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Beschlusstext (Bauen im Außenbereich; Umnutzung des ursprünglichen Lagerschuppens/Geräteunterstandes zum Mastviehstall sowie Erweierung durch seitlichen Anbau, Gemarkung Holzmülheim, Flur 5 Nr. 40)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
127 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
08.07.16, 10:20
Aktualisiert
08.07.16, 10:20
Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
Umnutzung des ursprünglichen Lagerschuppens/Geräteunterstandes zum Mastviehstall sowie Erweierung durch seitlichen Anbau, Gemarkung Holzmülheim, Flur 5 Nr. 40)

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Beschluss aus der 11. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 05.07.2016 im Sitzungssaal in Nettersheim. Punkt 50: Bauen im Außenbereich; Umnutzung des ursprünglichen Lagerschuppens/Geräteunterstandes zum Mastviehstall sowie Erweierung durch seitlichen Anbau, Gemarkung Holzmülheim, Flur 5 Nr. 40 - Vorlage 209 /X.L. Z.1 - Beschluss: 1. Der Rat der Eifelgemeinde Angelegenheit an sich. Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser 2. Es wird beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bauvorhaben „Umnutzung des ursprünglichen Lagerschuppens/Geräteunterstandes zum Mastviehstall sowie Erweiterung durch seitlichen Anbau“ auf dem außerhalb der Ortslagenabgrundungssatzung von Holzmülheim befindlichen Grundstück Gemarkung Holzmülheim, Flur 5 Nr. 40, zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja