Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
129 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
08.07.16, 10:20
Aktualisiert
08.07.16, 10:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 11. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 05.07.2016
im Sitzungssaal in Nettersheim.
Punkt 51:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 6,
Marmagen, Teilbereich "Sittard";
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem
Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 9 Nr. 222
- Vorlage 489 /X.L. -
Beschluss:
1. Der Rat der Gemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser Angelegenheit
an sich.
2. Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes F 6, Marmagen, Teilbereich „Sittard“ in Bezug auf die veränderte
Firsthöhe von 8,60 m anstatt 8,00 m und die veränderte Gestaltung des Daches
der Garage als Flachdach zuzustimmen mit der Auflage, dass eine Begrünung des
Flachdaches erfolgt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird
erteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja