Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
128 kB
Datum
21.11.2017
Erstellt
29.11.17, 12:12
Aktualisiert
29.11.17, 12:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 8. Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 21.11.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 19:
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim
(Fernwärmeabgabesatzung)
- Vorlage 751 /X.L. -
Der Bürgermeister erklärt, dass im derzeitigen Versorgungsgebiet des Eigenbetriebes
Biowärme der Anschluss- und Benutzungszwang in der Fernwärmeabgabesatzung
festgeschrieben sei. Nun stelle sich die Frage, ob eine Ausweitung des
Geltungsbereiches der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde
Nettersheim auf die beiden Baugebiete „Auf Graben“ und „Brotkiste“ vor dem
Hintergrund der Kooperation mit einem privaten Investor möglich sei. Daher sei
vorgesehen, den Städte- und Gemeindebund NRW zu beteiligen, um die Möglichkeit
einer Ausweitung des Geltungsbereiches der Satzung vor dem Hintergrund der
denkbaren zukünftigen Trägermodelle zu untersuchen. Sollte eine Satzungsänderung
rechtlich nicht möglich sein, so müssten privatrechtliche Regelungen im Rahmen der
Grundstücksverkaufsverhandlungen getroffen werden.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, unter Beteiligung des Städte- und Gemeindebundes NRW
sowie der kommunalen Rechtsberatung eine Ausweitung des Geltungsbereiches der
Satzung
über
die
Fernwärmeversorgung
in
der
Gemeinde
Nettersheim
(Fernwärmeabgabesatzung) auf das Baugebiet G 14 – Teilbereiche „Auf Graben“ und
„Brotkiste“ in Nettersheim vor dem Hintergrund der denkbaren zukünftigen
Trägermodelle zu untersuchen.
Alternativ sind hierbei auch denkbare privatrechtliche Regelungen im Rahmen der
Vermarktung der Grundstücke zu analysieren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja