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Beschlusstext (4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
128 kB
Datum
21.11.2017
Erstellt
29.11.17, 12:12
Aktualisiert
29.11.17, 12:12
Beschlusstext (4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung))

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 8. Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 21.11.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 19: 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) - Vorlage 751 /X.L. - Der Bürgermeister erklärt, dass im derzeitigen Versorgungsgebiet des Eigenbetriebes Biowärme der Anschluss- und Benutzungszwang in der Fernwärmeabgabesatzung festgeschrieben sei. Nun stelle sich die Frage, ob eine Ausweitung des Geltungsbereiches der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim auf die beiden Baugebiete „Auf Graben“ und „Brotkiste“ vor dem Hintergrund der Kooperation mit einem privaten Investor möglich sei. Daher sei vorgesehen, den Städte- und Gemeindebund NRW zu beteiligen, um die Möglichkeit einer Ausweitung des Geltungsbereiches der Satzung vor dem Hintergrund der denkbaren zukünftigen Trägermodelle zu untersuchen. Sollte eine Satzungsänderung rechtlich nicht möglich sein, so müssten privatrechtliche Regelungen im Rahmen der Grundstücksverkaufsverhandlungen getroffen werden. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, unter Beteiligung des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie der kommunalen Rechtsberatung eine Ausweitung des Geltungsbereiches der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) auf das Baugebiet G 14 – Teilbereiche „Auf Graben“ und „Brotkiste“ in Nettersheim vor dem Hintergrund der denkbaren zukünftigen Trägermodelle zu untersuchen. Alternativ sind hierbei auch denkbare privatrechtliche Regelungen im Rahmen der Vermarktung der Grundstücke zu analysieren. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja