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Beschlusstext (1. Erweiterung des Sanierungsgebietes in Zingsheim im Vereinfachten Verfahren gem. § 142 (2) Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
126 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
07.04.17, 12:40
Aktualisiert
07.04.17, 12:40
Beschlusstext (1. Erweiterung des Sanierungsgebietes in Zingsheim im Vereinfachten Verfahren gem. § 142 (2) Baugesetzbuch (BauGB))

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Beschluss aus der 14. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 04.04.2017 im Sitzungssaal in Nettersheim. Punkt 23: 1. Erweiterung des Sanierungsgebietes in Zingsheim im Vereinfachten Verfahren gem. § 142 (2) Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 627 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt eine 2. städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Zingsheim für die Straße „Formegey“ sowie Teilbereiche der Kirchstraße, Weidenstraße, Brunnenstraße, Pfalzstraße, Willenberger Straße und Krausstraße gem. § 142 Abs. 4 BauGB im Vereinfachten Verfahren. Die Sanierungssatzung mit Begründung sowie Abgrenzung des Geltungsbereiches dieser Satzung ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Die Genehmigungspflicht nach §§ 144 und 145 BauGB wird hierbei ausgeschlossen. Es wird darüber hinaus beschlossen, die Gültigkeit der Sanierungssatzung für eine Dauer von 15 Jahren, beginnend ab dem Satzungsbeschluss festzulegen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja