Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
521 kB
Datum
21.11.2017
Erstellt
01.12.17, 09:01
Aktualisiert
01.12.17, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 8. Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 21.11.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Beginn der Sitzung:
17:00 Uhr
Ende der Sitzung
18:35 Uhr
Am Dienstag, 21.11.2017, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 8.
Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode)
statt.
Anwesend sind:
Vorsitzender
und die Ratsmitglieder/
sachkundigen Bürger/innen/
stellv. sachkundigen
Bürger/innen
Mayer, Gerhard
Breitbach, Werner
Joepen, Michael
Kurth, Guido
Poth, Edwin
Schmitz, Ralf
Schruff, Gertrud
Esser, Ralf (vertritt Milz, Michael)
Habicht, Heinz (vertritt Esser, Elmar)
Heß, Marcus
Mauel, Manfred
Außerdem sind anwesend
Bürgermeister
Allgemeiner Vertreter
Gemeindeamtsrätin
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellte
Pracht, Wilfried
Crump, Norbert
Glehn, Daniela
Lambertz, Ernst
Schell, Hans-Peter
Mühlstroh, Ute
Siever, Christina
Züll, Andrea
seitens des Ing.-Büros
Gotthardt + Knipper
Claesgens, Wilfried – zeitweise -
Entschuldigt fehlen die Ausschussmitglieder Elmar Esser und Michael Milz.
Vorsitzender Mayer begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Betriebsausschusses fest. Bedenken gegen
die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben.
Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Betriebsausschuss einstimmig
folgende Änderungen zur Tagesordnung (Nachträge 1 und 2):
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 8:
Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für das
Gemeindewasserwerk
- Vorlage 821 /X.L. Z.1 -
Punkt 9:
Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk
für das Wirtschaftsjahr 2018
- Vorlage 825 /X.L. Z.1 -
Punkt 10: Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die
Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005
- Vorlage 828 /X.L. Z.1 B)
Nichtöffentlicher Teil
Punkt 2:
Erschließung des Baugebietes G 14 - Teilbereiche "Auf
Graben" und „Brotkiste“
hier: Abschluss eines Wärmelieferungsvertrages
- Vorlage 757 /X.L. Z.1 -
Da seitens des Ingenieurbüros Gotthardt + Knipper Gemünd Herr Wilfried Claesgens
anwesend ist, um dem Ausschuss die geplanten Erschließungsmaßnahmen detailliert
zu erläutern, schlägt der Vorsitzende vor, die entsprechenden Punkte (bisher TOP 20)
vorzuziehen und zu Beginn der Sitzung zu behandeln.
Dies findet die Zustimmung des Ausschusses.
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017
Seite 2
Damit wird
einstimmig
nachstehende Tagesordnung festgesetzt:
Tagesordnung
A)
Öffentlicher Teil
Seite
Punkt 1:
Erschließungsmaßnahmen
6
1.1
6
6
Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim,
Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben"
- Vorlage 802 /X.L. -
1.2
Erschließung Baugebiet L6-A Zingsheim "Altes
Pastorat"
8
- Vorlage 805 /X.L. 1.3
Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht
Morgen"
9
- Vorlage 804 /X.L. Punkt 2:
Jahresabschluss 2016 Eigenbetrieb Abwasser
hier: Entlastung des Betriebsleiters
10
- Vorlage 811 /X.L. Punkt 3:
Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 30.09.2017
11
- Vorlage 817 /X.L. Punkt 4:
Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für den Eigenbetrieb
Abwasser
11
- Vorlage 820 /X.L. Punkt 5:
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb
Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2018
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr
12
- Vorlage 824 /X.L. Punkt 6:
Abwassernetzuntersuchungen im Einzugsgebiet der
Kläranlage Nettersheim-Urft
12
- Vorlage 826 /X.L. Punkt 7:
Jahresabschluss 2016 Gemeindewasserwerk
hier: Entlastung des Betriebsleiters
13
- Vorlage 813 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017
Seite 3
Punkt 8:
Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 30.09.2017
13
- Vorlage 818 /X.L. Punkt 9:
Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für das
Gemeindewasserwerk
14
- Vorlage 821 /X.L. und Z.1 Punkt10:
Gebührenbedarfsberechnung für das
Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2018
15
- Vorlage 825 /X.L. und Z.1 Punkt11:
Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die
Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005
15
- Vorlage 828 /X.L. und Z.1 Punkt12:
Beschaffung Wasserleitungsmaterial 2018
16
- Vorlage 799 /X.L. Punkt13:
Verbesserungsmaßnahmen an den Hochbehältern
Zingsheim, Tondorf und Buir
16
- Vorlage 808 /X.L. Punkt14:
Jahresabschluss 2016 Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim
hier: Entlastung des Betriebsleiters
16
- Vorlage 815 /X.L. Punkt15:
Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
zum 30.09.2017
17
- Vorlage 819 /X.L. Punkt16:
Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für den Eigenbetrieb
Biowärme Nettersheim
17
- Vorlage 822 /X.L. Punkt17:
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb
Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018
18
- Vorlage 835 /X.L. Punkt18:
Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
für die Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde
Nettersheim auf der Grundlage von BiomasseBrennstoffen (Holzhackschnitzeln) vom 16.03.2005
18
- Vorlage 829 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017
Seite 4
Punkt19:
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim
(Fernwärmeabgabesatzung)
19
- Vorlage 751 /X.L. Punkt20:
Pilotprojekt "Nachhaltige Gewässerlandschaft Eifel"
19
- Vorlage 809 /X.L. Punkt21:
Ausbau der K 34 - Helterstraße/Buirer Straße in
Frohngau
20
- Vorlage 806 /X.L. Punkt22:
Mitteilungen und Informationen
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017
20
Seite 5
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 1:
Erschließungsmaßnahmen
Punkt 1.1:
Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche
"Brotkiste" und "Auf Graben"
- Vorlage 802 /X.L. -
Anhand einer PowerPoint-Präsentation erläutert Herr Claesgens vom Ingenieurbüro
Gotthardt
+
Knipper,
Gemünd,
sehr
detailliert
die
geplanten
Erschließungsmaßnahmen hinsichtlich Kanalisation in den Teilbereichen des
Baugebietes G14 „Auf Graben“ und „Brotkiste“. Hierbei führt er aus, dass mit den
Kanalisationsarbeiten „Auf Graben“ zwischenzeitlich begonnen worden sei und die
Entwässerung im Trennsystem erfolgen werde. Bei diesem Teilbereich wäre ein
Anschluss unmittelbar an die vorhandenen Kanalisationsanlagen in den Straßen „Zur
Klosterquelle“ bzw. „In den sechs Morgen“ möglich. Dies sei auch bis auf zwei
Grundstücke im südwestlichen Bereich „im freiem Gefälle“ möglich.
Bezüglich des Niederschlagswassers seien vorab Versickerungsmöglichkeiten geprüft
worden. Diese seien jedoch weder im Teilbereich „Auf Gaben“ noch „Brotkiste“
möglich. Damit das Niederschlagswasser in den vorhandenen Regenwasserkanal im
Bereich „In den sechs Morgen“ eingeleitet werden könne, sei jedoch auf einer Länge
von rd. 100 m ein „Pufferbecken“ in Form von einer Rohrleitung DN 1000 erforderlich.
Dieser Rohrleitung vorgeschaltet sei dann eine Drosseleinrichtung über die dann nur
kontinuierlich eine bestimmte Abwassermenge der vorhandenen Kanalisationsanlage
zugeführt werde.
Bezüglich der Entwässerung des Teilbereiches „Brotkiste“ erläutert Herr Claesgens,
dass dieser Teilbereich ebenfalls im Trennsystem entwässert werden solle, diese
Entwässerung jedoch kostenintensiver sei als im Bereich „Auf Graben“, da die
Anschlussmöglichkeiten bzw. Versickerungsmöglichkeiten außerhalb des Plangebietes
liegen würden. Hierbei sei beabsichtigt, das Niederschlagswasser außerhalb des
Gebietes oberhalb des Baugebietes G13 (Auf dem Hielig) auf einer gemeindlichen
Fläche in einem offenen Erdbecken zu versickern. Für den Extremfall sei dann ein
Überlauf in Richtung Schleifbach erforderlich.
Das Schmutzwasser des Gebietes „Brotkiste“ würde in Richtung Höhenweg an den
vorhandenen Mischwasserkanal angeschlossen. Bei dieser Lösung könnten dann auch
die beiden Grundstücke „Auf Graben“, die nicht in freiem Gefälle in Richtung „In den
sechs Morgen“ entwässern könnten, mit angebunden werden.
Detailfragen der Ausschussmitglieder werden von Herrn Claesgens ausführlich
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017
Seite 6
beantwortet.
Ergänzend zu den Ausführungen von Herrn Claesgens erläutert der Bürgermeister,
dass für die Wasserversorgung ein Anschlusspunkt unmittelbar in der Straße „Zur
Klosterquelle“ möglich sei und im weiteren Verlauf eine Ringschließung der
Versorgungsleitungen bis zum notwendigen Anschlusspunkt am Ortseingang der
Bahnhofstraße erfolgen solle. Bezüglich des notwendigen Versickerungsbeckens sei
beabsichtigt, dass dieses zunächst zurückgestellt werden solle bis der überwiegende
Teilbereich „Brotkiste“ bebaut sei und deshalb hier geplant wäre, als
„Übergangslösung“ das Niederschlagswasser in den Wegeseitengraben entlang der
Kreisstraße einzuleiten. Dies sei auch denkbar, wenn die beabsichtigte Versetzung des
OD-Steines vom Ortseingang bis oberhalb der zukünftigen Einfahrt zum
Erschließungsgebiet erfolge. Bei einer derartigen Veränderung könne dann auch der
beabsichtigte Gehweg Richtung Ortseingang ohne entsprechende Zustimmung des
Kreises hergestellt werden, da diese Fläche dann in der Unterhaltungspflicht der
Gemeinde liege.
Weiterhin führt der Bürgermeister aus, dass im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen
entlang der Umgehungsstraße im Bereich „Auf Graben“ ein Erdwall als Lärm- und
Windschutz mit einer Höhe von ca. 1,50 m angelegt werde und auf dem Teilabschnitt
„Brotkiste“ ab Niveau der Landstraße eine Anfüllung von ca. 0,50 m vorgesehen sei.
Hierauf sei zusätzlich eine Einfriedigung in einer Höhe von ca. 1 m geplant.
Gleichzeitig weist der Bürgermeister darauf hin, dass die entlang der Landstraße
liegenden Grundstücke im Bereich „Brotkiste“ durch zusätzliche Anschüttung von
Bodenmassen teilweise angehoben würden, um diese hierdurch attraktiver zu
gestalten. Nach Abschluss dieser zusätzlichen Erdanfüllungen sei vorgesehen, entlang
des ausgewiesenen Grünstreifens der jeweiligen Bebauungspläne eine Baumallee
anzulegen.
Im Rahmen der Vermarktung der Grundstücke sei dann beabsichtigt, dass auch der
Grünstreifen bzw. zukünftige Damm durch die zukünftigen Grundstückseigentümer
mit übernommen und gepflegt werden.
Damit die Bauarbeiten möglichst auch über die Wintermonate fortgeführt werden
könnten, sei beabsichtigt, dass die bauausführende Firma des Teilbereiches „Auf
Graben“ auf der Grundlage dieser Einheitspreise auch den Auftrag für den Bereich
„Brotkiste“ erhalte.
Des Weiteren führt er hinsichtlich der Vermarktung aus, dass man ggf. darüber
nachdenken müsse, ob der derzeit festgelegte Grundstückspreis von 67 €/m²
angepasst werden müsse, um zumindest eine Kostendeckung zu erreichen. Da
insbesondere im Gebiet „Brotkiste“ höhere Kosten wegen der Entwässerung entstehen
würden.
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017
Seite 7
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt den Sachstand zum Erschließungsgebiet G 14, Teilbereich „Auf
Graben“ in Nettersheim zustimmend zur Kenntnis.
Weiterhin beschließt der Rat, im Jahre 2018 die Erschließung des Teilbereiches
„Brotkiste“ fortzuführen und die notwendigen Ingenieurleistungen an das
Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu
vergeben.
Des Weiteren beschließt der Rat, mit der bauausführenden Firma des Teilbereiches
„Auf Graben“ Verhandlungen zu führen mit dem Ziele, dass diese die
Erschließungsarbeiten für den Teilbereich „Brotkiste“ auf der Grundlage der
Einheitspreise des Angebotes „Auf Graben“ vom 23.08.2017 fortführt.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 1.2:
einstimmig ja
Erschließung Baugebiet L6-A Zingsheim "Altes Pastorat"
- Vorlage 805 /X.L. -
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Kurth, inwieweit eine Anschlussmöglichkeit des
zukünftigen Baugebietes „Altes Pastorat“ gegeben sei, erklärt Herr Claesgens, dass
dieser Teilbereich im Mischsystem entwässert werde und eine Anschlussmöglichkeit an
den
unmittelbar
angrenzenden
Verbindungssammler
Zingsheim-Nettersheim
gewährleistet sei.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass im Bauausschuss bereits eine Änderung des
Flächennutzungsplans beschlossen worden sei. Da für diesen Bereich ebenfalls bereits
mehrere Baulandanfragen vorliegen würden, müsse man dringend die Bauleitplanung
vorantreiben und gleichzeitig parallel bereits die Erschließungsmaßnahme vorbereiten,
damit auch hier mit den Erschließungsarbeiten zeitnah begonnen werden könne.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, mit der Erschließung des Baugebietes L 6-A Zingsheim (Altes
Pastorat) im Jahre 2018 zu beginnen und entsprechende Mittel im Haushaltsplan
sowie in den Wirtschaftsplänen 2018 zu berücksichtigen.
Weiterhin beschließt der Rat, die notwendigen Ingenieurleistungen an das
Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu
vergeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017
Seite 8
Punkt 1.3:
Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht Morgen"
- Vorlage 804 /X.L. -
Die Entwässerung des Baugebietes F7 erläutert Herr Claesgens ebenfalls ausführlich
anhand einer PowerPoint-Präsentation. Hierbei führt er aus, dass zunächst eine
Entwässerung
im
Trennsystem
beabsichtigt
gewesen
sei,
jedoch
Baugrunduntersuchungen ergeben hätten, dass Versickerungen im Gebiet nicht
möglich seien und darüber hinaus auch außerhalb des Gebietes keine Fläche für ein
notwendiges Erdbecken zur Rückhaltung des Niederschlagswassers und nachfolgender
gedrosselter Einleitung in den Vorfluter gefunden werden könnten. Ein Stauraumkanal
innerhalb des Rohrsystems sei ebenfalls nicht möglich.
Aufgrund dessen hätten inzwischen Gespräche mit den Fachbehörden stattgefunden,
mit dem Ziele, dass das Erschließungsgebiet im Mischsystem entwässert werde, mit
der vorhandenen Anschlussmöglichkeit an den Kanalsammler auf der anderen
Straßenseite der Kölner Straße in Richtung Kläranlage. Die vorhandene Rohrdimension
dieses Sammlers lasse dies zu. Des Weiteren sei das Regenüberlaufbecken vor der
Kläranlage ebenfalls in der Lage, diese zusätzlichen Abwassermengen mit
aufzunehmen. Dies könne darin begründet werden, dass im Rahmen von seinerzeit
durchgeführten Fremdwassermaßnahmen in der Ortslage Marmagen bestimmte
Entwässerungsleitungen entlastet werden konnten.
Abschließend müsse nunmehr seitens der Bezirksregierung die Zustimmung zur
Entwässerung des Gebietes im Mischsystem eingeholt bzw. detailliert begründet
werden, wobei § 55 WHG derartige Ausnahmen zulasse. Bei einer Genehmigung zur
Ableitung im Mischsystem sei jedoch davon auszugehen, dass seitens der
Bezirksregierung zeitlich auf eine Umsetzung der ohnehin geforderten zusätzlichen
Rückhaltemaßnahmen an der Kläranlage Marmagen durch den WVER gedrängt werde.
Zu der Frage des Ausschussvorsitzenden Mayer hinsichtlich der Kosten der jeweiligen
Entwässerungsvarianten erklärt Herr Claesgens, dass die Entwässerung im
Mischsystem die kostengünstigere Lösung darstelle.
Hinweis:
Die Kosten für das Mischsystem belaufen sich nach Kostenschätzung auf brutto rd. 438.000 EUR (ohne
RRB an der KA Marmagen) und für das Trennsystem auf brutto rd. 745.000 EUR, hier mit RRB für das
Baugebiet (V = rd. 360 m³) als Erdbecken
Ergänzend erläutert der Bürgermeister, dass inzwischen auch für Marmagen mehrere
Interessenten für einen Ankauf von Grundstücksflächen an die Gemeinde
herangetreten seien und teilweise kurzfristig mit der Bebauung beginnen möchten, so
dass auch hier kurzfristig mit der Erschließung begonnen werden müsse und somit das
weitere Erschließungsverfahren parallel zum notwendigen Genehmigungsverfahren
vorbereitet werden sollte. Ggf. müsse dann auch bereits vor der wasserrechtlichen
Genehmigung
durch
die
Fachbehörde
eine
Auftragserteilung
für
die
Erschließungsarbeiten im Frühjahr 2018 erfolgen. Ergänzend erklärt er, dass für die
Wasserversorgung des Gebietes der Wasserverband Oleftal zuständig sei. Mit der e-
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017
Seite 9
regio sei abschließend noch abzustimmen, wie die Wärmeversorgung des Gebietes
erfolgen könne, da in Marmagen keine Anschlussmöglichkeit an ein angrenzendes
Nahwärmenetz gegeben sei.
Auf die Frage des Ausschussmitglieds Poth, ob beim Mischsystem auch
Einzelgrundstücke das Niederschlagswasser an den angrenzenden Vorfluter einleiten
könnten, erklärt der Bürgermeister, dass derzeit nicht ausgeschlossen werden könne,
dass Bauwillige bereits eine Anschlussmöglichkeit benötigen bevor die gemeindlichen
Kanalisationsarbeiten abgeschlossen seien. Sofern derartige Einzelfälle auftreten
sollten, müssten diese Grundstücke als Übergangslösung an vorhandene
Entwässerungssysteme im Bereich Steinfelder Weg bzw. Jahnstraße angeschlossen
werden. Dies sei jedoch dann nur über eine hauseigene Pumpendruckleitung möglich.
Diese Grundstücke müssten dann bei vorhandener gemeindlicher Kanalisation
wiederum umgeklemmt werden.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, nach entsprechender Planung die Erschließungsarbeiten für das
Baugebiet „Die Acht Morgen“ in Marmagen im Jahre 2018 durchzuführen und im
Haushaltsplan bzw. in den Wirtschaftsplänen 2018 entsprechende Mittel zu
berücksichtigen.
Weiterhin beschließt der Rat, die erforderlichen Ingenieurleistungen an
Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper auf der Grundlage der HOAI zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
2:
das
einstimmig ja
Jahresabschluss 2016 Eigenbetrieb Abwasser
hier: Entlastung des Betriebsleiters
- Vorlage 811 /X.L. -
Beschluss:
Der Betriebsausschuss des Rates der Gemeinde Nettersheim erteilt dem Betriebsleiter
des Eigenbetriebes Abwasser, zugleich Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, auf
der Grundlage des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt für
das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.07.2017 hinsichtlich des von ihm aufgestellten
Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Abwasser zum 31.12.2016 vorbehaltlos
Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017
Seite 10
Punkt
3:
Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 30.09.2017
- Vorlage 817 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Quartalszwischenbericht zum 30.09.2017 des Eigenbetriebes Abwasser mit der
Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 wird zur Kenntnis
genommen.
Punkt
4:
Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für den Eigenbetrieb Abwasser
- Vorlage 820 /X.L. -
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die vor der Sommerpause beschlossene
Einführung
einer
Eigenkapitalverzinsung
von
2
%
im
Rahmen
der
Gebührenkalkulationen 2018 erstmalig in allen drei Wirtschaftsplänen der
Eigenbetriebe enthalten sei.
Für den Eigenbetrieb Abwasser zeige sich jedoch auf der Grundlage des aktuellen
Planwerkes und unter Berücksichtigung einer gestiegenen Abwassermenge, dass trotz
der berücksichtigten Eigenkapitalverzinsung in 2018 keine Gebührenanpassung
erforderlich werde.
Hinsichtlich der Einmalzahlung für die Oberflächenentwässerung der überörtlichen
Landes- und Bundesstraßen und der diesbezüglichen Klage des Bundes gebe es
bislang keine Neuigkeiten. Sollte der Bund die Klage nicht zurückziehen, könnte die
Gemeinde hiervon aufgrund von etwaigen Nachforderungen für frühere Jahre sogar
profitieren.
Ausschussmitglied
Poth
bittet
darum,
der
Niederschrift
nochmals
die
Berechnungsgrundlage für die Eigenkapitalverzinsung der drei Eigenbetrieben
beizufügen.
Hinweis:
Eine entsprechende Berechnungsübersicht ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Zudem ist der Niederschrift eine im Zusammenhang mit der Änderung einer E11 in eine E12Stelle verbundene veränderte Stellenübersicht zum Wirtschaftsplan 2018 beigefügt.
Auf die weitere Frage von Herrn Poth bzgl. der Fäkalschlammentsorgung der
geschlossenen Gruben erklärt der Bürgermeister, dass es Bestreben der Gemeinde
sei, das Abwasser der geschlossenen Gruben direkt in die Kanalisation einzuleiten.
Hierdurch könnten Behandlungskosten auf der Kläranlage sowie Transportkosten
eingespart werden.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser für das
Wirtschaftsjahr 2018 in der der Vorlage 820 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017
Seite 11
Punkt
5:
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für
das Wirtschaftsjahr 2018
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr
- Vorlage 824 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation
mit
dem
Wirtschaftsplan
2018
zum
01.01.2018
nachstehende
Gebührenfestsetzungen:
a) Die Schmutzwassergebühr bleibt unverändert bei 3,79 €/cbm
Frischwasserbezug.
b) Die Niederschlagswassergebühr wird wie in den Vorjahren beibehalten und
damit wie folgt festgesetzt:
1
151
301
601
901
1.201
> 1.500
bis
bis
bis
bis
bis
bis
150
300
600
900
1.200
1.500
qm
qm
qm
qm
qm
qm
25,00 €/Jahr
50,00 €/Jahr
100,00 €/Jahr
150,00 €/Jahr
200,00 €/Jahr
250,00 €/Jahr
Je 0,17 €/qm
Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage des
Anhangs zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das
Wirtschaftsjahr 2018 auch für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger
innerhalb des Gemeindegebietes die Gebühren unverändert festzusetzen, und zwar
wie folgt:
a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) 0,68 €/m2
b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) 1,03 €/m2.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
6:
einstimmig ja
Abwassernetzuntersuchungen im Einzugsgebiet der Kläranlage
Nettersheim-Urft
- Vorlage 826 /X.L. -
Ergänzend zur Vorlage erläutert der Bürgermeister, dass aufgrund von seinerzeitigen
Netzanzeigen nunmehr der WVER durch die Bezirksregierung aufgefordert worden sei,
in verschiedenen Regenüberlauf- bzw. Regenrückhaltebecken Drosselorgane
einzubauen, was letztlich zu erheblichen Investitionen und somit Mehrbelastungen des
Gebührenhaushaltes führen könnte. Es sei daher beabsichtigt, gegenüber der
Bezirksregierung
im
Rahmen
einer
5-Jahres-Prognose
durch
neue
Netzuntersuchungen nachzuweisen, dass die seinerzeitigen Netzanzeigen derzeit nicht
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017
Seite 12
den tatsächlichen Gegebenheiten hinsichtlich des Einleitungsvolumens entsprechen
würden. Hier könne man insbesondere auch auf das Gewerbegebiet hinweisen, wo bei
weitem nicht die ursprünglich angenommenen Abwassermengen ins Kanalnetz
eingeleitet würden.
