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Beschlusstext (2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim hier: § 15 – Aufwandsentschädigung und Verdienstausfallersatz)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
192 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
07.04.17, 12:40
Aktualisiert
07.04.17, 12:40
Beschlusstext (2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim
hier:	§ 15 – Aufwandsentschädigung und Verdienstausfallersatz)

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Beschluss aus der 14. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 04.04.2017 im Sitzungssaal in Nettersheim. Punkt : 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim hier: § 15 – Aufwandsentschädigung und Verdienstausfallersatz - Vorlage 667 /X.L. Z.1 - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim vom 23.06.2014 gemäß der beigefügten Anlage. Über die beiden vorgeschlagenen Änderungen wird getrennt abgestimmt: § 15 (4) (f) Der Höchstbetrag für den Verdienstausfall darf den in der EntschVO festgelegten Höchstbetrag von 80,00 € je Stunde nicht überschreiten. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja § 15 (6) Von der Regelung, wonach Vorsitzende von Ausschüssen des Rates grundsätzlich eine zusätzliche Aufwandsentschädigung nach § 46 S. 1 Nr. 2 GO NRW i.V. m § 3 Abs. 1 Nr. 6 EntschVO erhalten, werden folgende Ausschüsse gemäß § 46 Satz 2 GO NRW ausgenommen: - Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss - Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft - Betriebsausschuss - Ausschuss für Familie, Jugend, Schule, Soziales und Sport - Rechnungsprüfungsausschuss Abstimmungsergebnis: einstimmig ja, bei 4 Enthaltungen