehmen. Punkt 34: Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim - Vorlage 436 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016 Seite 25 Beschluss: Der Rat nimmt den derzeitigen Sachstand und die weitere Vorgehensweise hinsichtlich Breitbandversorgung im ländlichen Raum durch den Kreis Euskirchen unter Einbeziehung der Eifelgemeinde Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 35: einstimmig ja Sanierung sowie Instandsetzungsmaßnahmen Alte Schule Engelgau - Vorlage 441 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, sofern keine Eigenfinanzierung möglich ist, der Vereinsgemeinschaft Engelgau für investive Verbesserungsmaßnahmen in der Alten Schule Engelgau eine finanzielle Unterstützung mit entsprechender Rückzahlungsverpflichtung für die Dauer des Nutzungsvertrages zu gewähren. Die hierfür benötigten Mittel sind überplanmäßig bereitzustellen. Abstimmungsergebnis: Punkt 36: einstimmig ja Straßeninstandsetzung hier: Zufahrt zum Kindergartengrundstück bzw. Spielplatz in Engelgau - Vorlage 440 /X.L. - Beschluss: Der Rat beschließt, auf der Grundlage der Einheitspreise des vorliegenden Straßeninstandsetzungsprogramms 2015 den Zufahrtsbereich zum Kindergartengrundstück bzw. Spielplatz in Engelgau bituminös zu erneuern. Abstimmungsergebnis: Punkt 37: einstimmig ja Straßenbeleuchtung innerhalb des Gemeindegebietes - Vorlage 456 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016 Seite 26 Beschluss: Der Rat beschließt, hinsichtlich der Umstellung der Straßenbeleuchtungsanlagen innerhalb des Gemeindegebietes auf LED konkrete Untersuchungen hinsichtlich einer wirtschaftlichen Lösung durchzuführen mit dem Ziele, im Jahre 2017 mit der Umstellung der Straßenbeleuchtungsanlage auf LED innerhalb des Gemeindegebietes zu beginnen. Abstimmungsergebnis: Punkt 38: einstimmig ja Fußgängerüberweg Gewerbegebiet Zingsheim, Auf der Heide 20 - Vorlage 479 /X.L. - Beschluss: Der Rat beschließt, im Bereich der NEW-Werkstätten Auf der Heide 20 im Gewerbegebiet in Zingsheim einen Fußgängerüberweg einzurichten und die notwendigen Markierungen und Beschilderungen nach Anordnung durch das Straßenverkehrsamt des Kreises Euskirchen zu veranlassen. Abstimmungsergebnis: Punkt 39: einstimmig ja Einleitung von Flurbereinigungsverfahren im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung - Vorlage 425 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die Einleitung von Flurbereinigungsverfahren im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung mit dem Ziel zu untersuchen, insbesondere für die gemeindlichen Entwicklungsvorhaben entsprechende Anträge stellen zu können. Abstimmungsergebnis: Punkt 40: einstimmig ja Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und Begegnung - Vorlage 464 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016 Seite 27 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zum Kloster Nettersheim Quartierszentrum für Integration und Begegnung – zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: – einstimmig ja Punkt40.1: Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und Begegnung hier: Heizzentrale - Vorlage 464 /X.L. Z.1 Bürgermeister Pracht informiert, dass man die Tagesordnung um diesen Punkt erweitert habe, um noch vor dem Winter die notwendigen Arbeiten an der Heizanlage ausführen zu können. Es sei geplant, den vorhandenen Kessel als Spitzenlastkessel zu erhalten und mit zwei Pelletkesseln zu ergänzen. Es sei vorgesehen, die notwendigen baulichen Arbeiten an der Heizanlage über die Maßnahme Kloster abzuwickeln. Zu prüfen sei noch, ob die Anlage auch abschließend über das Kloster oder den Eigenbetrieb Biowärme laufen werde. Auf Nachfrage von Ratsmitglied Pospig erläutert der Bürgermeister, dass die baulichen Arbeiten in Eigenleistung durchgeführt werden sollen. Der derzeit vorhandene Kessel befinde sich in einer Art Senke, in der sich regelmäßig Oberflächenwasser sammele. Daher soll der Kessel um etwa zwei Meter angehoben werden, so dass auch direkte Wandanschlüsse möglich sind. Für die diesbezüglichen Planungsleistungen und die technischen Anlagen seien Ausschreibungen erforderlich. SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer erkundigt sich, ob es einen Sanierungsplan gebe, in dem die einzelnen Maßnahmen dargestellt seien, oder ob dieser noch erstellt werde. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass dies in Bearbeitung sei. Derzeit würden weiterhin Interessenslagen geprüft. Kurz vor der Ratssitzung habe es noch einen Termin mit einem weiteren Interessenten gegeben. Alle Einzelheiten würden in ein Planungskonzept einfließen, das bis ca. September/Oktober durch ein Architekturbüro erstellt werde. Dass z.B. Arbeiten an Wärmeversorgung u. technischen Anlagen nötig seien, sei sicherlich jedem klar. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Planung zur Heizzentrale im Kloster Nettersheim zustimmend zur Kenntnis und beschließt, diese entsprechend umzusetzen. Die zur Umsetzung notwendigen Gewerke und Materialbeschaffungen sind im Rahmen beschränkter Ausschreibungen an den Billigstbietenden zu vergeben. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016 Seite 28 Punkt 41: Mountainbike-Routen in den Kreisen Düren und Euskirchen - Vorlage 484 /X.L. - Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, auf die Ausweisung eigener Mountainbike-Routen im Gemeindegebiet zu verzichten, jedoch im Sinne der einheitlichen, durchgängigen Entwicklung eines Mountainbikewegenetzes in den Kreisen Düren und Euskirchen abgestimmte Verbindungsrouten zu ermöglichen und die Bewerbung der Region als Fahrradregion zu unterstützen. Abstimmungsergebnis: Punkt 42: einstimmig ja Bauliche Entwicklung Steinfelder Straße 9/9a in Nettersheim - Vorlage 486 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die geplante und in der Begründung zur Vorlage beschriebene bauliche Entwicklung für das gemeindliche Anwesen Steinfelder Straße 9/9a in Nettersheim zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung so zu forcieren, dass die baulichen Maßnahmen bis zum Frühjahr 2017 fertiggestellt sind. Die hierfür notwendigen Aufträge Vergabeverfahren zu vergeben. sind im Rahmen der vorgeschriebenen Sofern Nutzungseinheiten in den bestehenden Gastronomiebetrieb einbezogen werden, sind hierzu im Hinblick auf die spätere Vermietung entsprechende vorvertragliche Vereinbarungen zu treffen. Der notwendige Finanzbedarf ist außerplanmäßig bereitzustellen und über das Förderprogramm Masterplan Nettersheim abzuwickeln. Abstimmungsergebnis: Punkt 43: einstimmig ja Maßnahmen in Rahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege - Vorlage 237 /X.L. Z.1 - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016 Seite 29 Beschluss: Der Rat nimmt die Ausführungen zu den Ausgleichsmaßnahmen Fledermausbiotop im Zuge des Weiterbaus der A1 zustimmend zur Kenntnis. Er beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, auf der Grundlage der Gutachten und Bewertungen, Verhandlungen zu führen, um eine angemessene Entschädigung im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung für die Ausgleichsmaßnahme zwischen dem Landesbetrieb Straßen NRW und der Gemeinde Nettersheim zu erreichen. Abstimmungsergebnis: Punkt 44: einstimmig ja Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim hier: Sachstandbericht - Vorlage 457 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zum Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 45: einstimmig ja Kindergartenbeförderung - Vorlage 459 /X.L. - Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, das Angebot der Kindergartenbeförderung gleichbleibend zu den Vorjahren auch im Kindergartenjahr 2016/2017 anzubieten und den Elternbeitrag für die Hin- und Rückfahrt mit 15,50 Uhr beizubehalten. Die darüber hinaus entstehenden Kosten werden von der Gemeinde Nettersheim als Zuschuss gewährt und sollen im Rahmen der Eigenfinanzierung im Haushalt 2017 veranschlagt werden. Abstimmungsergebnis: Punkt 46: einstimmig ja Betreuungsangebote am Grundschulverbund hier: Kostenbeteiligung zu den Elternbeiträgen und den Mittagsmahlzeiten - Vorlage 460 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016 Seite 30 Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, die Beiträge für das Programm „Schule von acht bis eins“ und für das Programm „Dreizehn plus“ im Schuljahr 2016/2017 in der bisherigen Höhe beizubehalten unter der Maßgabe, dass die Anmeldungen sich nicht deutlich vom Vorjahr abheben und die beantragte Landesförderung bewilligt wird. Eine etwaige Unterdeckung wird weiterhin im Rahmen des bisherigen Ansatzes bezuschusst. Der Ansatz ist im Haushalt 2017 vorzusehen. Darüber hinaus wird beschlossen, die Bezuschussung des Mittagessens in Höhe von 1,50 € pro Mahlzeit weiter zu gewähren. Abstimmungsergebnis: Punkt 47: einstimmig ja Ferienangebote 2016 - Vorlage 462 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und unterstützt den Prozess der Initiierung weiterer Angebote. Abstimmungsergebnis: Punkt 48: einstimmig ja Entwicklung offene Jugendarbeit - Vorlage 461 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und stimmt der anvisierten Weiterentwicklung der offenen Jugendarbeit zu. Abstimmungsergebnis: Punkt 49: einstimmig ja Aktuelle Flüchtlingssituation in der Gemeinde Nettersheim - Vorlage 463 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016 Seite 31 Beschluss: Der Rat nimmt die Ausführungen zur aktuellen Flüchtlingssituation zustimmend zur Kenntnis. Er unterstützt die Aktivitäten der Verwaltung zur Verbesserung der Zuschusssituation nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) durch das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) ausdrücklich. Dem vorbildlichen Engagement der beteiligten haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen spricht er besonderen Dank und Anerkennung aus. Abstimmungsergebnis: Punkt 50: einstimmig ja Bauen im Außenbereich; Umnutzung des ursprünglichen Lagerschuppens/Geräteunterstandes zum Mastviehstall sowie Erweierung durch seitlichen Anbau, Gemarkung Holzmülheim, Flur 5 Nr. 40 - Vorlage 209 /X.L. Z.1 - Der Bürgermeister weist darauf hin, dass der Bauausschuss sich bereits mit diesem Punkt beschäftigt habe. Hier sei allerdings seitens des Antragstellers noch einiges nachzuarbeiten gewesen. Zwischenzeitlich sei dies geschehen und auch das Bauordnungsamt des Kreises habe bestätigt, dass das Bauvorhaben genehmigungsfähig sei. Auf Bitte des SPD-Fraktionsvorsitzenden Mayer sagt der Bürgermeister zu, der Niederschrift nochmals entsprechende Planauszüge beizufügen. Der Niederschrift ist als Anlage ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Nettersheim, eine Kopie der Ortlagenabrundungssatzung von Holzmülheim, jeweils mit Kennzeichnung des Grundstückes Nr. 40 sowie ein Lageplan mit Darstellung der baulichen Situation beigefügt. Beschluss: 1. Der Rat der Eifelgemeinde Angelegenheit an sich. Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser 2. Es wird beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bauvorhaben „Umnutzung des ursprünglichen Lagerschuppens/Geräteunterstandes zum Mastviehstall sowie Erweiterung durch seitlichen Anbau“ auf dem außerhalb der Ortslagenabgrundungssatzung von Holzmülheim befindlichen Grundstück Gemarkung Holzmülheim, Flur 5 Nr. 40, zu erteilen. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016 Seite 32 Abstimmungsergebnis: Punkt 51: einstimmig ja Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 6, Marmagen, Teilbereich "Sittard"; Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 9 Nr. 222 - Vorlage 489 /X.L. - Beschluss: 1. Der Rat der Gemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich. 2. Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 6, Marmagen, Teilbereich „Sittard“ in Bezug auf die veränderte Firsthöhe von 8,60 m anstatt 8,00 m und die veränderte Gestaltung des Daches der Garage als Flachdach zuzustimmen mit der Auflage, dass eine Begrünung des Flachdaches erfolgt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Abstimmungsergebnis: Punkt 52: einstimmig ja Anfrage der CDU-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim vom 03.07.2016 hier: Niederschlagswasser Schwalbenweg in Engelgau - Vorlage 488 /X.L. - Der Bürgermeister weist auf die Anfrage der CDU-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung hin, die mit der Verwaltungsvorlage entsprechend beantwortet sei. SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer äußert, dass er persönlich von der Angelegenheit betroffen sei. Er teilt mit, dass bei starkem Regen das meiste Wasser aus Richtung Tankstelle in den Schwalbenweg gelange. Entsprechendes Bildmaterial liege der Verwaltung vor. Die Argumentation der CDU-Fraktion sei insoweit nicht zutreffend. Der Bürgermeister stellt klar, dass es hier um den Anschluss des Grundstückes an das öffentliche Kanalnetz gehe und verweist nochmals auf die entsprechende Stellungnahme in der Vorlage. UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger teilt mit, dass die CDU-Anfrage wohl nicht am 03.07.2016 eingereicht worden sei, es müsse hier der 04.07.2016 eigentlich genannt werden. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016 Seite 33 Die Anfrage der CDU-Fraktion ist datiert auf den 03.07.2016 und trägt den Eingangsstempel vom 04.07.2016. Punkt 53: Mitteilungen und Informationen SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer geht auf seine Wortmeldung aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.06.2016 bezüglich der notwendigen jährlichen Hauptuntersuchung bei den eingesetzten Kindergartenbussen ein. Er könne dies nach wie vor nicht nachvollziehen. Bürgermeister Pracht entgegnet hierauf, dass – wie in der Niederschrift dokumentiert – der Hinweis von ihm sofort überprüft wurde. Er sei auch dankbar für diesen Hinweis gewesen. Insgesamt seien heute auf der Tagesordnung 70 Punkte zu behandeln. Hierfür sei seitens der Verwaltung ein enormes Arbeitspensum zu leisten und es wäre sehr zu begrüßen, wenn dies auch entsprechend Anerkennung finden könnte. gez. Pracht ____________________ gez. Züll ____________________ Bürgermeister Schriftführerin Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016 Seite 34