Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
127 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
08.07.16, 10:20
Aktualisiert
08.07.16, 10:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 11. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 05.07.2016
im Sitzungssaal in Nettersheim.
Punkt 50:
Bauen im Außenbereich;
Umnutzung des ursprünglichen
Lagerschuppens/Geräteunterstandes zum Mastviehstall sowie
Erweierung durch seitlichen Anbau, Gemarkung Holzmülheim,
Flur 5 Nr. 40
- Vorlage 209 /X.L. Z.1 -
Beschluss:
1. Der Rat der Eifelgemeinde
Angelegenheit an sich.
Nettersheim
zieht
die
Entscheidung
in
dieser
2. Es wird beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) zum Bauvorhaben „Umnutzung des ursprünglichen
Lagerschuppens/Geräteunterstandes zum Mastviehstall sowie Erweiterung durch
seitlichen Anbau“ auf dem außerhalb der Ortslagenabgrundungssatzung von
Holzmülheim befindlichen Grundstück Gemarkung Holzmülheim, Flur 5 Nr. 40, zu
erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja