Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
192 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
07.04.17, 12:40
Aktualisiert
07.04.17, 12:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 14. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 04.04.2017
im Sitzungssaal in Nettersheim.
Punkt
:
2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der
Gemeinde Nettersheim
hier: § 15 – Aufwandsentschädigung und Verdienstausfallersatz
- Vorlage 667 /X.L. Z.1 -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde
Nettersheim vom 23.06.2014 gemäß der beigefügten Anlage.
Über die beiden vorgeschlagenen Änderungen wird getrennt abgestimmt:
§ 15
(4)
(f) Der Höchstbetrag für den Verdienstausfall darf den in der EntschVO festgelegten
Höchstbetrag von 80,00 € je Stunde nicht überschreiten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
§ 15
(6)
Von der Regelung, wonach Vorsitzende von Ausschüssen des Rates grundsätzlich eine
zusätzliche Aufwandsentschädigung nach § 46 S. 1 Nr. 2 GO NRW i.V. m § 3 Abs. 1 Nr.
6 EntschVO erhalten, werden folgende Ausschüsse gemäß § 46 Satz 2 GO NRW
ausgenommen:
- Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
- Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
- Betriebsausschuss
- Ausschuss für Familie, Jugend, Schule, Soziales und Sport
- Rechnungsprüfungsausschuss
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja, bei 4 Enthaltungen