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Öffentliche Niederschrift (Betriebsausschuss)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
521 kB
Datum
21.11.2017
Erstellt
01.12.17, 09:01
Aktualisiert
01.12.17, 09:01

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 8. Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 21.11.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr Ende der Sitzung 18:35 Uhr Am Dienstag, 21.11.2017, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 8. Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt. Anwesend sind: Vorsitzender und die Ratsmitglieder/ sachkundigen Bürger/innen/ stellv. sachkundigen Bürger/innen Mayer, Gerhard Breitbach, Werner Joepen, Michael Kurth, Guido Poth, Edwin Schmitz, Ralf Schruff, Gertrud Esser, Ralf (vertritt Milz, Michael) Habicht, Heinz (vertritt Esser, Elmar) Heß, Marcus Mauel, Manfred Außerdem sind anwesend Bürgermeister Allgemeiner Vertreter Gemeindeamtsrätin Verwaltungsfachwirt Verwaltungsfachwirt Verwaltungsangestellte Verwaltungsangestellte Verwaltungsangestellte Pracht, Wilfried Crump, Norbert Glehn, Daniela Lambertz, Ernst Schell, Hans-Peter Mühlstroh, Ute Siever, Christina Züll, Andrea seitens des Ing.-Büros Gotthardt + Knipper Claesgens, Wilfried – zeitweise - Entschuldigt fehlen die Ausschussmitglieder Elmar Esser und Michael Milz. Vorsitzender Mayer begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Betriebsausschusses fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben. Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Betriebsausschuss einstimmig folgende Änderungen zur Tagesordnung (Nachträge 1 und 2): A) Öffentlicher Teil Punkt 8: Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für das Gemeindewasserwerk - Vorlage 821 /X.L. Z.1 - Punkt 9: Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2018 - Vorlage 825 /X.L. Z.1 - Punkt 10: Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 - Vorlage 828 /X.L. Z.1 B) Nichtöffentlicher Teil Punkt 2: Erschließung des Baugebietes G 14 - Teilbereiche "Auf Graben" und „Brotkiste“ hier: Abschluss eines Wärmelieferungsvertrages - Vorlage 757 /X.L. Z.1 - Da seitens des Ingenieurbüros Gotthardt + Knipper Gemünd Herr Wilfried Claesgens anwesend ist, um dem Ausschuss die geplanten Erschließungsmaßnahmen detailliert zu erläutern, schlägt der Vorsitzende vor, die entsprechenden Punkte (bisher TOP 20) vorzuziehen und zu Beginn der Sitzung zu behandeln. Dies findet die Zustimmung des Ausschusses. Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017 Seite 2 Damit wird einstimmig nachstehende Tagesordnung festgesetzt: Tagesordnung A) Öffentlicher Teil Seite Punkt 1: Erschließungsmaßnahmen 6 1.1 6 6 Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben" - Vorlage 802 /X.L. - 1.2 Erschließung Baugebiet L6-A Zingsheim "Altes Pastorat" 8 - Vorlage 805 /X.L. 1.3 Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht Morgen" 9 - Vorlage 804 /X.L. Punkt 2: Jahresabschluss 2016 Eigenbetrieb Abwasser hier: Entlastung des Betriebsleiters 10 - Vorlage 811 /X.L. Punkt 3: Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 30.09.2017 11 - Vorlage 817 /X.L. Punkt 4: Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für den Eigenbetrieb Abwasser 11 - Vorlage 820 /X.L. Punkt 5: Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2018 a) Schmutzwassergebühr b) Niederschlagswassergebühr 12 - Vorlage 824 /X.L. Punkt 6: Abwassernetzuntersuchungen im Einzugsgebiet der Kläranlage Nettersheim-Urft 12 - Vorlage 826 /X.L. Punkt 7: Jahresabschluss 2016 Gemeindewasserwerk hier: Entlastung des Betriebsleiters 13 - Vorlage 813 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017 Seite 3 Punkt 8: Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 30.09.2017 13 - Vorlage 818 /X.L. Punkt 9: Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für das Gemeindewasserwerk 14 - Vorlage 821 /X.L. und Z.1 Punkt10: Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2018 15 - Vorlage 825 /X.L. und Z.1 Punkt11: Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 15 - Vorlage 828 /X.L. und Z.1 Punkt12: Beschaffung Wasserleitungsmaterial 2018 16 - Vorlage 799 /X.L. Punkt13: Verbesserungsmaßnahmen an den Hochbehältern Zingsheim, Tondorf und Buir 16 - Vorlage 808 /X.L. Punkt14: Jahresabschluss 2016 Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim hier: Entlastung des Betriebsleiters 16 - Vorlage 815 /X.L. Punkt15: Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum 30.09.2017 17 - Vorlage 819 /X.L. Punkt16: Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim 17 - Vorlage 822 /X.L. Punkt17: Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018 18 - Vorlage 835 /X.L. Punkt18: Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage von BiomasseBrennstoffen (Holzhackschnitzeln) vom 16.03.2005 18 - Vorlage 829 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017 Seite 4 Punkt19: 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) 19 - Vorlage 751 /X.L. Punkt20: Pilotprojekt "Nachhaltige Gewässerlandschaft Eifel" 19 - Vorlage 809 /X.L. Punkt21: Ausbau der K 34 - Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau 20 - Vorlage 806 /X.L. Punkt22: Mitteilungen und Informationen Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017 20 Seite 5 A) Öffentlicher Teil Punkt 1: Erschließungsmaßnahmen Punkt 1.1: Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben" - Vorlage 802 /X.L. - Anhand einer PowerPoint-Präsentation erläutert Herr Claesgens vom Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, sehr detailliert die geplanten Erschließungsmaßnahmen hinsichtlich Kanalisation in den Teilbereichen des Baugebietes G14 „Auf Graben“ und „Brotkiste“. Hierbei führt er aus, dass mit den Kanalisationsarbeiten „Auf Graben“ zwischenzeitlich begonnen worden sei und die Entwässerung im Trennsystem erfolgen werde. Bei diesem Teilbereich wäre ein Anschluss unmittelbar an die vorhandenen Kanalisationsanlagen in den Straßen „Zur Klosterquelle“ bzw. „In den sechs Morgen“ möglich. Dies sei auch bis auf zwei Grundstücke im südwestlichen Bereich „im freiem Gefälle“ möglich. Bezüglich des Niederschlagswassers seien vorab Versickerungsmöglichkeiten geprüft worden. Diese seien jedoch weder im Teilbereich „Auf Gaben“ noch „Brotkiste“ möglich. Damit das Niederschlagswasser in den vorhandenen Regenwasserkanal im Bereich „In den sechs Morgen“ eingeleitet werden könne, sei jedoch auf einer Länge von rd. 100 m ein „Pufferbecken“ in Form von einer Rohrleitung DN 1000 erforderlich. Dieser Rohrleitung vorgeschaltet sei dann eine Drosseleinrichtung über die dann nur kontinuierlich eine bestimmte Abwassermenge der vorhandenen Kanalisationsanlage zugeführt werde. Bezüglich der Entwässerung des Teilbereiches „Brotkiste“ erläutert Herr Claesgens, dass dieser Teilbereich ebenfalls im Trennsystem entwässert werden solle, diese Entwässerung jedoch kostenintensiver sei als im Bereich „Auf Graben“, da die Anschlussmöglichkeiten bzw. Versickerungsmöglichkeiten außerhalb des Plangebietes liegen würden. Hierbei sei beabsichtigt, das Niederschlagswasser außerhalb des Gebietes oberhalb des Baugebietes G13 (Auf dem Hielig) auf einer gemeindlichen Fläche in einem offenen Erdbecken zu versickern. Für den Extremfall sei dann ein Überlauf in Richtung Schleifbach erforderlich. Das Schmutzwasser des Gebietes „Brotkiste“ würde in Richtung Höhenweg an den vorhandenen Mischwasserkanal angeschlossen. Bei dieser Lösung könnten dann auch die beiden Grundstücke „Auf Graben“, die nicht in freiem Gefälle in Richtung „In den sechs Morgen“ entwässern könnten, mit angebunden werden. Detailfragen der Ausschussmitglieder werden von Herrn Claesgens ausführlich Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017 Seite 6 beantwortet. Ergänzend zu den Ausführungen von Herrn Claesgens erläutert der Bürgermeister, dass für die Wasserversorgung ein Anschlusspunkt unmittelbar in der Straße „Zur Klosterquelle“ möglich sei und im weiteren Verlauf eine Ringschließung der Versorgungsleitungen bis zum notwendigen Anschlusspunkt am Ortseingang der Bahnhofstraße erfolgen solle. Bezüglich des notwendigen Versickerungsbeckens sei beabsichtigt, dass dieses zunächst zurückgestellt werden solle bis der überwiegende Teilbereich „Brotkiste“ bebaut sei und deshalb hier geplant wäre, als „Übergangslösung“ das Niederschlagswasser in den Wegeseitengraben entlang der Kreisstraße einzuleiten. Dies sei auch denkbar, wenn die beabsichtigte Versetzung des OD-Steines vom Ortseingang bis oberhalb der zukünftigen Einfahrt zum Erschließungsgebiet erfolge. Bei einer derartigen Veränderung könne dann auch der beabsichtigte Gehweg Richtung Ortseingang ohne entsprechende Zustimmung des Kreises hergestellt werden, da diese Fläche dann in der Unterhaltungspflicht der Gemeinde liege. Weiterhin führt der Bürgermeister aus, dass im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen entlang der Umgehungsstraße im Bereich „Auf Graben“ ein Erdwall als Lärm- und Windschutz mit einer Höhe von ca. 1,50 m angelegt werde und auf dem Teilabschnitt „Brotkiste“ ab Niveau der Landstraße eine Anfüllung von ca. 0,50 m vorgesehen sei. Hierauf sei zusätzlich eine Einfriedigung in einer Höhe von ca. 1 m geplant. Gleichzeitig weist der Bürgermeister darauf hin, dass die entlang der Landstraße liegenden Grundstücke im Bereich „Brotkiste“ durch zusätzliche Anschüttung von Bodenmassen teilweise angehoben würden, um diese hierdurch attraktiver zu gestalten. Nach Abschluss dieser zusätzlichen Erdanfüllungen sei vorgesehen, entlang des ausgewiesenen Grünstreifens der jeweiligen Bebauungspläne eine Baumallee anzulegen. Im Rahmen der Vermarktung der Grundstücke sei dann beabsichtigt, dass auch der Grünstreifen bzw. zukünftige Damm durch die zukünftigen Grundstückseigentümer mit übernommen und gepflegt werden. Damit die Bauarbeiten möglichst auch über die Wintermonate fortgeführt werden könnten, sei beabsichtigt, dass die bauausführende Firma des Teilbereiches „Auf Graben“ auf der Grundlage dieser Einheitspreise auch den Auftrag für den Bereich „Brotkiste“ erhalte. Des Weiteren führt er hinsichtlich der Vermarktung aus, dass man ggf. darüber nachdenken müsse, ob der derzeit festgelegte Grundstückspreis von 67 €/m² angepasst werden müsse, um zumindest eine Kostendeckung zu erreichen. Da insbesondere im Gebiet „Brotkiste“ höhere Kosten wegen der Entwässerung entstehen würden. Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017 Seite 7 Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt den Sachstand zum Erschließungsgebiet G 14, Teilbereich „Auf Graben“ in Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Weiterhin beschließt der Rat, im Jahre 2018 die Erschließung des Teilbereiches „Brotkiste“ fortzuführen und die notwendigen Ingenieurleistungen an das Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu vergeben. Des Weiteren beschließt der Rat, mit der bauausführenden Firma des Teilbereiches „Auf Graben“ Verhandlungen zu führen mit dem Ziele, dass diese die Erschließungsarbeiten für den Teilbereich „Brotkiste“ auf der Grundlage der Einheitspreise des Angebotes „Auf Graben“ vom 23.08.2017 fortführt. Abstimmungsergebnis: Punkt 1.2: einstimmig ja Erschließung Baugebiet L6-A Zingsheim "Altes Pastorat" - Vorlage 805 /X.L. - Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Kurth, inwieweit eine Anschlussmöglichkeit des zukünftigen Baugebietes „Altes Pastorat“ gegeben sei, erklärt Herr Claesgens, dass dieser Teilbereich im Mischsystem entwässert werde und eine Anschlussmöglichkeit an den unmittelbar angrenzenden Verbindungssammler Zingsheim-Nettersheim gewährleistet sei. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass im Bauausschuss bereits eine Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen worden sei. Da für diesen Bereich ebenfalls bereits mehrere Baulandanfragen vorliegen würden, müsse man dringend die Bauleitplanung vorantreiben und gleichzeitig parallel bereits die Erschließungsmaßnahme vorbereiten, damit auch hier mit den Erschließungsarbeiten zeitnah begonnen werden könne. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, mit der Erschließung des Baugebietes L 6-A Zingsheim (Altes Pastorat) im Jahre 2018 zu beginnen und entsprechende Mittel im Haushaltsplan sowie in den Wirtschaftsplänen 2018 zu berücksichtigen. Weiterhin beschließt der Rat, die notwendigen Ingenieurleistungen an das Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu vergeben. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017 Seite 8 Punkt 1.3: Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht Morgen" - Vorlage 804 /X.L. - Die Entwässerung des Baugebietes F7 erläutert Herr Claesgens ebenfalls ausführlich anhand einer PowerPoint-Präsentation. Hierbei führt er aus, dass zunächst eine Entwässerung im Trennsystem beabsichtigt gewesen sei, jedoch Baugrunduntersuchungen ergeben hätten, dass Versickerungen im Gebiet nicht möglich seien und darüber hinaus auch außerhalb des Gebietes keine Fläche für ein notwendiges Erdbecken zur Rückhaltung des Niederschlagswassers und nachfolgender gedrosselter Einleitung in den Vorfluter gefunden werden könnten. Ein Stauraumkanal innerhalb des Rohrsystems sei ebenfalls nicht möglich. Aufgrund dessen hätten inzwischen Gespräche mit den Fachbehörden stattgefunden, mit dem Ziele, dass das Erschließungsgebiet im Mischsystem entwässert werde, mit der vorhandenen Anschlussmöglichkeit an den Kanalsammler auf der anderen Straßenseite der Kölner Straße in Richtung Kläranlage. Die vorhandene Rohrdimension dieses Sammlers lasse dies zu. Des Weiteren sei das Regenüberlaufbecken vor der Kläranlage ebenfalls in der Lage, diese zusätzlichen Abwassermengen mit aufzunehmen. Dies könne darin begründet werden, dass im Rahmen von seinerzeit durchgeführten Fremdwassermaßnahmen in der Ortslage Marmagen bestimmte Entwässerungsleitungen entlastet werden konnten. Abschließend müsse nunmehr seitens der Bezirksregierung die Zustimmung zur Entwässerung des Gebietes im Mischsystem eingeholt bzw. detailliert begründet werden, wobei § 55 WHG derartige Ausnahmen zulasse. Bei einer Genehmigung zur Ableitung im Mischsystem sei jedoch davon auszugehen, dass seitens der Bezirksregierung zeitlich auf eine Umsetzung der ohnehin geforderten zusätzlichen Rückhaltemaßnahmen an der Kläranlage Marmagen durch den WVER gedrängt werde. Zu der Frage des Ausschussvorsitzenden Mayer hinsichtlich der Kosten der jeweiligen Entwässerungsvarianten erklärt Herr Claesgens, dass die Entwässerung im Mischsystem die kostengünstigere Lösung darstelle. Hinweis: Die Kosten für das Mischsystem belaufen sich nach Kostenschätzung auf brutto rd. 438.000 EUR (ohne RRB an der KA Marmagen) und für das Trennsystem auf brutto rd. 745.000 EUR, hier mit RRB für das Baugebiet (V = rd. 360 m³) als Erdbecken Ergänzend erläutert der Bürgermeister, dass inzwischen auch für Marmagen mehrere Interessenten für einen Ankauf von Grundstücksflächen an die Gemeinde herangetreten seien und teilweise kurzfristig mit der Bebauung beginnen möchten, so dass auch hier kurzfristig mit der Erschließung begonnen werden müsse und somit das weitere Erschließungsverfahren parallel zum notwendigen Genehmigungsverfahren vorbereitet werden sollte. Ggf. müsse dann auch bereits vor der wasserrechtlichen Genehmigung durch die Fachbehörde eine Auftragserteilung für die Erschließungsarbeiten im Frühjahr 2018 erfolgen. Ergänzend erklärt er, dass für die Wasserversorgung des Gebietes der Wasserverband Oleftal zuständig sei. Mit der e- Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017 Seite 9 regio sei abschließend noch abzustimmen, wie die Wärmeversorgung des Gebietes erfolgen könne, da in Marmagen keine Anschlussmöglichkeit an ein angrenzendes Nahwärmenetz gegeben sei. Auf die Frage des Ausschussmitglieds Poth, ob beim Mischsystem auch Einzelgrundstücke das Niederschlagswasser an den angrenzenden Vorfluter einleiten könnten, erklärt der Bürgermeister, dass derzeit nicht ausgeschlossen werden könne, dass Bauwillige bereits eine Anschlussmöglichkeit benötigen bevor die gemeindlichen Kanalisationsarbeiten abgeschlossen seien. Sofern derartige Einzelfälle auftreten sollten, müssten diese Grundstücke als Übergangslösung an vorhandene Entwässerungssysteme im Bereich Steinfelder Weg bzw. Jahnstraße angeschlossen werden. Dies sei jedoch dann nur über eine hauseigene Pumpendruckleitung möglich. Diese Grundstücke müssten dann bei vorhandener gemeindlicher Kanalisation wiederum umgeklemmt werden. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, nach entsprechender Planung die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet „Die Acht Morgen“ in Marmagen im Jahre 2018 durchzuführen und im Haushaltsplan bzw. in den Wirtschaftsplänen 2018 entsprechende Mittel zu berücksichtigen. Weiterhin beschließt der Rat, die erforderlichen Ingenieurleistungen an Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper auf der Grundlage der HOAI zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Punkt 2: das einstimmig ja Jahresabschluss 2016 Eigenbetrieb Abwasser hier: Entlastung des Betriebsleiters - Vorlage 811 /X.L. - Beschluss: Der Betriebsausschuss des Rates der Gemeinde Nettersheim erteilt dem Betriebsleiter des Eigenbetriebes Abwasser, zugleich Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, auf der Grundlage des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.07.2017 hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Abwasser zum 31.12.2016 vorbehaltlos Entlastung. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017 Seite 10 Punkt 3: Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 30.09.2017 - Vorlage 817 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Quartalszwischenbericht zum 30.09.2017 des Eigenbetriebes Abwasser mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 wird zur Kenntnis genommen. Punkt 4: Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für den Eigenbetrieb Abwasser - Vorlage 820 /X.L. - Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die vor der Sommerpause beschlossene Einführung einer Eigenkapitalverzinsung von 2 % im Rahmen der Gebührenkalkulationen 2018 erstmalig in allen drei Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe enthalten sei. Für den Eigenbetrieb Abwasser zeige sich jedoch auf der Grundlage des aktuellen Planwerkes und unter Berücksichtigung einer gestiegenen Abwassermenge, dass trotz der berücksichtigten Eigenkapitalverzinsung in 2018 keine Gebührenanpassung erforderlich werde. Hinsichtlich der Einmalzahlung für die Oberflächenentwässerung der überörtlichen Landes- und Bundesstraßen und der diesbezüglichen Klage des Bundes gebe es bislang keine Neuigkeiten. Sollte der Bund die Klage nicht zurückziehen, könnte die Gemeinde hiervon aufgrund von etwaigen Nachforderungen für frühere Jahre sogar profitieren. Ausschussmitglied Poth bittet darum, der Niederschrift nochmals die Berechnungsgrundlage für die Eigenkapitalverzinsung der drei Eigenbetrieben beizufügen. Hinweis: Eine entsprechende Berechnungsübersicht ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Zudem ist der Niederschrift eine im Zusammenhang mit der Änderung einer E11 in eine E12Stelle verbundene veränderte Stellenübersicht zum Wirtschaftsplan 2018 beigefügt. Auf die weitere Frage von Herrn Poth bzgl. der Fäkalschlammentsorgung der geschlossenen Gruben erklärt der Bürgermeister, dass es Bestreben der Gemeinde sei, das Abwasser der geschlossenen Gruben direkt in die Kanalisation einzuleiten. Hierdurch könnten Behandlungskosten auf der Kläranlage sowie Transportkosten eingespart werden. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2018 in der der Vorlage 820 beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017 Seite 11 Punkt 5: Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2018 a) Schmutzwassergebühr b) Niederschlagswassergebühr - Vorlage 824 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation mit dem Wirtschaftsplan 2018 zum 01.01.2018 nachstehende Gebührenfestsetzungen: a) Die Schmutzwassergebühr bleibt unverändert bei 3,79 €/cbm Frischwasserbezug. b) Die Niederschlagswassergebühr wird wie in den Vorjahren beibehalten und damit wie folgt festgesetzt: 1 151 301 601 901 1.201 > 1.500 bis bis bis bis bis bis 150 300 600 900 1.200 1.500 qm qm qm qm qm qm 25,00 €/Jahr 50,00 €/Jahr 100,00 €/Jahr 150,00 €/Jahr 200,00 €/Jahr 250,00 €/Jahr Je 0,17 €/qm Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage des Anhangs zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2018 auch für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger innerhalb des Gemeindegebietes die Gebühren unverändert festzusetzen, und zwar wie folgt: a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) 0,68 €/m2 b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) 1,03 €/m2. Abstimmungsergebnis: Punkt 6: einstimmig ja Abwassernetzuntersuchungen im Einzugsgebiet der Kläranlage Nettersheim-Urft - Vorlage 826 /X.L. - Ergänzend zur Vorlage erläutert der Bürgermeister, dass aufgrund von seinerzeitigen Netzanzeigen nunmehr der WVER durch die Bezirksregierung aufgefordert worden sei, in verschiedenen Regenüberlauf- bzw. Regenrückhaltebecken Drosselorgane einzubauen, was letztlich zu erheblichen Investitionen und somit Mehrbelastungen des Gebührenhaushaltes führen könnte. Es sei daher beabsichtigt, gegenüber der Bezirksregierung im Rahmen einer 5-Jahres-Prognose durch neue Netzuntersuchungen nachzuweisen, dass die seinerzeitigen Netzanzeigen derzeit nicht Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017 Seite 12 den tatsächlichen Gegebenheiten hinsichtlich des Einleitungsvolumens entsprechen würden. Hier könne man insbesondere auch auf das Gewerbegebiet hinweisen, wo bei weitem nicht die ursprünglich angenommenen Abwassermengen ins Kanalnetz eingeleitet würden. Durch die jetzigen Untersuchungen sehe man eine zeitliche Verschiebung der derzeit geforderten Maßnahmen. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, für das Einzugsgebiet der Kläranlage Nettersheim-Urft Abwassernetzuntersuchungen durchzuführen mit der Zielsetzung, dass zum jetzigen Zeitpunkt Drosselorgane der Regenüberlaufbecken zunächst teilweise oder ganzheitlich nicht geändert werden müssen. Weiterhin beschließt der Rat, mit den Netzberechnungen das Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Punkt 7: einstimmig ja Jahresabschluss 2016 Gemeindewasserwerk hier: Entlastung des Betriebsleiters - Vorlage 813 /X.L. - Beschluss: Der Betriebsausschuss des Rates der Gemeinde Nettersheim erteilt dem Betriebsleiter des Gemeindewasserwerkes, zugleich Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, auf der Grundlage des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.07.2017 hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Gemeindewasserwerkes zum 31.12.2016 vorbehaltlos Entlastung. Abstimmungsergebnis: Punkt 8: einstimmig ja Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 30.09.2017 - Vorlage 818 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Quartalszwischenbericht zum 30.09.2017 des Gemeindewasserwerkes mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 wird zur Kenntnis genommen. Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017 Seite 13 Punkt 9: Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für das Gemeindewasserwerk - Vorlage 821 /X.L. und Z. 1- Anders als im Eigenbetrieb Abwasser bestehe hier aufgrund der berücksichtigten 2 %igen Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 43.000 Euro die Notwendigkeit, ca. 30.000 Euro zusätzlich zu erwirtschaften, erklärt der Bürgermeister. Da sich die entsprechenden Mehraufwendungen überwiegend im Fixkostenbereich darstellten, werde vorgeschlagen, die Grundgebühr für Wasserzähler von bisher 1,37 € pro cbm Wasserdurchfluss auf 1,59 € pro cbm anzuheben, was beispielsweise für den Wasserzähler QN 2,5 eine Erhöhung um 1,10 Euro ausmache. Bezüglich des dem Wirtschaftsplan beigefügten Stellenplans bittet der Bürgermeister zu berücksichtigen, dass der aufgeführte Stellenanteil der Entgeltgruppe E11 wegfalle und stattdessen E12 zu berücksichtigen sei. Dies gelte ebenfalls für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasser. Hinweis: Eine aktualisierte Stellenübersicht ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich, warum im Wirtschaftsplan von den Fahrzeugen des Gemeindewasserwerks nur der Unimog und der Bagger und deren Betriebskosten separat aufgeführt seien. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass die anderen Fahrzeuge nicht an den Kernhaushalt verliehen würden und daher im Wirtschaftsplan nicht im Einzelnen aufgeführt seien. Auf die weitere Frage von Herrn Mayer bzgl. der Höhe der Kassenkredite teilt der Bürgermeister mit, dass die Kassenkredite Instrumente seien, um die tägliche Liquidität und damit Zahlungsfähigkeit des Betriebes sicherzustellen. Hier werde zur Absicherung einer hinreichenden tagtäglichen Zahlungsfähigkeit oftmals ein höherer Rahmen eingeräumt, als er meist tatsächlich in Anspruch genommen werden müsse. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Gemeindewasserwerkes Wirtschaftsjahr 2018 in der der Vorlage 821 Z. 1 beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: für das einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017 Seite 14 Punkt 10: Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2018 - Vorlage 825 /X.L. und Z. 1- Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim stellt die Gebührenkalkulation des Gemeindewasserwerkes Nettersheim für das Jahr 2018 fest und beschließt, auf dieser Grundlage die Verbrauchsgebühr von derzeit 1,45 €/cbm (netto) wie im Vorjahr unverändert beizubehalten. Desweiteren beschließt der Rat, die Grundgebühr für Hauswasserzähler für den Wasserzähler QN 2,5 von bisher 6,85 € auf 7,95 € (netto) und die übrigen Wasserzähler entsprechend anzuheben und damit wie folgt festzusetzen: Wasserzähler QN 2,5 QN 6 QN 10 QN 15 QN 25 – 40 5 12 20 30 50 – 80 Abstimmungsergebnis: Punkt 11: maximale Durchflussmenge Grundgebühr pro Monat netto cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde 7,95 19,08 31,80 47,70 79,50 € € € € € einstimmig ja Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 - Vorlage 828 /X.L. und Z. 1 - Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Beitragsund Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 gemäß der der Vorlage beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017 Seite 15 Punkt 12: Beschaffung Wasserleitungsmaterial 2018 - Vorlage 799 /X.L. - Beschluss: Der Betriebsausschuss beschließt, bei Bedarf von Wasserleitungsmaterialien sowie für den Bedarf von Wassermessern für das Gemeindewasserwerk Nettersheim im Jahr 2018 eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen und den Auftrag an den günstigsten Anbieter zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Punkt 13: einstimmig ja Verbesserungsmaßnahmen an den Hochbehältern Zingsheim, Tondorf und Buir - Vorlage 808 /X.L. - Ergänzend zur Vorlage geht der Bürgermeister nochmals auf die altersbedingt notwendigen Sanierungsarbeiten an den Hochbehältern ein. Hierfür seien nun kurzfristig Sanierungskonzepte zu erarbeiten und das Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper mit den notwendigen Ingenieurleistungen zu beauftragen. Die erforderlichen Haushaltsmittel seien im Wirtschaftsplan 2018 entsprechend berücksichtigt. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, für die notwendigen Verbesserungsmaßnahmen an den Hochbehältern Zingsheim, Tondorf und Buir ein Sanierungskonzept zu erarbeiten und auf dieser Grundlage im Jahre 2018 die notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Gleichzeitig beschließt der Rat, das Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, mit den notwendigen Ingenieurleistungen zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Punkt 14: einstimmig ja Jahresabschluss 2016 Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim hier: Entlastung des Betriebsleiters - Vorlage 815 /X.L. - Beschluss: Der Betriebsausschuss des Rates der Gemeinde Nettersheim erteilt dem Betriebsleiter des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim, zugleich Bürgermeister der Gemeinde Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017 Seite 16 Nettersheim, auf der Grundlage des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.07.2017 hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim zum 31.12.2016 vorbehaltlos Entlastung. Abstimmungsergebnis: Punkt 15: einstimmig ja Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum 30.09.2017 - Vorlage 819 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Quartalszwischenbericht zum 30.09.2017 des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 wird zur Kenntnis genommen. Punkt 16: Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim - Vorlage 822 /X.L. - Wie im Wirtschaftsplan dargestellt, sei durch Berücksichtigung der Eigenkapitalverzinsung eine marginale Anpassung der Grundgebühr notwendig, teilt der Bürgermeister mit. Hier ergebe sich ausgehend von der aktuellen Gesamtanschlussleistung ein Erhöhungsbedarf von 4 € /kW. Weiterhin geht der Bürgermeister kurz auf die im Wirtschaftsplan erläuterten geplanten Maßnahmen ein. Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden Mayer erklärt der Bürgermeister, dass bzgl. der Nahwärmeversorgung in den neuen Baugebieten der Abschluss eines Wärmelieferungsvertrages mit einem externen Anbieter geplant sei. Hier seien die Konditionen für die durch den Eigenbetrieb zu liefernde Wärme aufzunehmen. Die Gestaltung der Endpreise sei dann in der Zuständigkeit des Versorgers. Die Kooperation mit dem Anbieter habe u.a. den Vorteil, dass technisches Know-how sowie entsprechendes Fachpersonal (Rufbereitschaft) vorhanden sei. Für die Zukunft bestünden ggf. auch noch denkbare Kooperationsmöglichkeiten im Bestand. Bezüglich der weiteren Nachfrage von Herrn Mayer teilt der Bürgermeister mit, dass basierend auf Untersuchungen von Planer und externem Anbieter die notwendige Wärme seitens der Biowärme Nettersheim bis zum Übergabepunkt geliefert werden könne. Das Leitungsnetz sei ausreichend, lediglich die Versorgungsleitung von der Hauptschule in Richtung Dorf sei problematisch und es sei die Notwendigkeit eines weiteren Spitzenlastkessels im Bereich Turn- u. Schwimmhalle zu untersuchen. Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017 Seite 17 Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018 in der der Vorlage 822 beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Punkt 17: einstimmig ja Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018 - Vorlage 835 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt die Gebührenbedarfsberechnung des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018 in der beigefügten Fassung. Er beschließt somit, die Verbrauchsgebühr bei 65,00 € pro MW/h und die Bereitstellungsgebühr bei 166,60 € zu belassen. Die Grundgebühr wird ausgehend von einer Gesamtanschlussleistung in Höhe von 2.774,50 kW ab 01.01.2018 um 4,00 € pro kW erhöht und damit wie folgt festgesetzt: Erhöhung Grundgebühren zum 01.01.2018 alt in € von 0 kW bis 30 kW von 31 kW bis 70 kW von 71 kW bis 300 kW über 300 kW Abstimmungsergebnis: Punkt 18: neu in € 47,00 37,00 27,00 23,00 51,00 41,00 31,00 27,00 einstimmig ja Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage von Biomasse-Brennstoffen (Holzhackschnitzeln) vom 16.03.2005 - Vorlage 829 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage von Biomasse-Brennstoffen (Holzhackschnitzel) gemäß der der Vorlage beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017 Seite 18 Punkt 19: 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) - Vorlage 751 /X.L. - Der Bürgermeister erklärt, dass im derzeitigen Versorgungsgebiet des Eigenbetriebes Biowärme der Anschluss- und Benutzungszwang in der Fernwärmeabgabesatzung festgeschrieben sei. Nun stelle sich die Frage, ob eine Ausweitung des Geltungsbereiches der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim auf die beiden Baugebiete „Auf Graben“ und „Brotkiste“ vor dem Hintergrund der Kooperation mit einem privaten Investor möglich sei. Daher sei vorgesehen, den Städte- und Gemeindebund NRW zu beteiligen, um die Möglichkeit einer Ausweitung des Geltungsbereiches der Satzung vor dem Hintergrund der denkbaren zukünftigen Trägermodelle zu untersuchen. Sollte eine Satzungsänderung rechtlich nicht möglich sein, so müssten privatrechtliche Regelungen im Rahmen der Grundstücksverkaufsverhandlungen getroffen werden. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, unter Beteiligung des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie der kommunalen Rechtsberatung eine Ausweitung des Geltungsbereiches der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) auf das Baugebiet G 14 – Teilbereiche „Auf Graben“ und „Brotkiste“ in Nettersheim vor dem Hintergrund der denkbaren zukünftigen Trägermodelle zu untersuchen. Alternativ sind hierbei auch denkbare privatrechtliche Regelungen im Rahmen der Vermarktung der Grundstücke zu analysieren. Abstimmungsergebnis: Punkt 20: einstimmig ja Pilotprojekt "Nachhaltige Gewässerlandschaft Eifel" - Vorlage 809 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt das beabsichtigte interkommunale Pilotprojekt „Nachhaltige Gewässerlandschaft Eifel“ zustimmend zur Kenntnis und beschließt weiterhin, entsprechende Mittel im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser 2018 zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017 Seite 19 Punkt 21: Ausbau der K 34 - Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau - Vorlage 806 /X.L. - Der Bürgermeister teilt mit, dass die Submission am heutigen Tage stattgefunden habe. In der Ratssitzung werde man voraussichtlich die Submissionsergebnisse bekanntgeben können. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, auf der Grundlage des Submissionsergebnisses vom 21.11.2017 des Kreises Euskirchen für den Ausbau der K 34 – OD Frohngau - den Auftrag für die Teilabschnitte Kanalisation, Wasserversorgung sowie Nebenanlagen an die billigst bietende Firma zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Punkt 22: einstimmig ja Mitteilungen und Informationen a) Kläranlagen Nettersheim-Urft und Marmagen Der Bürgermeister informiert, dass mit dem WVER ein Gespräch geführt worden sei, da dieser plane, die Klärschlammverwertung auf landwirtschaftlichen Flächen aufzugeben. Für die Gemeinde sei bei einer Verbrennung des Klärschlammes mit Mehrkosten von 10.000 – 15.000 € zu rechnen. Es sei daher zu überprüfen, ob nicht wie bisher eine Verwertung auf landwirtschaftlichen Flächen beibehalten werden kann. In diesem Zusammenhang schlägt der Bürgermeister vor, für die nächste Betriebsausschusssitzung einen Besichtigungstermin der Kläranlagen Nettersheim-Urft und Marmagen zu organisieren. Gegebenenfalls könnte auch die komplette Sitzung vor Ort stattfinden. b) Abfuhrtermine Kleinkläranlagen Ausschussmitglied Poth erkundigt sich, ob vor der Abfuhr der Kleinkläranlagen die Eigentümer bzgl. des Termins informiert würden. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass die Abfuhr normalerweise angekündigt werde. Gerne könne der Eigentümer hier in der Verwaltung angeben, dass er vor Abfuhr telefonisch informiert werden möchte. Die Verwaltung werde das entsprechend an den Abfuhrunternehmer weitergeben. c) Brühlbach Tondorf Der Bürgermeister informiert, dass bezüglich des Regenüberlaufbeckens Brühlbach in Tondorf ein neuer Antrag zur Erlaubnis der Einleitung von Mischwasser aus dem Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017 Seite 20 Regenüberlaufbecken in den Brühlbach auf den Weg gebracht werden müsse. Hierbei sei im Rahmen der Prüfung der Antragsunterlagen davon auszugehen, dass zukünftig für die Einleitung des Mischwassers Rückhaltemaßnahmen gefordert würden, damit das Mischwasser gedrosselt dem Brühlbach zugeleitet werde. Hierfür stehe angrenzend ein gemeindliches Grundstück zur Verfügung. Man sei bestrebt, diese Maßnahmen in Kombination mit Maßnahmen im Rahmen der EUWasserrahmenrichtlinie durchzuführen. gez. Mayer gez. Züll ____________________ ____________________ ____________________ Vorsitzender Schriftführerin Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017 gez. Pracht Gesehen: Der Bürgermeister Seite 21