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Beschlusstext (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 6, Marmagen, Teilbereich "Sittard"; Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 9 Nr. 222)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
129 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
08.07.16, 10:20
Aktualisiert
08.07.16, 10:20
Beschlusstext (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 6, Marmagen, Teilbereich "Sittard";
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 9 Nr. 222)

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Beschluss aus der 11. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 05.07.2016 im Sitzungssaal in Nettersheim. Punkt 51: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 6, Marmagen, Teilbereich "Sittard"; Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 9 Nr. 222 - Vorlage 489 /X.L. - Beschluss: 1. Der Rat der Gemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich. 2. Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 6, Marmagen, Teilbereich „Sittard“ in Bezug auf die veränderte Firsthöhe von 8,60 m anstatt 8,00 m und die veränderte Gestaltung des Daches der Garage als Flachdach zuzustimmen mit der Auflage, dass eine Begrünung des Flachdaches erfolgt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja