Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
194 kB
Datum
21.11.2017
Erstellt
29.11.17, 12:12
Aktualisiert
29.11.17, 12:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 8. Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 21.11.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 1.3:
Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht Morgen"
- Vorlage 804 /X.L. -
Die Entwässerung des Baugebietes F7 erläutert Herr Claesgens ebenfalls ausführlich
anhand einer PowerPoint-Präsentation. Hierbei führt er aus, dass zunächst eine
Entwässerung
im
Trennsystem
beabsichtigt
gewesen
sei,
jedoch
Baugrunduntersuchungen ergeben hätten, dass Versickerungen im Gebiet nicht
möglich seien und darüber hinaus auch außerhalb des Gebietes keine Fläche für ein
notwendiges Erdbecken zur Rückhaltung des Niederschlagswassers und nachfolgender
gedrosselter Einleitung in den Vorfluter gefunden werden könnten. Ein Stauraumkanal
innerhalb des Rohrsystems sei ebenfalls nicht möglich.
Aufgrund dessen hätten inzwischen Gespräche mit den Fachbehörden stattgefunden,
mit dem Ziele, dass das Erschließungsgebiet im Mischsystem entwässert werde, mit
der vorhandenen Anschlussmöglichkeit an den Kanalsammler auf der anderen
Straßenseite der Kölner Straße in Richtung Kläranlage. Die vorhandene Rohrdimension
dieses Sammlers lasse dies zu. Des Weiteren sei das Regenüberlaufbecken vor der
Kläranlage ebenfalls in der Lage, diese zusätzlichen Abwassermengen mit
aufzunehmen. Dies könne darin begründet werden, dass im Rahmen von seinerzeit
durchgeführten Fremdwassermaßnahmen in der Ortslage Marmagen bestimmte
Entwässerungsleitungen entlastet werden konnten.
Abschließend müsse nunmehr seitens der Bezirksregierung die Zustimmung zur
Entwässerung des Gebietes im Mischsystem eingeholt bzw. detailliert begründet
werden, wobei § 55 WHG derartige Ausnahmen zulasse. Bei einer Genehmigung zur
Ableitung im Mischsystem sei jedoch davon auszugehen, dass seitens der
Bezirksregierung zeitlich auf eine Umsetzung der ohnehin geforderten zusätzlichen
Rückhaltemaßnahmen an der Kläranlage Marmagen durch den WVER gedrängt werde.
Zu der Frage des Ausschussvorsitzenden Mayer hinsichtlich der Kosten der jeweiligen
Entwässerungsvarianten erklärt Herr Claesgens, dass die Entwässerung im
Mischsystem die kostengünstigere Lösung darstelle.
Hinweis:
Die Kosten für das Mischsystem belaufen sich nach Kostenschätzung auf brutto rd. 438.000 EUR (ohne
RRB an der KA Marmagen) und für das Trennsystem auf brutto rd. 745.000 EUR, hier mit RRB für das
Baugebiet (V = rd. 360 m³) als Erdbecken
Ergänzend erläutert der Bürgermeister, dass inzwischen auch für Marmagen mehrere
Interessenten für einen Ankauf von Grundstücksflächen an die Gemeinde
herangetreten seien und teilweise kurzfristig mit der Bebauung beginnen möchten, so
dass auch hier kurzfristig mit der Erschließung begonnen werden müsse und somit das
weitere Erschließungsverfahren parallel zum notwendigen Genehmigungsverfahren
vorbereitet werden sollte. Ggf. müsse dann auch bereits vor der wasserrechtlichen
Genehmigung
durch
die
Fachbehörde
eine
Auftragserteilung
für
die
Erschließungsarbeiten im Frühjahr 2018 erfolgen. Ergänzend erklärt er, dass für die
Wasserversorgung des Gebietes der Wasserverband Oleftal zuständig sei. Mit der eregio sei abschließend noch abzustimmen, wie die Wärmeversorgung des Gebietes
erfolgen könne, da in Marmagen keine Anschlussmöglichkeit an ein angrenzendes
Nahwärmenetz gegeben sei.
Auf die Frage des Ausschussmitglieds Poth, ob beim Mischsystem auch
Einzelgrundstücke das Niederschlagswasser an den angrenzenden Vorfluter einleiten
könnten, erklärt der Bürgermeister, dass derzeit nicht ausgeschlossen werden könne,
dass Bauwillige bereits eine Anschlussmöglichkeit benötigen bevor die gemeindlichen
Kanalisationsarbeiten abgeschlossen seien. Sofern derartige Einzelfälle auftreten
sollten, müssten diese Grundstücke als Übergangslösung an vorhandene
Entwässerungssysteme im Bereich Steinfelder Weg bzw. Jahnstraße angeschlossen
werden. Dies sei jedoch dann nur über eine hauseigene Pumpendruckleitung möglich.
Diese Grundstücke müssten dann bei vorhandener gemeindlicher Kanalisation
wiederum umgeklemmt werden.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, nach entsprechender Planung die Erschließungsarbeiten für das
Baugebiet „Die Acht Morgen“ in Marmagen im Jahre 2018 durchzuführen und im
Haushaltsplan bzw. in den Wirtschaftsplänen 2018 entsprechende Mittel zu
berücksichtigen.
Weiterhin beschließt der Rat, die erforderlichen Ingenieurleistungen an
Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper auf der Grundlage der HOAI zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
das
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017
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