Durch die jetzigen Untersuchungen sehe man eine zeitliche Verschiebung der derzeit
geforderten Maßnahmen.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, für das Einzugsgebiet der Kläranlage Nettersheim-Urft
Abwassernetzuntersuchungen durchzuführen mit der Zielsetzung, dass zum jetzigen
Zeitpunkt Drosselorgane der Regenüberlaufbecken zunächst teilweise oder
ganzheitlich nicht geändert werden müssen. Weiterhin beschließt der Rat, mit den
Netzberechnungen das Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
7:
einstimmig ja
Jahresabschluss 2016 Gemeindewasserwerk
hier: Entlastung des Betriebsleiters
- Vorlage 813 /X.L. -
Beschluss:
Der Betriebsausschuss des Rates der Gemeinde Nettersheim erteilt dem Betriebsleiter
des Gemeindewasserwerkes, zugleich Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, auf
der Grundlage des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt für
das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.07.2017 hinsichtlich des von ihm aufgestellten
Jahresabschlusses des Gemeindewasserwerkes zum 31.12.2016 vorbehaltlos
Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
8:
einstimmig ja
Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 30.09.2017
- Vorlage 818 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Quartalszwischenbericht zum 30.09.2017 des Gemeindewasserwerkes mit der
Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 wird zur Kenntnis
genommen.
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017
Seite 13
Punkt
9:
Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für das Gemeindewasserwerk
- Vorlage 821 /X.L. und Z. 1-
Anders als im Eigenbetrieb Abwasser bestehe hier aufgrund der berücksichtigten 2
%igen Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 43.000 Euro die Notwendigkeit, ca. 30.000
Euro zusätzlich zu erwirtschaften, erklärt der Bürgermeister. Da sich die
entsprechenden Mehraufwendungen überwiegend im Fixkostenbereich darstellten,
werde vorgeschlagen, die Grundgebühr für Wasserzähler von bisher 1,37 € pro cbm
Wasserdurchfluss auf 1,59 € pro cbm anzuheben, was beispielsweise für den
Wasserzähler QN 2,5 eine Erhöhung um 1,10 Euro ausmache.
Bezüglich des dem Wirtschaftsplan beigefügten Stellenplans bittet der Bürgermeister
zu berücksichtigen, dass der aufgeführte Stellenanteil der Entgeltgruppe E11 wegfalle
und stattdessen E12 zu berücksichtigen sei. Dies gelte ebenfalls für den
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasser.
Hinweis:
Eine aktualisierte Stellenübersicht ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich, warum im Wirtschaftsplan von den
Fahrzeugen des Gemeindewasserwerks nur der Unimog und der Bagger und deren
Betriebskosten separat aufgeführt seien. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass die
anderen Fahrzeuge nicht an den Kernhaushalt verliehen würden und daher im
Wirtschaftsplan nicht im Einzelnen aufgeführt seien.
Auf die weitere Frage von Herrn Mayer bzgl. der Höhe der Kassenkredite teilt der
Bürgermeister mit, dass die Kassenkredite Instrumente seien, um die tägliche
Liquidität und damit Zahlungsfähigkeit des Betriebes sicherzustellen. Hier werde zur
Absicherung einer hinreichenden tagtäglichen Zahlungsfähigkeit oftmals ein höherer
Rahmen eingeräumt, als er meist tatsächlich in Anspruch genommen werden müsse.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Gemeindewasserwerkes
Wirtschaftsjahr 2018 in der der Vorlage 821 Z. 1 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
für
das
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017
Seite 14
Punkt 10:
Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für
das Wirtschaftsjahr 2018
- Vorlage 825 /X.L. und Z. 1-
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim stellt die Gebührenkalkulation des
Gemeindewasserwerkes Nettersheim für das Jahr 2018 fest und beschließt, auf dieser
Grundlage die Verbrauchsgebühr von derzeit 1,45 €/cbm (netto) wie im Vorjahr
unverändert beizubehalten.
Desweiteren beschließt der Rat, die Grundgebühr für Hauswasserzähler für den
Wasserzähler QN 2,5 von bisher 6,85 € auf 7,95 € (netto) und die übrigen
Wasserzähler entsprechend anzuheben und damit wie folgt festzusetzen:
Wasserzähler
QN 2,5
QN 6
QN 10
QN 15
QN 25 – 40
5
12
20
30
50 – 80
Abstimmungsergebnis:
Punkt 11:
maximale
Durchflussmenge
Grundgebühr pro Monat
netto
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
7,95
19,08
31,80
47,70
79,50
€
€
€
€
€
einstimmig ja
Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die
Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005
- Vorlage 828 /X.L. und Z. 1 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt die 6. Satzung zur Änderung der
Beitragsund
Gebührensatzung
der
Gemeinde
Nettersheim
für
die
Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 gemäß der der Vorlage beigefügten
Fassung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017
Seite 15
Punkt 12:
Beschaffung Wasserleitungsmaterial 2018
- Vorlage 799 /X.L. -
Beschluss:
Der Betriebsausschuss beschließt, bei Bedarf von Wasserleitungsmaterialien sowie für
den Bedarf von Wassermessern für das Gemeindewasserwerk Nettersheim im Jahr
2018 eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen und den Auftrag an den
günstigsten Anbieter zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 13:
einstimmig ja
Verbesserungsmaßnahmen an den Hochbehältern Zingsheim,
Tondorf und Buir
- Vorlage 808 /X.L. -
Ergänzend zur Vorlage geht der Bürgermeister nochmals auf die altersbedingt
notwendigen Sanierungsarbeiten an den Hochbehältern ein. Hierfür seien nun
kurzfristig Sanierungskonzepte zu erarbeiten und das Ingenieurbüro Gotthardt +
Knipper mit den notwendigen Ingenieurleistungen zu beauftragen. Die erforderlichen
Haushaltsmittel seien im Wirtschaftsplan 2018 entsprechend berücksichtigt.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, für die notwendigen Verbesserungsmaßnahmen an den
Hochbehältern Zingsheim, Tondorf und Buir ein Sanierungskonzept zu erarbeiten und
auf dieser Grundlage im Jahre 2018 die notwendigen Maßnahmen durchzuführen.
Gleichzeitig beschließt der Rat, das Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, mit
den notwendigen Ingenieurleistungen zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 14:
einstimmig ja
Jahresabschluss 2016 Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
hier: Entlastung des Betriebsleiters
- Vorlage 815 /X.L. -
Beschluss:
Der Betriebsausschuss des Rates der Gemeinde Nettersheim erteilt dem Betriebsleiter
des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim, zugleich Bürgermeister der Gemeinde
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017
Seite 16
Nettersheim, auf der Grundlage des abschließenden Prüfvermerkes der
Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.07.2017
hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Biowärme
Nettersheim zum 31.12.2016 vorbehaltlos Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 15:
einstimmig ja
Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum
30.09.2017
- Vorlage 819 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Quartalszwischenbericht zum 30.09.2017 des Eigenbetriebes Biowärme
Nettersheim mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum
31.12.2017 wird zur Kenntnis genommen.
Punkt 16:
Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für den Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim
- Vorlage 822 /X.L. -
Wie
im
Wirtschaftsplan
dargestellt,
sei
durch
Berücksichtigung
der
Eigenkapitalverzinsung eine marginale Anpassung der Grundgebühr notwendig, teilt
der Bürgermeister mit. Hier ergebe sich ausgehend von der aktuellen
Gesamtanschlussleistung ein Erhöhungsbedarf von 4 € /kW.
Weiterhin geht der Bürgermeister kurz auf die im Wirtschaftsplan erläuterten
geplanten Maßnahmen ein.
Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden Mayer erklärt der Bürgermeister, dass bzgl.
der Nahwärmeversorgung in den neuen Baugebieten der Abschluss eines
Wärmelieferungsvertrages mit einem externen Anbieter geplant sei. Hier seien die
Konditionen für die durch den Eigenbetrieb zu liefernde Wärme aufzunehmen. Die
Gestaltung der Endpreise sei dann in der Zuständigkeit des Versorgers. Die
Kooperation mit dem Anbieter habe u.a. den Vorteil, dass technisches Know-how
sowie entsprechendes Fachpersonal (Rufbereitschaft) vorhanden sei. Für die Zukunft
bestünden ggf. auch noch denkbare Kooperationsmöglichkeiten im Bestand.
Bezüglich der weiteren Nachfrage von Herrn Mayer teilt der Bürgermeister mit, dass
basierend auf Untersuchungen von Planer und externem Anbieter die notwendige
Wärme seitens der Biowärme Nettersheim bis zum Übergabepunkt geliefert werden
könne. Das Leitungsnetz sei ausreichend, lediglich die Versorgungsleitung von der
Hauptschule in Richtung Dorf sei problematisch und es sei die Notwendigkeit eines
weiteren Spitzenlastkessels im Bereich Turn- u. Schwimmhalle zu untersuchen.
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017
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Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim für
das Wirtschaftsjahr 2018 in der der Vorlage 822 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 17:
einstimmig ja
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018
- Vorlage 835 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt die Gebührenbedarfsberechnung des Eigenbetriebes
Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018 in der beigefügten Fassung.
Er beschließt somit, die Verbrauchsgebühr bei 65,00 € pro MW/h und die Bereitstellungsgebühr bei 166,60 € zu belassen.
Die Grundgebühr wird ausgehend von einer Gesamtanschlussleistung in Höhe von
2.774,50 kW ab 01.01.2018 um 4,00 € pro kW erhöht und damit wie folgt festgesetzt:
Erhöhung Grundgebühren zum 01.01.2018
alt
in €
von 0 kW bis 30 kW
von 31 kW bis 70 kW
von 71 kW bis 300 kW
über 300 kW
Abstimmungsergebnis:
Punkt 18:
neu
in €
47,00
37,00
27,00
23,00
51,00
41,00
31,00
27,00
einstimmig ja
Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die
Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der
Grundlage von Biomasse-Brennstoffen (Holzhackschnitzeln) vom
16.03.2005
- Vorlage 829 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die
Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage von
Biomasse-Brennstoffen (Holzhackschnitzel) gemäß der der Vorlage beigefügten
Fassung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017
Seite 18
Punkt 19:
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim
(Fernwärmeabgabesatzung)
- Vorlage 751 /X.L. -
Der Bürgermeister erklärt, dass im derzeitigen Versorgungsgebiet des Eigenbetriebes
Biowärme der Anschluss- und Benutzungszwang in der Fernwärmeabgabesatzung
festgeschrieben sei. Nun stelle sich die Frage, ob eine Ausweitung des
Geltungsbereiches der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde
Nettersheim auf die beiden Baugebiete „Auf Graben“ und „Brotkiste“ vor dem
Hintergrund der Kooperation mit einem privaten Investor möglich sei. Daher sei
vorgesehen, den Städte- und Gemeindebund NRW zu beteiligen, um die Möglichkeit
einer Ausweitung des Geltungsbereiches der Satzung vor dem Hintergrund der
denkbaren zukünftigen Trägermodelle zu untersuchen. Sollte eine Satzungsänderung
rechtlich nicht möglich sein, so müssten privatrechtliche Regelungen im Rahmen der
Grundstücksverkaufsverhandlungen getroffen werden.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, unter Beteiligung des Städte- und Gemeindebundes NRW
sowie der kommunalen Rechtsberatung eine Ausweitung des Geltungsbereiches der
Satzung
über
die
Fernwärmeversorgung
in
der
Gemeinde
Nettersheim
(Fernwärmeabgabesatzung) auf das Baugebiet G 14 – Teilbereiche „Auf Graben“ und
„Brotkiste“ in Nettersheim vor dem Hintergrund der denkbaren zukünftigen
Trägermodelle zu untersuchen.
Alternativ sind hierbei auch denkbare privatrechtliche Regelungen im Rahmen der
Vermarktung der Grundstücke zu analysieren.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 20:
einstimmig ja
Pilotprojekt "Nachhaltige Gewässerlandschaft Eifel"
- Vorlage 809 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt das beabsichtigte interkommunale Pilotprojekt „Nachhaltige
Gewässerlandschaft Eifel“ zustimmend zur Kenntnis und beschließt weiterhin,
entsprechende Mittel im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser 2018 zu
berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017
Seite 19
Punkt 21:
Ausbau der K 34 - Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau
- Vorlage 806 /X.L. -
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Submission am heutigen Tage stattgefunden
habe. In der Ratssitzung werde man voraussichtlich die Submissionsergebnisse
bekanntgeben können.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, auf der Grundlage des Submissionsergebnisses vom 21.11.2017
des Kreises Euskirchen für den Ausbau der K 34 – OD Frohngau - den Auftrag für die
Teilabschnitte Kanalisation, Wasserversorgung sowie Nebenanlagen an die billigst
bietende Firma zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 22:
einstimmig ja
Mitteilungen und Informationen
a) Kläranlagen Nettersheim-Urft und Marmagen
Der Bürgermeister informiert, dass mit dem WVER ein Gespräch geführt worden sei,
da dieser plane, die Klärschlammverwertung auf landwirtschaftlichen Flächen
aufzugeben. Für die Gemeinde sei bei einer Verbrennung des Klärschlammes mit
Mehrkosten von 10.000 – 15.000 € zu rechnen. Es sei daher zu überprüfen, ob nicht
wie bisher eine Verwertung auf landwirtschaftlichen Flächen beibehalten werden kann.
In diesem Zusammenhang schlägt der Bürgermeister vor, für die nächste
Betriebsausschusssitzung einen Besichtigungstermin der Kläranlagen Nettersheim-Urft
und Marmagen zu organisieren. Gegebenenfalls könnte auch die komplette Sitzung
vor Ort stattfinden.
b) Abfuhrtermine Kleinkläranlagen
Ausschussmitglied Poth erkundigt sich, ob vor der Abfuhr der Kleinkläranlagen die
Eigentümer bzgl. des Termins informiert würden.
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass die Abfuhr normalerweise angekündigt werde.
Gerne könne der Eigentümer hier in der Verwaltung angeben, dass er vor Abfuhr
telefonisch informiert werden möchte. Die Verwaltung werde das entsprechend an den
Abfuhrunternehmer weitergeben.
c) Brühlbach Tondorf
Der Bürgermeister informiert, dass bezüglich des Regenüberlaufbeckens Brühlbach in
Tondorf ein neuer Antrag zur Erlaubnis der Einleitung von Mischwasser aus dem
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017
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Regenüberlaufbecken in den Brühlbach auf den Weg gebracht werden müsse. Hierbei
sei im Rahmen der Prüfung der Antragsunterlagen davon auszugehen, dass zukünftig
für die Einleitung des Mischwassers Rückhaltemaßnahmen gefordert würden, damit
das Mischwasser gedrosselt dem Brühlbach zugeleitet werde.
Hierfür stehe angrenzend ein gemeindliches Grundstück zur Verfügung. Man sei
bestrebt, diese Maßnahmen in Kombination mit Maßnahmen im Rahmen der EUWasserrahmenrichtlinie durchzuführen.
gez. Mayer
gez. Züll
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Vorsitzender
Schriftführerin
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017
gez. Pracht
Gesehen:
Der Bürgermeister
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