Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
667 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
26.09.16, 10:21
Aktualisiert
26.09.16, 10:21
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NIEDERSCHRIFT
über die 11. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 05.07.2016
im Sitzungssaal des Rathauses in Zingsheim
Beginn der Sitzung:
17:00 Uhr
Ende der Sitzung
18:10 Uhr
Am Dienstag, 05.07.2016, findet im Sitzungssaal des Rathaus in Nettersheim die 11.
Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt.
Anwesend sind:
Bürgermeister
Pracht, Wilfried
und die Ratsmitglieder/
Bannert, Roland
Breitbach, Werner
Falkenberg, Herbert
Falkenberg, Josef
Geißler, Ferdi
Hickert, Christiane
Hilger, Franz-Josef
Joepen, Michael
Kurth, Guido
Mayer, Gerhard
Müllenborn, Albert
Pospig, Dirk
Poth, Edwin
Reuter, Karl
Rosenbaum, Burkhard
Schmidt, Bruno
Schmitz, Ralf
Schruff, Gertrud
Außerdem sind anwesend
Allgemeiner Vertreter
Gemeindeamtsrat
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsangestellte
Piehler, Alfred
Crump, Norbert
Lambertz, Ernst
Züll, Andrea als Schriftführerin
Presse
2 – zeitweise
Entschuldigt fehlen die Ratsmitglieder Franz-Peter Mahlberg und Franz-Josef
Zingsheim.
Bürgermeister Pracht begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Bedenken gegen die
Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben.
Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat einstimmig folgende
Änderungen zur Tagesordnung:
ERWEITERUNGEN
A)
Öffentliche Sitzung
Punkt 40.1: Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration
und Begegnung
hier: Heizzentrale
- Vorlage 464 /X.L. Z.1 Punkt50:
Bauen im Außenbereich;
Umnutzung des ursprünglichen Lagerschuppens/
Geräteunterstandes zum Mastviehstall sowie Erweierung
durch seitlichen Anbau, Gemarkung Holzmülheim, Flur 5
Nr. 40
- Vorlage 209 /X.L. Z.1 -
Punkt51:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
F 6, Marmagen, Teilbereich "Sittard";
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf
dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 9 Nr. 222
- Vorlage 489 /X.L. -
Punkt52:
Anfrage der CDU-Fraktion gem. § 19 der
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der
Gemeinde Nettersheim vom 03.07.2016
hier: Niederschlagswasser Schwalbenweg in Engelgau
- Vorlage 488 /X.L. -
B)
Nichtöffentliche Sitzung
Punkt 8:
Auftragsvergabe:
Prüfung Gesamtabschluss Gemeinde zum 31.12.2010
- Vorlage 487 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 2
Damit wird
einstimmig
nachstehende Tagesordnung festgesetzt:
Tagesordnung
A)
Öffentliche Sitzung
Punkt 1:
Gesamtabschluss nach § 116 GO NRW
- Vorlage 477 /X.L. -
10
Punkt 2:
Zwischenbericht Haushaltswirtschaft 2016
- Vorlage 478 /X.L. -
10
Punkt 3:
Neuregelung Umsatzbesteuerung der öffentlichen
Hand nach § 2b UStG
- Vorlage 469 /X.L. -
10
Punkt 4:
Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG
- Vorlage 467 /X.L. -
11
Punkt 5:
Neuerlass einer Zweitwohnungssteuersatzung für
die Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 439 /X.L. -
11
Punkt 6:
Jahresabschlüsse des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim für die
Haushaltsjahre 2013 und 2014
- Vorlage 466 /X.L. -
11
Punkt 7:
Bestellung eines weiteren Allgemeinen Vertreters
des Bürgermeisters in der
Sitzung des Gemeinderates am 15.03.2016
hier: Ergänzende Informationen
- Vorlage 416 /X.L. Z.1 -
12
Punkt 8:
Bürgeranregung gemäß § 24 GO
hier: Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung
zum Schutz der Mittagsruhe
- Vorlage 474 /X.L. -
14
Punkt 9:
Jahresabschluss zum 31.12.2015
hier: Eigenbetrieb Abwasser
- Vorlage 447 /X.L. -
15
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite
Seite 3
Punkt10:
Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum
31.03.2016
- Vorlage 444 /X.L. -
16
Punkt11:
Jahresabschluss zum 31.12.2015
hier: Gemeindewasserwerk
- Vorlage 448 /X.L. -
16
Punkt12:
Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum
31.03.2016
- Vorlage 445 /X.L. -
16
Punkt13:
Jahresabschluss zum 31.12.2015
hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
- Vorlage 449 /X.L. -
17
Punkt14:
Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim zum 31.03.2016
- Vorlage 446 /X.L. -
17
Punkt15:
Rückführung der Eigenbetriebe in den Kernhaushalt
der Gemeinde
hier: Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
- Vorlage 177 /X.L. Z.2 -
17
Punkt16:
Abwasserbeseitigungskonzept
- Vorlage 483 /X.L. -
18
Punkt17:
Festsetzung der Niederschlagswassergebühr
- Vorlage 299 /X.L. Z.1 -
18
Punkt18:
Interkommunales Handlungskonzept Gewässer
hier: EU-Wasserrahmenrichtlinie/Hochwasserschutz
- Vorlage 482 /X.L. -
18
Punkt19:
Maßnahmen an Abwasserbehandlungsanlagen
innerhalb des Gemeindegebietes
- Vorlage 481 /X.L. -
19
Punkt20:
4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich
"Brotkiste" in Nettersheim;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 454 /X.L. -
19
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 4
Punkt21:
Bauliche Entwicklung im Bereich „Auf Bennfeld“ in
Nettersheim
- Vorlage 377 /X.L. Z.1 -
20
Punkt22:
Bauliche Entwicklung der Ortslage Marmagen
- Vorlage 424 /X.L. -
20
Punkt23:
Bauliche Entwicklung in Zingsheim, Altes Pastorat
- Vorlage 432 /X.L. -
21
Punkt24:
Entwicklungsvorhaben Nürburgstraße Zingsheim,
Gemarkung Zingsheim,
Flur 7 Nr. 68 und Flur 9 Nr. 22
hier: Ansiedlung eines Discounters
- Vorlage 443 /X.L. -
21
Punkt25:
Erlass einer Satzung gem. § 142 Abs. 4
Baugesetzbuch (BauGB) zur 3. Erweiterung des
Sanierungsgebietes Nettersheim;
Änderung des Geltungsbereiches sowie
Satzungsbeschluss
- Vorlage 8 /X.L. Z.2 und Z.3 -
22
Punkt26:
Erlass einer Satzung zur Ausweisung eines
Sanierungsgebietes in Zingsheim im vereinfachten
Verfahren gem. § 142 (2) Baugesetzbuch (BauGB);
Erweiterung des Geltungsbereiches sowie
Satzungsbeschluss
- Vorlage 256 /X.L. Z.1 und Z.2 -
22
Punkt27:
Erlass einer Satzung zur Ausweisung eines
Sanierungsgebietes in Marmagen gem. § 142 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB);
Satzungsbeschluss
- Vorlage 257 /X.L. Z.2 und Z.3 -
23
Punkt28:
Erschließung eines weiteren Teilbereiches "Auf
Bennfeld" in Nettersheim
- Vorlage 434 /X.L. -
23
Punkt29:
Energetisches Handlungskonzept Sanierungsgebiet
Nettersheim
- Vorlage 346 /X.L. Z.1 -
24
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 5
Punkt30:
Integriertes städtebauliches Handlungskonzept
Blankenheim-Nettersheim
hier: Einzelmaßnahme Rathaus Zingsheim
- Vorlage 465 /X.L. -
24
Punkt31:
Vorbereitung und Erstellung eines
Dorfentwicklungsplanes für Tondorf
- Vorlage 286 /X.L. Z.1 -
25
Punkt32:
Bahnhofsumfeld Nettersheim
hier: Bahnübergang Grafschaftsgasse
- Vorlage 423 /X.L. -
25
Punkt33:
Verkehrsregelung Burgstraße / Webergasse /
Urgasse, Marmagen
- Vorlage 435 /X.L. -
25
Punkt34:
Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim
- Vorlage 436 /X.L. -
26
Punkt35:
Sanierung sowie Instandsetzungsmaßnahmen Alte
Schule Engelgau
- Vorlage 441 /X.L. -
26
Punkt36:
Straßeninstandsetzung
hier: Zufahrt zum Kindergartengrundstück bzw.
Spielplatz in Engelgau
- Vorlage 440 /X.L. -
26
Punkt37:
Straßenbeleuchtung innerhalb des
Gemeindegebietes
- Vorlage 456 /X.L. -
27
Punkt38:
Fußgängerüberweg Gewerbegebiet Zingsheim, Auf
der Heide 20
- Vorlage 479 /X.L. -
27
Punkt39:
Einleitung von Flurbereinigungsverfahren im
Rahmen der integrierten
ländlichen Entwicklung
- Vorlage 425 /X.L. -
27
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 6
Punkt40:
Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für
Integration und Begegnung
- Vorlage 464 /X.L. -
28
40.1
28
Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für
Integration und Begegnung
hier: Heizzentrale
- Vorlage 464 /X.L. Z.1 -
Punkt41:
Mountainbike-Routen in den Kreisen Düren und
Euskirchen
- Vorlage 484 /X.L. -
29
Punkt42:
Bauliche Entwicklung Steinfelder Straße 9/9a in
Nettersheim
- Vorlage 486 /X.L. -
29
Punkt43:
Maßnahmen in Rahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege
- Vorlage 237 /X.L. Z.1 -
30
Punkt44:
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
hier: Sachstandbericht
- Vorlage 457 /X.L. -
30
Punkt45:
Kindergartenbeförderung
- Vorlage 459 /X.L. -
30
Punkt46:
Betreuungsangebote am Grundschulverbund
hier: Kostenbeteiligung zu den Elternbeiträgen und
den Mittagsmahlzeiten
- Vorlage 460 /X.L. -
31
Punkt47:
Ferienangebote 2016
- Vorlage 462 /X.L. -
31
Punkt48:
Entwicklung offene Jugendarbeit
- Vorlage 461 /X.L. -
31
Punkt49:
Aktuelle Flüchtlingssituation in der Gemeinde
Nettersheim
- Vorlage 463 /X.L. -
32
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 7
Punkt50:
Bauen im Außenbereich;
Umnutzung des ursprünglichen
Lagerschuppens/Geräteunterstandes zum
Mastviehstall sowie Erweierung durch seitlichen
Anbau, Gemarkung Holzmülheim, Flur 5 Nr. 40
- Vorlage 209 /X.L. Z.1 -
32
Punkt51:
Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes F 6, Marmagen, Teilbereich
"Sittard"; Errichtung eines Einfamilienwohnhauses
mit Garage auf dem Grundstück Gemarkung
Marmagen, Flur 9 Nr. 222
- Vorlage 489 /X.L. -
33
Punkt52:
Anfrage der CDU-Fraktion gem. § 19 der
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
der Gemeinde Nettersheim vom 03.07.2016
hier: Niederschlagswasser Schwalbenweg in
Engelgau
- Vorlage 488 /X.L. -
33
Punkt53:
Mitteilungen und Informationen
34
B)
Nichtöffentliche Sitzung
Punkt 1:
Genehmigung von Dringlichkeitsbeschlüssen
34
1.1
Auftragsvergabe Prüfung Jahresabschlüsse
der drei Eigenbetriebe Abwasser, Biowärme
Nettersheim und Gemeindewasserwerk zum
31.12.2015
- Vorlage 421 /X.L. -
34
1.2
Mietvertrag Literaturhaus Nettersheim
- Vorlage 480 /X.L. -
35
Seite
Punkt 2:
Niederschlagung von Forderungen
- Vorlage 473 /X.L. -
35
Punkt 3:
Auftragsvergabe:
Jahresabschlussprüfung Gemeinde zum 31.12.2015
- Vorlage 422 /X.L. -
35
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 8
Punkt 4:
Vorzeitige Ablösung der Leasingverträge für den
Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum
01.01.2017
- Vorlage 450 /X.L. -
36
Punkt 5:
Grundstücksangelegenheiten
36
5.1
Veräußerung einer Teilfläche des
Grundstückes Gemarkung Nettersheim Flur 8
Nr. 142, Auf Bennfeld
- Vorlage 437 /X.L. -
36
5.2
Verkauf der Teilflächen der Grundstücke
Gemarkung Nettersheim, Flur 8 Nr. 142 und
Nr. 143
- Vorlage 475 /X.L. -
37
5.3
Veräußerung des Grundstückes Gemarkung
Marmagen, Flur 11 Nr. 33
- Vorlage 433 /X.L. -
37
5.4
Ankauf des Grundstückes Gemarkung
Zingsheim, Flur 9 Nr. 182
- Vorlage 453 /X.L. -
37
Punkt 6:
Vertragsangelegenheiten
38
6.1
Mietvertrag Alte Schule Engelgau
- Vorlage 442 /X.L. -
38
6.2
Ausgleichsmaßnahme Fledermausbiotop im
Zuge des Weiterbaus der A1
- Vorlage 304 /X.L. Z.1 -
39
Punkt 7:
Kaufverhandlungen zum Entwicklungsvorhaben
Nürburgstraße, Gemarkung Zingsheim, Flur 7 Nr. 68
und Flur 9 Nr. 22
hier: Sachstandsbericht
39
Punkt 8:
Auftragsvergabe:
Prüfung Gesamtabschluss Gemeinde zum
31.12.2010
- Vorlage 487 /X.L. -
39
Punkt 9:
Mitteilungen und Informationen
40
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 9
A)
Punkt
Öffentliche Sitzung
1:
Gesamtabschluss nach § 116 GO NRW
- Vorlage 477 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat nimmt den aktuellen Sachstand in der Angelegenheit zur Kenntnis und stimmt
der in der Vorlage beschriebenen Vorgehensweise zu.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
2:
einstimmig ja
Zwischenbericht Haushaltswirtschaft 2016
- Vorlage 478 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Zwischenbericht zur Haushaltswirtschaft der
Gemeinde Nettersheim zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
3:
einstimmig ja
Neuregelung Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach §
2b UStG
- Vorlage 469 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, in Anbetracht des
umfangreichen Überprüfungsprozesses hinsichtlich der einschneidenden Änderungen
zur Besteuerung der öffentlichen Hand von der Übergangsregelung des § 27 Abs. 22
Umsatzsteuergesetz Gebrauch zu machen und durch eine einmalige Erklärung
gegenüber dem Finanzamt bis zum 31.12.2016 zu bestimmen, dass die Gemeinde
Nettersheim § 2 Absatz 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche
vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen weiter anwenden möchte.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 10
Punkt
4:
Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG
- Vorlage 467 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat ermächtigt den Bürgermeister, in der beschriebenen Form weitere
Verhandlungen mit den Beteiligten zu führen, auch mit dem Ziel – sollte die
Überprüfung der Finanzierung des Gesellschaftsanteils über das Einbringen von
Anlagevermögen bis Ende dieses Jahres nicht beendet sein - eine Verlängerung der
Entscheidungs-/Beitrittsfrist um ein weiteres Jahr zu erreichen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
5:
einstimmig ja
Neuerlass einer Zweitwohnungssteuersatzung für die Gemeinde
Nettersheim
- Vorlage 439 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat beschließt die neue Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Nettersheim
in der beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
6:
einstimmig ja
Jahresabschlüsse des Förderschulzweckverbandes BlankenheimDahlem-Nettersheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014
- Vorlage 466 /X.L. -
Beschluss:
Jahresabschluss 2013
Der Rat beschließt gem. § 96 GO NRW
a) den Jahresabschluss 2013 des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-DahlemNettersheim festzustellen,
b) den Jahresüberschuss in Höhe von 18.102,09 € dem Sonderposten für
Umlageüberzahlungen zuzuführen und im Zuge des Jahresabschlusses 2015
ertragswirksam aufzulösen und
c) dem Verbandsvorsteher vorbehaltlos Entlastung zu erteilen.
Jahresabschluss 2014
Der Rat beschließt gem. § 96 GO NRW
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 11
a) den Jahresabschluss 2014 des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-DahlemNettersheim festzustellen,
b) den Jahresüberschuss in Höhe von 11.007,06 € dem Sonderposten für
Umlageüberzahlungen zuzuführen und
c) dem Verbandsvorsteher vorbehaltlos Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
7:
einstimmig ja
Bestellung eines weiteren Allgemeinen Vertreters des
Bürgermeisters in der Sitzung des Gemeinderates am 15.03.2016
hier: Ergänzende Informationen
- Vorlage 416 /X.L. Z.1 -
SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer informiert, dass die SPD-Fraktion – wie auch die
UNA-Fraktion – bezüglich der Bestellung eines weiteren Allgemeinen Vertreters und
der diesbezüglichen Regelung in der Hauptsatzung Probleme gesehen habe. Die
Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes sei nicht mit der Niederschrift der
damaligen Ratssitzung zur Kenntnis gegeben worden, daher habe er sich bei der
Kommunalaufsicht informieren wollen. Die zuständige Mitarbeiterin habe zugesagt
dies zu prüfen und ihm in einem Schreiben mitgeteilt, dass hierzu seitens der
Gemeinde nochmals zur Klarstellung eine Vorlage erstellt werde. Sie habe nicht
explizit geschrieben, dass alles in Ordnung ist. Er frage sich, warum man nicht einfach
die Hauptsatzung ändere, es spreche doch nichts dagegen. Damit verschaffe man sich
Rechtssicherheit. Die UNA-Fraktion sehe das wohl genauso.
Der Bürgermeister teilt mit, dass ihm nicht klar gewesen sei, dass es der SPD-Fraktion
um die Änderung der Hauptsatzung gehe. Er habe die Eingabe der SPD so
interpretiert, dass es um die Frage der ausschließlichen Vertretung im Falle der
Verhinderung des 1. Vertreters gehe. Daher sei der Vorlage auch der
Verwaltungsgliederungsplan beigefügt worden. Der Städte- und Gemeindebund habe
mitgeteilt, dass eine Änderung der Hauptsatzung nicht zwingend erforderlich sei, die
Gesetzeslage sei in der Gemeindeordnung § 68 eindeutig geregelt. Auch die
Kommunalaufsicht habe nicht auf die Notwendigkeit einer Ergänzung der
Hauptsatzung hingewiesen. Sollte allerdings eine Änderung mehrheitlich gewünscht
werden, sei dies kein Problem.
Der UNA-Fraktionsvorsitzende Hilger legt dar, dass er in der Ratssitzung vom
15.03.2016 auf eine notwendige Änderung der Hauptsatzung hingewiesen habe und
auch um eine Aufschiebung der Beschlussfassung gebeten habe. Darauf sei man aber
nicht eingegangen. Der Bürgermeister habe mitgeteilt, dass die Vorlage in
Abstimmung mit dem Städte- und Gemeindebund erstellt worden sei. Nach einer
Sitzungsunterbrechung habe sich dann die UNA-Fraktion wegen der Stellungnahme
des Städte- und Gemeindebundes zur Zustimmung entschlossen. Diese sei dann aber
nicht mit der Niederschrift zur Kenntnis gegeben worden. Man habe dann um
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 12
schriftliche Zustellung der Stellungnahme gebeten, die ebenfalls nicht erfolgt sei.
Anschließend habe die UNA-Fraktion Akteneinsicht beantragt, worauf man auch auf
Nachfrage nichts gehört habe. Diesbezüglich zitiert Herr Hilger aus einer E-Mail vom
24.05.2016 an den Bürgermeister. Bis heute liege ihm die schriftliche Stellungnahme
des Städte- und Gemeindebundes zur Sitzung vom 15.03.2016 nicht vor. Seiner
Meinung nach habe der Bürgermeister diese auf Nachfrage der UNA „aus dem Hut
gezaubert“. Der Bürgermeister verwechsle wohl NRW mit Nordkorea. Wer diese
Vorlage zustimmend zur Kenntnis nehme, nehme seiner Meinung nach ebenfalls zur
Kenntnis, dass er nicht richtig informiert werde.
Der Bürgermeister ruft den UNA-Fraktionsvorsitzenden zur Ordnung und fordert ihn
auf, seine Äußerungen zurückzunehmen, da er sonst mit Konsequenzen rechnen
müsse.
CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth weist auf ein Schreiben der Verwaltung vom
06.06.2016 hin, das seiner Kenntnis nach alle Fraktionen erhalten haben. Hierin sei
die gesamte Angelegenheit aufgeklärt und auch die Stellungnahme des Städte- und
Gemeindebundes zur Kenntnis gegeben. Die Bedenken seien für ihn nicht
nachvollziehbar.
Auf den nochmaligen Hinweis des Fraktionsvorsitzenden Mayer, teilt der
Bürgermeister mit, dass die Anregung auf Änderung der Hauptsatzung aufgenommen
worden sei. Er werde dies rechtlich nochmals prüfen lassen und wenn Zweifel an der
Rechtssicherheit bestehen, eine Änderung der Hauptsatzung für die nächste Sitzung
von Hauptausschuss und Rat vorsehen.
UNA-Fraktionsvorsitzender stellt klar, dass ihm bis heute keine Stellungnahme des
Städte- und Gemeindebundes mit Datum vor dem 15.03.2016 vorliege.
Auf Nachfrage von Ratsmitglied Pospig teilt der Bürgermeister mit, dass die
Stellungnahme der Kommunalaufsicht sich nicht auf die Änderung der Hauptsatzung
bezogen habe, sondern auf die Verhinderungsvertretung. Bezüglich der rechtlichen
Würdigung habe er in der Ratssitzung erklärt, dass man vom Städte- und
Gemeindebund eine Rechtsauskunft erhalten habe. Herr Piehler habe das Telefonat
geführt und dieselbe Auskunft wie im Schriftstück vom 06.06. erhalten, betont der
Bürgermeister. Scheinbar sei teilweise das Vertrauen nicht gegeben. Die rechtliche
Wertung sei entscheidend, wonach die derzeitige Beschlusslage korrekt ist. Sollte eine
Änderung der Hauptsatzung mehrheitlich gewünscht sein, werde man dies
selbstverständlich vorbereiten. Sollte diese Änderung rechtlich erforderlich sein, werde
man dies ohnehin angehen.
Ratsmitglied Poth weist darauf hin, dass man bei einer Änderung der Hauptsatzung
auch weitere Regelungen bezüglich der Aufgabenteilung auf zwei Vertreter treffen
könne, um auch hier Rechtssicherheit zu bekommen.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 13
Der Bürgermeister weist abschließend nochmals darauf hin, dass der Wunsch auf
Änderung der Hauptsatzung aufgenommen worden sei und man jetzt das Ergebnis der
anstehenden Prüfung abwarten müsse.
Beschluss:
Die ergänzenden Informationen zum Tagesordnungspunkt nimmt der Rat zustimmend
zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
8:
mehrheitlich ja, bei 4 Gegenstimmen und
3 Enthaltungen
Bürgeranregung gemäß § 24 GO
hier: Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz
der Mittagsruhe
- Vorlage 474 /X.L. -
SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer weist darauf hin, dass man zwischen allgemeinen
Wohngebieten und reinen Wohngebieten unterscheide. In einem reinen Wohngebiet
könne man seiner Meinung nach eine solche Verordnung erlassen. Ansonsten könne
man nur die jetzige Beschlussfassung beibehalten, da man sonst die ganze Gemeinde
mit einer solchen Regelung überziehe.
Hierzu informiert der Bürgermeister dass es sich bei dem Baugebiet F6 Sittard um
allgemeines Wohngebiet handele. Man habe hier in den Dörfern der Gemeinde
eigentlich fast nirgendwo reines Wohngebiet.
Auf Nachfrage von Ratsmitglied Müllenborn teilt der Bürgermeister mit, dass es in
diesem Fall seit Jahren Streitpunkte und ein enormes Spannungsfeld gebe, so dass ein
Gespräch kaum Aussicht auf Erfolg habe. Man habe überlegt, auf andere Weise
nochmals auf die Einhaltung einer Mittagsruhe und die notwendige gegenseitige
Rücksichtnahme hinzuweisen. Allerdings sei es sicherlich auch nicht so, dass auf allen
Grundstücken an jedem Tag der Rasen gemäht werde. Man müsse vieles abwägen,
dies sei nicht einfach. Hier in den 40 – 50 regionalen Baugebieten gebe es überall
Lärmentwicklung, insbesondere an Samstagen. Im ländlichen Raum sei es üblich, an
Samstagen auf dem eigenen Grundstück zu arbeiten. Das merke man auch oft daran,
dass Veranstaltungen an diesem Wochentag hier kaum Zuspruch bekommen.
Auf Bitte des UNA-Fraktionsvorsitzenden schildert Ratsmitglied Schmidt als
Ortsvorsteher seine Einschätzung der Situation. Herr Schmidt berichtet, dass das
Ehepaar sich von Beginn an seit ihrem Zuzug über die Lärmentwicklung beschwert
habe. Anfangs seien sie eine der ersten in diesem Baugebiet gewesen. Nach und nach
seien dann andere Grundstücke bebaut worden. Die unbebauten Grundstücke würden
auch landwirtschaftlich genutzt, so dass hierdurch ebenfalls Lärm verursacht werde.
Es bestehe kein gutes Verhältnis zur Nachbarschaft. Die Beschwerden seien teilweise
sehr weitgehend, so dass selbst das Rasenmähen auf weit entfernten Grundstücken
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 14
angeführt werde. Man könne vielleicht nochmals mit den Eheleuten sprechen, er halte
die Situation aber für sehr schwierig.
Ratsmitglied Pospig regt an, zumindest nochmals das Thema Mittagsruhe bei den
Nachbarn anzusprechen. Vielleicht könne man hierdurch zumindest ein Stück weit
eine Entschärfung erreichen.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass es sich in der Gemeinde um einen Einzelfall
handele und bestätigt, dass man versuchen werde, an einer Verbesserung zu
arbeiten. Wenn gegenseitige Rücksichtnahme da sei, bedürfe es keiner zusätzlichen
Verordnung.
Fraktionsvorsitzender Hilger schlägt vor, gegebenenfalls doch nochmals das Gespräch
zu suchen.
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass dies bei dem vorhandenen Spannungsfeld
nicht erfolgsversprechend sei. Man werde aber versuchen, eine Verbesserung zu
erreichen. Diesen Auftrag habe er aus der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss
bereits mitgenommen.
Beschluss:
Der Rat zieht die Entscheidung über die vorgelegte Bürgeranregung nach § 7 Abs. 6
der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim an sich.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Der Gemeinderat beschließt, das vorgeschriebene Verfahren zum Erlass einer
ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz der Mittagsruhe einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
9:
mehrheitlich nein, bei drei Enthaltungen
Jahresabschluss zum 31.12.2015
hier: Eigenbetrieb Abwasser
- Vorlage 447 /X.L. -
Beschluss:
1) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss
des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeinde Nettersheim zum 31.12.2015 unter
Berücksichtigung des vorgelegten Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz und vorbehaltlich des abschließenden
Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
2) Er beschließt ferner, den Jahresüberschuss in Höhe von 14.109,64 € ins
Folgejahr auf neue Rechnung vorzutragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 15
Punkt 10:
Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 31.03.2016
- Vorlage 444 /X.L. -
Beschluss:
Der erste Zwischenbericht des Wirtschaftsjahres 2016 des Eigenbetriebes Abwasser
mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2016 wird zur
Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 11:
einstimmig ja
Jahresabschluss zum 31.12.2015
hier: Gemeindewasserwerk
- Vorlage 448 /X.L. -
Beschluss:
a) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss
des Gemeindewasserwerkes der Gemeinde Nettersheim zum 31.12.2015 unter
Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mittelrheinische Treuhand Koblenz GmbH und vorbehaltlich des abschließenden
Prüfvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
b) Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresüberschuss in Höhe von 629,52
€auf neue Rechnung ins Folgejahr vorzutragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 12:
einstimmig ja
Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 31.03.2016
- Vorlage 445 /X.L. -
Beschluss:
Der erste Zwischenbericht des Wirtschaftsjahres 2016 des Gemeindewasserwerkes mit
der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2016 wird zur
Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 16
Punkt 13:
Jahresabschluss zum 31.12.2015
hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
- Vorlage 449 /X.L. -
Beschluss:
1) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss
des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim zum 31.12.2015 unter
Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz und vorbehaltlich des abschließenden
Prüfvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
2) Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresüberschuss in Höhe von 2.456,77
€ auf neue Rechnung ins Folgejahr vorzutragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 14:
einstimmig ja
Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum
31.03.2016
- Vorlage 446 /X.L. -
Beschluss:
Der erste Zwischenbericht des Wirtschaftsjahres 2016 des Eigenbetriebes Biowärme
Nettersheim mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum
31.12.2016 wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 15:
einstimmig ja
Rückführung der Eigenbetriebe in den Kernhaushalt der
Gemeinde
hier: Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
- Vorlage 177 /X.L. Z.2 -
Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Gemeindeprüfungsanstalt dahingehend
Gespräche zu führen, dass die Abschaffung der Eigenbetriebe und Rückführung dieser
Tätigkeitsfelder in den Kernhaushalt als einer der Prüfungsschwerpunkte im Rahmen
der angekündigten überörtlichen Prüfung der Haushaltswirtschaft der Gemeinde
aufgegriffen wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 17
Punkt 16:
Abwasserbeseitigungskonzept
- Vorlage 483 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat beschließt, der 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes
entsprechend der nachstehend dargestellten zeitlichen Reihenfolge sowie der
geschätzten Investitionskosten zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 17:
einstimmig ja
Festsetzung der Niederschlagswassergebühr
- Vorlage 299 /X.L. Z.1 -
Der Bürgermeister weist auf die Beratungen zum Thema in den vorberatenden
Fachausschüssen hin. Es habe sich überwiegend das Meinungsbild ergeben, das
bisherige Abrechnungsverfahren möglichst beizubehalten, jedoch die Satzung
entsprechend anzupassen und auf die Möglichkeit der Spitzabrechnung hinzuweisen.
Bislang liege noch kein Formulierungsvorschlag seitens der KUA u. des Städte/Gemeindebundes vor, daher empfehle er heute den Beschluss zu fassen, die
bisherige Regelung erst einmal beizubehalten und bis zur nächsten Sitzungsphase
gegebenenfalls eine Änderung der Satzungsformulierung vorzubereiten.
Beschluss:
Der Rat beschließt, die bisherige Festsetzung der Niederschlagswassergebühr
grundsätzlich beizubehalten, jedoch bis zur nächsten Sitzungsphase weiter zu
untersuchen, inwieweit gegenüber den jetzigen Satzungsformulierungen noch eine
ergänzende alternative Regelung dahingehend gefunden werden kann, dass eine
Spitzabrechnung auf Wunsch möglich ist, ansonsten die bisherige Pauschalierung
zugrundegelegt wird.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 18:
einstimmig ja
Interkommunales Handlungskonzept Gewässer
hier: EU-Wasserrahmenrichtlinie / Hochwasserschutz
- Vorlage 482 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat beschließt, im Zusammenhang mit der Hochwasserproblematik Genfbach in
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 18
Nettersheim mit dem Landesbetrieb Strassen NRW dahingehend Verhandlungen zu
führen, dass hinsichtlich der Einleitungsstellen der Autobahn A 1 kurzfristig ein
Planungskonzept vorgelegt wird und bauliche Maßnahmen schnellstmöglich realisiert
werden.
Weiterhin beschließt der Rat, gemeinsam mit den Kommunen Hellenthal, Kall und
Schleiden ein integriertes interkommunales Handlungskonzept „Gewässer“ unter
Einbeziehung von Fördermitteln für die Teilbereiche unmittelbar am Gewässer, des
Hochwasserschutzes und der Abwasserbeseitigung zu erstellen und hieraus
resultierende, zielführende Maßnahmen in den kommenden Jahren umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 19:
einstimmig ja
Maßnahmen an Abwasserbehandlungsanlagen innerhalb des
Gemeindegebietes
- Vorlage 481 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat beschließt, hinsichtlich der
vorhandenen Regenrückhaltebzw.
Regenüberlaufbecken eine Netzbetrachtung für das gesamte Kanalsystem im
Einzugsgebiet der Kläranlage Urft/Nettersheim durchzuführen, damit auf dieser
Grundlage nachgewiesen werden kann, an welchen Abwasserbehandlungsanlagen
Maßnahmen tatsächlich durchgeführt werden müssen.
Weiterhin beschließt der Rat, mit den Netzbetrachtungen die Ingenieurgesellschaft
Gotthardt & Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen und
notwendige Mittel außerplanmäßig bzw. im Wirtschaftsplan 2017 bereit zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 20:
einstimmig ja
4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste"
in Nettersheim;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 454 /X.L. -
Beschluss:
Es wird beschlossen,
1. im Bebauungsplan G 14, Teilbereich „Brotkiste“ die Wegeführung an die
topografischen Gegebenheiten anzupassen und dahingehend zu ändern, dass
künftig eine Anbindung an den Teilbereich „Zur Klosterquelle“ ermöglicht werden
kann. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird
hiermit gefasst. Der Teilbereich „Brotkiste“ ist als Anlage 1 beigefügt und
Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.
2. Der Auftrag für die Planerstellung mit Begründung ist an ein Planungsbüro nach
vorheriger Einholung eines entsprechenden Honorarangebotes zu vergeben.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 19
3. Es wird darüber hinaus beschlossen, eine städtebauliche Entwicklung für einen
Teilbereich zwischen „Brotkiste“ und „Zur Klosterquelle“ zu untersuchen und mit
dem Eigentümer entsprechende Verhandlungen zu führen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 21:
einstimmig ja
Bauliche Entwicklung im Bereich „Auf Bennfeld“ in Nettersheim
- Vorlage 377 /X.L. Z.1 -
Der Bürgermeister weist auf die Beschlussfassung im Hauptausschuss hin und den
diesbezüglichen Antrag der UNA-Fraktion einen Zusatz in den Beschluss mit
aufzunehmen, dass eine darüber hinausgehende weitere Bebauung im Bereich „Auf
Bennfeld“ nicht vorgesehen ist.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, zu dem bereits vorgesehenen Gebiet zur Erschließung
und Bebauung von Grundstücken im Bereich „Auf Bennfeld“ die im beigefügten
Planauszug dargestellten Grundstücke zusätzlich zur Bebauung zu erschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Der Rat beschließt folgenden Zusatz:
Eine weitere Bebauung im Bereich „Auf Bennfeld“ ist nicht vorgesehen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 22:
mehrheitlich abgelehnt bei 4 Stimmen für den
Antrag
Bauliche Entwicklung der Ortslage Marmagen
- Vorlage 424 /X.L. -
Beschluss:
Es wird beschlossen, zur Erschließung weiterer Bauflächen in Marmagen
Grundstücksverhandlungen mit der Eigentümerin des Grundstückes nördlich des
Sportplatzes Marmagen aufzunehmen, um weitere Baulandflächen in Marmagen zu
erschließen und zur Verfügung stellen zu können.
Darüber hinaus wird beschlossen, nach erfolgreicher Grundstücksverhandlung eine
landesplanerische Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen
(LPlG NRW) an die Bezirksregierung Köln zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 20
Punkt 23:
Bauliche Entwicklung in Zingsheim, Altes Pastorat
- Vorlage 432 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Grundstücksflächen vom Wendehammer „Altes
Pastorat“ in Richtung Nürburgstraße städtebaulich zu entwickeln und hierzu den
Bebauungsplan L 6 „Altes Pastorat“ zu erweitern. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hierzu gefasst. Der als Anlage beigefügte
Planauszug ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Grundstückseigentümer Verhandlungen
aufzunehmen mit dem Ziel, eine vertragliche Vereinbarung zu schließen, damit
dauerhaft Bauland zur Verfügung steht.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 24:
einstimmig ja
Entwicklungsvorhaben Nürburgstraße Zingsheim, Gemarkung
Zingsheim,
Flur 7 Nr. 68 und Flur 9 Nr. 22
hier: Ansiedlung eines Discounters
- Vorlage 443 /X.L. -
UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger teilt mit, dass er zwischenzeitlich mehrmals bzgl.
dieses Themas angesprochen worden sei und erkundigt sich bei Ratsmitglied
Rosenbaum, wie er als Ortsvorsteher die Situation einschätze. Ob es in der
Bevölkerung von Zingsheim ausschließlich positive Reaktionen gebe, oder ob ihm auch
negative Einstellungen bekannt seien.
Herr Rosenbaum teilt hierzu mit, dass sich niemand explizit an ihn gewandt habe,
daher könne er zum Stimmungsbild und etwaigen negativen Einstellungen nichts
sagen.
Der Bürgermeister weist auf eingegangene Mails und Schreiben hin, in denen sich
Bürgerinnen und Bürger aus Zingsheim sehr positiv zu einer etwaigen Ansiedlung des
Discounters äußern. Natürlich stelle sich die Stimmungslage in einem Dorf mit
eigenem Lebensmittelgeschäft teilweise anders dar. Aber auch hier sei man auf einem
guten Weg.
SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer erkundigt sich, wie denn die Stimmung bei den
direkten Anliegern sei. Es werde sicherlich nicht nur mit Lärmaufkommen zu rechnen
sein, in der dunklen Jahreszeit werde ggf. auch die Beleuchtung des Marktes eine
Rolle spielen.
Hierzu weist der Bürgermeister auf den kürzlich durchgeführten Anwohnertermin hin,
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 21
zu dem alle Anlieger aus den Straßen „An der Dreispitz“ und „Waldstraße“ eingeladen
worden seien. Weitestgehend sei diese Einladung auch wahrgenommen worden.
Insgesamt sei das Vorhaben befürwortet worden, wobei insbesondere die verkehrliche
Anbindung Thema gewesen sei, die auch für eine Verkehrsberuhigung sorgen könnte.
Man habe darüber hinaus auch bis zum heutigen Tag Gelegenheit gegeben, weitere
Anmerkungen vorzutragen. Bedenken oder Anregungen seien aber nicht vorgetragen
oder eingereicht worden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt,
a) die Grundstücke Gemarkung Zingsheim, Flur 7 Nr. 68 und Flur 9 Nr. 22 für die
Ansiedlung eines Discounters vorzusehen,
b) das Bauvorhaben durch Bauvoranfrage beim Kreisbauamt Euskirchen auf seine
Genehmigungsfähigkeit hin prüfen zu lassen,
c) hilfsweise den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
zu fassen, sofern die Bauvoranfrage negativ beschieden wird.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 25:
einstimmig ja, bei 1 Enthaltung
Erlass einer Satzung gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)
zur 3. Erweiterung des Sanierungsgebietes Nettersheim;
Änderung des Geltungsbereiches sowie Satzungsbeschluss
- Vorlage 8 /X.L. Z.2 und Z.3 -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche
Festsetzung des Sanierungsgebietes „Nettersheim“ im vereinfachten Verfahren gem. §
142 (4) Baugesetzbuch (BauGB). Die Sanierungssatzung mit Begründung ist dieser
Vorlage als Anlage beigefügt.
Er beschließt darüber hinaus, die Gültigkeit der Sanierungssatzung für die Dauer von
15 Jahren, beginnend ab dem Satzungsbeschluss festzulegen.
Die Sanierungssatzung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 26:
einstimmig ja
Erlass einer Satzung zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes
in Zingsheim im vereinfachten Verfahren gem. § 142 (2)
Baugesetzbuch (BauGB);
Erweiterung des Geltungsbereiches sowie Satzungsbeschluss
- Vorlage 256 /X.L. Z.1 und Z.2 -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 22
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche
Festsetzung des Sanierungsgebietes „Zingsheim“ im vereinfachten Verfahren gem. §
142 (4) Baugesetzbuch (BauGB). Die Sanierungssatzung mit Begründung ist dieser
Vorlage als Anlage beigefügt.
Er beschließt darüber hinaus, die Gültigkeit der Sanierungssatzung für eine Dauer von
15 Jahren, beginnend ab dem Satzungsbeschluss festzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 27:
einstimmig ja
Erlass einer Satzung zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes
in Marmagen gem. § 142 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB);
Satzungsbeschluss
- Vorlage 257 /X.L. Z.2 und Z.3 -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche
Festsetzung des Sanierungsgebietes „Marmagen“ im vereinfachten Verfahren gem. §
142 (4) Baugesetzbuch (BauGB). Die Sanierungssatzung mit Begründung ist dieser
Vorlage als Anlage beigefügt.
Es beschließt darüber hinaus, die Gültigkeit der Sanierungssatzung für die Dauer von
15 Jahren, beginnend ab dem Satzungsbeschluss festzulegen.
Die Sanierungssatzung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 28:
einstimmig ja
Erschließung eines weiteren Teilbereiches "Auf Bennfeld" in
Nettersheim
- Vorlage 434 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat beschließt, die erforderlichen Leistungen für die Erschließung eines weiteren
Teilbereiches „Auf Bennfeld“ in Nettersheim beschränkt auszuschreiben und den
Auftrag an die billigst bietende Firma zu vergeben. Alternativ wird die Gemeinde
beauftragt, mit der billigst bietenden Firma für die Erschließungsmaßnahme des
Baugebietes T 4 Ratzenbüchelstraße/Akazienstraße Verhandlungen zu führen mit dem
Ziele, dass diese auf der Grundlage der Einheitspreise des Angebotes vom 11.02.2016
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 23
als Anschlussauftrag ebenfalls die Erschließung des Teilbereiches „Auf Bennfeld“ in
Nettersheim durchführt.
Desweiteren beschließt der Rat, mit den erforderlichen Ingenieurleistungen das
Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu
beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 29:
einstimmig ja
Energetisches Handlungskonzept Sanierungsgebiet Nettersheim
- Vorlage 346 /X.L. Z.1 -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen des Förderprogramms „Energetische
Stadtsanierung“ ein qualifiziertes Fachbüro mit der Erstellung eines energetischen
Handlungskonzeptes (integriertes Quartierskonzept) für das Sanierungsgebiet
Nettersheim im Wege der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu beauftragen.
Weiterhin nimmt der Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis, dass die Stelle des
Sanierungsmangers für die Zeit von Mai 2016 bis April 2019 bereits intern besetzt
worden ist.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 30:
einstimmig ja
Integriertes städtebauliches Handlungskonzept BlankenheimNettersheim
hier: Einzelmaßnahme Rathaus Zingsheim
- Vorlage 465 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die
notwendigen Planungsaufträge
für
die
Quartiersöffnung des Rathauses und die hiermit verbundenen Umbau-, Sanierungsund Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung auf der
Grundlage der HOAI an Fachbüros zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 31:
einstimmig ja
Vorbereitung und Erstellung eines Dorfentwicklungsplanes für
Tondorf
- Vorlage 286 /X.L. Z.1 -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 24
Bürgermeister Pracht weist auf eine in der letzten Woche durchgeführte
Bürgerversammlung zum Thema hin. Über 100 Bürgerinnen und Bürger hätten an der
Vorstellung des Projektes durch den Architekten Niedermayer teilgenommen und sich
auch aktiv eingebracht. Bis Ende des Jahres soll der entsprechende
Dorfentwicklungsplan erstellt werden, in dem alle Facetten dörflichen Lebens
angesprochen werden. Bei einer Förderzusage seien dann Dorferneuerungsmaßnahmen sowohl im öffentlichen wie auch privaten Bereich möglich.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung ein
Dorfinnentwicklungskonzept für den Ortsteil Tondorf zu erarbeiten und die hierfür
notwendigen Planungsaufträge im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu
beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 32:
einstimmig ja
Bahnhofsumfeld Nettersheim
hier: Bahnübergang Grafschaftsgasse
- Vorlage 423 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat nimmt den Sachstand zu den beabsichtigten Änderungsarbeiten am
Bahnübergang Grafschaftsgasse in Nettersheim im Rahmen der Neugestaltung des
Bahnhofsumfeldes zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 33:
einstimmig ja
Verkehrsregelung Burgstraße / Webergasse / Urgasse,
Marmagen
- Vorlage 435 /X.L. -
Der Bürgermeister weist auf die Beratung des Punktes im Haupt- und Finanzausschuss
hin. Man habe sich verständigt, vor einer Entscheidung nochmals einen Bürgertermin
durchzuführen und auf eine heutige Beschlussfassung zu verzichten.
Zu diesem Vorgehen besteht Einvernehmen.
Punkt 34:
Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim
- Vorlage 436 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 25
Beschluss:
Der Rat nimmt den derzeitigen Sachstand und die weitere Vorgehensweise hinsichtlich
Breitbandversorgung im ländlichen Raum durch den Kreis Euskirchen unter
Einbeziehung der Eifelgemeinde Nettersheim zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 35:
einstimmig ja
Sanierung sowie Instandsetzungsmaßnahmen Alte Schule
Engelgau
- Vorlage 441 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, sofern keine Eigenfinanzierung möglich ist, der
Vereinsgemeinschaft Engelgau für investive Verbesserungsmaßnahmen in der Alten
Schule
Engelgau
eine
finanzielle
Unterstützung
mit
entsprechender
Rückzahlungsverpflichtung für die Dauer des Nutzungsvertrages zu gewähren.
Die hierfür benötigten Mittel sind überplanmäßig bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 36:
einstimmig ja
Straßeninstandsetzung
hier: Zufahrt zum Kindergartengrundstück bzw. Spielplatz in
Engelgau
- Vorlage 440 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat beschließt, auf der Grundlage der Einheitspreise des vorliegenden
Straßeninstandsetzungsprogramms 2015 den Zufahrtsbereich zum Kindergartengrundstück bzw. Spielplatz in Engelgau bituminös zu erneuern.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 37:
einstimmig ja
Straßenbeleuchtung innerhalb des Gemeindegebietes
- Vorlage 456 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 26
Beschluss:
Der Rat beschließt, hinsichtlich der Umstellung der Straßenbeleuchtungsanlagen
innerhalb des Gemeindegebietes auf LED konkrete Untersuchungen hinsichtlich einer
wirtschaftlichen Lösung durchzuführen mit dem Ziele, im Jahre 2017 mit der
Umstellung der Straßenbeleuchtungsanlage auf LED innerhalb des Gemeindegebietes
zu beginnen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 38:
einstimmig ja
Fußgängerüberweg Gewerbegebiet Zingsheim, Auf der Heide 20
- Vorlage 479 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat beschließt, im Bereich der NEW-Werkstätten Auf der Heide 20 im
Gewerbegebiet in Zingsheim einen Fußgängerüberweg einzurichten und die
notwendigen Markierungen und Beschilderungen nach Anordnung durch das
Straßenverkehrsamt des Kreises Euskirchen zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 39:
einstimmig ja
Einleitung von Flurbereinigungsverfahren im Rahmen der
integrierten ländlichen Entwicklung
- Vorlage 425 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Einleitung von Flurbereinigungsverfahren im Rahmen
der integrierten ländlichen Entwicklung mit dem Ziel zu untersuchen, insbesondere für
die gemeindlichen Entwicklungsvorhaben entsprechende Anträge stellen zu können.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 40:
einstimmig ja
Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und
Begegnung
- Vorlage 464 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 27
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zum Kloster Nettersheim
Quartierszentrum für Integration und Begegnung – zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
–
einstimmig ja
Punkt40.1: Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und
Begegnung
hier: Heizzentrale
- Vorlage 464 /X.L. Z.1 Bürgermeister Pracht informiert, dass man die Tagesordnung um diesen Punkt
erweitert habe, um noch vor dem Winter die notwendigen Arbeiten an der Heizanlage
ausführen zu können. Es sei geplant, den vorhandenen Kessel als Spitzenlastkessel zu
erhalten und mit zwei Pelletkesseln zu ergänzen. Es sei vorgesehen, die notwendigen
baulichen Arbeiten an der Heizanlage über die Maßnahme Kloster abzuwickeln. Zu
prüfen sei noch, ob die Anlage auch abschließend über das Kloster oder den
Eigenbetrieb Biowärme laufen werde.
Auf Nachfrage von Ratsmitglied Pospig erläutert der Bürgermeister, dass die baulichen
Arbeiten in Eigenleistung durchgeführt werden sollen. Der derzeit vorhandene Kessel
befinde sich in einer Art Senke, in der sich regelmäßig Oberflächenwasser sammele.
Daher soll der Kessel um etwa zwei Meter angehoben werden, so dass auch direkte
Wandanschlüsse möglich sind. Für die diesbezüglichen Planungsleistungen und die
technischen Anlagen seien Ausschreibungen erforderlich.
SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer erkundigt sich, ob es einen Sanierungsplan gebe, in
dem die einzelnen Maßnahmen dargestellt seien, oder ob dieser noch erstellt werde.
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass dies in Bearbeitung sei. Derzeit würden
weiterhin Interessenslagen geprüft. Kurz vor der Ratssitzung habe es noch einen
Termin mit einem weiteren Interessenten gegeben. Alle Einzelheiten würden in ein
Planungskonzept einfließen, das bis ca. September/Oktober durch ein Architekturbüro
erstellt werde. Dass z.B. Arbeiten an Wärmeversorgung u. technischen Anlagen nötig
seien, sei sicherlich jedem klar.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Planung zur Heizzentrale im Kloster Nettersheim
zustimmend zur Kenntnis und beschließt, diese entsprechend umzusetzen.
Die zur Umsetzung notwendigen Gewerke und Materialbeschaffungen sind im Rahmen
beschränkter Ausschreibungen an den Billigstbietenden zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 28
Punkt 41:
Mountainbike-Routen in den Kreisen Düren und Euskirchen
- Vorlage 484 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, auf die Ausweisung eigener
Mountainbike-Routen im Gemeindegebiet zu verzichten, jedoch im Sinne der
einheitlichen, durchgängigen Entwicklung eines Mountainbikewegenetzes in den
Kreisen Düren und Euskirchen abgestimmte Verbindungsrouten zu ermöglichen und
die Bewerbung der Region als Fahrradregion zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 42:
einstimmig ja
Bauliche Entwicklung Steinfelder Straße 9/9a in Nettersheim
- Vorlage 486 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die geplante und in der Begründung zur Vorlage
beschriebene bauliche Entwicklung für das gemeindliche Anwesen Steinfelder Straße
9/9a in Nettersheim zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung so zu
forcieren, dass die baulichen Maßnahmen bis zum Frühjahr 2017 fertiggestellt sind.
Die hierfür notwendigen Aufträge
Vergabeverfahren zu vergeben.
sind
im
Rahmen
der
vorgeschriebenen
Sofern Nutzungseinheiten in den bestehenden Gastronomiebetrieb einbezogen
werden, sind hierzu im Hinblick auf die spätere Vermietung entsprechende
vorvertragliche Vereinbarungen zu treffen.
Der notwendige Finanzbedarf ist außerplanmäßig bereitzustellen und über das
Förderprogramm Masterplan Nettersheim abzuwickeln.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 43:
einstimmig ja
Maßnahmen in Rahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege
- Vorlage 237 /X.L. Z.1 -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 29
Beschluss:
Der Rat nimmt die Ausführungen zu den Ausgleichsmaßnahmen Fledermausbiotop im
Zuge des Weiterbaus der A1 zustimmend zur Kenntnis.
Er beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, auf der Grundlage der Gutachten
und Bewertungen, Verhandlungen zu führen, um eine angemessene Entschädigung im
Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung für die Ausgleichsmaßnahme zwischen dem
Landesbetrieb Straßen NRW und der Gemeinde Nettersheim zu erreichen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 44:
einstimmig ja
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
hier: Sachstandbericht
- Vorlage 457 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zum Schulzweckverband
Blankenheim-Nettersheim zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 45:
einstimmig ja
Kindergartenbeförderung
- Vorlage 459 /X.L. -
Beschluss:
Der
Rat
der
Gemeinde
Nettersheim
beschließt,
das
Angebot
der
Kindergartenbeförderung gleichbleibend zu den Vorjahren auch im Kindergartenjahr
2016/2017 anzubieten und den Elternbeitrag für die Hin- und Rückfahrt mit 15,50 Uhr
beizubehalten.
Die darüber hinaus entstehenden Kosten werden von der Gemeinde Nettersheim als
Zuschuss gewährt und sollen im Rahmen der Eigenfinanzierung im Haushalt 2017
veranschlagt werden.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 46:
einstimmig ja
Betreuungsangebote am Grundschulverbund
hier: Kostenbeteiligung zu den Elternbeiträgen und den
Mittagsmahlzeiten
- Vorlage 460 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 30
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, die Beiträge für das Programm „Schule
von acht bis eins“ und für das Programm „Dreizehn plus“ im Schuljahr 2016/2017 in
der bisherigen Höhe beizubehalten unter der Maßgabe, dass die Anmeldungen sich
nicht deutlich vom Vorjahr abheben und die beantragte Landesförderung bewilligt
wird. Eine etwaige Unterdeckung wird weiterhin im Rahmen des bisherigen Ansatzes
bezuschusst. Der Ansatz ist im Haushalt 2017 vorzusehen.
Darüber hinaus wird beschlossen, die Bezuschussung des Mittagessens in Höhe von
1,50 € pro Mahlzeit weiter zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 47:
einstimmig ja
Ferienangebote 2016
- Vorlage 462 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und unterstützt
den Prozess der Initiierung weiterer Angebote.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 48:
einstimmig ja
Entwicklung offene Jugendarbeit
- Vorlage 461 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und stimmt der
anvisierten Weiterentwicklung der offenen Jugendarbeit zu.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 49:
einstimmig ja
Aktuelle Flüchtlingssituation in der Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 463 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 31
Beschluss:
Der Rat nimmt die Ausführungen zur aktuellen Flüchtlingssituation zustimmend zur
Kenntnis.
Er unterstützt die Aktivitäten der Verwaltung zur Verbesserung der Zuschusssituation
nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) durch das Land Nordrhein-Westfalen
(NRW) ausdrücklich.
Dem vorbildlichen Engagement der beteiligten haupt- und ehrenamtlichen
Mitarbeitern/innen spricht er besonderen Dank und Anerkennung aus.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 50:
einstimmig ja
Bauen im Außenbereich;
Umnutzung des ursprünglichen
Lagerschuppens/Geräteunterstandes zum Mastviehstall sowie
Erweierung durch seitlichen Anbau, Gemarkung Holzmülheim,
Flur 5 Nr. 40
- Vorlage 209 /X.L. Z.1 -
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass der Bauausschuss sich bereits mit diesem
Punkt beschäftigt habe. Hier sei allerdings seitens des Antragstellers noch einiges
nachzuarbeiten gewesen. Zwischenzeitlich sei dies geschehen und auch das
Bauordnungsamt
des
Kreises
habe
bestätigt,
dass
das
Bauvorhaben
genehmigungsfähig sei.
Auf Bitte des SPD-Fraktionsvorsitzenden Mayer sagt der Bürgermeister zu, der
Niederschrift nochmals entsprechende Planauszüge beizufügen.
Der Niederschrift ist als Anlage ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde
Nettersheim, eine Kopie der Ortlagenabrundungssatzung von Holzmülheim, jeweils mit
Kennzeichnung des Grundstückes Nr. 40 sowie ein Lageplan mit Darstellung der baulichen
Situation beigefügt.
Beschluss:
1. Der Rat der Eifelgemeinde
Angelegenheit an sich.
Nettersheim
zieht
die
Entscheidung
in
dieser
2. Es wird beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) zum Bauvorhaben „Umnutzung des ursprünglichen
Lagerschuppens/Geräteunterstandes zum Mastviehstall sowie Erweiterung durch
seitlichen Anbau“ auf dem außerhalb der Ortslagenabgrundungssatzung von
Holzmülheim befindlichen Grundstück Gemarkung Holzmülheim, Flur 5 Nr. 40, zu
erteilen.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 32
Abstimmungsergebnis:
Punkt 51:
einstimmig ja
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 6,
Marmagen, Teilbereich "Sittard";
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem
Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 9 Nr. 222
- Vorlage 489 /X.L. -
Beschluss:
1. Der Rat der Gemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser Angelegenheit
an sich.
2. Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes F 6, Marmagen, Teilbereich „Sittard“ in Bezug auf die veränderte
Firsthöhe von 8,60 m anstatt 8,00 m und die veränderte Gestaltung des Daches
der Garage als Flachdach zuzustimmen mit der Auflage, dass eine Begrünung des
Flachdaches erfolgt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird
erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 52:
einstimmig ja
Anfrage der CDU-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für
den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim vom
03.07.2016
hier: Niederschlagswasser Schwalbenweg in Engelgau
- Vorlage 488 /X.L. -
Der Bürgermeister weist auf die Anfrage der CDU-Fraktion gem. § 19 der
Geschäftsordnung hin, die mit der Verwaltungsvorlage entsprechend beantwortet sei.
SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer äußert, dass er persönlich von der Angelegenheit
betroffen sei. Er teilt mit, dass bei starkem Regen das meiste Wasser aus Richtung
Tankstelle in den Schwalbenweg gelange. Entsprechendes Bildmaterial liege der
Verwaltung vor. Die Argumentation der CDU-Fraktion sei insoweit nicht zutreffend.
Der Bürgermeister stellt klar, dass es hier um den Anschluss des Grundstückes an das
öffentliche Kanalnetz gehe und verweist nochmals auf die entsprechende
Stellungnahme in der Vorlage.
UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger teilt mit, dass die CDU-Anfrage wohl nicht am
03.07.2016 eingereicht worden sei, es müsse hier der 04.07.2016 eigentlich genannt
werden.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 33
Die Anfrage der CDU-Fraktion ist datiert auf den 03.07.2016 und trägt den
Eingangsstempel vom 04.07.2016.
Punkt 53:
Mitteilungen und Informationen
SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer geht auf seine Wortmeldung aus der Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 28.06.2016 bezüglich der notwendigen jährlichen
Hauptuntersuchung bei den eingesetzten Kindergartenbussen ein. Er könne dies nach
wie vor nicht nachvollziehen.
Bürgermeister Pracht entgegnet hierauf, dass – wie in der Niederschrift dokumentiert
– der Hinweis von ihm sofort überprüft wurde. Er sei auch dankbar für diesen Hinweis
gewesen.
Insgesamt seien heute auf der Tagesordnung 70 Punkte zu behandeln. Hierfür sei
seitens der Verwaltung ein enormes Arbeitspensum zu leisten und es wäre sehr zu
begrüßen, wenn dies auch entsprechend Anerkennung finden könnte.
gez. Pracht
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gez. Züll
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Bürgermeister
Schriftführerin
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
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